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Beschluss (GASP) 2019/86 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
(ABl. LI 18 vom 21.01.2019 S. 10)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) am 15. Oktober 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 1 erlassen.
(2) Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen sollten neun Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 aufgenommen werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2018/1544 sollte entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019.
Anhang |
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 aufgenommen:
"A. Natürliche Personen
B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen
Name | Angaben zur Identität | Gründe für die Benennung | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
1. Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) | alias Centre d'Études et de Recherches Scientifiques (CERS), Centre de Recherche de Kaboun
Adresse: Barzeh Street, | Das Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) ist die zentrale Organisation des syrischen Regimes für die Entwicklung chemischer Waffen.
Das SSRC ist für die Entwicklung und Herstellung chemischer Waffen und der Raketen als deren Trägermittel zuständig und auf mehrere Standorte in Syrien verteilt. | 21.1.2019" |
ENDE |