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Durchführungsverordnung (EU) 2017/2169 der Kommission vom 21. November 2017 betreffend Format und Modalitäten für die Übermittlung europäischer Erdgas- und Strompreisstatistiken gemäß der Verordnung (EU) 2016/1952 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 306 vom 22.11.2017 S. 9)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/1952 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über europäische Erdgas- und Strompreisstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EU) 2016/1952 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung vergleichbarer europäischer Statistiken über Erdgas- und Strompreise für Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors in der Union geschaffen.
(2) Nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1952 sollen die statistischen Daten von den Mitgliedstaaten in elektronischer Form in einem geeigneten, von der Kommission festzulegenden technischen Format übermittelt werden.
(3) Im Rahmen des Austauschs statistischer Daten und Metadaten (Statistical Data and Metadata Exchange, SDMX) stehen statistische und technische Standards für den Austausch amtlicher Statistiken zur Verfügung. Daher sollte von der Kommission (Eurostat) im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Einklang mit diesen Standards ein technisches Format festgelegt werden.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Daten über Erdgas- und Strompreise für Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors in der Union werden Eurostat über die zentrale Dateneingangsstelle bereitgestellt, damit die Kommission (Eurostat) die Daten elektronisch abrufen kann.
Die Struktur für die Übermittlung der Daten an die Kommission (Eurostat) ist in den Anhängen dargelegt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. November 2017
______
1) ABl. Nr. L 311 vom 17.11.2016 S. 1.
Struktur für die Übermittlung statistischer Daten über Erdgaspreise | Anhang I |
Die Übermittlungsdateien müssen die folgenden Informationen enthalten:
Allgemeine Angaben
Feld | Bemerkungen | Meldehäufigkeit |
Land | Name des Meldelandes | Halbjährlich |
Stelle | Name der meldenden Stelle | Halbjährlich |
Kontaktperson | Name des Meldebeauftragten | Halbjährlich |
E-Mail-Adresse | E-Mail-Adresse des Meldebeauftragten | Halbjährlich |
Jahr | Bezugsjahr der Daten (z.B. 2017, 2018) | Halbjährlich |
Halbjahr | 1. oder 2. | Halbjährlich |
Für jedes Verbrauchsband sind die Felder in den Tabellen 1, 2 und 4 zu übermitteln.
Für Haushaltskunden gibt es folgende Bänder:
Für Nichthaushaltskunden gibt es folgende Bänder:
Die Daten in Tabelle 3 sind als Durchschnittswerte aller Verbrauchsbänder zusammengenommen anzugeben.
Tabelle 1: Wichtigste Preisebenen
Feld | Bemerkungen | Meldehäufigkeit |
Vertraulichkeitsstatus | Halbjährlich | |
Preis ohne Steuern
| Diese Preisebene umfasst nur die Komponente Energie und Versorgung sowie die Netzkomponente. | Halbjährlich |
Preis ohne MwSt. und sonstige erstattungsfähige Steuern
| Diese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, die im Fall von Endkunden des Nichthaushaltssektors als nicht erstattungsfähig angesehen werden. Im Fall von Haushaltskunden umfasst diese Preisebene die Komponente Energie, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, nicht aber die MwSt. | Halbjährlich |
Preis einschließlich aller Steuern und MwSt. (ob erstattungsfähig oder nicht)
| Diese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie alle erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren, einschließlich MwSt. | Halbjährlich |
Die Werte werden in Landeswährung pro Gigajoule (Bruttoheizwert) angegeben.
Vertraulichkeits- und Beobachtungsstatus werden anhand von Standard-Codelisten angegeben.
Tabelle 2: Detaillierte Untergliederung der Preise nach Komponenten und Teilkomponenten
Feld | Bemerkungen | Meldehäufigkeit |
Vertraulichkeitsstatus | ||
Energie- und Versorgungspreis
| Diese Komponente umfasst den Rohstoffpreis für Erdgas, der vom Versorger bezahlt wird, bzw. den Preis für Erdgas bei der Einspeisung ins Fernleitungssystem, gegebenenfalls einschließlich folgender Endverbraucherkosten: Speicherungskosten zuzüglich Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Erdgas an Endkunden. | Jährlich |
Netzpreis
| Der Netzpreis umfasst die folgenden Endverbraucherkosten: Fernleitungs- und Verteilungstarife, Fernleitungs- und Verteilungsverluste, Netzkosten, Kundendienstkosten, Systembetreuungskosten, Zählermieten und Ablesekosten. | Jährlich |
Mehrwertsteuer
| Mehrwertsteuer im Sinne der Richtlinie 2006/112/EG 1 | Jährlich |
Steuern in Bezug auf erneuerbare Energiequellen
| Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbaren Energiequellen, Energieeffizienz und Energiegewinnung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). | Jährlich |
Kapazitätssteuern
| Steuern, Abgaben, Gebühren, sonstige staatlich verursachte Belastungen und Entgelte im Zusammenhang mit strategischen Vorräten, Kapazitätszahlungen und Energieversorgungssicherheit; Steuern auf die Erdgasverteilung; verlorene Kosten und sonstige staatlich verursachte Belastungen bezüglich der Finanzierung von Energieregulierungsbehörden oder Marktteilnehmern und Netzbetreibern. | Jährlich |
Umweltsteuern
| Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Luftqualität und aus anderen Umweltschutzgründen; Steuern auf Emissionen von CO2 oder anderen Treibhausgasen. | Jährlich |
Sonstige Steuern
| Alle sonstigen nicht unter die vier genannten Kategorien fallenden Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren: Fernwärmeförderung; Abgaben an Gebietskörperschaften; Ausgleich für Insellage; Konzessionsabgaben im Zusammenhang mit Lizenzen und Gebühren für die Nutzung von Land und staatlichem oder privatem Eigentum für das Netz oder andere Versorgungseinrichtungen. | Jährlich |
1) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. Nr. L 347 vom 11.12.2006 S. 1). |
Der Bezugszeitraum für alle Komponenten und alle Teilkomponenten ist ein Jahr.
Die Werte werden in Landeswährung pro Gigajoule (GJ) auf der Basis des Bruttoheizwerts angegeben.
Vertraulichkeits- und Beobachtungsstatus werden anhand von Standard-Codelisten angegeben.
Tabelle 3: Netzkosten
Feld | Bemerkungen | Meldehäufigkeit |
Vertraulichkeitsstatus | ||
Übertragungskosten
| Durchschnittlicher relativer Anteil der Übertragungskosten für Haushaltskunden und durchschnittlicher relativer Anteil der Übertragungskosten für Endkunden des Nichthaushaltssektors, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Netzkosten. | Jährlich |
Verteilungskosten
| Durchschnittlicher relativer Anteil der Verteilungskosten für Haushaltskunden und durchschnittlicher relativer Anteil der Verteilungskosten für Endkunden des Nichthaushaltssektors, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Netzkosten. | Jährlich |
Der Bezugszeitraum für die Übertragungs- und Verteilungskosten ist ein Jahr.
Die Werte werden in Prozentsätzen angegeben.
Vertraulichkeits- und Beobachtungsstatus werden anhand von Standard-Codelisten angegeben.
Tabelle 4: Verbrauchsmengen
Feld | Bemerkungen | Meldehäufigkeit |
Vertraulichkeitsstatus | ||
Verbrauchsmengen
| Relativer Anteil von Erdgas in jedem Verbrauchsband auf der Grundlage der Gesamtmenge, auf die sich die Preise beziehen. | Jährlich |
Der Bezugszeitraum für die Verbrauchsmengen ist ein Jahr.
Die Werte werden in Prozentsätzen angegeben.
Vertraulichkeits- und Beobachtungsstatus werden anhand von Standard-Codelisten angegeben.
Struktur für die Übermittlung statistischer Daten über Strompreise | Anhang II |
Die Übermittlungsdateien müssen die folgenden Informationen enthalten:
Allgemeine Angaben
Feld | Bemerkungen | Meldehäufigkeit |
Land | Name des Meldelandes | Halbjährlich |
Stelle | Name der meldenden Stelle | Halbjährlich |
Kontaktperson | Name des Meldebeauftragten | Halbjährlich |
E-Mail-Adresse | E-Mail-Adresse des Meldebeauftragten | Halbjährlich |
Jahr | Bezugsjahr der Daten (z.B. 2017, 2018) | Halbjährlich |
Halbjahr | 1. oder 2. | Halbjährlich |
Für jedes Verbrauchsband sind die Felder in den Tabellen 1, 2 und 4 zu übermitteln.
Für Haushaltskunden gibt es folgende Bänder:
Für Nichthaushaltskunden gibt es folgende Bänder:
Die Daten in Tabelle 3 sind als Durchschnittswerte aller Verbrauchsbänder anzugeben.
Tabelle 1: Wichtigste Preisebenen
Feld | Bemerkungen | Meldehäufigkeit |
Vertraulichkeitsstatus | Halbjährlich | |
Preis ohne Steuern
| Diese Preisebene umfasst nur die Komponente Energie und Versorgung sowie die Netzkomponente. | Halbjährlich |
Preis ohne MwSt. und sonstige erstattungsfähige Steuern
| Diese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, die im Fall von Endkunden des Nichthaushaltssektors als nicht erstattungsfähig angesehen werden. Im Fall von Haushaltskunden umfasst diese Preisebene die Komponente Energie, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, nicht aber die MwSt. | Halbjährlich |
Preis einschließlich aller Steuern und MwSt. (ob erstattungsfähig oder nicht)
| Diese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie alle erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren, einschließlich MwSt. | Halbjährlich |
Die Werte werden in Landeswährung pro Kilowattstunde angegeben.
Vertraulichkeits- und Beobachtungsstatus werden anhand von Standard-Codelisten angegeben.
Tabelle 2: Detaillierte Untergliederung der Preise nach Komponenten und Teilkomponenten
Feld | Bemerkungen | Meldehäufigkeit |
Vertraulichkeitsstatus | ||
Energie- und Versorgungspreis
| Die Komponente des Gesamtpreises, die sich auf Energie und Versorgung bezieht, ohne Steuern.
Diese Komponente umfasst die folgenden Endverbraucherkosten: Erzeugung, Speicherung, Ausgleichsenergie, Kosten der gelieferten Energie, Kundendienstleistungen, Kundendienstverwaltung und sonstige Versorgungskosten. | Jährlich |
Netzpreis
| Die Komponente des Gesamtpreises, die sich auf Netzpreise bezieht, ohne Steuern.
Der Netzpreis umfasst die folgenden Endverbraucherkosten: Fernleitungs- und Verteilungstarife, Fernleitungs- und Verteilungsverluste, Netzkosten, Kundendienstkosten, Systembetreuungskosten, Zählermieten und Ablesekosten. | Jährlich |
Mehrwertsteuer
| Mehrwertsteuer im Sinne der Richtlinie 2006/112/EG. | Jährlich |
Steuern in Bezug auf erneuerbare Energiequellen
| Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbaren Energiequellen, Energieeffizienz und Energiegewinnung durch KWK. | Jährlich |
Kapazitätssteuern
| Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit Kapazitätszahlungen, Energieversorgungssicherheit und angemessener Stromerzeugung; Steuer auf die Umstrukturierung des Kohlesektors; Steuern auf die Stromverteilung; verlorene Kosten und sonstige staatlich verursachte Belastungen bezüglich der Finanzierung von Energieregulierungsbehörden oder Marktteilnehmern und Netzbetreibern. | Jährlich |
Umweltsteuern
| Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Luftqualität und zu anderen Umweltschutzgründen; Steuern auf Emissionen von CO2 oder anderen Treibhausgasen. | Jährlich |
Kernkraftsteuern
| Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Kernkraft einschließlich Stilllegung und Beaufsichtigung von Kernkraftanlagen und diesbezügliche Gebühren. | Jährlich |
Sonstige Steuern
| Alle sonstigen nicht unter die fünf genannten Kategorien fallenden Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren: Fernwärmeförderung; Abgaben an Gebietskörperschaften; Ausgleich für Insellage; Konzessionsabgaben im Zusammenhang mit Lizenzen und Gebühren für die Nutzung von Land und staatlichem oder privatem Eigentum für das Netz oder andere Versorgungseinrichtungen. | Jährlich |
Der Bezugszeitraum für alle Komponenten und alle Teilkomponenten ist ein Jahr.
Die Werte werden in Landeswährung pro Kilowattstunde angegeben.
Vertraulichkeits- und Beobachtungsstatus werden anhand von Standard-Codelisten angegeben.
Tabelle 3: Netzkosten
Feld | Bemerkungen | Meldehäufigkeit |
Vertraulichkeitsstatus | ||
Übertragungskosten
| Durchschnittlicher relativer Anteil der Übertragungskosten für Haushaltskunden und durchschnittlicher relativer Anteil der Übertragungskosten für Endkunden des Nichthaushaltssektors, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Netzkosten. | Jährlich |
Verteilungskosten
| Durchschnittlicher relativer Anteil der Verteilungskosten für Haushaltskunden und durchschnittlicher relativer Anteil der Verteilungskosten für Endkunden des Nichthaushaltssektors, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Netzkosten. | Jährlich |
Der Bezugszeitraum für die Übertragungs- und Verteilungskosten ist ein Jahr.
Die Werte werden in Prozentsätzen angegeben.
Vertraulichkeits- und Beobachtungsstatus werden anhand von Standard-Codelisten angegeben.
Tabelle 4: Verbrauchsmengen
Feld | Bemerkungen | Meldehäufigkeit |
Vertraulichkeitsstatus | ||
Verbrauchsmengen
| Relativer Anteil von Strom in jedem Verbrauchsband auf der Grundlage der Gesamtmenge, auf die sich die Preise beziehen. | Jährlich |
Der Bezugszeitraum für die Verbrauchsmengen ist ein Jahr.
Die Werte werden in Prozentsätzen angegeben.
Vertraulichkeits- und Beobachtungsstatus werden anhand von Standard-Codelisten angegeben.
ENDE |