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Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 239 vom 06.09.2013 S. 1, ber. 2017 L 25 S. 37;
VO (EU) 518/2014 - ABl. Nr. L 147 vom 17.05.2014 S. 1 Inkrafttreten;
VO (EU) 2017/254 - ABl. Nr. L 38 vom 15.02.2017 S. 1 Inkrafttreten)
Ergänzende Informationen |
Normenübersicht / Normen - Beschl. (EU) 2024/2909
EU - Liste zur Ergänzung der RL 2010/30/EU im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von .... |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte 1 mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, insbesondere auf Artikel 10,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach der Richtlinie 2010/30/EU hat die Kommission delegierte Rechtsakte zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte, die ein erhebliches Potenzial für die Einsparung von Energie aufweisen, sich aber bei gleichwertigen Funktionen im Leistungsniveau erheblich unterscheiden, zu erlassen.
(2) Der Energieverbrauch von Raumheizgeräten und von Kombiheizgeräten zur Raumheizung und zur Warmwasserbereitung macht einen beträchtlichen Anteil der Gesamtenergienachfrage in der Union aus. Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit gleichwertigen Funktionen weisen große Unterschiede bei der Energieeffizienz auf. Es besteht ein beträchtlicher Spielraum zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs, etwa indem man sie mit geeigneten Temperaturreglern und Solareinrichtungen kombiniert. Für Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte und Verbundanlagen aus solchen Heizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sollten daher Anforderungen zur Energiekennzeichnung gelten.
(3) Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte, die für die Nutzung gasförmiger oder flüssiger Brennstoffe, die überwiegend (zu über 50 %) aus Biomasse gewonnen wurden, ausgelegt sind, verfügen über spezielle technische Merkmale, die technisch, wirtschaftlich und im Bezug auf die Umwelt noch näher untersucht werden müssen. Je nach dem Ergebnis dieser Analysen sollten Etikettierungsvorschriften für diese Heizgeräte gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
(4) Es sollten harmonisierte Vorschriften zur Kennzeichnung und zu den einheitlichen Produktinformationen hinsichtlich der Energieeffizienz von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten festgelegt werden, um für die Hersteller Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz solcher Heizgeräte zu schaffen, die Endnutzer zum Kauf energieeffizienter Produkte zu bewegen und zum Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen.
(5) Im Hinblick auf beträchtliche Energie- und Kosteneinsparungen für jeden einzelnen Heizgerätetyp sollte mit dieser Verordnung eine neue Kennzeichnungsskala von A++ bis G für die Raumheizungsfunktion von Raumheizgeräten mit Heizkessel, Raumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung, Raumheizgeräten mit Wärmepumpen, Kombiheizgeräten mit Heizkessel und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpen eingeführt werden. Während die Klassen A bis G die verschiedenen Arten konventioneller Heizkessel abdecken, sofern diese nicht mit Kraft-Wärme-Kopplung oder Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen kombiniert sind, sollten die Klassen A+ and A++ den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung oder von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördern.
(6) Überdies sollte entsprechend der delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013. Der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen 2 eine neue Kennzeichnungsskala von A bis G für die Warmwasserbereitungsfunktion von Kombiheizgeräten mit Heizkessel oder Wärmepumpe eingeführt werden.
(7) Die weiteren Klassen A+++ und A+ sollten nach vier Jahren jeweils zu den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizung und Warmwasserbereitung hinzugefügt werden, sofern die Überprüfung der Verordnung nicht anderes ergibt, um die Marktdurchdringung durch hocheffiziente, erneuerbare Energiequellen nutzende Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte schneller zu steigern.
(8) Diese Verordnung sollte sicherstellen, dass die Verbraucher dank einer Berechnungs- und Messmethode für die jahreszeitbedingte Effizienz für drei europäische Klimazonen genauere vergleichende Informationen über die Leistung von Heizgeräten mit Wärmepumpen erhalten. Die Kommission hat die europäischen Normungsgremien aufgefordert zu untersuchen, ob eine ähnliche Methode für andere Heizgeräte entwickelt werden sollte. Bei der Überprüfung dieser Verordnung könnten europaweit vereinheitlichte Heizperioden für Heizgeräte mit Heizkesseln, Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Solarheizgeräte berücksichtigt werden.
(9) Der Schallleistungspegel eines Heizgerätes kann für die Endnutzer einen wichtigen Gesichtspunkt darstellen. Auf den Etiketten für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte sollten auch Angaben über Schalleistungspegel angegeben sein.
(10) Es wird erwartet, dass diese Verordnung zusammen mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 vom 2. August 2013 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten 3 gegenüber dem Szenario ohne Maßnahmen ab 2020 zu geschätzten jährlichen Energieeinsparungen von etwa 1.900 PJ (etwa 45 Mio. t RÖE) führen werden; dies entspricht einer Verminderung des CO2-Ausstoßes um etwa 110 Mt.
(11) Die Angaben auf dem Etikett sollten unter Verwendung zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungsmethoden ermittelt werden, die dem anerkannten Stand der Messtechnik und der Berechnungsmethoden sowie gegebenenfalls harmonisierten Normen Rechnung tragen, welche zum Zweck der Festlegung von Ökodesign-Anforderungen auf Aufforderung der Kommission nach den Verfahren der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft 4 von den europäischen Normungsgremien erlassen wurden.
(12) In der vorliegenden Verordnung sollten eine einheitliche Gestaltung und ein einheitlicher Inhalt der Produktetiketten für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte festgelegt werden.
(13) Außerdem sollten in dieser Verordnung Anforderungen an das Produktdatenblatt und die technische Dokumentation für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte festgelegt werden.
(14) Überdies sollte die vorliegende Verordnung Anforderungen hinsichtlich der Informationen enthalten, die bei allen Formen des Fernabsatzes von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten sowie in der Werbung und in technischem Verkaufsförderungsmaterial für solche Heizgeräte zu liefern sind.
(15) Zusätzlich zu den Produktetiketten und -datenblättern für alleinoperierende Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte gemäß dieser Verordnung sollte durch Etiketten und Datenblätter für Verbundanlagen, beruhend auf Produktdatenblättern der Lieferanten, sichergestellt werden, dass Informationen zur Energieeffizienz von Verbundanlagen aus Heizgeräten in Kombination mit Solareinrichtungen und/oder Temperaturreglern für die Endnutzer leicht zugänglich sind. Einer solche Verbundanlage kann die der höchsten Effizienz entsprechende Klasse A+++ erreichen.
(16) Es ist zweckmäßig, eine Überprüfung der Bestimmungen dieser Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts vorzusehen
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) In dieser Verordnung werden Vorschriften für die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit einer Nennleistung von höchstens 70 kW, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten mit höchstens 70 kW, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten mit höchstens 70 kW, Temperaturreglern und Solareinrichtungen und für die Bereitstellung zusätzlicher Produktinformationen für diese Geräte festgelegt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Richtlinie 2010/30/EU gelten für die Zwecke dieser Verordnung folgende Begriffsbestimmungen:
1. "Heizgerät" bezeichnet ein Raumheizgerät oder ein Kombiheizgerät;2. "Raumheizgerät" bezeichnet eine Vorrichtung, die
- eine wasserbetriebene Zentralheizungsanlage mit Wärme versorgt, um die Innentemperatur eines geschlossenen Raumes, etwa eines Gebäudes, einer Wohnung oder eines Zimmers, auf die gewünschte Höhe zu bringen und dort zu halten und
- mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist
3. "Kombiheizgerät" bezeichnet ein Raumheizgerät, das dazu entworfen ist, ebenfalls Wärme zur Bereitung von warmem Trink- oder Sanitärwasser mit einem bestimmten Temperaturniveau, in einer bestimmten Menge und einem bestimmten Durchfluss innerhalb bestimmter Zeiträume bereitzustellen und das an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist;
4. "wasserbetriebene Zentralheizungsanlage" bezeichnet eine Anlage, in der Wasser als Übertragungsmedium zur Verteilung zentral erzeugter Wärme an Wärmestrahler zum Zweck der Raumheizung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden dient;
5. "Wärmeerzeuger" bezeichnet den Teil eines Heizgerätes, der mithilfe eines oder mehrerer der folgenden Verfahren die Wärme erzeugt:
- Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen,
- Nutzung des Joule-Effektes in elektrischen Widerstandsheizelementen,
- Aufnahme von Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und/oder von Abwärme;
6. "Wärmenennleistung" (Prated) bezeichnet die angegebene Wärmeleistung eines Heizgerätes beim Betrieb zur Raumheizung und, gegebenenfalls, bei der Warmwasserbereitung unter Norm-Nennbedingungen in kW; für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe gelten die Bezugs- Auslegungsbedingungen gemäß Anhang VII Tabelle 10 als Norm-Nennbedingungen zur Bestimmung der Wärmenennleistung;
7. "Norm-Nennbedingungen" bezeichnet die Betriebsbedingungen für Heizgeräte, unter denen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen die Wärmenennleistung, die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz sowie der Schallleistungspegel zu bestimmen sind;
8. "Biomasse" bezeichnet den biologisch abbaubaren Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie den biologisch abbaubaren Teil von Industrie- und Siedlungsabfällen;
9. "Biomasse-Brennstoff" bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen aus Biomasse hergestellten Brennstoff;
10. "fossiler Brennstoff" bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen Brennstoff fossilen Ursprungs;
11. "Raumheizgerät mit Kraft-Wärme-Kopplung" bezeichnet ein Raumheizgerät, das mit ein und demselben Verfahren zugleich Wärme und Strom produziert;
12. "Temperaturregler" bezeichnet eine Vorrichtung, die im Hinblick auf den Wert der erwünschten Innentemperatur und auf die Zeitpunkte, zu denen sie herrschen soll, die Schnittstelle zum Endnutzer bildet und maßgebliche Daten an eine Schnittstelle des Heizgerätes, etwa eine zentrale Verarbeitungseinheit, weitergibt und so zur Regelung der Innentemperatur(en) beiträgt;
13. "Solareinrichtung" bezeichnet eine reine Solaranlage, einen Sonnenkollektor, einen solarbetriebenen Warmwasserspeicher oder eine Pumpe im Kollektorkreislauf, welche separat in Verkehr gebracht werden;
14. "reine Solaranlage" bezeichnet eine Vorrichtung, die mit einem oder mehreren Sonnenkollektoren und solarbetriebenen Warmwasserspeichern sowie möglicherweise mit Pumpen im Kollektorkreislauf und sonstigen Bauteilen ausgestattet ist, auf dem Markt als ein Gerät bereitgestellt wird und mit keiner Wärmequelle außer eventuell einem oder mehreren Hilfs-Tauchheizelemententen ausgestattet ist;
15. "Sonnenkollektor" bezeichnet eine Vorrichtung, die dazu ausgelegt ist, Gesamtsonneneinstrahlung zu absorbieren und die so erzeugte Wärmeenergie an ein durch den Kollektor strömendes Fluid weiterzugeben;
16. "Warmwasserspeicher" bezeichnet einen Behälter zur Speicherung von Warmwasser einschließlich Zusatzmitteln zur Warmwasserbereitung und/oder zur Raumheizung, der mit keiner Wärmequelle außer eventuell einem oder mehreren Hilfs-Tauchheizelemententen ausgestattet ist;
17. "solarbetriebener Warmwasserspeicher" bezeichnet einen Warmwasserspeicher zur Speicherung von Wärmeenergie, die mit einem oder mehreren Sonnenkollektoren erzeugt wurde;
18. "Hilfs-Tauchheizelement" bezeichnet ein auf dem Joule-Effekt beruhendes elektrisches Widerstandsheizelement, das als Teil eines Warmwasserspeichers nur bei Unterbrechung der Versorgung durch die externe Wärmequelle (auch während der Wartung) oder bei deren Ausfall Wärme erzeugt oder als Teil eines solarbetriebenen Warmwasserspeichers Wärme liefert, wenn die Solarwärmequelle für das gewünschte Temperaturniveau nicht ausreicht;
19. "Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen" bezeichnet eine für den Endnutzer erhältliche Verbundanlage aus einem oder mehreren Raumheizgeräten in Kombination mit einem oder mehreren Temperaturreglern und/oder einer oder mehrerer Solareinrichtungen;
20. "Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen" bezeichnet eine für den Endnutzer erhältliche Verbundanlage aus einem oder mehreren Kombiheizgeräten in Kombination mit einem oder mehreren Temperaturreglern und/oder einer oder mehreren Solareinrichtungen;
21. "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz" (ηs) bezeichnet den Quotienten aus dem von einem Raumheizgerät, einem Kombiheizgerät, einer Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen oder einer Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen gedeckten Raumheizungsbedarf in einer bestimmten Heizperiode und dem jährlichen Energieverbrauch zur Deckung dieses Bedarfs in %;
22. "Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz" (ηwh) bezeichnet den Quotienten zwischen der Nutzenergie in dem von einem Kombiheizgerät oder einer Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen gelieferten Trink- oder Sanitärwasser und der zu ihrer Erzeugung notwendigen Energie in %;
23. "Schallleistungspegel" (LWA) bezeichnet den A-bewerteten Schallleistungspegel in Innenräumen und/oder im Freien in dB.
In Anhang I sind zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis VIII aufgeführt.
Artikel 3 Pflichten der Lieferanten und Zeitplan 14
(1) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Raumheizgeräte, einschließlich solcher, die Bestandteil von Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sind, in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
Ab dem 26. September 2019 ist für jedes Raumheizgerät ein gedrucktes, in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 1.2 entsprechendes Etikett nach den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummer 1 bereitzustellen, wobei für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe das gedruckte Etikett mindestens in der Verpackung der Wärmequelle zu liefern ist.
Ab dem 26. September 2019 ist den Händlern für jedes Raumheizgerätemodell ein in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 1.2 entsprechendes elektronisches Etikett nach den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummer 1 bereitzustellen.
(2) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Kombiheizgeräte, einschließlich solcher, die Bestandteil von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen in sind, in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
Ab dem 26. September 2019 ist für jedes Kombiheizgerät ein gedrucktes, in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 2.2 entsprechendes Etikett nach den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummern 1 und 2 bereitzustellen, wobei für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe das gedruckte Etikett mindestens in der Verpackung der Wärmequelle zu liefern ist.
Ab dem 26. September 2019 ist den Händlern für jedes Kombiheizgerätemodell ein in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 2.2 entsprechendes elektronisches Etikett nach den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummern 1 und 2 bereitzustellen.
(3) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Temperaturregler in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen dass
(4) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Solareinrichtungen in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
(5) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
(6) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
Artikel 4 Pflichten der Händler 14
(1) Händler, die Raumheizgeräte anbieten, müssen sicherstellen, dass
(2) Händler, die Kombiheizgeräte anbieten, müssen sicherstellen, dass
(3) Händler, die Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen anbieten, müssen, auf Grundlage des Etiketts und der Datenblätter, die von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absätze 1, 3, 4 und 5 zu liefern sind, sicherstellen, dass
(4) Händler, die Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen anbieten, müssen auf der Grundlage der von Lieferanten gemäß Artikel 3 Absätze 2, 3, 4 und 6 bereitgestellten Etiketten und Datenblätter sicherstellen, dass
Artikel 5 Mess- und Berechnungsmethoden
Die gemäß Artikel 3 und 4 bereitzustellenden Informationen sind, wie in Anhang VII ausgeführt, mithilfe zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungsmethoden auf dem anerkanntermaßen neuesten Stand der Technik zu ermitteln.
Artikel 6 Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht
Die Mitgliedstaaten führen die Konformitätsbewertung für die angegebenen Klassen der jahreszeitbedingten Raumheizungs- Energieeffizienz und der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz sowie für die Angaben zur jahreszeitbedingten Raumheizungs- Energieeffizienz, zur Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz und zum Schallleistungspegel von Heizgeräten nach dem in Anhang VIII beschriebenen Verfahren durch.
Artikel 7 Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts. Die Überprüfung beinhaltet insbesondere die Bewertung aller erheblichen Veränderungen der Marktanteile der einzelnen Heizgerätetypen im Bezug auf die Etiketten nach Anhang III Nummern 1.2 und 2.2, der Durchführbarkeit und des Nutzens der Angabe der Heizgeräteeffizienz über die der Wärmepumpeneffizienz hinaus anhand genormter Heizperioden, der Zweckmäßigkeit der Datenblätter und Etiketten für Verbundanlagen nach Anhang III Nummern 3 und 4 sowie Anhang IV Nummern 5 und 6 sowie der Zweckmäßigkeit der Einbeziehung von passiven Vorrichtungen zur Wärmegewinnung aus dem Rauchgas in den Geltungsbereich dieser Verordnung.
Artikel 8 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 18. Februar 2013
____
1) ABl. Nr. L 153 vom 18.06.2010 S. 1.
2) Siehe Seite 83 dieses Amtsblatts.
3) Siehe Seite 136 dieses Amtsblatts.
4) ABl. Nr. L 204 vom 21.07.1998 S. 37.
5) ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S. 17.
Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis VIII | Anhang I |
Für die Zwecke der Anhänge II bis VIII gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Heizgeräten:
1. "Raumheizgerät mit Heizkessel", in Anhang IV Abbildungen 1 bis 4 "Heizkessel", bezeichnet ein Raumheizgerät, das Wärme durch die Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen und/oder durch Nutzung des Joule- Effekts in elektrischen Widerstandsheizelementen erzeugt;2. "Kombiheizgerät mit Heizkessel", in Anhang IV Abbildungen 1 bis 4 "Heizkessel", bezeichnet ein Raumheizgerät mit Heizkessel, das dazu entworfen ist, zusätzlich Wärme zur Bereitung von warmem Trink- oder Sanitärwasser mit einem bestimmten Temperaturniveau, in einer bestimmten Menge und mit einem bestimmten Durchfluss innerhalb bestimmter Zeiträume bereitzustellen, und das an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist;
3. "Raumheizgerät mit Wärmepumpe", in Anhang IV Abbildungen 1 und 3 "Wärmepumpe", bezeichnet ein Raumheizgerät, das zur Wärmeerzeugung Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und/oder Abwärme nutzt; ein Raumheizgerät mit Wärmepumpe kann mit einem oder mehreren Zusatzheizgeräten ausgestattet sein, die den Joule-Effekt in elektrischen Widerstandsheizelementen oder die Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen nutzen;
4. "Kombiheizgerät mit Wärmepumpe", in Anhang IV Abbildungen 1 und 3 "Wärmepumpe", bezeichnet ein Raumheizgerät mit Wärmepumpe, das dazu entworfen ist, zusätzlich Wärme zur Bereitung von warmem Trink- oder Sanitärwasser mit einem bestimmten Temperaturniveau, in einer bestimmten Menge und mit einem bestimmten Durchfluss innerhalb bestimmter Zeiträume bereitzustellen, und das an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist;
5. "Zusatzheizgerät" bezeichnet ein nicht vorgezogenes Heizgerät, das Wärme erzeugt, wenn der Wärmebedarf größer ist als die Wärmenennleistung des Vorzugsheizgerätes;
6. "Wärmenennleistung des Zusatzheizgerätes" (Psup) bezeichnet die angegebene Wärmeleistung des Zusatzheizgerätes beim Betrieb zur Raumheizung und, gegebenenfalls, bei der Warmwasserbereitung unter Norm-Nennbedingungen in kW; handelt es sich beim Zusatzheizgerät um ein Raumheizgerät oder ein Kombiheizgerät mit Wärmepumpe, so gilt als Norm-Nennbedingung zur Ermittlung der Wärmenennleistung des Zusatzheizgerätes die Außenlufttemperatur Tj = + 7 °C;
7. "Außenlufttemperatur" (Tj) bezeichnet die Trockentemperatur der Außenluft in Grad Celsius; die relative Luftfeuchtigkeit kann durch die entsprechende Feuchttemperatur angegeben werden;
8. "jährlicher Energieverbrauch" (QHE) bezeichnet den jährlichen Energieverbrauch eines Heizgerätes, der durch den Raumheizungsbetrieb zur Deckung des Bezugs-Jahresheizenergiebedarfs für eine bestimmte Heizperiode entsteht, angegeben in kWh als Endenergie und/oder in GJ als Brennwert;
9. "Bereitschaftszustand" bezeichnet einen Zustand, in dem das Heizgerät mit dem Netz verbunden ist, auf die Energiezufuhr aus dem Netz angewiesen ist, um bestimmungsgemäß zu funktionieren, und nur folgende Funktionen gegebenenfalls zeitlich unbegrenzt bereitstellt: die Reaktivierungsfunktion oder die Reaktivierungsfunktion zusammen mit lediglich einer Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder einer Informations- oder Statusanzeige;
10. "Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand" (PSB) bezeichnet die Leistungsaufnahme des Heizgeräts (kW) im Bereitschaftszustand;
11. "Umrechnungskoeffizient" (CC) bezeichnet einen Koeffizienten, der dem auf 40 % geschätzten durchschnittlichen Wirkungsgrad der Erzeugung in der EU laut Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates entspricht 1; der Wert des Umrechnungskoeffizienten beträgt CC = 2,5;
12. "Brennwert" bezeichnet die gesamte Wärmemenge, die eine Einheit Brennstoff abgibt, wenn sie mit Sauerstoff vollständig verbrannt wird und die Verbrennungsprodukte auf Umgebungstemperatur abkühlen; diese Wärmemenge umfasst die Kondensationswärme des gesamten im Brennstoff enthaltenen Wasserdampfes ebenso wie die des Wasserdampfes, der durch die Verbrennung des im Brennstoff gegebenenfalls enthaltenen Wasserstoffs entsteht;
Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Raumheizgeräten mit Heizkessel, Kombiheizgeräten mit Heizkessel und Raumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung:
13. "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz im Betriebszustand" (ηson) bezeichnet
- für Raumheizgeräte mit Brennstoffheizkessel und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel einen gewichteten Durchschnitt des Wirkungsgrads bei Wärmenennleistung sowie des Wirkungsgrads bei 30 % der Wärmenennleistung in %,
- für elektrische Raumheizgeräte mit Heizkessel und elektrische Kombiheizgeräte mit Heizkessel den Wirkungsgrad bei Wärmenennleistung in %,
- für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung ohne Zusatzheizgeräte den Wirkungsgrad bei Wärmenennleistung in %,
- für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung mit Zusatzheizgeräten einen gewichteten Durchschnitt des Wirkungsgrads bei Wärmenennleistung bei abgeschalteten Zusatzheizgeräten und des Wirkungsgrads bei Wärmenennleistung bei eingeschalteten Zusatzheizgeräten in %;
14. "Wirkungsgrad" (η) bezeichnet den Quotienten der Nutzwärmeerzeugung und der Gesamtenergiezufuhr eines Raumheizgerätes mit Heizkessel, eines Kombiheizgerätes mit Heizkessel oder eines Raumheizgerätes mit Kraft-Wärme- Kopplung in %, wobei die Gesamtenergiezufuhr als Brennwert und/oder Endenergie, multipliziert mit dem Umrechnungskoeffizienten, ausgedrückt wird;
15. "Nutzwärmeerzeugung" (P) bezeichnet die Wärmeerzeugung eines Raumheizgerätes mit Heizkessel, eines Kombiheizgerätes mit Heizkessel oder eines Raumheizgerätes mit Kraft-Wärme-Kopplung, die auf den Wärmeträger übertragen wird, in kW;
16. "elektrischer Wirkungsgrad" (ηel) bezeichnet den Quotienten der Stromerzeugung und der Gesamtenergiezufuhr eines Raumheizgerätes mit Kraft-Wärme-Kopplung in %, wobei die Gesamtenergiezufuhr als Brennwert und/oder Endenergie, multipliziert mit dem Umrechnungskoeffizienten, ausgedrückt wird,
17. "Energieverbrauch der Zündflamme" (Pign) bezeichnet den Energieverbrauch eines Brenners zur Zündung des Hauptbrenners in W als Brennwert;
18. "Brennwert-Heizkessel oder Kondensationsheizkessel" bezeichnet ein Raumheizgerät oder ein Kombiheizgerät mit Heizkessel, in dem unter normalen Betriebsbedingungen und bei bestimmten Kesselwassertemperaturen der in den Verbrennungsprodukten enthaltene Wasserdampf kondensiert, damit die Latentwärme des Wasserdampfes für Heizzwecke genutzt wird;
19. "Hilfsstromverbrauch" bezeichnet die elektrische Energie, die jährlich für den bestimmungsgemäßen Betrieb eines Raumheizgerätes mit Heizkessel, eines Kombiheizgerätes mit Heizkessel oder eines Raumheizgerätes mit Kraft-Wärme-Kopplung erforderlich ist, berechnet aus dem Stromverbrauch bei Volllast (elmax), Teillast (elmin), im Bereitschaftszustand und bei vorgegebenen Betriebszeiten für jede Betriebsart, angegeben in kWh als Endenergie;
20. "Wärmeverlust im Bereitschaftszustand" (Pstby) bezeichnet den Wärmeverlust eines Raumheizgerätes mit Heizkessel, eines Kombiheizgerätes mit Heizkessel oder eines Raumheizgerätes mit Kraft-Wärme-Kopplung in Betriebszuständen ohne Wärmebedarf in kW;
Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Raumheizgeräten mit Wärmepumpe und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe:
21. "Nenn-Leistungszahl" (COPrated) oder "Nenn-Heizzahl" (PERrated) bezeichnet die angegebene Heizleistung in kW geteilt durch die Energiezufuhr, ausgedrückt in kW als Brennwert und/oder als Endenergie, multipliziert mit dem Umrechnungskoeffizienten, beim Heizbetrieb unter Norm-Nennbedingungen;
22. "Bezugs-Auslegungsbedingungen" bezeichnet die Kombination der Bezugs-Auslegungstemperatur, der maximalen Bivalenztemperatur und des maximalen Grenzwerts der Betriebstemperatur wie in Anhang VII Tabelle 10 angegeben;
23. "Bezugs-Auslegungstemperatur" (Tdesignh) bezeichnet die Außenlufttemperatur in Grand Celsius laut Anhang VII Tabelle 10, bei der das Teillastverhältnis 1 beträgt;
24. "Teillastverhältnis" (pl(Tj)) bezeichnet die Außenlufttemperatur abzüglich 16 °C, geteilt durch die Bezugs-Auslegungstemperatur abzüglich 16 °C;
25. "Heizperiode" bezeichnet die jeweiligen Betriebsbedingungen bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen, wobei für jede Klasse die Kombination von Außenlufttemperaturen und der Anzahl der Stunden angegeben ist, über die diese Temperaturen in der jeweiligen Periode gegeben sind;
26. "Klasse" (Klassej) bezeichnet eine Kombination von Außenlufttemperatur und Klassen-Stunden gemäß Anhang VII Tabelle 12;
27. "Klassen-Stunden" (Hj) bezeichnet die Anzahl der Stunden je Heizperiode, angegeben als Stunden je Jahr, in denen eine bestimmte Außenlufttemperatur in der jeweiligen Klasse gemäß Anhang VII Tabelle 12 vorliegt;
28. "Teillast für die Heizung" (Ph(Tj)) bezeichnet die Heizlast bei einer bestimmten Außenlufttemperatur; sie ergibt sich aus der Auslegungslast multipliziert mit dem Teillastverhältnis und wird in kW angegeben;
29. "jahreszeitbedingte Leistungszahl" (SCOP) oder "jahreszeitbedingte Heizzahl" (SPER) bezeichnet die für die jeweilige Heizperiode repräsentative Gesamtleistungszahl eines elektrisch betriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe oder die Gesamtheizzahl eines brennstoffbetriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe, berechnet als Bezugs-Jahresheizenergiebedarf geteilt durch den jährlichen Energieverbrauch;
30. "Bezugs -Jahresheizenergiebedarf" (QH) bezeichnet den als Grundlage für die Berechnung der SCOP oder der SPER heranzuziehenden Bezugs-Heizenergiebedarf in einer angegebenen Heizperiode; er ergibt sich aus dem Wert der Auslegungslast im Heizbetrieb multipliziert mit dem Jahresbetriebsstundenäquivalent und wird in kWh angegeben;
31. "Jahresbetriebsstundenäquivalent" (HHE) bezeichnet in h die angenommene jährliche Anzahl der Stunden, in denen ein Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe die Auslegungslast erbringen muss, um den Bezugs -Jahresheizenergiebedarf zu decken;
32. "Leistungszahl im Betriebszustand" (SCOPon) oder "Heizzahl im Betriebszustand" (SPERon) bezeichnet die durchschnittliche Leistungszahl eines elektrisch betriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe im Betriebszustand oder die durchschnittliche Heizzahl des brennstoffbetriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe im Betriebszustand für die jeweilige Heizperiode;
33. "zusätzliche Heizleistung" (sup(Tj)) bezeichnet die Wärmenennleistung Psup eines Zusatzheizgeräts, das die angegebene Leistung im Heizbetrieb ergänzt, um die Teillast für die Heizung zu erbringen, wenn diese über der angegebenen Leistung im Heizbetrieb liegt, und wird in kW angegeben;
34. "klassenspezifische Leistungszahl" (COPbin(Tj)) oder "klassenspezifische Heizzahl" (PERbin(Tj)) bezeichnet für jede Klasse die Leistungszahl eines elektrisch betriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe oder die Heizzahl eines brennstoffbetriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe in einer Periode, abgeleitet von der Teillast für die Heizung, der angegebenen Leistung im Heizbetrieb und der angegebenen Leistungszahl für spezifische Klassen, wobei die Werte für andere Klassen inter-/extrapoliert und gegebenenfalls durch einen Minderungsfaktor korrigiert werden;
35. "Angegebene Leistung im Heizbetrieb" (Pdh(Tj)) bezeichnet die Heizleistung, die ein Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe bei einer bestimmten Außenlufttemperatur erbringen kann, in kW;
36. "Leistungssteuerung" bezeichnet die Fähigkeit eines Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe, sein Leistungsvermögen durch Änderung des Volumenstroms mindestens eines der zum Betrieb des Kältekreislaufs erforderlichen Fluide zu ändern; diese ist als "fest" anzugeben, wenn der Volumenstrom nicht geändert werden kann, und als "variabel", wenn der Volumenstrom in zwei oder mehr Schritten geändert oder variiert wird;
37. "Auslegungslast im Heizbetrieb" (Pdesignh) bezeichnet die Nenn-Wärmeleistung (Prated) in kW eines Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe bei der Bezugs-Auslegungstemperatur, wobei die Auslegungslast im Heizbetrieb gleich der Teillast im Heizbetrieb ist, wenn die Außenlufttemperatur gleich der Bezugs-Auslegungstemperatur ist;
38. "angegebene Leistungszahl" (COPd(Tj)) oder "angegebene Heizzahl" (PERd(Tj)) bezeichnet die Leistungszahl oder Heizzahl für eine begrenzte Anzahl spezifizierter Klassen;
39. "Bivalenztemperatur" (Tbiv) bezeichnet die vom Lieferanten für den Heizbetrieb angegebene Außenlufttemperatur in Grad Celsius, bei der die angegebene Leistung im Heizbetrieb gleich der Teillast im Heizbetrieb ist und unterhalb deren die angegebene Leistung im Heizbetrieb zusätzliche Heizleistung erfordert, wenn die Teillast im Heizbetrieb erbracht werden soll;
40. "Grenzwert der Betriebstemperatur" (TOL) bezeichnet die vom Lieferanten für den Heizbetrieb angegebene Außenlufttemperatur in Grad Celsius unterhalb deren ein Raumheizgerät mit Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Kombiheizgerät mit Luft-Wasser-Wärmepumpe keine Heizleistung abgeben kann und die angegebene Leistung im Heizbetrieb Null beträgt;
41. "Grenzwert der Betriebstemperatur des Heizwassers" (WTOL) bezeichnet die vom Lieferanten für den Heizbetrieb angegebene Vorlaufwassertemperatur in Grad Celsius, oberhalb deren das Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe keine Heizleistung abgeben kann und die angegebene Leistung im Heizbetrieb Null beträgt;
42. "Leistung bei zyklischem Intervall-Heizbetrieb" (Pcych) bezeichnet die über das zyklische Prüfintervall für den Heizbetrieb integrierte Heizleistung in kW;
43. "Leistungszahl bei zyklischem Intervallbetrieb" (COPcyc oder PERcyc) bezeichnet die durchschnittliche Leistungszahl oder Heizzahl im zyklischen Prüfintervall, berechnet als über das Intervall integrierte Heizleistung in kWh, geteilt durch die über dasselbe Intervall integrierte Energiezufuhr, wobei diese in kWh als Brennwert und/oder in kWh als Endenergie, multipliziert mit dem Umrechnungskoeffizienten, angegeben wird;
44. "Minderungsfaktor" (Cdh) bezeichnet das Maß für den Effizienzverlust durch zyklischen Betrieb eines Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe; wird der Cdh-Wert nicht durch Messung bestimmt, gilt für den Minderungsfaktor der Vorgabewert Cdh = 0,9;
45. "Betriebszustand" bezeichnet den Zustand, der den Stunden entspricht, in denen Heizlast für den geschlossenen Raum anfällt und die Heizfunktion eingeschaltet ist; dieser Zustand kann mit zyklischem Betrieb des Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe einhergehen, wenn eine erforderliche Raumlufttemperatur erreicht oder aufrechterhalten werden soll;
46. "Aus-Zustand" bezeichnet einen Zustand, in dem das Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist und keine Funktion ausführt; dies umfasst auch Zustände, in denen nur der Aus-Zustand angezeigt wird, und solche, in denen nur Funktionen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 ausgeführt werden;
47. "Thermostataus-Zustand" bezeichnet den Zustand, der den Stunden ohne Heizlast für den geschlossenen Raum entspricht, wobei die Heizfunktion eingeschaltet, das Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe jedoch nicht in Betrieb ist; zyklischer Betrieb im Betriebszustand gilt nicht als Thermostat-aus-Zustand;
48. "Betriebszustand mit Kurbelgehäuseheizung" bezeichnet den Zustand, in dem eine Heizvorrichtung aktiviert ist, die einen Übergang des Kältemittels in den Verdichter verhindert, so dass die Kältemittelkonzentration im Öl beim Anlauf des Verdichters begrenzt ist;
49. "Leistungsaufnahme im Aus-Zustand" (POFF) bezeichnet die Leistungsaufnahme eines Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe im Aus-Zustand in kW;
50. "Leistungsaufnahme des Thermostats im Aus-Zustand" (PTO) bezeichnet die Leistungsaufnahme des Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe, wenn es sich im Thermostataus-Zustand befindet, in kW;
51. "Leistungsaufnahme im Betriebszustand mit Kurbelgehäuseheizung" (PCK) bezeichnet die Leistungsaufnahme des Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe, wenn es sich im Betriebszustand mit Kurbelgehäuseheizung befindet, in kW;
52. "Niedertemperatur-Wärmepumpe" bezeichnet ein Raumheizgerät mit Wärmepumpe, das speziell für Anwendungen im Niedertemperaturbereich entworfen ist und bei einer Eingangstrockentemperatur von -7 °C oder einer Eingangsfeuchttemperatur von - 8 °C unter den Bezugs-Auslegungsbedingungen für durchschnittliche Klimaverhältnisse kein Heizwasser mit einer Vorlauftemperatur von 52 °C liefern kann;
53. "Anwendung im Niedertemperaturbereich" bezeichnet eine Anwendung, bei der das Raumheizgerät mit Wärmepumpe seine angegebene Heizleistung bei einer Temperatur von 35 °C am Auslass eines Innenraum-Wärmetauschers abgibt;
54. "Anwendung im Mitteltemperaturbereich" bezeichnet eine Anwendung, bei der das Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe seine angegebene Heizleistung bei einer Temperatur von 55 °C am Auslass eines Innenraum- Wärmetauschers abgibt;
Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit der Warmwasserbereitung in Kombiheizgeräten
55. "Lastprofil" bezeichnet eine bestimmte Abfolge von Wasserentnahmen gemäß Anhang VII Tabelle 15; jedes Kombiheizgerät entspricht wenigstens einem Lastprofil;
56. "Wasserentnahme" bezeichnet eine bestimmte Kombination von nutzbarem Wasserdurchsatz, nutzbarer Wassertemperatur, nutzbarem Energiegehalt und Höchsttemperatur gemäß Anhang VII Tabelle 15;
57. "nutzbarer Wasserdurchsatz" (ƒ) bezeichnet den Mindestwasserdurchsatz in Litern je Minute, bei dem Warmwasser zur Bezugsenergie gemäß Anhang VII Tabelle 15 beiträgt;
58. "nutzbare Wassertemperatur" (Tm) bezeichnet die Wassertemperatur in Grad Celsius, bei der Warmwasser zur Bezugsenergie beizutragen beginnt, gemäß Anhang VII Tabelle 15;
59. "nutzbarer Energiegehalt" (Qtap) bezeichnet in kWh den Energiegehalt von Warmwasser, das bei einer Temperatur, die gleich der nutzbaren Wassertemperatur oder höher ist, und bei Wasserdurchsätzen, die gleich dem nutzbaren Wasserdurchsatz oder höher sind, gemäß Anhang VII Tabelle 15 bereitgestellt wird;
60. "Energiegehalt von Warmwasser" bezeichnet das Produkt der spezifischen Wärmekapazität von Wasser, der durchschnittlichen Temperaturdifferenz zwischen dem Warmwasserablauf und dem Kaltwasserzulauf sowie der Gesamtmasse des bereitgestellten Warmwassers;
61. "Höchsttemperatur" (Tp) bezeichnet die bei der Wasserentnahme zu erreichende Mindestwassertemperatur in Grad Celsius gemäß Anhang VII Tabelle 15;
62. "Bezugsenergie" (Qref) bezeichnet die Summe des nutzbaren Energiegehalts von Wasserentnahmen in kWh für ein bestimmtes Lastprofil gemäß Anhang VII Tabelle 15;
63. "maximales Lastprofil" bezeichnet das Lastprofil mit der größten Bezugsenergie, die ein Kombiheizgerät bei gleichzeitiger Einhaltung der Bedingungen für Temperatur und Durchsatz dieses Lastprofils bereitstellen kann;
64. "angegebenes Lastprofil" bezeichnet das Lastprofil, das bei der Bestimmung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz verwendet wird;
65. "täglicher Stromverbrauch" (Qelec) bezeichnet den Stromverbrauch für die Warmwasserbereitung während 24 aufeinanderfolgender Stunden gemäß dem angegebenen Lastprofil in kWh als Endenergie;
66. "täglicher Brennstoffverbrauch" (Qƒuel) bezeichnet den Brennstoffverbrauch für die Warmwasserbereitung während 24 aufeinanderfolgender Stunden gemäß dem angegebenen Lastprofil in kWh als Brennwert und, im Sinne von Anhang VII Nummer 5 Buchstabe f, in GJ als Brennwert;
67. "jährlicher Stromverbrauch" (AEC) bezeichnet den jährlichen Stromverbrauch eines Kombiheizgerätes für die Warmwasserbereitung gemäß dem angegebenen Lastprofil und unter gegebenen Klimaverhältnissen in kWh als Endenergie;
68. "jährlicher Brennstoffverbrauch" (AFC) bezeichnet den jährlichen Verbrauch eines Kombiheizgerätes an fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen für die Warmwasserbereitung gemäß dem angegebenen Lastprofil und unter gegebenen Klimaverhältnissen in GJ als Brennwert;
Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Solareinrichtungen:
69. "jährlicher nichtsolarer Wärmebeitrag" (Qnonsol) bezeichnet den jährlichen Beitrag von Strom (in kWh als Primärenergie) und/oder Brennstoffen (in kWh als Brennwert) zur Nutzwärmeerzeugung einer Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen unter Berücksichtigung der jährlich von den Sonnenkollektoren aufgenommenen Wärmemenge und der Wärmeverluste des solarbetriebenen Warmwasserspeichers;
70. "Kollektor-Aperturfläche" (Asol), in Anhang IV Abbildungen 1 bis 4 "Kollektorgröße", bezeichnet die maximale Projektionsfläche, durch die unkonzentrierte Sonnenstrahlung in den Kollektor eintritt, in m2;
71. "Kollektorwirkungsgrad" (ηcol) bezeichnet den Wirkungsgrad des Sonnenkollektors bei einem Temperaturunterschied zwischen dem Sonnenkollektor und der Umgebungsluft von 40 K und einer Gesamtsonneneinstrahlung von 1.000 W/ m2 in %;
72. "Warmhalteverlust" (S) bezeichnet die Verlustleistung eines solarbetriebenen Warmwasserspeichers bei einer bestimmten Wasser- und Umgebungstemperatur in W;
73. "Speichervolumen" (V), in Anhang IV Abbildungen 1 bis 4 "Tankvolumen", bezeichnet das Nennvolumen eines solarbetriebenen Warmwasserspeichers in Litern oder m3;
74. "Hilfsstromverbrauch" (Qaux), in Anhang IV Abbildung 5 "Hilfsstrom", bezeichnet den jährlichen Stromverbrauch einer reinen Solaranlage durch die Leistungsaufnahme der Pumpe und die Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand in kWh als Endenergie;
75. "Leistungsaufnahme der Pumpe" (solpump) bezeichnet den Nenn-Stromverbrauch der Pumpe im Kollektorenkreislauf einer reinen Solaranlage in W;
76. "Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand" (solstandby) bezeichnet den Nenn-Stromverbrauch einer reinen Solaranlage, wenn die Pumpe und der Wärmeerzeuger ausgeschaltet sind, in W;
Sonstige Begriffsbestimmungen:
77. "durchschnittliche Klimaverhältnisse", "kältere Klimaverhältnisse" und "wärmere Klimaverhältnisse" bezeichnen die für die Städte Straßburg, Helsinki und Athen jeweils charakteristischen Bedingungen im Hinblick auf die Temperaturen und die Gesamtsonneneinstrahlung;
78. "Modellkennung" bezeichnet den, üblicherweise alphanumerischen, Code, der ein bestimmtes Modell eines Raumheizgerätes, eines Kombiheizgerätes, eines Temperaturreglers und einer Solareinrichtung oder einer Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen von anderen Modellen mit demselben Warenzeichen oder demselben Lieferantennamen unterscheidet.
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1) ABl. Nr. L 315 vom 14.11.2012 S. 1.
2) ABl. Nr. L 390 vom 31.12.2004 S. 24.
Energieeffizienzklassen | Anhang II |
1. Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz
Die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz eines Heizgerätes ausgenommen Niedertemperatur-Wärmepumpen und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe für Niedertemperatur-Anwendungen sind auf der Grundlage der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz des Gerätes gemäß Tabelle 1 festzulegen.
Die Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz einer Niedertemperatur-Wärmepumpe und eines Raumheizgerätes mit Wärmepumpe für Niedertemperatur-Anwendungen sind auf der Grundlage der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz des Gerätes gemäß Tabelle 2 festzulegen.
Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz eines Heizgerätes ist im Einklang mit Anhang VII Nummern 3 und 4 zu berechnen, für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe, Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und Niedertemperatur-Wärmepumpen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen.
Tabelle 1: Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von Heizgeräten ausgenommen Niedertemperatur-Wärmepumpen und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe für Niedertemperatur-Anwendungen
Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz | Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs in % |
A+++ | ηs > 150 |
A++ | 125 < ηs < 150 |
A+ | 98 < ηs < 125 |
A | 90 < ηs < 98 |
B | 82 < ηs < 90 |
C | 75 < ηs < 82 |
D | 36 < ηs < 75 |
E | 34 < ηs < 36 |
F | 30 < ηs < 34 |
G | ηs < 30 |
Tabelle 2: Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von Niedertemperatur-Wärmepumpen und Raumheizgeräten mit Wärmepumpe für Niedertemperatur-Anwendungen
Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz | Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs in % |
A+++ | ηs > 175 |
A++ | 150 < ηs < 175 |
A+ | 123 < ηs < 150 |
A | 115 < ηs < 123 |
B | 107 < ηs < 115 |
C | 100 < ηs < 107 |
D | 61 < ηs < 100 |
E | 59 < ηs < 61 |
F | 55 < ηs < 59 |
G | ηs < 55 |
2. Klassen für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz
Die Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz eines Kombiheizgerätes wird auf der Grundlage seiner Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz gemäß Tabelle 3 ermittelt.
Die Berechnung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz eines Kombiheizgerätes erfolgt im Einklang mit Anhang VII Nummer 5.
Tabelle 3: Warmwasserbereitungs-Energieeffizienzklassen für Kombiheizgeräte, eingeteilt nach angegebenen Lastprofilen, η wh in %
3XS | XXS | XS | S | M | L | XL | XXL | |
A+++ | ηwh > 62 | ηwh > 62 | ηwh > 69 | ηwh > 90 | ηwh > 163 | ηwh > 188 | ηwh > 200 | ηwh > 213 |
A++ | 53 < ηwh < 62 | 53 < ηwh < 62 | 61 < ηwh < 69 | 72 < ηwh < 90 | 130 < ηwh < 163 | 150 < ηwh < 188 | 160 < ηwh < 200 | 170 < ηwh < 213 |
A+ | 44 < ηwh < 53 | 44 < ηwh < 53 | 53 < ηwh < 61 | 55 < ηwh < 72 | 100 < ηwh < 130 | 115 < ηwh < 150 | 123 < ηwh < 160 | 131 < ηwh < 170 |
A | 35 < ηwh < 44 | 35 < ηwh < 44 | 38 < ηwh < 53 | 38 < ηwh < 55 | 65 < ηwh < 100 | 75 < ηwh < 115 | 80 < ηwh < 123 | 85 < ηwh < 131 |
B | 32 < ηwh < 35 | 32 < ηwh < 35 | 35 < ηwh < 38 | 35 < ηwh < 38 | 39 < ηwh < 65 | 50 < ηwh < 75 | 55 < ηwh < 80 | 60 < ηwh < 85 |
C | 29 < η wh < 32 | 29 < ηwh < 32 | 32 < ηwh < 35 | 32 < ηwh < 35 | 36 < ηwh < 39 | 37 < ηwh < 50 | 38 < ηwh < 55 | 40 < ηwh < 60 |
D | 26 < ηwh < 29 | 26 < ηwh < 29 | 29 < ηwh < 32 | 29 < ηwh < 32 | 33 < ηwh < 36 | 34 < ηwh < 37 | 35 < ηwh < 38 | 36 < ηwh < 40 |
E | 22 < ηwh < 26 | 23 < ηwh < 26 | 26 < ηwh < 29 | 26 < ηwh < 29 | 30 < ηwh < 33 | 30 < ηwh < 34 | 30 < ηwh < 35 | 32 < ηwh < 36 |
F | 19 < ηwh < 22 | 20 < ηwh < 23 | 23 < ηwh < 26 | 23 < ηwh < 26 | 27 < ηwh < 30 | 27 < ηwh < 30 | 27 < ηwh < 30 | 28 < ηwh < 32 |
G | ηwh < 19 | ηwh < 20 | ηwh < 23 | ηwh < 23 | ηwh < 27 | ηwh < 27 | ηwh < 27 | ηwh < 28 |
3. Energieeffizienzklassen für solarbetriebene Warmwasserspeicher, wenn diese eine Solareinrichtung darstellen oder Teil einer solchen Einrichtung sind
Die Energieeffizienzklasse eines solarbetriebenen Warmwasserspeichers ist, falls dieser eine Solareinrichtung darstellt oder Teil einer solchen Einrichtung ist, auf der Grundlage seines Warmhalteverlustes gemäß Tabelle 4 zu bestimmen.
Tabelle 4: Energieeffizienzklassen für solarbetriebene Warmwasserspeicher, wenn diese eine Solareinrichtung darstellen oder Teil einer solchen Einrichtung sind
Energieeffizienzklasse | Warmhalteverlust S in Watt mit Speichervolumen V in Litern |
A+ | S < 5,5 + 3,16 · V0,4 |
A | 5,5 + 3,16 · V0,4 < S < 8,5 + 4,25 · V0,4 |
B | 8,5 + 4,25 · V0,4 < S < 12 + 5,93 · V0,4 |
C | 12 + 5,93 · V0,4 < S < 16,66 + 8,33 · V0,4 |
D | 16,66 + 8,33 · V0,4 < S < 21 + 10,33 · V0,4 |
E | 21 + 10,33 · V0,4 < S < 26 + 13,66 · V0,4 |
F | 26 + 13,66 · V0,4 < S < 31 + 16,66 · V0,4 |
G | S > 31 + 16,66 · V0,4 |
Etiketten | Anhang III |
1. Raumheizgeräte
1.1. Etikett 1
1.1.1. Raumheizgeräte mit Heizkessel, die bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G eingestuft sind
1.1.2. Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung, die bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G eingestuft sind
1.1.3. Raumheizgeräte mit Wärmepumpe, die bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G eingestuft sind, ausgenommen Niedertemperatur-Wärmepumpen
1.1.4. Niedertemperatur-Wärmepumpen, die bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G eingestuft sind
1.2. Etikett 2
1.2.1. Raumheizgeräte mit Heizkessel, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D eingestuft sind
1.2.2. Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D eingestuft sind
1.2.3. Raumheizgeräte mit Wärmepumpe, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D eingestuft sind, ausgenommen Niedertemperatur-Wärmepumpen
1.2.4. Niedertemperatur-Wärmepumpen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieefizienz in die Klassen A+++ bis D eingestuft sind
2. Kombiheizgeräte
2.1. Etikett 1
2.1.1 Kombiheizgeräte mit Heizkessel, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G und hinsichtlich der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in die Klassen A bis G eingestuft sind
2.1.2. Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G und hinsichtlich der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in die Klassen A bis G eingestuft sind
2.2. Etikett 2
2.2.1. Kombiheizgeräte mit Heizkessel, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D und hinsichtlich der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in die Klassen A+ bis F eingestuft sind
2.2.2. Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D und hinsichtlich der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in die Klassen A+ bis F eingestuft sind
3. Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
Etikett für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis G eingestuft sind
4. Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
Etikett für Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis G eingestuft sind
5. Die Gestaltung des Etiketts für Raumheizgeräte mit Heizkessel muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
6. Die Gestaltung des Etiketts für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
7. Das Etikett für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
8. Die Gestaltung des Etiketts für Niedertemperatur-Wärmepumpen muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
9. Die Gestaltung des Etiketts für Kombiheizgeräte mit Heizkessel muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
10. Das Etikett für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
11. Die Gestaltung des Etiketts für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
12. Die Gestaltung des Etiketts für Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
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1) ABl. Nr. L 27 vom 30.01.2010 S. 1.
Produktdatenblatt | Anhang IV |
1. Raumheizgeräte
1.1. Die Angaben auf dem Produktdatenblatt des Raumheizgerätes sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:
sowie ferner für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung:
sowie ferner für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe:
1.2. Ein Datenblatt kann eine Reihe von Raumheizgerätemodellen desselben Lieferanten abdecken.
1.3. Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 1.1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen.
2. Kombiheizgeräte
2.1. Die Angaben auf dem Produktdatenblatt des Kombiheizgerätes sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:
für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes anzugeben:
2.2. Ein Datenblatt kann eine Reihe von Kombiheizgerätemodellen desselben Lieferanten abdecken.
2.3. Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 2.1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen.
3. Temperaturregler
3.1. Die Angaben auf dem Produktdatenblatt des Temperaturreglers sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:
3.2. Ein Datenblatt kann eine Reihe von Temperaturreglermodellen desselben Lieferanten abdecken.
4. Solareinrichtungen
4.1. Die Angaben auf dem Produktdatenblatt der Solareinrichtung sind in nachstehender Reihenfolge zu machen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen (gegebenenfalls auch für Pumpen im Kollektorkreislauf):
4.2. Ein Datenblatt kann eine Reihe von Solareinrichtungsmodellen desselben Lieferanten abdecken.
5. Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
Das Datenblatt für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen muss die in Abbildung 1, Abbildung 2, Abbildung 3 bzw. Abbildung 4 dargestellten Angaben zur Bewertung der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz einer Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen einschließlich folgender Angaben enthalten:
sowie ferner für Vorzugsraumheizgeräte mit Wärmepumpe:
6. Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
Das Datenblatt für Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen muss die unter den Buchstaben a und b aufgeführten Angaben enthalten:
für Vorzugskombiheizgeräte mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes anzugeben:
Tabelle 5: Gewichtung des Vorzugsraumheizgerätes mit Heizkessel oder des Vorzugskombiheizgerätes mit Heizkessel und des Zusatzheizgerätes für Abbildung 1 (*)
Psup/(Prated + Psup) (**) | II, Verbundanlage ohne Warmwasserspeicher | II, Verbundanlage mit Warmwasserspeicher |
0 | 0 | 0 |
0,1 | 0,30 | 0,37 |
0,2 | 0,55 | 0,70 |
0,3 | 0,75 | 0,85 |
0,4 | 0,85 | 0,94 |
0,5 | 0,95 | 0,98 |
0,6 | 0,98 | 1,00 |
> 0,7 | 1,00 | 1,00 |
(*) Die Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation aus den beiden benachbarten Werten berechnet. (**) Prated bezieht sich auf das Vorzugsraumheizgerät oder das Vorzugskombiheizgerät. |
Tabelle 6: Gewichtung des Vorzugsraumheizgerätes mit Kraft-Wärme-Kopplung, des Vorzugsraumheizgerätes mit Wärmepumpe, des Vorzugskombiheizgerätes mit Wärmepumpe oder der Vorzugs-Niedertemperatur- Wärmepumpe und des Zusatzheizgeräts für die Abbildungen 2 bis 4 (*)
Psup/(Prated + Psup) (**) | II, Verbundanlage ohne Warmwasserspeicher | II, Verbundanlage mit Warmwasserspeicher |
0 | 1,00 | 1,00 |
0,1 | 0,70 | 0,63 |
0,2 | 0,45 | 0,30 |
0,3 | 0,25 | 0,15 |
0,4 | 0,15 | 0,06 |
0,5 | 0,05 | 0,02 |
0,6 | 0,02 | 0 |
> 0,7 | 0 | 0 |
(*) Die Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation aus den beiden benachbarten Werten berechnet. (**) Prated bezieht sich auf das Vorzugsraumheizgerät oder das Vorzugskombiheizgerät. |
Bei Vorzugsraumheizgeräten mit Heizkessel und Vorzugskombiheizgeräten mit Heizkessel zur Angabe der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz der angebotenen Verbundanlage in das Datenblatt für eine Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bzw. eine Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen aufzunehmen
Bei Vorzugsraumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung zur Angabe der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz der angebotenen Verbundanlage in das Datenblatt für eine Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen aufzunehmen
Bei Vorzugsraumheizgeräten mit Wärmepumpe und Vorzugskombiheizgeräten mit Wärmepumpe zur Angabe der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz der angebotenen Verbundanlage in das Datenblatt für eine Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bzw. eine Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen aufzunehmen
Bei Vorzugs-Niedertemperatur-Wärmepumpen zur Angabe der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz der angebotenen Verbundanlage in das Datenblatt für eine Verbundanlage aus Raumheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung aufzunehmen
Bei Vorzugsraumheizgeräten mit Heizkessel und Vorzugskombiheizgeräten mit Wärmepumpe zur Angabe der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz der angebotenen Verbundanlage in das Datenblatt für eine Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung aufzunehmen
Technische Unterlagen | Anhang V |
1. Raumheizgeräte
Für Raumheizgeräte umfassen die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
2. Kombiheizgeräte
Für Kombiheizgeräte umfassen die in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
Tabelle 7: Technische Parameter für Raumheizgeräte mit Heizkessel, Kombiheizgeräte mit Heizkessel und Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung
Tabelle 8: Technische Parameter für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe:
3. Temperaturregler
Für Temperaturregler umfassen die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b genannten technischen Unterlagen:
4. Solareinrichtungen
Für Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe b genannten technischen Unterlagen:
5. Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
Für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
6. Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
Für Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 6 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass die Endnutzer das Produkt ausgestellt sehen, außer im Internet | Anhang VI 14 |
1. Raumheizgeräte
1.1. Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
sowie ferner für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung:
sowie ferner für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe:
sowie ferner für Niedertemperatur-Wärmepumpen:
1.2. Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 1.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.
2. Kombiheizgeräte
2.1. Die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes anzugeben:
2.2. Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 2.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.
3. Verbundanlagen aus Raumheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung
3.1. Die in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
3.2. Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 3.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.
4. Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
4.1. Die in Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
4.2. Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 4.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.
Messungen und Berechnungen | Anhang VII |
1. Für die Feststellung und Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung werden Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorgenommen, die den Methoden nach dem anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen. Dabei sind die Bedingungen und technischen Parameter der Nummern 2 bis 6 zu beachten.
2. Allgemeine Bedingungen für Messungen und Berechnungen
3. Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und Verbrauch von Raumheizgeräten mit Heizkessel, Kombiheizgeräten mit Heizkessel und Raumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung
4. Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und Verbrauch von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe
5. Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräten
Die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz ηwh von Kombiheizgeräten wird als Quotient der Bezugsenergie Qref und der für ihre Erzeugung erforderlichen Energie unter folgenden Bedingungen berechnet:
6. Bedingungen für Messungen und Berechnungen von Solareinrichtungen
Der Sonnenkollektor, der solarbetriebene Warmwasserspeicher und die Pumpe des Kollektorkreislaufs (falls vorhanden) werden getrennt geprüft. Falls der Sonnenkollektor und der solarbetriebene Warmwasserspeicher nicht getrennt geprüft werden können, werden sie gemeinsam geprüft.
Die Ergebnisse dienen zur Ermittlung des Warmhalteverlusts S und zu den Berechnungen des Kollektorwirkungsgrades ηcol, des jährlichen nichtsolaren Wärmebeitrags Qnonsol für die Lastprofile M, L, XL und XXL unter den in den Tabellen 13 und 14 dargestellten durchschnittlichen Klimaverhältnissen und des jährlichen Hilfsstromverbrauchs Qaux in kWh als Endenergie.
Tabelle 9: Norm-Nennbedingungen für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe
Wärmetauscher außen | Wärmetauscher innen | |||||
Wärmequelle | Klimaverhältnisse | Eingangstrocken- (feucht-) temperatur | Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpen außer, Niedertemperatur-Wärmepumpen | Niedertemperatur-Wärmepumpen | ||
Eingangstemperatur | Ausgangstemperatur | Eingangstemperatur | Ausgangstemperatur | |||
Außenluft | durchschnittl. | + 7 °C (+ 6 °C) | + 47 °C | + 55 °C | + 30 °C | + 35 °C |
kälter | + 2 °C (+ 1 °C) | |||||
wärmer | + 14 °C (+ 13 °C) | |||||
Abluft | alle | + 20 °C (+ 12 °C) | ||||
Ein-/Auslasstemperatur | ||||||
Wasser | alle | + 10 °C / + 7 °C | ||||
Sole | alle | 0 °C/- 3 °C |
Tabelle 10: Bezugs-Auslegungsbedingungen für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, Temperaturangaben als Trocken-Lufttemperaturen (Feucht-Lufttemperaturen in Klammern)
Klimaverhältnisse | Bezugs-Auslegungstemperatur | Bivalenztemperatur | Betriebsgrenzwert-Temperatur |
Tdesignh | Tbiv | TOL | |
durchschnittl. | - 10 (- 11) °C | höchstens + 2 °C. | höchstens - 7 °C. |
kälter | - 22 (- 23) °C | höchstens - 7 °C. | höchstens - 15 °C. |
wärmer | + 2 (+ 1) °C | höchstens + 7 °C. | höchstens + 2 °C. |
Tabelle 11: Höchstens verfügbare Abluft (m3/h) bei einer Feuchte von 5,5 g/ m3
Angegebenes Lastprofil | XXS | XS | S | M | L | XL | XXL |
Höchstens verfügbare Abluft | 109 | 128 | 128 | 159 | 190 | 870 | 1.021 |
Tabelle 12: Europäische Bezugsheizperiode unter durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe
Klassej | Tj [°C] | durchschnittl. Klimaverhältnisse | kältere Klimaverhältnisse | wärmere Klimaverhältnisse |
Hj (Std./Jahr) | Hj (Std./Jahr) | Hj (Std./Jahr) | ||
1 to 8 | -30 to -23 | 0 | 0 | 0 |
9 | - 22 | 0 | 1 | 0 |
10 | - 21 | 0 | 6 | 0 |
11 | - 20 | 0 | 13 | 0 |
12 | - 19 | 0 | 17 | 0 |
13 | - 18 | 0 | 19 | 0 |
14 | - 17 | 0 | 26 | 0 |
15 | - 16 | 0 | 39 | 0 |
16 | - 15 | 0 | 41 | 0 |
17 | - 14 | 0 | 35 | 0 |
18 | - 13 | 0 | 52 | 0 |
19 | - 12 | 0 | 37 | 0 |
20 | - 11 | 0 | 41 | 0 |
21 | - 10 | 1 | 43 | 0 |
22 | - 9 | 25 | 54 | 0 |
23 | - 8 | 23 | 90 | 0 |
24 | - 7 | 24 | 125 | 0 |
25 | - 6 | 27 | 169 | 0 |
26 | - 5 | 68 | 195 | 0 |
27 | - 4 | 91 | 278 | 0 |
28 | - 3 | 89 | 306 | 0 |
29 | - 2 | 165 | 454 | 0 |
30 | - 1 | 173 | 385 | 0 |
31 | 0 | 240 | 490 | 0 |
32 | 1 | 280 | 533 | 0 |
33 | 2 | 320 | 380 | 3 |
34 | 3 | 357 | 228 | 22 |
35 | 4 | 356 | 261 | 63 |
36 | 5 | 303 | 279 | 63 |
37 | 6 | 330 | 229 | 175 |
38 | 7 | 326 | 269 | 162 |
39 | 8 | 348 | 233 | 259 |
40 | 9 | 335 | 230 | 360 |
41 | 10 | 315 | 243 | 428 |
42 | 11 | 215 | 191 | 430 |
43 | 12 | 169 | 146 | 503 |
44 | 13 | 151 | 150 | 444 |
45 | 14 | 105 | 97 | 384 |
46 | 15 | 74 | 61 | 294 |
Stunden insgesamt: | 4.910 | 6.446 | 3.590 |
Tabelle 13: Durchschnittliche Tagestemperatur (°C)
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | |
durchschnittl. Klimaverhältnisse | + 2,8 | + 2,6 | + 7,4 | + 12,2 | + 16,3 | + 19,8 | + 21,0 | + 22,0 | + 17,0 | + 11,9 | + 5,6 | + 3,2 |
Tabelle 14: Durchschnittliche Gesamtsonneneinstrahlung (W/m2)
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | |
durchschnittl. Klimaverhältnisse | 70 | 104 | 149 | 192 | 221 | 222 | 232 | 217 | 176 | 129 | 80 | 56 |
Tabelle 15: Lastprofile für die Warmwasserbereitung mit Kombiheizgeräten
h | 3XS | XXS | XS | S | |||||||||
Qtap | ƒ | Tm | Qtap | ƒ | Tm | Qtap | ƒ | Tm | Qtap | ƒ | Tm | Tp | |
kWh | l/min | °C | kWh | l/min | °C | kWh | l/min | °C | kWh | l/min | °C | °C | |
07:00 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
07:05 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
07:15 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
07:26 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
07:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,525 | 3 | 35 | 0,105 | 3 | 25 | |
07:45 | |||||||||||||
08:01 | |||||||||||||
08:05 | |||||||||||||
08:15 | |||||||||||||
08:25 | |||||||||||||
08:30 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||
08:45 | |||||||||||||
09:00 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
09:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
10:00 | |||||||||||||
10:30 | |||||||||||||
11:00 | |||||||||||||
11:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
11:45 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
12:00 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
12:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
12:45 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,525 | 3 | 35 | 0,315 | 4 | 10 | 55 |
14:30 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
15:00 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
15:30 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
16:00 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
16:30 | |||||||||||||
17:00 | |||||||||||||
18:00 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||
18:15 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 40 | |||||||
18:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
19:00 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
19:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
20:00 | 0,105 | 2 | 25 | ||||||||||
20:30 | 1,05 | 3 | 35 | 0,42 | 4 | 10 | 55 | ||||||
20:45 | 0,105 | 2 | 25 | ||||||||||
20:46 | |||||||||||||
21:00 | 0,105 | 2 | 25 | ||||||||||
21:15 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
21:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,525 | 5 | 45 | |||||||
21:35 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
21:45 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
Qref | 0,345 | 2,100 | 2,100 | 2,100 |
Fortsetzung von Tabelle 15 Lastprofile für die Warmwasserbereitung mit Kombiheizgeräten
h | M | L | XL | |||||||||
Qtap | ƒ | Tm | Tp | Qtap | ƒ | Tm | Tp | Qtap | ƒ | Tm | Tp | |
kWh | l/mn | °C | °C | kWh | l/min | °C | °C | kWh | l/min | °C | °C | |
07:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
07:05 | 1,4 | 6 | 40 | 1,4 | 6 | 40 | ||||||
07:15 | 1,82 | 6 | 40 | |||||||||
07:26 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
07:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||
07:45 | 0,105 | 3 | 25 | 4,42 | 10 | 10 | 40 | |||||
08:01 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||
08:05 | 3,605 | 10 | 10 | 40 | ||||||||
08:15 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||
08:25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
08:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
08:45 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
09:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
09:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
10:00 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
10:30 | 0,105 | 3 | 10 | 40 | 0,105 | 3 | 10 | 40 | 0,105 | 3 | 10 | 40 |
11:00 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
11:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
11:45 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
12:00 | ||||||||||||
12:30 | ||||||||||||
12:45 | 0,315 | 4 | 10 | 55 | 0,315 | 4 | 10 | 55 | 0,735 | 4 | 10 | 55 |
14:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
15:00 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
15:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
16:00 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
16:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
17:00 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
18:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
18:15 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | |||
18:30 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | |||
19:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
19:30 | ||||||||||||
20:00 | ||||||||||||
20:30 | 0,735 | 4 | 10 | 55 | 0,735 | 4 | 10 | 55 | 0,735 | 4 | 10 | 55 |
20:45 | ||||||||||||
20:46 | 4,42 | 10 | 10 | 40 | ||||||||
21:00 | 3,605 | 10 | 10 | 40 | ||||||||
21:15 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||
21:30 | 1,4 | 6 | 40 | 0,105 | 3 | 25 | 4,42 | 10 | 10 | 40 | ||
21:35 | ||||||||||||
21:45 | ||||||||||||
Qref | 5,845 | 11,655 | 19,07 |
Fortsetzung von Tabelle 15 Lastprofile für die Warmwasserbereitung mit Kombiheizgeräten
h | XXL | |||
Qtap | ƒ | Tm | Tp | |
kWh | l/min | °C | °C | |
07:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
07:05 | ||||
07:15 | 1,82 | 6 | 40 | |
07:26 | 0,105 | 3 | 25 | |
07:30 | ||||
07:45 | 6,24 | 16 | 10 | 40 |
08:01 | 0,105 | 3 | 25 | |
08:05 | ||||
08:15 | 0,105 | 3 | 25 | |
08:25 | ||||
08:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
08:45 | 0,105 | 3 | 25 | |
09:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
09:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
10:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
10:30 | 0,105 | 3 | 10 | 40 |
11:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
11:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
11:45 | 0,105 | 3 | 25 | |
12:00 | ||||
12:30 | ||||
12:45 | 0,735 | 4 | 10 | 55 |
14:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
15:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
15:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
16:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
16:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
17:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
18:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
18:15 | 0,105 | 3 | 40 | |
18:30 | 0,105 | 3 | 40 | |
19:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
19:30 | ||||
20:00 | ||||
20:30 | 0,735 | 4 | 10 | 55 |
20:45 | ||||
20:46 | 6,24 | 16 | 10 | 40 |
21:00 | ||||
21:15 | 0,105 | 3 | 25 | |
21:30 | 6,24 | 16 | 10 | 40 |
21:35 | ||||
21:45 | ||||
Qref | 24,53 |
Prüfung der Produktkonformität durch die Marktaufsichtsbehörden | Anhang VIII 17 |
Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen betreffen nur die Nachprüfung der gemessenen Parameter durch die Behörden der Mitgliedstaaten und dürfen vom Lieferanten keinesfalls als zulässige Toleranzen für die Angabe der Werte in den technischen Unterlagen verwendet werden. Die auf dem Etikett und dem Produktdatenblatt angegebenen Werte und Klassen dürfen für den Lieferanten nicht günstiger sein als die in den technischen Unterlagen vermerkten Werte.
Wenn die Behörden der Mitgliedstaaten prüfen, ob das Modell eines Produkts den in dieser Delegierten Verordnung festgelegten Anforderungen in Bezug auf die in diesem Anhang genannten Anforderungen entspricht, wenden sie folgendes Verfahren an:
(1) Die Behörden der Mitgliedstaaten prüfen ein einziges Exemplar des Modells.
(2) Das Modell gilt als konform mit den geltenden Anforderungen, wenn
(3) Werden die in Absatz 2 Buchstaben a oder b genannten Ergebnisse nicht erreicht, gilt das Modell als nicht konform mit dieser Delegierten Verordnung.
(4) Wird das in Absatz 2 Buchstabe c genannte Ergebnis nicht erreicht, wählen die Behörden des Mitgliedstaats drei weitere Exemplare des gleichen Modells für die Prüfung aus.
(5) Das Modell gilt als konform mit den geltenden Anforderungen, wenn für diese drei Exemplare das arithmetische Mittel der ermittelten Werte innerhalb der in Tabelle 16 angegebenen Toleranzen liegt.
(6) Wird das in Absatz 5 genannte Ergebnis nicht erreicht, gilt das Modell als nicht konform mit dieser Delegierten Verordnung.
(7) Die Behörden des Mitgliedstaats übermitteln den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission alle relevanten Informationen unverzüglich nach einer Entscheidung über die Nichtkonformität des Modells gemäß den Absätzen 3 und 6.
Die Behörden der Mitgliedstaaten verwenden die Mess- und Berechnungsmethoden, die in Anhang VII beschrieben werden.
Die Behörden der Mitgliedstaaten wenden nur die in Tabelle 16 aufgeführten Prüftoleranzen und in Bezug auf die in diesem Anhang genannten Anforderungen nur das in den Absätzen 1 bis 7 beschriebene Verfahren an. Es finden keine anderen Toleranzen Anwendung, die etwa in harmonisierten Normen oder in anderen Messverfahren festgelegt sind.
Tabelle 16 Prüftoleranzen
Parameter | Prüftoleranzen |
Raumheizungs-Energieeffizienz ηs | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 8 % unterschreiten. |
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz ηwh | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 8 % unterschreiten. |
Schallleistungspegel | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 2 dB(A) übersteigen. |
Klasse des Temperaturreglers | Die Klasse des Temperaturreglers entspricht der für das Gerät angegebenen Klasse. |
Kollektorwirkungsgrad ηcol | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % unterschreiten. |
Warmhalteverlust S | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
Hilfsstromverbrauch Qaux | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
Informationen, die im Fall des Verkaufs, der Vermietung oder des Mietkaufs über das Internet bereitzustellen sind | Anhang IX 14 |
(1) Für die Zwecke der Nummern 2 bis 5 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
(2) Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 bereitgestellte Etikett bzw. das Etikett, das im Falle einer Verbundanlage auf der Grundlage des gemäß Artikel 3 von den Lieferanten bereitgestellten Etiketts und der von ihnen bereitgestellten Datenblätter ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, ist nach dem in Artikel 3 festgelegten Zeitplan auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Werden sowohl ein Produkt als auch eine Verbundanlage gezeigt und wird der Preis dabei nur für die Verbundanlage angegeben, so ist nur das Etikett der Verbundanlage darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der in Anhang III festgelegten Größe entsprechen. Das Etikett kann mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden, wobei das für den Zugang zum Etikett verwendete Bild den Vorgaben in Nummer 3 entsprechen muss. Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.
(3) Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss bei einer geschachtelten Anzeige
(4) Bei einer geschachtelten Anzeige muss die Reihenfolge, in der das Etikett angezeigt wird, folgenden Vorgaben entsprechen:
(5) Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 bereitgestellte Produktdatenblatt ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Preises des Produkts oder der Verbundanlage darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist. Das Produktdatenblatt kann mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige dargestellt werden; in diesem Fall muss auf dem Link für den Zugriff auf das Datenblatt klar und leserlich ,Produktdatenblatt' angegeben sein. Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Maus-Rollover über den Link bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem Touchscreen erscheinen.
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