Sumwelt-online: VO(EG) Nr. 1774/2002 Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (9)
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Kapitel 4(A)
Veterinärbescheinigung

für die Einfuhr in die Europäische Union oder für die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von Blut und Blutprodukten, die von Equiden stammen und für technische Verwendungszwecke bestimmt sind

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Kapitel 4(D)
Veterinärbescheinigung

für die Einfuhr behandelter Blutprodukte, außer solchen von Equiden, zur Herstellung technischer Erzeugnisse in die Europäische Union oder für ihre Durchfuhr durch 2 die Europäische Union

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