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Regelwerk, EU 2015, Wirtschaft /Verwaltung - EU Bund
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Verordnung (EU) 2015/2003 der Kommission vom 10. November 2015 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 294 vom 11.11.2015 S. 32)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

(2) Es ist erforderlich, mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der Statistiken im Rahmen von Modul 1: "Unternehmen und die Informationsgesellschaft" und Modul 2: "Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft" bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft im Rahmen von Modul 1: "Unternehmen und die Informationsgesellschaft" und Modul 2: "Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft" sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 10. November 2015

1) ABl. Nr. L 143 vom 30.04.2004 S. 49.

.

Modul 1: Unternehmen und die InformationsgesellschaftAnhang I

A. Themen und dazugehörige Variablen

  1. Für das Bezugsjahr 2016 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:
    1. IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen
    2. Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen
    3. elektronischer Handel
    4. Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte
    5. IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen
    6. Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von E-Commerce- und E-Business-Prozessen
    7. Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)
  2. Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:
    1. IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

      i) für alle Unternehmen:

      - Nutzung von Computern

      ii) für Unternehmen, die Computer nutzen:

      - (fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die einen Computer für Arbeitszwecke nutzen
    2. Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

      i) für Unternehmen, die Computer nutzen:

      - Zugang zum Internet

      - Ausstellung oder Verschicken von Rechnungen

      ii) für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

      - Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die einen Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke nutzen

      - Internetanschluss: DSL oder sonstiger fester Breitbandanschlusstyp

      - Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein tragbares Gerät mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion)

      - (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über einen tragbaren Computer mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion)

      - (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über sonstige tragbare Geräte wie Smartphones mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion)

      - Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetzwerke für Arbeitszwecke ermöglicht

      - Bereitstellung von tragbaren Geräten, die eine Internetverbindung über Mobilfunknetzwerke für Arbeitszwecke ermöglichen

      - Vorhandensein einer eigenen Website

      - Nutzung sozialer Netzwerke, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte

      - Nutzung von Unternehmens-Blogs oder Mikroblogs, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte

      - Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte

      - Nutzung wikibasierter Instrumente zum Wissensaustausch, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte

      iii) für Unternehmen, die über einen DSL-Internetanschluss oder sonstigen festen Breitbandanschlusstyp verfügen:

      - maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in MBit/s in den Spannen [0,<2], [2, < 10], [10,< 30], [30,< 100], [> 100])

      iv) für Unternehmen mit eigener Website Angaben zur Bereitstellung folgender Funktionen:

      - Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten

      - Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung

      - Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen

      - Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen

      - personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer

      - Links oder Verweise auf die Unternehmensprofile in sozialen Medien

      - (fakultativ) Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen

      v) für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte bereitstellen, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichen:

      - Bereitstellung tragbarer Geräte für den Zugriff auf das E-Mail-System des Unternehmens

      - Bereitstellung tragbarer Geräte für den Zugriff auf Dokumente des Unternehmens und deren Bearbeitung

      - Bereitstellung tragbarer Geräte für die Nutzung von Unternehmens-Softwareanwendungen

    3. elektronischer Handel

      i) für Unternehmen, die Computer nutzen:

      - Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr

      ii) für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über eine Website oder App aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben:

      - Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht

      - Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel (Umsatz) an Privatkunden (B2C) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht

      - Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel (Umsatz) an andere Unternehmen (B2B) und der Verkäufe im elektronischen Handel an Behörden (B2G) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht

      - (fakultativ) Nutzung von Online-Zahlungssystemen für Verkäufe über Websites oder Apps, d. h. die Zahlung ist im Bestellvorgang integriert

      - (fakultativ) Nutzung von Offline-Zahlungssystemen für Verkäufe über Websites oder Apps, d. h. die Zahlung ist nicht im Bestellvorgang integriert

      iii) für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:

      - Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht

      iv) folgende fakultative Angaben für Unternehmen, die Bestellungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme aufgegeben haben:

      - Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen, deren Wert mindestens 1 % des Gesamtkaufwertes ausmacht, über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr

    4. Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte

      i) für Unternehmen, die Computer nutzen:

      - (fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung der Unternehmensdaten aus intelligenten Geräten oder Sensoren als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - (fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung der Geolokalisierungsdaten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - (fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung der aus den sozialen Medien generierten Daten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - (fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung anderer, unter dieser Ziffer nicht aufgeführter Daten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr

      ii) für Unternehmen, die Big Data analysieren:

      - (fakultativ) Durchführung der Big-Data-Analyse durch Mitarbeiter des Unternehmens

      - (fakultativ) Durchführung der Big-Data-Analyse durch externe Dienstleister

      iii) für Unternehmen, die Computer nutzen:

      - Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an andere Unternehmen, im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an Behörden, im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an private Verbraucher, im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (eInvoices) erhalten wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - Anteil aller Rechnungen, die in Papierform oder als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format erhalten wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr

      iv) für Unternehmen, die an andere Unternehmen oder Behörden Rechnungen ausgestellt/versendet haben, im vorausgegangenen Kalenderjahr:

      - Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (eInvoices) an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/versendet wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/versendet wurden, im vorausgegangenem Kalenderjahr

      - Anteil aller Rechnungen, die nur in Papierform an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/ versendet wurden, im vorausgegangenem Kalenderjahr

    5. IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

      i) für Unternehmen, die Computer nutzen:

      - Beschäftigung von IKT-Fachleuten

      - Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr

      - Durchführung nachfolgender IKT-Funktionen im vorausgegangenen Kalenderjahr (untergliedert in "hauptsächlich durch eigene Beschäftigte, einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen"; "hauptsächlich durch externe Dienstleister"; "nicht zutreffend"):

      - Wartung der IKT-Infrastruktur (Server, Computer, Drucker, Netzwerke)

      - Unterstützung für Bürosoftware

      - Entwicklung von ERP-Software/-Systemen

      - Unterstützung für ERP-Software/-Systeme

      - Entwicklung von Web-Anwendungen

      - Unterstützung für Web-Anwendungen

      - Sicherheit und Datenschutz

      ii) für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt haben oder einzustellen versucht haben:

      - schwer zu besetzende offene Stellen für IKT-Fachleute
    6. Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von E-Commerce- und E-Business-Prozessen

      i) für Unternehmen, die Computer nutzen:

      - (fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: Waren oder Dienstleistungen nicht für Web-Verkauf geeignet

      - (fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: Logistikprobleme

      - (fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: Zahlungsprobleme

      - (fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: Probleme mit IKT-Sicherheit oder Datenschutz

      - (fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: Probleme mit dem Rechtsrahmen

      - (fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: zu hohe Einführungskosten im Vergleich zu dem erwarteten Nutzen

    7. Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

    i) für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    - Bereitstellung eines Fernzugriffs auf das E-Mail-System, die Dokumente oder die Anwendungen des Unternehmens

    - Bezahlung von Werbeinhalten im Internet

    - Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen, ausgenommen kostenlose Dienstleistungen

    ii) für Unternehmen, die im Internet unter Verwendung einer der folgenden Werbemethoden Werbeinhalte bezahlen:

    - Werbemethode auf der Grundlage der Webseiteninhalte oder der von Nutzern gesuchten Stichworte

    - Werbemethode auf der Grundlage der Verfolgung vergangener Aktivitäten der Nutzer oder ihres Profils

    - Werbemethode auf der Grundlage der Geolokalisierung der Nutzer

    - andere, oben nicht angegebene Werbemethoden im Internet

    iii) für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben und Cloud-Computing-Dienstleistungen erwerben:

    - Nutzung von E-Mail als Cloud-Computing-Dienstleistung

    - Nutzung von Bürosoftware als Cloud-Computing-Dienstleistung

    - Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als Cloud-Computing-Dienstleistung

    - Speichern von Dateien als Cloud-Computing-Dienstleistung

    - Nutzung von Software-Anwendungen für Finanzen oder Buchhaltung als Cloud-Computing- Dienstleistung

    - Nutzung von Customer Relationship Management (CRM) als Cloud-Computing-Dienstleistung

    - Nutzung von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als Cloud-Computing- Dienstleistung

    - Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus gemeinsam genutzten Servern von Dienstleistern

    - Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus Servern von Dienstleistern, die ausschließlich für das Unternehmen bestimmt sind

  3. Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind für alle Unternehmen aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:
    - wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr

    - durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr

    - Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (ohne Umsatzsteuer)

B. Erfassungsbereich

Die Variablen nach Teil A Absätze 2 und 3 sind für folgende Kategorien von Unternehmen zu erheben:

  1. Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:
    NACE-KategorieBezeichnung
    Abschnitt CVerarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
    Abschnitt D, EEnergieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
    Abschnitt FBaugewerbe/Bau
    Abschnitt GHandel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
    Abschnitt HVerkehr und Lagerei
    Abschnitt IGastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
    Abschnitt JInformation und Kommunikation
    Abschnitt LGrundstücks- und Wohnungswesen
    Abteilung 69-74Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
    Abschnitt NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
    Gruppe 95.1Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten
  2. Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.
  3. Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

C. Bezugszeiträume

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2015. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum 2016.

D. Untergliederungen der Daten

Für die in Teil A Absatz 2 genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:

  1. Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß den folgenden Aggregaten der NACE Rev. 2:
    Aggregation gemäß NACE Rev. 2

    für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

    10-18

    19-23

    24-25

    26-33

    35-39

    41-43

    45-47

    47

    49-53

    55

    58-63

    68

    69-74

    77-82

    26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62, 63.1, 95.1

    10-12

    13-15

    16-18

    26

    27-28

    29-30

    31-33

    45

    46

    55-56

    58-60

    61

    62-63

    77-78 + 80-82

    79

    95.1

  2. Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:
Größenklasse
10 oder mehr Beschäftigte

10 bis 49 Beschäftigte

50 bis 249 Beschäftigte

250 oder mehr Beschäftigte

Wenn eine Erfassung vorgenommen wird, sind die Daten gemäß folgender Tabelle aufzuschlüsseln:
Größenklasse
Weniger als 10 Beschäftigte (fakultativ)

Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ)

5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

E. Periodizität

Die laut diesem Anhang erforderlichen Daten sind einmalig für das Jahr 2016 vorzulegen.

F. Fristen für die Übermittlung der Ergebnisse

  1. Die - gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten - aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 und Anhang I Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 5. Oktober 2016 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.
  2. Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2016 an Eurostat zu übermitteln.
  3. Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2016 an Eurostat zu übermitteln.
  4. Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.

.

Modul 2: Einzelpersonen, Haushalte und die InformationsgesellschaftAnhang II

A. Themen und dazugehörige Variablen

  1. Für das Bezugsjahr 2016 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:
    1. Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte
    2. Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte
    3. IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT
    4. IKT-Kompetenz und -Kenntnisse
    5. Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet
    6. Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)
    7. Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)
  2. Folgende Variablen sind zu erheben:
    1. Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

      i) für alle Haushalte:

      - Internetzugang zu Hause (unabhängig vom Gerät)

      ii) für alle Haushalte mit Internetzugang:

      - Internetanschluss: fester Breitbandanschluss, z.B. DSL, ADSL, VDSL, Kabel, Glasfaser, Satellit, öffentliche WiFi-Verbindungen

      - Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss (über Mobilfunknetz - mindestens 3G, z.B. UMTS -, über eine (SIM-)Karte oder einen USB-Stick, Mobiltelefon oder Smartphone als Modem)

      - (fakultativ) Internetanschluss: Wählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN

      - (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Schmalbandanschluss (über Mobilfunknetz - unterhalb von 3G, z.B. 2G+/GPRS -, über eine (SIM-)Karte oder einen USB-Stick, Mobiltelefon oder Smartphone als Modem)

    2. Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

      i) für alle Einzelpersonen:

      - letzte Nutzung des Internets (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; das Internet wurde noch nie genutzt)

      ii) für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben:

      - letzte Internet-Geschäftstransaktion zu Privatzwecken (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt)

      iii) für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

      - durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten (täglich oder fast täglich; mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich); weniger als einmal pro Woche)

      - Nutzung eines Desktop-Computers für den Internetzugang in den letzten drei Monaten

      - Nutzung eines Laptop- oder Netbook-Computers für den Internetzugang in den letzten drei Monaten

      - Nutzung eines Tablet-Computers für den Internetzugang in den letzten drei Monaten

      - Nutzung eines Mobiltelefons oder Smartphones für den Internetzugang in den letzten drei Monaten

      - Nutzung anderer Mobilgeräte (z.B. Medien- oder Spielkonsole, E-Book-Lesegerät, intelligente Armbanduhren) für den Internetzugang in den letzten drei Monaten

      - Nutzung eines Smart-Fernsehgerätes (mit direkter Internetverbindung, z.B. über WiFi, nicht über ein externes Gerät, bei dem der Fernseher nur als größerer Bildschirm verwendet wird) für den Internetzugang in den letzten drei Monaten

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internettelefonie, Internet- Videoanrufe (über Webcam) (Nutzung von Anwendungen)

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an sozialen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen)

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren oder Dienstleistungen zu finden

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Spiele zu spielen oder herunterzuladen

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Musik zu hören (z.B. Web-Radio, Musik-Streaming)

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Streaming-Fernsehsendungen von Fernsehsendern zu schauen (live oder zeitversetzt)

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Videoon-Demand von kommerziellen Anbietern zu schauen

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Video-Inhalte aus Sharing- Diensten zu schauen

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um selbst geschaffenen Inhalt (z.B. Text, Bilder, Fotos, Videos, Musik, Software) auf eine für andere zugängliche Website zu laden

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Websites oder Blogs zu erstellen

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsinformationen zu suchen

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um einen Termin mit einem Arzt über eine Website (z.B. eines Krankenhauses oder eines Gesundheitszentrums) zu vereinbaren

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und Beherbergung in Anspruch zu nehmen

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen (z.B. über Online-Auktionen)

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Zahlungskonten für die Bezahlung von übers Internet erworbenen Waren oder Dienstleistungen zu nutzen

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dokumente, Bilder, Musik-, Video- oder andere Dateien zu speichern (z.B. Google DRIVE, Dropbox, Windows OneDrive, iCloud, Amazon Cloud DRIVE)

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken (Teilnahme an einem Online-Kurs)

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken (Nutzung von Online-Unterlagen mit Ausnahme vollständiger Kurse, z.B. audiovisuelles Material, Online-Lernsoftware, elektronische Lehrbücher)

      - Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken (Kommunikation mit Lehrkräften oder Studenten unter Nutzung von Bildungs-Websites/ Portalen)

      - (fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für andere Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken

      iv) für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten Smart-Fernsehgeräte für den Internetzugang genutzt haben:

      - Nutzung von Smart-Fernsehgeräten zum Anschauen von Streaming-Fernsehsendungen im Internet (live oder zeitversetzt) in den letzten drei Monaten

      - Nutzung von Smart-Fernsehgeräten zum Anschauen anderer Video-Inhalte (On-Demand-Dienste oder Sharing-Dienste) in den letzten drei Monaten

      - Nutzung von Smart-Fernsehgeräten zum Surfen im Internet in einer Browser-Anwendung in den letzten drei Monaten

      - Nutzung von Smart-Fernsehgeräten für andere Anwendungen (z.B. Skype, Facebook, Spiele, Online- Shopping) in den letzten drei Monaten

      v) für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten zu privaten Zwecken genutzt haben:

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten für den Kauf oder Verkauf von Aktien, Anleihen, Fonds oder andere Investitionsdienstleistungen

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten für den Abschluss oder die Verlängerung bestehender Versicherungen, einschließlich solcher, die als Paket mit einer anderen Dienstleistung angeboten werden (z.B. zusammen mit einem Flugticket angebotene Reiseversicherung)

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Inanspruchnahme eines Darlehens oder Kredits von Banken oder anderen Finanzdienstleistern

      vi) für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet zu Privatzwecken für Transaktionen des elektronischen Handels genutzt haben:

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Lebensmitteln

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Gebrauchsgütern

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Arzneimitteln

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Bekleidung oder Sportartikeln

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Computerhardware

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung elektronischer Geräte (einschließlich Kameras)

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Telekommunikationsdienstleistungen (z.B. Fernsehen, Breitbandanschlüsse, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten)

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Buchung von Ferienunterkünften (z.B. Hotels)

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Reisedienstleistungen (z.B. Fahrkarten, Autovermietung)

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Filmen oder Musik

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen (einschließlich elektronischer Bücher)

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von E-Learning-Material

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Videospielen, sonstiger Computersoftware und Software-Aktualisierungen

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Waren oder Dienstleistungen

      - Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei inländischen Anbietern in den letzten zwölf Monaten

      - Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus anderen EU-Ländern in den letzten zwölf Monaten

      - Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus der übrigen Welt in den letzten zwölf Monaten

      - Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen in den letzten zwölf Monaten mit unbekanntem Ursprungsland der Verkäufer

      - Anzahl der in den letzten drei Monaten übers Internet gekauften Waren oder Dienstleistungen (nach Anzahl der Bestellungen/Käufe oder nach Kategorien: 1-2 Bestellungen/Kaufvorgänge; zwischen 2 und 5 Bestellungen/Kaufvorgänge; zwischen 5 und 10 Bestellungen/Kaufvorgänge; über 10 Bestellungen/Kaufvorgänge;

      - Gesamtwert von Waren oder Dienstleistungen (mit Ausnahme von Aktien oder anderen finanziellen Dienstleistungen), die in den letzten drei Monaten übers Internet gekauft wurden (Betrag in Euro oder in Betragskategorien: weniger als 50 EUR, zwischen 50 und 100 EUR, zwischen 100 und 500 EUR, zwischen 500 und 1.000 EUR, über 1.000 EUR; unbekannt)

      - (fakultativ) bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: technische Probleme mit der Website beim Bestell- oder Zahlungsvorgang

      - (fakultativ) bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Schwierigkeiten, Informationen bezüglich Garantien und sonstiger gesetzlicher Rechte zu finden

      - (fakultativ) bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Zustellung dauert länger als angegeben

      - (fakultativ) bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: endgültige Kosten höher als angegeben (z.B. höhere Lieferkosten, unerwartete Bearbeitungsgebühr)

      - (fakultativ) bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Lieferung falscher oder beschädigter Waren

      - (fakultativ) bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Betrugsfälle aufgetreten (z.B. keine Waren/Dienstleistungen geliefert, Missbrauch von Kreditkartenangaben)

      - (fakultativ) bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Beschwerden und Mängelbehebung bereiten Schwierigkeiten oder werden nicht zufrieden stellend bearbeitet

      - (fakultativ) bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: ausländisches Handelsunternehmen liefert nicht in Wohnsitzland des Befragten

      - (fakultativ) andere bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme - (fakultativ) keine Probleme bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetreten

      - Häufigkeit der Nutzung von Informationen von Websites von mehreren Einzelhändlern, Herstellern oder Dienstleistern vor dem Online-Einkauf in den letzten zwölf Monaten (jedes Mal oder beinahe jedes Mal, manchmal, selten oder nie)

      - Häufigkeit der Nutzung von Informationen von Websites oder Apps für Preis- oder Produktvergleiche vor dem Online-Einkauf in den letzten zwölf Monaten (jedes Mal oder beinahe jedes Mal, manchmal, selten oder nie)

      - Häufigkeit der Nutzung von Informationen aus Kundenbewertungen auf Websites oder Blogs vor dem Online-Einkauf in den letzten zwölf Monaten (jedes Mal oder beinahe jedes Mal, manchmal, selten oder nie)

      - Waren oder Dienstleistungen, die in den letzten zwölf Monaten gekauft oder bestellt wurden, indem direkt auf die Werbung auf einer Website für soziale Medien oder in einer App durch Klicken oder Direktkauf reagiert wurde

    3. IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT

      i) für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

      - persönliche Angaben, die in den letzten zwölf Monaten über das Internet bereitgestellt wurden (z.B. Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer)

      - persönliche Kontaktdaten, die in den letzten zwölf Monaten über das Internet bereitgestellt wurden (z.B. Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

      - persönliche Zahlungsdaten, die in den letzten zwölf Monaten über das Internet bereitgestellt wurden (z.B. Kredit- oder Debitkartennummer, Bankkontonummer)

      - andere persönliche Informationen, die in den letzten zwölf Monaten über das Internet bereitgestellt wurden (z.B. Fotos, Standortangabe, Angaben zu Gesundheit, Beschäftigung, Einkommen)

      - keine persönlichen Informationen in den letzten zwölf Monaten über das Internet bereitgestellt

      - Lesen der Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten vor der Bereitstellung persönlicher Informationen in den letzten zwölf Monaten

      - Einschränkung des Zugriffs auf die geografischen Standortdaten in den letzten zwölf Monaten

      - Einschränkung des Zugangs zum Profil oder zum Inhalt auf Social-Networking-Websites in den letzten zwölf Monaten

      - keine Zustimmung zur Nutzung der persönlichen Informationen für Werbezwecke in den letzten zwölf Monaten

      - Überprüfung des Sicherheitsstatus der Website, für die persönliche Informationen bereitgestellt werden sollten, in den letzten zwölf Monaten (z.B. https-Websites, Sicherheits-Logos oder Zertifikate)

      - Beantragung des Zugangs zu den von Websites oder Suchmaschinen verwalteten Informationen über den Befragten, um sie aktualisieren oder löschen zu lassen, in den letzten zwölf Monaten

      - Wissen um die Tatsache, dass Cookies zur Beobachtung des Internet-Verhaltens, zur Erstellung von Nutzerprofilen und für nutzerspezifische Werbedienste verwendet werden können

      - (fakultativ) Bedenken wegen der Tatsache, dass Online-Aktivitäten für die Zwecke der kundenspezifischen Werbung aufgezeichnet werden (starke Bedenken, mäßige Bedenken oder keine Bedenken)

      - Internet-Browser-Einstellungen wurden bereits geändert, um die Zahl der Cookies auf eigenem Computer einzuschränken oder ihre Erstellung zu verhindern

      - Nutzung einer Anti-Tracking-Software

    4. IKT-Kompetenz und -Kenntnisse

      i) für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

      - Kenntnisse, die das Übertragen von Dateien zwischen dem Computer und anderen Geräten ermöglichen

      - Kenntnisse, die das Installieren von Software oder Anwendungen (Apps) ermöglichen

      - Kenntnisse, die das Vornehmen von Änderungen der Software-Einstellungen, einschließlich des Betriebsprogramms oder der Sicherheitsprogramme, ermöglichen

      - Kenntnisse, die das Kopieren oder Verschieben von Dateien oder Ordnern ermöglichen

      - Kenntnisse, die die Nutzung von Textverarbeitungsprogrammen ermöglichen

      - Kenntnisse, die das Erstellen von Präsentationen oder Dokumenten ermöglichen, in die Text, Bilder, Tabellen oder Diagramme integriert sind

      - Kenntnisse, die die Nutzung von Tabellenkalkulationssoftware ermöglichen

      - Kenntnisse, die die Bearbeitung von Foto-, Video- oder Audio-Dateien ermöglichen

      - Kenntnisse, die das Schreiben eines Programms in einer Programmiersprache ermöglichen

      ii) für Einzelpersonen, die das Internet und Tabellenkalkulationssoftware in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

      - Kenntnisse, die die Nutzung fortgeschrittener Funktionen der Tabellenkalkulationssoftware zur Ordnung und Analyse von Daten ermöglichen, z.B. Sortieren, Filtern, Verwendung von Formeln und Erstellung von Diagrammen
    5. Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet

      i) für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben, den Grund für den fehlenden Internetzugang:

      - Internetzugang andernorts

      - kein Bedarf für das Internet (z.B. nicht nützlich oder nicht interessant)

      - Gerätekosten zu hoch

      - Zugangskosten zu hoch (z.B. Telefon- oder DSL-Vertrag)

      - fehlende Kenntnisse

      - Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre oder der Sicherheit

      - kein Breitbandanschluss in der Region verfügbar

      - andere Gründe

    6. Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)

      i) für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von den Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen abzurufen

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von den Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen herunterzuladen

      - Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken zur elektronischen Rücksendung ausgefüllter Web-Formulare an Behörden und öffentliche Einrichtungen

      ii) für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten nicht dazu genutzt haben, ausgefüllte Vordrucke an eine Behörden-Website zu Privatzwecken zu übermitteln, und zwar aus folgendem Grund:

      - Übermittlung von Vordrucken nicht erforderlich

      iii) für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten nicht dazu genutzt haben, ausgefüllte Vordrucke an eine Behörden-Website zu Privatzwecken zu übermitteln, obwohl amtliche Vordrucke zu übermitteln waren, und zwar aus einem der folgenden Gründe:

      - keine Website mit entsprechendem Dienst verfügbar

      - fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z.B. Website konnte nicht benutzt werden oder die Nutzung war zu kompliziert)

      - Bedenken bezüglich Schutz und Sicherheit der persönlichen Daten

      - (fakultativ) Fehlen von bzw. Probleme mit elektronischer Unterschrift oder elektronischem ID/Zertifikat (als Authentisierung oder für die Nutzung der Funktion erforderlich)

      - Übermittlung durch eine andere Person erfolgt (z.B. Berater, Steuerberater, Verwandter oder Familienmitglied)

      - andere Gründe dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben

    7. Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

    i) für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

    - Nutzung von Mobiltelefon oder Smartphone für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten

    - Nutzung von Mobiltelefon oder Smartphone über Mobilfunknetz für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten

    - Nutzung von Mobiltelefon oder Smartphone über ein drahtloses Netz (z.B. WiFi) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten

    - Nutzung von tragbaren Computern (z.B. Laptop oder Tablet) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten

    - Nutzung von tragbaren Computern (z.B. Laptop oder Tablet) über Mobilfunknetz unter Verwendung eines USB-Sticks, einer SIM-Karte oder eines Mobiltelefons oder Smartphones als Modem für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten

    - Nutzung von tragbaren Computern (z.B. Laptop oder Tablet) über ein drahtloses Netz (z.B. WiFi) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten

    - Nutzung anderer Mobilgeräte (z.B. Medien- oder Spielkonsole, E-Book-Lesegerät, intelligente Armbanduhren) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten

    - keine Nutzung von Mobilgeräten für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz

B. Erfassungsbereich

  1. Die statistischen Einheiten für die unter Teil A Absatz 2 dieses Anhangs aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe von 16 bis 74 Jahren.
  2. Die statistischen Einheiten für die unter Teil A Absatz 2 dieses Anhangs aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.
  3. Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte, Einzelpersonen oder beides im Staatsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats.

C. Bezugszeitraum

Der Hauptbezugszeitraum für die Erhebung der Statistiken ist das erste Quartal 2016.

D. Sozioökonomische Hintergrundvariablen

  1. Für die in Teil A Absatz 2 dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:
    1. Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen)
    2. (fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2
    3. Lage des Wohnorts, d. h. in weniger entwickelten Regionen, in Übergangsregionen oder in stärker entwickelten Regionen
    4. Verstädterungsgrad, d. h. in dicht besiedelten Gebieten, in mäßig besiedelten Gebieten oder in dünn besiedelten Gebieten lebend
    5. Art des Haushalts: Anzahl der Haushaltsangehörigen, (fakultativ) Zahl der Personen von 16 bis 24 Jahren, (fakultativ) Zahl der Schüler und Studenten von 16 bis 24 Jahren, (fakultativ) Zahl der Personen von 25 bis 64 Jahren, (fakultativ) Zahl der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter (gesondert zu erfassen: Zahl der Kinder unter 16 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 14 bis 15 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 5 bis 13 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder im Alter von bis zu 4 Jahren)
    6. (fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder als mit Einkommensquartilen kompatible Größenklassen zu erheben)
    7. (fakultativ) monatliches Netto-Äquivalenzhaushaltseinkommen in Quintilen
  2. Für die in Teil A Absatz 2 dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:
    1. Geschlecht
    2. Geburtsland: im Inland oder im Ausland geboren; in letzterem Fall auch, ob in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU geboren
    3. Staatsangehörigkeit: Staatsangehöriger des Wohnsitzstaates oder Nichtstaatsangehöriger; in letzterem Fall, ob Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Staates außerhalb der EU
    4. Alter (in vollendeten Jahren); (fakultativ) unter 16 oder über 74, oder beides
    5. (fakultativ) Defacto-Familienstand (Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder nicht)
    6. Bildungsgrad (Angabe des höchsten Bildungsabschlusses) gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011): höchstens Sekundarbereich I (ISCED 0, 1 oder 2), Sekundarbereich II und nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich II - Bereiche 2-3 (ISCED 3 oder 4), tertiäre Bildung (ISCED 5, 6, 7 oder 8), niedriger als Primarbereich (ISCED 0), Primarbereich (ISCED 1), Sekundarbereich I (ISCED 2), Sekundarbereich II (ISCED 3), nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich (ISCED 4), Kurzstudiengänge nach dem Sekundarbereich (ISCED 5), Bachelor oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 6), Master oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 7), Promotion oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 8)
    7. Erwerbsstatus: Arbeitnehmer oder Selbständiger, einschließlich mithelfende Familienangehörige (fakultativ: Arbeitnehmer oder Selbständiger mit Vollzeittätigkeit, Arbeitnehmer oder Selbständiger mit Teilzeittätigkeit, Arbeitnehmer mit dauerhafter oder unbefristeter Tätigkeit, Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit oder befristetem Arbeitsvertrag, Selbständiger, einschließlich mithelfende Familienangehörige)
    8. (fakultativ) Wirtschaftszweig der Beschäftigung:

      Abschnitt der NACE
      Rev. 2

      Bezeichnung
      ALand- und Forstwirtschaft, Fischerei
      B, C, D und EVerarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie
      FBaugewerbe/Bau
      G, H und IHandel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
      JInformation und Kommunikation
      KErbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
      LGrundstücks- und Wohnungswesen
      M und NDienstleistungen für Unternehmen
      O, P und QÖffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen
      R, S, T und UErbringung von sonstigen Dienstleistungen

    9. Erwerbsstatus: Arbeitsloser oder nicht im Erwerbsleben stehender Schüler oder Student oder aus anderem Grund nicht im Erwerbsleben stehend (fakultative Angabe: im Ruhestand oder Vorruhestand oder Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, dauerhafte Behinderung, Pflichtwehrdienst oder Zivildienst, Erfüllung häuslicher Verpflichtungen oder aus anderem Grund Nichterwerbsperson)
    10. Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08): Arbeiter, Angestellter, IKT-Kraft, Nicht-IKT-Kraft; außerdem fakultativ: alle Berufe nach der ISCO-08 auf der 2-stelligen Ebene

E. Periodizität

Die Daten sind einmalig für das Jahr 2016 vorzulegen.

F. Fristen für die Übermittlung der Ergebnisse

  1. Die Einzeldatensätze im Sinne von Artikel 6 und Anhang II Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004, die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten ermöglichen, sind vor dem 5. Oktober 2016 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.
  2. Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2016 an Eurostat zu übermitteln.
  3. Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2016 an Eurostat zu übermitteln.
  4. Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.
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