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Regelwerk, EU 2016, Allgemeines - EU Bund

Beschluss 2016/2028 - Nr. 2/2016 des Assoziationsausschusses EU-Republik Moldau in der Zusammensetzung "Handel" vom 19. Oktober 2016 zur Aktualisierung des Anhangs XXIX des Assoziierungsabkommens

(ABl. Nr. L 313 vom 19.11.2016 S. 36)



Der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung "Handel" -

gestützt auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, insbesondere auf Artikel 269, Artikel 273 und Artikel 436,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits 1 (im Folgenden "Abkommen") trat am 1. Juli 2016 in Kraft.

(2) Nach Artikel 269 Absatz 5 des Abkommens sind die in Anhang XXIX-A vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem Jahr des Inkrafttretens des Abkommens regelmäßig alle zwei Jahre zu überprüfen, und entsprechende Änderungen sind gemäß Artikel 438 Absatz 4 des Abkommens durch Beschluss des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung "Handel" anzunehmen.

(3) Nach Artikel 273 des Abkommens ist von der Republik Moldau sicherzustellen, dass ihre Rechtsvorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe entsprechend dem Zeitplan in Anhang XXIX des Abkommens schrittweise mit dem Besitzstand der Union in diesem Bereich in Übereinstimmung gebracht werden.

(4) Seit der Paraphierung des Abkommens am 29. November 2013 wurden mehrere im Anhang XXIX des Abkommens aufgeführte Rechtsakte der Union geändert, neu gefasst oder aufgehoben und durch neue Rechtsakte der Union ersetzt. Insbesondere hat die Union die folgenden Rechtsakte angenommen und der Republik Moldau mitgeteilt:

  1. Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe 2;
  2. Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Rates 3;
  3. Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG 4.

(5) Mit den oben genannten neuen Richtlinien wurden die in Anhang XXIX-A vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge geändert.

(6) Daher ist die Aktualisierung des Anhangs XXIX des Abkommens erforderlich, um den in diesem Anhang aufgeführten Änderungen des Besitzstands der Union gemäß Artikel 269, Artikel 273 und Artikel 436 des Abkommens Rechnung zu tragen.

(7) Der neue Besitzstand der Union zur öffentlichen Auftragsvergabe ist neu aufgebaut. Es ist angebracht, diesen neuen Aufbau in Anhang XXIX zu berücksichtigen. Im Interesse der Eindeutigkeit sollte Anhang XXIX vollständig aktualisiert und durch den Wortlaut im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt werden. Darüber hinaus sollte der von der Republik Moldau erzielte Fortschritt im Prozess der Annäherung an den Besitzstand der Union berücksichtigt werden.

(8) Nach Artikel 436 Absatz 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat EU-Republik Moldau befugt, die Anhänge des Abkommens zu aktualisieren oder zu ändern. Der Assoziationsrat hat den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung "Handel" durch den Beschluss Nr. 3/2014 vom 16. Dezember 2014 ermächtigt, bestimmte Anhänge zu Handelsfragen zu aktualisieren oder zu ändern

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang XXIX des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits wird durch den Wortlaut im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. Oktober 2016.

1) ABl. Nr. L 260 vom 30.08.2014 S. 4.

2) ABl. Nr. L 94 vom 28.03.2014 S. 1.

3) ABl. Nr. L 94 vom 28.03.2014 S. 65.

4) ABl. Nr. L 94 vom 28.03.2014 S. 243.

.

Anhang

Anhang XXIX des Abkommens erhält folgende Fassung:

Öffentliches Beschaffungswesen"Anhang XXIX


SchwellenAnhang XXIX-A

(1) Die Wertschwellen nach Artikel 269 Absatz 3 dieses Abkommens belaufen sich für beide Vertragsparteien auf:

  1. 134.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden, und bei von diesen Behörden durchgeführten Wettbewerben;
  2. 207.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die nicht unter Buchstabe a fallen;
  3. 5.186 000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen;
  4. 5.186 000 EUR bei Bauaufträgen des Versorgungssektors;
  5. 5.186 000 EUR bei Konzessionen;
  6. 414.000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen des Versorgungssektors;
  7. 750.000 EUR bei öffentlichen Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen;
  8. 1.000 000 EUR bei öffentlichen Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen des Versorgungssektors.

(2) Die unter Nummer 1 aufgeführten Schwellenwerte werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens an die nach den Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU anwendbaren Schwellenwerte angepasst.

Vorläufiger Zeitplan für institutionelle Reformen, Annäherung und MarktzugangAnhang XXIX-B


PhaseVorläufiger ZeitplanVon der Republik Moldau der EU gewährter MarktzugangVon der EU der Republik Moldau gewährter Marktzugang
1Anwendung des Artikels 270 Absatz 2 und des Artikels 271 dieses Abkommens

Vereinbarung der Reformstrategie nach Artikel 272 dieses Abkommens

9 Monate nach Inkrafttreten dieses AbkommensBeschaffungen für zentrale RegierungsbehördenBeschaffungen für zentrale Regierungsbehörden
2Annäherung an wesentliche Elemente der Richtlinie 2014/24/EU und der Richtlinie 89/665/EWG sowie Umsetzung dieser Elemente5 Jahre nach Inkrafttreten dieses AbkommensBeschaffungen für den Staat, die Gebietskörperschaften und die Einrichtungen des öffentlichen RechtsBeschaffungen für den Staat, die Gebietskörperschaften und die Einrichtungen des öffentlichen RechtsAnhänge XXIX-C und XXIX-N
Annäherung an wesentliche Elemente der Richtlinie 2014/25/EU und der Richtlinie 92/13/EWG sowie Umsetzung dieser Elemente5 Jahre nach Inkrafttreten dieses AbkommensBeschaffungen für alle Auftraggeber des VersorgungssektorsBeschaffungen für alle AuftraggeberAnhänge XXIX-G und XXIX-Q
Annäherung an andere Elemente der Richtlinie 2014/24/EU sowie Umsetzung dieser Elemente5 Jahre nach Inkrafttreten dieses AbkommensDienstleistungs- und Bauaufträge für alle öffentlichen AuftraggeberDienstleistungs- und Bauaufträge für alle öffentlichen AuftraggeberAnhänge XXIX-D, XXIX-E und XXIX-O
3Annäherung an Richtlinie 2014/23/EU sowie deren Umsetzung6 Jahre nach Inkrafttreten dieses AbkommensKonzessionen für alle öffentlichen AuftraggeberKonzessionen für alle öffentlichen AuftraggeberAnhänge XXIX-K und XXIX-L
4Annäherung an andere Elemente der Richtlinie 2014/25/EU sowie Umsetzung dieser Elemente8 Jahre nach Inkrafttreten dieses AbkommensBau- und Dienstleistungsaufträge für alle Auftraggeber des VersorgungssektorsBau- und Dienstleistungsaufträge für alle Auftraggeber des VersorgungssektorsAnhänge XXIX-H, XXIX-I und XXIX-R


Wesentliche Elemente der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EGAnhang XXIX-C

(Phase 2)

Titel IAnwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
 
Kapitel IAnwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2, 5 und 6
Artikel 2Begriffsbestimmungen: Absatz 1, Nummern (1), (4), 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 18, 19, 20, 22, 23 und 24
Artikel 3Vergabe gemischter öffentlicher Aufträge
Abschnitt 2Schwellenwerte
Artikel 4Höhe der Schwellenwerte
Artikel 5Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts
Abschnitt 3Ausnahmen
Artikel 7Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
Artikel 8Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 9Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden
Artikel 10Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Artikel 11Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Artikel 12Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors
Abschnitt 4Besondere Sachverhalte
Unterabschnitt 1Subventionierte Aufträge und Forschungs - und Entwicklungsdienstleistungen
Artikel 13Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern subventioniert werden
Artikel 14Forschungs- und Entwicklungsleistungen
Unterabschnitt 2Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten
Artikel 15Verteidigung und Sicherheit
Artikel 16Vergabe von gemischten Aufträgen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten
Artikel 17Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden
 
Kapitel IIAllgemeine Vorschriften
Artikel 18Grundsätze der Auftragsvergabe
Artikel 19Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 21Vertraulichkeit
Artikel 22Vorschriften über die Kommunikation: Absätze 2 bis 6
Artikel 23Nomenklaturen
Artikel 24Interessenkonflikte
 
Titel IIVorschriften für öffentliche Aufträge
 
Kapitel IVerfahren
Artikel 26Wahl der Verfahren: Absätze 1, 2, Absatz 4 Buchstabe a, Absätze 5 und 6
Artikel 27Offenes Verfahren
Artikel 28Nichtoffenes Verfahren
Artikel 29Verhandlungsverfahren
Artikel 32Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung
 
Kapitel IIIAblauf des Verfahrens
Abschnitt 1Vorbereitung
Artikel 40Vorherige Marktkonsultationen
Artikel 41Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern
Artikel 42Technische Spezifikationen
Artikel 43Gütezeichen
Artikel 44Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise: Absätze 1 und 2
Artikel 45Varianten
Artikel 46Unterteilung von Aufträgen in Lose
Artikel 47Fristsetzung
Abschnitt 2Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 48Vorinformation
Artikel 49Auftragsbekanntmachung
Artikel 50Vergabebekanntmachung: Absätze 1 und 4
Artikel 51Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 1 und Absatz 5 Unterabsatz 1
Artikel 53Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen
Artikel 54Aufforderungen an die Bewerber
Abschnitt 3Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe
Artikel 56Allgemeine Grundsätze
Unterabschnitt 1Qualitative Eignungskriterien
Artikel 57Ausschlussgründe
Artikel 58Eignungskriterien
Artikel 59Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Absatz 1 sinngemäß und Absatz 4
Artikel 60Nachweise
Artikel 62Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absätze 1 und 2
Artikel 63Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen
Unterabschnitt 2Verringerung der Zahl der Bewerber, der Angebote und Lösungen
Artikel 65Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen
Artikel 66Verringerung der Zahl der Angebote und Lösungen
Unterabschnitt 3Zuschlagserteilung
Artikel 67Zuschlagskriterien
Artikel 68Lebenszykluskostenrechnung: Absätze 1 und 2
Artikel 69Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absätze 1 bis 4
 
Kapitel IVAuftragsausführung
Artikel 70Bedingungen für die Auftragsausführung
Artikel 71Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 72Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
Artikel 73Kündigung von Aufträgen
 
Titel IIIBesondere Beschaffungsregelungen
  
KapiteL ISoziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 74Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen
Artikel 75Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Artikel 76Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen
 
Anhänge
Anhang IIVerzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe a
Anhang IIIVerzeichnis der Waren nach Artikel 4 Buchstabe b betreffend Aufträge von öffentlichen Auftraggebern, die im Bereich der Verteidigung vergeben werden
Anhang IVAnforderungen an Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen sowie Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe
Anhang VIn Bekanntmachungen aufzuführende Angaben
Teil A:In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung von Vorinformationen in einem Beschafferprofil aufzuführende Angaben
Teil B:In der Vorinformation aufzuführende Angaben (siehe Artikel 48)
Teil C:In der Auftragsbekanntmachung aufzuführende Angaben (siehe Artikel 49)
Teil D:In dem Vergabevermerk aufzuführende Angaben (siehe Artikel 50)
Teil G:In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben (siehe Artikel 72 Absatz 1)
Teil H:In Bekanntmachungen von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 1)
Teil I:In Vorinformationen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 1)
Teil J:In der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 2)
Anhang VIITechnische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen
Anhang IXInhalt der Aufforderungen zur Angebotsabgabe, zum Dialog oder zur Interessensbestätigung nach Artikel 54
Anhang XVerzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 18 Absatz 2
Anhang XIINachweise über die Erfüllung der Eignungskriterien
Anhang XIVDienstleistungen nach Artikel 74


Sonstige verbindliche Elemente der Richtlinie 2014/24/EUAnhang XXIX-D

(Phase 2)

Titel IAnwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
 
Kapitel IAnwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 2Begriffsbestimmungen (Absatz 1, Nummer 21)
Artikel 22Vorschriften über die Kommunikation: Absatz 1
  
Titel IIVorschriften für öffentliche Aufträge
 
Kapitel IVerfahren
Artikel 26Wahl der Verfahren: Absatz 3 und Absatz 4, Buchstabe b
Artikel 30Wettbewerblicher Dialog
Artikel 31Innovationspartnerschaft
  
Kapitel IIMethoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen
Artikel 33Rahmenvereinbarungen
Artikel 34Dynamische Beschaffungssysteme
Artikel 35Elektronische Auktionen
Artikel 36Elektronische Kataloge
Artikel 38Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
 
Kapitel IIIAblauf des Verfahrens
Abschnitt 2Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 50Vergabebekanntmachung: Absätze 2 und 3
 
Titel IIIBesondere Beschaffungsregelungen
 
Kapitel IIVorschriften für Wettbewerbe
Artikel 78Anwendungsbereich
Artikel 79Bekanntmachungen
Artikel 80Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben und die Auswahl der Teilnehmer
Artikel 81Zusammensetzung des Preisgerichts
Artikel 82Entscheidungen des Preisgerichts
 
Anhänge
Anhang VIn Bekanntmachungen aufzuführende Angaben
Teil E:In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 79 Absatz 1)
Teil F:In Bekanntmachungen über die Ergebnisse eines Wettbewerbs aufzuführende Angaben (siehe Artikel 79 Absatz 2)
Anhang VIIn den Auftragsunterlagen für elektronische Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 35 Absatz 4)


Sonstige fakultative Elemente der Richtlinie 2014/24/EUAnhang XXIX-E

(Phase 2)

Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/24/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Republik Moldau kann die Annäherung an jene Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXIX-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen.

Titel IAnwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
 
Kapitel IAnwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 2Begriffsbestimmungen: Absatz 1, Nummern 14 und 16
Artikel 20Vorbehaltene Aufträge
 
Kapitel IIMethoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen
Artikel 37Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen
 
Kapitel IIIAblauf des Verfahrens
Abschnitt 3Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe
Artikel 64Amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen
 
Titel IIIBesondere Beschaffungsregelungen
 
Kapitel ISoziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 77Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge


Bestimmungen der Richtlinie 2014/24/EU, die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallenAnhang XXIX-F

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

Titel IAnwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
 
Kapitel IAnwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4
Artikel 2Begriffsbestimmungen: Absatz 2
Abschnitt 2Schwellenwerte
Artikel 6Überprüfung der Schwellenwerte und der Liste der zentralen Behörden
 
Titel IIVorschriften für öffentliche Aufträge
 
Kapitel IVerfahren
Artikel 25Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen
 
Kapitel IIMethoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen
Artikel 39Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten
 
Kapitel IIIAblauf des Verfahrens
Abschnitt 1Vorbereitung
Artikel 44Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise: Absatz 3
Abschnitt 2Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 51Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3 und 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6
Artikel 52Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Abschnitt 3Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe
Artikel 61Online-Dokumentenarchiv (e-Certis)
Artikel 62Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3
Artikel 68Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3
Artikel 69Ungewöhnlich niedriges Angebot: Absatz 5
 
Titel IVGovernance
Artikel 83Durchsetzung
Artikel 84Vergabevermerke
Artikel 85Nationale Berichterstattung und statistische Informationen
Artikel 86Verwaltungszusammenarbeit
 
Titel VBefugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 87Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 88Dringlichkeitsverfahren
Artikel 89Ausschussverfahren
Artikel 90Umsetzung und Übergangsbestimmungen
Artikel 91Aufhebungen
Artikel 92Überprüfung
Artikel 93Inkrafttreten
Artikel 94Adressaten
 
Anhänge
Anhang IZentrale Behörden
Anhang VIIIVorgaben für die Veröffentlichung
Anhang XIRegister
Anhang XIIIVerzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 68 Absatz 3
Anhang XVEntsprechungstabelle


Wesentliche Elemente der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EGAnhang XXIX-G

(Phase 2)

Titel IAnwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
 
Kapitel IGegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2, 5 und 6
Artikel 2Begriffsbestimmungen: Nummern 1-9, 13-16 und 18-20
Artikel 3Öffentliche Auftraggeber: Absätze 1 und 4
Artikel 4Auftraggeber: Absätze 1-3
Artikel 5Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit
Artikel 6Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen
 
Kapitel IITätigkeiten
Artikel 7Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 8Gas und Wärme
Artikel 9Elektrizität
Artikel 10Wasser
Artikel 11Verkehrsleistungen
Artikel 12Häfen und Flughäfen
Artikel 13Postdienste
Artikel 14Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen
 
Kapitel IIISachlicher Anwendungsbereich
Abschnitt 1Schwellenwerte
Artikel 15Höhe der Schwellenwerte
Artikel 16Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts: Absätze 1-4 und 7-14
Abschnitt 2Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe: Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden
Unterabschnitt 1Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie
Artikel 18Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge: Absatz 1
Artikel 20Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe
Artikel 21Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Artikel 22Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Artikel 23Von bestimmten öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung
Unterabschnitt 2Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten
Artikel 24Verteidigung und Sicherheit
Artikel 25Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
Artikel 26Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
Artikel 27Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden
Unterabschnitt 3Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)
Artikel 28Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge
Artikel 29Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
Artikel 30Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
Unterabschnitt 4Besondere Sachverhalte
Artikel 32Forschung und Entwicklung
 
Kapitel IVAllgemeine Grundsätze
Artikel 36Grundsätze der Auftragsvergabe
Artikel 37Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 39Vertraulichkeit
Artikel 40Vorschriften über Mitteilungen
Artikel 41Nomenklaturen
Artikel 42Interessenkonflikte
 
Titel IIVorschriften über Aufträge
 
Kapitel IVerfahren
Artikel 44Wahl der Verfahren: Absätze 1, 2 und 4
Artikel 45Offenes Verfahren
Artikel 46Nichtoffenes Verfahren
Artikel 47Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Artikel 50Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Buchstaben a-i
 
Kapitel IIIAblauf des Verfahrens
Abschnitt 1Vorbereitung
Artikel 58Vorherige Marktkonsultationen
Artikel 59Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern
Artikel 60Technische Spezifikationen
Artikel 61Gütezeichen
Artikel 62Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
Artikel 63Bekanntgabe technischer Spezifikationen
Artikel 64Varianten
Artikel 65Unterteilung von Aufträgen in Lose
Artikel 66Fristsetzung
Abschnitt 2Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 67Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen
Artikel 68Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
Artikel 69Auftragsbekanntmachungen
Artikel 70Vergabebekanntmachung: Absätze 1, 3 und 4
Artikel 71Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 und Absatz 5 Unterabsatz 1
Artikel 73Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen
Artikel 74Aufforderungen an die Bewerber
Artikel 75Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern
Abschnitt 3Auswahl der Teilnehmer und Auftragvergabe
Artikel 76Allgemeine Grundsätze
Unterabschnitt 1Qualifizierung und qualitative Auswahl
Artikel 78Qualitative Auswahlkriterien
Artikel 79Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: Absatz 2
Artikel 80In der Richtlinie 2014/24/EU festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien
Artikel 81Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absätze 1 und 2
Unterabschnitt 2Zuschlagserteilung
Artikel 82Zuschlagskriterien
Artikel 83Lebenszykluskostenrechnung: Absätze 1 und 2
Artikel 84Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absätze 1-4
 
Kapitel IVAuftragsausführung
Artikel 87Bedingungen für die Auftragsausführung
Artikel 88Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 89Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
Artikel 90Kündigung von Aufträgen
 
Titel IIIBesondere Beschaffungsregelungen
 
Kapitel ISoziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 91Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen
Artikel 92Veröffentlichung der Bekanntmachung
Artikel 93Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen
 
Anhänge
Anhang IVerzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a
Anhang VAnforderungen an Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe
Anhang VI Teil AIn regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67)
Anhang VI Teil BIn Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmäßiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Aufruf zum Wettbewerb dienen, aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67 Absatz 1)
Anhang VIIITechnische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen
Anhang IXVorgaben für die Veröffentlichung
Anhang XIn der Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems aufzuführende Angaben (siehe Artikel 44 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 68)
Anhang XIIn Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 69)
Anhang XIIIn Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 70)
Anhang XIIIInhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung nach Artikel 74
Anhang XIVVerzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 36 Absatz 2
Anhang XVIIn Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)
Anhang XVIIDienstleistungen nach Artikel 91
Anhang XVIIIIn Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 92)


Sonstige verbindliche Elemente der Richtlinie 2014/25/EUAnhang XXIX-H

(Phase 4)

Titel IAnwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
 
Kapitel IGegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 2Begriffsbestimmungen: Nummer 17
 
Kapitel IIISachlicher Anwendungsbereich
Abschnitt 1Schwellenwerte
Artikel 16Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts: Absätze 5 und 6
 
Titel IIVorschriften für Aufträge
 
Kapitel IVerfahren
Artikel 44Wahl der Verfahren: Absatz 3
Artikel 48Wettbewerblicher Dialog
Artikel 49Innovationspartnerschaft
Artikel 50Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Buchstabe j
 
Kapitel IIMethoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen
Artikel 51Rahmenvereinbarungen
Artikel 52Dynamische Beschaffungssysteme
Artikel 53Elektronische Auktionen
Artikel 54Elektronische Kataloge
Artikel 56Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
 
Kapitel IIIAblauf des Verfahrens
Abschnitt 2Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 70Vergabebekanntmachung: Absatz 2
Abschnitt 3Auswahl der Teilnehmer und Auftragvergabe
Unterabschnitt 1Qualifizierung und qualitative Auswahl
Artikel 77Qualifizierungssysteme
Artikel 79Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: Absatz 1
 
Titel IIIBesondere Beschaffungsregelungen
 
Kapitel IIVorschriften für Wettbewerbe
Artikel 95Anwendungsbereich
Artikel 96Bekanntmachungen
Artikel 97Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter
Artikel 98Entscheidung des Preisgerichts
 
Anhänge
Anhang VIIIn den Auftragsunterlagen bei elektronischen Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 53 Absatz 4)
Anhang XIXIn Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1)
Anhang XXIn Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1)


Sonstige fakultative Elemente der Richtlinie 2014/25/EUAnhang XXIX-I

(Phase 4)

Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/25/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Republik Moldau kann die Annäherung an jene Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXIX-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen.

Titel IAnwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
 
Kapitel IGegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 2Begriffsbestimmungen: Nummern 10-12
 
Kapitel IVAllgemeine Grundsätze
Artikel 38Vorbehaltene Aufträge
 
Titel IIVorschriften für Aufträge
 
Kapitel IVerfahren
Artikel 55Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen
 
Titel IIIBesondere Beschaffungsregelungen
 
Kapitel ISoziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 94Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge


Bestimmungen der Richtlinie 2014/25/EU, die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallenAnhang XXIX-J

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

Titel IAnwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
Kapitel IGegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4
Artikel 3Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3
Artikel 4Auftraggeber: Absatz 4
 
Kapitel IIISachlicher Anwendungsbereich
Abschnitt 1Schwellenwerte
Artikel 17Neufestsetzung der Schwellenwerte
Abschnitt 2Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe: Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden
Unterabschnitt 1Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie
Artikel 18Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge: Absatz 2
Artikel 19Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe: Absatz 2
Unterabschnitt 3Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)
Artikel 31Unterrichtung
Unterabschnitt 4Besondere Sachverhalte
Artikel 33Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge
Unterabschnitt 5Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen
Artikel 34Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
Artikel 35Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34
   
Titel IIVorschriften über Aufträge
   
Kapitel IVerfahren
Artikel 43Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen
 
Kapitel IIMethoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen
Artikel 57Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten
 
Kapitel IIIAblauf des Verfahrens
Abschnitt 2Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 71Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absätze 2, 3, 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6
Artikel 72Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Abschnitt 3Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe
Artikel 81Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3
Artikel 83Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3
Abschnitt 4Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern und Beziehungen mit diesen umfassen
Artikel 85Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
Artikel 86Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
 
Titel IVGovernance
Artikel 99Durchsetzung
Artikel 100Einzelberichte über Vergabeverfahren
Artikel 101Nationale Berichterstattung und statistische Information
Artikel 102Verwaltungszusammenarbeit
 
Titel VBefugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 103Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 104Dringlichkeitsverfahren
Artikel 105Ausschussverfahren
Artikel 106Umsetzung und Übergangsbestimmungen
Artikel 107Aufhebung von Rechtsakten
Artikel 108Überprüfung
Artikel 109Inkrafttreten
Artikel 110Adressaten
 
Anhänge
Anhang IIVerzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 4 Absatz 3
Anhang IIIVerzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 34 Absatz 3
Anhang IVFristen für den Erlass der in Artikel 35 genannten Durchführungsrechtsakte
Anhang XVVerzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 83 Absatz 3


Grundlegende Elemente der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die AuftragsvergabeAnhang XXIX-K

(Phase 3)

Titel IGegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Kapitel IAnwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Abschnitt IGegenstand, Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Schwellenwert
Artikel 1Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2 und 4
Artikel 2Grundsatz der Verwaltungsautonomie der Behörden
Artikel 3Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz
Artikel 4Freiheit der Festlegung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
Artikel 5Begriffsbestimmungen
Artikel 6Öffentliche Auftraggeber: Absätze 1 und 4
Artikel 7Auftraggeber
Artikel 8Schwellenwert und Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen
Abschnitt IIAusnahmen
Artikel 10Für von öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 11Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 12Besondere Ausschlüsse im Bereich Wasser
Artikel 13Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
Artikel 14Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, das/der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
Artikel 17Konzessionen zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften
Abschnitt IIIAllgemeine Bestimmungen
Artikel 18Laufzeit der Konzession
Artikel 19Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 20Gemischte Verträge
Artikel 21Vergabe von Konzessionen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten
Artikel 22Verträge, die sowohl in Anhang II genannte wie auch andere Tätigkeiten betreffen
Artikel 23Konzessionen, die sowohl die in Anhang II genannten Tätigkeiten als auch Tätigkeiten, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten, umfassen
Artikel 25Forschungs- und Entwicklungsleistungen
Kapitel IIGrundsätze
Artikel 26Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 27Nomenklaturen
Artikel 28Vertraulichkeit
Artikel 29Vorschriften über die Kommunikation
Titel IIVorschriften für die Konzessionsvergabe: Allgemeine Grundsätze und Verfahrensgarantien
Kapitel IAllgemeine Grundsätze
Artikel 30Allgemeine Grundsätze: Absätze 1, 2 und 3
Artikel 31Konzessionsbekanntmachungen
Artikel 32Zuschlagsbekanntmachung
Artikel 33Form und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 1
Artikel 34Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen
Artikel 35Bekämpfung von Bestechung und Verhinderung von Interessenkonflikten
Kapitel IIVerfahrensgarantien
Artikel 36Technische und funktionelle Anforderungen
Artikel 37Verfahrensgarantien
Artikel 38Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber
Artikel 39Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten für die Konzession
Artikel 40Mitteilungen an Bewerber und Bieter
Artikel 41Zuschlagskriterien
Titel IIIVorschriften für die Durchführung von Konzessionen
Artikel 42Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 43Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit
Artikel 44Kündigung von Konzessionen
Artikel 45Überwachung und Berichterstattung
Anhänge
Anhang IVerzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 5 Nummer 7
Anhang IIVon Auftraggebern im Sinne des Artikels 7 ausgeübte Tätigkeiten
Anhang IIIVerzeichnis der Rechtsakte der Union im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 Buchstabe B
Anhang IVDienstleistungen im Sinne des Artikels 19
Anhang VAngaben in Konzessionsbekanntmachungen gemäß Artikel 31
Anhang VIin der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben gemäß Artikel 31 Absatz 3
Anhang VIIAngaben in den Zuschlagsbekanntmachungen gemäß Artikel 32
Anhang VIIIAngaben in Zuschlagsbekanntmachungen betreffend Konzessionen für soziale und andere besondere Dienstleistungen gemäß Artikel 32
Anhang IXVorgaben für die Veröffentlichung
Anhang XVerzeichnis internationaler Sozialschutz- und Umweltübereinkommen im Sinne des Artikels 30 Absatz 3
Anhang XIAngaben in Bekanntmachungen über Änderungen während der Laufzeit einer Konzession gemäß Artikel 43


Sonstige Fakultative Elemente der Richtlinie 2014/23/EUAnhang XXIX-L

(Phase 3)

Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/23/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Republik Moldau kann die Annäherung an jene Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXIX-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen.

Titel IGegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Kapitel IAnwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Abschnitt IVBesondere Sachverhalte
Artikel 24Vorbehaltene Konzessionen


Bestimmungen der Richtlinie 2014/23/EU, die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallenAnhang XXIX-M

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

Titel IGegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Kapitel IAnwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Abschnitt IGegenstand, Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Schwellenwert
Artikel 1Gegenstand und Anwendungsbereich: Absatz 3
Artikel 6Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3
Artikel 9Neufestsetzung des Schwellenwerts
Abschnitt IIAusnahmen
Artikel 15Mitteilungen von Auftraggebern
Artikel 16Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
Titel IIVorschriften für die Konzessionsvergabe: Allgemeine Grundsätze und Verfahrensgarantien
Kapitel IAllgemeine Grundsätze
Artikel 30Allgemeine Grundsätze: Absatz 4
Artikel 33Form und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3 und 4
Titel IVÄnderungen der Richtlinie 89/665/EWG UND 92/13/EWG
Artikel 46Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG
Artikel 47Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG
Titel VBefugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 48Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 49Dringlichkeitsverfahren
Artikel 50Ausschussverfahren
Artikel 51Umsetzung
Artikel 52Übergangsbestimmungen
Artikel 53Überwachung und Berichterstattung
Artikel 54Inkrafttreten
Artikel 55Adressaten


Wesentliche Elemente der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge geändert durch die Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge und durch Richtlinie 2014/23/EUAnhang XXIX-N

(Phase 2)

Artikel 1Anwendungsbereich und Zugang zu Nachprüfungsverfahren
Artikel 2Anforderungen an die Nachprüfungsverfahren
Artikel 2aStillhaltefrist
Artikel 2bAusnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe b
Artikel 2cFristen für die Beantragung einer Nachprüfung
Artikel 2dUnwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe b, Absätze 2 und 3
Artikel 2eVerstöße gegen diese Richtlinie und alternative Sanktionen
Artikel 2fFristen


Sonstige Elemente der Richtlinie 89/665/EWGAnhang XXIX-O

(Phase 2)

Artikel 2bAusnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe c
Artikel 2dUnwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe c, Absatz 5


Bestimmungen der Richtlinie 89/665/EWG, die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallenAnhang XXIX-P

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

Artikel 2bAusnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe a
Artikel 2dUnwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe a, Absatz 4
Artikel 3Korrekturmechanismus
Artikel 3aInhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-Ante-Transparenz
Artikel 3bAusschussverfahren
Artikel 4Durchführung
Artikel 4aÜberprüfung


Wesentliche Elemente der Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor zuletzt geändert durch Richtlinie 2007/66/EG und Richtlinie 2014/23/EUAnhang XXIX-Q

(Phase 2)

Artikel 1Anwendungsbereich und Zugang zu Nachprüfungsverfahren
Artikel 2Anforderungen an die Nachprüfungsverfahren
Artikel 2aStillhaltefrist
Artikel 2bAusnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe b
Artikel 2cFristen für die Beantragung einer Nachprüfung
Artikel 2dUnwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe b, Absätze 2 und 3
Artikel 2eVerstöße gegen diese Richtlinie und alternative Sanktionen
Artikel 2fFristen


Sonstige Elemente der Richtlinie 92/13/EWGAnhang XXIX-R

(Phase 4)

Artikel 2bAusnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe c, Absatz 5


Bestimmungen der Richtlinie 92/13/EWG, die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallenAnhang XXIX-S

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

Artikel 2bAusnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe a
Artikel 2dUnwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe a, Absatz 4
Artikel 3aInhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-Ante-Transparenz
Artikel 3bAusschussverfahren
Artikel 8Korrekturmechanismus
Artikel 12Durchführung
Artikel 12aÜberprüfung


Republik Moldau: nicht erschöpfende Liste der Themen für die ZusammenarbeitAnhang XXIX-T


  1. Schulung von Beamten staatlicher Stellen der Republik Moldau, die an der öffentlichen Auftragsvergabe beteiligt sind, in der Union und der Republik Moldau
  2. Schulung von Lieferanten, die an den Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge teilnehmen möchten
  3. Austausch von Informationen und Erfahrungen über bewährte Praktiken und über die Vorschriften im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe
  4. Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der Webseiten für die öffentliche Auftragsvergabe und Einrichtung eines Systems zur Vergabekontrolle
  5. Beratung und Unterstützung in Methodikfragen durch die Union bei der Verwendung moderner elektronischer Techniken im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe
  6. Stärkung der Stellen, die beauftragt sind, eine kohärente Politik in allen Bereichen der öffentlichen Auftragsvergabe zu gewährleisten und Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber unabhängig und unparteiisch zu begutachten und zu überprüfen (siehe Artikel 270 dieses Abkommens)"
UWS Umweltmanagement GmbHENDE