Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk Energie |
Bekanntgabe der Erfassung von Stammdaten zu Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Marktstammdatenregister
Vom 17. August 2017
(BAnz AT 28.08.2017 B 5)
Siehe auch:
Marktstammdatenregisterverordnung und § 111e Energiewirtschaftsgesetz Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Daten nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab dem 1. September 2017 im Marktstammdatenregister erfasst werden.
ENDE |