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Beschluss (EU) 2019/61 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 17 vom 18.01.2019 S. 1)
s.a.: Normenübersicht / Normen zur VO (EG) 1221/2009
s.Liste über Referenzdokumente für Umweltmanagementpraktiken ... gem. VO (EG) 1221/2009
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse 2001/681/EG und 2006/193/EG der Kommission 1, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, branchenspezifische Referenzdokumente für bestimmte Wirtschaftszweige zu erstellen. Die Dokumente müssen bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus beinhalten. Organisationen, die im Rahmen des mit der genannten Verordnung eingeführten Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung registriert oder sich zu registrieren im Begriff sind, müssen diese Dokumente bei der Entwicklung ihres Umweltmanagementsystems und bei der Bewertung ihrer Umweltleistung in ihrer Umwelterklärung oder aktualisierten Umwelterklärung gemäß Anhang IV der Verordnung berücksichtigen.
(2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen enthält, die bei der Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente Vorrang haben. In der Mitteilung der Kommission "Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)" 2 wurde die öffentliche Verwaltung als vorrangige Branche identifiziert.
(3) Angesichts der Vielfalt der Tätigkeiten, welche die verschiedenen öffentlichen Verwaltungen überall in der Union ausführen, sollte der Schwerpunkt des branchenspezifischen Referenzdokuments für die öffentliche Verwaltung auf den wichtigsten Umweltproblemen des Sektors liegen. Es sollte als bewährte Umweltmanagementpraxis für den Sektor konkrete Maßnahmen nennen, mit denen Büroverwaltung, Mobilität, Landnutzung, Luftqualität, Wasserversorgung und Abwasserbehandlung in Richtung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft verbessert werden können.
(4) Um Organisationen, Umweltgutachtern und anderen genügend Zeit einzuräumen, um sich auf die Einführung des branchenspezifischen Referenzdokuments für die öffentliche Verwaltung vorzubereiten, sollte dieser Beschluss erst 120 Tage nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union angewendet werden.
(5) Bei der Ausarbeitung der branchenspezifischen Referenzdokumente im Anhang dieses Beschlusses führte die Kommission Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.
(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Das branchenspezifische Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist im Anhang festgelegt.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt ab dem 18. Mai 2019.
Brüssel, den 19. Dezember 2018
Anhang |
1. Einleitung
Dieses branchenspezifische Referenzdokument beruht auf einem detaillierten Wissenschafts- und Politikbericht 1 ("Bericht über bewährte Praktiken") des Joint Research Centre (JRC = Gemeinsame Forschungsstelle) der Europäischen Kommission.
Maßgeblicher Rechtsrahmen
Das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), an dem sich Organisationen freiwillig beteiligen können, wurde 1993 mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 2 des Rates eingeführt und anschließend mit folgenden Verordnungen zweimal umfassend überarbeitet:
Ein wichtiges neues Element der letzten überarbeiteten Fassung, die am 11. Januar 2010 in Kraft getreten ist, ist Artikel 46 über die Erarbeitung branchenspezifischer Referenzdokumente für bewährte Umweltmanagementpraktiken (BUMPs), branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren sowie gegebenenfalls Leistungsrichtwerte und Punktesysteme zur Bewertung des Leistungsniveaus.
Hinweise zum Verständnis und zur Verwendung dieses Dokuments
Das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) basiert auf der freiwilligen Teilnahme von Organisationen, die für eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelt eintreten. Auf dieser Grundlage bietet das vorliegende Referenzdokument speziell auf die öffentliche Verwaltung zugeschnittene Leitlinien sowie eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten und bewährten Praktiken.
Das Dokument wurde von der Europäischen Kommission anhand von Beiträgen von Interessenträgern verfasst. Eine von der Gemeinsamen Forschungsstelle geleitete technische Arbeitsgruppe aus Experten und Interessenvertretern der Branche erörterte und vereinbarte schließlich die in diesem Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte; insbesondere Letztere wurden als repräsentativ für das Umweltleistungsniveau angesehen, das die leistungsfähigsten Organisationen der Branche erreichen.
Das branchenspezifische Referenzdokument soll allen Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, mit Ideen und Inspirationen sowie praktischen und technischen Leitlinien Hilfestellung und Unterstützung leisten.
Das branchenspezifische Referenzdokument richtet sich in erster Linie an Organisationen, die bereits EMAS-registriert sind, aber auch an Organisationen, die eine künftige EMAS-Registrierung ins Auge fassen, sowie an alle Organisationen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung mehr über bewährte Umweltmanagementpraktiken erfahren möchten. Das Ziel des Referenzdokuments besteht somit darin, Organisationen der öffentlichen Verwaltung bei der Priorisierung relevanter - direkter und indirekter - Umweltaspekte zu unterstützen und ihnen Informationen über bewährte Umweltmanagementpraktiken, angemessene branchenspezifische Indikatoren zur Messung ihrer Umweltleistung und Leistungsrichtwerte an die Hand zu geben.
Wie sollten branchenspezifische Referenzdokumente von EMAS-registrierten Organisationen berücksichtigt werden?
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen branchenspezifische Referenzdokumente auf zwei verschiedenen Ebenen berücksichtigen:
Organisationen sollten relevante Teile des branchenspezifischen Referenzdokuments sowohl bei der Festlegung und Überprüfung ihrer Umweltzielsetzungen und -einzelziele (entsprechend den in der Umweltprüfung und Umweltpolitik ermittelten relevanten Umweltaspekten) als auch bei der Entscheidung über die Maßnahmen berücksichtigen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung durchzuführen sind.
Bei der Wahl der Indikatoren für die Berichterstattung sollten sie die im jeweiligen branchenspezifischen Referenzdokument vorgeschlagenen Indikatoren und deren Relevanz für die im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte berücksichtigen. Indikatoren müssen nur berücksichtigt werden, soweit sie für die Umweltaspekte relevant sind, die im Rahmen der Umweltprüfung als besonders wichtig erachtet wurden.
Sie sollten beschreiben, inwieweit relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte (die Indikatoren für das von den leistungsstärksten Organisationen erreichte Umweltleistungsniveau sind) verwendet wurden, um zur (weiteren) Verbesserung ihrer Umweltleistung Maßnahmen und Aktionen herauszuarbeiten und möglicherweise Prioritäten zu setzen. Die Anwendung bewährter Umweltmanagementpraktiken bzw. das Erreichen der ermittelten Leistungsrichtwerte ist jedoch nicht zwingend, denn aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems wird die Kosten-Nutzen-Bewertung der Realisierbarkeit der Richtwerte und bewährten Praktiken den Organisationen selbst überlassen. Diese Bewertung der Durchführbarkeit ist auch bei öffentlichen Verwaltungen erforderlich, die häufig mit gutem Beispiel vorangehen sollen.
Ähnlich wie bei den Umweltleistungsindikatoren sollte die Organisation die Relevanz und Anwendbarkeit der bewährten Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte auch unter dem Gesichtspunkt der im Zuge ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte sowie technischer und finanzieller Aspekte prüfen.
Elemente der branchenspezifischen Referenzdokumente (Indikatoren, bewährte Umweltmanagementpraktiken oder Leistungsrichtwerte), die in Bezug auf die von der Organisation im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte nicht für relevant befunden wurden, sollten in der Umwelterklärung weder angegeben noch beschrieben werden.
Die Teilnahme an EMAS ist ein fortlaufender Prozess. Wann immer eine Organisation plant, ihre Umweltleistung zu verbessern (und diese überprüft), konsultiert sie das branchenspezifische Referenzdokument zu bestimmten Themen, um Anregungen für die thematischen Fragen zu finden, die in einem schrittweisen Ansatz als Nächstes geregelt werden sollten.
Die EMAS-Umweltgutachter kontrollieren, ob und inwieweit die Organisation bei der Erstellung ihrer Umwelterklärung das branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigt hat (Artikel 18 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009).
Damit akkreditierte Umweltgutachter eine Umweltbetriebsprüfung durchführen können, muss die betreffende Organisation nachweisen, inwieweit sie angesichts der Ergebnisse der Umweltprüfung die relevanten Elemente des branchenspezifischen Referenzdokuments ausgewählt und berücksichtigt hat. Die Gutachter kontrollieren nicht die Konformität mit den beschriebenen Leistungsrichtwerten, sondern überprüfen vielmehr, inwieweit das branchenspezifische Referenzdokument als Orientierungshilfe für die Ermittlung von Indikatoren und geeigneten freiwilligen Maßnahmen konsultiert wurde, mit denen die Organisation ihre Umweltleistung verbessern kann.
Aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems sollte die entsprechende Beweisführung für die Organisationen nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einhergehen. Insbesondere dürfen die Gutachter keine spezielle Begründung für jede der bewährten Praktiken, jeden branchenspezifischen Umweltleistungsindikator und jeden Leistungsrichtwert verlangen, die im branchenspezifischen Referenzdokument genannt sind, von der Organisation aufgrund ihrer Umweltprüfung jedoch als irrelevant erachtet wurden. Sie könnten jedoch relevante zusätzliche Elemente vorschlagen, die die Organisation künftig als weiteren Nachweis ihres Engagements für ständige Leistungsverbesserung berücksichtigen kann.
Struktur des branchenspezifischen Referenzdokuments
Das vorliegende Referenzdokument besteht aus vier Kapiteln. Kapitel 1 gibt eine Einführung in den rechtlichen Rahmen des EMAS-Systems und beschreibt, wie das Dokument konsultiert werden sollte. Kapitel 2 regelt den Geltungsbereich des Dokuments. Kapitel 3 enthält eine kurze Beschreibung der verschiedenen bewährten Umweltmanagementpraktiken 5 sowie Informationen über ihre Anwendbarkeit. Wenn für eine bestimmte bewährte Umweltmanagementpraxis konkrete Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte formuliert werden konnten, sind diese ebenfalls angegeben. Da in einigen Bereichen entweder nur begrenzte Daten verfügbar oder die spezifischen Bedingungen (lokales Klima, lokale Wirtschaft, lokale Gesellschaft, Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltung usw.) so unterschiedlich waren, dass ein Leistungsrichtwert nicht sinnvoll wäre, konnten jedoch nicht für alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Leistungsrichtwerte angegeben werden. Einige der Indikatoren und Richtwerte sind für mehrere bewährte Umweltmanagementpraktiken relevant und werden in diesem Fall mehrfach genannt. Kapitel 4 schließlich enthält eine umfassende Tabelle mit den wichtigsten Umweltleistungsindikatoren, den zugehörigen Erläuterungen und den entsprechenden Leistungsrichtwerten.
2. Geltungsbereich
Dieses branchenspezifische Referenzdokument betrifft die Umweltleistung von Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung. Für die Zwecke dieses Dokuments gelten als Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie Unternehmen, die unter die folgenden NACE-Codes fallen (entsprechend der mit Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 aufgestellten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige):
Unter diesem NACE-Code registrierte Organisationen sind die Zielgruppe dieses Dokuments.
Außerdem können die in diesem branchenspezifischen Referenzdokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken Anregungen auch für andere Organisationen darstellen (etwa für in öffentlichem Eigentum stehende Unternehmen oder für private Unternehmen, die Dienstleitungen für öffentliche Verwaltungen erbringen). Diese können u. a.folgenden NACE-Codes zuzurechnen sein:
Dieses branchenspezifische Referenzdokument betrifft verschiedene Aspekte, die für alle Arten öffentlicher Verwaltungen relevant sind, beispielsweise die Umweltleistung von Büros, die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude und das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen (Abschnitte 3.1, 3.2.5, 3.2.7, 3.2.8, 3.2.10 und 3.11). Alle öffentlichen Verwaltungen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene sollten die genannten Abschnitte dieses Dokuments berücksichtigen.
Ein wirksames Umweltmanagement in einer öffentlichen Verwaltung muss allerdings auch auf die jeweilige Kerntätigkeit ausgerichtet sein, bei der der größte Umweltnutzen zu erzielen ist. Dieses Dokument soll lokalen Behörden und Gemeinden 7 die Konzentration auf bewährte Praktiken erleichtern, die für ihre Funktion und für die Dienste, die sie mittelbar oder unmittelbar für die jeweilige Bevölkerung erbringen, (z.B. die Abwasserbehandlung oder den öffentlichen Verkehr) von Bedeutung sind. Lokale Behörden stehen deshalb besonders im Fokus, weil die meisten öffentlichen Verwaltungen in der EU dieser Gruppe zuzurechnen sind und weil auf lokaler Ebene das größte Potenzial für die Replizierbarkeit und für das Lernen aufgrund bewährter Praktiken besteht.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Umweltaspekte, die jeweiligen Umweltbelastungen und die betreffenden Abschnitte in diesem Dokument. Die genannten Umweltaspekte wurden gewählt, weil sie für öffentliche Verwaltungen am wichtigsten sind. Welche Umweltaspekte im Einzelnen zu berücksichtigen sind, sollte für jede öffentliche Verwaltung jedoch im Einzelfall geprüft werden. In der folgenden Tabelle wird zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten nicht unterschieden, weil von Fall zu Fall unterschiedliche Tätigkeiten intern durchgeführt oder ausgelagert werden. Zudem können zahlreiche Umweltaspekte gleichermaßen als direkt und als indirekt betrachtet werden, da sie sich zum einen direkt auf die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung, zum anderen aber auch auf alle Tätigkeiten der Bevölkerung sowie von Unternehmen und Organisationen innerhalb des Territoriums beziehen, die der Zuständigkeit der jeweiligen öffentlichen Verwaltung unterliegen bzw. für die die öffentliche Verwaltung Dienste erbringt.
Die wichtigsten Umweltaspekte und -belastungen für öffentliche Verwaltungen und ihre Behandlung in diesem Dokument
Umweltaspekt | Damit verbundene Umweltbelastungen | Maßgebliche Abschnitte im branchenspezifischen Referenzdokument |
Unterhaltung von Büros | Aufkommen fester Abfälle Wasserverbrauch Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2) Emissionen in die Luft (CO, SO2, NOx, Schwebstoffe usw). Ressourcenverknappung | Abschnitt 3.1 |
Steuerung des Energieverbrauchs im verwalteten Territorium und Kontrolle des eigenen Energieverbrauchs | Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2) | Abschnitt 3.2 |
Mobilitätsmanagement und/oder Management des öffentlichen Verkehrs | Emissionen in die Luft (CO, SO2, NOx, Schwebstoffe usw). Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2) | Abschnitt 3.3 |
Planung des Flächenverbrauchs und Management städtischer Grünflächen | Flächenverbrauch
Verlust der biologischen Vielfalt | Abschnitte 3.4 und 3.5 |
Verbesserung der Luftqualität und Lärmschutz | Emissionen in die Luft (CO, SO2, NOx, Schwebstoffe usw). Erzeugung von Lärm | Abschnitte 3.6 und 3.7 |
Abfallwirtschaft | Aufkommen fester Abfälle | Abschnitt 3.8 |
Trinkwasserversorgung | Wasserverbrauch | Abschnitt 3.9 |
Abwasserbehandlung | Emissionen in Gewässer (BSB, CSB, Mikroverunreinigungen usw.)
Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2) | Abschnitt 3.10 |
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen | Aufkommen fester Abfälle Wasserverbrauch Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2) Emissionen in die Luft (CO, SO2, NOx, Schwebstoffe usw). Ressourcenverknappung | Abschnitt 3.11 |
Förderung umweltbezogener Verhaltensweisen von Haushalten und Unternehmen | Aufkommen fester Abfälle Wasserverbrauch Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2) Emissionen in die Luft (CO, SO2, NOx, Schwebstoffe usw). Emissionen in Gewässer (CSB, BSB, Mikroverunreinigungen usw). Ressourcenverknappung | Abschnitt 3.12 |
Die in Kapitel 3 beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken wurden als die wichtigsten Verfahren, Ansätze und Maßnahmen ermittelt, mit denen öffentliche Verwaltungen ihre Umweltleistung im Hinblick auf die obige Tabelle genannten Umweltaspekte verbessern können. Dabei wurden die spezifischen Herausforderungen und Chancen für öffentliche Stellen im Vergleich zu privaten Unternehmen berücksichtigt. Zu den Herausforderungen und Chancen zählen u. a.:
aber auch:
Wenn die Durchführung einer der in diesem Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken in Erwägung gezogen wird, müssen lokale Behörden prüfen, mit welchen spezifischen Herausforderungen sie konfrontiert sind und wie sie die spezifischen Chancen am besten nutzen können 8.
3. Bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung
3.1. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für nachhaltige Büros
Dieser Abschnitt richtet sich an alle öffentlichen Verwaltungen, die Bürotätigkeiten ausführen.
3.1.1. Management und Minimierung des Energieverbrauchs
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung eines Energiemanagements nach den Grundsätzen des Regelkreises "Plan-Do-Check-Act" (Planen-Umsetzen-Kontrollieren-Handeln) in im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehender oder von diesen verwalteten Büros durch folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein auf Bürogebäude anwendbar, die im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehen oder von diesen verwaltet werden. Bei gemieteten oder gepachteten Gebäuden bestehen hinsichtlich der Umsetzung dieser bewährten Umweltmanagementpraktiken allerdings unter Umständen geringere Möglichkeiten.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i1) Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche 1, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/m2/Jahr).
Wenn verfügbar, kann eine Aufschlüsselung wie folgt vorgenommen werden:
(i2) Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Vollzeitäquivalent (VZÄ), ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/VZÄ/Jahr). Wenn verfügbar kann eine Aufschlüsselung wie folgt vorgenommen werden:
(i3) Gesamter jährlicher Primärenergieverbrauch pro Grundfläche oder Vollzeitäquivalent (VZÄ) (kWh/m2/Jahr, kWh/VZÄ/Jahr) | - |
1) Die Grundfläche kann aufgrund der Nutzfläche des Gebäudes berechnet werden (beispielsweise der in Energieausweisen angenommenen Fläche). |
3.1.2. Management und Minimierung des Wasserverbrauchs
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung eines Wassermanagements nach den Grundsätzen des Regelkreises "Plan-Do-Check-Act" (Planen-Umsetzen-Kontrollieren-Handeln) in im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehender oder von diesen verwalteten Büros durch folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein auf Bürogebäude anwendbar, die im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehen oder von diesen verwaltet werden, wenn die Kosten des Einbaus und der Wartung von Systemen zur Überwachung und zur Erfassung von Wasserverbrauchsdaten durch die zu erzielenden Wassereinsparungen aufgewogen werden. Bei gemieteten oder gepachteten Gebäuden bestehen hinsichtlich der Umsetzung dieser bewährten Umweltmanagementpraktiken unter Umständen begrenztere Möglichkeiten.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i5) Gesamter jährlicher Wasserverbrauch pro Vollzeitäquivalent (m3/VZÄ/Jahr), (ggf.) wie folgt aufgeschlüsselt:
(i6) Gesamter jährlicher Wasserverbrauch pro Flächeneinheit in den Gebäuden (m3/m2/Jahr), (ggf.) wie folgt aufgeschlüsselt:
| (b1) Gesamtwasserverbrauch in Bürogebäuden unter 6,4 m3/VZÄ/Jahr |
3.1.3. Management und Minimierung des Abfallaufkommens
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung einer modernen Abfallbewirtschaftung in Büros, die im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehen oder von diesen verwaltet werden. Die Abfallbewirtschaftung sollte auf folgenden Elementen beruhen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet und besonders für Bürotätigkeiten anwendbar. Die konkret durchgeführte Maßnahme (z.B. die verschiedenen Fraktionen, in die der Abfall getrennt wird) sollte den jeweiligen Gegebenheiten angepasst sein (Abfallarten, lokale Verfügbarkeit von Recyclingdiensten für bestimmte Abfallarten, lokale Rechtsvorschriften und Kosten des Abfallmanagements).
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i7) Jährliches Gesamtaufkommen an Büroabfall pro Vollzeitäquivalent (VZÄ), ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kg/VZÄ/Jahr)
(i8) Gesamtmenge der wiederverwendeten Möbel, Ausrüstung und Bürobedarfsartikel (kg/VZÄ/Jahr, EUR für eingesparte Beschaffungen/VZÄ/Jahr) (i9) Zum Recycling verbrachter Büroabfall in % des gesamten Abfallaufkommens nach Gewicht (%) (i10) Büro-Restabfall 1 in % des gesamten Abfallaufkommens nach Gewicht (%) | (b2) In Bürogebäuden entstandener Abfall wird grundsätzlich nicht zu einer Deponie verbracht.
(b3) Das Abfallaufkommen in Bürogebäuden beläuft sich insgesamt auf weniger als 200 kg/VZÄ/Jahr. |
1) Als Restabfall wird die Abfallfraktion bezeichnet, die nicht zur Wiederverwendung, zum Recycling, zum Kompostieren oder zur anaeroben Verstoffwechselung verbracht wird. |
3.1.4. Minimierung des Verbrauchs an Büropapier und an Verbrauchsmaterial
Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i11) Tägliche Anzahl des verbrauchten Büropapiers (in Blatt) 1 pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) (Blatt Papier/VZÄ/Arbeitstag)
(i12) Anteil des Büropapiers mit Umweltzertifizierung an der insgesamt beschafften Menge an Büropapier (%) (i13) Jährliche Kosten der pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) beschafften Verbrauchsmaterialien (EUR/VZÄ/Jahr) | (b4) Pro Arbeitstag und Vollzeitäquivalent werden weniger als 15 A4-Blätter verbraucht.
(b5) Das verwendete Büropapier besteht zu 100 % Altpapier oder trägt ein Umweltzeichen (ISO Typ I) 2 (z.B. das EU-Umweltzeichen). |
1) Die Anzahl der Blätter unterschiedlichen Formats (z.B. A4 und A3) kann in die entsprechende Anzahl an A4-Blättern umgerechnet werden. (Ein A3-Blatt beispielsweise entspricht zwei A4-Blättern.)
2) Als Teil der Umweltnormen-Reihe ISO 14000 hat die Internationale Organisation für Normung (ISO) eine Unterreihe (ISO 14020) speziell für Umweltkennzeichen erstellt, die drei Arten von Kennzeichnungskonzepten behandeln. In diesem Zusammenhang ist ein Ökozeichen vom "Typ I" ein von Dritten entwickeltes Mehrkriterien-Kennzeichen. Beispiele sind das "EU-Umweltzeichen" auf EU-Ebene sowie der "Blaue Engel", das "Österreichische Umweltzeichen" und der "Nordische Schwan" auf nationaler oder multilateraler Ebene. |
3.1.5. Minimierung der Umweltauswirkungen des Pendlerverkehrs und aufgrund von Geschäftsreisen
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Minimierung der Umweltauswirkungen des Pendlerverkehrs und aufgrund von Geschäftsreisen durch folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, unabhängig von der Art und dem Umfang der jeweiligen Verwaltung. Welche Maßnahmen jedoch im Einzelfall durchzuführen sind, hängt von lokalen Gegebenheiten wie etwa den geografischen Bedingungen und der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ab.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i14) Einführung von Instrumenten zur Förderung eines nachhaltigen Pendlerverkehrs (ja/nein)
(i15) Prozentanteil der Mitarbeiter, die täglich in Pkw-Alleinfahrten pendeln (%) (i16) Prozentanteil der Pendler, die mindestens dreimal wöchentlich zu Fuß gehen, mit dem Rad fahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen (%) (i17) Jährliche Gesamtemission (CO2-Äq.) aufgrund von Geschäftsreisen (t CO2-Äq./Jahr) (i18) Jährliche Gesamtemission (CO2-Äq.) aufgrund von Geschäftsreisen pro Vollzeitäquivalent (t CO2-Äq./VZÄ/Jahr) (i19) Festlegen von CO2-Obergrenzen für alle Geschäftsreisen (ja/nein) (i20) Verfügbarkeit von Videokonferenzeinrichtungen für alle Mitarbeiter und Überwachung und Förderung der Nutzung dieser Einrichtungen (ja/nein) | (b6) Instrumente zur Förderung eines nachhaltigen Pendlerverkehrs für Mitarbeiter werden eingeführt und unterstützt.
(b7) Einführen von CO2-Obergrenzen für die Summe aller Geschäftsreisen (b8) Videokonferenzeinrichtungen sind für alle Mitarbeiter verfügbar, und die Nutzung dieser Einrichtungen wird überwacht und unterstützt. |
3.1.6. Minimierung der Umweltauswirkungen von Kantinen und Cafeterias
Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist unabhängig von der Art und dem Umfang der jeweiligen Verwaltung für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, in denen Kantinen oder Cafeterias betrieben werden.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i21) Prozentanteil der angebotenen Lebensmittel mit geringen Umweltauswirkungen (z.B. saisonale Lebensmittel oder Lebensmittel aus ökologischem/biologischem Anbau) (% der Lebensmittel mit geringen Umweltauswirkungen gemessen an der Menge der insgesamt beschafften Lebensmittel)
(i22) Menge der Lebensmittelabfälle pro ausgegebener Mahlzeit (g/Mahlzeit) (i23) Prozentanteil der zur anaeroben Verstoffwechselung verbrachten Lebensmittelabfälle (% Lebensmittelabfalle zur anaeroben Verstoffwechselung bezogen auf das Gesamtaufkommen an Lebensmittelabfällen) | - |
3.1.7. Minimierung der Umweltauswirkungen bei der Organisation von Besprechungen und Veranstaltungen
Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist unabhängig von der Art und dem Umfang der jeweiligen Verwaltung für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die Besprechungen und Veranstaltungen durchführen.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i24) Anteil der Lieferanten mit anerkannten Systemen zum nachhaltigen Veranstaltungsmanagement (z.B. ISO 20121) bzw. mit anerkannten Umweltmanagementsystemen (z.B. EMAS) (%)
(i25) Anteil der veranstaltungsbezogenen Ausschreibungen, bei denen im Leistungsverzeichnis auf ein anerkanntes Veranstaltungsmanagementsystem (z.B. ISO 20121) bzw. ein anerkanntes Umweltmanagementsystemen (z.B. EMAS) verwiesen wird. (%) | - |
3.2. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Nutzung nachhaltiger Energiequellen und zur Bekämpfung des Klimawandels
Dieser Abschnitt richtet sich an lokale Behörden sowohl in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsstellen und Dienstleister mit vielfältigen unmittelbar Energie verbrauchenden Tätigkeiten als auch in ihrer Vorbildfunktion für das ihrer Zuständigkeit unterliegende Territorium. Die bewährten Umweltmanagementpraktiken in diesem Abschnitt wurden in vier Gruppen eingeteilt:
Bewährte politische Umweltmanagementpraktiken
3.2.1. Erfassung des Energieverbrauchs und der Emissionen im Territorium einer Gemeinde
Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i26) Jährliche Gesamtemissionen an CO2 im Territorium der Gemeinde: absolut (t CO2-Äq.) und pro Einwohner (kg CO2-Äq./Einwohner)
(i27) Jährlicher Energieverbrauch im Territorium der Gemeinde pro Einwohner, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/Einwohner) | - |
3.2.2. Erstellung und Umsetzung eines kommunalen Energie- und Klimaaktionsplans
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Erstellung eines kommunalen Energie- und Klimaaktionsplans ausgehend von der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen (siehe Abschnitt 3.2.1). Der Aktionsplan beschreibt wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte kurz- und langfristige Zielvorgaben, die mithilfe mehrerer festgelegter Maßnahmen erreicht werden können (Reduzierung des Energieverbrauchs privater Gebäude und Unternehmen, Reduzierung des Energieverbrauchs von kommunalen Gebäuden und öffentlichen Diensten, Verbesserung des öffentlichen Verkehrs usw.).
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i28) Ein kommunaler Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen wurde eingerichtet (ja/nein).
(i26) Jährliche Gesamtemissionen an CO2 im Territorium der Gemeinde: absolut (t CO2-Äq.) und pro Einwohner (kg CO2-Äq./Einwohner) (i27) Jährlicher Energieverbrauch im Territorium der Gemeinde pro Einwohner, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/Einwohner) | (b9) Ausgehend von der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen wurde ein kommunaler Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen eingeführt. |
3.2.3. Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel im Territorium der Gemeinde
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Anpassung an den Klimawandel für das Territorium der Gemeinde, mit der die geschaffene und die natürliche Umgebung vor den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels (Hochwasser, Hitzewellen, Dürren usw.) geschützt werden kann. Die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel kann auch auf anderen lokalen und regionalen Anpassungsstrategien aufbauen; dabei sollte eine angemessene Verzahnung der Strategien sichergestellt sein. Darüber hinaus muss die Strategie im Einklang mit anderen einschlägigen politischen Maßnahmen und Strategien stehen und diese berücksichtigen (beispielsweise Pläne zum Management von Wasserläufen).
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Der Umfang der Anpassungsstrategie sollte sich nach den jeweiligen Gegebenheiten der betreffenden öffentlichen Verwaltung richtigen. Die Maßnahmen im Rahmen der Strategie müssen den erwarteten Auswirkungen des Klimawandels auf das Territorium angemessen sein.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i29) Für das Territorium der Gemeinde wurde eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt (ja/nein).
(i30) Prozentanteil der Wohnungen, Wohnhäuser und Unternehmen, die durch die Strategie geschützt werden (%) | (b10) Für das Territorium der Gemeinde wurde eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt. |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken für direkte Tätigkeiten
3.2.4. Einführung einer energieeffizienten Straßenbeleuchtung
Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die direkt oder indirekt (über ein öffentliches oder ein privates Unternehmen) für die Straßenbeleuchtung zuständig sind. Die erforderlichen Investitionen zur Einführung der genannten Maßnahmen können unter Umständen ein Hindernis sein und sich auf die Wahl der Maßnahmen auswirken. In der Regel werden die Investitionen jedoch durch die Energieeinsparungen und durch angemessene Amortisationszeiten aufgewogen.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i31) Jährlicher Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Einwohner (kWh/Einwohner/Jahr)
(i32) Jährlicher Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Kilometer beleuchteter Straße (kWh/km/Jahr) | (b11) Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Kilometer unter 6 MWh/km/Jahr |
3.2.5. Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude zu maximieren und ihren Energieverbrauch zu minimieren. Dazu können die Energieeffizienz, die Integrität der Gebäudehülle (Wände, Dach und Verglasung) und die Luftdichtheit verbessert, energieeffiziente Ausrüstung installiert und geeignete Energiesysteme eingesetzt werden.
Bei öffentlichen Gebäuden können sowohl mit Neubauten als auch mit Bestandsgebäuden bessere Energieeffizienzwerte als die Mindeststandards der nationalen Bauvorschriften 11 erreicht werden; zudem können die Gebäude noch vor Inkrafttreten der entsprechenden EU-Vorschriften 12 als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt oder renoviert werden.
Bei der Beschreibung der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude müssen nicht nur die zu erzielende Energieeffizienz, sondern auch die Umweltauswirkungen insgesamt über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude berücksichtigt werden 13. Die Umweltauswirkungen können u. a. durch die Verwendung nachhaltiger Baumaterialien mit einem geringen Anteil an grauer Primärenergie, durch die Sicherstellung der Eignung für eine künftige Wiederverwendung des Gebäudes und eine leichte Renovierbarkeit (z.B. flexible Grundrisse) und durch die Möglichkeit des Rückbaus zur Wiederverwendung und zum Recycling von Baumaterialien und Bauelementen minimiert werden.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die die erforderlichen finanziellen Mittel für die Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude aufbringen können. In gemieteten Immobilien ist diese bewährte Umweltmanagementpraxis unter Umständen schwieriger umzusetzen. Die im Einzelfall zu erzielende Energieeffizienz wird auch von den Merkmalen des jeweiligen Gebäudes (z.B. bei Bestandsgebäuden) abhängen.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i1) Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/m2/Jahr)
(i33) Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche (kWh/m2/Jahr) | (b12) Herstellung von Neubauten mit einem Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 60 kWh/m2/Jahr
(b13) Bei zu sanierenden Bestandsgebäuden ein Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 100 kWh/m2/Jahr |
3.2.6. Verbesserung der Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verbesserung der Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau, sowohl bei zu sanierenden Bestandsgebäuden als auch bei Neubauten wie oben für öffentliche Gebäude beschrieben (siehe Abschnitt 3.2.5). Im sozialen Wohnungsbau besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, die lokalen Haushalte in den Prozess der Planung oder des Baus neuer Gebäude einzubeziehen, um die Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen und sie über die Vorteile von Niedrigstenergiegebäuden und über das Leben in Niedrigstenergiegebäuden zu informieren.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau geeignet. Die erforderlichen Investitionen können ein erhebliches Hindernis für die Umsetzung dieser Praxis sein. Der mit dieser Praxis verbundene Nutzen (größeres Wohlbefinden, weniger Armut infolge hoher Energiekosten) und die finanziellen Vorteile (Energieeinsparungen, wenn die Energiekosten zentral beglichen werden, bzw. höhere Bereitschaft der Mieter, für ihre Miete aufzukommen, wenn sie für die Energiekosten selbst verantwortlich sind) werden die Investitionen jedoch mehr als aufwiegen.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i1) Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/m2/Jahr)
(i33) Jährlicher Primärenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche (kWh/m2/Jahr) | (b12) Herstellung von Neubauten mit einem Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 60 kWh/m2/Jahr
(b13) Bei zu sanierenden Bestandsgebäuden ein Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 100 kWh/m2/Jahr |
3.2.7. Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude durch Energieeffizienzverträge
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht im Abschluss von Energieeffizienzverträgen für öffentliche Gebäude. Die öffentliche Verwaltung beauftragt ein Energiedienstleistungsunternehmen mit der Ermittlung von Potenzialen zur Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude sowie mit der Planung und der Durchführung geeigneter Maßnahmen, mit der Übernahme einer Garantie dafür, dass bestimmte Energieeinsparungen tatsächlich erzielt werden, mit der Übernahme der Verantwortung für das Investitionsrisiko und häufig auch mit der Gestaltung der Finanzierung der Vorhaben. Dadurch können öffentliche Verwaltungen die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude verbessern, ohne Investitionen schon im Vorfeld finanzieren zu müssen.
Bei Energieeffizienzverträgen sind zwei Formen zu unterscheiden:
Anwendbarkeit
Alle öffentlichen Verwaltungen können Energieeffizienzverträge abschließen, um die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern. Besonders relevant ist diese Praxis für öffentliche Verwaltungen und/oder Vorhaben, bei denen die erforderlichen Investitionen ansonsten aus finanziellen Gründen oder aus Gründen der technischen und der administrativen Kapazität problematisch wären.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i34) Prozentanteil des Gesamtenergieverbrauchs der öffentlichen Verwaltung, der Gegenstand von Energieeffizienzverträgen ist (%) | - |
3.2.8. Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Bestandsgebäude durch Überwachung, Energiemanagement und Förderung von Verhaltensänderungen
Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i1) Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/m2/Jahr)
(i35) Prozentanteil der Mitarbeiter, die auch ein Jahr nach Durchführung der Sensibilisierungskampagne noch beteiligt sind (%) (i36) Dauer der Schulung zu umweltgerechtem Verhalten in Stunden pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) und Jahr (Stunden/VZÄ/Jahr) | - |
3.2.9. Einrichtung von Fernwärme- und/oder Fernkühlungsnetzen
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung von Fernwärme- und/oder Fernkühlungsnetzen zur Versorgung von öffentlichen Gebäuden und/oder Haushalten mit Heizwärme und mit Warmwasser bzw. zur Kühlung von öffentlichen Gebäuden und/oder Haushalten. Heizwärme und/oder Kälte werden im Netz übertragen und können durch Kraft-Wärme- oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung ("Trigeneration") zentral erzeugt werden. Der Umweltnutzen kann erhöht werden, indem die betreffenden Anlagen mit nachwachsenden Energiequellen oder unter Nutzung von Erdwärme oder von Abwärme aus Industrieanlagen betrieben werden.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Besonders relevant ist diese Praxis für neu zu bauende öffentliche Gebäudekomplexe und für umfassende Sanierungen öffentlicher Gebäudekomplexe und für sonstige öffentliche Infrastrukturen (beispielsweise Schwimmbäder). In Regionen mit niedriger Bevölkerungsdichte und in Regionen mit erheblich schwankendem Heizungs- und Kühlungsbedarf bestehen bestimmte Einschränkungen.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i37) CO2-Jahresemissionen des zur Bereitstellung von Wärme oder Kälte eingesetzten Systems vor und nach Einführung der Fernwärme/-kühlung als absolute Angabe pro Grundfläche der beheizten bzw. gekühlten Gebäude (t CO2-Äq., kg CO2-Äq./m2) | - |
3.2.10. Einrichtung von Vor-Ort-Systemen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und von Mini-Blockheizkraftwerken (KWK) in öffentlichen Gebäuden und im sozialen Wohnungsbau
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, öffentliche Gebäude und Sozialwohnungen so auszurüsten, dass die benötigte Energie mit CO2-armen Technologien erzeugt werden kann. Zu diesen Technologien zählen etwa Solarthermie zur Wärmeerzeugung, lokale Fotovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung oder - bei hinreichendem Heizbedarf - kleine Blockheizkraftwerke (Mini-KWK) zur kombinierten Erzeugung von Wärme und Strom mit insgesamt höherer Effizienz. Mini-KWK können mit Gas betrieben werden. Zusätzlicher Umweltnutzen kann erzielt werden, wenn vor Ort nachhaltige Biomasse verfügbar ist und die Anlagen mit Biomasse betrieben werden können.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet. Die Möglichkeiten zur Einführung spezifischer Lösungen sind unter Umständen jedoch durch die lokale Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen und durch die erforderlichen finanziellen Investitionen beschränkt.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i38) Vor Ort erzeugte Energie aus erneuerbaren Energiequellen pro Einheit Grundfläche (kWh/m2/Jahr)
(i39) Anteil der vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Energie am Gesamtenergieverbrauch (%) (i40) Anteil der vor Ort mit CO2-armen Technologien erzeugten Energie am Gesamtenergieverbrauch (%) (i41) Anteil des vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms am Gesamtstromverbrauch (%) (i42) Prozentanteil des benötigten Warmwassers, der vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird (%) | (b14) Der in einem öffentlichen Gebäude verbrauchte Strom wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt.
(b15) Das in einem öffentlichen Gebäude und oder im sozialen Wohnungsbau benötigte Warmwasser wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt. |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken im Hinblick auf die ordnungs- und planungspolitische Funktion von Gemeinden
3.2.11. Festlegung strengerer Anforderungen an Energieeffizienzstandards und an erneuerbare Energiequellen bei der Flächenplanung für Neubauten und für umfassend zu sanierende Bestandsgebäude durch lokale Bauvorschriften, Stadtplanung und Baugenehmigungen
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in die lokalen Planungsvorschriften eine Bestimmung aufzunehmen, nach der Neubauten und Sanierungen im betreffenden Territorium nach exemplarischen Energiestandards (höhere Energieeffizienz und Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen) durchzuführen sind. Aufgrund ihrer lokalen Autonomie können die meisten Gemeinden über die nationalen energetischen Standards und über die nationalen Anforderungen für die Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen hinausgehende Vorschriften erlassen und positive Veränderungen auf lokaler Ebene bewirken. Die eingeführten lokalen Planungsvorschriften können regelmäßig an neue Entwicklungen der Bauwirtschaft und der nationalen Zielvorgaben angepasst werden.
Außerdem besteht eine bewährte Umweltmanagementpraxis darin, die Energieeffizienz und die Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen bei städtebaulichen Planungen und bei der Erteilung von Baugenehmigungen zu berücksichtigen und Organisationen und Haushalte zur Nutzung nachhaltiger energiepolitischer Lösungen zu verpflichten und/oder anzuhalten.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet, die an der Festlegung lokaler baurechtlicher Vorschriften und/oder an der Erteilung von Baugenehmigungen beteiligt sind. Aufgrund nationaler Rechtsvorschriften bestehen allerdings unter Umständen Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Vorschriften.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i43) Einführung von Rechtsvorschriften zur Festlegung strengerer Anforderungen an Energieeffizienzstandards und an erneuerbare Energiequellen (ja/nein)
(i44) Nach den lokalen baurechtlichen Vorschriften erforderliche Energieeffizienz (kWh/m2/Jahr) (i45) Systematische Berücksichtigung der Energieeffizienz und Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen bei der Bearbeitung von Baugenehmigungen (ja/nein) | - |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken hinsichtlich des Einflusses, den Gemeinden in ihrem Territorium entfalten können
3.2.12. Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors
Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i46) Durchführung von Modell- und Demonstrationsprojekten (ja/nein)
(i47) Erreichen eines ambitionierten Energieeffizienzstandards in allen Gebäuden und bei allen Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung (ja/nein) | - |
3.2.13. Aufklärung und Beratung zu Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energiequellen für Bürger und Unternehmen und Einrichtung öffentlich-privater Partnerschaften
Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die in Haushalten und Unternehmen für Effizienzverbesserungen und/oder für Lösungen unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen werben.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren |
Leistungsrichtwerte |
(i48) Die öffentlichen Verwaltungen erbringen Informations- und Beratungsdienste zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen (ja/nein).
(i49) Die öffentlichen Verwaltungen unterstützen Pilotprojekte zur CO2-Reduzierung beispielsweise durch öffentlich-private Partnerschaften (ja/nein). | - |
3.2.14. Thermografische Untersuchung der bebauten Fläche im Territorium der Gemeinde
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Nutzung der Thermografie zur Erfassung von Daten in unterschiedlichem Umfang und zur visuellen Darstellung von Wärmeabstrahlung, um zu verstehen, wo Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorrangig ansetzen sollten, und um Haushalte und lokale Organisationen in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden einzubinden. Größere Flächen können auch durch Luft-Thermografie untersucht werden.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Die thermografische Untersuchung muss unter spezifischen Bedingungen vorgenommen werden. Dies gilt für Klima (Temperatur und Wind), Jahreszeit (Winter) und Tageszeit (früher Morgen).
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren |
Leistungsrichtwerte |
(i50) Prozentanteil der bebauten Fläche im Territorium einer Gemeinde, der bei der thermografischen Untersuchung berücksichtigt wurde (%)
(i51) In der thermografischen Untersuchung ermitteltes Potenzial für Energieeinsparungen (kWh/Jahr, EUR/Jahr) | (b16) Für 100 % der bebauten Fläche im Territorium der Gemeinde liegen neue (< 5 Jahre) und hoch auflösende (< 50 cm) Thermografiedaten vor. |
3.3. Bewährte Umweltmanagementpraxis im Bereich Mobilität
Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen, die für Mobilität und/oder öffentlichen Verkehr in ihrem Territorium zuständig sind.
3.3.1. Einführung eines Plans zur Förderung nachhaltiger städtischer Mobilität
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung eines Plans zur Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität, um einen integrierten Ansatz für alle Verkehrsträger bereitzustellen und dem jeweiligen Umfeld Rechnung zu tragen. Der Plan soll zur Verbesserung der Sicherheit, zu einer Reduzierung der Luftverschmutzung und der Lärmbelastung, zu geringeren Emissionen und zu Energieeinsparungen, zur Verbesserung der Effizienz und der Kostenwirksamkeit des Verkehrs und zu einer Steigerung der Attraktivität und der Qualität des städtischen Umfelds und der Stadtplanung beitragen. In den folgenden Abschnitten (3.3.2 bis 3.3.9) werden Maßnahmen beschrieben, die in einen solchen Plan aufgenommen werden können.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für Mobilität und/oder öffentlichen Verkehr geeignet. Lokale Faktoren und das Umfeld können sich darauf auswirken, wie die einzelnen Maßnahmen in einen Plan zur Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität einbezogen und angewendet werden können.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i52) Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß)
(i53) Zugänglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel (Anteil der Einwohner im Umkreis von 300 m von der Haltestelle eines öffentlichen städtischen Verkehrsträgers mit einer Frequenz von mindestens 15-20 Minuten) (%) | - |
3.3.2. Förderung des Rad- und des Fußverkehrs durch Infrastrukturen für Radfahrer, Bike-Sharing-Programme und Unterstützung von Fußgängern
Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität geeignet. Einige lokale Faktoren und Gegebenheiten (z.B. die Topografie) können die Anwendbarkeit bestimmter Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung des Rad- und des Fußverkehrs beeinträchtigen.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i52) Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß)
(i54) Länge des Radwegenetzes (Radwege und -spuren), insgesamt (km) und bezogen auf die Gesamtlänge des Straßennetzes für Kraftfahrzeuge (km Radweg/km Straße) (i55) In der Stadt wird eine spezielle Politik betrieben bzw. existieren ein besonderer Plan für Investitionen in die Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer und politisch akzeptierte messbare Ziele zur Förderung des Rad-/Fußverkehrs (ja/nein). | (b17) Im Stadtverkehr entfallen mindestens 20 % auf den Radverkehr, ODER der Radverkehr in der Stadt hat in den letzten fünf Jahren um mindestens 50 % zugenommen.
(b18) Mindestens 10 % der Investitionen der jeweiligen Stadt in die Schaffung und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur entfallen auf die Infrastruktur für den Radverkehr. |
3.3.3. Einführung eines Car-Sharing-Konzepts in größerem Umfang
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Unterstützung der Einrichtung eines umfangreichen Car-Sharing-Konzepts im Territorium der jeweiligen Gemeinde. Car-Sharing-Dienste werden im Allgemeinen nicht von den Städten betrieben, in denen sie jeweils angeboten werden; die Gemeinden können jedoch eine günstige Infrastruktur schaffen, eine geeignete Politik betreiben und geeignete Rechtsvorschriften erlassen, um Car-Sharing zu etablieren und mit dem öffentlichen Verkehr zu verzahnen. Außerdem kann die öffentliche Verwaltung Geschäftskunde des lokalen Car-Sharing-Anbieters werden, die Öffentlichkeit sensibilisieren, den Anbieter unterstützen und Standards vorgeben, die Car-Sharing-Anbieter erfüllen müssen, damit sie die zur Unterstützung des Car-Sharing-Verkehrs vorgesehenen Infrastrukturen der Städte (Sonderfahrstreifen, verkehrsberuhigte Zonen usw.) nutzen können. Darüber hinaus können Städte beschließen, einem Car-Sharing-Anbieter Beihilfen zu gewähren, damit der Anbieter schneller wachsen und sein Angebot ausweiten kann.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für lokale Behörden in Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern relevant. In kleineren Städten können lokale Behörden diese bewährte Umweltmanagementpraxis unter Umständen nur in eingeschränktem Umfang anwenden, da weniger Kunden das Car-Sharing-Angebot in Anspruch nehmen können, die Kosten höher sind, das öffentliche Verkehrsnetz weniger entwickelt ist usw.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i56) Anzahl der Car-Sharing-Nutzer pro 10.000 Einwohner (Anzahl/10.000 Einwohner)
(i57) Anzahl der registrierten Nutzer pro Car-Sharing-Fahrzeug (Anzahl der Nutzer/Anzahl der Fahrzeuge) (i58) Bevölkerung bezogen auf die Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge (Bevölkerung/Anzahl der Fahrzeuge) (i59) Jährliche Kilometerleistung von Car-Sharing-Nutzern (km/Nutzer/Jahr) (i60) Anzahl der in privatem Eigentum stehenden Kraftfahrzeuge, die jeweils durch die Flotte eines Car-Sharing-Anbieters ersetzt werden (Anzahl der ersetzten privaten Kraftfahrzeuge/Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge) | (b19) Pro Car-Sharing-Fahrzeug wurden mindestens 8 in privatem Eigentum stehende Fahrzeuge ersetzt.
(b20) Pro 2.500 Einwohner steht mindestens ein Car-Sharing-Fahrzeug zur Verfügung. |
3.3.4. Integrierte Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung integrierter Fahrscheine mit einem intelligenten Identifizierungs- und Preisermittlungssystem für Fahrten unter kombinierter Nutzung mehrerer Verkehrsträger. Wenn die öffentliche Verwaltung als ÖPNV-Anbieter (d. h. über eine städtische Tochtergesellschaft) fungiert, kann sie das System zur Nutzung integrierter Fahrscheine selbst einführen. Beauftragt die Gemeinde private Unternehmen mit der Erbringung öffentlicher Verkehrsdienste, können in der betreffenden Ausschreibung Lösungen für integrierte Fahrscheine verlangt werden.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das öffentliche Verkehrswesen geeignet. Unterhalb einer bestimmten kritischen Masse an Nutzern und an jährlichen Transaktionen kann der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Einführung eines intelligenten Systems zur Nutzung integrierter Fahrscheine jedoch eine Herausforderung darstellen.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i61) Prozentanteil der Fahrten, für die integrierte Fahrscheine erworben wurden (%)
(i62) Anzahl der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, die ohne ein System für integrierte Fahrscheine ein privates Verkehrsmittel genutzt hätten (normalisiert anhand der Gesamtbevölkerung im jeweils abgedeckten Gebiet) | (b21) Mit dem integrierten Fahrschein werden mindestens 75 % der durchgeführten Fahrten bezahlt. |
3.3.5. Verbesserung der Akzeptanz von Elektrofahrzeugen in städtischen Gebieten
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Beschaffung von Elektrofahrzeugen (Kraftfahrzeuge, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektroantrieb) für die Flotte der öffentlichen Verwaltung. Außerdem können Programme zur Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen durch die Bevölkerung eingerichtet und in bestimmtem Umfang Mittel bereitgestellt oder Vereinbarungen mit lokalen Banken über reduzierte Zinssätze getroffen werden. Darüber hinaus kann die öffentliche Verwaltung die Einführung von Elektrofahrzeugen fördern, indem sie verkehrsberuhigte Bereiche oder Sonderfahrstreifen für Elektrofahrzeuge freigibt oder indem sie die Anzahl öffentlicher Ladestationen erhöht, die Steuer für Elektrofahrzeuge senkt, Car-Sharing-Programme mit Elektrofahrzeugen einführt oder unterstützt und die Bevölkerung über die Maßnahmen aufklärt.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für allen lokalen Verwaltungen und insbesondere für Städte (mit ausgeprägtem Kurzstreckenverkehr) und für Gebiete mit Verkehrsstörungen und mit hoher Luftverschmutzung geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i63) Prozentanteil der Elektrofahrzeuge (nach Typ, z.B. Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb oder E-Bikes) bezogen auf die Gesamtzahl der Fahrzeuge (%)
(i64) Prozentanteil der in öffentlichem Eigentum stehenden Elektrofahrzeuge (nach Typ, z.B. Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb oder E-Bikes) bezogen auf die Gesamtzahl der in öffentlichem Eigentum stehenden Fahrzeuge (%) (i65) Anzahl der öffentlichen Ladestationen pro Einwohner (Anzahl/Einwohner) | - |
3.3.6. Förderung des intermodalen Verkehrs
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Förderung der Entwicklung bequemer, sicherer, schneller und nahtlos verzahnter Übergänge zwischen nachhaltigen Verkehrsträgern. Intermodale Verkehrssysteme verbinden die Infrastruktur und die Dienste des öffentlichen Verkehrs (Busse, Straßenbahnen/Stadtbahnen und Pendlerzüge), Fußverkehr, Radverkehr, Bike-Sharing und Car-Sharing. Die öffentlichen Verwaltungen können den intermodalen Personenverkehr durch Zusammenarbeit mit öffentlichen Verkehrsbetrieben sowie mit Bike- und Car-Sharing-Anbietern fördern.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet, insbesondere aber für Städte mit komplexen Verkehrsnetzen und ausgedehntem Territorium von Bedeutung.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i52) Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß)
(i66) Durchschnittliche Anzahl der Fahrradständer an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel bezogen auf das durchschnittliche tägliche Fahrgastaufkommen (Anzahl der Fahrradständer/Anzahl der Fahrgäste) (i67) Prozentanteil der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, die zu Fuß gehen oder mit dem Rad zu einer Haltestellen kommen, bezogen auf die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in einem angemessenen Umkreis (800 m zu Fuß bzw. 3 km mit dem Fahrrad) von häufig (zu den Stoßzeiten morgens und abends mindestens halbstündlich) angefahrenen Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel (%) (i68) Die für die Bürger zugängliche Software zur Planung intermodaler Verbindungen berücksichtigt auch Strecken, die zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden (ja/nein). | (b22) Der Anteil der genutzten nachhaltigen Verkehrsträger in der Stadt (Fußgänger, Radfahrer, Busse, Straßenbahn, Züge usw.) liegt bei mindestens 60 %. |
3.3.7. Einführung einer City-Maut
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung einer Maut in Stadtgebieten mit ausgeprägten Verkehrsstörungen. Die City-Maut ist ein wirtschaftlicher Abreiz (Gebühr), der von der Nutzung verstopfter Straßen zu den täglichen Stoßzeiten abhalten soll. Damit der Abreiz wirkt, muss die Maut im Rahmen eines verkehrspolitischen Maßnahmenpakets eingeführt werden (siehe bewährte Umweltmanagementpraktiken in Abschnitt 3.3), das eine echte Alternative zur Nutzung von Kraftfahrzeugen darstellt.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen in städtischen Gebieten geeignet, in denen es zu ausgeprägten Verkehrsstörungen und starker Luftverschmutzung kommt.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i52) Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß)
(i69) Prozentuale Verringerung der Luftschadstoffe (Partikel - PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) in den Mautgebieten bezogen auf die Situation vor Einführung der Maut (%) (i70) Prozentuale Verringerung des Aufkommens an Fahrzeugen ohne Sondergenehmigung in die Mautgebiete bezogen auf die Situation vor Einführung der Maut (%) (i71) Prozentuale Erhöhung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit und der Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel in den Mautgebieten bezogen auf die Situation vor Einführung der Maut (%) | (b23) Die Konzentration der Luftschadstoffe (Partikel - PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) in den Mautgebieten gegenüber der Situation vor Einführung der Maut wird (durchschnittlich) um 10 % verringert.
(b24) Das Aufkommen an Fahrzeugen ohne Sondergenehmigung in den Mautgebieten wird gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 20 % verringert. (b25) Die Fahrgeschwindigkeit und die Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel in den Mautgebieten werden gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 5 % erhöht. |
3.3.8. Begrenzung der kostenlosen Parkflächen in Städten
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Anzahl der kostenlosen Straßenparkplätze (d. h. gebührenfrei) zu beschränken und für Neubauten die Mindestanforderungen an Parkflächen (für Straßenparkplätze und für Tiefgaragen) aufzuheben. Außerdem können förmliche politische Maßnahmen eingeführt werden, um frühere Parkvorschriften (für Straßenparkplätze und für Tiefgaragen) auch für Bestandsgebäude schrittweise aufzuheben. Die Begrenzung kostenloser Straßenparkplätze ist ein Abreiz für die Halter private Fahrzeuge. Am wirksamsten sind diese Maßnahmen, wenn sie mit Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit echter Alternativangebote zur Nutzung von Kraftfahrzeugen (öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad und Fußverkehr) einhergehen.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet und besonders relevant für Städte mit ausgeprägten Verkehrsstörungen und starker Luftverschmutzung oder mit nicht ausgelasteten öffentlichen Verkehrsmitteln.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i52) Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß)
(i72) Prozentanteil der verfügbaren Parkflächen während der Geschäftszeiten (%) (i73) Bestehen von Mindestanforderungen an Parkflächen (für Straßenparkplätze und für Tiefgaragen) für Neubauten (ja/nein) | (b26) Die Straßenparkplätze sind zu 90 % der Geschäftszeiten zu 80 bis 90 % belegt.
(b27) In der Stadt gibt es für Neubauten keine Mindestanforderungen für Parkflächen (weder für Straßenparkplätze noch für Tiefgaragen, aber förmliche Verfahren zur schrittweisen Aufhebung früherer Parkvorschriften für Bestandsgebäude. |
3.3.9. Einführung von Logistikzentren
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einbeziehung der maßgeblichen Interessenträger und in der Unterstützung der Einführung eines Logistikzentrums im Territorium der jeweiligen Gemeinde. Das Logistikzentrum kann sich in verhältnismäßiger Nähe zum versorgten geografischen Gebiet befinden, damit Lieferungen innerhalb des Gebiets zusammengefasst werden können.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen mit Zuständigkeit für Mobilitätsfragen geeignet und besonders relevant für Städte mit einem hohen Aufkommen an Warenlieferungen und/oder ausgeprägten Verkehrsstörungen und Luftverschmutzungen.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i74) CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen in einem bestimmten Zeitraum (z.B. jährlich oder monatlich) in dem von dem Logistikzentrum versorgten Gebiet (kg CO2-Äq./Jahr oder kg CO2-Äq./Monat)
(i75) Anzahl der Auslieferungsfahrten pro Tag im versorgten Gebiet (Anzahl/Tag) | (b28) Verringerung der CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen im versorgten Gebiet um 40 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums
(b29) Verringerung der Auslieferungsfahrten pro Tag im versorgten Gebiet um 75 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums |
3.4. Bewährte Umweltmanagementpraxis für Flächennutzungen
Dieser Abschnitt richtet sich an lokale Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung.
3.4.1. Begrenzung der Ausdehnung städtischer Gebiete in Grün- und Agrarflächen
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Begrenzung und der Steuerung der Ausdehnung städtischer Gebiete durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen (z.B. Raumplanungsvorschriften oder Einschränkung bestimmter Flächennutzungen), wirtschaftliche Intervention (z.B. Handel mit Baugenehmigungen) und durch institutionellen Wandel und geeignetes Management (z.B. Sonderbehörden für die Wiederbelebung von Stadtgebieten). Beispiele für Maßnahmen zur Begrenzung der Ausdehnung städtischer Gebiete sind die Förderung der Bebauung von Brachflächen, die Minimierung von Flächenversiegelungen zwischen Gebäuden, die Renovierung leer stehender Gebäude und die Förderung der vertikalen Erschließung.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i76) Prozentanteil versiegelter Flächen (d. h. sämtlicher undurchlässig bebauter Flächen:
Gebäude, Straßen, Flächen ohne Vegetation oder Bewässerung) im Territorium der jeweiligen Gemeinde (km2 versiegelte Fläche/km2 Gesamtfläche)
(i77) Prozentanteil der neu bebauten Fläche in einem bestimmten Zeitraum (z.B. 1, 5 oder 10 Jahre) bezogen auf die gesamte bebaute Fläche im Territorium der jeweiligen Gemeinde zu Beginn des Betrachtungszeitraums (%) | - |
3.4.2. Verringerung der Bildung städtischer Wärmeinseln
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln durch die Kombination verschiedener Maßnahmen (Grünflächen, begrünte Dächer, Verwendung reflektierender Materialien, bessere Isolierung warmer Leitungen, Nutzung von Abwärme, um die Freisetzung von Abwärme zu vermeiden usw.).
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden in großen städtischen Gebieten mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Kleinere Gemeinden werden durch die Bildung von Wärmeinseln weniger beeinträchtigt.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i78) Einführung von Maßnahmen zur Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln (Grünflächen, begrünte Dächer oder Verwendung reflektierender Materialien usw.) (ja/nein) | - |
3.4.3. Verpflichtung zur umweltschonenden Entwässerung versiegelter Flächen
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verpflichtung zur umweltschonenden Entwässerung bei Neubauten (einschließlich weit reichender Sanierungen bebauter Flächen), um Hochwasser sowie die Erosion und die Verschmutzung von Böden und Grundwasser zu vermeiden und zu kontrollieren. Maßnahmen zur umweltschonenden Entwässerung mithilfe nachhaltiger Entwässerungssysteme werden als bewährte Umweltmanagementpraxis betrachtet; diese Systeme beruhen auf den folgenden Prinzipien, die sich in besonderer Weise bewährt haben:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Die spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung sind standortbezogen.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i79) Bestehen von Anforderungen für umweltschonende Entwässerungsmaßnahmen bei Neubauten und bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen (ja/nein) | - |
3.5. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für städtische Grünflächen
Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet.
3.5.1. Entwicklung und Umsetzung einer lokalen Strategie und eines lokalen Aktionsplans zur Förderung der biologischen Vielfalt
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung einer lokalen Strategie und eines lokalen Aktionsplans zur Förderung der biologischen Vielfalt, deren Ziele im Dialog mit Sachverständigen, Interessenträgern und der Bevölkerung bestimmt werden können. Im Aktionsplan müssen die durchzuführenden Maßnahmen sowie der Zeitrahmen, verfügbare Finanzmittel, Meilensteine, Partnerschaften für die Umsetzung und Zuständigkeiten geregelt sein. Die Ergebnisse des Aktionsplans können in der Bevölkerung und bei Interessenträgern bekannt gemacht werden, um für die Bedeutung der biologischen Vielfalt zu sensibilisieren.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i80) Prozentanteil und Anzahl der einheimischen Arten (für unterschiedliche Kategorien von Arten wie etwa Vögel und Schmetterlinge) in städtischen Gebieten (%)
(i81) Prozentanteil natürlicher und naturnaher städtischer Gebiete bezogen auf das gesamte Stadtgebiet (%) (i82) Grünfläche pro Einwohner (m2/Einwohner) - Unterscheidung zwischen städtischen, halbstädtischen und ländlichen Gebieten | - |
3.5.2. Schaffung "blau-grüner" Netze
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung "blau-grüner" Netze 14, die natürliche Wasserkreisläufe nachbilden und zum Freizeitwert einer Stadt beitragen, indem Wasserwirtschaft und grüne Infrastruktur zusammengeführt werden."Blau-grüne" Netze können die hydrologischen und ökologischen Werte städtischer Landschaften verbinden und schützen und gleichzeitig belastbare und flexible Maßnahmen zur Hochwasserbekämpfung darstellen.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i83) Prozentanteil "grün-blauer" städtischer Flächen bezogen auf das gesamte Stadtgebiet (%) | - |
3.5.3. Förderung begrünter Dächer
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Entwicklung geeigneter politischer Programme zur Förderung der Anlage begrünter Dächer auf öffentlichen und privaten Neubauten und Bestandsgebäuden. Auch auf begrünten Dächern können Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen eingerichtet werden (beispielsweise Fotovoltaikanlagen). (Weitere Informationen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen auf öffentlichen Gebäuden und im sozialen Wohnungsbau sind Abschnitt 3.2.10 zu entnehmen). Politische Maßnahmen zur Förderung der Anlage begrünter Dächer können wirtschaftliche Anreize, den Abbau bürokratischer Hindernisse und spezifische fachliche Unterstützung für die Berücksichtigung begrünter Dächer beim Bau oder bei der Sanierung von Gebäuden beinhalten.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i84) Prozentanteil der mit begrünten Dächern bedeckten Flächen bezogen auf die Gesamtfläche des jeweiligen städtischen Gebiets (m2 begrünte Dächer/m2 städtisches Gebiet) (i85) Prozentanteil der Gebäude mit begrünten Dächern in einem bestimmten städtischen Gebiet (%) | - |
3.5.4. Ökologische Aufwertung von Brachflächen und Randgebieten
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung eines Plans zur Wiederherstellung von grünen Brachflächen und von Randgebieten im Territorium der jeweiligen Gemeinde, um Verunreinigungen aus Böden und Gewässern zu entfernen, den Lebensraum für Flora und Fauna zu verbessern, städtische Wärmeinseleffekte zu reduzieren und vor Bodenerosion und Hochwasser zu schützen und gleichzeitig der Bevölkerung Grünflächen als Freizeitflächen zur Verfügung zu stellen.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i86) Einführung eines Plans zur Wiederherstellung und zum Umweltmanagement der grünen Brachflächen und Randgebiete in städtischen Gebieten (ja/nein) | - |
3.6. Bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung der lokalen Umgebungsluft
Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Luftqualität.
3.6.1. Verbesserung der lokalen Umgebungsluft
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Entwicklung eines Strukturplans zur Verbesserung der Luftqualität mit regelmäßig aktualisierten kurz- und langfristigen Zielen, die im Vorfeld festgelegt werden und über die Zielvorgaben und Grenzwerte der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 15 (Luftqualitätsrichtlinie) hinausgehen. Der Plan muss sämtliche Aspekte berücksichtigen, angefangen beim Verkehr (Nutzung von Pkws, Geschwindigkeitsbegrenzungen, öffentlicher Verkehr usw.) über Industrieanlagen, Energieerzeugung, Art der Heizsysteme in Gebäuden, Energieeffizienz von Gebäuden bis hin zur Raumplanung, und in Zusammenarbeit mit den sektoralen Behörden und den jeweiligen Interessenträgern entwickelt werden. Gegebenenfalls kann zudem die Wirksamkeit des Plans erhöht werden, indem er zusammen mit übergeordneten Behörden und mit benachbarten Gemeinden entwickelt wird. Der Plan zur Verbesserung der Luftqualität kann auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Auswirkungen und die Bedeutung der Luftqualität und Maßnahmen wie etwa die Förderung nachhaltiger Verkehrsträger umfassen.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Luftqualität im jeweiligen Territorium geeignet und sollte auf bestimmte lokale Gegebenheiten ausgerichtet sein.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i87) Durchschnittliche jährliche Feinstaubkonzentration (PM10)(µg/m3)
(i88) Jährliche Anzahl der Tage, an denen die tägliche durchschnittliche PM10-Konzentration den Wert von 50 µg/m3 überschreitet (Tage/Jahr) (i89) Durchschnittliche jährliche Feinstaubkonzentration (PM2,5) (µg/m3) (i90) Jährliche Anzahl der Tage, an denen die tägliche durchschnittliche PM2,5 -Konzentration den Wert von 25 µg/m3 überschreitet (Tage/Jahr) (i91) Jährliche Anzahl der Tage, an denen die Ozonkonzentration (O3) den Wert von 120 µg/m3 für den maximalen täglichen 8-Stunden-Mittelwert überschreitet (Tage/Jahr) (i92) Durchschnittliche jährliche Stickstoffdioxidkonzentration (NO2)(µg/m3) (i93) Jährliche Anzahl der Tage, an denen die stündliche durchschnittliche NO2-Konzentration den Wert von 200 µg/m3 überschreitet (Tage/Jahr) | (b30) Bei allen in dieser bewährten Umweltmanagementpraxis beschriebenen Indikatoren werden die in den WHO-Leitlinien zur Luftqualität genannten Grenzwerte eingehalten. |
3.7. Bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Reduzierung der Lärmbelastung
Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Reduzierung der Lärmbelastung.
3.7.1. Überwachung, Kartierung und Verringerung der Lärmbelastung
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Erstellung von Lärmkarten für das Territorium der jeweiligen Gemeinde und in der Durchführung einer wirksamen Aufklärungskampagne zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Wirkungen der Lärmbelastung und über die Ergebnisse der Kartierung. Aufgrund der Ergebnisse der Kartierung müssen die lokalen Behörden Aktionspläne zur Reduzierung der Lärmemissionen und zur Aufrechterhaltung des Emissionspegels in Gebieten entwickeln, in denen noch keine Lärmbelastung besteht.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Reduzierung der Lärmbelastung geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i94) Prozentanteil der Lärmmessungen, bei denen lokale Grenzwerte überschritten wurden, bezogen auf die Gesamtzahl der Messungen (%)
(i95) Einwohner, die Lärmemissionen oberhalb lokaler Grenzwerte ausgesetzt sind, bezogen auf die Gesamtbevölkerung (%) (i96) Einwohner, die nachts Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die nach den WHO-Grenzwerten eine Gesundheitsgefährdung darstellen, bezogen auf die Gesamtbevölkerung (%) | - |
3.8. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Abfallwirtschaft
Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft geeignet.
3.8.1. Berücksichtigung des branchenspezifischen EMAS-Referenzdokuments für die Abfallwirtschaft
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Berücksichtigung der im branchenspezifischen EMAS-Referenzdokument für die Abfallwirtschaft 16 beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken und in der Berichtlegung über die in diesem Dokument genannten Indikatoren.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft geeignet.
3.9. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Wasserversorgung
Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen, die für die Trinkwasserversorgung ihres Territoriums zuständig sind.
3.9.1. Vollständige Umstellung auf Wasserzähler in Haushalten/bei Endverbrauchern
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht im Einbau von Wasserzählern in allen Wohneinheiten sowie bei allen sonstigen einzelnen Endverbrauchern (Industrieanlagen, Geschäftshäuser, öffentliche Gebäude usw.), damit bei Wasserrechnungen grundsätzlich der tatsächliche Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Insbesondere durch den Einbau intelligenter Wasserzähler kann der Wasserverbrauch zeitnah fernüberwacht werden, um beispielsweise Verbrauchsmuster der einzelnen Kunden zu analysieren oder Schwachstellen in den Wasserverteilungsnetzen zu erkennen. Die Abrechnung nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch und die Möglichkeit einer frühzeitigen Erkennung ungewöhnlicher Verbrauchssituationen (z.B. infolge von Leckagen) können erhebliche Wassereinsparungen ermöglichen.
Anwendbarkeit
Dieses Verfahren ist auf alle bestehenden Wasserverteilungsnetze anwendbar.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i97) Anteil der Wasserzähler (% der Verbraucher, % des von den Zählern erfassten Wasserverbrauchs)
(i98) Prozentanteil intelligenter Zähler bezogen auf die Gesamtzahl der in Betrieb befindlichen Wasserzähler (%) (i99) Reduzierung des Wasserverbrauchs durch Endverbraucher nach Einbau von Wasserzählern und/oder intelligenten Zählern (l/Verbraucher) | (b31) Der Anteil der Wasserzähler in Haushalten und bei Endverbrauchern liegt bei mindestens 99 %.
(b32) In Gebieten mit Wasserknappheit 1 (mindestens über einen Teil des Jahres) sind in Haushalten/bei Endverbrauchern intelligente Wasserzähler im Einsatz. (b33) Alle Neubauten werden mit Wasserzählern ausgerüstet (in Gebieten mit Wasserknappheit mit intelligenten Zählern). |
1) Als Gebiete mit Wasserknappheit werden Gebiete bezeichnet, in denen die Wasserressourcen nicht hinreichend sind, um den langfristigen durchschnittlichen Bedarf zu decken. Weitere Informationen siehe: http://ec.europa.eu/environment/water/quantity/about.htm |
3.9.2. Minimierung von Leckagen im Wasserverteilungssystem
Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle neuen und bestehenden Wasserverteilungsnetze anwendbar.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i100) Prozentanteil der Wasserverluste bezogen auf den Zufluss zum System (%)
(i101) Infrastruktur-Leckageindex (ILI): berechnet als reale jährliche Verluste (CARL) bezogen auf die unvermeidbaren jährlichen Verluste (UARL) 1 | (b34) Der Infrastruktur-Leckageindex liegt unter 1,5. |
1) Als reale jährliche Verluste (CARL = Current Annual Real Losses) werden die Mengen an Wasser bezeichnet, die jährlich im Verteilungsnetz verloren gehen (d. h. die nicht zu den Endverbrauchern gelangen). Die Berücksichtigung der unvermeidbaren jährlichen Verluste (UARL = Unavoidable Annual Real Losses) trägt der Tatsache Rechnung, dass in einem Wasserverteilungsnetz immer gewisse Verluste vorkommen. Die UARL werden aufgrund von Faktoren wie etwa der Länge des Verteilungsnetzes, der Anzahl der Hausanschlüsse und des Betriebsdrucks im Netz ermittelt. |
3.10. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Abwasserwirtschaft
Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft und die Siedlungsentwässerung.
3.10.1. Energieeffiziente Abwasserbewirtschaftung mit vollständiger Nitrifizierung
Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Dieses Verfahren ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i102) Konzentrationen im abgeleiteten behandelten Abwasser oder Reduzierung für CSB und BSB5, Ammoniak, Gesamtgehalt an Stickstoff und an Phosphor (mg/l, %)
(i103) Stromverbrauch der Abwasserbehandlungsanlage pro entfernte Masse BSD5 (kWh/kg BSD5) (i104) Stromverbrauch der Abwasserbehandlungsanlage nach behandeltem Volumen (kWh/m3 behandeltes Abwasser) | (b35) Folgende Abtrennungsleistungen wurden erzielt:
BSB5 mindestens 98 %, CSB mindestens 90 %, Ammoniak mindestens 90 %, Gesamtgehalt an organischen Stickstoffverbindungen mindestens 80 % und Gesamtgehalt an Phosphor mindestens 90 %.
(b36) Die Abwasserbehandlungsanlage hat folgenden Stromverbrauch:
|
3.10.2. Minimierung der Emissionen ins Abwasser unter besonderer Berücksichtigung von Mikroverunreinigungen
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Abscheidung von Mikroverunreinigungen in erheblichem Umfang durch eine Tertiärbehandlung, beispielsweise die Adsorption in pulveriger Aktivkohle oder die Oxidation mit chlorfreien Oxidationsmitteln (besonders Ozon).
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft bei neuen und bei bestehenden kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen geeignet; bei bestehenden Anlagen könnten Platzprobleme bestehen; diese können jedoch durch eine entsprechend modifizierte Auslegung der Anlagen überwunden werden.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i106) Reduzierung des Gehalts an Mikroverunreinigungen in der Adsorptions- oder Ozonstufe gemessen am CSB oder am Gehalt an gelösten organischen Kohlenstoffen (DOC) 1 (%)
(i107) Prozentanteil des jährlich einer Tertiärbehandlung zur Abtrennung von Mikroverunreinigungen unterzogenen Abwasserstroms (%) | (b37) Der Gehalt an Mikroverunreinigungen wird durchschnittlich um mehr als 80 % reduziert.
(b38) Aus dem jährlichen Abwasserstrom werden mindestens 90 % der Mikroverunreinigungen abgetrennt. |
1) DOC: Dissolved Organic Carbon = gelöster organischer Kohlenstoff. |
3.10.3. Anaerobe Verstoffwechselung von Schlamm und optimale Rückgewinnung von Energie
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Stabilisierung von Primärschlamm und von Überschussschlamm in Biogasanlagen und in der Nutzung des erzeugten Biogases mithilfe effizienter Pumpen und Schraubenförderer zur effizienten Stromerzeugung am betreffenden Standort und zum Trocknen des Schlamms.
Anwendbarkeit
Die bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft in großen neuen und bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Kapazität von mehr als 100.000 EW oder einer täglichen BSB5-Fracht von mehr als 6.000 kg geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i108) Prozentanteil des jährlichen Stromverbrauchs und des jährlichen Heizbedarfs der Abwasserbehandlungsanlage, der durch selbst erzeugten Strom bzw. durch Wärme aus Biogas gedeckt wird (%)
(i109) Elektrischer Wirkungsgrad des mit Biogas betriebenen Generators (%) (i110) Spezifische Biogaserzeugung ( 1/kg eingesetzter organischer Trockenmasse) | (b39) Selbst erzeugte Energie und Wärme aus Biogas decken 100 % des Energiebedarfs kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Kapazität von mehr als 100.000 EW ohne eigene Schlammtrocknung und 50 % bei Anlagen mit eigener Schlammtrocknung. |
1) : Normliter, d. h. bei Standardbedingungen gemessenes Gasvolumen (Druck: 1,01325 bar; Temperatur: 0 oC) |
3.10.4. Trocknen und Verbrennen von Schlamm
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der wirksamen mechanischen Entwässerung des anaerob stabilisierten Schlamms, z.B. durch Kammerfilterpressen und durch anschließende vollständige Oxidation des Schlamms in einer Monoverbrennungsanlage (wie in den BVT-Merkblättern 19 nach Maßgabe der Richtlinie über Industrieemissionen 20 beschrieben). Der in der Verbrennungsasche enthaltene Phosphor kann zurückgewonnen werden.
Anwendbarkeit
Das Verfahren ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen geeignet. Bei kleinen Anlagen muss der mechanisch entwässerte Schlamm nicht vor Ort verbrannt werden, sondern kann auch zu einer separaten zentralen Monoverbrennungsanlage verbracht werden.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i111) Prozentanteil des in der Abwasserbehandlungsanlage erzeugten Klärschlamms, der in einer Monoverbrennungsanlage verbrannt wird (%)
(i112) Prozentanteil des aus der Verbrennungsasche der Abwasserbehandlungsanlage wiedergewonnenen Phosphors (%) | - |
3.10.5. Förderung der Verwendung von gereinigtem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Förderung der Verwendung von gereinigtem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen. Das Wasser kann beispielsweise für folgende Zwecke verwendet werden:
Lokale öffentliche Verwaltungen können dafür sorgen, dass das gereinigte Wasser für bestimmte Anwendungen genutzt werden kann, indem sie Abwasserbehandlungsanlagen bei Bedarf mit geeigneten Systemen zur Tertiärbehandlung und zur Desinfektion ausrüsten. Bei diesem Prozess müssen lokale öffentliche Verwaltungen maßgebliche Interessenträger (z.B. lokale Landwirte oder landwirtschaftliche Genossenschaften) einbeziehen, die an einer Verwendung des gereinigten Wassers interessiert sein könnten.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserbehandlung geeignet. Besonders wichtig ist die Wiederverwendung von Wasser in Gebieten mit Wasserknappheit sowie dort, wo die Beeinträchtigung von Wasserressourcen verringert werden kann und die zusätzlichen Investitionen und die Betriebskosten tragbar sind.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i113) Menge des gereinigten Abwassers aus Abwasserbehandlungsanlagen in einem bestimmten Zeitraum (m3/Jahr, m3/Stunde)
(i114) Prozentanteil des gereinigten Wassers bezogen auf die Gesamtmenge des behandelten Abwassers (%) | - |
3.10.6. Rückhaltung und Behandlung des überlaufenden Wassers aus kombinierten Abwassersystemen und des Regenwassers aus getrennten Abwassersystemen
Bei kombinierten Abwassersystemen 21 besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis in der Behandlung des überlaufenden Wassers aus den Rückhaltebecken mithilfe von Sieben (4-6 mm) und Absetzbehältern sowie je nach Qualität des aufgenommenen Wassers durch Retentionsbodenfilter oder sonstige Verfahren mit ähnlicher Abtrennungsleistung für suspendierte Stoffe, CSB, Schwermetalle und organische Verunreinigungen.
Bei den letztgenannten Abwassersystemen besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, das Regenwasser je nach Verschmutzungsgrad zu behandeln und ausschließlich nicht oder nur gering verunreinigtes Regenwasser direkt abzuleiten.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden in großen städtischen Gebieten mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft und die Siedlungsentwässerung geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i115) Bei kombinierten Abwassersystemen das Verhältnis der aus der Abwasserbehandlung in Wasserkörper eingeleiteten Verunreinigungen (Gesamtmenge an Schwebstoffen, CSB und Schwermetallen) zu den Gesamtemissionen (behandeltes Abwasser und überlaufendes Regenwasser) (%)
(i116) Bei getrennten Abwassersystemen Prozentanteil der verunreinigten undurchlässigen Flächen, bei denen Regenwasser angemessen behandelt wird (%) | - |
3.10.7. Nachhaltiges Siedlungsentwässerungssystem
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verringerung des Zuflusses von Regenwasser zu kombinierten und getrennten Abwassersystemen durch Verbesserung der Bodenfiltration des Wassers (z.B. durch Reduzierung der Bodenversiegelung). Dadurch kann das Überlaufen von Regenwasser auf Zeiten mit Starkregen beschränkt und Niederschlagswasser in städtischen Gebieten so abgeleitet werden, dass der aufnehmende Wasserkörper nicht erheblich verunreinigt wird. Lokale Behörden können eine nachhaltige Siedlungsentwässerung fördern, indem sie in die lokalen Regelungen der Flächennutzung geeignete Vorschriften auf der Grundlage eines umfassenden Konzepts für das Einzugsgebiet eines Flusses aufnehmen (siehe Abschnitt 3.4.3).
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Die Maßnahmen zur nachhaltigen Siedlungsentwässerung können bei neuen Erschließungsvorhaben ebenso wie im Bestand angewendet werden. Bei bereits bebauten Flächen können bestimmte Einschränkungen bestehen (z.B. fehlender Platz für eine lokale Filtration).
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i76) Prozentanteil künstlicher Oberflächen (d. h. sämtlicher undurchlässig bebauter Flächen:
Gebäude, Straßen, Flächen ohne Vegetation oder Bewässerung) im Territorium der jeweiligen Gemeinde (km2 künstliche Oberfläche/km2 Gesamtfläche)
(i117) Geschätzter jährlicher Prozentanteil des Regenwassers, das zurückgehalten und lokal im Boden gefiltert wird, bezogen auf die geschätzte Gesamtmenge des Regenwassers im Stadtgebiet (%) | - |
3.11. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung
Dieser Abschnitt richtet sich an alle öffentlichen Verwaltungen.
3.11.1. Grundsätzliche, systematische Berücksichtigung von Umweltkriterien im öffentlichen Beschaffungswesen
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung von Umweltkriterien für die Beschaffung von Produkten (Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen) sowie darin, in Ausschreibungen nicht nur die Wirtschaftlichkeit einer Erstinvestition, sondern auch die Lebenszykluskosten von Waren oder Dienstleistungen zu berücksichtigen.
Umweltkriterien können in die Leistungsbeschreibung sowie in die Auswahl- und die Zuschlagskriterien und in Vertragsbedingungen nach Maßgabe einer Ausschreibung aufgenommen werden, wenn von der Möglichkeit erheblicher Umweltauswirkungen ausgegangen wird.
Öffentliche Verwaltungen, die Hilfestellung bei der Beschreibung von Umweltkriterien benötigen, haben folgende Möglichkeiten:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren |
Leistungsrichtwerte |
(i118) Prozentanteil der Ausschreibungen mit Umweltkriterien bezogen auf die Gesamtzahl der Ausschreibungen, aufgeschlüsselt nach Produktkategorien (%) | (b40) 100 % der Ausschreibungen berücksichtigen Umweltkriterien, nach denen für Produkte, für die EU-Kriterien für eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung verfügbar sind (z.B. Büropapier, Reinigungsmittel oder Möbel), zumindest die Erfüllung dieser Kriterien verlangt wird. |
3.12. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für Umwelterziehung und für die Verbreitung von Informationen
Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Umwelterziehung von Bürgern und für die Bereitstellung von Umweltinformationen für Unternehmen.
3.12.1. Umwelterziehung und Informationen für Bürger und Unternehmen
Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Durchführung von Maßnahmen zur Umwelterziehung und zur Vermittlung von Informationen für Bürger und Unternehmen, um Folgendes zu bewirken:
Diese Ziele können durch die Organisation von Bildungsseminaren, Konferenzen, Workshops für die breite Öffentlichkeit oder für spezifische Gruppen von Bürgern, Unternehmen oder Fachleuten im Hinblick auf bestimmte Themen (z.B. energieeffiziente Gebäude) erreicht werden. Zudem kann die lokale öffentliche Verwaltung spezifische Informationen über rechtliche (und andere) umweltbezogene Aspekte und über Anreize (z.B. Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz) bereitstellen. Alle Maßnahmen können unter Beteiligung von Bürgern, lokalen Organisationen und Unternehmen und in Zusammenarbeit mit Bürgern, lokalen Organisationen und Unternehmen organisiert werden, die die Umwelterziehung und die Aufklärung von Bürgern unterstützen.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die an der Aufklärung der Öffentlichkeit über Umweltfragen beteiligt sind.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
(i119) Prozentanteil der Bürger, die direkt und indirekt durch die Maßnahmen zur Umwelterziehung erreicht werden
(i120) Verfügbarkeit kommunaler Dienste oder Behörden zur Bereitstellung umweltbezogener Informationen für Unternehmen (ja/nein) | - |
4. Empfohlene branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren
Die folgende Tabelle enthält eine Auswahl wichtiger Umweltleistungsindikatoren für öffentliche Verwaltungen. Diese Indikatoren stellen eine Teilgruppe der in Kapitel 3 genannten Indikatoren dar. Die Tabelle wurde entsprechend dem Aufbau dieses Dokuments strukturiert.
Indikator | Gebräuchliche Einheit | Wichtigste Zielgruppe | Kurzbeschreibung | Empfohlene Mindestüberwachung | Kernindikator gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Abschnitt C.2) | Leistungsrichtwert | Maßgebliche bewährte Umwelt- management- praxis | |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken für nachhaltige Büros | ||||||||
1. Jährlicher Gesamtenergieverbrauch | kWh/m2/Jahr kWh/VZÄ/Jahr | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros | Jährlicher Gesamtenergieverbrauch geteilt durch die gesamte Nettobürofläche oder die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ); dieser Indikator kann wie folgt aufgeschlüsselt werden:
| Gebäudeebene | Energieeffizienz | - | BUMP 3.1.1 | |
2. Treibhausgasemissionen insgesamt | kg CO2-Äq./m2/Jahr kg CO2-Äq./VZÄ/Jahr | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros | Summe der jährlichen Treibhausgasemissionen infolge der Nutzung von Bürogebäuden geteilt durch die gesamte Nettobürofläche oder die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) | Gebäudeebene | Energieeffizienz | - | BUMP 3.1.1 | |
3. Summe des jährlichen Wasserverbrauchs | m3/VZÄ/Jahr m3/m2/Jahr | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros | Summe des jährlichen Wasserverbrauchs in Bürogebäuden geteilt durch die gesamte Nettobürofläche oder die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ), ggf. wie folgt aufgeschlüsselt:
| Gebäudeebene | Wasser | Wasserverbrauch in Bürogebäuden unter 6,4 m3/VZÄ/Jahr | BUMP 3.1.2 | |
4. Gesamtes jährliches Aufkommen an Büroabfällen | kg/VZÄ/Jahr | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros | Gesamtes jährliches Aufkommen an Büroabfällen in Bürogebäuden geteilt durch die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) | Gebäudeebene | Abfall | Das Abfallaufkommen in Bürogebäuden beläuft sich insgesamt auf weniger als 200 kg/VZÄ/Jahr. | BUMP 3.1.3 | |
5. Gesamtes jährliches Aufkommen an wiederverwerteten Büroabfällen | % | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros | Anteil des gesamten Aufkommens an Büroabfällen in Gewichtsprozent, der zur Wiederverwertung getrennt gesammelt wird | Gebäudeebene | Abfall | In Bürogebäuden entstandener Abfall wird grundsätzlich nicht zu einer Deponie verbracht. | BUMP 3.1.3 | |
6. Tägliche Menge an verbrauchtem Büropapier pro Vollzeitäquivalent | Blätter Papier/VZÄ/Arbeitstag | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros | Gesamtzahl der jährlich verbrauchten Blätter Büropapier geteilt durch die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) und die Anzahl der Arbeitstage | Organisationsebene | Materialeffizienz | Verbrauch an Büropapier unter 15 A4-Blättern/VZÄ/Arbeitstag | BUMP 3.1.4 | |
7. Anteil des beschafften Büropapiers mit Umweltzertifizierung | % | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros | Prozentanteil des beschafften Büropapiers mit Umweltzertifizierung (Anzahl der Riese) bezogen auf das insgesamt beschaffte Büropapier (Anzahl der Riese) | Organisationsebene | Energieeffizienz Materialeffizienz Wasser Abfall Biologische Vielfalt Emissionen | Das verwendete Büropapier besteht zu 100 % Altpapier oder trägt ein Umweltzeichen (ISO Typ I) (z.B. das EU-Umweltzeichen). | BUMP 3.1.4 | |
8. Einführung von Instrumenten zur Förderung eines nachhaltigen Pendelverkehrs für die Mitarbeiter | J/N | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros | Dank der Einführung und der Förderung von Instrumenten zur Herbeiführung von Verhaltensänderungen bemüht sich das Personal um einen nachhaltigen Pendelverkehr. | Organisationsebene | Emissionen | Instrumente zur Förderung eines nachhaltigen Pendlerverkehrs für Mitarbeiter werden eingeführt und unterstützt. | BUMP 3.1.5 | |
9. Festlegen einer Höchstmenge an CO2-Emissionen für Geschäftsreisen | J/N | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros | Für Geschäftsreisen in einem bestimmten Zeitraum wird eine Obergrenze für die Summe der CO2-Emissionen festgelegt. Für jede einzelne Reise werden die betreffenden CO2-Äquivalente von der verbleibenden Emissionsmenge abgezogen. | Organisationsebene | Emissionen | Einführen von CO2-Obergrenzen für alle Geschäftsreisen | BUMP 3.1.5 | |
10. Verfügbarkeit und Überwachung der Nutzung von Videokonferenz- einrichtungen | J/N | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros | In der betreffenden Organisation wird die Nutzung von Videokonferenzeinrichtungen unterstützt, und die Nutzungsdauer in Stunden wird überwacht. Die Videokonferenzeinrichtungen können vom gesamten Personal genutzt werden. | Organisationsebene | Emissionen | Videokonferenzeinrichtungen sind für alle Mitarbeiter verfügbar, und die Nutzung dieser Einrichtungen wird überwacht und unterstützt. | BUMP 3.1.5 | |
11. Aufkommen an Lebensmittelabfällen | g/Mahlzeit | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Betreiber von Kantinen und Cafeterias | Aufkommen an Lebensmittelabfällen pro in Kantinen und Cafeterias ausgegebener Mahlzeit | Organisationsebene | Abfall | - | BUMP 3.1.6 | |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Nutzung nachhaltiger Energiequellen und zur Bekämpfung des Klimawandels | ||||||||
12. CO2-Emissionen im Territorium der jeweiligen Gemeinde | kg CO2-Äq./VZÄ/ Einwohner | Alle lokalen Behörden | Summe der jährlichen CO2-Emissionen (in t CO2-Äq.) der Gemeinde (Wohnsektor, Industrie, Landwirtschaft, Handel/Dienstleistungen (etwa in der Bauwirtschaft) usw.) geteilt durch die Anzahl der Einwohner eines Territoriums | Verwaltetes Territorium | Emissionen | - | BUMPs 3.2.1, 3.2.2 | |
13. Bestehen eines kommunalen Energie- und Klimaaktionsplans | J/N | Alle lokalen Behörden | Der kommunale Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen beruht auf der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen innerhalb des jeweiligen Territoriums. | Verwaltetes Territorium | Emissionen | Ausgehend von der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen wurde ein kommunaler Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen eingeführt. | BUMP 3.2.2 | |
14. Annahme einer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel | J/N | Alle lokalen Behörden | Eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel innerhalb des Territoriums einer Gemeinde kann auf anderen lokalen und lokalen Anpassungsstrategien aufbauen. | Verwaltetes Territorium | - | Für das Territorium der Gemeinde wurde eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt. | BUMP 3.2.3 | |
15. Energieverbrauch für Straßenbeleuchtung | kWh/Einwohner/Jahr MWh/km/Jahr | Öffentliche Verwaltungen, die direkt oder indirekt für die Verwaltung der Straßenbeleuchtung zuständig sind | Jährlicher Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung, berechnet nach Einwohnern oder nach Kilometer Straßenbeleuchtung | Verwaltetes Territorium | Energieeffizienz | Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Kilometer unter 6 MWh/km/Jahr | BUMP 3.2.4 | |
16. Gesamtenergieverbrauch in öffentlichen Gebäuden | kWh/m2/Jahr | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden | Jährlicher Gesamtenergieverbrauch in den berücksichtigten öffentlichen Gebäuden (Raumheizung/-kühlung und Strom) ausgedrückt als Endenergieverbrauch geteilt durch die Grundfläche der Gebäude | Gebäudeebene | Energieeffizienz | Herstellung von Neubauten mit einem Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 60 kWh/m2/Jahr
Bei zu sanierenden Bestandsgebäuden ein Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 100 kWh/m2/Jahr | BUMPs 3.2.5, 3.2.6, 3.2.7, 3.2.8 | |
17. Mitarbeiterschulungen zum Bereich Energieeffizienz | Stunden/VZÄ/ Jahr | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden | Jährliche Anzahl an umweltbezogenen Mitarbeiterschulungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden Jährliche Schulung in Stunden geteilt durch die Gesamtzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) | Gebäudeebene | Energieeffizienz | - | BUMP 3.2.8 | |
18. CO2-Emissionen aus Fernwärme/-kühlung | t CO2-Äq. kg CO2-Äq./m2 | Alle lokalen Behörden | Emissionen des Heiz- und Kühlsystems in CO2-Äquivalenten vor und nach Einrichtung eines Fernwärme-/Fernkühlungsnetzes, insgesamt oder nach Einheit Grundfläche der beheizten oder gekühlten Gebäude | Fernwärme-/ Fernkühlungsnetz | Emissionen | - | BUMP 3.2.9 | |
19. Aus erneuerbaren Energiequellen gedeckter Anteil des Energieverbrauchs | % | Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden | Vor Ort bzw. in der näheren Umgebung aus erneuerbaren Energiequellen erzeugte Energie (Strom und Wärme getrennt) geteilt durch den Energieverbrauch (Strom und Wärme getrennt) in den öffentlichen Gebäuden oder in Sozialwohnungen | Gebäudeebene | Energieeffizienz
Emissionen | Der in einem öffentlichen Gebäude verbrauchte Strom wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt.
Das in einem öffentlichen Gebäude und oder im sozialen Wohnungsbau benötigte Warmwasser wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt. | BUMP 3.2.10 | |
20. Bestehen lokaler Planungsvorschriften, Festlegung höherer Energiestandards und Beschreiben von Anforderungen für die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen | J/N | Lokale Behörden mit Zuständigkeit für die Festlegung des lokalen Baurechts und/oder für das Erteilen von Baugenehmigungen | Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in die lokalen Planungsvorschriften eine Bestimmung aufzunehmen, nach der Neubauten und Sanierungen im betreffenden Territorium nach exemplarischen Energiestandards (höhere Energieeffizienz und Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen) durchzuführen sind. | Verwaltetes Territorium | Energieeffizienz Emissionen | - | BUMP 3.2.11 | |
21. Bereitstellen von Informationen und Erbringen von Beratungsdiensten | J/N | Öffentliche Verwaltungen, die sich für eine Verbesserung der Energieeffizienz und eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Haushalten und Unternehmen einsetzen | Die öffentliche Verwaltung stellt Haushalten und Unternehmen Information bereit und berät darüber, wie durch eine bessere Energieeffizienz und durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen der Energieverbrauch reduziert werden kann. | Verwaltetes Territorium | Energieeffizienz Emissionen | - | BUMP 3.2.13 | |
22. Anteil der einer thermografischen Untersuchung unterzogenen bebauten Fläche im jeweiligen Territorium | % | Alle lokalen Behörden | Bebaute Fläche des städtischen Territoriums der Gemeinde, die einer thermografischen Untersuchung unterzogen wurde, geteilt durch die Gesamtfläche des städtischen Gebiets in der Gemeinde | Verwaltetes Territorium | Energieeffizienz Emissionen | Für 100 % der bebauten Fläche im Territorium der Gemeinde liegen neue (< 5 Jahre alte) und hoch auflösende (< 50 cm) Thermografiedaten vor. | BUMP 3.2.14 | |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken im Mobilitätsbereich | ||||||||
23. Modale Verteilung des Verkehrsaufkommens | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität | Anzahl der Fahrten im berücksichtigten Territorium, die mit unterschiedlichen Verkehrsträgern (Pkw, Bus, Fahrrad usw.) durchgeführt wurden, geteilt durch die Gesamtzahl der Fahrten | Verwaltetes Territorium | Emissionen | Im Stadtverkehr entfallen mindestens 20 % auf den Radverkehr, ODER der Radverkehr in der Stadt hat in den letzten fünf Jahren um mindestens 50 % zugenommen.
Der Anteil der genutzten nachhaltigen Verkehrsträger in der Stadt (Fußgänger, Radfahrer, Busse, Straßenbahn, Züge usw.) liegt bei mindestens 60 %. | BUMP 3.3.1, 3.3.2, 3.3.6, 3.3.7, 3.3.8 | |
24. Der Fußverkehr und der Radverkehr werden politisch gezielt unterstützt. | J/N | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität | Die Stadt verfolgt einen eigenen politischen Ansatz zur Förderung des Fußverkehrs und des Radverkehrs; außerdem werden Ziele für Verbesserungen der Fuß- und Radwege und für die einschlägigen Investitionen beschrieben. | Verwaltetes Territorium | Emissionen | Mindestens 10 % der Investitionen der jeweiligen Stadt in die Schaffung und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur entfallen auf die Infrastruktur für den Radverkehr | BUMP 3.3.2 | |
25. Gesamtlänge des Radewegnetzes | km km Radwegenetz/km Straßennetz | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität | Der Umfang der Infrastruktur für Radfahrer (Radwege) kann absolut gemessen (in km) oder bezogen auf die Länge des Straßennetzes ausgedrückt werden. | Verwaltetes Territorium | Emissionen | - | BUMP 3.3.2 | |
26. Anteil der Car-Sharing-Nutzer | Anzahl der Nutzer/ 10.000 Einwohner Anzahl der Nutzer/ | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität | Die Anzahl der Car-Sharing-Nutzer kann ausgedrückt werden als
| Verwaltetes Territorium | Emissionen | - | BUMP 3.3.3. | |
27. Verfügbare Car-Sharing-Fahrzeuge | Anzahl der Einwohner/Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität | Die Anzahl der Einwohner des Territoriums einer Gemeinde wird geteilt durch die Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge des Car-Sharing-Angebots. | Verwaltetes Territorium | Emissionen | Pro 2.500 Einwohner steht mindestens ein Car-Sharing-Fahrzeug zur Verfügung. | BUMP 3.3.3 | |
28. Eingesparte private Kraftfahrzeuge | Anzahl der eingesparten privaten Kraftfahrzeuge bezogen auf die Gesamtzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität | Die Anzahl der durch das Car-Sharing-Angebot eingesparten privaten Kraftfahrzeuge (da die früheren Eigentümer sie nicht mehr benötigen) bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Fahrzeuge des Car-Sharing-Angebots | Verwaltetes Territorium | Emissionen | Pro Car-Sharing-Fahrzeug wurden mindestens 8 in privatem Eigentum stehende Fahrzeuge ersetzt. | BUMP 3.3.3 | |
29. Anteil der Fahrten, für die integrierte Fahrscheine erworben wurden | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das öffentliche Verkehrswesen | Anzahl der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter Kombination mehrerer Verkehrsträger, die mit einem integrierten Fahrschein bezahlt wurden, geteilt durch die Gesamtzahl der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter Kombination mehrerer Verkehrsträger | Verwaltetes Territorium | Emissionen | Mit dem integrierten Fahrschein werden mindestens 75 % der durchgeführten Fahrten bezahlt. | BUMP 3.3.4 | |
30. Anteil an Elektrofahrzeugen | % | Alle lokalen Behörden | Gesamtzahl der im Einsatz befindlichen Elektrofahrzeuge (nach Typ, d. h. Kraftfahrzeuge, Fahrräder usw.) geteilt durch die Gesamtzahl der Fahrzeuge des betreffenden Typs | Verwaltetes Territorium | Emissionen | - | BUMP 3.3.5 | |
31. Anzahl der Ladestationen | Anzahl der Ladestationen/ Einwohner | Alle lokalen Behörden | Gesamtzahl der öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge geteilt durch die Anzahl der Einwohner im berücksichtigten Territorium | Verwaltetes Territorium | Emissionen | - | BUMP 3.3.5 | |
32. Reduzierung der Konzentration an Luftschadstoffen | % | Alle lokalen Behörden | Die Konzentration an Luftschadstoffen (PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) wird in bestimmten Bereichen der Stadt (z.B. in der Nähe von Schulen, in Parkanlagen und in Wohngebieten) regelmäßig gemessen.
Die Reduzierung der Konzentration an Luftschadstoffen wird als Ausgangskonzentration der einzelnen Luftschadstoffe (vor der Einführung der Maut) abzüglich der Endkonzentration (nach Einführung der Maut) des jeweiligen Luftschadstoffs geteilt durch die Ausgangskonzentration des Luftschadstoffs ermittelt. | Verwaltetes Territorium | Emissionen | Die Konzentration der Luftschadstoffe (Partikel - PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) in den Mautgebieten gegenüber der Situation vor Einführung der Maut wird (durchschnittlich) um 10 % verringert. | BUMP 3.3.7 | |
33. Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs im Mautgebiet | % | Alle lokalen Behörden | Anzahl privater Fahrzeuge, die in das Mautgebiet einfahren, geteilt durch die Anzahl der privaten Fahrzeuge, die vor Einführung der Maut in dieses Gebiet einfuhren | Mautgebiet | Emissionen | Das Aufkommen an Fahrzeugen ohne Sondergenehmigung in den Mautgebieten wird gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 20 % verringert. | BUMP 3.3.7 | |
34. Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit und der Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel | % | Alle lokalen Behörden | Durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel nach Einführung einer Maut geteilt durch die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel vor Einführung der Maut;
entsprechend für die Pünktlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel vor und nach Einführung der Maut | Mautgebiet | Emissionen | Die Fahrgeschwindigkeit und die Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel in den Mautgebieten werden gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 5 % verbessert. | BUMP 3.3.7 | |
35. Prozentanteil der verfügbaren Parkflächen während der Geschäftszeiten | % | Alle lokalen Behörden | Durchschnittliche Anzahl verfügbarer Parkflächen während der Geschäftszeiten geteilt durch die Gesamtzahl der Parkflächen | Verwaltetes Territorium | Emissionen | Die Straßenparkplätze sind zu 90 % der Geschäftszeiten zu 80 bis 90 % belegt. | BUMP 3.3.8 | |
36. Mindestanforderungen an Parkflächen | J/N | Alle lokalen Behörden | Die öffentliche Verwaltung kann bei Neubauten den Umfang freier Parkflächen begrenzen (Straßenparkplätze und Tiefgaragen) und förmliche politische Maßnahmen zur schrittweisen Aufhebung früherer Parkvorschriften für Bestandsgebäude einführen. | Verwaltetes Territorium | Emissionen
Biologische Vielfalt | In der Stadt gibt es für Neubauten keine Mindestanforderungen für Parkflächen (weder für Straßenparkplätze noch für Tiefgaragen), aber förmliche Verfahren zur schrittweisen Aufhebung früherer Parkvorschriften für Bestandsgebäude. | BUMP 3.3.8 | |
37. CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen | kg CO2-Äq./Jahr kg CO2-Äq./Monat | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität | Summe der CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen in einem bestimmten Zeitraum (z.B. jährlich oder monatlich) in dem von dem Logistikzentrum versorgten Gebiet | Vom Logistikzentrum versorgtes Gebiet | Emissionen | Verringerung der CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen im versorgten Gebiet um 40 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums | BUMP 3.3.9 | |
38. Anzahl der täglichen Auslieferungsfahrten im versorgten Gebiet | Anzahl der Lieferungen/Tag | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität | Anzahl der Auslieferungsfahrten pro Tag nach Lieferfahrzeugen im von dem Logistikzentrum versorgten Gebiet | Vom Logistikzentrum versorgtes Gebiet | Emissionen | Verringerung der Auslieferungsfahrten pro Tag im versorgten Gebiet um 75 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums | BUMP 3.3.9 | |
Bewährte Umweltmanagementpraxis für die Flächennutzung | ||||||||
39. Anteil neu bebauter Flächen | % | Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. | Neu bebaute Fläche (m2) unter Berücksichtigung aller versiegelten bebauten Flächen (Gebäude, Straßen und alle Bereiche ohne Vegetation oder Wasser) geteilt durch die bebaute Fläche zu Beginn des berücksichtigten Zeitraums (z.B. 1, 5 oder 10 Jahre) | Verwaltetes Territorium | Biologische Vielfalt | - | BUMP 3.4.1 | |
40. Maßnahmen zur Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln werden gefördert. | J/N | Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. | Maßnahmen zur Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln (beispielsweise Grünflächen, begrünte Dächer oder die Verwendung reflektierender Materialien) werden im verwalteten Territorium sowohl in privaten als auch in öffentlichen Gebäuden und Flächen gefördert. | Verwaltetes Territorium | Emissionen Energieeffizienz Biologische Vielfalt | - | BUMP 3.4.2 | |
41. Verbindliche Festlegung umweltschonender Entwässerungsmaßnahmen | J/N | Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. | Bei Neubauten sowie bei umfangreicheren Sanierungen bebauter Flächen sind Maßnahmen zur umweltschonenden Entwässerung vorgeschrieben. | Verwaltetes Territorium | Biologische Vielfalt | - | BUMP 3.4.3 | |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken für städtische Grünflächen | ||||||||
42. Anteil natürlicher und naturnaher Flächen | % | Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet | Fläche (km2) natürlicher und naturnaher städtischer Gebiete bezogen auf das gesamte Stadtgebiet | Verwaltetes Territorium | Biologische Vielfalt | - | BUMP 3.5.1 | |
43. Anteil "grün-blauer" städtischer Flächen | % | Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet | Fläche (km2) "grün-blauer" städtischer Flächen bezogen auf das gesamte Stadtgebiet | Verwaltetes Territorium | Biologische Vielfalt | - | BUMP 3.5.2 | |
44. Anteil begrünter Dächer | % | Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. | Anzahl der Gebäude mit begrünten Dächern geteilt durch die Gesamtzahl der Gebäude im Territorium der Gemeinde | Verwaltetes Territorium | Biologische Vielfalt | - | BUMP 3.5.3 | |
45. Planung für grüne Brachflächen und Randgebiete | J/N | Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. | Die öffentliche Verwaltung hat einen Plan zur Wiederherstellung und zum Umweltmanagement der grünen Brachflächen und Randgebiete in städtischen Gebieten. | Verwaltetes Territorium | Biologische Vielfalt | - | BUMP 3.5.4 | |
Bewährte Umweltmanagementpraxis für lokale Umgebungsluftqualität | ||||||||
46. Konzentration an Luftschadstoffen | µg/m3 | Alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Luftqualität | Anteil der vorhandenen Luftschadstoffe (PM10, PM2,5, NO2) (Jahresdurchschnitt) im Stadtgebiet gemäß Probenahmen an bestimmten Standorten (Schulen, Parkanlagen, Wohngebieten usw.) | Verwaltetes Territorium | Emissionen | Bei allen in dieser bewährten Umweltmanagementpraxis beschriebenen Indikatoren werden die in den WHO-Leitlinien zur Luftqualität genannten Grenzwerte eingehalten. | 3.6.1 | |
Bewährte Umweltmanagementpraxis zur Reduzierung der Lärmbelastung | ||||||||
47. Anteil der Lärmmessungen, bei denen lokale Grenzwerte überschritten wurden | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Reduzierung von Lärmbelastungen | Anzahl der Lärmmessungen, bei denen die lokalen Grenzwerte überschritten wurden, geteilt durch die Gesamtzahl der Lärmmessungen | Verwaltetes Territorium | - | - | BUMP 3.7.1 | |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken im Bereich der Wasserversorgung | ||||||||
48. Anteil der Wasserzähler | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung | Anzahl der Verbraucher mit Einzelzählern (für Einzelverbraucher) geteilt durch die Gesamtzahl der Verbraucher | Verwaltetes Territorium | Wasser | Der Anteil der Wasserzähler in Haushalten und bei Endverbrauchern liegt bei mindestens 99 %. | BUMP 3.9.1 | |
49. Anteil intelligenter Wasserzähler | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung | Anzahl der Verbraucher mit intelligenten Wasserzählern geteilt durch die Gesamtzahl der Verbraucher mit Wasserzählern | Verwaltetes Territorium | Wasser | In Gebieten mit Wasserknappheit (mindestens über einen Teil des Jahres) sind in Haushalten/bei Endverbrauchern intelligente Wasserzähler im Einsatz.
Alle Neubauten werden mit Wasserzählern ausgerüstet (in Gebieten mit Wasserknappheit mit intelligenten Zählern). | BUMP 3.9.1 | |
50. Infrastruktur-Leckageindex (ILI) für Wasser | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung | Der Infrastruktur-Leckageindex wird berechnet als reale jährliche Verluste (CARL) bezogen auf die unvermeidbaren jährlichen Verluste (UARL). | Verwaltetes Territorium | Wasser | Der Infrastruktur-Leckageindex liegt unter 1,5. | BUMP 3.9.2 | |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Abwasserwirtschaft | ||||||||
51. Wirkungsgrad der Abtrennung von Wasserschadstoffen | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft | Die Abtrennungsleistung für die einzelnen Wasserschadstoffe (gemessen an den Indikatoren CSB und BSB5 sowie am Gehalt an Ammoniak, Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor) wird berechnet als Ausgangskonzentration der einzelnen Wasserschadstoffe abzüglich der Endkonzentration der Wasserschadstoffe geteilt durch die Ausgangskonzentration der Wasserschadstoffe. | Abwasser- behandlungsanlage | Wasser | Folgende Abtrennungsleistungen wurden erzielt: BSB5 mindestens 98 %, CSB mindestens 90 %, Ammoniak mindestens 90 %, Gesamtgehalt an organischen Stickstoffverbindungen mindestens 80 % und Gesamtgehalt an Phosphor mindestens 90 %. | BUMP 3.10.1 | |
52. Stromverbrauch bei der Abwasserbehandlung | kWh/Einwohner- werte/Jahr | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft | Der jährliche Gesamtstromverbrauch der Abwasserbehandlung geteilt durch die Anzahl der Einwohnerwerte, für die die Abwasserbehandlungsanlage ausgelegt ist bzw. betrieben wird | Abwasser- behandlungsanlage | Wasser | Die Abwasserbehandlungsanlage hat folgenden Stromverbrauch:
| BUMP 3.10.1 | |
53. Abtrennung von Mikroverunreinigungen | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft | Die Abtrennungsleistung wird berechnet als die Ausgangskonzentration an Mikroverunreinigungen abzüglich der Endkonzentration an Mikroverunreinigungen geteilt durch die Ausgangskonzentration an Mikroverunreinigungen. | Abwasser- behandlungsanlage | Wasser | Der Gehalt an Mikroverunreinigungen wird durchschnittlich um mehr als 80 % reduziert. | BUMP 3.10.2 | |
54. Anteil des jährlich einer Tertiärbehandlung zur Abtrennung von Mikroverunreinigungen unterzogenen Abwasserstroms | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft | Jährlicher Abwasserstrom, der einer Tertiärbehandlung zur Abtrennung von Mikroverunreinigungen unterzogen wird, geteilt durch den gesamten jährlichen Abwasserstrom | Abwasser- behandlungsanlage | Wasser | Aus dem jährlichen Abwasserstrom werden mindestens 90 % der Mikroverunreinigungen abgetrennt. | BUMP 3.10.2 | |
55. Anteil des selbst erzeugten Stroms und der selbst erzeugten Wärme der Abwasser- behandlungsanlage | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft | Energie (Strom und Wärme aus Biogas), die am Standort aus anaerober Verstoffwechselung von Klärschlamm erzeugt und in der Abwasserbehandlungsanlage verbraucht wird, geteilt durch den gesamten Energieverbrauch der Abwasserbehandlungsanlage | Abwasser- behandlungsanlage | Wasser | Selbst erzeugte Energie und Wärme aus Biogas decken 100 % des Energiebedarfs kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Kapazität von mehr als 10.000 EW ohne eigene Schlammtrocknung und 50 % bei Anlagen mit eigener Schlammtrocknung | BUMP 3.10.3 | |
56. Anteil des in Monoverbrennungsanlagen verbrannten Klärschlamms | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft | In der Abwasserbehandlungsanlage erzeugter Klärschlamm, der in einer Monoverbrennungsanlage verbrannt wird, geteilt durch die Gesamtmenge des in der Abwasserbehandlungsanlage erzeugten Klärschlamms | Abwasser- behandlungsanlage | Wasser | - | BUMP 3.10.4 | |
57. Anteil des gereinigten Wassers | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft | Anteil des gereinigten Wassers aus der Abwasserbehandlung geteilt durch die Gesamtmenge des behandelten Abwassers | Verwaltetes Territorium | Wasser | - | BUMP 3.10.5 | |
58. Anteil des in städtischen Gebieten zurückgehaltenen und im Boden gefilterten Regenwassers | % | Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für Siedlungsentwässerung und Raumplanung | Geschätzter jährlicher Prozentanteil des Regenwassers, das zurückgehalten und lokal im Boden gefiltert wird, bezogen auf die geschätzte Gesamtmenge des Regenwassers im Stadtgebiet | Verwaltetes Territorium | Wasser | - | BUMP 3.10.7 | |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen | ||||||||
59. Anteil der Ausschreibungen, bei denen Umweltkriterien zugrunde gelegt werden | % | Alle öffentlichen Verwaltungen | Anzahl der Ausschreibungen mit Umweltkriterien bezogen auf die Gesamtzahl der Ausschreibungen (aufgeschlüsselt nach Produktkategorien) | Organisationsebene | Energieeffizienz Materialeffizienz Wasser Abfall Biologische Vielfalt Emissionen | 100 % der Ausschreibungen berücksichtigen Umweltkriterien, nach denen für Produkte, für die EU-Kriterien für eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung verfügbar sind (z.B. Büropapier, Reinigungsmittel oder Möbel), zumindest die Erfüllung dieser Kriterien verlangt wird. | BUMP 3.11.1 | |
Bewährte Umweltmanagementpraxis für Umwelterziehung und die Verbreitung von Informationen | ||||||||
60. Anteil der Bürger, die direkt und indirekt durch die Maßnahmen zur Umwelterziehung erreicht werden | % | Öffentliche Verwaltungen | Anteil der Bürger, die direkt und indirekt durch die Maßnahmen zur Umwelterziehung erreicht werden | Verwaltetes Territorium | Energieeffizienz Materialeffizienz Wasser Abfall Biologische Vielfalt Emissionen | - | BUMP 3.12.1 |
2) Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 168 vom 10.07.1993 S. 1).
3) Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 114 vom 24.04.2001 S. 1).
4) Gemäß Anhang IV Abschnitt B Buchstabe e der EMAS-Verordnung muss die Umwelterklärung Folgendes enthalten: "Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Informationen beziehen sich auf die Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung gemäß Abschnitt C." Anhang IV Abschnitt C besagt: "Jede Organisation erstattet zudem alljährlich Bericht über ihre Leistung in Bezug auf die spezifischeren der in ihrer Umwelterklärung genannten Umweltaspekte, wobei sie - soweit verfügbar - die branchenspezifischen Referenzdokumente gemäß Artikel 46 berücksichtigt."
5) Eine ausführliche Beschreibung jeder bewährten Praxis mit praktischen Empfehlungen für deren Anwendung ist im "Best-Practice-Bericht" des JRC zu finden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/Public AdminBEMP.pdf. Organisationen, die mehr über die in diesem Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken erfahren möchten, sollten diesen Bericht konsultieren.
6) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006 S. 1).
7) In diesem branchenspezifischen Referenzdokument des EMAS werden die Begriffe "lokale Behörden" und "Gemeinden" synonym verwendet und bezeichnen öffentliche Stellen, die auf lokaler Ebene Dienste für Bürger organisieren und erbringen.
8) Die spezifischen Herausforderungen und Chancen in Verbindung mit den einzelnen bewährten Umweltmanagementpraktiken werden in diesem Dokument entweder direkt behandelt oder im Rahmen der praktischen Empfehlungen zur Umsetzung der bewährten Umweltmanagementpraktiken des "Best-Practice-Berichts" des JRC unter folgender Adresse erörtert: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/Public AdminBEMP.pdf. Organisationen sollten diesen Bericht konsultieren, um mehr über die in diesem branchenspezifischen Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken zu erfahren.
9) Der Farbwiedergabeindex eines Leuchtmittels beschreibt die Fähigkeit des menschlichen Auges, im betreffenden Lichttyp Farben zu unterscheiden. Überall dort, wo es auf die Unterscheidung von Farben ankommt, wird ein hoher Farbwiedergabeindex-Wert benötigt.
10) Leuchtmittel mit ausgeprägtem weißem/kaltem Lichtanteil können die lokale Fauna merklich beeinträchtigen.
11) Nach Richtlinie 2010/31/EU (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, EPBD) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden festzulegen, die auch im nationalen Baurecht berücksichtigt werden müssen. Mit der Richtlinie wurde ein System von Richtwerten eingeführt, mit dem der Umfang dieser Energieeffizienzanforderungen schrittweise erweitert und regelmäßig überprüft wird.
12) Die EPBD sieht vor, dass alle neuen Gebäude bis 2020 bzw. bis 2018 (neue Gebäude, die von Behörden als Eigentümern genutzt werden) nur noch sehr wenig oder keinerlei Energie verbrauchen ("Niedrigstenergiegebäude").
13) Zurzeit erprobt die Europäische Kommission im Rahmen eines Pilotprojekts ("Level(s)") einen freiwilligen Berichtsrahmen zur Messung der Gesamtnachhaltigkeit von Gebäuden während ihres gesamten Lebenszyklus. Weitere Informationen siehe: http://ec.europa.eu/environment/eussd/buildings.htm
14) "Blau-grüne" Netze bestehen aus natürlichen und naturnahen Gebieten mit blauen Flächen (aquatische Ökosysteme und Meeresgebiete - wenn vorhanden) und/oder grünen Flächen (Landflächen mit anderweitigen physischen Merkmalen, einschließlich Küstenregionen).
15) Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152 vom 11.06.2008 S. 1).
16) Die Erstellung des branchenspezifischen EMAS-Referenzdokuments für die Abfallwirtschaft ist noch nicht abgeschlossen. Die Zwischenergebnisse sowie das endgültig angenommene Dokument werden auf der folgenden Seite bereitgestellt: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/waste_mgmt.html
17) Im Zusammenhang mit der bewährten Umweltmanagementpraxis werden die folgenden Abkürzungen verwendet: BSB5: biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen; MLSS: Schlammkonzentration im belebten Schlamm (Mixed Liquor Suspended Solids = Biomasse im belebten Schlamm), CSB: chemischer Sauerstoffbedarf.
18) Der Begriff "Einwohnerwert" (oder EW) stammt aus der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.05.1991 S. 40) und bezeichnet die organische Verunreinigung durch die Einwohner einer Stadt oder eines Dorfes und durch andere Quellen (beispielsweise die nicht ansässige Bevölkerung und die Agrar- und Ernährungswirtschaft).
19) Die BVT-Merkblätter (BVT = beste verfügbare Techniken) nach Maßgabe der Richtlinie über Industrieemissionen sind über diese Seite zugänglich: http://eippcb.jrc.ec.europa.eu/reference/
20) Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010 S. 17).
21) Bei kombinierten Abwassersystemen werden Abwasser und Regenwasser im selben Abwassernetz gesammelt. Bei getrennten Abwassersystemen werden Abwasser und Regenwasser gesammelt und über getrennte Abwassernetze einer Behandlung zugeführt oder abgeleitet.
22) Informationen über die EU-Kriterien für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen sowie die vollständige Liste der berücksichtigten Produkte sind der folgenden Website zu entnehmen: http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm
23) Um die Anzahl der Ausschreibungen nicht zu beschränken, kann in der Leistungsbeschreibung auf die Kriterien des EU-Umweltzeichens für die jeweilige Produkt- oder Dienstleistungsgruppe verwiesen werden; in diesem Zusammenhang kann ein gültiger Nachweis für die Vergabe des EU-Umweltzeichens verlangt werden.
Nach Artikel 44 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014 S. 65) müssen öffentliche Auftraggeber auch andere geeignete Nachweise akzeptieren.
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