RöV
- Inhalt -
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1a
Strahlenschutzgrundsätze
§ 2a Rechtfertigung
§ 2b Dosisbegrenzung
§ 2c Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung
Abschnitt 2
Überwachungsvorschriften
Unterabschnitt 1
Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
§ 3 Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
§ 4 Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
§ 4a Sachverständige
§ 5 Betrieb von Störstrahlern
Unterabschnitt 2
Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang
mit Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
§ 6 Prüfung, Erprobung, Wartung, Instandsetzung und Beschäftigung
§ 7 Untersagung
Unterabschnitt 3
Bauartzulassung
§ 8 Verfahren der Bauartzulassung
§ 9 Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
§ 10 Zulassungsschein
§ 11 Bekanntmachung im Bundesanzeiger
§ 12 Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
Abschnitt 3
Vorschriften für den Betrieb
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 13 Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte
§ 14 Stellung des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
§ 15 Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
§ 15a Strahlenschutzanweisung
§ 16 Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen
§ 17 Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Behandlung von Menschen
§ 17a Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
§ 18 Sonstige Pflichten beim Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers nach § 5 Abs. 1
§ 18a Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
§ 19 Strahlenschutzbereiche
§ 20 Röntgenräume
§ 21 Schutzvorkehrungen
§ 22 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
Unterabschnitt 2
Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen
§ 23 Rechtfertigende Indikation
§ 24 Berechtigte Personen
§ 25 Anwendungsgrundsätze
§ 26 Röntgendurchleuchtung
§ 27 Röntgenbehandlung
§ 28 Aufzeichnungspflichten, Röntgenpass
Unterabschnitt 2a
Medizinische Forschung
§ 28a Genehmigung zur Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der medizinischen Forschung
§ 28b Genehmigungsvoraussetzungen für die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der medizinischen Forschung
§ 28c Besondere Schutz-, Aufklärungs- und Aufzeichnungspflichten
§ 28d Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen für einzelne Personengruppen
§ 28e Mitteilungs- und Berichtspflichten
§ 28f Schutzanordnung
§ 28g Ethikkommission
Unterabschnitt 3
Anwendung von Röntgenstrahlung
in der Tierheilkunde oder in sonstigen Fällen
§ 29 Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
§ 30 Berechtigte Personen in sonstigen Fällen
Unterabschnitt 4
Vorschriften über die Strahlenexposition
§ 31 Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen
§ 31a Dosisgrenzwerte bei beruflicher Strahlenexposition
§ 31b Berufslebensdosis
§ 31c Dosisbegrenzung bei Überschreitung
§ 32 Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung
§ 33 Anordnung von Maßnahmen und behördliche Ausnahmen
§ 34 Messung von Ortsdosis und Ortsdosisleistung und Personendosis
§ 35 Zu überwachende Personen und Ermittlung der Körperdosis
§ 35a Strahlenschutzregister
§ 36 Unterweisung
Abschnitt 4
Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 37 Erfordernis der arbeitsmedizinischen Vorsorge
§ 38 Ärztliche Bescheinigung
§ 39 Behördliche Entscheidung
§ 40 Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 41 Ermächtigte Ärzte
Abschnitt 5
Außergewöhnliche Ereignisabläufe oder Betriebszustände
§ 42 Meldepflicht
Abschnitt 6
Formvorschriften
§ 43 Elektronische Kommunikation
Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten
§ 44 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8
Schlussvorschriften
§ 45 Übergangsvorschriften
§ 46 (weggefallen)
§ 47 Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 48 (Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift)
Anlage 1 Röntgenstrahler in Röntgeneinrichtungen für tiermedizinische Zwecke
Anlage 2 Röntgeneinrichtungen für nichtmedizinische Zwecke
1. Röntgenstrahler
2. Hochschutzgeräte
3. Vollschutzgeräte
4. Schulröntgeneinrichtungen
5. Störstrahler
6. Basisschutzgeräte
Anlage 3 Gewebe-Wichtungsfaktoren
Anlage 4 Ärztliche Bescheinigung nach § 38 der Röntgenverordnung
Anlage 5 Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten