Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2007, Umweltmanagement |
Entscheidung 2007/747/EG der Kommission vom 19. November 2007 zur Anerkennung von Zertifizierungsverfahren gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und zur Aufhebung der Entscheidung 97/264/EG
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5291)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 303 vom 21.11.2007 S. 37)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) 1, insbesondere auf Artikel 9,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Kommission hat überarbeitete internationale Normen und europäische Akkreditierungsanforderungen für Zertifizierungsstellen identifiziert, die die Anforderungen von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 erfüllen und daher von der Kommission anerkannt werden sollten.
(2) Da die Normen und Akkreditierungsanforderungen, die mit der Entscheidung 97/264/EG der Kommission vom 16. April 1997 zur Anerkennung der Zertifizierungsverfahren gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung 2 anerkannt wurden, nicht mehr verwendet werden, ist die Entscheidung 97/264/EG aufzuheben.
(3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 761/2001 eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Für die Zwecke von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 erkennt die Kommission die folgenden Normen und Akkreditierungsanforderungen für die Zertifizierungsstellen an:
Die Entscheidung 97/264/EG wird aufgehoben.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 19. November 2007
ENDE |