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Regelwerk, EU 2021, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/183 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2453 hinsichtlich des Zulassungsinhabers und seines Vertreters in der Union für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Raps enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 823)
(Nur der deutsche und der niederländische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 55 vom 16.02.2021 S. 2)



Hinweis: s. Liste - über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Unternehmen Bayer Agriculture BVBA mit Sitz in Belgien ist in Bezug auf die Genehmigung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2453 der Kommission 2 zugelassenen genetisch veränderten Raps enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, der in der Union ansässige Vertreter der Monsanto Company mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Das Unternehmen BASF Agricultural Solutions Seed US LLC mit Sitz in den Vereinigten Staaten ist der andere Inhaber der mit dem genannten Durchführungsbeschluss erteilten Zulassung für genetisch veränderten Raps.

(2) Mit Schreiben vom 28. Juli 2020 teilte Bayer Agriculture BVBA der Kommission mit, dass das Unternehmen mit Wirkung vom 1. August 2020 seine Rechtsform umwandelt und seinen Namen in Bayer Agriculture BV, Belgien, ändert.

(3) Mit Schreiben vom 28. Juli 2020 teilte Bayer Agriculture BVBA der Kommission mit, dass Monsanto Company mit Wirkung vom 1. August 2020 seine Rechtsform umwandelt und seinen Namen in Bayer CropScience LP, Vereinigte Staaten, ändert.

(4) Die beantragten Änderungen sind ein rein administrativer Vorgang und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

(5) Mit Schreiben vom 10. August 2020 unterrichtete die Kommission BASF SE als Vertreterin von BASF Agricultural Solutions Seed US LLC über die beantragten Änderungen. Mit Schreiben vom 27. August 2020 teilte BASF SE der Kommission mit, dass BASF Agricultural Solutions Seed US LLC den vorgeschlagenen Änderungen zustimmt.

(6) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2453 sollte daher entsprechend geändert werden.

(7) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2453

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2453 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

"a) Bayer Agriculture BV, Belgien, im Namen von Bayer CropScience LP, Vereinigte Staaten,";

2. Artikel 9 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

"a) Bayer Agriculture BV, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien,";

3. Buchstabe a Nummer 1 des Anhangs erhält folgende Fassung:

"(1)Name: Bayer Agriculture BV, Belgien
Anschrift: Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien
im Namen von
Bayer CropScience LP, 800 N. Lindbergh Boulevard, St Louis, Missouri, 63167, Vereinigte Staaten,
und".

Artikel 2 Adressat

Dieser Beschluss ist gerichtet an:

(a) Bayer Agriculture BV, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien, und

(b) BASF SE, Carl-Bosch-Str. 38, 67063 Ludwigshafen, Deutschland.

Brüssel, den 12. Februar 2021

1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 1.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2453 der Kommission vom 21. Dezember 2017 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Raps MON 88302 × Ms8 × Rf3 (MON-883Ø2-9 × ACSBNØØ5-8 × ACS-BNØØ3-6), MON 88302 × Ms8 (MON-883Ø2-9 × ACSBNØØ5-8) und MON 88302 × Rf3 (MON-883Ø2-9 × ACS-BNØØ3-6) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. L 346 vom 28.12.2017 S. 31).


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