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Entscheidung 2005/437/EG der Kommission vom 10. Juni 2005 zur Aufhebung der Entscheidung 2005/63/EG zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge
(ABl. Nr. L 152 vom 15.06.2005 S. 18)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Durch die Entscheidung 2005/63/EG wurde Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt geändert. Allerdings wurden vor der Annahme dieser Entscheidung nicht alle erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß nach Artikel 8 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates 2 dem Europäischen Parlament übermittelt.
(2) Die Entscheidung 2005/63/EG ist daher aufzuheben.
(3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 18 der Richtlinie 75/442/EWG 3 eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Die Entscheidung 2005/63/EG wird aufgehoben.
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 10. Juni 2005
____________________
1) ABl. Nr. L 269 vom 21.10.2000 S. 34. Richtlinie zuletzt geändert durch die Entscheidung 2005/63/EG der Kommission (ABl. Nr. L 25 vom 28.01.2005 S. 73).
2) ABl. 184 vom 17.07.1999 S. 23.
3) ABl. Nr. L 194 vom 25.07.1975 S. 39. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 284 vom 31.10.2003 S. 1).
ENDE