Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund |
Beschluss (GASP) 2018/1465 des Rates vom 28. September 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
(ABl. Nr. L 245 vom 01.10.2018 S. 16)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1333 1 angenommen.
(2) Am 21. März 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/476 2 angenommen.
(3) Angesichts der anhaltenden Instabilität und sehr ernsten Lage in Libyen hat der Rat beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen gegenüber drei Personen um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden sollten.
(4) Der Beschluss (GASP) 2015/1333 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 17 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 Absätze 3 und 4 erhält folgende Fassung:
"(3) Die in Artikel 8 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 14, 15 und 16 in Anhang II bis zum 2. April 2019.
(4) Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 19, 20 und 21 in Anhang IV bis zum 2. April 2019."
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. September 2018.
2) Beschluss (GASP) 2018/476 des Rates vom 21. März 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (ABl. L 79 vom 22.03.2018 S. 30).
ENDE |