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Entscheidung 2007/230/EG der Kommission vom 12. April 2007 über ein Formblatt betreffend die Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1470)
(ABl. Nr. L 99 vom 14.04.2007 S. 14)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Richtlinie 2006/22/EG muss die Kommission ein elektronisches und druckfähiges Formblatt erstellen, das verwendet wird, wenn sich der Fahrer im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder wenn der Fahrer ein anderes aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates 2 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat.
(2) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des durch Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates 3 eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Das in Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2006/22/EG genannte Formblatt ist im Anhang dieser Entscheidung festgelegt.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 12. April 2007
______________
1) ABl. L 102 vom 11.04.2006 S. 35.
2) ABl. L 102 vom 11.04.2006 S. 1.
3) ABl. L 370 vom 31.12.1985 S. 8. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006 S. 1).
Anhang |
Bescheinigung von Tätigkeiten gemäss der Verordnung (EG) Nr. 5611/2006 oder gemäss dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) *
Vor jeder Fahrt maschinenschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben
Zusammen mit den Original-Fahrtenschreiberaufzeichnungen aufzubewahren
Falsche Bescheinigungen stellen einen Verstoß gegen geltendes Recht dar
1. | Name des Unternehmens |
2. | Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort, Land |
3. | Telefon-Nr. (mit internationaler Vorwahl) |
4. | Fax-Nr. (mit internationaler Vorwahl) |
5. | E-Mail-Adresse |
Ich, der/die Unterzeichnete: | |
6. | Name |
7. | Position im Unternehmen |
erkläre, dass sich der Fahrer/die Fahrerin: | |
8. | Name |
9. | Geburtsdatum |
10. | Nummer des Führerscheins, des Personalausweises oder des Reisepasses |
im Zeitraum: | |
11. | von (Uhrzeit-Tag-Monat-Jahr) |
12. | bis (Uhrzeit-Tag-Monat-Jahr) |
13. | [ ] im Krankheitsurlaub befand ** |
14. | [ ] im Erholungsurlaub befand ** |
15. | [ ] ein vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des AETR ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat (**) |
16. | Für das Unternehmen, Ort ______________ Datum __________________ Unterschrift __________________ |
17. | Ich, der Fahrer/die Fahrerin bestätige, dass ich im vorstehend genannten Zeitraum kein unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des AETR fallendes Fahrzeug gelenkt habe. |
18. | Ort ____________________ Datum _______________________ Unterschrift des Fahrers/der Fahrerin_____________________________________ |
*) Eine elektronische und druckfähige Fassung dieses Formblatts ist im Internet unter ec.europa.eu verfügbar.
**) Nur einer der Kästen 13, 14 oder 15 kann angekreuzt werden. |
ENDE |