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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1238 des Rates vom 13. September 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. Nr. L 231 vom 14.09.2018 S. 37)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP 1, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 27. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen.

(2) Am 8. August 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, aktualisiert.

(3) Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. September 2018.

1) ABl. L 141 vom 28.05.2016 S. 79.

.


Anhang

In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 erhält Eintrag 71 unter "B. Einrichtungen" folgende Fassung:


NameAliasnameSitz/AnschriftDatum der Aufnahme in die Liste durch die VNSonstige Angaben
"71.PRO-GAIN GROUP CORPORATION

30.3.2018Das Unternehmen steht im Eigentum oder unter der Kontrolle von Tsang Yung Yuan und ist am illegalen Transfer von Kohle aus der DVRK beteiligt."


UWS Umweltmanagement GmbHENDE