Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2015, Energienutzung - EU Bund
Frame öffnen

Beschluss (EU) 2015/1402 der Kommission vom 15. Juli 2015 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C des Abkommens

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 217 vom 18.08.2015 S. 9)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss 2013/107/EG des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte 1, insbesondere auf Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Abkommen erlaubt der Europäischen Kommission und dem Umweltbundesamt der USA (United States Environmental Protection Agency, US-EPA), zusammen gemeinsame Spezifikationen für Bürogeräte zu entwickeln und regelmäßig zu überarbeiten und somit den Anhang C des Abkommens zu ändern.

(2) Der Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.

(3) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 genannten Energy-Star-Büros der Europäischen Union Rechnung.

(4) Die Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil I sollten aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Einziger Artikel

Der beigefügte Beschlussentwurf bildet die Grundlage für den Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil I des Abkommens.

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

1) ABl. Nr. L 63 vom 06.03.2013 S. 5.

2) Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein Kennzeichnungsprogramm der Union für stromsparende Bürogeräte (ABl. Nr. L 39 vom 13.02.2008 S. 1).

.

Entwurf eines Beschlusses vom [ ... ] der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C des AbkommensAnhang


Die Verwaltungsorgane -

gestützt auf das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte, insbesondere auf Artikel XII,

in der Erwägung, dass die Spezifikationen für "Computer" überarbeitet werden sollten

- beschließen:

Der Teil I "Computer", der gegenwärtig in Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte enthalten ist, wird aufgehoben und durch den Teil V "Computer" ersetzt, wie nachfolgend festgelegt.

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften ausgefertigt und von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet.

Unterzeichnet in Washington DC am [...]Unterzeichnet in Brüssel am [...]
im Namen der United States Environmental Protection Agencyim Namen der Europäischen Union

.

Anhang C - Teil II des AbkommensAnhang


"V. Spezifikationen für Computer (Version 6.1)

1. Begriffsbestimmungen

A) Produktarten:

  1. Computer: ein Gerät, das Logikoperationen ausführt und Daten verarbeitet. Im Sinne dieser Spezifikationen umfasst der Begriff Computer sowohl stationäre als auch tragbare Geräte, einschließlich Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer, Notebook-Computer, Small-Scale-Server, Thin-Clients und Workstations. Computer sind zwar in der Lage, Eingabe- und Anzeigegeräte zu nutzen, solche Geräte brauchen jedoch nicht im Lieferumfang eines Computers enthalten zu sein. Ein Computer umfasst mindestens die folgenden Bestandteile:
    1. eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU), die die Operationen ausführt. Ist keine CPU vorhanden, muss das Gerät als Client-Gateway zu einem Server fungieren, der als Computerverarbeitungseinheit dient;
    2. Benutzereingabegeräte wie Tastatur, Maus oder Touchpad und
    3. einen integrierten Anzeigeschirm und/oder eine Anschlussmöglichkeit für ein externes Anzeigegerät zur Ausgabe von Informationen.
  2. Desktop-Computer: ein Computer, dessen Haupteinheit bestimmungsgemäß an einem festen Standort - in der Regel auf einem Schreibtisch oder am Fußboden - aufgestellt wird. Desktop-Computer sind nicht als tragbare Geräte konzipiert; sie sind zur Nutzung mit einem Anzeigegerät, einer Tastatur und einer Maus als externe Komponenten bestimmt. Desktop-Computer dienen einer breiten Palette von Heim- und Büroanwendungen, einschließlich Anwendungen für den Verkaufsort.
    1. Integrierter Desktop-Computer: ein Desktop-Computer, bei dem die Computer-Hardware und das Anzeigegerät in einem einzigen Gehäuse untergebracht und über ein einziges Kabel mit dem Wechselstromnetz verbunden sind. Es gibt zwei Arten von integrierten Desktop-Computern: 1) ein System, bei dem das Anzeigegerät und der Computer konstruktiv zu einer Einheit verbunden sind, oder 2) ein als Einzelsystem ausgeliefertes System, bei dem das Anzeigegerät zwar eine separate Einheit ist, aber über ein Gleichstromkabel mit dem Hauptgerät verbunden ist und sowohl Computer als auch Anzeigegerät durch ein einziges Netzteil gespeist werden. Integrierte Desktop-Computer bilden eine Unterart der Desktop-Computer und sind in der Regel für ähnliche Funktionalitäten wie Desktop-Systeme ausgelegt.
  3. Notebook-Computer: ein Computer, der speziell als tragbares Gerät und für den längeren Betrieb mit oder ohne direkten Anschluss an eine Wechselstromquelle konzipiert ist. Notebook-Computer enthalten ein integriertes Anzeigegerät, eine fest eingebaute mechanische Tastatur (mit physischen, beweglichen Tasten) und ein Zeigegerät.

    Hinweis: Notebook-Computer sind in der Regel dafür ausgelegt, ähnliche Funktionen bereitzustellen wie Desktop- Computer und funktionell ähnliche Software zu nutzen wie diese. Im Sinne dieser Spezifikation gehören zu den Notebook-Computern auch Modelle mit berührungsempfindlichen Bildschirmen.

    1. Mobiler Thin-Client: ein Computer, der unter die Begriffsbestimmung eines Thin-Clients fällt, aber speziell als tragbares Gerät konzipiert ist und zudem der Begriffsbestimmung eines Notebook-Computers entspricht. Diese Produkte gelten für die Zwecke dieser Spezifikation als Notebook-Computer.
    2. 2-in-1-Notebook: ein Computer, der einem herkömmlichen Notebook-Computer mit einem zweischaligen Gehäuse ähnelt, dessen Anzeigegerät aber abgenommen und als eigenständiger Slate-/Tablet-Computer verwendet werden kann. Tastaturteil und Anzeigeteil des Produkts müssen als integrierte Einheit geliefert werden. 2-in-1-Notebooks gelten im Weiteren in dieser Spezifikation als Notebook-Computer und werden daher nicht ausdrücklich erwähnt.
  4. Slate/Tablet: ein Computergerät, das als tragbares Gerät konzipiert ist und alle folgenden Kriterien erfüllt:
    1. verfügt über ein integriertes Anzeigegerät mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 6,5 Zoll (16,5 1 cm) und weniger als 17,4 Zoll (44,196 cm),
    2. hat im Auslieferungszustand keine integrierte oder fest angebrachte physische Tastatur,
    3. ist mit einem Touchscreen ausgerüstet, über den es hauptsächlich bedient wird (Tastatur optional),
    4. verfügt über eine drahtlose Netzwerkverbindung, mit der es überwiegend arbeitet (z.B. WLAN, 3G, LTE usw.) und
    5. wird hauptsächlich über einen eingebauten Akku betrieben (mit einer Verbindung zum Stromnetz, die nicht in erster Linie der Stromversorgung des Geräts, sondern dem Aufladen des Akkus dient).
  5. Tragbarer All-in-One-Computer: ein Computer, der eingeschränkt als tragbares Gerät genutzt werden kann und alle folgenden Kriterien erfüllt:
    1. verfügt über ein integriertes Anzeigegerät mit einer Bildschirmdiagonale von mindestens 17,4 Zoll (44,196 cm),
    2. hat im Auslieferungszustand keine in das physische Gehäuse des Produkts integrierte Tastatur,
    3. ist mit einem Touchscreen ausgerüstet, über den er hauptsächlich bedient wird (Tastatur optional),
    4. verfügt über eine drahtlose Netzwerkverbindung (z.B. WLAN, 3G, LTE usw.) und
    5. verfügt über einen internen Akku, wird jedoch vorwiegend aus dem Wechselstromnetz versorgt.
  6. E-Reader: ein Gerät, das für die Anzeige und Betrachtung unbewegter Bilder bestimmt ist. Die Anzeige weist eine niedrige Bildwiederholfrequenz auf und ist gefertigt aus bistabilen Werkstoffen, bei denen nur zum Bildwechsel, nicht aber zur Aufrechterhaltung eines sichtbaren Bildes Energie benötigt wird.
  7. Small-Scale-Server: ein Computer, der in der Regel Desktop-Komponenten im Desktopformat verwendet, jedoch in erster Linie als Speicherhost für andere Computer bestimmt ist. Small-Scale-Server sind für Funktionen wie Bereitstellung von Netzinfrastrukturdiensten (z.B. Archivierung) sowie Daten- oder Medienhosting konzipiert. Sie sind nicht hauptsächlich auf die Datenverarbeitung für andere Systeme oder den Betrieb als Webserver ausgelegt. Ein Small-Scale-Server weist die folgenden Merkmale auf:
    1. Er ist als Standgerät, Turmgerät oder in einem sonstigen Format konzipiert, das dem Format von Desktop- Computern ähnelt, sodass alle Datenverarbeitungs-, Speicher- und Netzschnittstellenkomponenten in einem Gehäuse/Produkt untergebracht sind.
    2. Er ist für den täglichen Betrieb rund um die Uhr bestimmt und weist geringe außerplanmäßige Ausfallzeiten (in der Größenordnung von Stunden pro Jahr) auf.
    3. Er ist für den Simultanbetrieb in einer Mehrbenutzer-Umgebung ausgelegt, in der mehrere Benutzer an vernetzten Client-Geräten arbeiten können.
    4. Er ist für den Betrieb mit einem Industriestandard-Server-Betriebssystem für Heimanwendungen oder den unteren Leistungsbereich (z.B. Windows Home Server, Mac OS X Server, Linux, UNIX, Solaris) konzipiert.
  8. Thin-Client: ein Computer mit eigener Stromversorgung, der mit Fernrechnern (z.B. Computerserver, entfernte Workstation) verbunden ist, auf denen die hauptsächliche Verarbeitung erfolgt. Die wesentlichen Computerfunktionen (z.B. Programmausführung, Datenspeicherung, Interaktion mit anderen Internetressourcen usw.) werden von den Fernrechnern bereitgestellt. Thin-Clients im Sinne dieser Spezifikation sind 1. nur Computer ohne eingebaute Rotations-Speichermedien und 2. zur Nutzung an einem festen Standort (z.B. auf einem Schreibtisch) und nicht als tragbares Gerät bestimmt.
    1. Integrierter Thin-Client: ein Computer, bei dem die Computer-Hardware und das Anzeigegerät über ein einziges Kabel mit dem Wechselstromnetz verbunden sind. Es gibt zwei Arten von integrierten Thin-Clients: 1) ein System, bei dem das Anzeigegerät und der Computer konstruktiv zu einer Einheit verbunden sind, oder 2) ein als Einzelsystem ausgeliefertes System, bei dem das Anzeigegerät zwar eine separate Einheit ist, aber über ein Gleichstromkabel mit dem Hauptgerät verbunden ist und sowohl Computer als auch Anzeigegerät durch ein einziges Netzteil gespeist werden. Integrierte Thin-Clients bilden eine Unterart der Thin-Clients und sind in der Regel für ähnliche Funktionalitäten wie Thin-Client-Systeme ausgelegt.
    2. Ultra-Thin-Client: ein Computer, der über weniger lokale Ressourcen als ein gängiger Thin-Client verfügt und Maus- und Tastatureingaben an einen Fernrechner weiterleitet, von dem er Bildinhalte zurückerhält. Ultra- Thin-Clients können nicht mit mehreren Geräten gleichzeitig über eine Schnittstelle arbeiten oder Remote- Apps im Fenstermodus ausführen, weil das Gerät kein benutzerspezifisches Client-Betriebssystem umfasst (d. h. unterhalb der Firmware, für Benutzer unzugänglich).
  9. Workstation: ein Hochleistungs-Einzelplatzcomputer, der neben anderen rechenintensiven Aufgaben typischerweise für Grafikanwendungen, CAD, Softwareentwicklung sowie finanzwirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen genutzt wird. Workstations im Sinne dieser Spezifikation a) werden als Workstation (bzw. Arbeitsplatzrechner) in Verkehr gebracht; b) haben einen mittleren Ausfallabstand (MTBF) von mindestens 15.000 Stunden (auf der Grundlage von entweder Bellcore TR-NWT-000332, Ausgabe 6, 12/97, oder von in der Praxis erhobenen Daten); c) unterstützen Fehlerkorrekturcode (Error Correcting Code - ECC) und/oder Pufferspeicher. Außerdem erfüllt eine Workstation mindestens drei der folgenden Kriterien:
    1. zusätzliche Stromversorgung für Hochleistungs-Grafikkarten (d. h. zusätzlicher PCI-E-Stromanschluss 6-polig 12V);
    2. Systemverkabelung auf der Hauptplatine für PCI-E-Anschlüsse mit einer Breite von mehr als x4, zusätzlich zu den Grafiksteckplätzen und/oder PCI-X-Unterstützung;
    3. Uniform-Memory-Access-Grafik (UMA) wird nicht unterstützt;
    4. mindestens fünf PCI-, PCI-E- oder PCI-X-Steckplätze;
    5. Multiprozessorfähigkeit für zwei oder mehr Prozessoren (der Rechner muss konstruktiv getrennte Prozessorgruppen/-sockel unterstützen, d. h. nicht nur einen einzelnen Mehrkernprozessor) und/oder
    6. Zulassung im Rahmen der Produktzertifizierungen von mindestens zwei unabhängigen Softwareherstellern. Diese Zertifizierungen können im Gange sein, müssen jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Zulassung abgeschlossen sein.

B) Produktkategorie: eine sekundäre Klassifizierung oder Unterart innerhalb einer Produktart, die auf Produktmerkmalen und installierten Komponenten beruht. Produktkategorien werden in dieser Spezifikation zur Festlegung der Einstufungs- und Prüfungsanforderungen verwendet.

C) Computer-Komponenten:

  1. Grafikprozessor (GPU): eine vom Hauptprozessor (CPU) getrennte integrierte Schaltung, die dazu dient, die Aufbereitung von 2D- und/oder 3D-Inhalten zur Ausgabe an Anzeigegeräte zu beschleunigen. Eine GPU kann in eine CPU eingebunden oder auf der Hauptplatine oder anderswo angebracht sein, um die CPU von Anzeigefunktionen zu entlasten.
  2. Diskrete Grafik (dGfx): ein Grafikprozessor (GPU) mit einer Steuerschnittstelle für den lokalen Speicher und mit lokalem grafikspezifischen Speicher.
  3. Integrierte Grafik (iGfx): eine Grafiklösung, die keine diskrete Grafik umfasst.
  4. Anzeigegerät: ein handelsübliches Produkt, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik häufig in einem Gehäuse untergebracht sind und dessen Hauptfunktion in der Anzeige visueller Informationen besteht, die 1) von einem Computer, einer Workstation oder einem Server über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen (z.B. VGA, DVI, HDMI, Display Port, IEEE 1394, USB) oder 2) von einem externen Speichermedium (z.B. USB-Speicher-Stick, Speicherkarte) oder 3) von einer Netzverbindung ausgegeben werden.
    1. Leistungserweitertes integriertes Display: ein integriertes Computer-Anzeigegerät, das alle folgenden Leistungs- und Funktionsmerkmale aufweist:
      1. ein Kontrastverhältnis von mindestens 60:1 mit einem horizontalen Blickwinkel von mindestens 85°, mit oder ohne Glasabdeckung;
      2. eine native Bildschirmauflösung von mindestens 2,3 Megapixeln (MP) und
      3. einen Farbumfang von mindestens sRGB gemäß der Europäischen Norm EN 61966-2-1 (identisch mit IEC 61966-2-1). Farbraumverschiebungen sind zulässig, soweit mindestens 99 % der definierten sRGB- Farben dargestellt werden.
  5. Externes Netzteil (External Power Supply - EPS) - auch externe Stromversorgung genannt: eine externe Stromversorgungsschaltung, die haushaltsüblichen elektrischen Wechselstrom in Gleichstrom oder in Wechselstrom mit niedriger Spannung für den Betrieb eines Verbraucherprodukts umwandelt.
  6. Internes Netzteil (Internal Power Supply - IPS): eine Komponente, die im Computergehäuse untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Netzspannung in Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung der Komponenten des Computers umzuwandeln. Im Sinne dieser Spezifikation muss ein internes Netzteil innerhalb des Computergehäuses, aber getrennt von der Hauptplatine des Computers angebracht sein. Das Netzteil muss mit dem Wechselstromnetz über ein einzelnes Kabel ohne Zwischenschaltkreise zwischen Netzteil und Stromnetz verbunden sein. Ferner müssen alle Stromanschlüsse vom Netzteil zu den Komponenten des Computers, mit Ausnahme eines Gleichstromanschlusses zu einem Anzeigegerät bei einem integrierten Desktop-Computer, innerhalb des Computergehäuses untergebracht sein (d. h., es darf keine externen Kabel vom Netzteil zum Computer oder zu einzelnen Komponenten des Computers geben). Interne Gleichstrom/Gleichstrom-Wandler, die zur Umwandlung einer einzelnen Gleichstromspannung eines externen Netzteils in Mehrfachspannungen für den Computer dienen, gelten nicht als interne Netzteile.

D) Betriebszustände:

  1. Aktivzustand: der Leistungsaufnahmezustand, in dem der Computer a) infolge einer vorherigen oder zeitgleichen Benutzereingabe oder b) infolge eines vorherigen oder zeitgleichen Befehls über das Netz Nutzarbeit verrichtet. Der Aktivzustand umfasst die aktive Verarbeitung, das Aufsuchen von Daten im Massen-, Arbeits- oder Cache-Speicher, einschließlich der Zeit im Leerlaufzustand in Erwartung weiterer Benutzereingaben und bis zum Übergang zu einem Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme.
  2. Leerlaufzustand: der Zustand, in dem das Betriebssystem und die sonstige Software vollständig geladen sind, ein Benutzerprofil erstellt wurde, der Computer nicht im Ruhezustand ist und die Aktivität auf diejenigen grundlegenden Anwendungen beschränkt ist, die das System automatisch startet. Der Leerlaufzustand besteht aus zwei Teilen: kurzer Leerlauf und langer Leerlauf.
    1. Langer Leerlauf: der Zustand, in dem sich der Computer im Leerlauf befindet (d. h. 15 Minuten nach dem Hochfahren des Betriebssystems oder nach Abschluss eines aktiven Arbeitsvorgangs oder nach der Rückkehr aus einem Ruhezustand) und das Hauptanzeigegerät des Computers in einen Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme eingetreten ist, in dem keine Bildinhalte betrachtet werden können (d. h. die Hintergrundbeleuchtung ausgeschaltet ist), es aber noch in Betrieb ist (ACPI G0/S0). Sind im Auslieferungszustand Energiemanagementfunktionen entsprechend dem in dieser Begriffsbestimmung beschriebenen Szenario aktiviert, müssen diese vor einer Bewertung des langen Leerlaufzustands wirksam werden (d. h. das Anzeigegerät ist in einem Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme, die Festplatten sind heruntergeregelt), aber der Computer darf nicht in einen Ruhezustand eintreten. PLONG_IDLE ist die im langen Leerlaufzustand gemessene durchschnittliche Leistungsaufnahme.
    2. Kurzer Leerlauf: der Zustand, in dem sich der Computer im Leerlauf befindet (d. h. 5 Minuten nach dem Hochfahren des Betriebssystems oder nach Abschluss eines aktiven Arbeitsvorgangs oder nach der Rückkehr aus einem Ruhezustand), der Bildschirm eingeschaltet ist und keine Energiemanagementfunktionen des langen Leerlaufzustands wirksam sind (d. h., die Festplatten laufen normal und der Computer darf nicht in einen Ruhezustand eintreten). PSHORT _IDLE ist die im kurzen Leerlaufzustand gemessene durchschnittliche Leistungsaufnahme.
  3. Aus-Zustand: der Zustand mit der geringsten, vom Benutzer nicht ausschaltbaren (beeinflussbaren) Leistungsaufnahme, der unbegrenzt fortbesteht, solange das Gerät mit dem Stromnetz verbunden ist und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers genutzt wird. Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Aus- Zustand dem ACPI-Zustand S5.
  4. Ruhezustand: ein Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme, in den der Computer nach einer bestimmten Inaktivitätszeit automatisch übergehen oder manuell versetzt werden kann. Ein Computer mit Ruhezustandsfunktion kann durch Netzverbindungen oder Benutzerschnittstellengeräte schnell 'geweckt' werden und erreicht innerhalb von maximal 5 Sekunden nach Beginn des Weck-Ereignisses die vollständige Betriebsbereitschaft, einschließlich Anzeigefunktion. Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Ruhezustand in der Regel dem ACPI-Zustand S3 (Suspend to RAM).

E) Netz- und Zusatzfunktionen:

  1. Zusätzlicher interner Speicher: alle internen Festplattenlaufwerke (HDD) oder Solid-State-Drives (SSD), mit denen ein Computer über das erste Laufwerk hinaus werkseitig ausgestattet ist. Diese Begriffsbestimmung erfasst keine externen Laufwerke.
  2. Energieeffizientes Ethernet (EEE): eine Technik, die bei geringem Datendurchsatz einen verringerten Stromverbrauch von Ethernet-Schnittstellen ermöglicht. Spezifiziert in IEEE 802.3az.
  3. Vollständige Netzschaltung: Fähigkeit eines Computers, im Ruhezustand oder einem alternativen Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme (LPM) bis höchstens 10 Watt die Netzpräsenz zu wahren sowie bei Notwendigkeit weiterer Datenverarbeitung (auch der zur Wahrung der Netzpräsenz gelegentlich erforderlichen Operationen) intelligent aufzuwachen. Die Präsenz des Computers, seine Netzdienste und Anwendungen werden sogar dann aufrechterhalten, wenn er sich einem Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme befindet. Aus der Netzperspektive ist ein Computer, der in einem Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme die vollständige Netzschaltung aufrechterhält, im Hinblick auf gemeinsame Anwendungen und Nutzungsmuster einem Computer im Leerlaufzustand funktionell gleichwertig. Die vollständige Netzschaltung im Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme ist nicht auf bestimmte Protokolle beschränkt, sondern kann sich auf nach der Erstinstallation installierte Anwendungen erstrecken. Wird auch als 'Netzproxy'-Funktion bezeichnet und in der Norm Ecma-393 beschrieben.
    1. Netzproxy - Grundfunktion: Zur Aufrechterhaltung der Netzadressen und der Netzpräsenz während eines Zustands mit niedriger Leistungsaufnahme verwendet das System IPv4 ARP und IPv6 NS/ND.
    2. Netzproxy - Vollfunktion: Im Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme unterstützt das System die Grundfunktion sowie Fernwecken und Diensterkennung/Namensdienste.
    3. Netzproxy - Fernwecken: Im Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme kann das System auf Veranlassung von außerhalb des lokalen Netzes aus der Ferne geweckt werden. Umfasst die Grundfunktion.
    4. Netzproxy - Diensterkennung/Namensdienste: Im Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme erlaubt das System die Bekanntgabe von Hostdiensten und Netznamen. Umfasst die Grundfunktion.
  4. Netzschnittstelle: die Komponenten (Hardware und Software), deren Hauptfunktion darin besteht, den Computer in die Lage zu versetzen, mittels einer oder mehrerer Netztechniken zu kommunizieren. Beispiele für Netzschnittstellen sind IEEE 802.3 (Ethernet) und IEEE 802.11 (Wi-Fi).
  5. Weck-Ereignis: vom Benutzer ausgelöste, planmäßige oder externe Ereignisse oder Impulse, die bewirken, dass der Computer vom Ruhe- oder Aus-Zustand in einen aktiven Betriebszustand übergeht. Solche Weck-Ereignisse sind unter anderem Mausbewegungen, Tastatureingaben, Controllereingaben, Echtzeituhrereignisse oder die Bedienung einer Taste am Gehäuse und im Fall externer Ereignisse Impulse, die per Fernbedienung, Netz, Modem usw. übertragen werden.
  6. Wake-on-LAN (WOL): Funktion, durch die ein Computer mittels eines per Ethernet über das Netz übertragenen Weck-Ereignisses aus dem Ruhe- oder Aus-Zustand in einen aktiven Betriebszustand übergehen kann.
  7. Umschaltbare Grafik: Funktion, die es erlaubt, diskrete Grafikprozessoren, die nicht benötigt werden, abzuschalten und durch integrierte Grafik zu ersetzen.

    Hinweis: Im Batteriebetrieb oder zur Darstellung nicht allzu komplizierter Bildinhalte kann mit dieser Funktion die Bildaufbereitung für die Anzeige durch eine integrierte Grafiklösung, die eine niedrigere Leistungsaufnahme oder einen geringeren Funktionsumfang aufweist, erfolgen, während der diskrete Grafikprozessor (GPU), der mehr Strom verbraucht aber leistungsfähiger ist, dann zur Bildaufbereitung eingesetzt wird, wenn der Benutzer dies tatsächlich benötigt.

F) Absatz- und Vertriebskanäle:

  1. Firmenkundenvertrieb: Vertriebswege, die in der Regel von großen und mittleren Unternehmen, staatlichen Stellen, Bildungseinrichtungen oder anderen Organisationen genutzt werden, um Computer zum Einsatz in verwalteten Client/Server-Umgebungen zu erwerben.
  2. Modellbezeichnung: eine Handelsbezeichnung mit der Modellnummer des Computers, einer Produktbeschreibung oder anderen Markenangaben.
  3. Modellnummer: eine eigene Handelsbezeichnung oder Bezugskennung für eine spezifische Hardware/Software- Konfiguration (d. h. Betriebssystem, Prozessortyp, Speicher, GPU usw.), die entweder im Voraus festgelegt oder vom Kunden gewählt wird.

G) Produktfamilie: eine übergeordnete Bezeichnung für eine Reihe von Computern mit der gleichen Gehäuse/ Hauptplatinen-Kombination, die oftmals Hunderte von möglichen Hardware/Software-Konfigurationen umfasst. Produktmodelle innerhalb einer Produktfamilie unterscheiden sich voneinander durch eine oder mehrere Eigenschaften oder Funktionen, die sich entweder 1) nicht auf die Produktleistung im Sinne der ENERGY-STAR- Einstufungskriterien auswirken oder 2) darin als akzeptable Abweichungen innerhalb der Produktfamilie aufgeführt sind. Für Computer sind u. a. folgende Abweichungen akzeptabel:

  1. Farbe,
  2. Gehäuse und
  3. andere elektronische Komponenten als Gehäuse/Hauptplatinen, z.B. Prozessor, Speicher, GPU usw.

2. Anwendungsbereich

2.1. Einbezogene Produkte

2.1.1. Für eine ENERGY-STAR-Kennzeichnung infrage kommen Produkte, die der Begriffsbestimmung eines Computers und der Definition einer der folgenden Produktarten dieser Spezifikation entsprechen, mit Ausnahme der in Abschnitt 2.2 aufgeführten Produkte:

  1. Desktop-Computer und integrierte Desktop-Computer,
  2. Notebook-Computer,
  3. Slates/Tablets,
  4. tragbare All-in-One-Computer,
  5. Workstations,
  6. Small-Scale-Server, die für den Einsatz außerhalb von Rechenzentren beworben und verkauft werden, und
  7. Thin-Clients.

2.2. Ausgeschlossene Produkte

2.2.1. Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht infrage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.energystar.gov/ products.

2.2.2. Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht infrage:

  1. Dockingstationen,
  2. Videospielkonsolen,
  3. E-Reader,
  4. Handheld-Videospielgeräte, üblicherweise batteriegetrieben und zur Benutzung mit einem integrierten Display als Hauptanzeigegerät,
  5. mobile Thin-Clients, die nicht der Begriffsbestimmung eines Notebook-Computers entsprechen,
  6. PDA-Geräte (Personal Digital Assistant),
  7. Produkte für den Verkaufsort (POS), die keine internen Komponenten enthalten, die üblicherweise in Notebook-Computern, Desktop-Computern oder integrierten Desktop-Computern eingesetzt werden (z.B. Prozessor, Hauptplatine und Arbeitsspeicher),
  8. Small-Scale-Server, die für den Einsatz in Rechenzentren beworben und verkauft werden,
  9. Handheld-Computer mit Mobilfunk-Sprachtelefonfunktion und
  10. Ultra-Thin-Clients.

3. Einstufungskriterien

3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung

3.1.1. Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.

3.1.2. Soweit in dieser Spezifikation nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.

3.1.3. Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.

3.2. Allgemeine Anforderungen

3.2.1. Anforderungen an interne Netzteile (IPS): Interne Netzteile in Computern, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation infrage kommen, müssen bei der Prüfung gemäß dem Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (Allgemeines Prüfprotokoll für die Effizienz interner Netzteile, abrufbar unter http://www.plugloadsofischaxlutions.com/docs/collatrl/print/Generalized_Internal_Power_Supply_Efficiency_Test_Protocol_R6.6.pdf) die folgenden Anforderungen erfüllen und sind für jeden Markt, in dem sie als ENERGY-STAR-gerecht verkauft und beworben werden sollen, mit der betreffenden Netzspannungs-/Frequenzkombination zu prüfen.

  1. Interne Netzteile mit einer maximalen Nennleistung von weniger als 75 W müssen den in Tabelle 1 aufgeführten Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad entsprechen.
  2. Interne Netzteile mit einer maximalen Nennleistung von mindestens 75 W müssen sowohl den Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad als auch den in Tabelle 1 aufgeführten Mindestanforderungen an den Leistungsfaktor entsprechen.

Tabelle 1: Anforderungen an interne Netzteile

Lastbedingung
(Prozentsatz der Ausgangsleistung laut Typenschild)
Mindest- WirkungsgradMindest- Leistungsfaktor
20 %0,82-
50 %0,85-
100 %0,820,90

3.2.2. Anforderungen an externe Netzteile (EPS): Externe Einzel- und Mehrspannungsnetzteile müssen bei der Prüfung nach der Uniform Test Method for Measuring the Energy Consumption of External Power Supplies, Appendix Z to 10 CFR Part 430 (Einheitliche Prüfmethode für die Messung des Stromverbrauchs externer Netzteile) mindestens die Leistungsanforderungen der Stufe V des International Efficiency Marking Protocol (Internationales Protokoll zur Effizienzkennzeichnung) erfüllen.

3.3. Anforderungen an die Energiemanagementfunktionen

3.3.1. Die Produkte müssen im Auslieferungszustand Energiemanagementfunktionen gemäß Tabelle 2 umfassen, wobei folgende Bedingungen gelten:

  1. Bei Thin-Clients gilt die Anforderung in Bezug auf Wake-on-LAN (WOL) nur für Produkte, die bestimmungsgemäß Software-Updates aus einem zentral verwalteten Netz erhalten, während das Gerät sich im Ruhe- oder Aus-Zustand befindet. Thin-Clients, bei denen standardmäßig keine Software-Aktualisierungen außerhalb der Betriebszeiten erfolgen, sind von der WOL-Anforderung ausgenommen.
  2. Bei Notebook-Computern kann die WOL-Funktion automatisch deaktiviert werden, wenn das Produkt vom Wechselstromnetz getrennt wird.
  3. Bei allen Produkten mit WOL-Funktion müssen gezielte Paketfilter aktiviert und auf eine dem Industriestandard entsprechende Werkskonfiguration eingestellt sein.
  4. Für Produkte, die werkseitig keinen Ruhezustand haben, gelten nur die Anforderungen an den Ruhezustand des Anzeigegerätes.

Tabelle 2: Anforderungen an die Energiemanagementfunktionen

Zustand oder ÜbergangAnforderungDesktop- ComputerIntegrierte Desktop- ComputerTragbare All-in- One- ComputerNote- book- ComputerSmall- Scale- ServerSlates / TabletsThin- ClientsWork- stations
Ruhezustand des Systems 11) Der Ruhezustand wird so eingestellt, dass er spätestens nach 30 Minuten Inaktivität des Benutzers aktiviert wird.

2) Die Geschwindigkeit aktiver 1-Gbit/s-Ethernet- Netzverbindungen wird beim Übergang in den Ruhe- oder Aus-Zustand reduziert.

JaJaJaJaNeink.
A.
JaJa
Ruhezustand des AnzeigegerätsDer Ruhezustand des Anzeigegeräts wird so eingestellt, dass er spätestens nach 15 Minuten Inaktivität des Benutzers aktiviert wird.JaJaJaJaJaJaJaJa
Wake-on-
LAN
(WOL) 1
1) Ethernetfähige Computer müssen den Benutzern die Möglichkeit bieten, die WOL-Funktion für den Ruhezustand zu aktivieren und zu deaktivieren.

2) Im Firmenkundenvertrieb ausgelieferte ethernetfähige Computer müssen entweder

  1. werkseitig so eingestellt sein, dass die WOL- Funktion für den Ruhezustand aktiviert ist, wenn das System mit Wechselstrom betrieben wird, oder
  2. den Benutzern die Möglichkeit bieten, die WOL-Funktion zu aktivieren, wobei diese sowohl von der Benutzeroberfläche des Client- Betriebssystems als auch über das Netz zugänglich sein muss.
JaJaJaJaJak. A.JaJa
Weck-
Management 1
Im Firmenkundenvertrieb ausgelieferte ethernetfähige Computer müssen
  1. im Ruhemodus auf (über das Netz) ferngesteuerte und planmäßig (per Echtzeituhr) ausgelöste Weck-Ereignisse reagieren können und
  2. den Kunden die Möglichkeit bieten, in der Hardware- konfiguration vorgenommene Weckeinstellungen (mit Werkzeugen des Herstellers) zentral zu verwalten, sofern der Hersteller Zugriff auf solche Funktionen hat.
JaJaJaJaJak. A.JaJa
1) Wenn der Ruhezustand werkseitig vom zu prüfenden Gerät unterstützt wird und zur Einstufung in der TEC-Gleichung die Leistungsaufnahme im Ruhezustand verwendet wird.

3.4. Anforderungen bezüglich der Benutzerinformationen

3.4.1. Die Produkte müssen mit Informationsmaterial ausgeliefert werden, dem die Verbraucher Folgendes entnehmen können:

  1. eine Beschreibung der werkseitig vorgenommenen Energiemanagementeinstellungen,
  2. eine Beschreibung der Zeiteinstellungen für verschiedene Energiemanagementfunktionen und
  3. Hinweise, wie das Produkt ordnungsgemäß aus dem Ruhezustand geweckt wird.

3.4.2. Die Produkte müssen mit einem oder mehreren der folgenden Elemente ausgeliefert werden:

  1. Liste der werkseitigen Energiemanagementeinstellungen,
  2. Hinweis, dass die werkseitigen Energiemanagementeinstellungen so gewählt wurden, dass sie den ENERGY-STAR-Anforderungen entsprechen (15 Minuten Inaktivität des Benutzers für das Anzeigegerät und 30 Minuten Inaktivität des Benutzers für den Computer, soweit nach Tabelle 2 zutreffend), und dass diese vom ENERGY-STAR-Programm für die optimale Energieeinsparung empfohlen werden,
  3. Informationen über ENERGY-STAR und die Vorteile von Energiemanagementfunktionen, und zwar am Anfang des gedruckten oder elektronischen Benutzerhandbuchs oder in einer Paket- oder Verpackungsbeilage.

3.4.3. Die Bestimmungen 3.4.1 und 3.4.2 können sowohl durch eine elektronische als auch durch eine gedruckte Produktinformation erfüllt werden, sofern diese allen folgenden Voraussetzungen genügt:

  1. Die Dokumentation wird mit dem Produkt ausgeliefert (z.B. in einem gedruckten Handbuch oder einer Beilage oder auf einem optischen Datenträger, in einer Datei, die zusammen mit der werkseitig an den Kunden gelieferten Software installiert wird) oder kann elektronisch von der Website des Herstellers abgerufen werden. Im letzteren Fall muss die Produktverpackung oder der Desktop bzw. Startbildschirm eine Anleitung für den Zugang zu den Informationen auf der Website enthalten;
  2. die Dokumentation wird zudem entweder a) nur mit ENERGY-STAR-gerechten Computern ausgeliefert oder ist b) als Teil der Standard-Dokumentation enthalten, was jedoch nur zulässig ist, wenn vom US-EPA genehmigte Kundenhinweise beigefügt sind, die erklären, wie die Benutzer feststellen können, ob ihre Computerkonfiguration ENERGY-STAR-gerecht ist.

3.5. Anforderungen an Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer und Notebook-Computer

3.5.1. Der nach Gleichung 1 berechnete typische Stromverbrauch (ETEC) für Desktop-Computer, integrierte Desktop- Computer und Notebook-Computer muss unter folgenden Bedingungen kleiner oder gleich der maximalen TEC-Anforderung (ETEC_MAX) gemäß Gleichung 2 sein:

  1. Der Toleranzwert für zusätzlichen internen Speicher (TECSTORAGE) gilt für Produkte, die mehr als ein internes Speichergerät enthalten, und darf in diesem Fall nur einmal angewandt werden.
  2. Der Toleranzwert für ein integriertes Anzeigegerät (TECINT_DISPLAY) gilt nur für integrierte Desktop-Computer und Notebook-Computer und kann für alle Anzeigegeräte angewandt werden. Für leistungserweiterte integrierte Displays wird der Zusatzwert gemäß Tabelle 7 und Gleichung 3 berechnet.
  3. Damit ein Produkt für die Gewichtungen bezüglich der vollständigen Netzschaltung in Betracht kommen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  4. Bei Notebook-Computern, Desktop-Computern und integrierten Desktop-Computern, die einen alternativen Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme anstelle des Ruhezustands haben, kann die Leistungsaufnahme im langen Leerlauf (PLONG_IDLE) anstelle der Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) in Gleichung 1 verwendet werden, wenn die Leistungsaufnahme im alternativen Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme höchstens 10 Watt beträgt. In solchen Fällen wird (PSLEEP x TSLEEP) durch (PLONG-IDLE x TSLEEP) ersetzt; Gleichung 1 bleibt ansonsten unverändert.
  5. Der in Tabelle 7 angegebene Toleranzwert für diskrete Grafik (TECGRAPHICS) in Gleichung 2 gilt nicht für Notebook-Computer, Desktop-Computer und integrierte Desktop-Computer mit umschaltbarer Grafik. Bei Desktop- und integrierten Desktop-Systemen mit werkseitig aktivierter umschaltbarer Grafik kann jedoch eine Toleranz von 50 % der für die Produktart (Desktop-Computer oder integrierter Desktop-Computer) geltenden G1-Grafiktoleranz angewandt werden. Dieser Zuschlag für umschaltbare Grafik gilt nur für die automatische Umschaltung, die werkseitig aktiviert sein muss. Diese Funktion wird vom Hersteller angegeben.

Gleichung 1: Berechnung des typischen Stromverbrauchs (ETEC) für Desktop-Computer, integrierte Desktop- Computer, Thin-Clients und Notebook-Computer

8.760
ETEC =
x (POFF x TOFF + PSLEEP x TSLEEP + PLONG_IDLE x TLONG_IDLE + PSHORT_IDLE x TSHORT_IDLE)
1.000

Dabei sind:

Tabelle 3: Zustandsgewichtungen für Desktop-Computer, Thin-Clients und integrierte Desktop-Computer

Zustands- gewichtungKonventionell (%)Vollständige Netzschaltung
Grund- funktion (%)Fern- weckenDienst- erkennung / Namens- diensteVollfunktion (%)
TOFF4540302520
TSLEEP515283645
TLONG_IDLE15121085
TSHORT_IDLE3533323130

Tabelle 4: Zustandsgewichtungen für Notebook-Computer

Zustands- gewichtungKonventionell (%)Vollständige Netzschaltung
Grund- funktion
(%)
Fern- weckenDienst- erkennung / Namens- diensteVollfunktion (%)
TOFF2525252525
TSLEEP3539414345
TLONG_IDLE108765
TSHORT_IDLE3028272625

Gleichung 2: ETEC_MAX-Berechnung für Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer und Notebook-Computer

ETEC_MAX = (1+ALLOWANCEPSU) x (TECBASE + TECMEMORY + TECGRAPHICS + TECSTORAGE + TECINT_DISPLAY + TECSWITCHABLE + TECEEE)

Dabei gilt:

Tabelle 5: Toleranzen für den Wirkungsgrad von Netzteilen

NetzteilartComputerartMindestwirkungsgrad beim angegebenen Anteil des Bemessungs- Ausgangsstroms 1Durchschnittlicher Mindest-
Wirkungsgrad 2
Toleranz für Netzteile (AllowancePSU)
10%20%50%100%
intern (IPS)Desktop0,81
0,84
0,85
0,87
0,88
0,90
0,85
0,87
-
-
0,015
0,03
Integrierter Desktop0,81
0,84
0,85
0,87
0,88
0,90
0,85
0,87
-
-
0,015
0,04
extern (EPS)Notebook oder Desktop0,83
0,84
-

-

-
-
-

-

0,88
0,89
0,015
0,03
Integrierter Desktop0,83
0,84
-

-

-
-
-

-

0,88
0,89
0,015
0,04
1) Externe Netzteile müssen bei der Prüfung nach der Uniform Test Method for Measuring the Energy Consumption of External Power Supplies, Appendix Z to 10 CFR Part 430 (Einheitliche Prüfmethode für die Messung des Stromverbrauchs externer Netzteile) die dort vorgegebenen Anforderungen erfüllen. Interne Netzteile müssen bei der Prüfung nach EPRI 306 Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (Prüfprotokoll für die allgemeine Leistungsaufnahme interner Netzteile) die dort vorgegebenen Anforderungen erfüllen.

2) Der durchschnittliche Wirkungsgrad ist das arithmetische Mittel der bei 25 %, 50 %, 75 % und 100 % des Bemessungs-Ausgangsstroms ermittelten Wirkungsgrade. Externe Netzteile müssen bei der Prüfung nach der Uniform Test Method for Measuring the Energy Consumption of External Power Supplies, Appendix Z to 10 CFR Part 430 (Einheitliche Prüfmethode für die Messung des Stromverbrauchs externer Netzteile) die dort vorgegebenen Anforderungen erfüllen.

Tabelle 6: Grundtoleranzen für den typischen Stromverbrauch (TECBASE)

KategorieGrafikleistung 1Desktop-Computer und integrierter Desktop-ComputerNotebook-Computer
Leistungszahl, P 2GrundtoleranzLeistungszahl, PvGrundtoleranz
0Beliebige Grafik

dGfx < G7

P < 369,0P d 214,0
I1Integrierte oder umschaltbare Grafik3 < P < 6112,02 < P < 5,222,0
I26 < P < 7120,05,2 < P < 824,0
I3P > 7135,0P > 828,0
D1Diskrete Grafik

dGfx < G7

3 < P < 9115,02 < P < 916,0
D2P > 9135,0P > 918,0
1) Die Leistung von diskreter Grafik wird anhand der Bildspeicher-Bandbreite in Kategorien eingestuft, siehe Tabelle 7.

2) P = [# der CPU-Kerne] x [CPU-Taktfrequenz (GHz)], dabei ist '# der CPU-Kerne' die Zahl der physisch vorhandenen Prozessorkerne und 'CPU-Taktfrequenz' die maximale TDP-Kernfrequenz, nicht die (übertaktete) Turbo-Boost-Frequenz.

Tabelle 7: Toleranzwerte für Funktionszusätze bei Desktop-Computern, integrierten Desktop-Computern, Thin-Clients und Notebook-Computern

FunktionDesktop Inte- grierter Desktop Notebook
TECMEMORY (kWh) 10,8
TECGRAPHICS (kWh) 2Grafik- kategorie 3G1
(FB_BW < 16)
3614
G2
(16 < FB_BW < 32)
5120
G3
(32 < FB_BW < 64)
6426
G4
(64 < FB_BW < 96)
8332
G5
(96 < FB_BW < 128)
10542
G6

(FB_BW > 128; Bildspeicher- Datenbandbreite 192 Bit)

11548
G7

(FB_BW > 128; Bildspeicher- Datenbandbreite > 192 Bit)

13060
TECSWITCHABLE (kWh) 40,5 x G1k. A.
TECEEE (kWh) 58,76 x 0,2 x (0,15 + 0,35)8,76 x 0,2 x (0,10 + 0,30)
TECSTORAGE (kWh) 6262,6
TECINT_DISPLAY (kWh) 7k. A.8,76 x 0,35 x (1+EP) x (4 x r + 0,05 x A)8,76 x 0,30 x (1 + EP) x (2 x r + 0,02 x A)
1) Zusatzwert TECMEMORY: gilt pro im System installiertes GB.

2) Zusatzwert TECGRAPHICS: gilt nur für die erste im System installierte dGfx und nicht für umschaltbare Grafik.

3) FB_BW: ist die Bildspeicher-Bandbreite in Gigabyte pro Sekunde (GB/s). Dieser Parameter ist vom Hersteller anzugeben und sollte wie folgt berechnet werden: (Datenrate [MHz] x Bildspeicher-Datenbandbreite [ Bit])/(8 x 1.000).

4) TECSWITCHABLE-Zuschlag: gilt für automatische Umschaltung, die in Desktop-Computern und integrierten Desktop-Computern werkseitig aktiviert ist.

5) TECEEE: gilt pro IEEE 802.3az-konformen Gigabit-Ethernet-Port (energieeffizientes Ethernet).

6) Zusatzwert TECSTORAGE: gilt einmal, wenn das System mehr als ein zusätzliches internes Speicherelement enthält.

7) Zusatzwert TECINT_DISPLAY: EP ist die nach Gleichung 3 berechnete Toleranz für ein leistungserweitertes Display; r ist die Bildschirmauflösung in Megapixel und A ist die sichtbare Bildschirmfläche in Quadratzoll.

Gleichung 3: Berechnung der Toleranz für leistungserweiterte integrierte Displays

Bild

Dabei gilt:

3.6. Anforderungen an Slates/Tablets und tragbare All-in-One-Computer

3.6.1. Slates/Tablets müssen allen Anforderungen an Notebook-Computer in Abschnitt 3.5 entsprechen, einschließlich der Berechnung folgender Kennwerte:

  1. Berechneter typischer Stromverbrauch (ETEC) nach Gleichung 1 mit den Zustandsgewichtungen für Notebook- Computer aus Tabelle 4.
  2. Berechneter maximal zulässiger typischer Stromverbrauch (ETEC_MAX) nach Gleichung 2 mit der geeigneten Grundtoleranz für Notebook-Computer aus Tabelle 6 und den anwendbaren Toleranzwerten für Funktionszusätze für Notebook-Computer aus Tabelle 7.

3.6.2. Tragbare All-in-One-Computer müssen allen Anforderungen an integrierte Desktop-Computer in Abschnitt 3.5 entsprechen, einschließlich der Berechnung folgender Kennwerte:

  1. Berechneter typischer Stromverbrauch (ETEC) nach Gleichung 1 mit den Zustandsgewichtungen für integrierte Desktop-Computer aus Tabelle 3.
  2. Berechneter maximal zulässiger typischer Stromverbrauch (ETEC_MAX) nach Gleichung 2 mit der geeigneten Grundtoleranz für integrierte Desktop-Computer aus Tabelle 6 und den anwendbaren Toleranzwerten für Funktionszusätze für integrierte Desktop-Computer aus Tabelle 7.

Hinweis: Das US-EPA und die Europäische Kommission beabsichtigen eine weitere Bewertung der Produktdaten von Slates/Tablets und tragbaren All-in-One-Computern, die in die Entwicklung künftiger Stromverbrauchsanforderungen einfließen soll.

3.7. Anforderungen an Workstations

3.7.1. Die nach Gleichung 4 berechnete gewichtete Leistungsaufnahme (PTEC) muss kleiner oder gleich der nach Gleichung 5 berechneten maximal zulässigen gewichteten Leistungsaufnahme (PTEC_MAX) sein.

Gleichung 4: PTEC-Berechnung für Workstations

PTEC = POFF x TOFF + PSLEEP x TSLEEP + PLONG_IDLE x TLONG _IDLE + PSHORT _IDLE x TSHORT _IDLE

Dabei sind:

Tabelle 8: Zustandsgewichtungen für Workstations

TOFFTSLEEPTLONG_IDLETSHORT_IDLE
35 %10%15 %40%

Gleichung 5: PTEC_MAX-Berechnung für Workstations

PTEC_MAX = 0,28 x (PMAX + NHDD x 5) + 8,76 x PEEE x (TSLEEP + TLONG_IDLE + TSHORT_IDLE)

Dabei sind:

3.7.2. Benchmarks für den Aktivzustand: Zur ENERGY-STAR-Einstufung einer Workstation müssen folgende Informationen gänzlich offengelegt und eingereicht werden:

  1. Linpack-Benchmark-Prüfergebnisse, Compiler-Optimierungen und Gesamtstromverbrauch während der Prüfung und
  2. SPECviewperf-Benchmark-Prüfergebnisse, Konfigurationsoptionen, Gesamtdauer der Prüfung und Gesamtstromverbrauch während der Prüfung.

3.7.3. Desktop-Workstations: Als Workstation vertriebene Produkte können nach Ermessen des Partners gemäß den Desktop-Anforderungen in Abschnitt 3.5 anstatt gemäß den Workstation-Anforderungen in Abschnitt 3.6 als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft werden. Als Desktops eingestufte Workstations werden vom US-EPA oder der Europäischen Kommission in allen ENERGY-STAR-Vertriebsunterlagen, in Listen ENERGY-STAR-gerechter Produkte usw. als 'Desktop-Computer' behandelt.

3.8. Anforderungen an Small-Scale-Server

3.8.1. Die gemessene Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF) muss unter folgender Bedingung kleiner oder gleich der nach Gleichung 6 berechneten maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX) sein:

  1. Der Toleranzwert für Wake-on-LAN (WOL) im Aus-Zustand (POFF_WOL) gilt nur für Produkte, bei denen WOL werkseitig bei Auslieferung aktiviert ist.

Gleichung 6: POFF_MAX-Berechnung für Small-Scale-Server

POFF_MAX = POFF_BASE + POFF_WOL

Dabei gilt:

Tabelle 9: Toleranzen für die Leistungsaufnahme von Small-Scale-Servern im Aus-Zustand

POFF_BASE
(Watt)
POFF_WOL
(Watt)
1,00,4

3.8.2. Die gemessene Leistungsaufnahme im langen Leerlaufzustand (PLONG_IDLE) muss kleiner oder gleich der nach Gleichung 7 berechneten Anforderung an die maximale Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE_MAX) sein.

Gleichung 7: PIDLE_MAX-Berechnung für Small-Scale-Server

PIDLE_MAX = PIDLE_BASE + (N - 1) x PIDLE_HDD + PEEE

Dabei gilt:

Tabelle 10: Toleranzen für die Leistungsaufnahme von Small-Scale-Servern im Leerlaufzustand

PIDLE_BASE
(Watt)
PIDLE_HDD
(Watt)
24,08,0

3.9. Anforderungen an Thin-Clients

3.9.1. Der nach Gleichung 1 berechnete typische Stromverbrauch (ETEC) muss unter folgenden Bedingungen kleiner oder gleich der nach Gleichung 8 berechneten Anforderung an den maximalen typischen Stromverbrauch (ETEC_MAX) sein:

  1. Die Toleranzen gelten nur für Zusätze, die werkseitig aktiviert sind.
  2. Bei Thin-Clients können die Proxy-Gewichtungen in Tabelle 3 zur ETEC-Berechnung verwendet werden.
  3. Bei Thin-Clients, die keinen gesonderten System-Ruhezustand haben, kann die Leistungsaufnahme im langen Leerlauf (PLONG_IDLE) anstelle der Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) in Gleichung 1 verwendet werden, soweit das System die Toleranz für den typischen Stromverbrauch von Thin-Clients erfüllt. In solchen Fällen wird (PSLEEP x TSLEEP) durch (PLONG_IDLE x TSLEEP) ersetzt; Gleichung 1 bleibt ansonsten unverändert.

Gleichung 8: ETEC_MAX-Berechnung für Thin-Clients

ETEC_MAX = TECBASE + TECGRAPHICS + TECWOL + TECINT_DISPLAY + TECEEE

Dabei gilt:

Tabelle 11: Toleranzwerte für Zusätze bei Thin-Clients

ZusatzToleranz
(kWh)
TECBASE60
TECGRAPHICS36
TECWOL2

4. Prüfungen

4.1. Prüfverfahren

4.1.1. Für Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller die Prüfungen in eigener Verantwortung durchführen und selbst bescheinigen, welche Produktmodelle den ENERGY-STAR- Spezifikationen entsprechen. Die ENERGY-STAR-Einstufung von Computerprodukten erfolgt nach den in Tabelle 12 aufgeführten Prüfverfahren.

Tabelle 12: Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung

Produktart oder KomponentePrüfverfahren
AlleENERGY-STAR-Prüfverfahren für Computer (Rev. August 2014)

4.2. Anzahl zu prüfender Geräte

4.2.1. Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:

  1. Zur Einstufung einer Einzelkonfiguration eines Produktes wird die einzelne Konfiguration, die als ENERGY-STAR-gerecht vertrieben und gekennzeichnet werden soll, als repräsentatives Modell betrachtet.
  2. Zur Einstufung einer Produktfamilie aller Produktarten, mit Ausnahme von Workstations, werden als repräsentative Modelle jeweils diejenigen Produktkonfigurationen betrachtet, die für jede Produktart die schlechteste Leistungsaufnahme innerhalb der Familie aufweisen. Bei der Einreichung von Produktfamilien haften die Hersteller für die zu ihren Produkten angegebenen Wirkungsgrade, auch wenn diese nicht geprüft bzw. keine Daten dazu übermittelt wurden.
  3. Für Systeme, die je nach Konfiguration die Begriffsbestimmungen mehrerer Kategorien (nach Abschnitt 1.B) erfüllen, müssen die Hersteller jeweils die Konfiguration mit der höchsten Leistungsaufnahme zu jeder Kategorie einreichen, für die das System als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft werden soll. So müsste beispielsweise ein System, das als Desktop-Computer sowohl der Kategorie 0 als auch der Kategorie 1 (gemäß Tabelle 6) konfiguriert werden kann, in der Konfiguration mit der höchsten Leistungsaufnahme für beide Kategorien angemeldet werden, um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten. Kann ein Gerät für alle Kategorien konfiguriert werden, so müssen die Daten für die Konfiguration mit der höchsten Leistungsaufnahme in allen Kategorien eingereicht werden.
  4. Zur Einstufung einer Produktfamilie von Workstations in der Produktart Workstation oder Desktop-Computer wird als repräsentatives Modell die Produktkonfiguration betrachtet, die mit einer einzigen GPU die schlechteste Leistungsaufnahme innerhalb der Familie aufweist.

Hinweis: Workstations, die die ENERGY-STAR-Anforderungen mit einem einzigen Grafikgerät erfüllen, können auch in einer Konfiguration mit mehr als einem Grafikgerät als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft werden, sofern es sich bei der Konfiguration mit der zusätzlichen Hardware abgesehen von dem/den zusätzlichen Grafikgerät(en) um dieselbe handelt. Die Verwendung mehrerer Grafikgeräte schließt u. a. den Betrieb mehrerer Anzeigegeräte und den Zusammenschluss zur Leistungssteigerung sowie Konfigurationen mit mehreren GPU ein (z.B. ATI Crossfire, NVIDIA SLI). In diesen Fällen und so lange, bis SPECviewperf® auch Konfigurationen mit mehreren Grafikgeräten unterstützt, können Hersteller die Prüfdaten für die Workstation mit einem Grafikgerät für beide Konfigurationen ohne erneute Prüfung des Systems einreichen.

4.2.2. Zur Prüfung wird von jedem repräsentativen Modell ein einzelnes Gerät ausgewählt.

4.2.3. Alle Geräte/Konfigurationen, für die ein Programmpartner die ENERGY-STAR-Kennzeichnung beantragt, müssen die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen. Wünscht ein Programmpartner jedoch die ENERGY-STAR- Kennzeichnung von Konfigurationen eines Modells, für das nicht anforderungsgerechte Alternativkonfigurationen bestehen, muss er den ENERGY-STAR-gerechten Konfigurationen anhand der Modellbezeichnung/-nummer einen Identifikationscode zuweisen, der ausschließlich ENERGY-STAR-gerechten Konfigurationen vorbehalten ist. Dieser Identifikationscode muss in Werbematerial/Verkaufsprospekten und der Liste ENERGY-STAR-gerechter Geräte stets in Verbindung mit den anforderungsgerechten Konfigurationen verwendet werden (z.B. Modell-Nr. A1234 für Grundkonfigurationen und A1234-ES für ENERGY-STAR-gerechte Konfigurationen).

Hinweis: Es kann - wie im obigen Abschnitt beschrieben - Fälle geben, in denen nicht alle Geräte/ Konfigurationen die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen. Als schlechteste Konfiguration ist in diesen Fällen die schlechteste anforderungsgerechte Konfiguration und nicht eine der nicht anforderungsgerechten Konfigurationen, die vermutlich noch mehr Strom verbrauchen, zu prüfen.

4.3. Einstufung für internationale Märkte

4.3.1. Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit der betreffenden Netzspannungs-/Frequenzkombination für den jeweiligen Markt, auf dem sie als ENERGY-STAR-gerecht verkauft und beworben werden sollen.

4.4. Vorinstallation von Kundensoftware und Bereitstellung von Managementdiensten

4.4.1. Wird ein herstellender Programmpartner von einem Kunden mit dem Laden eines kundendefinierten Speicherabbildes auf einen ENERGY-STAR-gerechten Computer beauftragt, so muss er folgende Schritte befolgen:

  1. Er teilt dem Kunden mit, dass dessen Produkt mit dem kundendefinierten Speicherabbild die ENERGY-STAR- Anforderungen möglicherweise nicht erfüllt. Ein entsprechendes Musterschreiben kann von der ENERGY- STAR-Website abgerufen werden.
  2. Er ruft den Kunden dazu auf, das Produkt auf Einhaltung der ENERGY-STAR-Spezifikationen zu prüfen.

5. Benutzerschnittstelle

5.1.1. Die Hersteller werden aufgerufen, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der Benutzerschnittstellennorm IEEE 1621 Standard for User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Näheres dazu unter http://eetd.LBL.gov/Controls.

6. Inkrafttreten

6.1.1. Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Produkte nach dieser Version 6.1 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, ist der Tag des Inkrafttretens des Abkommens. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.

6.1.2. Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikation zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung und/oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikation stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikation wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.

.

BeispielberechnungenAnlage A

I. Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer und Notebook-Computer: Es folgt eine beispielhafte Berechnung des typischen Stromverbrauchs, um zu verdeutlichen, wie anhand von Funktionszusatzwerten und Betriebszustandsmessungen ermittelt wird, in welchem Maße die Vorgaben eingehalten werden.

Beispiel für die ETEC-Ermittlung für einen Notebook-Computer mit 2,0-GHz-Doppelkern-Prozessor mit umschaltbarer Grafik, 8 GB Arbeitsspeicher, energieeffizientem Ethernet-Port (EEE) und 1 Festplattenlaufwerk (HDD).

A) Messwerte nach der Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer:

  1. Aus-Zustand = 1,0 W
  2. Ruhezustand = 1,7 W
  3. Langer Leerlaufzustand = 8,0 W
  4. Kurzer Leerlaufzustand = 10,0 W

B) Feststellung der Proxy-Unterstützung seitens des Betriebssystems und der Netzwerkkarte. Dies ist ein vom Hersteller angegebener Parameter.

  1. Bei Mac-Computern entspricht die in den Energiespareinstellungen des Netzteils aktivierte Option 'Ruhezustand bei Netzwerkzugriff beenden' mindestens der Grundfunktion.
  2. Bei Windows-Computern entspricht die in den erweiterten Eigenschaften der Netzwerkschnittstellenkarte aktivierte Option 'ARP-Abladung' oder 'NS-Abladung' oder ähnlich (erreichbar über den Geräte-Manager) mindestens der Grundfunktion. Der Originalausrüstungshersteller (OEM) kann weitere Hinweise dafür geben, wie die Proxy-Unterstützung überprüft werden kann.

C) Berechnen von ETEC anhand der gemessenen Leistungsdaten und der Zustandsgewichtungen - ohne Proxy- Unterstützung und mit konventionellen Gewichtungen:

TOFF25 %
TSLEEP35 %
TLONG_IDLE10 %
TSHORT_IDLE30 %
  1. ETEC = (8.760/1.000) x (POFF x TOFF + PSLEEP x TSLEEP + PLONG_IDLE x TLONG_IDLE x PSHORT_IDLE x TSHORT_IDLE)
  2. ETEC = (8.760/1.000) x (1,0 W x 25 % + 1,7 W x 35 % + 8,0 W x 10 % + 10,0 W x 30 %)
  3. ETEC = 40,7 kWh/Jahr

D) Bestimmen der anwendbaren Grundtoleranz für den typischen Stromverbrauch (TEC) anhand der Grafikfunktion und -leistungszahl: P = [# der CPU-Kerne] x [CPU-Taktfrequenz (GHz)] = 2 x 2 GHz = 4.

Tabelle 6: Grundtoleranzen für den typischen Stromverbrauch (TECBASE)

KategorieGrafikfunktionNotebook
Leistungszahl, PGrundtoleranz
I1Integrierte oder umschaltbare Grafik2 < P < 5,222,0

E) Bestimmen der anwendbaren Toleranzwerte für Funktionszusätze:

  1. Arbeitsspeicher: 8 GB installiert, sodass eine TECMEMORY-Toleranz von 8 GB x 0,8 kWh/GB = 6,4 kWh anwendbar ist.
  2. Diskrete Grafik? Nein, daher ist keine TECGRAPHICS-Toleranz anwendbar.
  3. Umschaltbare Grafik? Ja, aber die TECSWITCHABLE-Toleranz gilt nicht für Notebook-Computer.
  4. Energieeffizientes Ethernet (EEE)? Ja, und bei einem EEE-konformen Ethernet-Port ist eine TECEEE-Toleranz von 8,76 x 0,2 x (0,10 + 0,30) = 0,7 kWh anwendbar.
  5. Speicher? Nein, das Notebook hat nur ein Festplattenlaufwerk, sodass keine Toleranz für zusätzlichen Speicher anwendbar ist.
  6. Integriertes Display? Ja, und bei einem nicht leistungserweiterten 14-Zoll-Display mit einer Bildschirmfläche von 83,4 Quadratzoll und einer Bildschirmauflösung von 1,05 Megapixeln ist eine TECINT_DISPLAY-Toleranz von 8,76 x 0,30 x (1 + EP) x (2 x r + 0,02 x A) = 8,76 x 0,30 x (2 x 1,05 MP + 0,02 x 83,4 in2) = 9,9 kWh anwendbar.

F) Berechnen des ETEC_MAX:

  1. ETEC_MAX = 22,0 kWh + 6,4 kWh + 0,7 kWh + 9,9 kWh
  2. ETEC_MAX = 39,0 kWh/Jahr

G) Vergleichen von ETEC mit ETEC_MAX, um festzustellen, ob das Modell anforderungsgerecht ist:

40,7 kWh/Jahr > 39,0 kWh/Jahr

Der Notebook-Computer erfüllt daher nicht die ENERGY-STAR-Anforderungen.

II. Workstations: Es folgt eine beispielhafte PTEC-Berechnung für eine Workstation mit zwei Festplattenlaufwerken und nicht energieeffizientem Ethernet.

A) Messwerte nach der Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer:

  1. Aus-Zustand = 2 W
  2. Ruhezustand = 4 W
  3. Langer Leerlaufzustand = 50 W
  4. Kurzer Leerlaufzustand = 80 W
  5. Maximale Leistungsaufnahme = 180 W

B) Anzahl der installierten Festplattenlaufwerke: Bei der Prüfung sind zwei Festplattenlaufwerke installiert.

C) Berechnen von PTEC anhand der gemessenen Leistungsdaten und der Zustandsgewichtungen nach Gleichung 4:

TOFFTSLEEPTLONG_IDLETSHORT_IDLE
35 %10%15 %40%
  1. PTEC = (35 % x POFF + 10 % x PSLEEP + 15 % x PLONG_IDLE + 40 % x PSHORT_IDLE)
  2. PTEC = (35 % x 2 W + 10 % x 4 W + 15 % x 50 W + 40 % x 80 W)
  3. PTEC = 40,6 W

D) Berechnen der PTEC_MAX-Anforderung nach Gleichung 5:

  1. PTEC_MAX = 0,28 x (PMAX + NHDD x 5) + 8,76 x PEEE x (TSLEEP + TLONG_IDLE + TSHORT_IDLE)
  2. PTEC_MAX = 0,28 x (180 + 2 x 5) + 8,76 x 0 x (TSLEEP + TLONG_IDLE + TSHORT_IDLE)
  3. PTEC_MAX = 53,2 + 0

E) Vergleichen von PTEC mit den ENERGY-STAR-Niveaus, um festzustellen, ob das Modell anforderungsgerecht ist.

40,6 W < 53,2 W

Die Workstation erfüllt daher die ENERGY-STAR-Anforderungen.

Prüfverfahren (Revision August 2014)

1. Überblick

Zur Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der ENERGY-STAR-Spezifikation für Computer wird das folgende Prüfverfahren angewandt.

2. Anwendungsbereich

Die ENERGY-STAR-Prüfanforderungen hängen vom Funktionsumfang der zu prüfenden Geräte ab. Die Anwendbarkeit der einzelnen Abschnitte dieser Anlage wird anhand der folgenden Vorgaben bestimmt:

3. Begriffsbestimmungen

Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in dieser Anlage verwendeten Begriffe mit den in der ENERGY-STAR- Spezifikation für Computer angegebenen Begriffsbestimmungen überein.

4. Prüfanordnung

4.1. Prüfanordnung und -geräte

Die Prüfanordnung und die Prüfgeräte für alle Teile dieses Verfahrens müssen den Anforderungen der europäischen Norm EN 50564:2011 (übernommen von IEC 62301:2011) 'Elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte - Messung niedriger Leistungsaufnahmen', Abschnitt 4 'Allgemeine Messbedingungen', entsprechen, sofern nicht anders angegeben. Im Falle sich widersprechender Anforderungen geht das ENERGY-STAR- Prüfverfahren vor.

A) Eingangsstrom: Produkte, die von einem Wechselstromnetz versorgt werden sollen, müssen an eine für den jeweiligen Markt geeignete Spannungsquelle gemäß Tabelle 13 und Tabelle 14 angeschlossen werden.

Tabelle 13: Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung bis höchstens 1.500 W

MarktNetz- spannungSpannungs- toleranzMaximale Gesamt- Oberschwingungs- verzerrung (THD)FrequenzFrequenz- toleranz
Europa, Australien, Neuseeland230 V WS+/- 1,0 %2,0 %50 Hz+/- 1,0 %

Tabelle 14: Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung über 1.500 W

MarktNetz- spannungSpannungs- toleranzMaximale Gesamt- Oberschwingungs- verzerrung (THD)FrequenzFrequenz- toleranz
Europa, Australien, Neuseeland230 V WS+/- 4,0 %5,0 %50 Hz+/- 1,0 %

B) Umgebungstemperatur: Die Umgebungstemperatur muss während der Prüfung zwischen 18 °C und 28 °C (einschließlich) betragen.

C) Relative Luftfeuchtigkeit: Die relative Luftfeuchtigkeit muss während der Prüfung zwischen 10 % und 80 % (einschließlich) betragen.

D) Lichtmessgerät: Alle Lichtmessgeräte müssen folgende Spezifikationen erfüllen:

  1. Genauigkeit: ± 2 % (± 2 Stellen) des digital angezeigten Werts und
  2. Akzeptanzwinkel: höchstens 3 Grad.

Zur Ermittlung der Gesamttoleranz von Lichtmessgeräten wird die absolute Summe aus 2 % der angestrebten Leuchtdichte des Bildschirms und einer zweistelligen Toleranz der letzten maßgeblichen Dezimalstelle des angezeigten Messwerts gebildet. Beispiel: Wenn die Leuchtdichte 90 Candela pro Quadratmeter (cd/m2) und die letzte maßgebliche Dezimalstelle des Lichtmessgeräts ein Zehntel von 1 cd/m2 beträgt, so sind 2 % von 90 cd/ m2 gleich 1,8 cd/m2 und eine zweistellige Toleranz der letzten maßgeblichen Dezimalstelle beträgt 0,2 cd/m2. Der angezeigte Wert muss daher 90 ± 2 cd/m2 betragen (1,8 cd/m2 + 0,2 cd/m2).

Hinweis: Manchmal wird der Begriff 'nit' anstelle der amtlichen SI-Einheit cd/m2 verwendet. 1 nit entspricht 1 cd/m2.

E) Leistungsmessgerät: Leistungsmessgeräte müssen folgende Eigenschaften haben:

  1. Scheitelfaktor:
    1. verfügbarer Stromscheitelfaktor von 3 oder mehr im Nennmessbereich und
    2. Begrenzung des Strombereichs von 10 mA oder niedriger.
  2. Mindestfrequenzgang: 3,0 kHz.
  3. Mindestauflösung:
    1. 0,01 W für Messwerte unter 10 W,
    2. 0,1 W für Messwerte von 10 W bis 100 W und
    3. 1,0 W für Messwerte über 100 W.
  4. Messgenauigkeit: Messunsicherheit, verursacht durch das Instrument, das die Eingangsleistung zu dem zu prüfenden Gerät misst, einschließlich externer Nebenwiderstände.
    1. Bei Leistungsmessungen mit einem Messwert ab 0,5 Watt darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 2 % betragen.
    2. Bei Leistungsmessungen mit einem Messwert unter 0,5 Watt darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 0,01 W betragen.

5. Prüfdurchführung

5.1. Hinweise zur Anwendung der Norm EN 62 623

Die Prüfung erfolgt nach den Anforderungen der europäischen Norm EN 62623:2013 (identisch mit IEC 62623:2012) 'Desktop- und Notebook-Computer - Messung des Energieverbrauchs' unter Beachtung der folgenden Hinweise.

A) Small-Scale-Server, Thin-Clients und Workstations werden in gleicher Weise wie (nicht integrierte) Desktop- Computer konfiguriert, sofern nicht anders angegeben. Slates/Tablets werden in gleicher Weise wie Notebook- Computer konfiguriert, sofern nicht anders angegeben. Tragbare All-in-One-Computer werden in gleicher Weise wie integrierte Desktop-Computer konfiguriert, sofern nicht anders angegeben.

  1. Auf Thin-Clients muss während aller Prüfungen geeignete Terminal/Remote-Verbindungssoftware laufen.

B) Wake-on-LAN-Einstellungen (WOL) müssen sich zur Prüfung des Ruhe- und Aus-Zustands im Auslieferungszustand befinden.

C) Bei Modellen, die keinen werkseitig aktivierten Ruhezustand haben, erfolgt die Leistungsmessung nach Abschnitt 6.2 in dem vom Benutzer veranlassten Zustand mit der kürzesten Wartezeit, der den Betriebszustand aufrecht erhält und werkseitig aktiviert ist.

  1. Gibt es keinen solchen Zustand, der sich vom langen Leerlaufzustand oder vom Aus-Zustand unterscheidet, wird die Messung nach Abschnitt 6.2 ausgelassen.

D) Für die Prüfung im langen Leerlaufzustand (Abschnitt 6.3) darf dem zu prüfenden Gerät keine Wartezeit von mehr als 20 Minuten nach der letzten Benutzereingabe eingeräumt werden, bevor die Messungen beginnen. Falls Standardeinstellungen bestehen, die das zu prüfende Gerät nach 20 Minuten in einen langen Leerlaufzustand versetzen, müssen die Messungen beginnen, sobald das Gerät die 20-Minuten-Marke erreicht. Das Anzeigegerät wird zur Prüfung im langen Leerlaufzustand auf die werkseitigen Einstellungen für den Ruhezustand gesetzt.

E) Für die Prüfung im kurzen Leerlaufzustand (Abschnitt 6.4) darf dem zu prüfenden Gerät keine Wartezeit von mehr als 5 Minuten nach der letzten Benutzereingabe eingeräumt werden, bevor die Messungen erfolgen. Die Einstellungen für den Ruhezustand des Anzeigegeräts werden zur Prüfung im kurzen Leerlaufzustand deaktiviert. Falls andere Standardeinstellungen bestehen, die bewirken, dass das zu prüfende Gerät während der Messungen den kurzen Leerlaufzustand verlässt, verlängern Sie deren Wartezeit, sodass das zu prüfende Gerät für die Dauer der Messungen im kurzen Leerlaufzustand verbleibt.

F) Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer, Notebook-Computer, tragbare All-in-One-Computer und Slates/Tablets werden im Leerlauf-, Ruhe- und Aus-Zustand mit vollständiger Netzschaltung ('Proxying') in den im Auslieferungszustand bestehenden Einstellungen geprüft.

G) Mobilfunkverbindungen müssen während der Prüfung deaktiviert sein. Die Bluetooth-Einstellungen müssen sich im Auslieferungszustand befinden.

5.2. Einstellung der Leuchtdichte der Anzeigegeräte von Notebook-Computern, integrierten Notebook-Computern, Slates/Tablets und tragbaren All-in-One-Computern

A) Bevor Sie mit einer Prüfung begingen, deaktivieren Sie in den Computereinstellungen die Helligkeitsverringerung und den Ruhezustand des Anzeigegeräts, den Ruhezustand des Computers und die automatische Helligkeitsregelung (ABC). Dokumentieren Sie alle gegenüber der werkseitigen Konfiguration geänderten Einstellungen.

  1. Wenn die automatische Helligkeitsregelung nicht deaktiviert werden kann, platzieren Sie eine Lichtquelle so, dass mindestens 300 lux direkt auf den ABC-Sensor treffen.

B) Zeigen Sie das Videosignal mit drei vertikalen Balken an, das in Abschnitt 3.2.1.3 der europäischen Norm EN 60107-1:1997 (identisch mit IEC 60107-1:1997) 'Messverfahren für Empfänger von Fernseh-Rundfunksendungen - Teil 1: Allgemeine Vorschriften; Messungen bei Radio- und Videofrequenzen' festgelegt ist. Das 3- Balken-Testbild wird mit der Standard-Bilddarstellungsanwendung angezeigt.

C) Geräte, mit Hintergrundbeleuchtung in Kaltkathodenröhren-Technik (CCFL) haben eine Aufwärmzeit von mindestens 30 Minuten. Andere Anzeigegeräte haben eine Aufwärmzeit von mindestens 5 Minuten.

D) Messen Sie mit dem Lichtmessgerät die Leuchtdichte in der Bildschirmmitte.

E) Kalibrieren Sie die Helligkeit des zu prüfenden Geräts auf die Helligkeitseinstellung, die bei Notebook- Computern mindestens 90 cd/m2 und bei integrierten Desktop-Computern, tragbaren All-in-One-Computern und Slates/Tablets mindestens 150 cd/m2 am nächsten kommt. Kann die Helligkeitseinstellung des zu prüfenden Gerätes die angegebene Helligkeit nicht erreichen, wählen Sie dessen höchste Helligkeitseinstellung.

F) Das Anzeigegerät wird mit dem ENERGY-STAR-Testbild konfiguriert, das zu finden ist unter https://www.energystar.gov/ia/partners/images/Computer TestingImage.bmp. Bei Desktop-Computern, integrierten Desktop- Computern, Notebook-Computern und tragbaren All-in-One-Computern kann es als Desktop-Hintergrund (Wallpaper) festgelegt oder in einer Bilddarstellungsanwendung angezeigt werden. Die Bildgröße wird so angepasst, dass das Bild die gesamte Anzeigefläche ausfüllt. Bei Slates/Tablets wird die Anzeige mit der Standard-Bilddarstellungsanwendung konfiguriert.

G) Bei allen Prüfungen nach Abschnitt 6 darf das zu prüfende Gerät nicht erneut hochgefahren oder neu gestartet werden, bis die Leistungsmessungen für den langen und den kurzen Leerlaufzustand beendet sind.

H) Slates/Tablets und tragbare All-in-One-Computer werden nur dann mit einer Dockingstation geprüft, wenn diese zum Lieferumfang des Produkts gehört und die einzige Möglichkeit darstellt, das Gerät mit Strom zu versorgen.

6. Prüfverfahren für alle Produkte

6.1. Vorbereitung des zu prüfenden Geräts

Die Vorbereitung des zu prüfenden Geräts erfolgt nach der europäischen Norm EN 62623:2013 (identisch mit IEC 62623:2012), Abschnitt 5.2 'Prüfanordnung', unter zusätzlicher Beachtung der Hinweise in Abschnitt 5 dieser Anlage.

6.2. Prüfung im Ruhezustand

Die Messung der Leistungsaufnahme im Ruhezustand erfolgt nach der europäischen Norm EN 62623:2013 (identisch mit IEC 62623:2012), Abschnitt 5.3.3 'Messung des Schlaf-Modus'; unter zusätzlicher Beachtung der Hinweise in Abschnitt 5 dieser Anlage.

6.3. Prüfung im langen Leerlaufzustand

Die Messung der Leistungsaufnahme im langen Leerlaufzustand erfolgt nach der europäischen Norm EN 62623:2013 (identisch mit IEC 62623:2012), Abschnitt 5.3.4 'Messung des langen Leerlauf-Modus', unter zusätzlicher Beachtung der Hinweise in Abschnitt 5 dieser Anlage.

6.4. Prüfung im kurzen Leerlaufzustand

Die Messung der Leistungsaufnahme im kurzen Leerlaufzustand erfolgt nach der europäischen Norm EN 62623:2013 (identisch mit IEC 62623:2012), Abschnitt 5.3.5 'Messung des kurzen Leerlauf-Modus', unter zusätzlicher Beachtung der Hinweise in Abschnitt 5 dieser Anlage.

6.5. Prüfung im Aus-Zustand

Die Messung der Leistungsaufnahme im Aus-Zustand erfolgt nach der europäischen Norm EN 62623:2013 (identisch mit IEC 62623:2012), Abschnitt 5.3.2 'Messung des Aus-Modus'; unter zusätzlicher Beachtung der Hinweise in Abschnitt 5 dieser Anlage.

6.6. Zusätzliche Prüfungen für die Einstufung

Bei Notebook-Computern wiederholen Sie die Prüfung im kurzen Leerlaufzustand mit der Helligkeitseinstellung des Anzeigegeräts, die mindestens 150 cd/m2 am nächsten kommt.

7. Prüfverfahren für workstations

7.1. Prüfung der maximalen Leistungsaufnahme

Die maximale Leistungsaufnahme von Workstations wird durch die gleichzeitige Anwendung von zwei Industriestandard-Benchmarks ermittelt: Linpack zur Belastung des Kernsystems (z.B. Prozessor, Speicher usw.) und SPECviewperf® (letzte verfügbare Version für das zu prüfende Gerät) zur Belastung des Grafikprozessors (GPU). Diese Prüfung muss dreimal an demselben zu prüfenden Gerät durchgeführt werden, und alle drei Messungen müssen sich innerhalb einer Toleranz von ± 2 % zum Durchschnittswert der drei gemessenen Maximalleistungswerte bewegen. Für die Einstufung und die TEC-Berechnungen wird die durchschnittliche Leistungsaufnahme verwendet.

Weitere Informationen zu diesen Benchmarks, einschließlich kostenloser Downloads, finden Sie unter den in Tabelle 15 angegebenen Internetadressen.

Tabelle 15: Benchmark-Informationen für die Prüfung der maximalen Leistungsaufnahme

BenchmarkWebsite
Linpackhttp://www.netlib.org/linpack/
SPECviewperfhttp://www.spec.org/benchmarks.html#gpc

A) Vorbereitung des zu prüfenden Geräts:

  1. Schließen Sie ein zur Messung der tatsächlichen Leistungsaufnahme geeignetes Messgerät, das für die Prüfung auf die passende Spannungs-Frequenz-Kombination eingestellt ist, an eine Wechselstromquelle an. Das Messgerät muss alle in Abschnitt 4.1 E) aufgeführten Eigenschaften haben. Das Messgerät muss die während der Prüfung gemessene maximale Leistungsaufnahme speichern und ausgeben oder die maximale Leistungsaufnahme auf andere Art und Weise ermitteln können.
  2. Schließen Sie das zu prüfende Gerät an den Messstromausgang des Messgeräts an. Zwischen das Leistungsmessgerät und das zu prüfende Gerät dürfen keine Steckdosenleisten oder USV-Geräte (unterbrechungsfreie Stromversorgung) geschaltet sein.
  3. Zeichen Sie die Wechselstromspannung auf.
  4. Fahren Sie den Computer hoch und installieren Sie erforderlichenfalls Linpack und SPECviewperf wie auf den oben genannten Webseiten angegeben.
  5. Nehmen Sie in Linpack alle Standardeinstellungen für die jeweilige Architektur des zu prüfenden Geräts vor und stellen die geeignete Array-Größe 'n' für eine maximale Leistungsaufnahme während der Prüfung ein.
  6. Stellen Sie sicher, dass alle Leitlinien der Standard Performance Evaluation Corporation (SPEC), die für die Durchführung der Benchmarkprüfung mit SPECviewperf von Bedeutung sind, erfüllt werden.
  7. Weitere Informationen über die Konfiguration von Linpack finden Sie in Abschnitt 9.1 Typische Linpack- Startparameter.

B) Prüfung der maximalen Leistungsaufnahme:

  1. Stellen Sie das Messgerät so ein, dass es Messwerte der tatsächlichen Leistungsaufnahme mit einer Rate von mindestens einer Messung pro Sekunde aufzeichnet, und starten Sie den Messvorgang.
  2. Öffnen Sie SPECviewperf und starten Sie daneben Linpack so oft gleichzeitig wie erforderlich, um das System vollständig auszulasten. Die empfohlene Konfiguration wird in Abschnitt 9.1 C) erläutert.
  3. Zeichnen Sie die Leistungswerte auf, bis SPECviewperf und alle geöffneten Linpack-Anwendungen abgeschlossen sind. Zeichnen Sie die während der Prüfung erzielte maximale Leistungsaufnahme auf.
  4. Dabei sind auch folgende Daten aufzuzeichnen:
    1. Wert der für Linpack verwendeten Array-Größe 'n',
    2. Anzahl der während der Prüfung gleichzeitig geöffneten Linpack-Anwendungen,
    3. für die Prüfung verwendete Version von SPECviewperf,
    4. alle für Linpack und SPECviewperf verwendeten Compiler-Optimierungen und
    5. eine vorkompilierte Binärfassung von SPECviewperf und Linpack, die die Benutzer herunterladen und verwenden können. Diese können entweder durch eine zentrale Normungsstelle wie SPEC, den Originalausrüstungshersteller (OEM) oder einen verbundenen Dritten vertrieben werden.

7.2. Benchmark-Prüfung

Für diese Benchmark-Prüfung werden die beiden folgenden Benchmark-Tests separat durchgeführt. Das zu prüfende Gerät wird vor jedem Benchmark-Test neu gestartet. Weitere Informationen zu diesen Benchmarks, einschließlich Downloads, finden Sie unter den in Tabelle 16 angegebenen Internetadressen. Alle Prüfungen müssen mit der jeweils letzten verfügbaren Version der Benchmarks durchgeführt werden.

Tabelle 16: Informationen zur Benchmark-Prüfung

BenchmarkWebsite
Linpackhttp://www.netlib.org/linpack/
SPECviewperfhttp://www.spec.org/benchmarks.html#gpc

A) Vorbereitung des zu prüfenden Geräts:

  1. Das zu prüfende Gerät wird gemäß Schritt 1) bis Schritt 4) in Abschnitt 7.1 A) konfiguriert.
  2. Falls noch nicht geschehen, installieren Sie die Benchmark-Programme entsprechend den Hinweisen auf den in Tabelle 16 angegebenen Webseiten.
  3. Konfigurieren Sie den Benchmark-Test wie in Abschnitt 7.2 B) angegeben.
  4. Zeitmessung: Zeitmessungen werden mit einer üblichen Stoppuhr oder mit einem anderen Zeitmessgerät mit einer Auflösung von mindestens 1 Sekunde durchgeführt.

B) Benchmark-Konfigurationen:

  1. Linpack
    1. Nehmen Sie die gleichen Linpack-Einstellungen vor wie für die Prüfung der maximalen Leistungsaufnahme von Workstations (d. h. gemäß Schritt 5) und Schritt 7) in Abschnitt 7.1 A)).
    2. Starten Sie Linpack so oft gleichzeitig wie erforderlich, um das System vollständig auszulasten. Empfohlen wird, so viele gleichzeitige Linpack-Instanzen zu starten, wie logische und/oder physische CPU-Kerne im System vorhanden sind.
  2. SPECviewperf
    1. Nehmen Sie die gleichen Einstellungen vor wie für die Prüfung der maximalen Leistungsaufnahme von Workstations (d. h. gemäß Schritt 6) in Abschnitt 7.1 A)).

C) Benchmark-Prüfung:

  1. Stellen Sie das Messgerät so ein, dass es Messwerte der tatsächlichen Leistungsaufnahme mit einer Rate von mindestens einer Messung pro Sekunde aufzeichnet, und starten Sie die Leistungs- und Zeitmessung.
  2. Starten Sie den Benchmark-Test.
  3. Beenden Sie die Zeitmessung und zeichnen Sie die Leistungswerte für die gesamte Dauer des Benchmark- Tests auf.
  4. Folgende Daten sind anzugeben:
    1. Linpack
      1. Wert der für Linpack verwendeten Array-Größe 'n',
      2. Zahl der gleichzeitig im System laufenden Linpack-Instanzen,
      3. alle für Linpack verwendeten Compiler-Optionen,
      4. Gesamtstromverbrauch während der Prüfung und
      5. Linpack-Ausgabedatei im Textformat, die neben anderen Linpack-Parametern (z.B. Testanzahl, Problemgröße usw.) auch die Systemleistung in Gleitkomma-Operationen pro Sekunde (Flops) enthält.
    2. SPECviewperf
      1. verwendete SPECviewperf-Version,
      2. alle für SPECviewperf verwendeten Compiler-Optimierungen,
      3. Dauer der Prüfung,
      4. Gesamtstromverbrauch während der Prüfung und
      5. alle Dateien und Ordner im Ergebnis-Ordner der SPECviewperf-Software.

8. Verweise

A) Europäische Norm EN 50564:2011 (übernommen von IEC 62301:2011), Elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte - Messung niedriger Leistungsaufnahmen.

B) Europäische Norm EN 60107-1:1997 (identisch mit IEC 60107-1:1997), Messverfahren für Empfänger von Fernseh-Rundfunksendungen - Teil 1: Allgemeine Vorschriften - Messungen bei Radio- und Videofrequenzen.

C) Europäische Norm EN 62623:2013 (identisch mit IEC 62623:2012), Desktop- und Notebook-Computer - Messung des Energieverbrauchs.

9. Anlage: benchmark-parameter

9.1. Typische Linpack-Startparameter

Im Folgenden werden einige übliche Anfangswerte für den Einsatz von Linpack zur Prüfung von Workstations aufgeführt. Diese Werte sind lediglich Ausgangspunkte und keine verbindlichen Vorgaben. Den Prüfern steht es frei, die Einstellungen vorzunehmen, die für ihre Systeme am vorteilhaftesten sind. Die Anwendbarkeit dieser Anfangswerte hängt erheblich von der Plattform und dem Betriebssystem (OS) ab. Im Folgenden wird Linux als Betriebssystem für die Prüfungen vorausgesetzt.

A) Zahl der Gleichungen (Problemgröße): siehe Gleichung.

B) Führende Array-Dimensionen: siehe Gleichung.

Die Matrixgröße (Kombination aus Zahl der Gleichungen und führenden Array-Dimensionen) ist die Maximalgröße, die der RAM-Speicher des Rechners aufnehmen kann. Dieses AWK-Skript berechnet die Matrixgröße für einen Linux-Rechner:

awk '

BEGIN {

printf "Maximale Matrixgröße, die in den RAM dieses Rechners passt:"

}

/^MemTotal:/{

print int(sqrt(($2*1.000)/8)/1.000) "K"

}

'/proc/meminfo

Verwenden Sie dieses Ergebnis, um die Matrixgröße für die Eingabe von 'Zahl der Gleichungen' und 'Führende Array-Dimensionen' zu bestimmen. Die 'Zahl der Gleichungen' entspricht dem ausgegebenen Ergebnis. Die 'führenden Array-Dimensionen' entsprechen dem ausgegeben Ergebnis, gerundet auf das nächste Vielfache von acht.

Um dies einfach zu berechnen, nehmen Sie die Speichergröße (in Byte) des zu prüfenden Geräts (als 'm' bezeichnet) und ersetzen m in Gleichung 1.

Gleichung 9: Berechnung der Speichergröße

Bild

C) Anzahl der Versuche: c - 1, dabei ist c die Zahl der logischen und/oder physischen CPU-Kerne des Systems. Der Prüfer muss ermitteln, welcher Wert für das Gerät vorteilhafter ist. Durch den Abzug '- 1' wird ein CPU-Kern für die Nutzung durch SPECviewperf frei gelassen.

D) Speicherausrichtungswert: in Linux-Systemen üblicherweise vier. Der beste Wert ist die vom Betriebssystem vorgegebene Begrenzung der Speicherseitengröße."

UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen