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Verordnung (EU) Nr. 463/2013 der Kommission vom 17. Mai 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel zwecks Anpassung ihrer Anhänge I, II und IV an den technischen Fortschritt
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 134 vom 18.05.2013 S. 1)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel 1, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1 und 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In einigen Sprachfassungen wurde das Wort "Kainit" in Anhang I der Tabelle A.3 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 als Bezeichnung der aus Kalirohsalzen gewonnenen Düngemittelart benutzt. Das Wort "Kainit" wird mittlerweile nur noch mit einem bestimmten Kalirohsalz in Verbindung gebracht, was zu einer potenziellen Handelsbeschränkung für Hersteller führen kann, die Kalisalze aus anderen Quellen in den Verkehr bringen wollen. Um dieser Beschränkung entgegen zu wirken und damit Landwirten in sämtlichen Mitgliedstaaten den Zugang zu einer breiteren Palette von Kalisalzen zu erleichtern, sollte für diesen Düngemitteltyp eine allgemeinere Typenbezeichnung in diesen Einträgen verwendet und die Bezugnahmen auf Kalirohsalz entsprechend angepasst werden. Um den Herstellern von Kalirohsalzen die Möglichkeit zu geben, die Kennzeichnung an die neuen Vorschriften anzupassen, sollte ein Übergangszeitraum festgelegt werden.
(2) Ligninsulfonsäure ist ein komplexer Stoff, der aus verschiedenen Holzarten gewonnen wird. Da im Handel viele verschiedene Qualitätsstufen erhältlich sind, ist es wichtig, die Qualitätsanforderungen, denen die Produkte entsprechen müssen, damit sie als EU-Düngemittel auf den Markt gebracht werden können, an den technischen Fortschritt anzupassen.
(3) Kalke, auch bekannt als Kalkdünger, wirken der Bodenversauerung entgegen und können gleichzeitig auch der Versorgung mit den Nährstoffen Magnesium oder Calcium oder beidem dienen. Für die Hersteller von Kalk gelten eine Vielfalt von innerstaatlichen Vorschriften, was zu einer Verzerrung des Binnenmarktes führt. Kalke sollten daher zu den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 beschriebenen Düngemitteltypen hinzugefügt werden, damit sie im Binnenmarkt im freien Verkehr befindlich sein können. Darüber hinaus hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) EN-Normen für die Methoden zur Analyse von Kalk entwickelt. Um die Einhaltung dieser Normen verbindlich zu machen, sollten sie in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003, in dem die Probenahmeverfahren und Analysemethoden festgelegt sind, aufgenommen werden.
(4) Um sicherzustellen, dass die Hersteller von Kalk Zeit haben, sich an die neuen EN-Normen anzupassen, sollte ein Übergangszeitraum festgelegt werden.
(5) Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 legt die Toleranzen im Hinblick auf den deklarierten Nährstoffgehalt fest. Anhang II sollte geändert und Toleranzen für Kalk sollten dort aufgenommen werden.
(6) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 müssen EG-Düngemittel entsprechend den in Anhang IV beschriebenen Probenahmeverfahren und Analysemethoden kontrolliert werden. Manche dieser Methoden sind jedoch nicht international anerkannt und sollten durch die kürzlich vom Europäischen Komitee für Normung entwickelten EN-Normen ersetzt werden.
(7) Die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 sollte daher entsprechend geändert werden.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Änderungen
(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird entsprechend Anhang I dieser Verordnung geändert.
(2) Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird entsprechend Anhang II dieser Verordnung geändert.
(3) Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird entsprechend Anhang III dieser Verordnung geändert.
Artikel 2 Übergangsvorschriften
Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 können die Hersteller bis zum 7. Dezember 2014 die Bestimmungen von Anhang I Punkt 1 anwenden.
Artikel 3 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Anhang I Punkt 1 gilt ab 7. Dezember 2014.
(3) Anhang I Punkt 3, Anhang II Punkt 2 und Anhang III Punkt 4 gelten ab 7. Juni 2014.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 17. Mai 2013
Anhang I |
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt A.3 erhalten die Einträge 1 und 2 der Tabelle folgende Fassung:
"1 | Kalirohsalz | Aus Kalirohsalzen gewonnenes Erzeugnis | 10 % K2O Kali bewertet als wasserlösliches K2O 5 % MgO | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Kaliumoxid
Wasserlösliches Magnesiumoxid |
2 | Angereichertes Kalirohsalz | Durch Aufbereiten von Kaliroh- salzen und Mischen mit Chlorkalium gewonnenes Erzeugnis | 18 % K2O Kali bewertet als wasserlösliches K2O | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Kaliumoxid
Fakultative Angabe des Gehaltes an wasserlöslichem Magnesiumoxid, wenn über 5 % MgO" |
2. Die Tabelle in Abschnitt E.3.2 erhält folgende Fassung:
"Nr. | Bezeichnung | Alternativbezeichnung | Chemische Formel | CAS-Nummer der Säure * |
1 | Lignosulfonsäure | LS | Keine chemische Formel vorhanden | 8062-15-5 ** |
*) Nur zur Information.
**) Aus Qualitätsgründen muss der relative Gehalt an phenolischen Hydroxygruppen und der relative Gehalt an organischem Schwefel bei Messung nach EN 16109 1,5 % bzw. 4,5 % übersteigen." |
3. Folgender Abschnitt G wird angefügt:
"G. Kalk
Das Wort 'KALK' wird nach dem Ausdruck 'EG-DÜNGEMITTEL' eingefügt.
Sofern nicht anders angegeben, entsprechen alle Merkmale in den Tabellen der Abschnitte G.1 bis G.5 dem Produkt im Lieferzustand.
Granulierte Kalke, die durch Aggregation kleinerer Primärpartikel hergestellt werden, müssen unter Wassereinwirkung in Partikel zerfallen, deren Feinheitsverteilung der Typbeschreibung entspricht und nach Methode 14.9 'Bestimmung des Zerfalls von granulierten Kalzium- und Kalzium-/Magnesiumkarbonaten' gemessen wird.
G.1. Natürlicher Kalk
Nr. | Typen- bezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 a) | Kalkstein - Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist und das aus Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 42 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
1 b) | Kalkstein - feine Qualität | Neutralisierende Wirkung mindestens: 50 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | ||
2 a) | Magnesiumhaltiger Kalkstein - Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 45 Gesamtmagnesium: 3 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
2 b) | Magnesiumhaltiger Kalkstein - feine Qualität | Neutralisierende Wirkung mindestens: 52
Gesamtmagnesium: 3 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
3 a) | Dolomitkalkstein - Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagergewonnen gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 48
Gesamtmagnesium: 12 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
3 b) | Dolomitkalkstein - feine Qualität | Neutralisierende Wirkung mindestens: 54
Gesamtmagnesium: 12 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alterativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | ||
4 a) | Mariner Kalkstein -Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist, das aus dem Vermahlen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten marinen Ursprungs gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 30
Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
4 b) | Mariner Kalkstein -feine Qualität | Neutralisierende Wirkung mindestens: 40
Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | ||
5 a) | Kreide - Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist, das aus dem Vermahlen von Kreide natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Feinheit bestimmt durch Nasssiebung nach Zerfall in Wasser:
Reaktivität der Fraktion 1-2 mm (durch Trockensiebung erhalten) mindestens 40 % in Zitronensäure Neutralisierende Wirkung mindestens: 42 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
5 b) | Kreide - feine Qualität | Feinheit bestimmt durch Nasssiebung nach Auflösung in Wasser:
Reaktivität der Fraktion 1-2 mm (durch Trockensiebung erhalten) mindestens 65 % in Zitronensäure Neutralisierende Wirkung mindestens: 48 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | ||
6 | Karbonatsuspension | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und/oder Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen und Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein, Dolomitkalkstein oder Kreide natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 35
Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO 3 % Feuchtigkeit (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
G.2. Kalziumoxide(gebrannter Kalk) und Kalziumhydroxide(gelöschter Kalk) natürlichen Ursprungs
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 a) | Gebrannter Kalk - Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid ist und das durch Brennen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 75
Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
1 b) | Gebrannter Kalk - feine Qualität | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid ist und das durch Brennen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 85
Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
2 a) | Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk - Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid
und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 80
Gesamtmagnesium: 7 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
2 b) | Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk - feine Qualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 85
Gesamtmagnesium: 7 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
3 a) | Gebrannter Dolomitkalk - Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 85
Gesamtmagnesium: 17 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
3 b) | Gebrannter Dolomitkalk - feine Qualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid
und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 95
Gesamtmagnesium: 17 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
4 | Hydratkalk (gelöschter Kalk) | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumhydroxid ist und das durch Brennen und Löschen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 65
Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
5 | Magnesiumhaltiger Hydratkalk (gelöschter magnesiumhaltiger Kalk) | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen und Löschen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 70
Gesamtmagnesium: 5 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
6 | Hydratkalk aus Dolomitkalkstein | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen und Löschen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 70
Gesamtmagnesium: 12 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
7 | Hydratkalksuspension | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und/oder Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen, Löschen und Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein oder Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 20
Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
G.3. Kalk aus industriellen Fertigungsprozessen
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 a) | Kalk aus der Zuckerfabrikation | Produkt aus der Zuckerfabrikation, das ausschließlich aus gebranntem Kalkstein natürlicher Lagerstätten hergestellt wird und als wesentlichen Bestandteil feinkörniges Kalziumkarbonat enthält. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 20 | Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert
Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
1 b) | Kalksuspension aus der Zuckerfabrikation | Neutralisierende Wirkung mindestens: 15 |
G.4. Mischkalk
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 | Mischkalk | Produkt, das durch Mischen von Typen entsteht, die in Abschnitt G1 und G2 auf- geführt sind. | Karbonatgehalt mindestens: 15 % Karbonatgehalt höchstens: 90 % | Das Wort 'magnesiumhaltig' ist bei der Typenbezeichnung hinzuzufügen, wenn MgO > 5 %. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alteativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Typen gemäß Abschnitt G.1 und G.2
Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO > 3 % Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) |
G.5. Mischungen aus Kalzium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmitteln und anderen EG-Düngemitteltypen
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 | Mischung aus [Typenbezeichnung in den Abschnitten G.1 bis G4] und [Typenbezeichnung in den Abschnitten A, B, D]. | Produkt, das durch Mischen, Verdichten oder Granulieren
von Kalzium-/Magnesium Produkten, die in den Abschnitten G.1 bis G.4 aufgeführt sind, mit Düngemitteltypen, die in den Abschnitten A, B oder D auf- geführt sind, entsteht. Folgende Mischungen sind verboten:
| Neutralisierender Wert: 15
3 % N für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem N-Mindestgehalt enthalten 3 % P2O5 für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem P2O5-Mindestgehalt enthalten 3 % K2O für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem K2O-Mindestgehalt enthalten Kali bewertet als wasserlösliches K2O | Andere, in den einzelnen Einträgen aufgeführte Anforderungen. | Neutralisierender Wert
Nährstoffe entsprechend den Nährstoffangaben der einzelnen Düngemitteltypen. Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO > 3 % Wenn der Chloridgehalt 2 % Cl nicht überschreitet, kann der Vermerk 'chlorarm' hinzugefügt werden. Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit (fakultativ)" |
Anhang II |
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird wie folgt geändert:
1. Abschnitt 1.3 wird wie folgt geändert:
a) Im ersten Eintrag wird die Typenbezeichnung "Kainit" ersetzt durch "Kalirohsalz" (betrifft nicht die deutsche Fassung).
b) Im zweiten Eintrag wird die Typenbezeichnung "angereichertes Kainit" ersetzt durch "angereichertes Kalirohsalz" (betrifft nicht die deutsche Fassung).
2. Folgender Abschnitt 5 wird angefügt:
"5. Kalzium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel
Für die Angabe des Kalzium- und Magnesiumgehalts gelten folgende Toleranzen:
Magnesiumoxid: | |
- bis einschließlich 8 % MgO | 1 |
- zwischen 8 % und 16 % MgO | 2 |
- über 16 % MgO | 3 |
Kalziumoxid | 3 |
Für die Angabe des neutralisierenden Werts gelten folgende Toleranzen:
Neutralisierender Wert 3
Für die Angabe des deklarierten prozentualen Anteils des Materials, das durch ein spezielles Sieb passt, gelten folgende Toleranzen:
Feinheit 10"
Anhang III |
Anhang IV Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird wie folgt geändert:
1. Methode 6.1 erhält folgende Fassung:
"Methode 6.1
Bestimmung von Chlorid bei Abwesenheit organischer Stoffe
EN 16195: Düngemittel - Bestimmung von Chlorid bei Abwesenheit organischer Stoffe
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt."
2. Methoden 8.6 bis 8.8 erhalten folgende Fassung:
"Methode 8.6
Manganometrische Bestimmung von Calcium nach Oxalatfällung
EN 16196: Düngemittel - Manganometrische Bestimmung von Calcium nach Oxalatfällung
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.
Methode 8.7
Bestimmung von Magnesium durch Atomabsorptionsspektrometrie
EN 16197: Düngemittel - Bestimmung von Magnesium mit Atomabsorptionsspektrometrie
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.
Methode 8.8
Komplexometrische Bestimmung von Magnesium
EN 16198: Düngemittel - Komplexometrische Bestimmung von Magnesium
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt."
3. Methode 8.10 erhält folgende Fassung:
"Methode 8.10
Bestimmung von extrahiertem Natrium mit Flammen-Emissionsspektrometrie
EN 16199: Düngemittel - Bestimmung von extrahiertem Natrium mit Emissions-Flammenspektrometrie
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt."
4. Folgende Methoden 14 werden hinzugefügt:
"Methoden 14
Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel
Methode 14.1
Bestimmung der Korngrößenverteilung von Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmitteln durch Trocken- und Nasssiebung
EN 12948: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Trocken- und Nasssiebung
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.
Methode 14.2
Carbonatische und silikatische Kalke - Bestimmung der Reaktivität mit Salzsäure
EN 13971: Carbonatische und silikatische Kalke - Bestimmung der Reaktivität -Potentiometrisches Titrationsverfahren mit Salzsäure
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.
Methode 14.3
Bestimmung der Reaktivität - Automatisches Titrationsverfahren mit Citronensäure
EN 16357: Carbonatische Kalke - Bestimmung der Reaktivität - Automatisches Titrationsverfahren mit Citronensäure
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.
Methode 14.4
Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung des Neutralisationswertes
EN 12945: Calcium-Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung des Neutralisationswertes - Titrimetrische Verfahren
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.
Methode 14.5
Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung des Calciumgehaltes - Oxalatverfahren EN 13475: Calcium-Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung des Calciumgehaltes - Oxalatverfahren
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.
Methode 14.6
Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung des Calcium- und Magnesiumgehaltes - Komplexometrisches Verfahren
EN 12946: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung des Calcium- und Magnesiumgehaltes - Komplexometrisches Verfahren
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.
Methode 14.7
Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung des Magnesiumgehaltes - Atomabsorptionsspektrometrisches Verfahren
EN 12947: Calcium-Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung des Magnesiumgehaltes - Atomabsorptionsspektrometrisches Verfahren
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.
Methode 14.8
Bestimmung des Feuchtegehaltes
EN 12048: Feste Düngemittel und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung des Feuchtegehaltes - Gravimetrisches Verfahren durch Trocknung bei 105 ± 2 °C
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.
Methode 14.9
Bestimmung des Zerfalls von granulierten Calcium- und Calcium-/Magnesiumcarbonaten
EN 15704: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung des Zerfalls von granulierten Calcium- und Calcium-/Magnesiumcarbonaten unter Wassereinwirkung
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.
Methode 14.10
Bestimmung des Produkteinflusses - Bodeninkubationsverfahren
EN 14984: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel - Bestimmung des Produkteinflusses auf den Boden-pH-Wert - Bodeninkubationsverfahren
Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt."
ENDE |