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Regelwerk

Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand

Vom 26. Juli 2007
(BAnz. Nr. 174 vom 15.09.2007 S. 7528 aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden folgende Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand bekannt gemacht.

Allgemeiner Hinweis

Wenn in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der EnEV verwiesen wird, ist damit die am 26. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1519 verkündete Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24. Juli 2007 gemeint, die am 1. Oktober 2007 in Kraft tritt. Es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Fassung der EnEV zitiert. Die Bekanntmachungen können im Zusammenhang mit der Übergangsvorschrift des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 der EnEV in der Fassung des Beschlusses der Bundesregierung vom 25. April 2007 genutzt werden.

1 Anwendungsbereich

Die Bekanntmachung enthält Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen und die Ermittlung energetischer Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten sowie gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten von bestehenden Wohngebäuden.

Die Bekanntmachung findet Anwendung auf

  1. die Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs Qp und des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts HT (Berechnungen nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1 2004-03, und den Berechnungsansätzen gemäß Kapitel 4 der DIN V 4701-10: 2003-08, geändert durch A 1: 2006-12)
    aa) im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 9 Abs. 1 EnEV an Wohngebäuden (§ 9 Abs. 2 EnEV) oder
    bb) zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Wohngebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (§ 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 EnEV),
  2. die Ermittlung, ob ein Wohngebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 entspricht (§ 17 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 2 EnEV),
  3. die Ausstellung von Modernisierungsempfehlungen für Wohngebäude (§ 20 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 2 EnEV) .

Zur Erläuterung hierzu im Einzelnen:

Voraussetzung für die Anwendung dieser Bekanntmachung in den oben genannten Fällen ist, dass im Rahmen des in § 9 Abs. 2 Satz 1 EnEV bezeichneten Berechnungsverfahrens bzw. in den Fällen des § 17 Abs. 2 Satz 4 EnEV (Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977) im Rahmen des Berechnungsverfahrens nach Nummer 5 dieser Bekanntmachung

  1. Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt werden sollen oder
  2. energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen verwendet werden sollen.

Hierbei können gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EnEV anerkannte Regeln der Technik verwendet werden. Werden die in dieser Bekanntmachung zugelassenen Vereinfachungen und Erfahrungswerte verwendet, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vermutet (§ 9 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 3 EnEV).

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

Tabelle 1 : Geometrische Vereinfachungen und Korrekturen für den Rechengang

Lfd. Nr.Maßnahme/Bauteilzulässige VereinfachungKorrektur für den Rechengang
1aFensteraufmaßDie Fensterfläche darf mit 20 v. H. der Wohnfläche (§ 2 Nr. 12 EnEV) angenommen werden.keine Korrektur notwendig
Die Fenster sind bei einer solchen Vereinfachung ost/westorientiert anzunehmen.
Ist die Wohnfläche nicht bekannt, kann sie vereinfacht wie folgt aus der aufgemessenen Gebäudenutzfläche AN nach EnEV ermittelt werden:
für Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller
AWohnfl. = AN/ 1,35
für alle sonstigen Wohngebäude
AWohnfl. = AN / 1,20
1bAufmaß Außentürennicht erforderlich
(Türen sind in dem Pauschalwert für die Fensterfläche - siehe 1a - enthalten)
keine Korrektur notwendig
1cRollladenkästenFläche: 10 v. H. der Fensterflächekeine Korrektur notwendig
2Vor- und Rücksprünge in den Fassaden bis zu 0,5 mdürfen übermessen werdenZuschlag von 5 v. H. auf den Transmissionswärmeverlust HT
3DachgaubenDie Gaube in ihren tatsächlichen geometrischen Abmessungen darf übermessen werden. Es ist lediglich die Länge der Gaube auf 0,5 m genau zur Korrektur für den Rechengang abzuschätzen.Zuschlag von 10 W /K pro Gaubenseitenwand auf den Transmissionswärmeverlust HT
Volumenerhöhung:
ΔVe= 9 m2 . lGaube
mit
lGaube = auf 0,5 m genau abgeschätzte Länge der Gaube in Metern
4innenliegende Kellerabgängedürfen übermessen werdenZuschlag von 50 W /K pro Kellerabgang auf den Transmissionswärmeverlust HT
Volumenerhöhung:
Ve= 35 m3 . je Kellerabgang
5Flächen der HeizkörnernischenFläche: 50 v. H. der Fensterflachekeine Korrektur notwendig

Die Korrekturen gehen mit absoluten Größen in die Berechnung ein (kWh/a). Erst das Endergebnis kann auf eine Bezugsfläche bezogen werden.

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen

Die Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen können durch Verwendung von pauschalen Werten gemäß Tabelle 2 ermittelt werden. Wärmebrücken sind dabei zusätzlich zu berücksichtigen.

Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vereinfacht angenommen werden:

UHeizkörpernische = 2 × UAußenwand

Tabelle 2 : Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (ohne nachträgliche Dämmung)

BauteilKonstruktionBaualtersklasse *
bis 19181919 bis 19481949 bis 19571958 bis 19681969 bis 19781979 bis 19831984 bis 1994ab 1995
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/ (m2 . K)
Dach (auch Wände zwischen beheiztem und unbeheiztem Dachgeschoss)massive Konstruktion (insbes. Flachdächer)2,12,12,12,10,60,50,40,3
Holzkonstruktion
(insbesondere Steildächer)
2,61,41,41,40,80,50,40,3
oberste Geschoss decke (auch Fußboden gegen außen, z.B. über Durchfahrten)massive Decke2,12,12,12,10,60,50,40,3
Holzbalkendecke1,00,80,80,80,60,40,30,3
Außenwand (auch Wände zum Erdreich und zu unbeheizten (Keller-) Räumen)massive Konstruktion
(Mauerwerk, Beton, oder ähnlich)
1,71,71,41,41,00,80,60,5
Holzkonstruktion
(Fachwerk, Fertighaus, oder ähnlich)
2,0, 2,01,41,40,60,50,40,4
Bauteile gegen Erdreich oder Kellermassive Bauteile1,21,21,51,01,00,80,60,6
Holzbalkendecke1,013,80,80,80,60,60,40,4
Fenster, FenstertürenHolzfenster, einfach verglastg = 0,87 ***5,05,05,05,05,05,0--
Holzfenster, zwei Scheiben **g = 0,75 ***2,72,72,72,72,72,72,71,8
Kunststofffenster, Isolierverglasung **g = 0,75 ***---3,03,03,03,01,8
Alu- oder Stahlfenster, Isolierverglasungg = 0,75 ***---4,34,34,34,31,8
Rollladenkästenneu, gedämmt1,8
alt, ungedämmt3,0
Türen 3,5
*) Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei neu eingebauten Bauteilen, insbes. Fenster). Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.

**) Isolierverglasung, Kastenfenster oder Verbundfenster, nach 1995 Wärmeschutzverglasung

***) g = Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten Bauteilen

Wurde ein Bauteil nachträglich gedämmt, kann der pauschale U-Wert aus Tabelle 2 entsprechend korrigiert werden. Dabei wird vereinfacht davon ausgegangen, dass das Dämmmaterial eine Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/ (m ×K) aufweist. Es muss also lediglich die Stärke der nachträglichen Dämmung dD erhoben werden:

 UD =1  [W / (m2 ⋅K)]

  1    dD

  +
 
 U0,04 Wm ×K

mit:

UDpauschaler U-Wert für das nachträgliche gedämmte Bauteil[W / (m2 . K)]
U0pauschaler U-Wert für das Bauteil im Urzustand (z.B. aus Tabelle 2)[W / (m2 . K)]
dDStärke der nachträglichen Dämmung[W / (m2 . K)]

Alternativ kann die folgende Tabelle verwendet werden:

Tabelle 3 : Wärmedurchgangskoeffizienten für zusätzlich gedämmte Bauteile

Urzustandzusätzliche Dämmung
2 cm5 cm8 cm12 cm16 cm20 cm30 cm40 cm
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/ (m2 ⋅K)
> 2,51,200,630,430,300,230,190,130,10
> 2,0 ... 2,51,110,610,420,290,230,190,130,10
> 1,5 ... 2,01,000,570,400,290,220,180,130,10
> 1,0 ... 1,50,860,520,380,270,210,180,120,09
> 0,7 ... 1,00,670,440,330,250,200,170,120,09
> 0,5 ... 0,70,520,370,290,230,180,160,110,09
0,50,400,310,250,200,170,140,110,08

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

Für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach dem in DIN V 4701-10 Abschnitt 4 beschriebenen Verfahren dürfen für die Heizungs-, Lüftungs- und Warmwassersysteme die Pauschalwerte nach Tabelle 4 bis 6 verwendet werden - ggf. auch in Kombination mit nach dieser Norm (Baualter ab 1995) oder nach DIN V 4701-12 in Verbindung mit PAS 1027 (Baualter bis 1994) berechneten Werten. Für ausgewählte, häufig auftretende Systemkombinationen gibt Tabelle 7 pauschalierte Werte an.

Die Tabellen enthalten jeweils Werte für drei verschiedene Gebäudenutzflächen AN (150, 500 und 2500 m2) . Bei anderen Gebäudenutzflächen zwischen 100 m2 und 10.000 m2 sind die Werte durch Interpolation bzw. Extrapolation zu berechnen. In Tabelle 7 ist eine Interpolation auch hinsichtlich des Heizwärmebedarfs zulässig.

Alle Angaben - Erzeuger-Aufwandszahlen, spezifische Verlust-Kennwerte und Heizwärmegutschriften - sind auf Endenergie (unterer Heizwert) bezogen; für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist demzufolge eine Multiplikation mit dem jeweils zutreffenden Primärenergiefaktor erforderlich. Für bestehende Gebäude gelten dieselben Primärenergiefaktoren wie für neue Gebäude, diese finden sich in DIN V 4701-10:2003-8, geändert durch A1:2006-12 (Anhang C 4 sowie Abschnitt 5.4).

4.1 Pauschale Ansätze für die einzelnen Prozessbereiche der Anlagentechnik

Für die Bewertung relevantes Baualter ist das Alter der wesentlichen zum jeweiligen Prozessbereich gehörigen Bauteile.

Tabelle 4 : Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Warmwasser nach Prozessbereichen -

Prozessbereich
Verteilung Warmwasser
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHeizwärmegutschriftHilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2 ⋅a)][kWh/ (m2 ⋅a)][kWh/ (m2 ⋅a)]
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
Nr.BezeichnungBaualtersklasse150500250015050025001505002500
1.1zentrale Verteilung mit Zirkulation 1bis 197868,647,438,912,414,615,91,40,80,6
1.2bis 1978, 2 nachtr. gedämmt41,935,433,212,414,615,91,40,80,6
1.3ab 1979 bis 199427,322,621,08,29,39,91,40,80,6
1.4ab 199511,67,66,61,71,92,20,80,30,1
2.1zentrale Verteilung ohne Zirkulation 1bis 197817,010,48,13,53,53,5000
2.2bis 1978, 2 nachtr. gedämmt12,68,87,43,53,53,5000
2.3ab 1979 bis 199410,88,37,53,73,73,7000
2.4ab 19955,43,42,81,01,01,0000
3.1dezentrales Systembis 19943,83,83,82,02,02,0000
3.2ab 19951,51,51,50,70,70,7000


Prozessbereich
Speicherung Warmwasser
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHeizwärmegutschriftHilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2 . a)][kWh/ (m2 . a) ][kWh/ (m2 . a) ]
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
Nr.BezeichnungBaualtersklasse150500250015050025001505002500
4zentrale Warmwasser-Speicher außerhalb thermischer Hülle alle5,11,80,50000,20,20,3
5zentrale Warmwasser-Speicher innerhalb thermischer Hülle4,21,40,42,20,80,20,20,20,3
6gasbefeuerter Speicher18,011,9300 00 
7Elektro-Kleinspeicher 41,51,51,50,80,80,8000


Prozessbereich
Wärmeerzeugung Warmwasser
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Erzeuger-AufwandszahlHeizwärmegutschriftHilfsenergiebedarf
[-][kWh/ (m2 . a) ][kWh/ (m2 . a) ]
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
Nr.BezeichnungBaualtersklasse150500250015050025001505002500
 zentrale Wärmeerzeugung 5
8.1Konstanttemperatur-Kesselbis 19862,051,641,330000,10,10,1
8.2ab 1987 bis19941,901,571,310000,20,10,1
8.3ab 19951,711,461,260000,20,10,1
9.1NT-Kesselbis 19861,301,231,180000,10,10,1
9.2ab19941.987 bis1,311,231,170000,20,10,1
9.3ab 19951,191,151,120000,20,10,1
10.1Brennwert-Kesselbis 19861,241,171,130000,10,10,1
10.2ab 1987 bis 19941,251,171,120000,20,10,1
10.3ab 19951,151,121,090000,20,10,1
11Brennwertkessel verbessert 6ab 19991,131,101,070000,20,10,1
11.1Elektro-Wärmepumpe
(Luft; mit Heizstab)
ab 1979 bis 19940,370,370,37000000
11.2ab 19950,340,340,34000000
12.1Elektro-Wärmepumpe
(Erdreich; monovalent)
ab 1979 bis 19940,320,320,320000,30,30,2
12.2ab 19950,270,270,270000,30,30,2
13.1Elektro-Wärmepumpe Grundwasser, monovalent)ab 1979 bis 19940,260,260,260000,50,40,4
13.2ab 19950,230,230,230000,50,40,4
14Fernwärme-Übergabestation
alle
1,141,141,140000,40,40,4
15zentraler elektr. Speicher1,01,01,0000000
16gasbefeuerter Speicher1,221,22 00 00 
 wohnungsweise Warmwasserversorgung ohne Zirkulation         
17.1Therme
(Umlaufwasserheizer)
bis 19941,321,32 00 0,20,2 
17.2ab 19951,321,32 00 0,20,2 
18Brennwert-Thermeab 19951,281,28 00 0,20,2 
19dezentraler elektr. Kleinspeicher 4 

alle

1,001,001,00000000
20dezentraler elektr. Durchlauferhitzer1,001,001,00000000
21.1dezentraler Gas-Durchlauferhitzerbis 19941,191,191,1900000 
21.2ab 19951,161,161,1600000 
 solargestützte Warmwasserbereitungvon der Solaranlage bereitgestellte Wärme   Hilfsenergiebedarf
   [kWh/ (m2 . a) ]   [kWh/ (m2 . a) ]
22thermische Solaranlagealle11,38,06,0   0,80,40,3

______________
1) Kann nicht beurteilt werden, ob eine Zirkulation vorhanden ist, so ist bei einer zentralen Anlage vom Vorhandensein einer Zirkulation auszugehen.

2) nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Verordnung versehen

3) graue Tabellenfelder = keine Angaben für diese Ausführung

4) Gilt für das Gesamtgebäude bei Vorhandensein von Kleinspeichern in der Mehrzahl der Wohnungen

5) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, Typenschild, o. ä.) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

6) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Abschnitt 5.1.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100 % Leistung können die Angaben auf dem Typenschild herangezogen werden.


Tabelle 5 : Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Heizung nach Prozessbereichen -

Prozessbereich
Übergabe Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2⋅a) ][kWh/ (m2⋅a) ]
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
Nr.BezeichnungHeizkreis-
temperatur 1
Baualters-
klasse
15050025001505002500
1Zentralheizung, thermostatisch geregeltalle 

alle

3,33,33,3000
2Einzelfeuerstätte 2-000000


Prozessbereich
Verteilung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2⋅a) ][kWh/ (m2⋅a) ]
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
Nr.BezeichnungHeizkreis-
temperatur 1
Baualters-
klasse
15050025001505002500
3.1zentrale Verteilung70/55 °Cbis 197875,143,532,72,31,00,5
3.2bis 1978, 3 nachtr. gedämmt40,928,223,92,31,00,5
3.3ab 1979 bis 199420,213,811,61,90,80,4
3.4ab 19959,35,44,11,60,70,3
4.1zentrale Verteilung55/45 °Cbis 197857,432,924,42,51,20,7
4.2bis 1978, 3 nachtr. gedämmt30,821,017,62,51,20,7
4.3ab 1979 bis 199415,310,38,52,00,90,5
4.4ab 19959,33,92,91,70,80,5
5.1wohnungsweise Verteilungallebis 19788,48,48,43,413,413,41
5.2ab 19945,45,45,42,732,732,73
5.3ab 19951,31,31,32,32,32,3
6dezentrales System (ohne Verteilung)-alle000000


Prozessbereich
Speicherung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2⋅a) ][kWh/ (m2⋅a) ]
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
Nr.BezeichnungHeizkreis-
temperatur 1
Baualters-
klasse
15050025001505002500
7.1El.-Zentralspeicher70/55 °Cbis 19943,21,30,40,50,20,1
7.2ab 19952,51,00,30,40,20,1
8.1Pufferspeicher El.-Wärmepumpe55/45 °Cbis 19942,51,00,30,50,20,1
8.2ab 19951,90,70,20,40,20,1
9.1Pufferspeicher für Holzkessel70/55 °Cbis 19944,41,81,10,50,20,1
9.2ab 19953,41,40,80,40,20,1


Prozessbereich
Wärmeerzeugung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Erzeuger-AufwandszahlHilfsenergiebedarf
[-][kWh/ (m2⋅a) ]
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
Nr.BezeichnungHeizkrei-
stemperatur 1
Baualters-
klasse
15050025001505002500
 zentrale Wärmeerzeugung 4      
10.1Konstanttemperatur-Kessel70/55 °Cbis 19861,471,361,281,20,50,2
10.21987-19941,341,261,190,80,40,2
10-3ab 19951,331,231,160,70,40,2
11.1NT-Kesselbis 19861,241,211,181,20,50,2
11.21987-19941,191,151,130,80,40,2
11.3ab 19951,141,111,090,70,40,2
12.1Brennwert Kesselbis 19861,111,091,071,20,50,2
12.21987-19941,091,061,040,80,40,2
12.3ab 19951,071,051,040,70,40,2
13Brennwertkessel verbessert 555/45 °Cab 19990,990,980,970,70,40,2
14Fernwärme- Übergabestationallealle1,021,021,02000
15.1Elektro-Wärmepumpe, Außenluft 6, 755/45 °C1979 bis 19940,410,410,41000
15.2ab 19950,390,390,39000
16.1Elektro-Wärmepumpe Erdreich 7, 81979 bis 19940,330,330,331,21,00,9
16.2ab 19950,270,270,271,21,00,9
17.1Elektro-Wärmepumpe, Grundwasser 7, 81979 bis 19940,270,270,271,91,71,5
17.2ab 19950,230,230,231,91,71,5
18zentraler Elektro-Speicher (Blockspeicher)allealle10,21,02 00 
 wohnungszentrale Wärmeerzeuger      
19.1Therme (Umlaufwasserheizer)allebis 19941,241,241,241,21,21,2
19.2ab 19951,141,141,141,51,51,5
20Brennwertthermeab 19951,071,071,071,51,51,5
 Einzelheizgeräte 9      
21Ölbefeuerte Einzelöfen mit Verdampfungsbrenneralle1,401,40 00 
22Kohle- oder Holzofen1,601,60 00 
23Gasraumheizer1,471,47 00 
24.1Elektro-Nachtspeicherheizungbis 19941,121,12 00 
24.2ab 19951,051,05 00 
25Elektro-Direktheizgerätalle1,021,02 00 

1) Kann die Heizkreisauslegungstemperatur nicht ermittelt werden, so ist von 70/55°C auszugehen.

2) Abweichend von der Norm wird bei Einzelöfen der Übergabeverlust zu Null gesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass hier die mittlere Raumtemperatur auf einem niedrigeren Temperaturniveau gehalten wird.

3) nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Verordnung versehen.

4) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, Typenschild, o..ä.) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

5) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Abschnitt 5.4,2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100 % Leistung können die Angaben auf dem Typenschild herangezogen werden.

6) Werden Elektro-Wärmepumpen mit Wärmequelle Außenluft monovalent (ohne elektrischen Zusatzheizeinsatz) betrieben, so vermindert sich die Aufwandszahl um 9 %.

7) Wird über 80 % der beheizten Wohnfläche über eine Flächen- bzw. Fußbodenheizung versorgt, so kann mit einer um 12 % verminderten Aufwandszahl gerechnet werden.

8) Werden Elektro-Wärmepumpen mit Wärmequellen Erdreich und Grundwasser monoenergetisch (mit Zusatzheizeinsatz) betrieben, so erhöht sich die Aufwandszahl um 9 %.

9) Übergabe, Verteilung und Erzeugung sind in einem Wert zusammengefasst

Tabelle 6 : Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Lüftung nach Prozessbereichen -

Prozessbereich
Übergabe Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2⋅a) ][kWh/ (m2×a) ]
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
Nr.BezeichnungBaualters-
klasse
15050025001505002500
1Wohnungslüftungsanlagen mit Zulufttemperaturen < 20°Calle00 00 


Prozessbereich
Verteilung Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2×a) ][kWh/ (m2×a) ]
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
Nr.BezeichnungBaualters-
klasse
15050025001505002500
2.1Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnungbis 19940,00,00,04,04,04,0
2.2ab 19950,00,00,02,62,62,6
3Zu- Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch Wärmeübertrager (WUT) ηWRG ≥ 60 %       
3.1- innerhalb der thermischen Hüllealle0,00,0 00 
3.21- außerhalb der thermischen Hülle im Dachbis 19895,22,5 00 
3.22ab 1990 bis 19944,32,1 00 
3.23ab 19953,51,7 00 
3.31- außerhalb der thermischen Hülle im Kellerbis 19891,50,7 00 
3.32ab 1990 bis 19941,20,6 00 
3.33ab 19951,00,5 00 


Prozessbereich
Wärmeerzeugung Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmegutschrift *Hilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2×a) ][kWh/ (m2×a) ]
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
Nr.BezeichnungBaualters-
klasse
15050025001505002500
4.1Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung
(Wärmegutschrift aus nx-0.05 h-1)
vor 19943,5000
4.2ab 19953,2000
5.1Zu- Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch WÜT ηWRG ≥ 60 %
(Wärmegutschrift aus na× (1-ηV) bei na= 0,4 h-1)
bis 198916,75,35,3 
5.2ab 1990 bis 199415,33,23,2 
5.3ab 199513,52,22,2 

*) Der Jahres-Heizwärmebedarf Q, ist bei einer entsprechend vorliegenden Anlagenkonfiguration für die weitere Berechnung um die angegebene Wärmegutschrift zu reduzieren.

4.2 Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen

Für die Bewertung "relevantes Baualter" ist das Alter der ältesten Bauteile der Anlage; dies ist im Regelfall das Wärmeverteilungssystem. Fußnote 4 (Tabelle 5) gilt entsprechend. Für Baualter nach 1995 sind entsprechende Kennwerte unmittelbar aus Beiblatt 1 der DIN V 4701-10 zu entnehmen - hier jeweils Tabellen/Diagramme "Flächenbezogene Endenergie". Diese Werte sind anwendbar, wenn der Wärmeschutz des Gebäudes nicht wesentlich schlechter ist als bei Gebäuden nach der Wärmeschutzverordnung 1995 und für Heizung und Wassererwärmung derselbe Energieträger verwendet wird.

Hinsichtlich der Berechnung des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs siehe Absatz 3 unter Nummer 4 dieser Bekanntmachung.

Tabelle 7 : Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen

Zentralheizungen mit zentraler Verteilung und Thermostatventilen (Proportionalbereich 2K)Endenergiebedarf des Gebäudes für Heizung und Warmwasser * [kWh/ ((m2×a)]
Gas /Heizöl ELStrom/
Hilfsenergie
Nr.BezeichnungBaualters-
klasse
Heizwärmebedarf qH[kWh/ (m2 ×a)] des Gebäudesfür alle Gebäude
50100150200250
Gebäudenutzfläche AN= 150 m2
1.11NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulationbis 19862563183804425045,3
1.12ab 19871361962553153744,5
2.11NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulationbis 198615721928134240421,3
2.12ab 19878514520426432320,5
3.11Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulationbis 19862152703253804355,3
3.12ab 19871211752282823364,5
4.11Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulationbis 198612017523028534021,3
4.12ab 19877212517923328720,5
Gebäudenutzfläche AN= 500 m2
1.21NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulationbis 19861752352963564162,6
1.22ab 19871121702282853432,3
2.21NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulationbis 198611417523529535619,3
2.22ab 19877513319124830619,0
3.21Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulationbis 19861502042583123662,6
3.22ab 19871011532062593122,3
4.21Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulationbis 19869114519925430819,3
4.22ab 19876511817122327619,0
Gebäudenutzfläche AN= 2500 m2
1.31NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulationbis 19861442032623213801,6
1.32ab 19871021582152713281,5
2.31NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulationbis 19869915821727633618,5
2.32ab 19877112818424129718,4
3.31Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulationbis 19861251782322853391,6
3.32ab 1987921441962493011,5
4.31Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulationbis 19868113518824129518,5
4.32ab 19876211516721927118,4

*) Zugrunde liegt der Wasser-Wärmebedarf nach Anlage 1 Nr. 2.2 EnEV von 12,5 kWh/ (m2 × a) .

5 Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977

Zur Ermittlung, ob ein Wohngebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entspricht (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 3 und 4 EnEV), können die folgenden Regeln verwendet werden.

Das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gilt als erfüllt, wenn bei einer Änderung des Gebäudes die Anforderungen des § 8 Abs. 2 der Energieeinsparverordnung 2002/2004 oder des § 9 Abs. 1 der Energieeinsparverordnung 2007 erfüllt wurden. Dazu sind die geführten Berechnungen und Nachweise heranzuziehen.

Das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 ist außerdem erreicht, wenn

  1. der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes den Höchstwert nach Tabelle 8 nicht überschreitet
  2. die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 9 nicht überschreiten.

Die Wärmedurchgangskoeffizienten von opaken Bauteilen sind nach DIN EN ISO 6946: 2003-10 zu ermitteln, die Wärmedurchgangskoeffizienten von transparenten Bauteilen, Türen und Toren nach DIN V 4108-4: 2004-07.

Bei der Ermittlung von Wärmedurchgangskoeffizienten können die Vereinfachungen gemäß Nr. 3 dieser Bekanntmachung (vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile) und die Tabelle 10 dieser Bekanntmachung verwendet werden.

Das Erreichen des Anforderungsniveaus der Wärmeschutzverordnung 1977 gemäß oben genannter Alternative 2 (betreffend Feststellung, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 9 nicht überschreiten) kann bei Gebäuden, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, für verschiedene seinerzeit gebräuchliche Ausführungen nach Tabelle 10 festgestellt werden. In Spalte 3 der Tabelle 10 ist jeweils der maximale U-Wert angegeben, der bei der Konstruktion unter den Voraussetzungen der Spalte 2 auftreten kann.

Liegen bei einem Gebäude

Tabelle 8: Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten des Gebäudes

A/Ve
(in m -1)
Höchstwert der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten
Um,max
(in W/m2 × K)
≤ 0,241,40
0,301,24
0,401,09
0,500,99
0,600,93
0,700,88
0,800,85
0,900,82
1,000,80
1,100,78
≥ 1,200,77

Zwischenwerte dürfen nach folgender Gleichung ermittelt werden:

Um,max = 0,61 + 0,19 ×1 / (A/Ve)

Der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes ist wie folgt zu ermitteln:

Um= (UAW× AAW+ UW× AW+ 0,8 ×UD ×AD+ 0,5 ×UG ×AG + UDL ×ADL+ 0,5 ×UAB ×AAB)/ A

Diese Symbole bedeuten:

UiWärmedurchgangskoffizient Fläche des Bauteils i
AiWärmeübertragende Fläche des Bauteils i
Ummittlerer Wärmedurchgangskoeffizient
Indizes 
AWAußenwand an Außenluft grenzend
WFenster (window)
DDach, oberste Geschossdecke
GGrundfläche (Bodenfläche auf Erdreich, Kellerdecke zum unbeheizten Keller, erdberührte Wandflächen bei beheizten Räumen)
DLDeckenfläche nach unten gegen Außenluft
ABBeheizte Räume gegen Räume mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen (z.B. Lagerräume etc.)

Tabelle 9 : Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile

Lfd. Nr.BauteilUmax (in W/m2 ⋅K)
1 a)Fassade 1 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 1Um,AW + w ≤ 1,45
1 b)Fassade 2 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 2Um,AW + w ≤ 1,55
1 c)Fassade 3 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 3Um,AW + w ≤ 1,75
2oberste Geschossdecke, DächerUD ≤ 0,45
3Kellerdecken, Bauteile gegen unbeheizte RäumeUG ≤ 0,80
4Decke, Wände gegen ErdreichUG ≤ 0,90
5FensterMindestens Doppel- oder Isolierverglasung


Abb. 1Abb. 2Abb. 3
 Druck- und Lokalversion  

Tabelle 10 : Beispiele zur Unterschreitung der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile nach Tabelle 9:

ZeileBauteilAufbau des BauteilsUmax
(in W/m2×K)
 123
1Beispielfassade 1
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
Außenputz
38 cm Vollziegel-Mauerwerk
(1800 kg/m3)
λ = 0,81 W/ (m × K)

Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/m2 ⋅K

Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk
(Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine) siehe Zeile 5

Um,AW + w = 1,73
2Beispielfassade 2
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
Außenputz
30 cm Hochlochziegel-Mauerwerk
(1400 kg/m3)
λ= 0,58 W/(m × K)

Innenputz

Fenster:
Holz- Kunststofffenster, oder Doppel- oder Isolierverlgasung
UW = 3,0 W/m2 ⋅ K

Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk
(Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine) siehe Zeile 5

Um,AW + w = 1,65
3Beispielfassade 3
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
Außenputz
24 cm Bimsstein-Mauerwerk
λ= 0,30 W/(m × K)

Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/m2 ⋅K

Um,AW + w = 1,37
4Beispielfassade 4
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
Außenputz
24 cm Porenbeton-Mauerwerk
(700 kg/m3)
Blocksteine mit Normalmörtel
λ= 0,27 W/(m × K)

Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/m2 ⋅K

Um,AW + w = 1,35
5Beispielfassade 5
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
Außenputz
38 cm Kalksandstein-Mauerwerk
(1800 kg/m3)
λ = 0,81 W/ (m × K)
mit äußerer Dämmschicht mit einer Dicke von 6 cm
(λ = 0,04 W/(m × K))

Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Bemerkung:
Ziegel und Leichtbetonmauerwerke mit zusätzlicher Dämmung erreichen in
der Regel noch kleinere U-Werte

Um,AW + w = 0,97
6Beispielfassade 6
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
zweischalig 2 cm Außenputz mit
λ= 0,87 W/ (m × K)
12 cm Mauerwerk mit
λ = 0,68 W/ (m × K)

Variante 1
8 cm Luftschicht
(R = 0,13 (m2×K)/W oder

Variante 2
8 cm Dämmung
(λ= 0,04W/(m × K))
12 cm Mauerwerk mit
λ = 0,68 W/(m × K)
1,5 cm Innenputz mit
λ= 0,7 W/(m × K)

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

 
7Steildach

Dacheindeckung
Dachlattung
Unterspannbahn

Variante 1:
Dämmung/ zwischen den Sparren
(z.B. 15 cm)

Variante 2:
Aufdopplung des Sparrens bei zu geringem Hohlraum mit Dämmung
(z.B. insgesamt 18 cm)
Luftdichtheitsschicht
Lattung
Gipskartonplatte

Bemerkung:
Es ist eine Dämmung von mindesten 10 cm zwischen den Sparren
notwendig, dies gilt ebenfalls für Auf- und Untersparrendämmungen und für Flachdächer

Variante 1
UD= 0,25

Variante 2
UD= 0,17

8Oberste Geschossdecke

Spanplatte
Dämmstoff (8 cm)
Betondecke (14 cm)
Putzschicht (1,5 cm)

Bemerkung:
ungedämmte oberste Geschossdecken (Beton- als auch Holzdecken)
können den Höchstwert nach Tabelle 9 nicht unterschreiten, eine Dämmung
von 8 cm ist mindestens erforderlich

UD = 0,44
9Kellerdecke Beispiel 1

Linoleum
Magnesit-Estrich (4 cm)
Mineralfasermatte (1,5 cm)
Betondecke (15 cm)
Putzschicht (1,5 cm)
Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)
UG = 0,53
10Kellerdecke Beispiel 1

Linoleum
Asphalt-Estrich (2 cm)
Mineralfasermatte (1 cm)
Rippendecke mit Füllkörpern aus Bimsbeton und Aufbeton (19 cm)
Putzschicht (1,5 cm)
Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)
UG= 0,52
11Kellerdecke Beispiel 1

Hobeldielen
Kohleschlackefüllung
Gemauertes Kappengewölbe Stahlträger
Zusätzlicher Dämmstoff 8 cm zur Ausfüllung der Kappen)
UG = 0,34


UWS Umweltmanagement GmbH0