Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Aufgaben der Marktüberwachung nach EVPG, EnVKG, Pkw-EnVKV und Verordnung (EG) Nr. 1222/2009;
Zuständigkeitsübertragung an das Landeseichamt Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -
Vom 10. Februar 2015
(MBl.LSA Nr. 6 vom 02.03.2015 S. 132)
Gl.-Nr.: 7141
Az.: -16-01551
1. Zuständigkeitsübertragung
Das Landeseichamt Sachsen-Anhalt ist zuständige Behörde für die Marktüberwachung nach folgenden Vorschriften:
2. Inkrafttreten
Dieser Erl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
ENDE |