umwelt-online: Durchführung-RL Sachverständigenprüfungen an medizinischen Bestrahlungsanlagen
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Regelwerk

Durchführung von Sachverständigenprüfungen an medizinischen Bestrahlungsanlagen
(gemäß Nr. 3.3 und 4.1 der "Rahmenrichtlinie zu Überprüfungen
nach § 76 Strahlenschutzverordnung")
(ersetzt durch Rahmenrichtlinie zu Überprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV)

(GMBl. 2000 S. 194)



1. Anwendungsbereich

Die Regelungen gelten für die wiederkehrende Überprüfung medizinischer Bestrahlungsanlagen durch den behördlich bestimmten Sachverständigen in Ausführung der Nummer 3.3 und 4.1 der "Rahmenrichtlinie zu Überprüfungen nach § 76 Strahlenschutzverordnung" vom 4. Dezember 1980 (GMBl 1981, S. 26) ("Sachverständigenprüfung") (ersetzt durch Rahmenrichtlinie zu Überprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV). Sie dienen der einheitlichen Durchführungs- und. Beurteilungspraxis bei diesen Überprüfungen und legen dazu Mindestanforderungen an den Umfang, den Inhalt und die Dokumentation der Überprüfungen fest.

Für Überprüfungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach den § § 3 oder 16 Strahlenschutzverordnung sind die Regelungen ebenfalls heranzuziehen. Dies gilt auch für den Fall wesentlicher Änderungen, wie den Austausch von strahlenschutzrelevanten und sicherheitstechnisch bedeutsamen Komponenten (z.B. Veränderungen der Software, Einbau anderer Blenden oder Keilfilter, Veränderungen im Dosimetriesystem).

Die Regelungen ersetzen

2. Auswirkungen des Medizinproduktegesetzes

Die Regelungen berücksichtigen die geänderten Rahmenbedingungen für die Überprüfung, die sich durch das Medizinproduktegesetz und die Folgeänderungen der § § 6 Absatz 1 Satz 4, 19 Absatz 1 Satz 2 und 42 Absatz 7 Strahlenschutzverordnung ergeben.

Das Medizinprodukterecht fordert, dass Medizinprodukte (u. a. Bestrahlungsanlagen) unter Berücksichtigung ihres Gefährdungspotentials für Patienten, Anwender und Dritte bestimmten Klassen zugeordnet werden und im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens nachgewiesen wird, dass das jeweilige Medizinprodukt die Grundlegenden Anforderungen (Anhang I zur Europäischen Richtlinie über Medizinprodukte) erfüllt. Dokumentiert wird die Durchführung des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens und damit die Einhaltung der Grundlegenden Anforderungen durch die "CE-Kennzeichnung", die am Medizinprodukt vorhanden sein muss. Bestrahlungsanlagen sind der Klasse II b zugeordnet, so daß die CE-Kennzeichnung zusätzlich die Kennummer der Stelle enthalten muss, die für das Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich ist (Kennnummer der "Benannten Stelle").

Bei nach dem Medizinprodukterecht CE-gekennzeichneten Bestrahlungsanlagen darf der Sachverständige bei der wiederkehrenden Überprüfung die Einhaltung der Grundlegenden Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz nur prüfen, wenn sie während des Betriebes einem Verschleiß oder einer Abweichung von der Konstanz unterliegen können. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach Strahlenschutzverordnung einer nach dem Medizinprodukterecht CE-gekennzeichneten Bestrahlungsanlage ist eine Überprüfung, ob die Grundlegenden Anforderungen eingehalten sind, nach dem Medizinproduktegesetz nur bei begründetem Verdacht vorgesehen.

Die Übergangsvorschriften des Medizinproduktegesetzes lassen es zu, dass Bestrahlungsanlagen, die bis zum 14.6.1998 nach den am 31.12.1994 geltenden Vorschriften (d.h. ohne CE-Kennzeichnung nach dem Medizinprodukterecht) erstmalig in Verkehr gebracht worden sind, noch bis zum 30.6.2001 weiter in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden können (Abverkaufsfrist), z.B. Bestrahlungsanlagen, die als medizinisch-technisches Gerät (z.B. nach der ehemaligen MedizingeräteVerordnung) erstmalig in Verkehr gebracht worden sind. In diesem Fall gibt es keine Einschränkungen bei den Überprüfungen.

3. Durchführung der Sachverständigenprüfungen

Für die Sachverständigenprüfungen sind die Prüfberichte nach Nummer 4 heranzuziehen. Es ist zu berücksichtigen, ob der Prüfanlass ein Genehmigungsverfahren, nach den §§ 3 oder 16 StrlSchV oder eine wiederkehrende Überprüfung nach § 76 Strahlenschutzverordnung (Anm.: jetzt § 66) ist.

Bei CE-gekennzeichneten Bestrahlungsanlagen, die nach dem Medizinproduktegesetz erstmalig in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, sind bei der Genehmigungserteilung nach der Strahlenschutzverordnung bzw. bei der Inbetriebnahme die dunkel unterlegten Prüfpositionen nicht anzuwenden.

In allen anderen Fällen und bei den wiederkehrenden Überprüfungen nach § 76 Strahlenschutzverordnung (Anm.: jetzt § 66) sowie bei einer erneuten Inbetriebnahme einer CE-gekennzeichneten Bestrahlungsanlage, z.B. nach einem Betreiberwechsel, sind alle aufgeführten Prüfpositionen anzuwenden, da sich die unterlegten Prüfpositionen auf Komponenten und Funktionen beziehen, die einem Verschleiß oder einer Abweichung von der Konstanz unterliegen können.

Der Sachverständige beurteilt den Anlagenzustand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Dabei sind neben dieser Richtlinie die jeweils zutreffenden allgemein anerkannten technischen Regeln heranzuziehen. Wird erkennbar, dass eine Anlage oder Komponente nicht geeignet ist, die Schutzvorschriften der Strahlenschutzverordnung zu erfüllen, so ist dies vom Sachverständigen zu dokumentieren und zu begründen; er kann eine geeignete Abhilfe vorschlagen.

Ergeben sich für den Sachverständigen im Rahmen der Überprüfung Anhaltspunkte, dass Grundlegende Anforderungen nicht erfüllt werden, soll hierüber der Betreiber informiert werden. Der Betreiber ist nach § 42 Absatz 7 Strahlenschutzverordnung verpflichtet, diesen Verdacht der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

4. Prüfberichte

4.1 Prüfbericht für medizinische ferngesteuerte, automatisch betriebene Afterloading-Anlagen

Prüfbericht Nr. . . . . . .

über die

Überprüfung einer medizinischen ferngesteuerten, automatisch betriebenen Afterloading-Anlage auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz

Prüfungsanlass -

Sachverständigenprüfung nach § 76 Abs. 1 StrlSchV (Anm.: jetzt § 66)

Prüfung nach Genehmigungsauflage oder zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen

Anlagenbezeichnung:

Betreiber:

Tag der Prüfung:

Sachverständiger:

Strahlenschutzverantwortlicher (§ 29 Abs. 1 StrlSchV)

Strahlenschutzbeauftragte (§ 29 Abs. 2 StrlSchV)

für den medizinischen Bereich (einschl. Vertreter)

für den physikalisch-technischen Bereich (einschl. Vertreter)

Auskünfte bei der Prüfung erteilten von Seiten des Betreibers

Auskünfte bei der Prüfung erteilten von Seiten der Servicefirma

die Anlage bediente:

Prüfungsgrundlagen (ggf. sind die Prüfungsgrundlagen zu aktualisieren)

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 30. Juni 1989 (BGBl. I Seite 1321), zuletzt geändert am: . . . . . . . (aktuelle Änderung eintragen)

Rahmenrichtlinie zu Überprüfungen nach § 76 StrlSchV vom 4. Dezember 1980 (GMBl 1980, Nr. 2, Seite 26)

Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin vom 7. November 2002 (Banz. 2002, Nr. 207a)

Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen vom 12.6. 96 (GMBl 1996 Nr. 35, Seite 698)

DIN 6853-1 (IEC 601 -217) Ausgabe April 1992
DIN 6853-1/A1 April 1998
DIN 6853-2 Ausgabe November 1994
DIN 6853-3 Ausgabe Dezember 1992

Eingesehene Unterlagen

Genehmigung (§ 3 StrlSchV, einschließlich Änderungsbescheide

Strahlenschutzbauzeichnung (§ 6 Abs. 3 StrlSchV, möglichst eindeutige Identifikation)

Strahlenschutzanweisung (§ 34 StrlSchV, möglichst eindeutige Identifikation)

Notfallanweisung (§ 34 Abs. 1 Nr. 5 StrlSchV, möglichst eindeutige Identifikation)

Auslegung oder Aushang der StrlSchV (§ 40 StrlSchV)

Wartungsaufzeichung (§ 76 StrlSchV) (Datum, Institution)

Betriebstagebuch (Wartung, Reparaturen, Störfälle , Häufigkeit bestimmter Fehler)

Bericht über Erstprüfung (Datum/ Institution)

Bescheinigung über Dichtheitsprüfung (§§ 75, 77 Abs. 3 StrlSchV), (Datum, Institution)

Prüfzertifikat der Strahlenquelle

Technische Unterlagen für die Bestrahlungsanlage, Bedienungsanleitung u. ä.

1.Allgemeine Angaben 
1.1Standort 
1.2Benachbarte Bereiche 
 Angrenzende Bereiche (entsprechend Strahlenschutzplan), Nutzung als 
 Einstufung Strahlenschutzbereich (§§ 57-60 StrlSchV) 
1.3Gerätetechnische Angaben 
 Typ 
 Bezeichnung 
 Lagerbehälternummer 
 Hersteller 
 Baujahr/Inbetriebnahme 
 CE-Kennzeichnung nach Medizinproduktegesetz 
 Kennzeichnung sichtbar angebracht an 
 Nummer der Benannten Stelle 
 Verwendungszweck (genaue Bezeichnung) 
 Softwareversion! EPROM-Version 
1.3.1Mögliche Betriebsweisen
nach Genehmigungsantrag/ Genehmigungsinhalt (z.B. Strahlentherapie und Dosimetrie)
 
1.3.2Spezielles Zubehör 
 Strahleraufbewahrungs- oder Wechselbehälterja/nein
 (falls vorhanden), Typ, Seriennummer 
 Lokalisationseinrichtung vorhandenja/nein
 (Typ, Hersteller) 
 Stoppuhr vorhandenja/nein
1.3.3Spezieller Strahlenschutz 
 Geeignete Messgeräte für Strahlenschutzmessungen vorhanden
(Typ, Hersteller)
 
 Geeignetes Messgerät für die klinische Dosimetrie vorhanden
(Typ, Hersteller)
 
1.4Daten des radioaktiven Strahlers (Angaben aus Strahlerzertifikat) 
 Radionuklid 
 Aktivität / Datum 
 Kenndosisleistung / Luftkermaleistung in 1 m 
 Strahler-Typ 
 Strahler-Nummer 
 Anzahl der Strahler 
 Klassifikation nach DIN /ISO 
 besondere Form 
 Aktivität am Prüftag 
 (ggf. bei CE-Kennzeichnung nach Medizinproduktegesetz Nr. der Benannten Stelle) 
1.5Angaben zur Betriebsbelastung der Anlage 
 Beantragte/ Genehmigte Aktivität 
 Beantragte/ Genehmigte Betriebsbelastung 
 (Betriebsbelastung nach DIN 6853) 
 Betriebsbelastung nach Angaben des Betreibers 
 Sollte die Betriebsbelastung durch die Genehmigungsbehörde beschränkt worden sein, kann die tatsächliche Belastung wie folgt abgeschätzt werden 
 Wenn vorhanden: Anzeige Betriebsstundenzähler 
 Art und Anzahl der Bestrahlungen 
 durchschnittliche Anzahl der Positionen 
 durchschnittliche Bestrahlungszeit 
1.6Wesentliche Änderungen, besondere strahlenschutzrelevante Vorkommnisse 
1.6.1Austausch von Teilen, die den Strahlenschutz beeinflussen können?ja/nein
1.6.2Bauliche Änderungen?
wenn ja, welche (z.B. Einbau einer Strahlenschutztür)
ja/nein
1.6.3Nutzungsänderung in benachbarten Bereichen?
wenn ja, welche?
ja/nein
1.6.4Strahlenschutz bzw. sicherheitstechnisch relevante Vorkommnisse seit der Prüfung?
wenn ja, welche? (evtl. Kopie aus Betriebstagebuch)
ja/nein


2.Durchführung der Prüfung Im Rahmen der Sachverständigenprüfung wurden folgende Punkte überprüft. (Die Zahlen in Klammern hinter den einzelnen Prüfpunkten beziehen sich auf die zugehörigen Angaben in DIN 6853 Teil 1.)
2.1Kennzeichnungen, Signallampen, Patientenüberwachung 
2.1.1Der Sperrbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnetentf./ja/nein
2.1.2Der Kontrollbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnetja/nein
2.1.3Kennzeichnung der Gefahrengruppe vorhandenja/nein
2.1.4Notbeleuchtung vorhanden und auf Funktionsfähigkeit geprüftja/nein
2.1.5Am Lagerbehälter sind Angaben über Radionuklid und maximal zulässige Aktivität vorhanden (6.1)ja/nein
2.1.6Am Lagerbehälter ist ein Strahlenzeichen sichtbar angebrachtja/nein
2.1.7Am Fußboden ist eine Markierung für die zulässige Bestrahlungsposition oder die erforderliche Abschirmung vorhandenja/nein
2.1.8Am Zugangstor ist eine Anzeige des freien Zugangs zum Bestrahlungsraum vorhanden .ja/nein
2.1.9Im Bestrahlungsraum bzw. im Labyrinth sind Warnlampen vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.10Farbgebung und Beschriftung in Ordnungja/nein
2.1.11Wird die Zugangstür geöffnet, während sich der Strahler außerhalb des Lagerbehälters befindet, ertönt ein akustisches Warnsignalja/nein
2.1.12Am Lagerbehälter sind Warnlampen vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.13Farbgebung und Beschriftung in Ordnungja/nein
2.1.14Sichtverbindung zwischen Bestrahlungs- und Schaltraum vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.15Sprechverbindung zwischen Bestrahlungs- und Schaltraum in beiden Richtungen vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.2Zugangstüren und Bestrahlungsraum 
2.2.1Die Zugangstüren zum Bestrahlungsraum sind mit zwangsbetätigten Türkontakten ausgerüstetja/nein
2.2.2Beim Öffnen einer Tür fährt der Strahler in den Lagerbehälter zurück (Strahlung wird automatisch abgeschaltet)ja/nein
2.2.3Bei einer geöffneten Tür kann die Strahlung nicht eingeschaltet werdenja/nein
2.2.4Nach Schließen der Zugangstüren wird der Bestrahlungsvorgang nicht automatisch wieder aufgenommenja/nein
2.2.5Die Quetschsicherung am Tor ist vorhanden und funktionsfähigentf./ja/nein
2.2.6Die Zugangstüren können auch nach Ausfall der Betriebsmittel geöffnet werdenja/nein
2.2.7Lichtschranken vorhanden und funktionsfähigentf./ja/nein
2.2.8Das Betreten und Verlassen des Bestrahlungsraumes ist jederzeit möglichja/nein
2.2.9Die Tür des Bestrahlungsraumes hat von innen, nur eine Öffnungsfunktionja/nein
2.2.10Die Sicherheitseinrichtungen, wie Leitungsführung, Kontakte, Notausschalter, Strahlenwarngerät sind ohne sichtbare Mängelja/nein
2.2.11An der fahrbaren Abschirmeinrichtung ist kein sichtbarer Mangel erkennbarentf./ja/nein
2.3Applikationseinrichtung und Patientenlagerung 
2.3.1Die Arretierung des Patientenlagerungstisches ist funktionsfähigentf./ja/nein
2.3.2Der äußere Zustand der Applikationseinrichtung ist ohne sichtbare Mängelja/nein
2.3.3Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitsschloss für Strahlerfreigabe aus dem Behälter) funktionsfähigja/nein
2.3.4Der Bestrahlungsvorgang ist nur nach Vorwahl der Ausfahrkanäle an der Bedienvorrichtung, oder bei Vorwahl an einer anderen Stelle, nach Betätigung an der Bedienvorrichtung möglichja/nein
2.4Not-Aus-Einrichtung 
2.4.1Am Bedienpult und dem Lagerbehälter selbst sind die vorhandenen Notausschalter funktionsfähigja/nein
2.4.2Im Bestrahlungsraum sind eine ausreichende Anzahl von Notausschaltern vorhanden und funktionsfähig (falls mehr als ein Notausschalter im Bestrahlungsraum vorhanden ist, Lage angeben) Lageja/nein
2.5Strahlertransport 
2.5.1Ausfahrverhinderung bei nicht ordnungsgemäßer Verbindung zwischen Lagerbehälter und Strahlerführung sowie Applikator Funktionsprüfung in Ordnungja/nein
2.5.2Sofortige Rückführung und Fehlermeldung bei nicht ordnungsgemäßer Verbindung zwischen Lagerbehälter und Strahlerführung sowie Applikator (Funktionsprüfung in Ordnung)ja/nein
2.5.3Der Strahler fährt unabhängig von der Lage und innerhalb des vom Hersteller angegebenen zulässigen Biegeradius des Ausfahrschlauches sowie des Applikators ein und aus
Der zulässige Biegeradius beträgt laut Herstellerangaben . . . . cm.
ja/nein
2.5.4Die Dauer der Strahlerbewegung beim Aus- und Einfahren beträgt auch bei dem kleinsten vom Hersteller angegebenen Biegeradius. Maximale Transportzeit (laut Herstellerangaben) 
2.6Zeitschalter 
2.6.1Bei Störungen an der Schaltuhr (Gangenauigkeit, Stillstand) wir der Strahler laut Hersteller selbsttätig in den Lagerbehälter zurückgefahren, bzw. der Strahler wird nicht ausgefahren 
 [ ] Funktionsprüfung durch Sachverständigenja/nein
 [ ] Bestätigung laut Wartungsprotokollja/nein
2.6.2Der Bestrahlungsvorgang wird nach Ablauf der vorgewählten Bestrahlungszeit automatisch abgeschaltetja/nein
2.6.3Start einer Zeitschaltuhr bei Erreichen der Bestrahlungspositionja/nein
2.6.4Stopp einer Zeitschaltuhr bei Verlassen der Bestrahlungspositionja/nein
2.7Unabhängiges Strahlenwarngerät 
2.7.1Es ist eine unabhängige Warneinrichtung zur Strahlenanzeige (Strahler nicht im Tresor) mit separatem Türkontakt vorhandenja/nein
2.7.2Anzeige bei Störung des Strahlenwarngerätes vorhandenja/nein
2.7.3Die Funktion des Strahlenwarngerätes bleibt für mindestens 30 min nach Netzspannungsausfall erhalten (z.B. Notstromanschluss)ja/nein
2.8Applikatoren und Zubehör 
2.8.1Die korrekte Bestrahlungspositon im Applikator wird eingehalten (Prüfung mittels z.B. Prüfapplikator und Dummy oder Filmaufnahme)entf./ja/nein
2.8.2Die Applikatoren sind gekennzeichnetja/nein
2.8.3An den Applikatoren sind keine sichtbaren Mängel erkennbarja/nein
2.8.4Der Strahlerhalter vom 137Cs- bzw. 80Co-Strahlern ist nach 5000 Behandlungen oder 1000 Betriebsstunden, mindestens jedoch in den letzten drei Jahren vom Hersteller überprüft wordenentf./ja/nein
2.9Anzeigen an der Bedienvorrichtung 
2.9.1Der Betriebszustand "Strahler in Ruhestellung" wird angezeigtja/nein
2.9.2Der Betriebszustand "Strahler in Bestrahlungsstellung" wird angezeigtja/nein
2.9.3Der Betriebszustand "Strahler beim Aus- oder Einfahren" wird angezeigtja/nein
2.9.4Anzeige von Störungsmeldungen funktionsfähigja/nein
2.9.5Datum und Uhrzeit werden korrekt angezeigtentf./ja/nein
2.9.6Die letzte Bestrahlungszeit (vergleiche 2.13.1) ist über die Anzeige oder einen angeschlossenen Drucker bis zum nächsten Rücksetzen "Reset" feststellbarja/nein
2.10Strahlung "Ein" 
2.10.1Das Ausfahren des Strahlers in die Bestrahlungsposition ist bei verriegeltem Schlüsselschalter nicht möglichja/nein
2.10.2Die Bestrahlung ist erst nach Vorwahl der Bestrahlungszeit möglichja/nein
2.10.3Die Bestrahlung ist erst nach Vorwahl des Ausfahrkanals möglichentf./ja/nein
2.11Strahlungsunterbrechung 
2.11.1Das Unterbrechen eines Bestrahlungsvorganges (Einfahren des Strahlers in den Lagerbehälter) ist möglichja/nein
2.11.2Die noch fehlende Bestrahlungszeit ist auch nach einer Bestrahlungsunterbrechung über die Anzeige oder einen angeschlossenen Drucker feststellbarja/nein
2.12Strahlungsabschaltung 
2.12.1Die Abschaltung der Bestrahlung nach Erreichen eines vorgewählten Schwellenwertes eines Dosimeters (z.B. im Darm oder in der Blase) ist in Ordnungentf./ja/nein
2.12.2Der Bestrahlungsvorgang wird (auch während einer Bestrahlungsunterbrechung) bei dem Versuch einer Parameterveränderung entweder automatisch abgeschaltet oder eine Parameterveränderung ist während der laufenden Bestrahlung nicht möglichja/nein
2.13Außerplanmäßige Abschaltung 
2.13.1Die noch fehlende Bestrahlungszelt ist über Anzeige oder einen 
 angeschlossenen Drucker feststellbar (auch nach einem Stromausfall)ja/nein
2.13.2Die Strahlerrückführung bei Ausfall der Energieversorgung oder elektrischen 
 Komponenten des Quellenantriebs wurde 
 [ ] laut Wartungsprotokoll vom <Datum> oder 
 [ ] vom Sachverständigen 
 geprüft und die Funktionsfähigkeit bestätigtja/nein
2.13.3Die Strahlerrückführung bei Ausfall der Gerätesteuerung wurde 
 [ ] laut Wartungsprotokoll vom <Datum> oder 
 [ ] vom Sachverständigen 
 geprüft und die Funktionsfähigkeit bestätigtja/nein
2.14Spezielle Einrichtungen 
2.14.1Strahlerwechsel 
 [ ] Für den Strahlerwechsel ist eine ausreichende Sicherungseinrichtung funktionsfähigja/nein
 Sicherungseinrichtungen aufführen (z.B. Wechselbehälter) 
 [ ] Strahlerwechsel wird von Servicefirma vorgenommenja/nein
2.14.2Strahlerwechsel verriegelt durch z.B. Schlüssel/Passwordja/nein
2.14.3Notfallbehälter vorhandenja/nein
2.14.4Die Funktionsfähigkeit des Strahlungsmonitors in allen möglichen Bestrahlungspositionen ist gewährleistetja/nein
2.14.5Weitere radioaktive Strahler in der Umgebung Wenn ja, welche?ja/nein
2.14.6Bauliche Abschirmung ohne Mängelja/nein
2.15Sonstige Prüfungen z.B. Prüfung der gegenseitigen Verriegelung bei gemeinsamen Betrieb einer Gammabestrahlungsanlage und Afterloadinganlage


3.Ortsdosisleistungsmessungen Im Messprotokoll sind folgende Angaben aufzuführen (auch verwendete Messgeräte [Typ, Hersteller, Bauartzulassung] angeben)
3.1Ortsdosisleistung am Lagerbehälter (Maximalwerte bei eingefahrenem Strahler und einer Tagesaktivität von . . . . GBq. Der Messwert wurde auf die genehmigte Aktivität hochgerechnet.) Hier sind die Angaben nach DIN 6853 Teil 1 Nr. 30.1.1 a) und b) zu berücksichtigen. 
3.1.1Dosisleistung in 0,05 m Abstand von der Oberfläche des Lagerbehälters laut Herstellerangabe oder eigener Messung <; . . . µSv/h. 
3.1.2Dosisleistung in 1 m Abstand von der Oberfläche des Lagerbehälters laut Herstellerangabe oder eigener Messung: <; . . . µSv/h. 
3.2Ortsdosisleistung am Aufbewahrungs- oder Wechselbehälter (Maximalwerte bei eingesetztem Strahler und einer Tagesaktivität von . . . . GBq. Der Messwert wurde auf die genehmigte Aktivität hochgerechnet.) 
3.2.1Dosisleistung in 0,05 m Abstand von der Oberfläche des Transportbehälters: <; . . . µSv/h. 
3.3Ermittlung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes 
 [ ] durch systematische Messungen (bei Erstprüfung) (Maximalwerte bei eingesetztem Strahler und einer Tagesaktivität von . . . GBq. Der Messwert wurde auf die beantragte/genehmigte Aktivität des radioaktiven Strahlers hochgerechnet.) Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen.
 [ ] Prüfung des baulichen Strahlenschutzes ist nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt oder sonstige wesentliche Änderungen oder Änderungen in der Beschaffenheit gegenüber der Vorjahresprüfung nicht durchgeführt bzw. festgestellt wurden.
 [ ] durch stichprobenartige Messungen (bei Wiederholungsprüfung) Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen.
  
Position des
Messpunktes
HL(µSv/h)HLmax
(µSv/h)
H
(mSv/a)
1   
2   
3   
4   
5   
oberhalb   
unterhalb   

Die Messwerte wurden bei ausgefahrenem radioaktiven Strahler ("in Luft") ermittelt.
Der radioaktive Strahler befand sich etwa . . . . cm über dem Boden.

HL:gemessene Ortsdosisleistung bei vorliegender Strahlenquelle (am Prüftag)
HL,max:Ortsdosisleistung bei der genehmigten Aktivität der Strahlenquelle
H:Dosis bei genehmigter Betriebsbelastung bzw. nach den Angaben der DIN 6853

Nulleffekt

Die Dosisleistung des Nulleffekts infolge der natürlichen Umgebungsstrahlung betrug <; 0, ....µSv/h.

Anmerkungen zu den Ortsdosisleistungsmessungen

4.Erfüllung von Genehmigungsauflagen und Beseitigung von Mängeln aus der vorherigen Prüfung 
5.Auswertung und Bemerkungen 
6.Folgerungen 
7.Abschließende Beurteilung
 z.B. Möglichkeiten der Optimierung des Strahlenschutzes

Hinweis an den Betreiber

z.B.:
Bei der Prüfung ergaben sich Zweifel, ob folgende Grundlegende Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)t erfüllt sind . . . . .
Gemäß § 42 Abs. 7 StrlSchV obliegt es dem Betreiber, hierüber die für das Medizinproduktegesetz zuständige Stelle zu informieren.


Ort, DatumUnterschrift des Prüfers

Anlage: Lageskizze zu Nr. 3.3

Im Zusammenhang mit der Prüfung nach § 76 StrlSchV kann folgende Vereinbarung getroffen werden (ist nicht Bestandteil des Prüfberichtes)

Der Sachverständige wird hiermit ermächtigt, eine Ausfertigung des Prüfberichtes der zuständigen Behörde unmittelbar zu übersenden.

Ort, DatumUnterschrift des Betreibers/Beauftragten

4.2 Prüfbericht für medizinische Gammabestrahlungsanlagen

Prüfbericht-Nr.

über die

Überprüfung einer medizinischen Gammabestrahlungsanlage
auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz

 

Prüfungsanlass

Sachverständigenprüfung nach § 76 StrlSchV (Anm.: jetzt § 66)

Prüfung nach Genehmigungsauflage oder zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen

Anlagenbezeichnung

Betreiber

Tag der Prüfung

Sachverständiger

Strahlenschutzverantwortlicher (§ 29 Abs. 1 StrlSchV)

Strahlenschutzbeauftragte (§ 29 Abs. 2 StrlSchV)

für den medizinischen Bereich
(einschl. Vertreter)

für den physikalisch-technischen Bereich
(einschl. Vertreter)

Auskünfte bei der Prüfung erteilten von Seiten des Betreibers

Auskünfte bei der Prüfung erteilten von Seiten der Servicefirma

die Anlage bediente

Prüfungsgrundlagen (ggf. sind die Prüfungsgrundlagen zu aktualisieren)

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 30. Juni 1989 (BGBl. I 1989 Nr. 34, Seite 1321) zuletzt geändert am .... (aktuelle Änderung ist einzutragen)

Rahmenrichtlinie zu Überprüfungen nach § 76 StrlSchV vom 4. Dezember 1980 (GMBl 1981, Nr. 2, Seite 26) (ersetzt durch Rahmenrichtlinie zu Überprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV)

Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin vom 7. November 2002 (Banz. 2002, Nr. 207a)

Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen vom 12. 6. 96 (GMBl 1996 Nr. 35; Seite 698)

DIN 6846-1 Ausgabe August 1992
DIN 6846-2 Ausgabe September 1993
DIN 6846-3 Ausgabe Februar 1990
DIN 6846-5 Ausgabe März 1992
DIN 25426-2 Ausgabe Oktober 1992
DIN 25426-4 Ausgabe April 1995

Eingesehene Unterlagen:

Genehmigung (§ 3 StrlSchV, einschließlich Änderungsbescheid)

Strahlenschutzbauzeichnung (§ 6 Abs. 3 StrlSchV, möglichst eindeutige Identifikation)

Strahlenschutzanweisung (§ 34 StrlSchV, möglichst eindeutige Identifikation)

Notfallanweisung (§ 34 Abs. 1 Nr. 5 StrlSchV, möglichst eindeutige Identifikation)

Auslegung und Aushang der StrlSchV (§ 40 StrlSchV)

Wartungsaufzeichnungen (§ 76 StrlSchV) (Datum, Institution)

Betriebstagebuch (Wartung, Reparaturen, Störfälle, Häufung bestimmter Fehler)

Bericht über Erstprüfung (Datum, Institution)

Bericht über vorausgegangene Überprüfung (Datum, Institution)

Bescheinigung über Dichtheitsprüfung (§§ 75, 77 Abs. 3 StrlSchV), (Datum, Institution)

Prüfzertifikat der Strahlenquelle

Technische Unterlagen für die Bestrahlungsanlage, Bedienungsanleitung u. ä.

1.Allgemeine Angaben 
1.1Standort 
1.2Benachbarte Bereiche 
 Angrenzende Bereiche (entsprechend Strahlenschutzplan), Nutzung als: 
 Einstufung Strahlenschutzbereich (§§ 57-60 StrlSchV) 
1.3Gerätetechnische Angaben 
 Typ 
 Bezeichnung 
 Gerätenummer 
 Hersteller 
 Baujahr/Inbetriebnahme 
 Verwendungszweck (genaue Bezeichnung) 
 Nutzstrahlfänger vorhanden 
 Patientenlagerungstisch 
 Strahlerkopfabschirmungz.B. abge-
reichertes Uran 144 kg
 CE-Kennzeichnung nach Medizinproduktegesetz 
 Kennzeichnung sichtbar angebracht anz.B. Bauteil eintragen
 Nummer der Benannten Stelle 
 Softwareversion/EPROM-Version 
1.3.1Mögliche Betriebsweisen 
 nach Genehmigungsantrag/ Genehmigungsinhalt (z B. Strahlentherapie und Dosimetrie) 
1.3.2Spezielles Zubehör 
1.3.3Spezieller Strahlenschutz 
 Geeignete Messgeräte für Strahlenschutzmessungen vorhanden
(Typ, Hersteller)
 
 Geeignetes Messgerät für die klinische Dosimetrie vorhanden
(Typ, Hersteller)
 
1.4Daten der radioaktiven Strahlenquelle
(Angaben aus Strahlerzertifikat)
 
 Radionuklid 
 Aktivität/Datum 
 Kenndosisleistung / Luftkermaleistung in 1 m 
 Strahler-Typ 
 Strahler-Nummer 
 Anzahl der Strahlenquellen 
 Klassifikation nach DIN /ISO 
 Besondere Form 
 Aktivität am Prüftag 
 (ggf. CE-Kennzeichnung nach Medizinproduktegesetz Nr. der Benannten Stelle) 
1.5Angaben zur Betriebsbelastung der Anlage Beantragte/ Genehmigte Aktivität 
 
Beantragte/ Genehmigte Betriebsbelastung
(z.B. Betriebsbelastung nach DIN 6846-2 Nr. 5.1 für Co-60: WA = 103 Sv pro Woche bei 100 cm Quellenabstand)
 Betriebsbelastung nach Angaben des Betreibers: 
 Sollte die Betriebsbelastung durch die Genehmigungsbehörde beschränkt sein, kann die tatsächliche Belastung wie folgt abgeschätzt werden: 
 Wenn vorhanden: Anzeige Betriebsstundenzähler: 
 Art und Anzahl der Bestrahlungen/Gesamtzahl der Bestrahlungsfelder: 
 davon Stehfeldbestrahlungen: 
 Felder/Bezugszeitraum/mittlere Feldgröße/ durchschnittliche Bestrahlungszeit/Tragarmwinkel: 
 davon Rotationsbestrahlungen: 
 Felder/Bezugszeitraum/mittlere Feldgröße/ durchschnittliche Bestrahlungszeit: 
 Bemerkungen (Betriebsbelastung): 
1.6Wesentliche Änderungen, besondere strahlenschutzrelevante Vorkommnisse 
1.6.1Austausch von Teilen, die den Strahlenschutz beeinflussen können?
Wenn ja, welche?
ja/nein
1.6.2Bauliche Änderungen?
Wenn ja, welche?
ja/nein
1.6.3Nutzungsänderungen in benachbarten Bereichen?
Wenn ja, welche?
ja/nein
1.6.4Strahlenschutz- bzw. sicherheitstechnisch relevante Vorkommnisse seit der letzten Prüfung?
Wenn ja, welche? (evtl. Kopie aus Betriebstagebuch)
ja/nein


2.Durchführung der Prüfung im Rahmen der Sachverständigenprüfung wurden folgende Punkte überprüft. (Die Zahlen in Klammern hinter den einzelnen Prüfpunkten beziehen sich auf die zugehörigen Angaben in DIN 6846-1.)
2.1Kennzeichnungen, Signallampen, Patientenüberwachung 
2.1.1Der Sperrbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnet
(§ 57 StrlSchV, DIN 25430)
ja/nein
2.1.2Der Kontrollbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnet
(§ 58 StrlSchV, DIN 25430)
ja/nein
2.1.3. Die Kennzeichnung der Gefahrengruppe ist vorhanden (§ 37 StrlSchV)ja/nein
2.1.4Das Strahlenzeichen auf dem Strahlerkopf ist vorhanden (8.4.4)ja/nein
2.1.5Signallampen an der Bedienungsvorrichtung sind funktionsfähig (5.2.1) 
 "Ruhestellung"ja/nein
 "Bestrahlungsstellung" ja/nein "Zwischenstellung"ja/nein
2.1.6Verschlussgesteuerte Signallampen am oder in der Nähe des Strahlerkopfes sind funktionsfähig (8.1.1) 
 für Ruhestellungja/nein
 jede andere Stellungja/nein
2.1.7Mechanisch mit dem Quellenträger verbundene Anzeige der Stellung der Verschlußvorrichtung ist funktionsfähig (8.1.2)ja/nein
2.1.8Anzeige des freien Zugangs zum Bestrahlungsraum ist vorhandenja/nein
2.1.9Warnlampen im Bestrahlungsraum / Labyrinth sind vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.10Unabhängiger Strahlungsmonitor ist vorhanden und funktionsfähig; Warnsignal bei Betreten des Raumes und Strahlung im Raum; Funktion und Signalanzeige bleiben auch nach Netzspannungsausfall für mindestens 30 min erhalten (Typ, Hersteller, Bauartzulassung)ja/nein
2.1.11Notbeleuchtung vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.12Sichtverbindung zwischen Bestrahlungs- (Patientenposition) und Schaltraum vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.13Sprechverbindung zwischen Bestrahlungs- (Patientenposition) und Schaltraum in beiden Richtungen vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.2Zugang zum Bestrahlungsraum, Patientenlagerung 
2.2.1Die Eingangstüren zum Bestrahlungsraum sind mit zwangsbetätigten Türkontakten ausgerüstetja/nein
2.2.2Beim Öffnen einer Tür fährt der Strahler in die Abschirmung zurück(Strahlung wird automatisch abgeschaltet)ja/nein
2.2.3Bei einer geöffneten Tür kann die Strahlung nicht eingeschaltet werdenja/nein
2.2.4Nach dem Schließen der Zugangstüren wird der Bestrahlungsvorgang nicht automatisch wieder aufgenommenja/nein
2.2.5Die Quetschsicherung am Tor ist vorhanden und funktionsfähigentf./ja/nein
2.2.6Lichtschranken vorhanden und funktionsfähigentf./ja/nein
2.2.7Die Zugangstüren können auch nach Ausfall der Betriebsmittel geöffnet werdenja/nein
2.2.8Das Betreten und Verlassen des Bestrahlungsraumes ist jederzeit möglich .ja/nein
2.2.9Die Tür des Bestrahlungsraumes hat von innen nur eine Öffnungsfunktionja/nein
2.2.10Die Sicherheitseinrichtungen, wie Leitungsführung, Kontakte, Notausschalter, Strahlenwarngerät sind ohne sichtbare Mängelja/nein
2.2.11An der fahrbaren Abschirmeinrichtung ist kein sichtbarer Mangel erkennbarentf./ja/nein
2.2.12Bei nicht arretierten Tischbremsen ist die Strahlung nicht einschaltbar oder schaltet bei Tischbewegung ab (Prüfposition nach DIN nicht vorgesehen)entf./ja/nein
2.2.13Kollisionsschutz am Strahlerkopf ist funktionsfähig
(Kontrolle bei geöffneter Verschlussvorrichtung) (8.1.2)
entf./ja/nein
2.2.14Nach Ansprechen des Kollisionsschutzes am Strahlerkopf ist eine Rettung des Patienten möglichentf./ja/nein


2.3Einstellhilfen 
2.3.1Justierung der Seitenlichtzeiger ohne Mängelja/nein
2.3.2Justierung des Deckenlichtzeigers ohne Mängelja/nein
2.3.3Lage des Lichtfeldes auch bei Kollimatordrehung ohne Mängelja/nein
2.3.4Entfernungsmesser (zus. m. Tischhöhenmesser) ohne Mängelja/nein
2.3.5Tubusse, Funktion der Quetschsicherung ohne Mängelentf./ja/nein
2.3.6Tischeinlagen mechanisch in Ordnungentf./ja/nein
2.3.7Winkeleinstellung mech./elektrische Übereinstimmungja/nein
2.3.8Übereinstimmung der Konvergenz der Gegenfelder a.p., p.a., 90° u. 270°ja/nein
2.3.9Übereinstimmung von Lichtvesier und Nutzstrahlenfeldja/nein
2.3.10Lage des Isozentrums in Ordnungja/nein
2.4Not-Aus-Einrichtung 
2.4.1Folgende Not-Aus-Schalter sind vorhanden und funktionsfähig (selbsthaltend, selbstverriegelnd) Anzahl/Ortja/nein
2.4.2Tisch-Not-Aus-Schalter funktionsfähigja/nein
2.5Quellenträger und Verschlussvorrichtung 
2.5.1Funktionsfähiger Antrieb unabhängig von äußeren Systemen und Stellungen des Strahlenkopfes (stichprobenartig) (5.1.1)ja/nein
2.5.2Die Gesamtübergangsdauer Ruhestellung-Bestrahlungsstellung und zurück ist < 5 s (5.1.2)ja/nein
2.5.3Wenn der Übergang Ruhestellung zur Bestrahlungsstellung > 3 s beträgt, wird die Strahlenquelle sofort in die Ruhestellung versetzt (5.1.2)ja/nein
2.5.4Manuelle Notfallvorrichtung zum Versetzen der Strahlenquelle in die Ruhestellung ist vorhanden und wird in der Nähe der Bedienungsvorrichtung aufbewahrt (5.1.3)ja/nein
2.5.5Manuelle Notfallvorrichtung ist in jeder Stellung des Strahlerkopfes bedienbar (5.1.3)ja/nein
2.6Zeitschalter 
2.6.1Zwei Zeitschalter für die Messung und Überwachung der Bestrahlungszeit vorhanden und funktionsfähig (5.3.3)ja/nein
2.6.2Strahlungsfreigabe nur nach erneuter Vorwahl einer Bestrahlungszeit möglich (5.3.1)ja/nein
2.6.3Anzeige der vorgewählten Bestrahlungszeit ohne Mängel (5.3.2)ja/nein
2.6.4Betätigung des Primärschalters / redundanten Schalters durch Endschalter an Quellenträger / Verschlußvorrichtung bei Strahlung "Ein" (5.3.3)ja/nein
2.6.5Betätigung des Sekundärschalters durch Endschalter an Quellenträger / Verschlußvorrichtung, wenn die Ruhestellung verläßt oder erreicht (5.3.3)ja/nein
2.6.6Bei Ausfall des Systems werden angezeigte Angaben mindestens 20 min gespeichert (5.3.4)ja/nein
2.7Bestrahlungsmodus 
2.7.1Strahlungsfreigabe nur nach Vorwahl des Bestrahlungsmodus möglichja/nein
2.7.2Anzeige des Bestrahlungsmodus ohne Mängel (5.4.2)ja/nein
2.7.3Stehfeldvorwahl: Abschalten bei Stativ-Rotation (5.4.1)ja/nein
2.7.4Rotationsvorwahl: Abschalten innerhalb 5 sec. bei Stativ-Stillstand (5.4.1)ja/nein
2.7.5Blockierung, wenn Vorwahl Bedienpult/ Bestrahlungsraum nicht übereinstimmt (5.4.1)ja/nein
2.7.6Zweiter Endschalter, schaltet Stativ mit maximaler Überschreitung von 5 Grad ab (5.4.1)ja/nein
2.8Keilfilter- und Satellitenträger 
2.8.1Kennzeichnung von auswechselbaren Keilfiltern (5.5.2; 5.6.1) .entf./ja/nein
2.8.2Kennzeichnung der Orientierung der eingesetzten Keilfilter (5.6.2)entf./ja/nein
2.8.3Wenn verschieden Filter (auch Leerfilter) möglich sind, Strahlungsfreigabe nur bei Vorwahl und Anzeige des eingesetzten Filters (5.5, 5.6)entf./ja/nein
2.8.4Srahlungsfreigabe nur bei ordnungsgemäßer Positionierung des eingesetzten (Keil-) Filters oder mindest. mechanische Rastung (5.5; 5.6)entf./ja/nein
2.8.5Strahlungsfreigabe nur bei übereinstimmender Vorwahl (Bedienpult/ Bestrahlungsraum) des eingesetzten (Keil-)filters (5.5; 5.6)entf./ja/nein
2.8.6Strahlungsfreigabe nur bei ordnungsgemäßer Positionierung des Satellitenträgers (5.7.2)entf./ja/nein
2.9Vorbereitungsstellung 
2.9.1Einschalten der "Vorbereitungsstellung" an der Bedienvorrichtung nur mit einem Schlüssel oder codiertem Schalter (8.3)ja/nein
2.9.2Anzeige der "Vorbereitungsstellung" an der Bedienvorrichtung in Ordnungja/nein
2.10Einschaltbereitschaft 
2.10.1"Einschaltbereitschaft" erst nach Schließen des Verriegelungssystems und Vorwahl der Betriebsparameter (8.3)ja/nein
2.10.2Anzeige der "Einschaltbereitschaft" (8.3)ja/nein
2.10.3Unabhängiger Schalter für den Übergang in die Bestrahlungsstellung in Ordnungja/nein
2.11Strahlung "Ein" 
2.11.1Einschalten der Bestrahlung nur am Bedienpult und nur mit Schlüssel oder codiertem Schalter möglichja/nein
2.11.2Erkennbarkeit von "Strahlung Ein" in Ordnung .ja/nein
2.11.3Weitere Bestrahlungen erst nach erneuter Vorwahl der Bestrahlungsparameter möglich (5.10)ja/nein
2.12Strahlungsunterbrechung 
2.12.1Strahlung am Bedienpult unterbrechbar (5.9)ja/nein
2.12.2Nach der Unterbrechung ist die Fortsetzung der Bestrahlung ohne erneute Vorwahl möglich (5.9)ja/nein
2.12.3Bei Parameteränderung während einer Unterbrechung schaltet die Einrichtung ab oder keine Parameteränderung möglich (5.9)ja/nein
2.13.Strahlungsabschaltung 
2.13.1Bestrahlung am Bedienpult abschaltbar (5.10)ja/nein
2.13.2Bestrahlung im Bestrahlungsraum abschaltbarja/nein
2.13.3Automatische Bestrahlungsabschaltung bei Parameteränderung oder keine Parameteränderung möglich (5.10)ja/nein
2.14Außerplanmäßige Abschaltung 
2.14.1Abschalten bei Ausfall eines gemeinsamen Elementes der Zeitschalter funktionsfähig (5.3.3)entf./ja/nein
2.14.2Abschalten bei Ausfall der Stromversorgung eines Systems funktionsfähig (5.3.3)entf./ja/nein
2.14.3Anzeige einer nicht planmäßigen Abschaltung an der Bedienungsvorrichtung funktionsfähig (5.3.3)
Keine weitere Strahlenfreigabe bei (5.1.1)
entf./ja/nein
2.14.4Ausfall der Stromversorgung für einen Zeitschalterentf./ja/nein
2.14.5Abschaltung der Bestrahlung durch Sekundärzeitschalterentf./ja/nein
2.14.6Abschaltung der Bestrahlung bei fehlender Betriebsbereitschaft eines der Zeitschalter bei redundanter Kombinationentf./ja/nein
2.14.7Nicht möglicher Übergang des Quellenträgers in die Bestrahlungs- oder Ruhestellung nach 3 Sekunden ja/nein
2.14.8Rotation (Stillstand) des Strahlerkopfes bei Stehfeld- (Rotations-) Bestrahlung in Ordnungja/nein
2.14.9Überschreitung des vorgewählten Winkels um > 5 Grad in Ordnungentf./ja/nein
2.14.10Abschaltung durch Zeitschalter bei automatischer Anpassung 
 der Drehgeschwindigkeit an die Bestrahlungszeitentf./ja/nein
2.14.11Rücksetzung der o.g. Verriegelung nur mit besonderen Hilfsmitteln möglichja/nein
2.15Sonstige Prüfungen 


3.Ortsdosisleistungsmessungen

Im Messprotokoll sind folgende Angaben aufzuführen (auch verwendete Messgeräte [Typ, Hersteller, Bauartzulassung] angeben)

 
3.1Gehäusedurchlassstrahlung

(Maximalwerte bei eingefahrenem Strahler und einer und einer Tagesaktivität von . . . GBq. Der Messwert wurde auf die genehmigte Aktivität hochgerechnet.) Hier sind die Angaben nach DIN 6846 Teil 1 zu berücksichtigen.

 
3.1.1Dosisleistung in 0,05 m Abstand von der Oberfläche des Lagerbehälters laut Herstellerangabe oder eigener Messung <; . . . µSv/h. 
3.1.2Dosisleistung in 1 m Abstand von der Oberfläche des Lagerbehälters laut Herstellerangabe oder eigener Messung: <; . . . µSv/h. 
3.2Ermittlung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes 
 [ ] durch systematische Messungen (bei Erstprüfung) (Maximalwerte bei eingesetztem Strahler und einer Tagesaktivität von . . . GBq. Der Messwert wurde auf die beantragte/genehmigte Aktivität des radioaktiven Strahlers hochgerechnet.) Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen. 
 [ ] Prüfung des baulichen Strahlenschutzes ist nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt oder sonstige wesentliche Änderungen oder Änderungen in der Beschaffenheit gegenüber der Vorjahresprüfung nicht durchgeführt bzw. festgestellt wurden. 
 [ ] durch stichprobenartige Messungen (bei Wiederholungsprüfung) Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen. 
(Im Messprotokoll sind folgende Angaben aufzuführen)
Verwendetes Messgerät (Typ, Hersteller, Bauartzulassung) 
Messbedingungen für Messungen außerhalb des Bestrahlungsraumes (Feldgröße, Nutzstrahlrichtung, Strahleraktivität am Messtag) 
Messbedingungen für Messungen am Strahlerkopf (Blenden geschlossen, Strahleraktivität am Messtag) 
StrahlrichtungMessortBetriebsdatenMesswert
(µSv/h)
Richtungs-
und Aufenthalts-
faktor
zulässige
Ortsdosis
(µSv/ Woche)
max, zulässige Betriebs-
belastung
(Gy/Woche)
   N+ S+   
   N+ S+   
   N+ S+   
N+: Messung ohne Streukörper
S+: Messung mit Streukörper
4.Erfüllung von Genehmigungsauflagen und Beseitigung von Mängeln aus der vorherigen Prüfung 
5.Auswertung und Bemerkungen 
6.Folgerungen 
7.Abschließende Beurteilung

z.B.: Möglichkeiten der Optimierung des Strahlenschutzes

Hinweis an den Betreiber

z.B.: Bei der Prüfung ergaben sich Zweifel, ob folgende Grundlegende Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)t erfüllt sind
Gemäß § 42 Abs. 7 StrlSchV obliegt es dem Betreiber, hierüber die für das Medizinproduktegesetz zuständige Stelle zu informieren.

 


Ort, DatumUnterschrift des Prüfers

Anlage: Lageskizze zu Nr. 3.2

Im Zusammenhang mit der Prüfung nach § 76 StrlSchV kann folgende Vereinbarung getroffen werden (ist nicht Bestandteil des Prüfberichtes)

Der Sachverständige wird hiermit ermächtigt, eine Ausfertigung des Prüfberichtes der zuständigen Behörde unmittelbar zu übersenden.

Ort, DatumUnterschrift des Betreibers/ Beauftragten

4.3 Prüfbericht für medizinische Elektronenbeschleuniger-Anlagen

Prüfbericht Nr.

über die

Überprüfung einer medizinischen Elektronenbeschleuniger-Anlage auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz

Prüfungsanlass

Sachverständigenprüfung nach § 76 StrlSchV

Prüfung nach Genehmigungsauflage oder zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen

Anlagenbezeichnung

Betreiber

Tag der Prüfung

Sachverständiger

Strahlenschutzverantwortlicher (§ 29 Abs. 1 StrlSchV)

Strahlenschutzbeauftragte (§ 29 Abs. 2 StrlSchV)

für den medizinischen Bereich (einschl. Vertreter)

für den physikalisch-technischen Bereich (einschl. Vertreter)

Auskünfte bei der Prüfung erteilten von Seiten des Betreibers Auskünfte bei der Prüfung erteilten von Seiten der Servicefirma die Anlage bediente

Prüfungsgrundlagen (ggf. sind die Prüfungsgrundlagen zu aktualisieren)

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 30. Juni 1989 (BGBl. I 1989 Nr. 34, Seite 1321). zuletzt geändert am . . . . (aktuelle Änderung ist einzutragen)

Rahmenrichtlinie zu Überprüfungen nach § 76 StrlSchV vom 4. Dezember 1980 (GMBl 1980, Nr. 2, Seite 26)

Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin vom 14. Oktober 1992 (GMBl 1992, Nr. 40, Seite 991)

DIN 6847-1 Ausgabe August 1980
DIN 6847-2 Ausgabe März 1990
DIN 6847-3 Ausgabe März 1990
DIN 6847-5 Ausgabe Juli 1997

Eingesehene Unterlagen

Genehmigung (§ 15, § 16, einschließlich Änderungsbeschiede)

Strahlenschutzbauzeichnung (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StrlSchV, möglichst eindeutige Identifikation)

Strahlenschutzanweisung (§ 34 StrlSchV, möglichst eindeutige Identifikation)

ggf. Notfallanweisung (§ 34 Nr. 5 StrlSchV, möglichst eindeutige Identifikation)

Auslegung oder Aushang der StrlSchV (§ 40 StrlSchV)

Wartungsaufzeichnungen (§ 76 StrlSchV) (Datum, Institution)

Betriebstagebuch (Wartung, Reparaturen, Störfälle)

Bericht über Erstprüfung (Datum, Institution)

Bericht über vorausgegangene Überprüfung (Datum, Institution)

Technische Unterlagen für die Bestrahlungsanlage, Bedienungsanleitung u a


1.Allgemeine Angaben 
1.1Standort 
1.2Benachbarte Bereiche 
 Angrenzende Bereiche (entsprechend Strahlenschutzplan),
Nutzung als
 
 Einstufung Strahlenschutzbereich
§ 57-60 StrlSchV)
 
1.3Gerätetechnische Angaben 
 Typ 
 Bezeichnung 
 Gerätenummer 
 Baujahr 
 Hersteller 
 Inbetriebnahme 
 Verwendungszweck (genaue Bezeichnung) 
 Nutzstrahlenfänger vorhanden 
 Patientenlagerungstisch 
 CE-Kennzeichnung nach Medizinproduktegesetz 
 Kennzeichnung sichtbar angebracht an 
 Nummer der Benannten Stelle 
 Softwareversion/ EPROM-Version 
1.3.1Mögliche Betriebsweisen 
 nach Genehmigungsantrag/Genehmigungsinhalt (z.B. Strahlentherapie und Dosimetrie) 
1.3.2Spezielles Zubehör 
 Automatische Einstellung von Bestrahlungsparameternja/nein
 Asymmetrische Blendenja/nein
 Automatische ferngesteuerte Lamellenblendeja/nein
 Motorische und dynamische Keilfilterja/nein
1.3.3Spezieller Strahlenschutz 
 Geeignete Messgeräte für Strahlenschutzmessungen vorhanden (Typ, Hersteller) 
 Geeignetes Messgerät für die klinische Dosimetrie vorhanden (Typ, Hersteller) 
1.4Funktioneller Aufbau Beschleunigte Teilchen Max. Beschleunigungsenergie Max. Einschaltzeit Art des Targets Max. Dosisleistung im Dosismaximum im Isozentrumsabstand 
1.5Angaben zur Betriebsbelastung der Anlage 
 Beantragte/Genehmigte Betriebsbelastung
(Betriebsbelastung nach DIN 6847; WA = 103 Gy pro Woche bei 1 m Isozentrumsabstand)
 
 Sollte die Betriebsbelastung durch die Genehmigungsbehörde beschränkt sein, kann die tatsächliche Belastung wie folgt abgeschätzt werden 
 Wenn vorhanden: Anzeige Betriebsstundenzähler 
 Art und Anzahl der Bestrahlungen/Gesamtzahl der Bestrahlungsfelder 
 davon Stehfeldbestrahlungen 
 Felder/Bezugszeitraum/mittlere Feldgröße/ mittlere Bestrahlungszeit/Tragarmwinkel 
 davon Rotationsbestrahlungen 
 Felder/Bezugszeitraum/mittlere Feldgröße/ mittlere Bestrahlungszeit 
 Bemerkungen (Betriebsbelastung) 
1.6Wesentliche Änderungen, besondere strahlenschutzrelevante Vorkommnisse 
1.6.1Austausch von Teilen, die den Strahlenschutz beeinflussen können? Wenn ja, welche?ja/nein
1.6.2Bauliche Änderungen?
Wenn ja, welche?
ja/nein
1.6.3Nutzungsänderungen in benachbarten Bereichen?
Wenn ja, welche?
ja/nein
1.6.4Strahlenschutz- bzw. sicherheitstechnisch relevante Vorkommnisse seit der letzten Prüfung?
Wenn ja, welche? (evtl. Kopie aus Betriebstagebuch)
ja/nein


2.Durchführung der Prüfung Im Rahmen der Sachverständigenprüfung wurden folgende Punkte überprüft (die Zahlen in Klammern hinter den einzelnen Prüfpunkten beziehen sich auf die zugehörigen Angaben in DIN 6847 Teil 1 bzw. Teil 3).
2.1Kennzeichnungen, Signallampen, Patientenüberwachung 
2.1.1Der Sperrbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnetja/nein
2.1.2Der Kontrollbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnetja/nein
2.1.4Signallampen am Tor vorhanden und normgerechtja/nein
2.1.5Signallampen im Bestrahlungsraum vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.6Signallampen im Maschinenraum vorhanden und funktionsfähigentf./ja/nein
2.1.7Notbeleuchtung vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.8Wechselsprechanlage vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.9Fernsehüberwachung vorhanden und funktionsfähig 
2.1.10Betriebszustand der Lüftungsanlage in der Nähe des Bedienpultes deutlich erkennbar (obligatorisch bei Bremsstrahlungserzeugung durch Elektronen mit Energien > 10 MeV)entf./ja/nein
2.2Zugang zum Bestrahlungsraum, Patientenlagerungstisch 
2.2.1Die Eingangstüren zum Bestrahlungsraum sind mit zwangsbetätigten Türkontakten ausgerüstetja/nein
2.2.2Beim Öffnen einer Tür wird die Strahlung automatisch abgeschaltetja/nein
2.2.3Bei einer geöffneten Tür kann die Strahlung nicht eingeschaltet werdenja/nein
2.2.4Nach dem Schließen der Zugangstüren wird der Bestrahlungsvorgang nicht automatisch wieder aufgenommenja/nein
2.2.5Die Quetschsicherung am Tor ist vorhanden und funktionsfähigentf./ja/nein
2.2.6Die Zugangstüren können auch nach Ausfall der Betriebsmittel geöffnet werden:ja/nein
2.2.7Lichtschranken vorhanden und funktionsfähigentf./ja/nein
2.2.8Das Betreten und Verlassen des Bestrahlungsraumes ist jederzeit möglichja/nein
2.2.9Die Tür des Bestrahlungsraumes hat von innen nur eine Öffnungsfunktionja/nein
2.2.10Die Sicherheitseinrichtungen, wie Leitungsführung, Kontakte, Notausschalter, sind ohne sichtbare Mängelja/nein
2.2.11An der fahrbaren Abschirmeinrichtung ist kein sichtbarer Mangel erkennbarentf./ja/nein
2.2.12Bei nicht arretierten Tischbremsen ist die Strahlung nicht einschaltbar (Prüfposition nach DIN nicht vorgesehen)entf./ja/nein
2.2.13Kollisionsschutz am Strahlerkopf ist funktionsfähig (Kontrolle bei eingeschalter Strahlung) (8.1.2)entf./ja/nein
2.2.14Nach Ansprechen des Kollisionsschutzes am Strahlerkopf ist eine Rettung des Patienten möglichentf./ja/nein
2.3Einstellhilfen 
2.3.1Seitenlichtvisier ist vorhanden und die Justierung einwandfreija/nein
2.3.2Deckenlichtvisier ist vorhanden und die Justierung einwandfreija/nein
2.3.3Die Position des Lichtvisiers ist konstantja/nein
2.3.4Die Abstandsanzeige ist funktionsfähig (u.a. auch die Korrelation mit der Tischhöhenanzeige)ja/nein
2.3.5Quetschsicherung der Tubussefunktionsfähigentf./ja/nein
2.3.6Tischeinlagen mechanisch in Ordnungentf./ja/nein
2.3.7Winkeleinstellung stimmen mit der mech./elektr. Anzeige übereinja/nein
2.3.8Kongruenz des Lichtvesiers gegeben (a.p., p.a., seitlich)ja/nein
2.3.9Übereinstimmung von Lichtvesier und Nutzstrahlenfeldja/nein
2.3.10Lage des Isozentrums in Ordnungja/nein
2.4Not-Aus-Schalter 
2.4.1Folgende Not-Aus-Schalter sind vorhanden und funktionsfähig (selbsthaltend, selbstverriegelnd) Anzahl und Ortja/nein
2.4.2Tisch-Not-Aus funktionsfähigentf./ja/nein
2.4.3Anzeigenspeicherung (6.3.7) vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.5Strahlenart 
2.5.1Keine Strahlungsfreigabe ohne Vorwahl der Strahlenart (6.1.2)ja/nein
2.5.2Anzeige der Strahlenart funktionsfähig (6.1.3)ja/nein
2.6Strahlenenergie 
2.6.1Anzeige der Strahlenenergie funktionsfähig (6.2.3)ja/nein
2.6.2Strahlenenergieüberwachung funktionsfähigja/nein
 (Abweichung 20 % bzw. 3 MeV sind zulässig (6.2.4) 
 Sollwerte der Einstellparametet (z.B. Messwert BMI-Shunt)), 
 unterer und oberer Grenzwert: 
 Abschaltfunktion stichprobenartig verifiziert bei: 
2.7Dosis 
2.7.1Unabhängigkeit der Monitorsysteme gegeben (6.3.2)ja/nein
2.7.2Starre Verbindung von Strahler und Strahlungsdetektoren oder Abschaltung bei Abweichung von der richtigen Position funktionsfähig (6.3.4)ja/nein
2.7.3Keine Strahlungsfreigabe ohne Vorwahl der Monitoreinheiten (6.3.5)ja/nein
2.7.4Anzeige Monitorvorwahl funktionsfähig (6.3.6)ja/nein
2.7.5Abschaltung durch Monitor II funktionsfähigja/nein
 Abschaltung durch Monitor I funktionsfähigja/nein
2.7.6Maximale Abweichung zwischen Primär- und Sekundär-Monitor ist <; 15 % bzw. <; 0,4 Gy (6.3.9)entf./ja/nein
2.7.7Abschaltung durch die Zeitschaltuhr funktionsfähig (6.6.1)entf./ja/nein
2.7.8Schaltuhr startet bei Null (Minutenanzeige und Erhalt des Endwertes (6.6.2))entf./ja/nein
2.8Bestrahlungsmodus 
2.8.1Keine Strahlungsfreigabe ohne Vorwahl des Bestrahlungsmodus (6.8.2)ja/nein
2.8.2Die Anzeige des Bestrahlungsmodus ist funktionsfähigja/nein
2.8.3Bei Stehfeldvorwahl erfolgt eine Abschaltung der Strahlung bei Tragarmbewegung (6.8.4)ja/nein
2.8.4Bei Rotationsfeldvorwahl erfolgt Abschaltung bei Tragarmstillstand (6.8.5)entf./ja/nein
2.8.5Abschaltung erfolgt bei Über- oder Unterschreiten des zulässigen Verhältnisses Dosis zu Winkel (6.8.6)ja/nein
2.8.6Tragarm schaltet mit maximaler Überdrehung von 5° ab (6.8.7)ja/nein
2.8.7Sicherheitsendschalter schaltet bei Überdrehung des Tragarmes im 180° Bereich ab (ggf. 1. und 2. Schalter in jeder Drehrichtung)entf./ja/nein
2.9Unzulässige Parameterkombinationen 
2.9.1Übereinstimmung zwischen Vorwahl am Strahler und am Bedienpult (6.9.2)entf./ja/nein
2.9.2Strahlfänger: Strahlungsfreigabe nur im vorgesehenem Winkelbereich möglichentf./ja/nein
Keine Strahlunqsfreigabe für
2.9.3e-Tubus und zu große Voreinblendung (6.9.1)ja/nein
2.9.4e-Tubus und zu kleine Voreinblendung (6.9.1)ja/nein
2.9.5e-Feld mit Zentralstrahleinschub (6.9.1)entf./ja/nein
2.9.6x-Feld ohne Zentralstrahleinschub (6.9.1)entf./ja/nein
2.9.7e-Feld ohne Tubus (6.9.1)ja/nein
2.9.8e-Feld ohne Trimmer ohne alle Trimmer (6.9.3)entf./ja/nein
2.9.9Rotationsbestrahlungen mit Elektronen (Ausnahme: spezieller e-Tubus für Rotationsbestrahlungen) (6.9.3)ja/nein
2.9.10e-Rotationstubus und Stehfeldvorwahlentf./ja/nein
2.9.11e-Feld und Keilfiltervorwahl (6.9.3)ja/nein
2.9.12Rotationsbestrahlung und nicht fixierten Satellitenträgerentf./ja/nein
2.9.13Keilfilter und zu großes Photonenfeld (6.9.1)ja/nein
2.9.14Photonenfeld mit Tubus (6.9.3)ja/nein
2.9.15Falsche Position von Target/Elektronenfenster (6.9.1)ja/nein
2.9.16Falsche Position von Ausgleichskörpern/Streufolien (6.9.1)entf./ja/nein
2.9.17Fehlender Blende (AI-Platte bei Keilfilterbetrieb)entf./ja/nein
2.10Dosisverteilung 
2.10.1Feldausgleich; Symmetrie; die Abweichung beträgt max. 20 % bzw. 0,4 Gy im normalen Bestrahlungsabstand (6.4.1, 6.4.2)ja/nein
2.1 1Dosisleistung 
2.11.1Anzeige der Dosisleistung funktionsfähig (6.5.1)ja/nein
2.11.2Abschaltung erfolgt für Dosisleistung > 2-faches des Sollwertes (6.5.2)ja/nein
2.11.3Strahlstromüberwachung spricht an, wenn Dosisleistung> 10-faches des Sollwertes werden kann (6.5.3)entf./ja/nein
2.11.4Überwachung der Fokussierung des Strahlstroms funktionsfähig (6.5.4) (Ersatzweise Prüfung der Eigenabschaltung bei niedriger Dosisleistung)entf./ja/nein
2.12.Filter 
2.12.1Auswechselbare Filter und Keilfilter sind gekennzeichnet (6.7.1)entf./ja/nein
2.12.2Die Orientierung der Keilfilter ist erkennbar (6.7.2)entf./ja/nein
2.12.3Sind für eine Strahlenenergie verschiedene Filtervorgesehen, erfolgt keine Strahlungsfreigabe ohne Vorwahl und Anzeige des Filters (6.7.3 und 6.7.4)entf./ja/nein
2.12.4Bei Scanningmaschinen erfolgt eine Überwachung der Steuersignale für die Strahlablenkung (6.7.5)y
entf./ja/nein
2.13Vorbereitungsstellung 
2.13.1Verriegelungsmöglichkeit für den Übergang von Wartestellung (Stand-by state) in "Vorbereitungsstellung" (Preparatory state) (7.2.1)ja/nein
2.13.2"Vorbereitungsstellung" (Preparatory state) ist erkennbar (7.3.1)ja/nein
2.14Einschaltbereitschaft 
2.14.1"Einschaltbereitschaft" (Ready-state) ist erkennbar (7.4.1)ja/nein
2.14.2"Einschaltbereitschaft" (Ready-state) ist nur möglich, wenn alle Überwachungskreise geschlossen sind (7.4.2)ja/nein
2.14.3Der Übergang in "Einschaltbereitschaft" (Ready-state) ist blockierbar von Bedienpult und Bestrahlungsraum aus (7.4.3)ja/nein
2.14.4Das blockierte "Einschaltbereitschaft" (Ready-state) ist erkennbar (7.4.4)ja/nein
2.14.5Es ist keine automatische Übernahme vorheriger Bestrahlungsparameter möglich (7.4.6)ja/nein
2.14.6Neue "Einschaltbereitschaft" (Ready-state) erst möglich nach Hochzählen des Monitors II und Zurücksetzen der Bestrahlungszeit (7.4.7)ja/nein
2.15Strahlung eingeschaltetja/nein
2.15.1Strahlung kann nur vom Bedienpult aus eingeschaltet werden (7.5.1)ja/nein
2.15.2"Strahlung eingeschaltet" ist deutlich erkennbar (7.5.2)ja/nein
2.16Strahlungsunterbrechung 
2.16.1Die Strahlung ist am Bedienpult unterbrechbar (7.6.1)ja/nein
2.16.2Nach einer "Unterbrechung" (Interruption) muss die Möglichkeit eines Übergangs in "Vorbereitungsstellung" (Preparatory state) möglich sein (7.6.2)ja/nein
2.16.3Bei Parameteränderung nach "Unterbrechung" (Interruption) muss ein automatischer Übergang in "Vorbereitungsstellung" (Preparatory state) erfolgen (7.6.3)ja/nein
2.16.4Bei der Unterbrechung einer Bestrahlung wird der Ist-Zustand vollständig und richtig angezeigtja/nein
2.17Abschaltung der Strahlung 
2.17.1Die Strahlung ist am Bedienpult abschaltbar (7.7.1)ja/nein
2.17.2Die Strahlung ist im Bestrahlungsraum abschaltbar (7.7.2)ja/nein
2.17.3Bei Parameteränderung erfolgt eine automatische Strahlungsabschaltung (7.7.3)ja/nein
2.17.4Bei Abschaltung einer Bestrahlung wird der Ist-Zustand vollständig und richtig angezeigtja/nein
2.18Betriebsstörung, Eingriff in den Sicherheitsstromkreis 
2.18.1Bei Betriebsstörung erfolgt die Aufhebung der Blockierung des Übergangs in die "Einschaltbereitschaft" nur mit Schlüssel (7.8.3)ja/nein
2.18.2Falls bei Prüfungen, Wartungen, Reparaturen eine Überbrückung im Sicherheitskreis erforderlich ist, ist kein Betrieb im Patientenmodus möglich (7.8.4)ja/nein
2.19Sonstige Prüfungen 
3Ermittlung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes 
 [ ] durch systematische Messungen (bei Erstprüfung) Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen. 
 [ ] Prüfung des baulichen Strahlenschutzes ist nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt oder sonstige wesentliche Änderungen oder Änderungen in der Beschaffenheit gegenüber der Vorjahresprüfung nicht durchgeführt bzw. festgestellt wurden. 
 [ ] durch stichprobenartige Messungen (bei Wiederholungsprüfung) Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen. 
verwendete Messgeräte:
StrahlrichtungMessortBetriebsdatenMesswert
(µSv/h)
Richtungs-
und
Aufenthalts-
faktor
zulässige Ortsdosis
(µSv/ Woche)
max, zulässige
Betriebs-
belastung
(Gy/Woche)
   N+ S+   
   N+ S+   
   N+ S+   
   N+ S+   
N+: Messung ohne Streukörper
S+: Messung mit Streukörper
4.Erfüllung von Genehmigungsauflagen und Beseitigung von Mängeln aus der Vorhergehenden Prüfung 
5.Auswertung und Bemerkungen 
6.Folgerungen 
7.Abschließende Beurteilung 
 z.B.: Möglichkeiten der Optimierung des Strahlenschutzes

Hinweis an den Betreiber

z.B.: Bei der Prüfung ergaben sich Zweifel, ob folgende Grundlegende Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) erfüllt sind
Gemäß § 42Abs. 7 StrlSchV obliegt es dem Betreiber, hierüber die für das Medizinproduktegesetz zuständige Stelle zu informieren.


Ort, DatumUnterschrift des Prüfers

Anlage: Lageskizze zu Nr. 3

Im Zusammenhang mit der Prüfung nach § 76 StrlSchV kann folgende Vereinbarung getroffen werden (sie ist nicht Bestandteil des Prüfberichtes)

Der Sachverständige wird hiermit ermächtigt, eine Ausfertigung des Prüfberichtes der zuständigen Behörde unmittelbar zu übersenden.

Ort, DatumUnterschrift des Betreibers/Beauftragten


ENDE