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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2019/351 des Rates vom 4. März 2019 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

(ABl. LI 63 vom 04.03.2019 S. 4)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien 1, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.

(2) Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der kürzlichen Ministerernennungen und Wechsel auf Gouverneursebene sollten sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen werden. Die Angaben zu acht Personen, die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgeführt sind, sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.

(3) Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. März 2019.

1) ABl. L 147 vom 01.06.2013 S. 14.

.

Anhang

I. Die nachstehenden Einträge werden der Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs I des Beschlusses 2013/255/GASP hinzugefügt:

NameAngaben zur IdentitätGründeZeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"275.Major General Mohammad Khaled al-RahmounGeboren: 1957; Geburtsort: Idleb;

Geschlecht: männlich

Innenminister.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
276.Mohammad Rami Radwan MartiniGeboren: 1970; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Minister für Fremdenverkehr.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
277.Imad Muwaffaq al-AzabGeboren: 1970; Geburtsort: Umland von Damaskus;

Geschlecht: männlich

Minister für Bildung.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
278.Bassam Bashir IbrahimGeboren: 1960; Geburtsort: Hama;

Geschlecht: männlich

Minister für Höhere Bildung.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
279.Suhail Mohammad AbdullatifGeboren: 1961; Geburtsort: Lattakia;

Geschlecht: männlich

Minister für öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
280.Iyad Mohammad al-KhatibGeboren: 1974; Geburtsort: Damaskus;

Geschlecht: männlich

Minister für Kommunikation und Technologie.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
281.Mohammad Maen Zein-al-Abidin JazbaGeboren: 1962; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Industrieminister.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019"

II. In Abschnitt A (Personen) des Anhangs I des Beschlusses 2013/255/GASP erhalten die nachstehenden Einträge folgende Fassung:

NameAngaben zur IdentitätGründeZeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"74.Mohammad Walid GhazalGeboren: 1951; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Wohnungswesen und Städtebau. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.21.10.2014
107.Mohammad Ibrahim Al-Sha'arGeboren: 1956; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Innenminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.1.12.2011
172.Ali HadarGeschlecht: männlichLeiter der nationalen Stelle für Versöhnung und ehemaliger Staatsminister für nationale Versöhnungsangelegenheiten. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.16.10.2012
188.Bishr Riyad YazigiGeboren: 1972;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.24.6.2014
190.Hussein Arnous (alias Arnus)Geboren: 1953;

Geschlecht: männlich

Minister für Wasserressourcen. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.24.6.2014
213.Bishr al-Sabban (alias Mohammed Bishr Al-Sabban; Bishr Mazin Al-Sabban)Geschlecht: männlichEhemaliger Gouverneur von Damaskus, von Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Unterstützt das Regime und ist für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich, so unter anderem für diskriminierende Praktiken gegen sunnitische Gemeinschaften in der Hauptstadt.28.10.2016
217.Atef NaddafGeboren: 1956; Geburtsort: Umland von Damaskus;

Geschlecht: männlich

Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz.

Im November 2018 ernannt.

14.11.2016
219.Ali Al-ZafirGeboren: 1962; Geburtsort: Tartus;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Kommunikation und Technologie. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.14.11.2016"


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