![]() Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU-2011, Wirtschaft /Verwaltung - EU Bund |
Verordnung (EU) Nr. 937/2011 der Kommission vom 21. September 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 245 vom 22.09.2011 S. 1)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft 1, insbesondere auf Artikel 8,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.
(2) Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der in Artikel 3 und 4 der Verordnung genannten Statistiken bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. September 2011
Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft | Anhang I |
1. Themen und dazugehörige Variablen
IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen
Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:
IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Jahr Personal für Arbeitsplätze eingestellt haben oder versucht haben einzustellen, für die IKT/IT-Fachkenntnisse notwendig sind:
Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website oder Homepage:
Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:
Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte bereitstellen, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichen:
Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr und organisatorische Aspekte
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die EDI nutzen:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen und elektronisch Informationen für die Lieferkettenverwaltung austauschen:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die automatisch elektronisch Informationen zwischen verschiedenen Funktionseinheiten des Unternehmens weitergeben, die automatisch verarbeitet werden können, definiert entweder als Nutzung einer einzigen Softwareanwendung zur Unterstützung der verschiedenen Funktionen des Unternehmens oder als Datenverknüpfung zwischen verschiedenen Softwareanwendungen oder als Nutzung einer gemeinsamen Datenbank oder eines gemeinsamen Data Warehouse:
E-Commerce
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites entgegengenommen haben:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:
Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites oder EDI-Systeme entgegengenommen haben:
IKT-Ausgaben und -Investitionen
Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:
Variablen zum Thema IKT-Ausgaben und -Investitionen, die für alle Unternehmen aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen sind:
Zu erhebende Variablen für alle Unternehmen, die nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:
2. Erfassungsbereich
Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstabe b und c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.
NACE-Kategorie | Beschreibung |
Abschnitt C | Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren |
Abschnitt D, E | Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen |
Abschnitt F | Baugewerbe/Bau |
Abschnitt G | Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen |
Abschnitt H | Verkehr und Lagerei |
Abschnitt I | Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie |
Abschnitt J | Information und Kommunikation |
Abschnitt L | Grundstück- und Wohnungswesen |
Abteilung 69-74 | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen |
Abschnitt N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen |
Gruppe 95.1 | Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten |
(fakultativ) Klassen 64.19, 64.92, 66.12 und 66.19 Gruppen 65.1 und 65.2 | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
3. Bezugszeiträume
Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2011. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2012.
4. Aufschlüsselung
Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:
Aggregation gemäß NAGE Rev. 2 für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate |
10-18 |
19-23 |
24-25 |
26-33 |
35-39 |
41-43 |
45-47 |
49-53 |
55 |
58-63 |
(fakultativ) 64.19 + 64.92 + 65.1 + 65.2 + 66.12 + 66.19 |
68 |
69-74 |
77-82 |
26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62, 63.1, 95.1 |
|
Aggregation gemäß NAGE Rev. 2 für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate |
10-12 |
13-15 |
16-18 |
26 |
27-28 |
29-30 |
31-33 |
45 |
46 |
47 |
55-56 |
58-60 |
61 |
62-63 |
(fakultativ) 64.19 + 64.92 |
(fakultativ) 65.1 + 65.2 |
(fakultativ) 66.12 + 66.19 |
77-78 + 80-82 |
79 |
95.1 |
Größenklasse |
10 oder mehr Beschäftigte |
10 bis 49 Beschäftigte |
50 bis 249 Beschäftigte |
250 oder mehr Beschäftigte |
Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Fakultativ sind die Variablen für die Größenklassen "Weniger als 5 Beschäftigte" und "5 bis 9 Beschäftigte" bereitzustellen.) |
Größenklasse |
Weniger als 10 Beschäftigte |
Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ) |
5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ) |
5. Periodizität
Die Daten sind einmalig für das Jahr 2012 vorzulegen.
6. Fristen
Modul 2: Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft | Anhang II |
1. Themen und dazugehörige Variablen
Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte
Für alle Haushalte zu erhebende Variablen:
Für alle Haushalte mit Internetzugang zu erhebende Variablen:
Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten einen Computer benutzt haben:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten ein Mobiltelefon oder Smartphone benutzt haben und Arbeitnehmer oder Selbstständige sind (einschließlich mithelfende Familienangehörige):
Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte
Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet genutzt haben:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken genutzt haben, um Spiele, Bilder, Filme oder Musik zu spielen oder herunterzuladen:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet für Privatzwecke für Transaktionen des elektronischen Handels genutzt haben:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet über ein tragbares Gerät für Privatzwecke für Transaktionen des elektronischen Handels genutzt haben:
IKT-Kompetenz und -Kenntnisse
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben:
Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet
Zu erhebende Variablen für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben:
Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken nicht genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken nicht dazu genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln, und die als Begründung nicht angegeben haben, dass keinerlei Übermittlung von Vordrucken erforderlich war:
Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die einen tragbaren Computer für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz genutzt haben:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die ein tragbares Gerät für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz genutzt haben:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben und Arbeitnehmer oder Selbstständige sind (einschließlich mithelfende Familienangehörige):
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet über einen tragbaren Computer oder ein tragbares Gerät in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz genutzt haben:
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten weder über einen tragbaren Computer noch über ein tragbares Gerät an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz genutzt haben:
2. Erfassungsbereich
3. Bezugszeitraum
Der Hauptbezugszeitraum für die Erhebung der Statistiken ist das erste Quartal 2012.
4. Sozioökonomische Hintergrundvariablen
Abschnitt der NACE Rev. 2 | Beschreibung |
A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
B, C, D und E | Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie |
F | Baugewerbe/Bau |
G, H und I | Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie |
J | Information und Kommunikation |
K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
L | Grundstücks- und Wohnungswesen |
M und N | Dienstleistungen für Unternehmen |
O, P und Q | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen |
R, S, T und U | Andere Dienstleistungen |
5. Periodizität
Die Daten sind einmalig für das Jahr 2012 vorzulegen.
6. Fristen für die Übermittlung der Ergebnisse
![]() | ENDE |