Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Anpassung der Zuständigkeiten im Strahlenschutzrecht und im Produkt- und Betriebssicherheitsrecht
- Brandenburg -

Vom 26. Januar 2021
(GVBl. II Nr. 11 vom 01.02.2021)



Auf Grund des § 6 Absatz 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Satz 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), von denen durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 28 S. 2) § 6 geändert und § 12 eingefügt worden ist, sowie des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) verordnet die Landesregierung:

Artikel 1
Änderung der Strahlenschutzzuständigkeitsverordnung

Die Anlage der Strahlenschutzzuständigkeitsverordnung vom 29. Oktober 2002 (GVBl. II S. 618), die zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I Nr. 5 S. 33) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

Alt:

Anlage

Abschnitt I
Übersicht zu nachfolgendem Verzeichnis

  1. Atomgesetz
  2. Strahlenschutzverordnung
  3. Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen
  4. Röntgenverordnung
  5. Strahlenschutzvorsorgegesetz
  6. Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung
  7. Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
  8. UV-Schutz-Verordnung

Abschnitt II
Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

1. Im Verzeichnis werden folgende Abkürzungen verwandt:

MASGFMinisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
MIKMinisterium des Innern und für Kommunales
MdJEVMinisterium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
LAVGLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
LBGRLandesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
OrdBOrdnungsbehörde
PPPolizeipräsidium

2. Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung

Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden nach einem Schrägstrich das Landesbergamt des Landes Brandenburg genannt ist, ist deren ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen bzw. Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterstehen.

Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabezuständige Behörde/zuständige Stelle
1Atomgesetz
1.1 § 4a Abs. 3 Satz 2Bescheinigung über die Deckungsvorsorge für den erhöhten HaftungshöchstbetragMdJEV
1.2 § 7 Abs. 1 und 5 Satz 1Entscheidung über die Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb, zum sonstigen Besitz und zur wesentlichen Änderung von Anlagen zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter KernbrennstoffeMdJEV
1.3 § 7Abs. 3Entscheidung über die Genehmigung zur Stilllegung der Anlagen aus Nummer 1.2, zum sicheren Einschluss der endgültig stillgelegten Anlagen oder zum Abbau der Anlagen oder von AnlagenteilenMdJEV
1.4 § 7a Abs. 1Entscheidung über den Erlass eines VorbescheidesMdJEV
1.5 § 9 Abs. 1Entscheidung über die Genehmigung zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb der in § 7 des Atomgesetzes bezeichneten AnlagenMdJEV
1.6 § 9a Absatz 3Einrichtung und Betrieb einer LandessammelstelleLAVG
1.7 § 9bEntscheidung über die Planfeststellung und über die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung, den Betrieb oder die wesentliche Änderung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver AbfälleMdJEV
1.8 § 17 Absatz 1 bis 5Erteilung nachträglicher Auflagen, Rücknahmen einer Genehmigung oder einer allgemeinen Zulassung, Widerruf einer Genehmigung oder einer allgemeinen ZulassungBehörde, die die Genehmigung oder allgemeine Zulassung erteilt hat
1.9 Aufsicht 
1.9.1 § 19a) über Anlagen im Sinne des § 7 des AtomgesetzesMdJEV (Das MdJEV kann im Einzelfall das LAVG beauftragen.)
b) über die Verwendung von Kernbrennstoffen im Sinne des § 9 des AtomgesetzesMdJEV
c) über die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung im Zusammenhang mit einer Anlage nach § 7 des Atomgesetzes oder mit einer Verwendung im Sinne des § 9 des AtomgesetzesMdJEV
d) über den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Sinne der Strahlenschutzverordnung, sofern es sich um eine nach §§ 7 oder 9 des Atomgesetzes erteilte Genehmigung gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung auf den Umgang mit radioaktiven Stoffen erstrecktLAVG
e) über die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung ohne Zusammenhang mit einer Anlage nach § 7 des Atomgesetzes oder mit einer Verwendung im Sinne des § 9 des AtomgesetzesMdJEV
f) über den Umgang und Verkehr mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Sinne der Strahlenschutzverordnung und Aufsicht über den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen im Sinne der §§ 11 und 12 und über den Umgang und Verkehr mit Vorrichtungen im Sinne des § 25 der StrahlenschutzverordnungLAVG/LBGR
g) Anordnung zur Abwehr von Gefahren durch ionisierende StrahlenLAVG/LBGR im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr
h) über die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen und Kernbrennstoffenim Rahmen ihrer Überwachung des Verkehrs auf Straßen und Binnenwasserstraßen: PP/

für die Beförderung von Kernbrennstoffen: MdJEV/

im Übrigen: LAVG/LBGR

i) über den Betrieb von RöntgeneinrichtungenLAVG/LBGR
j) über Zusatz von Produktendie jeweils für das Produkt zuständigen Überwachungsbehörden
1.10 § 34 Abs. 2 Nr. 1 bis 4Freistellungsverpflichtung, Entgegennahme von Anzeigen und Mitteilungen, Verlangen von Auskünften, Erteilung von Weisungen, Zustimmung zur Anerkennung oder Befriedigung von SchadensersatzansprüchenMdJEV
1.11 § 46Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeitensoweit nicht nach § 46 Absatz 3 eine andere Behörde zuständig ist, sind die in der Nummer 1.9.1 bestimmten Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen Vorschriften, deren Einhaltung sie zu überwachen haben, zuständig


Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabezuständige Behörde/zuständige Stelle
2 Strahlenschutzverordnung
2.1 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 1
2.2 Aufgaben der zuständigen Behörden und zuständigen Stellen nach Teil 2
2.2.1 Kapitel 1
2.2.1.1 § 4 Abs. 1Überprüfung der RechtfertigungLAVG/LBGR/MdJEV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach den §§ 9, 9a AtG
2.2.2 Kapitel 2
2.2.2.1 Abschnitt 1
2.2.2.1.1 § 7 Abs. 1Entscheidung über die Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen und mit Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Abs. 3 AtGLAVG/LBGR/MdJEV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach den §§ 9, 9a AtG
2.2.2.2Abschnitt 2 Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
2.2.2.2.1 § 11 Abs. 1 bis 3Entscheidung über die Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb und zur Anwendung von AnlagenLAVG
2.2.2.2.2 § 12 Abs. 1Entgegennahme von AnzeigenLAVG
2.2.2.2.3 § 12 Abs. 2Untersagung des Betriebes einer AnlageLAVG
2.2.2.2.4 § 14 Abs. 5Entscheidung über die Genehmigung des befristeten ProbebetriebesLAVG
2.2.2.3 Abschnitt 3
2.2.2.3.1 § 15 Abs. 1Entscheidung über die Genehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder EinrichtungenLAVG/LBGR
2.2.2.4 Abschnitt 4
2.2.2.4.1 § 16 Abs. 1Entscheidung über die Genehmigung zur Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen und Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Abs. 3 AtGLAVG/LBGR
2.2.2.4.2 § 16 Abs. 4Verlangen des Vorzeigens des Genehmigungsbescheides bei der Beförderungim Rahmen ihrer Überwachung des Verkehrs auf Straßen und Binnenwasserstraßen: PP/

für die Beförderung von Kernbrennstoffen und Großquellen: MdJEV/

im Übrigen: LAVG/LBGR

2.2.2.4.3 § 17 Abs. 3Ausstellen der BescheinigungMdJEV
2.2.2.5 Abschnitt 7 Bauartzulassung
2.2.2.5.1 § 27 Abs. 7Bestimmung der Stelle zur Abgabe einer bauartzugelassenen VorrichtungLAVG
2.2.2.6 Abschnitt 9 Freigabe
2.2.2.6.1 § 29Erteilung der Freigabe für Inhaber von Genehmigungen im Sinne der §§ 7, 9, 9a AtGMdJEV
2.2.2.6.2 § 29Erteilung der Freigabe für Inhaber von Genehmigungen im Sinne der §§ 7 und 11 StrlSchVLAVG/LBGR
2.2.2.6.3 § 29 Abs. 7 Satz 1Freigabe von Amts wegenLAVG/LBGR
2.2.3 Kapitel 3 Anforderungen bei der Nutzung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung
2.2.3.1 Abschnitt 1 Fachkunde im Strahlenschutz
2.2.3.1.1 § 30 Abs. 1 Satz 1Anerkennung von StrahlenschutzkursenLAVG
2.2.3.1.2 § 30 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde und Kenntnissedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen / im Übrigen: LAVG/LBGR
2.2.3.1.3 § 30 Abs. 2 Satz 1Anerkennung geeigneter Kurse oder anderer FortbildungsmaßnahmenLAVG
2.2.3.1.4 § 30 Abs. 2 Satz 2 und 3Entgegennahme bzw. Anforderung der Fortbildungsnachweisedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen / im Übrigen: LAVG/LBGR
2.2.3.1.5 § 30 Abs. 2 Satz 4 und 5 und Abs. 4 Satz 2Entzug der Fachkunde/Kenntnisse, Erteilung von Auflagen zur Fortgeltung, Überprüfung der Fachkunde/Kenntnissedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen / im Übrigen: LAVG/LBGR
2.2.3.2 Abschnitt 2
2.2.3.2.1 § 31 Abs. 1 Satz 3Entgegennahme der Mitteilung über die Person des StrahlenschutzverantwortlichenLAVG/LBGR/MdJEV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.2.2 § 31 Abs. 4Entgegennahme der Mitteilung der Bestellung und des Ausscheidens des StrahlenschutzbeauftragtenLAVG/LBGR/MdJEV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3 Abschnitt 3
2.2.3.3.1 § 36 Abs. 2Gestatten von AusnahmenLAVG/LBGR
2.2.3.3.2 § 36 Abs. 3 Satz 1 und 2Bestimmung weiterer Bereiche als Strahlenschutzbereiche oder Zulassung der Geltung der Schutzbereiche nur während der Einschaltzeiten der Anlagen oder VorrichtungenLAVG/LBGR
2.2.3.3.3 § 37 Abs. 1 Satz 2Gestatten des Zutrittes anderer Personen zu StrahlenschutzbereichenLAVG/LBGR
2.2.3.3.4 § 38 Abs. 4Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über die UnterweisungLAVG/LBGR
2.2.3.3.5 § 40 Abs. 1Zulassung von AusnahmenLAVG/LBGR
2.2.3.3.6 § 40 Abs. 2 Satz 1Registrierung der StrahlenpässeLAVG/LBGR
2.2.3.3.7 § 40 Abs. 2 Satz 3Anerkennung von AufzeichnungenLAVG/LBGR
2.2.3.3.8 § 40 Abs. 5Anordnung zur Feststellung von Inkorporationen bei nicht beruflich strahlenexponierten PersonenLAVG/LBGR
2.2.3.3.9 § 41 Abs. 1 Satz 2Bestimmung des Verfahrens zur DosiermittlungLAVG/LBGR
2.2.3.3.10 § 41 Abs. 1 Satz 3Festlegung einer ErsatzdosisLAVG/LBGR
2.2.3.3.11 § 41 Abs. 1 Satz 4Bestimmung von MessstellenLAVG
2.2.3.3.12 § 41 Abs. 3 Satz 5Anordnung zum MessverfahrenLAVG/LBGR
2.2.3.3.13 § 41 Abs. 4 Satz 2Gestatten von größeren ZeitabständenLAVG/LBGR
2.2.3.3.14 § 41 Abs. 7 Satz 4Anforderung der Ergebnisse der MessstelleLAVG/LBGR
2.2.3.3.15 § 42 Abs. 1 Satz 4Verlangen zur Vorlage der Aufzeichnungen und Bestimmung der Stelle zu deren HinterlegungLAVG
2.2.3.3.16 § 42 Abs. 1 Satz 6Bestimmung der Stelle zur Aufbewahrung der AufzeichnungenLAVG
2.2.3.3.17 § 42 Abs. 2Entgegennahme der MitteilungLAVG/LBGR
2.2.3.3.18 § 42 Abs. 1 Satz 4Festlegung der Kontaminationskontrolle beim Verlassen des ÜberwachungsbereichesLAVG/LBGR
2.2.3.3.19 § 44 Abs. 3 Satz 3Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen für ÜberwachungsbereicheLAVG/LBGR
2.2.3.3.20 § 45 Abs. 2 Satz 1Gestatten von Ausnahmen für Personen unter 18 JahrenLAVG/LBGR
2.2.3.4 Abschnitt 4
2.2.3.4.1 § 47 Abs. 2 Satz 3Prüfung der Nachweise über Einhaltung der GrenzwerteLAVG/LBGR
2.2.3.4.2 § 47 Abs. 3Festlegung von Aktivitätskonzentrationen oder AktivitätsmengenLAVG/LBGR/MdJEV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.3 § 47 Abs. 4 Satz 1Verzicht der Festlegung von Aktivitätskonzentrationen und AktivitätsmengenLAVG/LBGR/MdJEV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.4 § 47 Abs. 4 Satz 2Treffen anderer Festlegungen für zulässige AktivitätskonzentrationenLAVG/LBGR/MdJEV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.5 § 47 Abs. 5Hinwirken auf Einhaltung von Grenzwerten für PersonenLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.6 § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2Entgegennahme der Mitteilung und Befreiung von der MitteilungspflichtLAVG/LBGR
2.2.3.4.7 § 48 Abs. 2 Satz 1Anordnung von Messungen, der Aufzeichnung von Messergebnissen, der Vorlage der Messergebnisse bei der zuständigen Behörde und der Zugänglichkeitsmachung für die ÖffentlichkeitLAVG/LBGR
2.2.3.4.8 § 48 Abs. 2 Satz 2Bestimmung der MessstelleLAVG/LBGR
2.2.3.4.9 § 48 Abs. 3Anordnung der Ermittlung zusätzlicher Daten und der jährlichen Mitteilung dieser an die zuständige BehördeLAVG/LBGR
2.2.3.5 Abschnitt 5
2.2.3.5.1 § 50 Abs. 1 Satz 2Festlegung von SchutzmaßnahmenMdJEV
2.2.3.5.2 § 51 Abs. 1Entgegennahme von MitteilungenMdJEV, MASGF, LAVG, falls erforderlich die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden, OrdB
2.2.3.5.3 § 51 Abs. 2Unterrichtung der BevölkerungMdJEV, MASGF, MIK
2.2.3.5.4 §§ 52 und 53Aufgaben der zuständigen Behörden bei der Vorbereitung der Brandbekämpfung und der Schadensbekämpfung
a) Planung von Maßnahmen zur Brandbekämpfung nach § 52OrdB/LBGR als Träger des Brandschutzes
b) Entgegennahme von Nachweisen über die Einsatzfähigkeit von Personal und Hilfsmitteln nach § 53 Abs. 1MdJEV/ LAVG/ LBGR entsprechend ihrer Aufsichtszuständigkeit nach Nummer 1.9.1
c) Unterrichtung der zu Rettungsmaßnahmen eingesetzten Personen über die Risiken nach § 53 Abs. 3MdJEV/ LAVG/ LBGR entsprechend ihrer Aufsichtszuständigkeit nach Nummer 1.9.1
d) Entgegennahme von Informationen und Beratung nach § 53 Abs. 2OrdB
2.2.3.6 Abschnitt 6
2.2.3.6.1 § 55 Abs. 1Zulassung einer höheren DosisLAVG/LBGR
2.2.3.6.2 § 55 Abs. 3Festlegung höherer Dosisgrenzwerte für Personen zwischen 16 und 18 JahrenLAVG/LBGR
2.2.3.6.3 § 56Zulassung einer weiteren StrahlenexpositionLAVG/LBGR
2.2.3.6.4 § 57 Satz 2Zulassung von AusnahmenLAVG/LBGR
2.2.3.6.5 § 58 Abs. 1Zulassung abweichender StrahlenexpositionenLAVG/LBGR
2.2.3.6.6 § 59 Abs. 3Entgegennahme der Mitteilung über die ermittelte
Körperdosis bei Rettungspersonal
LAVG/LBGR
2.2.3.7 Abschnitt 7
2.2.3.7.1 § 60 Abs. 3Abkürzung der UntersuchungsfristLAVG/LBGR
2.2.3.7.2 § 60 Abs. 4Anordnung von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen VorsorgeLAVG/LBGR
2.2.3.7.3 § 61 Abs. 3 Satz 1Entgegennahme der ärztlichen BescheinigungLAVG/LBGR
2.2.3.7.4 § 61 Abs. 3 Satz 2Verlangen der Vorlage der ärztlichen BescheinigungLAVG/LBGR
2.2.3.7.5 § 61 Abs. 4Entscheidung hinsichtlich des Ersatzes der ärztlichen BescheinigungLAVG/LBGR
2.2.3.7.6 § 62 Absatz 1Entscheidung über die ärztliche BescheinigungLAVG/LBGR
2.2.3.7.7 § 63 Abs. 2Anordnungen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung als beruflich strahlenexponierte PersonLAVG/LBGR
2.2.3.7.8 § 64 Abs. 1Ermächtigung von ÄrztenLAVG
2.2.3.7.9 § 64 Abs. 4Verlangen der Vorlage der GesundheitsaktenLAVG
2.2.3.8 Abschnitt 8
2.2.3.8.1 § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2Bestimmung von Sachverständigen und Festlegung der AnforderungenLAVG
2.2.3.8.2 § 66 Abs. 3Verlängerung der Frist für die ÜberprüfungLAVG/LBGR
2.2.3.8.3 § 66 Abs. 4Bestimmung der Prüfung der Dichtheit von UmhüllungenLAVG/LBGR
2.2.3.8.4 § 66 Abs. 6Entgegennahme der Prüfbefunde und der Mitteilung festgestellter Undichtheiten und Verlangen der Vorlage der PrüfbefundeLAVG/LBGR
2.2.3.8.5 § 67 Abs. 2Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über Funktionsprüfungen und Wartungen und Bestimmung einer HinterlegungsstelleLAVG/LBGR
2.2.3.8.6 § 70 Abs. 1Entgegennahme der Mitteilungen über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und den sonstigen Verbleib sowie über den Bestand an radioaktiven StoffenLAVG/LBGR
2.2.3.8.7 § 70 Abs. 2Entgegennahme der Mitteilungen über den tatsächlichen Verbleib freigegebener StoffeLAVG/LBGR
2.2.3.8.8 § 70 Abs. 5Befreiung von der Buchführungs- und MitteilungspflichtLAVG/LBGR
2.2.3.8.9 § 70 Abs.: 6Verlangen auf Hinterlegung der Unterlagen und Bestimmung einer Stelle für die Aufbewahrung bei Beendigung der TätigkeitLAVG/LBGR
2.2.3.8.10 § 70a Absatz 2Mitteilung an das Register über hochradioaktive Quellen, Entgegennahme von InformationenLAVG/LBGR
2.2.3.8.11 § 71 Abs. 1 und 2Entgegennahme der Mitteilungen über das Abhandenkommen oder den Fund radioaktiver Stoffedie unter Nummer 1.9.1 genannten Aufsichtsbehörden PP/OrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
2.2.3.8.12 § 71 Abs. 4Treffen einer Entscheidung oder Anordnungdie unter Nummer 1.9.1 genannten Aufsichtsbehörden PP/OrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
2.2.3.9 Abschnitt 9
2.2.3.9.1 § 72 Satz 1 bis 3Entgegennahme der Mitteilungen über die jährliche Abfallmenge für die Dauer der Betriebszeit, deren Fortschreibung oder deren wesentlicher ÄnderungLAVG/LBGR
2.2.3.9.2 § 73 Abs. 2Anfrage auf Bereitstellung der Angaben aus einem elektronischen Buchführungssystem und Zustimmung zum SystemLAVG/LBGR
2.2.3.9.3 § 74 Abs. 1 Satz 1Anordnung der Art der Verpackung und Behandlung radioaktiver AbfälleLAVG/LBGR
2.2.3.9.4 § 75 Abs. 2 Satz 1 und 4Entgegennahme der Mitteilung über die Beförderung radioaktiver AbfälleLAVG/LBGR
2.2.3.9.5 § 75 Abs. 3Entgegennahme der Mitteilungen über UnstimmigkeitenLAVG/LBGR
2.2.3.9.6 § 76 Abs. 3 und 5Zulassung anderer radioaktiver Abfälle und Zulassung der Ablieferung radioaktiver Abfälle an die LandessammelstelleLAVG
2.2.4 Kapitel 4
2.2.4.1 Abschnitt 1
2.2.4.1.1 § 82 Abs. 3Anforderung zur Übersendung der Arbeitsanweisungendie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Behörden, im Übrigen LAVG
2.2.4.1.2 § 83 Abs. 1 Satz 1 und 3Bestimmung ärztlicher Stellen und Festlegung der Art und Weise der Prüfungen und Entgegennahme der Mitteilungen der ärztlichen StellenMASGF
2.2.4.1.3 § 83 Abs. 1 Satz 4Entgegennahme der MitteilungMASGF
2.2.4.1.4 § 83 Abs. 4Entgegennahme des Abdruckes der Anmeldung bei der ärztlichen StelleLAVG
2.2.4.1.5 § 83 Abs. 5Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über ÜberwachungsmaßnahmenLAVG
2.2.4.1.6 § 85 Abs. 3Verlangen der Hinterlegung der Aufzeichnungen bei einer bestimmten Stelle, Bestimmung der StelleMASgF
2.2.4.1.7 § 85 Abs. 6Verlangen der Vorlage des BestandsverzeichnissesLAVG
2.2.4.2 Abschnitt 2 
2.2.4.2.1 § 87 Abs. 5Verlangen der Vorlage der UnterlagenLAVG
2.2.4.2.2 § 89 Abs. 1 und 2Entgegennahme der Mitteilungen und des vorzulegen den AbschlussberichtesLAVG
2.2.4.2.3 § 90Anordnung der Untersuchung durch einen ermächtigten ArztLAVG
2.3 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 3
2.3.1 Kapitel 2
2.3.1.1 § 95 Abs. 2 Satz 1Entgegennahme der AnzeigeLAVG
2.3.1.2 § 95 Abs. 2 Satz 4Festlegung abweichender WerteLAVG
2.3.1.3 § 95 Abs. 3Registrierung der StrahlenpässeLAVG
2.3.1.4 § 95 Abs. 5 Satz 2Zulassung einer weiteren beruflichen StrahlenexpositionLAVG
2.3.1.5 § 95 Abs. 6 Satz 2Zulassung von AusnahmenLAVG
2.3.1.6 § 95 Abs. 10 Satz 4Festlegung von Messmethoden und -verfahren, Bestimmung von MessstellenLAVG
2.3.1.7 § 95 Abs. 11 Satz 5Entgegennahme der ärztlichen BescheinigungLAVG
2.3.1.8 § 95 Abs. 12 Satz 2Verlangen der Vorlage von NachweisenLAVG
2.3.1.9 § 96 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe cVerlangen zur Vorlage der Aufzeichnungen oder Bestimmen der Stelle für die Hinterlegung der AufzeichnungenLAVG
2.3.1.10 § 96 Abs. 2 Nr. 2Entgegennahme der MitteilungLAVG
2.3.1.11 § 96 Abs. 3 Satz 1Entgegennahme der Angaben bzw. Bestimmung einer Stelle für die EntgegennahmeLAVG
2.3.1.12 § 96 Abs. 4Anordnung von MaßnahmenLAVG
2.3.1.13 § 96 Abs. 5Treffen von AnordnungenLAVG
2.3.2 Kapitel 3
2.3.2.1 § 97 Abs. 3Entgegennahme der Nachweise und Festlegung der Messverfahren und sonstiger AnforderungenLAVG
2.3.2.2 § 98 Abs. 1 Satz 1Entscheidung über AntragLAVG
2.3.2.3 § 98 Abs. 2 Satz 3Bewertung DeponierfähigkeitLAVG
2.3.2.4 § 98 Abs. 3 Satz 2 bis 4Entgegennahme der Erklärung, des Nachweises über die Information der Abfallbehörde und Herstellung des Einvernehmen mit der AbfallbehördeLAVG
2.3.2.5 § 99Entgegennahme der Anzeige und Anordnung von SchutzmaßnahmenLAVG
2.3.2.6 § 100 Abs. 1Entgegennahme der MitteilungLAVG
2.3.2.7 § 100 Abs. 2Verlangen zur Vorlage des RückstandskonzeptesLAVG
2.3.2.8 § 100 Abs. 3Verlangen der Vorlage des Rückstandskonzeptes zu einem früheren Zeitpunkt und über die Anforderungen zu Form und InhaltLAVG
2.3.2.9 § 100 Abs. 4Verlangen der Vorlage der JahresbilanzLAVG
2.3.2.10 § 101 Abs. 2Entgegennahme der AnzeigeLAVG
2.3.2.11 § 101 Abs. 3Entscheidung über die Befreiung von Pflichten nach Absatz 1LAVG
2.3.2.12 § 102Treffen von AnordnungenLAVG
2.3.3 Kapitel 5
2.3.3.1 § 104Entgegennahme der MitteilungLAVG
2.4 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 4
2.4.1 § 106 Abs. 1Entscheidung über die Genehmigung zum Zusetzen radioaktiver Stoffe/zur Aktivierung
a) bei ArzneimittelnLAVG
b) im ÜbrigenMdJEV
2.5  Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 5
2.5.1 Kapitel 1
2.5.1.1 § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2Übermittlung von Daten an das StrahlenschutzregisterLAVG/LBGR
2.5.1.2 § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4Übermittlung von Daten an das StrahlenschutzregisterLAVG/LBGR
2.5.1.3 § 112 Abs. 2 Satz 2Treffen der AnordnungLAVG/LBGR
2.5.1.4 § 112 Abs. 3Entgegennahme der Unterrichtung des Bundesamtes
für Strahlenschutz
 LAVG/LBGR
2.5.1.5 § 112 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3Entgegennahme von Auskünften aus dem Strahlenschutzregister und erforderlichenfalls Weitergabe der Auskünfte an den Strahlenschutzverantwortlichen  LAVG/LBGR
2.5.2 Kapitel 2
2.5.2.1 § 113 Abs. 1Anordnung der MaßnahmenLAVG/LBGR
2.5.2.2 § 113 Abs. 4Anordnung einer ärztlichen UntersuchungLAVG/LBGR
2.5.2.3 § 114Erteilung von AusnahmenLAVG/LBGR
2.5.3 Kapitel 3
2.5.3.1 § 115Erteilung der Zustimmung zur Erbringung von Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Mitteilungspflichten
in elektronischer Form, Bestimmung der Verfahren und die notwendigen Anforderungen
LAVG/LBGR
2.5.4 Kapitel 5
2.5.4.1 § 117 Abs. 1Verlangen von NachweisenLAVG/LBGR
2.5.4.2 § 117 Abs. 15Zulassung von AbweichungenLAVG/LBGR
2.5.4.3 § 117 Abs. 25Entgegennahme der AnzeigeLAVG/LBGR


Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabezuständige Behörde/zuständige Stelle
3Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen
3.1 § 15 Abs. 1 Satz 1Ausführung des VerifAbkAusfGdie in Nummer 1.9 genannten Behörden
3.2 § 15 Abs. 1 Satz 2Begleitung der Inspektorendie in Nummer 1.9 genannten Behörden
4Röntgenverordnung
4.1 Aufgaben der zuständigen Behörden und Stellen nach Abschnitt 1 und Abschnitt 1a 
4.2 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 2 
4.2.1 Unterabschnitt 1 
4.2.1.1 § 3Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen und bei wesentlicher ÄnderungLAVG/LBGR
4.2.1.2 § 3 Abs. 8Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des BetriebesLAVG/LBGR
4.2.1.3 § 4 Abs. 1 und 2Entgegennahme der Anzeige über die Inbetriebnahme von RöntgeneinrichtungenLAVG/LBGR
4.2.1.4 § 4 Abs. 3Entgegennahme der Anzeige über die Inbetriebnahme eines Hoch- oder Vollschutzgerätes oder einer SchulröntgeneinrichtungLAVG/LBGR
4.2.1.5 § 4 Abs. 5Entgegennahme der Anzeige über die wesentlichen Änderungen des BetriebesLAVG/LBGR
4.2.1.6 § 4 Abs. 6Untersagung des angezeigten BetriebesLAVG/LBGR
4.2.1.7 § 4 Abs. 7Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des BetriebesLAVG/LBGR
4.2.1.8 § 4a Abs. 1Bestimmung von SachverständigenLAVG
4.2.1.9 § 5 Abs. 1Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb von Störstrahlen und bei wesentlicher Änderung; Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des BetriebesLAVG/LBGR
4.2.1.10 § 5 Abs. 7Anordnung einer Prüfung des StörstrahlersLAVG/LBGR
4.2.2 Unterabschnitt 2 
4.2.2.1 § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2Entgegennahme der Anzeige über die geschäftsmäßige Prüfung, Erprobung, Wartung oder InstandsetzungLAVG/LBGR
4.2.2.2 § 6 Abs. 1 Nr. 3Entgegennahme der Anzeige über die Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung/eines fremden StörstrahlersLAVG/LBGR
4.2.2.3 § 7Untersagung von Tätigkeiten nach § 6LAVG/LBGR
4.3 Aufgaben der zuständigen Behörden und Stellen nach Abschnitt 3
4.3.1 Unterabschnitt 1 
4.3.1.1 § 13 Abs. 1Entgegennahme der Mitteilung über die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmtLAVG/LBGR
4.3.1.2 § 13 Abs. 5Entgegennahme der Mitteilung über die Bestellung und das Ausscheiden von StrahlenschutzbeauftragtenLAVG/LBGR
4.3.1.3 § 14 Abs. 1Feststellung über die Eignung von StrahlenschutzbeauftragtenLAVG/LBGR
4.3.1.4 § 14 Abs. 2Entgegennahme der Abschrift über Ablehnung des VorschlagesLAVG/LBGR
4.3.1.5 § 15aVerpflichtung des StrahlenschutzverantwortlichenLAVG/LBGR
4.3.1.6 § 16 Abs. 3Festlegung von Abweichungen von FristenLAVG/LBGR
4.3.1.7 § 16 Abs. 4Entgegennahme von Aufzeichnungen und Festlegung von Abweichungen von FristenLAVG/LBGR
4.3.1.8 § 17 Abs. 2Festlegung von Abweichungen von der FristLAVG/LBGR
4.3.1.9 § 17 Abs. 3Festlegung von Abweichungen von den FristenLAVG/LBGR
4.3.1.10 § 17a Abs. 1 Satz 1 und 2Bestimmung ärztlicher und zahnärztlicher Stellen; Festlegung der Art der Durchführung der PrüfungenMASGF
4.3.1.11 § 17a Abs. 1 Satz 3Entgegennahme von MitteilungenLAVG/LBGR
4.3.1.12 § 17a Abs. 4Entgegennahme eines Abdruckes der AnmeldungLAVG/LBGR
4.3.1.13 § 18 Abs. 1 Nr. 5Entgegennahme. der Durchschrift des Sachverständigen-PrüfberichtesLAVG/LBGR
4.3.1.14 § 18 Abs. 2Entgegennahme der Arbeitsanweisungendie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAVG
4.3.1.15 § 18 Abs. 4Feststellung über unzureichenden Schutz vor StrahlenschädenLAVG/LBGR
4.3.1.16 § 18a Abs. 1 Satz 1Anerkennung von KursenLAVG
4.3.1.17 § 18a Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2Prüfung und Bescheinigung des Erwerbs der Fachkundedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAVG/LBGR
4.3.1.18 § 18a Abs. 2 Satz 1Anerkennung von Kursen und FortbildungsmaßnahmenLAVG
4.3.1.19 § 18a Abs. 2 Satz 2Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Einzelfalldie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Behörden, im Übrigen LAVG/LBGR
4.3.1.20 § 18a Abs. 2 Satz 3Entgegennahme des Nachweises über die Aktualisierungdie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAVG/LBGR
4.3.1.21 § 18a Abs. 2 Satz 4 und 5 sowie Abs. 3 Satz 2Entzug der Fachkunde/Kenntnisse, Erteilung von Auflagen zur Fortgeltung, Überprüfung der Fachkunde/Kenntnissedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAVG/LBGR
4.3.1.22 § 19 Abs. 4Anordnung weiterer StrahlenschutzbereicheLAVG/LBGR
4.3.1.23 § 20 Abs. 3 Nr. 4Gestattung des Betriebes außerhalb eines RöntgenraumesLAVG/LBGR
4.3.1.24 § 20 Abs. 4Festlegung für Betrieb von Störstrahlern in umschlossenen RäumenLAVG/LBGR
4.3.1.25 § 22 Abs. 1Gestattung des Zutritts anderer PersonenLAVG/LBGR
4.3.2 Unterabschnitt 2 
4.3.2.1 § 28 Abs. 1Entgegennahme der AufzeichnungenLAVG/LBGR
4.3.2.2 § 28 Abs. 3Bestimmung einer Stelle zur Hinterlegung von AufzeichnungenMASGF
4.3.2a Unterabschnitt 2a 
4.3.2a.1 § 28e Abs. 1Entgegennahme der MitteilungenLAVG/LBGR
4.3.2a.2 § 28e Abs. 2Entgegennahme des AbschlussberichtesLAVG/LBGR
4.3.2a.3 § 28fAnordnung einer UntersuchungLAVG/LBGR
4.3.3 Unterabschnitt 3 
4.3.4 Unterabschnitt 4 
4.3.4.1 § 31bZulassung einer weiteren StrahlenexpositionLAVG/LBGR
4.3.4.2 § 31cZulassen von AusnahmenLAVG/LBGR
4.3.4.3 § 33 Abs. 1Anordnung von PrüfungenLAVG/LBGR
4.3.4.4 § 33 Abs. 2Anordnung von SchutzmaßnahmenLAVG/LBGR
4.3.4.5 § 33 Abs. 6Gestattung von AbweichungenLAVG/LBGR
4.3.4.6 § 34 Abs. 1Bestimmung einer Stelle zur Durchführung von MessungenLAVG/LBGR
4.3.4.7 § 34 Abs. 2 Satz 2Entgegennahme von AufzeichnungenLAVG/LBGR
4.3.4.8 § 34 Abs. 2 Satz 3Bestimmung der Stelle zur HinterlegungLAVG/LBGR
4.3.4.9 § 35 Abs. 1Zulassen von AusnahmenLAVG/LBGR
4.3.4.10 § 35 Abs. 2 Satz 1 und 2Registrierung eines StrahlenpassesLAVG/LBGR
4.3.4.11 § 35 Abs. 2 Satz 3Anerkennung von AufzeichnungenLAVG/LBGR
4.3.4.12 § 35 Abs. 4Bestimmung von MessstellenLAVG
4.3.4.13 § 35 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2Gestattung von Zeitabständen bis zu sechs Monaten; Anordnung von kürzeren ZeitabständenLAVG/LBGR
4.3.4.14 § 35 Abs. 7 Satz 5Entgegennahme der Ergebnisse der Feststellungen der MessstelleLAVG/LBGR
4.3.4.15 § 35 Abs. 8Anordnung von Ortsdosis- und Ortsdosisleistungsmessungen; Festlegung einer Ersatzdosis; Anordnung von Verfahren zur Messung der PersonendosisLAVG/LBGR
4.3.4.16 § 35 Abs. 9 Satz 4 1. HalbsatzEntgegennahme der Ergebnisse der Ermittlungen und MessungenLAVG/LBGR
4.3.4.17 § 35 Abs. 9 Satz 4 2. HalbsatzBestimmung einer Stelle zur HinterlegungLAVG
4.3.4.18 § 35 Abs. 11Entgegennahme der Mitteilungen über GrenzwertüberschreitungenLAVG/LBGR
4.3.4.19 § 35a Abs. 2 Satz 1Übermitteln von Feststellungen und Angaben über registrierte StrahlenpässeLAVG/LBGR
4.3.4.20 § 35a Abs. 2 Satz 2Anordnung zur Übermittlung von Feststellungen; WeiterleitungLAVG/LBGR
4.3.4.21 § 35a Abs. 3Entgegennahme von Daten aus dem Bundesamt für StrahlenschutzLAVG
4.3.4.22 § 35a Abs. 4Entgegennahme von Auskünften aus dem Strahlenschutzregister; WeiterleitungLAS/LBGR
4.3.4.23 § 35a Abs. 7ÜbermittlungLAVG/LBGR
4.3.4.24 § 36 Abs. 4Entgegennahme von AufzeichnungenLAVG/LBGR
4.4 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 4
4.4.1 § 37 Abs. 3Abkürzung der FristLAVG/LBGR
4.4.2 § 37 Abs. 4Anordnung von MaßnahmenLAVG/LBGR
4.4.3 § 37 Abs. 5Anordnung von UntersuchungenLAVG/LBGR
4.4.4 § 38 Abs. 3Entgegennahme der ärztlichen BescheinigungLAVG/LBGR
4.4.5 § 38 Abs. 4Entscheidung zum Ersatz der ärztlichen BescheinigungLAVG/LBGR
4.4.6 § 39Entscheidung; Einholung eines GutachtensLAVG/LBGR
4.4.7 § 40 Abs. 1Entgegennahme der MitteilungLAVG/LBGR
4.4.8 § 40 Abs. 2Anordnung zur Fortsetzung/Einstellung der Wahrnehmung von AufgabenLAVG/LBGR
4.4.9 § 41 Abs. 1Ermächtigung von ÄrztenLAVG
4.4.10 § 41 Abs. 4Benennung einer Stelle zur Entgegennahme der GesundheitsakteLAVG
4.5 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 5
4.5.1 § 42 Abs. 1Entgegennahme der MeldungLAVG/LBGR
4.6 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 6 
4.6.1 § 43Zustimmung zur elektronischen Form von Aufzeichnungspflichten; Bestimmung des Verfahrens und der AnforderungenLAVG/LBGR
4.7 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 7 
4.8 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 8 
4.8.1 § 45 Abs. 1Entgegennahme des Nachweises über die Einrichtung von StrahlenschutzbereichenLAVG/LBGR
4.8.2 § 45 Abs. 2Entgegennahme von Anträgen auf GenehmigungLAVG/LBGR
4.8.3 § 45 Abs. 3Entgegennahme von Anzeigen über Tätigkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3LAVG/LBGR
4.8.4 § 45 Abs. 4Abschluss von Genehmigungsverfahren nach § 24 Abs. 2MASGF
4.8.5 § 45 Abs. 5Abschluss von Verfahren der BauartzulassungMASGF
4.8.6 § 45 Abs. 12Zulassen von höheren effektiven DosenLAVG/LBGR


Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabezuständige Behörde/zuständige Stelle
5 Strahlenschutzvorsorgegesetz
5.1 § 2 Abs. 3Benehmen bei der Festlegung von MessstellenMdJEV
5.2 § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 1Ermittlung der RadioaktivitätLVLFF
5.3 § 3 Abs. 2Übermittlung von Daten an die Zentralstelle des BundesLVLFF
5.4 § 4 Abs. 3Zugriff auf die im Informationssystem des Bundes erfassten DatenLUGV
5.5 § 8 Abs. 1 Nr. 2Durchführung erforderlicher MaßnahmenOrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
5.6 § 9 Abs. 1Benehmenserklärung gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
hinsichtlich Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung
MdJEV
5.7 § 9 Abs. 2Empfehlungen an die Bevölkerung bei Ereignissen auf dem Gebiet des Landes Brandenburg mit ausschließlich örtlichen AuswirkungenMdJEV
5.8 § 10 Abs. 1 und § 7 Abs. 1Überwachung von Verboten und Beschränkungen beim Inverkehrbringen und Verbringen 
a) von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständenzuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
b) von Arzneimitteln und deren AusgangsstoffenLAVG
5.9 § 10 Abs. 1 und § 7 Abs. 2Überwachung von Verboten und Beschränkungen beim Verfüttern, Inverkehrbringen von Futtermittelnzuständige Futtermittelüberwachungsbehörde
5.10 § 10 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 Nr. 1Überwachung von Verboten und Beschränkungen für die Verwertung oder Verwendung von Gegenständen, Reststoffen oder sonstigen StoffenVerwertung und Verwendung in gewerbl. Betrieben und wirtschaftl. Unternehmen sowie in öffentl. Einrichtungen: LAVG/im Übrigen: OrdB
5.11 § 10 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 Nr. 2Überwachung von Verboten und Beschränkungen für die Beseitigung von Abfallin entsprechender Anwendung der Abfallzuständigkeitsverordnung die für die abfallrechtliche Überwachung zuständige Behörde
5.12 § 12Betretungsrecht, insbesondere Probenahme und Radioaktivitätsermittlungzuständig sind die in den Nummern 5.1 bis 5.11 genannten Behörden
5.13 § 14Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeitenzuständig sind die in den Nummern 5.8 bis 5.11 genannten Behörden
6 Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung
6.1 § 1 Satz 2Zulassung der Verbindung mehrerer Vorsogemaßnahmen gleicher oder verschiedener Artzuständig sind die in Nummer 1.9 genannten Behörden
6.2 §§ 4, 6, 7 bis 13, 15, 16, 18, 19Festsetzung der Deckungsvorsorge (einschl., der Erteilung von Ausnahmen, Ermäßigungen und Erhöhungen)zuständig sind die in Nummer 1.9 genannten Behörden
6.3 § 5 Abs. 4Entgegennahme einer Anzeige über das Nichtbestehen oder Bestehen oder die Beendigung des Versicherungsvertrages oder des Freistellungs- oder Gewährleistungsvertrageszuständig sind die in Nummer 1.9 genannten Behörden
7Gesetz zum Schutz vor nichtiionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
7.1 § 2 Absatz 2Nachweis über die FachkundeLAVG
7.2 § 6 Absatz 1Überprüfung von Anlagen oder deren BetriebLAVG
7.3 § 6 Absatz 2 und 3Anordnungen, Untersagung des BetriebsLAVG
7.4 § 6aEntscheidung über Anträge und Bekanntgabe von PrüfstellenMASGF
7.5 § 8Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
8UV-Schutz-Verordnung
8.1 § 3 Absatz 3Nachweis über die Erfüllung der AnforderungenLAVG
8.2 § 6 Absatz 2Verlangen der Vorlage von Qualifikationsnachweisen Überprüfung der Echtheit vorgelegter Bescheinigungen oder dadurch verliehener RechteLAVG
8.3 § 8 Absatz 4Überprüfung der Aufzeichnungen zur Überwachung der DokumentationspflichtenLAVG
8.4 § 9Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG

Neu:

"Anlage
(zu § 1 Absatz 2)

I.
Übersicht zu nachfolgendem Verzeichnis

  1. Atomgesetz
  2. Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll
  3. Strahlenschutzgesetz
  4. Strahlenschutzverordnung
  5. Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung
  6. Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
  7. UV-Schutz-Verordnung
  8. Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
  9. Atomrechtliche Entsorgungsverordnung

II.
Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

1.Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen der Behörden und Stellen
MSGIV Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

MIK Ministerium des Innern und für Kommunales

MLUK Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

MWAE Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

MIL Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

LAVG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

OrdB Ordnungsbehörde

IRLS Integrierte Regionalleitstelle

PP Polizeipräsidium

LKA Landeskriminalamt

LÄKB Landesärztekammer Brandenburg

LZÄKB Landeszahnärztekammer Brandenburg

LKT Landestierärztekammer Brandenburg

DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

2.Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung
  • eines Schrägstriches um eine alternative Zuständigkeit,
  • eines Kommas zwischen den Abkürzungen um eine Mehrfachzuständigkeit.
3.Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genannt ist, ist dessen ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen oder Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterliegen.

III.
Verzeichnis der Zuständigkeiten

Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabeZuständige Behörde
1Atomgesetz
1.1 § 4a Absatz 3 Satz 2Ausstellen der Bescheinigung über die Deckungsvorsorge für den erhöhten HaftungshöchstbetragMSGIV
1.2 § 7 Absatz 1 und 5 Satz 1Entscheidung über die Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb, zum sonstigen Besitz und zur wesentlichen Änderung von Anlagen zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter KernbrennstoffeMSGIV
1.3 § 7 Absatz 3Entscheidung über die Genehmigung zur Stilllegung der Anlagen aus § 7 Absatz 1 Satz 1, zum sicheren Einschluss der endgültig stillgelegten Anlagen oder zum Abbau der Anlagen oder von AnlagenteilenMSGIV
1.4 § 7a Absatz 1Entscheidung über den Erlass eines VorbescheidesMSGIV
1.5 § 9 Absatz 1Entscheidung über die Genehmigung zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb der in § 7 bezeichneten AnlagenMSGIV
1.6 § 9a Absatz 3Einrichtung und Betrieb einer LandessammelstelleLAVG


1.7 § 13Festsetzung der Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen, auch in Verbindung mit § 177 Satz 1 des StrahlenschutzgesetzesMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind,/LAVG/LBGR
1.8 § 17 Absatz 1 bis 5Erteilung nachträglicher Auflagen, Rücknahmen einer Genehmigung oder einer allgemeinen Zulassung, Widerruf einer Genehmigung oder einer allgemeinen ZulassungBehörde, die die Genehmigung oder allgemeine Zulassung erteilt hat
1.9Aufsicht
1.9.1 § 19a) über Anlagen im Sinne des § 7MSGIV
b) über die Verwendung von Kernbrennstoffen im Sinne des § 9MSGIV
c) über die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen VerwahrungMSGIV
d) über den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Sinne des Atomgesetzes, sofern es sich um eine nach § 7 oder § 9 erteilte Genehmigung handelt, die sich auf den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen beziehtLAVG
e) über die Beförderung von Kernbrennstoffen und Kernmaterialienim Rahmen ihrer Überwachung des Verkehrs auf Straßen und Binnenwasserstraßen: PP/im Übrigen: MSGIV
1.10 § 46Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeitensoweit nicht nach § 46 Absatz 3 eine Bundesbehörde zuständig ist, sind die jeweiligen in Nummer 1.9.1 benannten Behörden bei Verstößen gegen Vorschriften, deren Einhaltung sie zu überwachen haben, zuständig
2Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll
2.1 § 22 Absatz 1 Satz 1Ausführung des Ausführungsgesetzes zum Verifikationsabkommen und zum Zusatzprotokolldie in Nummer 1.9.1 genannten Behörden
2.2 § 22 Absatz 1 Satz 2Begleitung der Inspektorendie in Nummer 1.9.1 genannten Behörden
3Strahlenschutzgesetz
3.1 § 7 Absatz 1Übermittlung von Unterlagen mit Anhaltspunkten zur Überprüfung der Rechtfertigung der TätigkeitsartMSGIV/MWAE, sofern bergbauliche Tätigkeiten betroffen sind
3.2Errichtung und Betrieb von Anlagen
3.2.1 § 11 Absatz 1 und 2Erteilung der Genehmigung zur Errichtung einer Anlagenach § 10 und Aussetzung des Genehmigungs- oder AnzeigeverfahrensLAVG
3.2.2 § 13 Absatz 1Erteilung einer Genehmigung einer Tätigkeit nach § 12 Absatz 1LAVG/LBGR/MSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind
3.2.3 § 13 Absatz 5Erteilung einer Genehmigung eines befristeten ProbebetriebsLAVG/LBGR/MSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind
3.2.4 § 13 Absatz 6Einleitung eines Verfahren nach § 7 und Aussetzung des GenehmigungsverfahrensLAVG/LBGR/MSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind
3.2.5 § 13 Absatz 7Verlangen des Nachweises über eine Sicherheitsleistung für die Beseitigung radioaktiver StoffeLAVG/LBGR/MSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind
3.2.6 § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 18 Absatz 1Entgegennahme der Anzeige und Prüfung des angezeigten Betriebs von Anlagen zur Erzeugung ionisierender StrahlungLAVG/LBGR
3.2.7 § 18 Absatz 2 und 3Einleitung eines Verfahren nach § 7 und Aussetzung des Anzeigeverfahrens sowie UntersagungLAVG/LBGR
3.2.8 § 19 Absatz 1 in Verbindung mit § 20 Absatz 1Entgegennahme der Anzeige des Betriebs von Röntgeneinrichtungen sowie Prüfung des angezeigten Betriebs einer RöntgeneinrichtungLAVG/LBGR
3.2.9 § 19 Absatz 3 Satz 2Entscheidung auf Antrag, ob die nachzuweisenden Anforderungen erfüllt sindLAVG/LBGR
3.2.10 § 20 Absatz 2 bis 5Einleitung eines Verfahren nach § 7 sowie Aussetzung des Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens und Untersagung des Betriebs einer RöntgeneinrichtungLAVG/LBGR
3.2.11 § 21Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des Betriebs oder UmgangsLAVG/LBGR
3.2.12 § 22 Absatz 1 und 3Entgegennahme der Anzeige und Entscheidung über die anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern; Untersagung des BetriebsLAVG/LBGR
3.2.13 § 25 Absatz 3Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder EinrichtungenLAVG/LBGR


3.2.14 § 26 Absatz 1 und 3Entgegennahme der Anzeige über die Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler; Untersagung von Tätigkeiten nach § 26 Absatz 1LAVG/LBGR
3.3Beförderung und Umgang
3.3.1 § 27 Absatz 3 Satz 2Verlangen des Vorzeigens des Genehmigungsbescheides oder einer amtlich beglaubigten Abschrift des Genehmigungsbescheides bei der BeförderungIm Rahmen ihrer Überwachung des Verkehrs auf Straßen und Binnenwasserstraßen: PP/für die Beförderung von Kernbrennstoffen: MSGIV/im Übrigen: LAVG/LBGR
3.3.2 § 28Ausstellen der Bescheinigung über die Vorsorge zur Erfüllung gesetzlicher Schadenersatzpflichten bei der Beförderung von KernmaterialienMSGIV
3.3.3 § 29 Absatz 1Erteilung einer Genehmigung für die BeförderungLAVG/LBGR
3.3.4 § 31 Absatz 7Entgegennahme des Abdruckes des GenehmigungsbescheidesLAVG
3.3.5 § 33 Absatz 4Entgegennahme des wesentlichen Inhalts der angezeigten AnwendungLAVG
3.3.6 § 41Erteilung einer Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der Aktivierung; Gestatten von Abweichungen; Übermittlung an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bei neuer Tätigkeitsart; Aussetzung des GenehmigungsverfahrensLAVG
3.3.7 § 55 Absatz 2Anordnung der Abschätzung der Exposition am Arbeitsplatz mit natürlich vorkommender RadioaktivitätLAVG/LBGR
3.3.8 § 56 Absatz 1 und 2 Satz 2Entgegennahme der Anzeige; Aussetzung des Verfahrens; Untersagung; Fristbestimmung für die spätere Vorlage von UnterlagenLAVG/LBGR
3.3.9 § 57Prüfung der Anzeige; Einleitung eines Verfahren nach § 7; Aussetzung des Anzeigeverfahrens; Prüfung der angezeigten Tätigkeit; UntersagungLAVG/LBGR
3.3.10 § 58Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung oder über die Änderung der angezeigten TätigkeitLAVG/LBGR
3.3.11 § 59 Absatz 2Entgegennahme der Anzeige der Tätigkeit bei möglicher Überschreitung der KörperdosisLAVG/LBGR
3.4Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
3.4.1 § 60 Absatz 1Entgegennahme der Anmeldung von RückständenLAVG/LBGR
3.4.2 § 60 Absatz 2 und 3Verlangen des Vorlegens und Fortschreibens eines RückstandskonzeptsLAVG/LBGR
3.4.3 § 60 Absatz 4Verlangen der Vorlage einer Rückstandsbilanz und entsprechender Nachweise nach § 21 des KreislaufwirtschaftsgesetzesLAVG/LBGR
3.4.4 § 60 Absatz 5Prüfung und Stellen von Anforderungen an das Rückstandskonzept und die RückstandsbilanzLAVG/LBGR
3.4.5 § 61 Absatz 4Entgegennahme der Anmeldung der Lagerung von überwachungsbedürftigen Rückständen auf dem Betriebsgelände und Entgegennahme der BeendigungsmitteilungLAVG/LBGR
3.4.6 § 61 Absatz 5Verlangen des Nachweises über die Einhaltung von Überwachungsgrenzen, Verwertungs- und Beseitigungswegen nicht überwachungsbedürftiger Rückstände; Festlegung von Verfahren, Anforderungen an die Ermittlung der spezifischen AktivitätLAVG/LBGR
3.4.7 § 62 Absatz 1 Satz 1Entgegennahme der Anmeldung über die beabsichtigte Verwertung und Beseitigung der RückständeLAVG/LBGR
3.4.8 § 62 Absatz 2 Satz 1Entscheidung über den Antrag auf Entlassung aus der ÜberwachungLAVG/LBGR
3.4.9 § 62 Absatz 5Entgegennahme des Nachweises über die in § 62 Absatz 5 Nummer 1 und 2 geregelte VorgabenLAVG/LBGR
3.4.10 § 63 Absatz 1Entgegennahme der Anzeige über verbleibende Rückstände, die nicht nach § 62 Absatz 2 aus der Überwachung entlassen sindLAVG/LBGR
3.4.11 § 63 Absatz 2Entscheidung über Anordnung von Maßnahmen bei verbleibenden RückständenLAVG/LBGR
3.4.12 § 64 Absatz 2Entgegennahme der Mitteilung über die Entfernung von Kontaminationen von GrundstückenLAVG/LBGR
3.4.13 § 64 Absatz 3Befreiung von der Pflicht nach § 64 Absatz 1 oder Gestattung der späteren Durchführung der PflichtLAVG/LBGR
3.4.14 § 65 Absatz 1Anordnung von Maßnahmen bei sonstigen MaterialienLAVG/LBGR
3.4.15 § 66Entgegennahme der Mitteilung über die Wahrnehmung der Verpflichtungen nach Teil 2 Kapitel 2 Abschnitt 8 Unterabschnitt 2LAVG/LBGR
3.5Betriebliche Organisation
3.5.1 § 69 Absatz 2 Satz 2Entgegennahme der Mitteilung der Person des StrahlenschutzverantwortlichenLAVG/LBGR/MSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind
3.5.2 § 70 Absatz 4 und 5Entgegennahme der Mitteilung über die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten, die Änderung seiner Aufgaben oder Befugnisse sowie das Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten; Feststellung der Nichteignung der Person des StrahlenschutzbeauftragtenLAVG/LBGR/MSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind
3.5.3 § 71 Absatz 2 Satz 2 und 3Entgegennahme der Mitteilung des Strahlenschutzverantwortlichen; Entgegennahme des Vorschlags des Strahlenschutzbeauftragten bei Untätigkeit des StrahlenschutzverantwortlichenLAVG/LBGR/MSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind
3.6Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
3.6.1 § 77 Satz 2Zulassen einer zusätzlichen beruflichen ExpositionLAVG/LBGR
3.6.2 § 78 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5Zulassen von abweichenden GrenzwertenLAVG/LBGR
3.6.3 § 80 Absatz 4Hinwirken auf die Einhaltung der Körperdosisgrenzwerte bei mehreren Tätigkeiten nach § 80 Absatz 1 und 2LAVG/LBGR


3.6.4 § 84 Absatz 4Zulassung der Früherkennungsuntersuchung zur öffentlichen GesundheitsvorsorgeMSGIV
3.6.5 § 85 Absatz 2 Satz 2Bestimmung einer Stelle zur Hinterlegung; Aufforderung zur Hinterlegung; Entgegennahme der Aufzeichnungen bei PraxisaufgabeLAVG
3.6.6 § 85 Absatz 3 Satz 1

Nummer 1

Verlangen der Vorlage von AufzeichnungenLAVG
3.6.7 § 90 Absatz 2Entgegennahme der Daten des Strahlenschutzverantwortlichen über ein VorkommnisLAVG/LBGR
3.7Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
3.7.1 § 95 Absatz 4Prüfung, ob und in welchem Umfang die für die Abfallentsorgung zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Entsorgung kontaminierter Abfälle sicherstellen können und Festlegung, welche juristischen Personen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zur Entsorgung von solchen Abfällen verpflichtet sindMSGIV im Benehmen mit MLUK
3.7.2 §§ 100 und 103 Absatz 1Aufstellung von allgemeinen und besonderen Notfallplänen der Länder; Überprüfung und ÄnderungMSGIV unter Einbeziehung des MIK, MLUK, MWAE, MIL gemäß ihrer Zuständigkeiten entsprechend den Sachbereichen nach § 99 Absatz 2 Nummer 1 bis 9
3.7.3 § 101Erstellung externer Notfallpläne für kerntechnische Anlagen, Anlagen im Sinne des § 9a Absatz 3 Satz 1 zweiter Teilsatz AtG, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder Einrichtungen nach § 5 Absatz 12MIK, untere Katastrophenschutzbehörden
3.7.4 § 102
Absatz 1
Durchführung von NotfallübungenMIK, MSGIV, LAVG, untere Katastrophenschutzbehörden
3.7.5 § 105
Absatz 3
und 4
Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Verhaltensempfehlungen bei möglichen Notfällen; regelmäßige Aktualisierung der Informationen und der Verhaltensempfehlungen; VeröffentlichungMSGIV
3.7.6Übermittlung von radiologischen Lagedaten
3.7.6.1 § 107 Nummer 1Übermittlung von radiologischen Lagedaten an das radiologische Lagezentrum des BundesLAVG
3.7.6.2 § 107 Nummer 2 bis 7Übermittlung von radiologischen Lagedaten an das radiologische Lagezentrum des BundesMSGIV/MWAE für Bergrecht
3.7.7 § 108
Absatz 2
Erstellung des Radiologischen LagebildesMSGIV
3.7.8 § 108
Absatz 4
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit BMUMSGIV
3.7.9 § 109
Absatz 1
und 3
Entscheidungen über Schutzmaßnahmen; Überprüfung der

Änderung; Ergänzung oder Beendigung der Schutzmaßnahmen

MSGIV unter Einbeziehung des MIK, MLUK, MWAE, MIL
3.7.10 § 111
Absatz 1
Dosisabschätzung bei einem regionalen NotfallMSGIV


3.7.11 § 112
Absatz 1
und 2
Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei NotfällenMSGIV, untere Katastrophenschutzbehörden, MIK
3.7.12Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte
3.7.12.1 § 115 Absatz 1 Nummer 2Verantwortlichkeit für Aus- und Fortbildung der eigenen EinsatzkräfteMSGIV, MIK, MLUK, MWAE, MIL
3.7.12.2 § 115 Absatz 2 Nummer 2Verantwortlichkeit für den Schutz der EinsatzkräfteMSGIV in Abstimmung mit MIK, MLUK, MWAE, MIL
3.7.13 § 118
Absatz 5
Aufstellen von konkretisierenden LandesplänenMSGIV
3.7.14 § 118
Absatz 6
Festlegung eines Referenzwertes für die effektive Dosis bei lokalem Notfall und ergänzend für Organ-ÄquivalentdosenMSGIV
3.7.15 § 120 Absatz 3 und 4Ergänzen und Konkretisieren der Informationen und Verhaltensempfehlungen des Bundes; Herausgabe der ergänzten und

konkretisierten Informationen und Verhaltensempfehlungen;
Information über lokale Expositionssituation der Bevölkerung, Referenzwerte, Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen

MSGIV
3.8Schutz vor Radon
3.8.1 § 121
Absatz 1
Festlegung, Veröffentlichung und Überprüfung von Gebieten mit RadonreferenzwertüberschreitungMSGIV
3.8.2 § 122 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung des RadonmaßnahmenplanesMSGIV
3.8.3 § 122
Absatz 4
Entwicklung einer Strategie zum Umgang mit langfristigen Risiken durch Radon-Exposition und Erhebung der hierfür erforderlichen DatenLAVG
3.8.4 § 123
Absatz 3
Befreiung von der Pflicht nach Absatz 1 Satz 1LAVG im Benehmen mit den Bauaufsichtsbehörden
3.8.5 § 125Unterrichtung der Bevölkerung über die Exposition durch Radon in Aufenthaltsräumen und über technische und andere Möglichkeiten zur Verringerung der Exposition durch Radon; Anregung von Maßnahmen; Empfehlung technischer und anderer MittelMSGIV
3.8.6 § 127 Absatz 1 und 3Anordnung der Messung der Radonkonzentration und Verlangen der MessergebnisseLAVG/LBGR
3.8.7 § 128
Absatz 2
Verlangen der Aufzeichnungen über MessergebnisseLAVG/LBGR
3.8.8 § 129 Absatz 1 bis 3Entgegennahme der Anmeldung von Arbeitsplätzen und von Betätigungen Dritter; Anordnung von MaßnahmenLAVG/LBGR
3.8.9 § 130 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2Entgegennahme der Aufzeichnungen über Abschätzungen;

Verlangen der Nachweise

LAVG/LBGR
3.9Radioaktivität in Bauprodukten
3.9.1 § 134
Absatz 3
Verlangen, dass über die Ergebnisse der Bestimmung der spezifischen Aktivitäten, den ermittelten Aktivitätsindex sowie andere verwendete Größen unterrichtet wirdDIBt


3.9.2 § 135 Absatz 2 und 3Entgegennahme der Information; Anordnung von Maßnahmen; Untersagung;DIBt
3.10Radioaktiv kontaminierte Gebiete
3.10.1 § 138Entgegennahme der Meldung über Anhaltspunkte für das Vorliegen einer radioaktiven Altlast; Entscheidung über das Treffen von Maßnahmen zur Ermittlung des Sachverhalts; Verpflichtung der in § 137 genannten Personen zur Durchführung von UntersuchungenLAVG/LBGR
3.10.2 § 139
Absatz 1
Verpflichtung eines für die Altlast Verantwortlichen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 139 Absatz 1 Nummer 1 bis 6LAVG/LBGR
3.10.3 § 140Entgegennahme der Mitteilung über den Beginn und Abschluss der Maßnahmen; Entgegennahme der Mitteilung über die Absicht von Veränderungen am Grundstück nach Durchführung von MaßnahmenLAVG/LBGR
3.10.4 § 142Information der Öffentlichkeit über die radioaktive Altlast; Erfassen der Altlasten und altlastverdächtigen FlächenLAVG/LBGR
3.10.5 § 143 Absatz 1 und 2Verpflichtung des für die Altlast Verantwortlichen zur Vorlage eines Sanierungsplans; Entscheidung über die Verbindlichkeit des SanierungsplansLAVG/LBGR
3.10.6 § 144Erstellung eines behördlichen Sanierungsplans nach § 143

Absatz 1; Entscheidung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplans; Entscheidung über die Vorlage eines Entwurfs eines Sanierungsvertrags und über die Einbeziehung Dritter

LAVG/LBGR
3.10.7 § 145 Absatz 1 Satz 3 und 4 und Absatz 2Verlangen der Vorlage der Ergebnisse der Abschätzung; Verlangen der Durchführung der Abschätzung der Körperdosis der ArbeitskräfteLAVG/LBGR
3.10.8 § 147 Absatz 1, 4 und 5Festsetzung des Wertausgleichs beim Einsatz öffentlicher Mittel; Entscheidung über den Umfang des Wertausgleichs; Absehen von der FestsetzungMSGIV/MWAE, sofern die Altlasten im Zuständigkeitsbereich des Bergrechtes liegen
3.11Sonstige bestehende Expositionssituationen
3.11.1 § 154
Absatz 1
und 3
Treffen von Maßnahmen für eine sonstige bestehende Expositionssituation; Verpflichtung eines Verantwortlichen zur Durchführung von Maßnahmen und zur Mitteilung der ErgebnisseSofern Bauprodukte betroffen sind: MIL, ansonsten LAVG/LBGR
3.11.2 § 156 Absatz 1, 3 und 4Festlegungen von Maßnahmen; Verpflichtung von Verantwortlichen zur Durchführung von Maßnahmen; Koordinierung der Maßnahmen; Bewertung der Maßnahmen; Verlangen der Übermittlung von UnterlagenLAVG/LBGR
3.11.3 § 158
Absatz 1
und 2
Informationen und Verhaltensempfehlungen an die (potentiell) exponierte Bevölkerung; Verpflichtung von Verantwortlichen zum Zur-Verfügung-Stellen von InformationenLAVG/LBGR
3.11.4 § 159
Absatz 2
Satz 1
Entgegennahme der Anmeldung einer sonstigen bestehenden ExpositionssituationLAVG/LBGR
3.12Expositionsübergreifende Vorschriften
3.12.1 § 161
Absatz 3
Durchführung weitergehender Ermittlungen der Radioaktivität in den in § 161 Absatz 1 Nummer 1 genannten BereichenLAVG/LBGR


3.12.2 § 161
Absatz 4
Herstellung des Benehmens mit dem Bund bei der Festlegung von MessstellenMSGIV
3.12.3 § 162Ermittlung und Übermittlung der nach § 162 Absatz 1 ermittelten Daten an die Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der UmweltradioaktivitätLAVG
3.12.4 § 167 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4Verlangen der Vorlage von Aufzeichnungen und der Hinterlegung bei einer bestimmten Stelle; Entgegennahme der Meldungen nach § 167 Absatz 4LAVG/LBGR
3.12.5 § 167
Absatz 3
Satz 5
Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle zur HinterlegungLAVG
3.12.6 § 168Verlangen der Vorlage der ermittelten Daten nach § 170 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 und der Angaben nach § 168 Absatz 1 Satz 1LAVG/LBGR
3.12.7 § 169
Absatz 1
Bestimmung von MessstellenLAVG
3.12.8 § 169
Absatz 3
Verlangen und Entgegennahme der Mitteilung der Ergebnisse der Ermittlung der beruflichen ExpositionLAVG
3.12.9 § 170 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2Übermittlungen der Daten an das Strahlenschutzregister, Einholung von Auskünften vom Strahlenschutzregister, Weitergeben von Auskünften an den StrahlenschutzbeauftragtenLAVG/LBGR
3.12.10 § 172
Absatz 1
Bestimmung von SachverständigenLAVG
3.12.11 § 177 Satz 3Verzicht auf erneute Festsetzung der Deckungsvorsorge bei Vorhaben gemäß § 13 Absatz 1 AtGMSGIV/MWAE/
LAVG
3.12.12 § 180 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1Einrichtung eines Aufsichtsprogramms; Aufzeichnung der Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfungen und deren Übermittlung an den Strahlenschutzverantwortlichen; Zugänglichmachen des Aufsichtsprogrammes und der Erkenntnisse für die ÖffentlichkeitLAVG/LBGR
3.13 § 194Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenSoweit nicht eine Bundesbehörde zuständig ist, sind die jeweiligen in den Nummern 3.1 bis 3.12.12 bzw. die in den Nummern 4.1 bis 4.14.11 benannten Behörden bei Verstößen gegen Vorschriften, deren Einhaltung sie zu überwachen haben, zuständig.
4Strahlenschutzverordnung
4.1Rechtfertigung von Tätigkeiten


4.1.1 § 3 Absatz 2Weiterleitung von Unterlagen (inklusive schriftlicher Stellungnahme zu den Zweifeln) zur Prüfung der RechtfertigungMSGIV/MWAE, sofern bergbauliche Tätigkeiten betroffen sind
4.1.2 § 4 Absatz 1 und Absatz 5 Satz 2Übermitteln von Informationen an das BfS über erteilte Genehmigungen für Konsumgüter nach § 40 StrlSchGLAVG
4.2Rückstände
4.2.1 § 29 Absatz 1 bis 4Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Herstellung des Einvernehmens mit der für die Verwertungs- oder Beseitigungsanlage nach dem KrWG zuständigen BehördeLAVG/LBGR
4.2.2 § 30 Absatz 1 und 2Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände zur Verwertung in Bauprodukten, Prüfung der Einhaltung des DosiskriteriumsLAVG/LBGR
4.3Freigabe
4.3.1 § 31 Absatz 5 Satz 1Erteilung von AusnahmenLAVG/LBGR
4.3.2 § 33 Absatz 1 und 3Erteilung der FreigabeMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind/LAVG/LBGR
4.3.3 § 39 Absatz 1 erster Teilsatz in Verbindung mit Absatz 2Herstellen oder Versagen des Einvernehmens bei der spezifischen FreigabeLAVG/LBGR
4.3.4 § 39 Absatz 1 zweiter Teilsatz in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2Herstellen oder Versagen des Einvernehmens bei der spezifischen FreigabeMSGIV
4.3.5 § 40 Absatz 2 und 3Entgegennahme der Erklärungen und Vereinbarungen; Herstellung des EinvernehmensMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind/LAVG/LBGR
4.3.6 § 41 Absatz 1Festlegung des FreigabeverfahrensMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind/LAVG/LBGR


4.3.7 § 41 Absatz 2Feststellung, ob die Anforderungen, von denen die Erteilung der Freigabe abhängig ist, erfüllt sindMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind/LAVG/LBGR
4.4Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
4.4.1 § 44 Absatz 2 Satz 2Verlangen der Vorlage des Vertrages über die Nutzung durch weitere StrahlenschutzverantwortlicheLAVG/LBGR
4.4.2 § 45 Absatz 4Verpflichtung des Strahlenschutzverantwortlichen zum Erlass einer StrahlenschutzanweisungLAVG/LBGR
4.5Fachkunde und Kenntnisse
4.5.1 § 47 Absatz 1Prüfung und Bescheinigung des Erwerbs der FachkundeLAVG/LBGR/LÄKB, LZÄKB, LKT als Standesvertretungen der Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte, Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen
4.5.2 § 47 Absatz 5Feststellung, dass in dieser Ausbildung die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde vermittelt wird; Erteilung der Bescheinigung über die erforderliche FachkundeLAVG/LBGR
4.5.3 § 48 Absatz 2Entgegennahme des Nachweises und Entscheidung über die Anerkennung der Aktualisierung der FachkundeLAVG/LBGR/LÄKB, LZÄKB, LKT als Standesvertretungen der Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte, Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen
4.5.4 § 49 Absatz 2 und 3Feststellung, dass in dieser Ausbildung die für das jeweilige

Anwendungsgebiet erforderlichen Kenntnisse vermittelt
werden; Bescheinigung der Kenntnisse; Entscheidung, dass der erfolgreiche Abschluss eines Kurses die Kenntnis-Bescheinigung ersetzt; Entgegennahme des Nachweises und Entscheidung über die Anerkennung der Aktualisierung der Kenntnisse

LAVG/LBGR/LÄKB, LZÄKB, LKT als Standesvertretungen der Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte, Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen
4.5.5 § 50Widerruf der Anerkennung; Erteilung von Auflagen für die Fortgeltung; Veranlassung der Überprüfung der Fachkunde oder KenntnisseLAVG/LBGR/LÄKB, LZÄKB, LKT als Standesvertretungen der Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte, Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen
4.5.6 § 51Anerkennung von KursenLAVG/LÄKB, LZÄKB, LKT als Standesvertretungen der Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte, Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen
4.6Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten


4.6.1 § 52 Absatz 2Bestimmung, dass weitere Bereiche als Strahlenschutzbereiche zu behandeln sindLAVG/LBGR
4.6.2 § 52 Absatz 3Zulassen, dass Bereiche nur während der Einschaltzeit dieser Anlagen oder Vorrichtungen als Kontrollbereiche oder Sperrbereiche geltenLAVG/LBGR
4.6.3 § 53 Absatz 1 und 3Gestatten von Ausnahmen bei der Abgrenzung, Kennzeichnung, Sicherung von StrahlenschutzbereichenLAVG/LBGR
4.6.4 § 54 Absatz 1Beteiligung bei der Planung der erforderlichen Maßnahmen zur BrandbekämpfungMSGIV, LAVG, LBGR, MIK, OrdB, Landkreise und kreisfreie Städte als Träger des überörtlichen Brandschutzes und als untere Katastrophenschutzbehörden
4.6.5 § 55 Absatz 1 Satz 2Gestatten des Zutritts zu Strahlenschutzbereichen für andere PersonenLAVG/LBGR
4.6.6 § 56 Absatz 2Verlangen der Aufzeichnungen der Messungen; Vorgabe einer Stelle zur Hinterlegung der AufzeichnungenLAVG/LBGR
4.6.7 § 58 Absatz 1 Satz 3Festlegung von Prüfungen beim Verlassen des ÜberwachungsbereichesLAVG/LBGR
4.6.8 § 59Anordnung zur Einrichtung von Strahlenschutzbereichen und zur Durchführung von Maßnahmen nach den §§ 53 sowie 55 bis 58LAVG/LBGR
4.6.9 § 62Festlegung zum Betrieb von StörstrahlernLAVG/LBGR
4.6.10 § 63 Absatz 3Zulassen der Unterweisung durch Nutzung von E-Learning-Angeboten oder von audiovisuellen MedienLAVG/LBGR
4.6.11 § 64 Absatz 1 Satz 3Verlangen der Ermittlung der KörperdosisLAVG/LBGR
4.6.12 § 64 Absatz 1 Satz 4Zustimmung zum Verzicht auf die Ermittlung der KörperdosisLAVG/LBGR
4.6.13 § 65 Absatz 1 bis 3Bestimmung zusätzlicher oder abweichender Messungen oder Feststellungen; Entgegennahme von Informationen über die abgeschätzte oder ermittelte Körper- u. Ersatzdosis; Festlegung einer Ersatzdosis; Veranlassung der Übermittlung an das StrahlenschutzregisterLAVG/LBGR
4.6.14 § 66Anordnung der Messung der Personendosis nach anderen geeigneten oder zwei voneinander unabhängigen Verfahren; Gestattung der Verwendung eines Dosimeters, das unter der Verantwortung des Strahlenschutzverantwortlichen ausgewertet wird; Gestattung der späteren Einreichung der Dosimeter; Verlangen der Ergebnisse der QualitätsprüfungenLAVG/LBGR
4.6.15 § 68 Absatz 1 und 4Registrierung von Strahlenpässen; Befreiung von der Pflicht zum Führen eines StrahlenpassesLAVG/LBGR
4.6.16 § 70 Absatz 2Zulassen von Ausnahmen für Auszubildende und Studierende im Alter zwischen 16 und 18 JahrenLAVG/LBGR
4.6.17 § 73 Satz 2Zulassen von Ausnahmen bei Überschreitung von DosisgrenzwertenLAVG/LBGR


4.6.18 § 74 Absatz 1 Satz 1Zulassen beruflicher Expositionen im EinzelfallLAVG/LBGR
4.6.19 § 77 Absatz 3 bis 5Festlegungen zur ärztlichen Überwachung von beruflich strahlenexponierten Personen und von Personen unter 18 Jahren, die eine berufliche Exposition erhalten, aber nicht als beruflich exponierte Person der Kategorie A oder B eingestuft sindLAVG/LBGR
4.6.20 § 79 Absatz 5Verlangen der Vorlage der ärztlichen BescheinigungLAVG/LBGR
4.6.21 § 80 Absatz 1 und 2Entscheidung bezüglich der ärztlichen Bescheinigung einer beruflich strahlenexponierten Person sowie Einholen von GutachtenLAVG/LBGR
4.6.22 § 81 Absatz 2 und 3Anordnung der besonderen ärztlichen Überwachung sowie Entscheidung bei besonderer ärztlicher Überwachung einer beruflich strahlenexponierten PersonLAVG/LBGR
4.7Sicherheit von Strahlenquellen
4.7.1 § 84 Absatz 2, 3 Nummer 2 und Absatz 4 Nummer 2Übermittlung von Aufzeichnungen an das HRQ-Register; Aufforderung des Strahlenschutzverantwortlichen zur Korrektur seiner Meldung; Entgegennahme der Unterrichtung des BfS über nicht vollständige Daten im HRQ-Register oder über den Fund einer HRQLAVG/LBGR
4.7.2 § 85 Absatz 1, 2, 3 Nummer 1 und Absatz 4 und 5Entgegennahme der Mitteilung über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstigen Verbleib von radioaktiven Stoffen; Befreiung von Buchführung und Mitteilung; Verlangen der Hinterlegung von Unterlagen; Festlegung zur Mitteilung über den Bestand; Prüfung und Kennzeichnung der übermittelten DatenLAVG/LBGR
4.7.3 § 85 Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 6Bestimmung einer StelleLAVG
4.7.4 § 86 Absatz 1 bis 3Entgegennahme der Mitteilungen zu Stoffen, für die die Übereinstimmung mit dem Inhalt des Freigabebescheids festgestellt wurde; Verlangen der Hinterlegung von Unterlagen bei Beendigung der Tätigkeit; Befreiung von Buchführung und Mitteilung bezüglich der Freigabe; Bestimmung einer StelleLAVG/LBGR
4.7.5 § 88Verlängerung der Frist für Sachverständigenprüfungen; Befreiung von der Pflicht zur Durchführung einer Sachverständigenprüfung; Verlangen und Entgegennahme der Prüfberichte; Anordnung von SachverständigenprüfungenLAVG/LBGR
4.7.6 § 89Anordnung von Dichtheitsüberprüfungen umschlossener radioaktiver Stoffe und HRQ; Verlangen der Prüfberichte; Befreiung von der Prüfpflicht; Bestimmung anderer Zeiträume; Entgegennahme von Mitteilungen über festgestellte Undichtheiten und Mängel an der UnversehrtheitLAVG/LBGR
4.7.7 § 90 Absatz 2Gestattung der Verwendung anderer StrahlungsmessgeräteLAVG/LBGR
4.7.8 § 94 Absatz 6 Satz 2 und 3Zulassen von AusnahmenLAVG/LBGR
4.7.9 § 96 Absatz 3Anordnung der Prüfung eines Störstrahlers vor Überlassung an einen anderenLAVG/LBGR
4.8Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
4.8.1 § 99 Absatz 2Hinwirken auf Berücksichtigung der Gesamtheit von Ableitungen aus Anlagen und EinrichtungenLAVG/LBGR


4.8.2 § 100 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 4Absehen von der Festlegung von Aktivitätsmengen und Aktivitätskonzentrationen; Anfordern von Angaben bei anderen BehördenLAVG/LBGR
4.8.3 § 101 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 4 und 5Ermittlung, Dokumentation, Zur-Verfügung-Stellen und Veröffentlichen von Daten zur Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung; Anordnung, dass der Strahlenschutzverantwortliche Daten zu ermitteln und mitzuteilen hatLAVG/LBGR
4.8.4 § 102 Absatz 1Festlegung der zulässigen Ableitung aus Anlagen und EinrichtungenMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind/LAVG/LBGR
4.8.5 § 103 Absatz 1, 2 und 4Entgegennahme der Mitteilungen über Ableitungen; Befreiung von der Mitteilungspflicht; Anordnung der Messung und Aufzeichnung von Aktivität und Ortsdosen; Verlangen der Vorlage der Messergebnisse; zugänglich machen der Messergebnisse für die Öffentlichkeit; Bestimmung der Messstelle; Entgegennahme der Mitteilung der Messergebnisse von Kontrollmessungen des BfSLAVG/LBGR
4.8.6 § 104 Absatz 3Festlegung von Art und Umfang der SchutzmaßnahmenMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind/LAVG/LBGR
4.9Vorkommnisse
4.9.1 § 106 Absatz 1, 2 und 4 Satz 4 und 5Entgegennahme von Informationen zu Beratung; Planungen zur Gefahrenabwehr; Unterrichtung, Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften oder verantwortlichen Personen für Einsätze bei Notfällen; Entgegennahme der Nachweise zur Einsatzfähigkeit des notwendigen Personals; Abstimmung der Informationen für die Bevölkerung mit dem StrahlenschutzverantwortlichenMIK, MSGIV, untere
Katastrophenschutzbehörden, IRLS, LBGR
4.9.2 § 108 Absatz 1 und 3Entgegennahme der Meldung des Notfalls, Störfalls oder eines

sonstigen bedeutsamen Vorkommnisses, der ergänzenden
Angaben nach Abschluss der Untersuchung; Zustimmung zu späterer Vorlage der ergänzenden Angaben

MSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind/LAVG/MWAE für Bergrecht
4.9.3 § 109 Absatz 4Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über Vorkommnisse (Eintreten, Ergebnisse der Untersuchung, Behebung der Auswirkungen, getroffene Maßnahmen zur Vermeidung)MSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind/LAVG/MWAE für Bergrecht


4.9.4 § 110 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 1 und 2Erfassung, Prüfung und Bewertung von Vorkommnismeldungen; Information des BMU und Übermittlung der Informationen an die zentrale StelleLAVG/MSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sofern Kernbrennstoffe betroffen sind/MWAE für Bergrecht
4.9.5 § 110 Absatz 3Entgegennahme der Information (des BfS) über ein Vorkommnis im Rahmen der medizinischen ForschungMSGIV
4.10Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
4.10.1 § 116 Absatz 2Zustimmung zur Verwendung anderer PrüfmittelLAVG/LBGR
4.10.2 § 117 Absatz 2Festlegung von abweichenden AufbewahrungsfristenLAVG/LBGR
4.10.3 § 121 Absatz 1Anforderung der schriftlichen ArbeitsanweisungenLAVG/LBGR
4.10.4 § 128 Absatz 1Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen StellenMSGIV
4.10.5 § 129Entgegennahme des Abdruckes der Mitteilung an die ärztliche oder zahnärztliche Stelle über die Aufnahme einer TätigkeitLAVG/LBGR
4.10.6 § 130 Absatz 3Entgegennahme der Mitteilungen der ärztlichen oder zahnärztlichen StelleMSGIV für Absatz 1 Ziffer 2, ansonsten LAVG/LBGR
4.10.7 § 142 Absatz 1 bis 3Entgegennahme des Abschlussberichtes; Unterrichtung des BfS bei erheblichen AbweichungenLAVG/LBGR
4.10.8 § 143Anordnung einer Untersuchung durch einen ermächtigten Arzt; Zustimmung zur weiteren AnwendungLAVG/LBGR
4.11Aufsichtsprogramm
4.11.1 § 149 Absatz 1Festlegung von Durchführung und Modalitäten aufsichtlicher PrüfungenLAVG/LBGR
4.12Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
4.12.1 § 150 Absatz 3Festlegung einer anderen oder ergänzenden Weise der Abschätzung der KörperdosisLAVG/LBGR
4.12.2 § 152 Absatz 2 Satz 1

Nummer 1

Entgegennahme einer vorläufigen ersten Bewertung des Notfalls und seiner AuswirkungenMSGIV in Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach §§ 9, 9a AtG, sonst LAVG/LBGR
4.12.3 § 152 Absatz 2 Satz 1

Nummer 2

Entgegennahme einer vorläufigen ersten Bewertung des Notfalls und seiner AuswirkungenMIK, untere Katastrophenschutzbehörden,
4.12.4 § 152 Absatz 2 Satz 1

Nummer 3

Entgegennahme einer vorläufigen ersten Bewertung des Notfalls und seiner AuswirkungenOrdB
4.12.5 § 152 Absatz 4 Nummer 1Entgegennahme von Informationen des Strahlenschutzverantwortlichen und Beratung durch den StrahlenschutzverantwortlichenMIK, untere Katastrophenschutzbehörden, OrdB
4.12.6 § 152 Absatz 4 Nummer 2Entgegennahme von Informationen des Strahlenschutzverantwortlichen und Beratung durch den StrahlenschutzverantwortlichenMIK untere Katastrophenschutzbehörden, OrdB


4.13Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
4.13.1 § 153 Absatz 1 und Absatz 4Festlegung von Gebieten, in denen in der Luft von Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen der Referenzwert nach § 124 oder § 126 StrlSchG überschritten werden kann; Erhebung der erforderlichen Daten zur Festlegung von Gebieten nach § 121 StrlSchG und zur Überprüfung der GebietsfestlegungLAVG, sofern die Betriebe dem Bergrecht unterliegen im Einvernehmen mit dem LBGR
4.13.2 § 156Vorgaben für die Durchführung der AbschätzungLAVG/LBGR
4.13.3 § 157 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5Gestattung des späteren Einreichens von Messgeräten; Entgegennahme der Information bei unterbliebener oder fehlerhafter Messung; Festlegung einer Ersatzdosis; Veranlassung der Übermittlung der Ersatzdosis an das StrahlenschutzregisterLAVG/LBGR
4.13.4 § 158 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 5 und Absatz 4Registrierung von Strahlenpässen; Befreiung von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses; Zulassen von Ausnahmen; Entgegennahme der ärztlichen Bescheinigung bei gesundheitliche Bedenken; Anordnung von MaßnahmenLAVG/LBGR
4.13.5 § 160 Absatz 4Annahme, dass die Anforderungen nach § 160 Absatz 1 erfüllt sindLAVG/LBGR
4.13.6 § 161 Absatz 4Annahme, dass die Prüfwerte nach § 161 Absatz 1 oder Absatz 2 eingehalten sindLAVG/LBGR
4.13.7 § 165 Absatz 2Anordnung von Maßnahmen und zum Führen eines StrahlenpassesLAVG/LBGR
4.13.8 § 166 Absatz 2Anordnung von Maßnahmen und zum Führen eines StrahlenpassesLAVG/LBGR
4.14Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
4.14.1 § 167 Absatz 1Entgegennahme der Meldung über das Abhandenkommen oder Wiederauffinden eines radioaktiven Stoffes, einer bauartzugelassenen Vorrichtung, die einen radioaktiven Stoff enthält, oder eines Konsumguts, dem ein radioaktiver Stoff zugesetzt istMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG/LAVG/ LBGR, OrdB/PP
4.14.2 § 167 Absatz 2Entgegennahme der Mitteilung über die erforderlichen Meldungen an das HRQ-Register beim BfSLAVG/ LBGR
4.14.3 § 168 Absatz 1 Satz 1Entgegennahme der Mitteilung über einen Fund und die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über einen radioaktiven Stoff oder über eine HRQLAVG/LBGR/OrdB/ PP
4.14.4 § 168 Absatz 2Mitteilung von Fund oder Erlangung einer HRQ an das HRQ-Register beim BfSLAVG
4.14.5 § 169Entgegennahme der Mitteilung über den Verdacht, dass eine herrenlose Strahlenquelle eingeschmolzen oder auf sonstige Weise metallurgisch bearbeitet wurde; Vorgaben für die Verwendung, das Inverkehrbringen oder Entsorgen des tatsächlich oder möglicherweise kontaminierten MetallsLAVG/LBGR/OrdB/ PP
4.14.6 § 170Information des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über die erhaltene Mitteilung des Abhandenkommens, des Fundes und Erlangens oder des Verdachtes, dass eine herrenlose Strahlenquelle eingeschmolzen oder auf sonstige Weise metallurgisch bearbeitet wurdeMWAE/MSGIV im gegenseitigen Einvernehmen
4.14.7 § 174 Absatz 1 und 2Registrierung von Strahlenpässen, Entgegennahme der Mitteilung über das AbhandenkommenLAVG/LBGR
4.14.8 § 175 Absatz 1Ermächtigung von ÄrztenLAVG
4.14.9 § 177 Absatz 1 und 2Bestimmung von SachverständigenLAVG


4.14.10 § 178Zustimmung zur Erweiterung des Tätigkeitsumfanges und zum Hinzukommen einer prüfenden PersonLAVG
4.14.11 § 183Entgegennahme der Kopie der Prüfberichte, der Kopie des Bestimmungsbescheides, der Informationen über Änderungen, der Zusammenfassung der Folgerungen, des Ausscheidens einer prüfenden Person und der Unterrichtung über den Verdacht von Gefährdungen; Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen und von NachweisenLAVG/LBGR
5Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung
5.1 § 1 Satz 2Zulassung der Verbindung mehrerer Vorsorgemaßnahmen gleicher oder verschiedener Artdie in Nummer 1.9.1 genannten Behörden
5.2 § 2 Absatz 2Entgegennahme der Anzeigedie in Nummer 1.9.1 genannten Behörden
5.3 §§ 4 und 6Festsetzung der Deckungsvorsorge (einschließlich der Erteilung von Auflagen, Ausnahmen, Ermäßigungen und Erhöhungen)die in Nummer 1.9.1 genannten Behörden
5.4 § 5Entgegennahme des Nachweises der Deckungsvorsorge; Unterrichtung über die Erteilung, der Rücknahme und dem Widerruf einer Genehmigung; Mitteilung der Angaben über Versicherer und haftende Dritte; Entgegennahme einer Anzeige über das Nichtbestehen oder Bestehen oder die Beendigung des Versicherungsvertrages oder des Vertrages über eine sonstige finanzielle Sicherheit (§ 14 des Atomgesetzes in Verbindung mit § 117 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes)die in Nummer 1.9.1 genannten Behörden
6Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
6.1 § 2 Absatz 2Verlangen des Nachweises der FachkundeLAVG
6.2 § 6 Absatz 1Überprüfung von Anlagen oder deren BetriebLAVG
6.3 § 6 Absatz 2 und 3Anordnungen, Untersagung des BetriebsLAVG
6.4 § 6aEntscheidung über Anträge und Bekanntgabe von PrüfstellenMSGIV
6.5 § 8Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
7UV-Schutz-Verordnung
7.1 § 3 Absatz 3Verlangen des Nachweises über die Erfüllung der AnforderungenLAVG
7.2 § 6 Absatz 2Verlangen der Vorlage von Qualifikationsnachweisen, Überprüfung der Echtheit vorgelegter Bescheinigungen oder dadurch verliehener RechteLAVG
7.3 § 8 Absatz 4Überprüfung der Aufzeichnungen zur Überwachung der DokumentationspflichtenLAVG
7.4 § 9Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
8Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
8.1 § 3 Absatz 3Entgegennahme der Anzeige der InbetriebnahmeLAVG
8.2 § 3 Absatz 4Verlangen des Nachweises, dass die Anforderungen an den Betrieb der Anlage und die Anforderungen an die Dokumentation der Anwendungen und der Aufklärungsgespräche erfüllt sindLAVG
8.3 § 12Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
9Atomrechtliche Entsorgungsverordnung
9.1 § 1 Absatz 1 und 2Entgegennahme der Mitteilung des erwarteten Anfalls radioaktiver Abfälle und der Übermittlung zur Fortschreibung der AngabenMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG/LAVG/ LBGR
9.2 § 2 Absatz 2Zuständigkeit zu BuchführungssystemenMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG/LAVG/ LBGR
9.3 § 3 Absatz 1 Satz 1Anordnung der Behandlungs- und Verpackungsart radioaktiver AbfälleMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG/LAVG/ LBGR
9.4 § 4 Absatz 2Entgegennahme der TransportmeldungMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG/LAVG/ LBGR
9.5 § 5 Absatz 5Zulassung der Ablieferung an die LandessammelstelleMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG/LAVG/ LBGR
9.6 § 6 Absatz 1Herstellung des EinvernehmensMSGIV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG/LAVG/ LBGR".

Artikel 2
Änderung der Produkt- und Betriebssicherheitszuständigkeitsverordnung

Die Anlage der Produkt- und Betriebssicherheitszuständigkeitsverordnung vom 23. Juli 2004 (GVBl. II S. 666), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Oktober 2018 (GVBl. II Nr. 70 S. 3) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Abschnitt I. Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 2.1 werden die Wörter:

"Gasverbrauchseinrichtungsverordnung (7. ProdSV),

Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV)," gestrichen.

b) Folgende Nummern 6 bis 6.2 werden angefügt:

"6 Durchführungsgesetze aufgrund von EU-Vorschriften

6.1 PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG),

6.2 Gasgerätedurchführungsgesetz (GasgeräteDG)".

2. Das Verzeichnis der Anlage wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 1.3.9 wird folgende Nummer 1.3.10 eingefügt:

Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabeZuständige Behörde
"1.3.10 § 39Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG/LBGR".

b) In Nummer 2.1 werden die Wörter "7. ProdSV, 8. ProdSV" gestrichen.

c) Folgende Nummern 6 bis 6.2.1 werden angefügt:

Lfd. Nr.Vorschrift VerwaltungsaufgabeZuständige Behörde
"6Durchführungsgesetze aufgrund von EU-Vorschriften
6.1PSA-Durchführungsgesetz
6.1.1 §§ 2 bis 8 Aufgaben der MarktüberwachungsbehördeLAVG
6.2Gasgerätedurchführungsgesetz
6.2.1 §§ 2 bis 8 Aufgaben der MarktüberwachungsbehördeLAVG".

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 210209

ENDE