umwelt-online: Delegierte Verordnung (EU) 2021/234 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 im Hinblick auf gemeinsame Datenanforderungen und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 im Hinblick auf die auf bestimmten Vordrucken zu verwendenden Codes (3)

UWS Umweltmanagement GmbHzurückFrame öffnen

Abschnitt 12
Tabelle mit den Datenanforderungen - Einfuhr (Vereinfachte Anmeldung; Anschreibung in der Buchführung des Anmelders

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Datenelement / Bezeichnung der KlasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des DatenunterelementsI1I2
11 01 000 0001/1Art der AnmeldungA
D
11 02 000 0001/2Art der zusätzlichen AnmeldungA
D
11 03 000 0001/6PositionsnummerAA
[1]
SISI
11 09 000 0001/10VerfahrenAA
[1]
SISI
11 09 001 000Beantragtes VerfahrenAA
[1]
SISI
11 09 002 000Vorhergehendes VerfahrenAA
[1]
SISI
11 10 000 0001/11Zusätzliches VerfahrenA
[2] [58]
SI
12 01 000 0002/1VorpapierA
[2]
A
GS
SI
GS
SI
12 01 001 000ReferenznummerAA
GS
SI
GS
SI
12 01 002 000ArtA
[58]
A
[58]
GS
SI
GS
SI
12 01 003 000Art der PackstückeAA
SISI
12 01 004 000Anzahl der PackstückeAA
SISI
12 01 005 000Maßeinheit und QualifikatorAA
SISI
12 01 006 000MengeAA
SISI
12 01 007 000PositionsnummerAA
SISI
12 02 000 0002/2Zusätzliche AngabenA
GS
SI
12 02 008 000CodeA
[58]
GS
SI
12 02 009 000TextA
GS
SI
12 03 000 0002/3NachweisA
[4]
GS
SI
12 03 001 000ReferenznummerA
GS
SI
12 03 002 000ArtA
[58]
GS
SI
12 03 010 000Name der ausstellenden BehördeA
GS
SI
12 03 005 000Maßeinheit und QualifikatorA
SI
12 03 006 000MengeA
[4]
SI
12 03 011 000GültigkeitsdatumA
[4]
GS
SI
12 03 012 000WährungA
SI
12 03 013 000Einzelpositionsnummer im DokumentA
GS
SI
12 03 014 000BetragA
SI
12 04 000 000NEUZusätzliche ReferenzA
[58]
[4]
GS
SI
12 04 001 000ReferenznummerA
[58]
GS
SI
12 04 002 000ArtA
[58]
GS
SI
12 05 000 000NEUBeförderungspapierA
GS
SI
12 05 001 000ReferenznummerA
GS
SI
12 05 002 000ArtA
GS
SI
12 08 000 0002/4Referenznummer/UCRC
GS
SI
12 09 000 0002/5LRNAA
DD
12 12 000 000NEUBewilligungA
[60]
A
[1]
[60]
D
SI
D
SI
12 12 002 000ArtA
[63]
[73]
A
[1]
[63]
[73]
D
SI
D
SI
12 12 001 000ReferenznummerA
[60]
A
[1]
[60]
D
SI
D
SI
12 12 080 000Inhaber der BewilligungA
[63]
A
[1]
[63]
D
SI
D
SI
13 01 000 0003/1AusführerA
GS
SI
13 01 016 000NameA
[6]
GS
SI
13 01 017 0003/2KennnummerA
[66]
GS
SI
13 01 018 000AnschriftA
[6]
GS
SI
13 01 018 019Straße und HausnummerA
GS
SI
13 01 018 020LandA
GS
SI
13 01 018 021PostleitzahlA
GS
SI
13 01 018 022OrtA
GS
SI
13 04 000 0003/15EinführerA
D
13 04 016 000NameA
[6]
D
13 04 017 0003/16KennnummerA
D
13 04 018 000AnschriftA
[6]
D
13 04 018 019Straße und HausnummerA
D
13 04 018 020LandA
D
13 04 018 021PostleitzahlA
D
13 04 018 022OrtA
D
13 05 000 0003/17AnmelderAA
DD
13 05 016 000NameA
[6]
A
[6]
DD
13 05 017 0003/18KennnummerAA
DD
13 05 018 000AnschriftA
[6]
A
[6]
DD
13 05 018 019Straße und HausnummerAA
DD
13 05 018 020LandAA
DD
13 05 018 021PostleitzahlAA
DD
13 05 018 022OrtAA
DD
13 05 074 000KontaktpersonC
D
13 05 074 016NameA
D
13 05 074 075TelefonnummerA
D
13 05 074 076E-Mail-AdresseA
D
13 06 000 0003/19VertreterAA
DD
13 06 017 0003/20KennnummerAA
DD
13 06 030 0003/21StatusAA
DD
13 06 074 000KontaktpersonC
D
13 06 074 016NameA
D
13 06 074 075TelefonnummerA
D
13 06 074 076E-Mail-AdresseA
D
13 14 000 0003/37Zusätzlicher Wirtschaftsbeteiligter in der LieferketteC
GS
SI
13 14 031 000FunktionA
GS
SI
13 14 017 000KennnummerA
GS
SI
13 16 000 0003/40Zusätzlicher steuerlicher VerweisA
GS
SI
13 16 031 000FunktionA
GS
SI
13 16 034 000Mehrwertsteuer-IdentifikationsnummerA
GS
SI
13 21 000 0003/46Person, die die Abgabe entrichtetA
D
13 21 017 000KennnummerA
D
14 05 000 0004/10RechnungswährungA
[2]
GS
14 06 000 0004/11In Rechnung gestellter GesamtbetragC
GS
14 08 000 0004/14In Rechnung gestellter PositionsbetragA
[2]
SI
14 11 000 0004/17PräferenzA
[2]
SI
16 06 000 0005/14VersendungslandA
[2]
GS
SI
16 08 000 0005/15UrsprungslandA
[2]
[20]
SI
16 09 000 0005/16PräferenzursprungslandA
[2]
[21]
SI
16 15 000 0005/23WarenortAA
GSGS
16 15 045 000Art des OrtesAA
GSGS
16 15 046 000Qualifikator der IdentifizierungAA
GSGS
16 15 036 000UN/LOCODEAA
GSGS
16 15 047 000ZollstelleAA
GSGS
16 15 047 001ReferenznummerAA
GSGS
16 15 048 000GNSSAA
GSGS
16 15 048 049BreitengradAA
GSGS
16 15 048 050LängengradAA
GSGS
16 15 051 000WirtschaftsbeteiligterAA
GSGS
16 15 051 017KennnummerAA
GSGS
16 15 052 000Nummer der BewilligungAA
GSGS
16 15 053 000Zusätzliche KennungAA
GSGS
16 15 018 000AnschriftAA
GSGS
16 15 018 019Straße und HausnummerAA
GSGS
16 15 018 021PostleitzahlAA
GSGS
16 15 018 022OrtAA
GSGS
16 15 018 020LandAA
GSGS
16 15 081 000PLZ-AdresseAA
GSGS
16 15 081 021PostleitzahlAA
GSGS
16 15 081 025HausnummerAA
GSGS
16 15 081 020LandAA
GSGS
17 09 000 0005/26Zollstelle der GestellungA
[22]
A
[22]
DD
17 09 001 000ReferenznummerAA
DD
17 10 000 0005/27ÜberwachungszollstelleA
[23]
D
17 10 001 000ReferenznummerA
D
18 01 000 0006/1EigenmasseA
[2]
SI
18 02 000 0006/2Besondere MaßeinheitenA
[2]
SI
18 04 000 0006/5RohmasseAA
[25]
GS
SI
GS
SI
18 05 000 0006/8WarenbezeichnungAA
SISI
18 06 000 000NEUVerpackungAA
[25]
SISI
18 06 003 0006/9Art der PackstückeAA
[25]
SISI
18 06 004 0006/10Anzahl der PackstückeAA
[25]
SISI
18 06 054 0006/11VersandzeichenA
SI
18 08 000 0006/13CUS-NummerC
SI
18 09 000 000NEUWarennummerA
SI
18 09 056 000NEUCode der Unterpositionen des Harmonisierten SystemsA
SI
18 09 057 0006/14Code der Kombinierten NomenklaturA
SI
18 09 058 0006/15TARIC-CodeA
SI
18 09 059 0006/16TARIC-ZusatzcodeA
SI
18 09 060 0006/17Nationaler ZusatzcodeB
[58]
SI
19 07 000 000NEUBeförderungsmittelA
[62]
A
[62]
GSGS
19 07 063 0007/10ContainernummerAA
GSGS
19 07 044 000WarenreferenzAA
GSGS
99 01 000 0008/1Laufende Nummer des KontingentsA
[2]
SI

Abschnitt 13
Anmerkungen

Nummer der AnmerkungBeschreibung der Anmerkung

[1]

Diese Angaben sind nicht erforderlich, wenn vor der Gestellung der Waren eine Zollanmeldung gemäß Artikel 171 des Zollkodex abgegeben wurde.

[2]

In den Fällen, in denen Artikel 166 Absatz 2 des Zollkodex (vereinfachte Anmeldungen auf der Grundlage von Bewilligungen) angewendet wird, können die Mitgliedstaaten von der Verpflichtung zur Vorlage dieser Angaben absehen, wenn sie aufgrund der in den Bewilligungen für die betreffenden Verfahren festgeschriebenen Anforderungen dieses Datenelement in der ergänzenden Anmeldung erheben können.

[3]

Dieses Element stellt eine Alternative zur eindeutigen Kennnummer der Sendung (Unique consignment reference number [UCR]) dar, wenn diese nicht bekannt ist. Es enthält Hinweise auf andere nützliche Informationsquellen.

[4]

Diese Angabe ist nur dann zu übermitteln, wenn Artikel 166 Absatz 2 des Zollkodex (vereinfachte Anmeldungen auf der Grundlage von Bewilligungen) angewendet wird; in diesem Fall ist es die Nummer der Bewilligung für das vereinfachte Verfahren. Allerdings kann dieses Datenelement auch die Nummer des betreffenden Beförderungspapiers enthalten.

[5]

Diese Angabe ist nur erforderlich, wenn die Anmeldung zur Überführung in ein Zollverfahren zur Beendigung des Zolllagerverfahrens dient.

[6]

Wird die EORI-Kennnummer oder die von der Union anerkannte eindeutige Drittlandskennnummer angegeben, sind Name und Anschrift nicht anzugeben.

[7]

Die Kennnummer des Inhabers des Versandverfahrens ist nur dann obligatorisch, wenn die EORI-Nummer oder eine von der Union anerkannte eindeutige Drittlandskennnummer der betreffenden Person nicht angegeben ist. Wird die EORI-Kennnummer oder die von der Union anerkannte eindeutige Drittlandskennnummer angegeben, sind Name und Anschrift nicht anzugeben.
Die Kennnummer des TIR-Inhabers ist obligatorisch, wenn es sich bei der Art der Anmeldung um TIR handelt; andernfalls kann sie nicht verwendet werden.

[8]

Diese Angabe ist nur zu übermitteln, wenn sie vorliegt.

[9]

Diese Angabe ist nicht erforderlich für an Bord verbleibende Fracht (FROB = freight remaining on board) oder umgeladene Fracht, für die der Bestimmungsort außerhalb des Zollgebiets der Union liegt.

[10]

Die Mitgliedstaaten können von diesen Angaben absehen, wenn der Zollwert der betreffenden Waren nicht gemäß Artikel 70 des Zollkodex bestimmt werden kann. In diesen Fällen hat der Anmelder den betreffenden Zollbehörden jede andere Angabe zu machen oder zugehen zu lassen, die zur Bestimmung des Zollwerts verlangt wird.

[11]

Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn die Zollverwaltungen die Abgabenberechnungen für die Wirtschaftsbeteiligten auf der Grundlage anderer Angaben in der Anmeldung vornehmen. In anderen Fällen liegt es im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob sie diese Angabe verlangen oder nicht.

[12]

Diese Angabe wird für Waren, die für eine Einfuhrabgabenbefreiung in Betracht kommen, nicht verlangt, sofern die Zollbehörden sie nicht für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr der betreffenden Waren für erforderlich halten.

[13]

Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn die Zollverwaltungen die Abgabenberechnungen für die Wirtschaftsbeteiligten auf der Grundlage anderer Angaben in der Anmeldung vornehmen.

[14]

Außer in Fällen, in denen es für die korrekte Ermittlung des Zollwertes unerlässlich ist, sieht der Mitgliedstaat, der die Zollanmeldung annimmt, von der Verpflichtung ab, diese Angaben vorzulegen,
  • wenn der Zollwert der eingeführten Waren 20.000 EUR je Sendung nicht übersteigt, sofern es sich nicht um eine Teilsendung oder um mehrfache Sendungen desselben Absenders an denselben Empfänger handelt
    oder
  • wenn die Einfuhr nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt
    oder
  • bei Waren, die ständig zu den gleichen Handelsbedingungen von demselben Verkäufer an denselben Käufer geliefert werden.

[15]

Die Mitgliedstaaten können diese Informationen nur verlangen, wenn der Umrechnungskurs in einem Vertrag zwischen den betroffenen Parteien im Voraus festgesetzt wurde.

[16]

Nur auszufüllen, wenn dies im Unionsrecht vorgesehen ist.

[17]

Diese Information ist nur erforderlich, wenn die vereinfachte Anmeldung nicht zusammen mit einer summarischen Ausgangsanmeldung eingereicht wird.

[18]

Dieses Datenelement ist für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gewährt werden, obligatorisch.

[19]

Dieses Datenelement ist obligatorisch für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung gewährt wird, und für Waren, für die gemäß den Rechtsvorschriften der Union der Ursprung der Waren im Rahmen des Warenverkehrs mit steuerlichen Sondergebieten anzugeben ist.

[20]

Diese Angaben sind erforderlich, wenn
  1. keine Präferenzbehandlung erfolgt oder
  2. sich das Land des nicht präferenziellen Ursprungs vom Präferenzursprungsland unterscheidet.

[21]

Diese Angaben sind erforderlich, wenn unter Verwendung des vorgesehenen Codes im D.E. 14 11 000 000 "Präferenz" eine Präferenzbehandlung erfolgt.

[22]

Diese Angaben sind nur im Falle einer zentralen Zollabwicklung zu verwenden.

[23]

Diese Angaben sind nur zu verwenden, wenn die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder die Zollanmeldung zur Überführung der Waren in ein anderes besonderes Verfahren als das Versandverfahren bei einer anderen Zollstelle als der in der jeweiligen Bewilligung angegebenen Überwachungszollstelle abgegeben wird.

[24]

Diese Angaben sind nur bei Handelsgeschäften erforderlich, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind.

[25]

Diese Angaben sind nur für die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders und nur dann zu übermitteln, wenn sich die Abrechnung der Waren in vorübergehender Verwahrung nur auf Teile der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung bezieht, die zuvor für die betreffenden Waren abgegeben wurde.

[26]

Dieses Datenelement ist eine Alternative zu der Warennummer, wenn diese nicht angegeben wurde.

[27]

Dieses Datenelement kann angegeben werden, um die Nämlichkeit von Waren festzustellen, die unter eine Wiederausfuhranmeldung für Waren im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung fallen, wenn ein Teil der von der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung betroffenen Waren nicht wiederausgeführt wird.

[28]

Dieses Datenelement ist eine Alternative zu der Warenbezeichnung, wenn diese nicht angegeben wurde.

[29]

Dieses Datenelement ist nicht obligatorisch, wenn es sich bei der Art der Anmeldung um TIR handelt.

[30]

Die Mitgliedstaaten können bei anderen Verkehrsträgern als der Eisenbahn von dieser Anforderung absehen, wenn der Versandvorgang die Außengrenze der Union nicht überschreitet.

[31]

Diese Angaben brauchen nicht übermittelt zu werden, wenn die Ausfuhrförmlichkeiten bei der Zollstelle des Ausgangs aus dem Zollgebiet der Union erfüllt werden.

[32]

Dieses Datenelement braucht nicht angegeben zu werden, wenn die Einfuhrförmlichkeiten am Ort des Grenzübertritts in das Zollgebiet der Union durchgeführt werden.

[33]

Dieses Datenelement ist für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gewährt werden, obligatorisch, es sei denn, es handelt sich um Postsendungen oder Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen.
[Im Fall von Postsendungen oder Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen sind diese Angaben nicht erforderlich.]

[34]

Nicht zu verwenden bei Postsendungen oder Beförderung durch festinstallierte Transporteinrichtungen.

[35]

Bei multimodalen Beförderungseinheiten, beispielsweise Containern, Wechselbehältern und Sattelanhängern, können die Zollbehörden zulassen, dass der Inhaber des Versandverfahrens diese Angaben nicht bereitstellt, wenn aus logistischen Gründen bei der Abgangszollstelle zum Zeitpunkt der Überführung in das Versandverfahren Identität und Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels nicht bekannt sind, sofern die multimodalen Beförderungseinheiten eindeutige Kennnummern aufweisen und diese Nummern im D.E. 19 07 063 000 "Containerkennnummer" verzeichnet sind.

[36]

In folgenden Fällen sehen die Mitgliedstaaten von der Verpflichtung ab, diese Angaben in einer Versandanmeldung bei der Abgangszollstelle im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel, auf das die Waren unmittelbar verladen wurden, zu übermitteln:
  • wenn dieses Datenelement aus logistischen Gründen nicht angegeben werden kann und der Inhaber des Versandverfahrens den AEO-C-Status hat und
  • wenn die sachdienlichen Angaben von den Zollbehörden über die Buchführung des Inhabers des Versandverfahrens ermittelt werden können.

[37]

Nicht zu verwenden bei Postsendungen, Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen oder im Eisenbahnverkehr.

[38]

Dieses Datenelement ist für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gewährt werden, obligatorisch, es sei denn, es handelt sich um Postsendungen, Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen oder um Schienenverkehr.
[Im Fall von Postsendungen, Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen oder im Schienenverkehr sind diese Angaben nicht erforderlich.]

[39]

Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn für die Überlassung der Waren eine Gesamtsicherheit geleistet werden muss.

[40]

Der Mitgliedstaat, der die Anmeldung annimmt, kann von der Verpflichtung, diese Angaben bereitzustellen, absehen, wenn er eine zutreffende Beurteilung vornehmen kann und Berechnungsmethoden eingeführt wurden, die ein mit statistischen Anforderungen zu vereinbarendes Ergebnis ermöglichen.

[41]

Dieses Datenelement darf nur im Zusammenhang mit einer ergänzenden Anmeldung zur Anschreibung in der Buchführung des Anmelders verwendet werden.

[42]

Dieses Datenelement darf nur im Zusammenhang mit dem Carnet TIR verwendet werden.

[43]

Jede Warenpositionsnummer muss während der gesamten Sendung einmalig sein (Sammelbeförderungsebene). Die Positionen sind fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit 1 für die erste Position, wobei die Nummerierung für jede folgende Position um 1 erhöht wird.

[44]

Jede Warenpositionsnummer muss während der gesamten Sendung einmalig sein (Einzelsendungsebene). Die Positionen sind fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit 1 für die erste Position, wobei die Nummerierung für jede folgende Position um 1 erhöht wird.

[45]

Diese Angaben sind entweder auf der Ebene der Sendung oder auf der Ebene der Sendung/Warenposition zu machen. Gelten dieselben Angaben für alle Warenpositionen derselben Sendung, so sind sie nur auf der Ebene der Sendung zu machen.

[46]

Die EORI-Nummer ist anzugeben.

[47]

Wurde eine EORI-Nummer oder eine eindeutige Drittlandskennnummer (TCUIN) vergeben, so ist diese anzugeben.

[48]

Mindestens eine der folgenden Angaben ist zu machen: Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft (D.E. 15 03 000 000); Beförderungspapier (D.E. 12 05 000 000) oder Vorpapier (D.E. 12 01 000 000). Im Seeverkehr kann zusätzlich der Eingangsschlüssel verwendet werden.

[49]

Unter der Adresse sind entweder Straße und Hausnummer oder das Postfach anzugeben.

[50]

Dieses Datenelement ist nicht erforderlich, wenn die Anmeldung vor dem Abgang abgegeben wird.

[51]

Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Anmeldung geändert wird.

[52]

Diese Angaben können bei Stellung eines Verweisungsantrags auch auf Sammelsendungs- oder auf Einzelsendungsebene gemacht werden.

[53]

Diese Angaben können alternativ auf Sammelsendungs- oder auf Einzelsendungsebene gemacht werden.

[54]

Diese Angaben sind nicht erforderlich,
  1. wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden oder
  2. wenn die Waren nichtkommerzieller Art sind, von Privatpersonen aus einem Drittland an andere Privatpersonen in einem Mitgliedstaat versandt werden und gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2006/79/EG des Rates 1 von der Mehrwertsteuer befreit sind.

[55]

Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden.

[56]

Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Anmeldung Waren betrifft, die unter Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates fallen.

[57]

Diese Angabe ist bei mehreren Waren, die zusammen verpackt werden, und bei Postsendungen nicht erforderlich.

[58]

Für die zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr, an der mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, sind Angaben zu den nationalen Codes für den Mitgliedstaat der Bewilligung und den Mitgliedstaat der Gestellung zu machen.

[59]

Wird dieses Datenelement verwendet, so ist mindestens entweder der Code oder der Text anzugeben.

[60]

Dieses Datenelement ist anzugeben, wenn eine Bewilligung gemäß dem entsprechenden Abschnitt Titel I Titel des Anhangs A dieser Verordnung vorliegt.

[61]

Dieses Datenelement ist fakultativ, wenn die Anmeldung vor der Gestellung der Waren eingereicht wird.

[62]

Diese Angaben beziehen sich auf die Situation zum Zeitpunkt der Abgabe der Anmeldung.

[63]

Diese Angaben werden für Entscheidungen über verbindliche Auskünfte gemacht.

[64]

Die Rohmasse auf der Ebene der Positionen braucht nicht angegeben zu werden, wenn die Gesamtrohmasse auf der Ebene "MC" (Sammelsendung) oder "HC" (Einzelsendung) angegeben wird.

[65]

Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Zollbehörde beschlossen hat, die Waren mit einem Verschluss zu versehen.

[66]

Gegebenenfalls ist die EORI-Nummer oder die eindeutige Drittlandskennnummer (TCUIN) anzugeben.

[67]

Diese Angaben sind erforderlich, wenn die Abgangsregion angegeben wird.

[68]

Diese Angaben sind im Falle einer vorab eingereichten Anmeldung nicht erforderlich.

[69]

Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Codes von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt werden.

[70]

Nicht zu verwenden, wenn keine Durchgangszollstelle (17 04 000 000) angemeldet wurde.

[71]

Diese Angaben sind nicht erforderlich, wenn sie mit dem Abgangstransportmittel (19 05 000 000) identisch sind.

[72]

Die Mitgliedstaaten können die Anmelder von dieser Verpflichtung entbinden, sofern sie mit ihren Systemen diese Information automatisch und zweifelsfrei den übrigen Angaben der Anmeldung entnehmen können.

[73]

Diese Angaben sind im Falle der Bewilligung der besonderen Verwendung zu machen.

1) Richtlinie 2006/79/EG des Rates vom 5. Oktober 2006 über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern (ABl. L 286 vom 17.10.2006 S. 15).

Titel II
Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen

Einleitung:

Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Titel gelten für die Datenelemente, die in den Tabellen mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 bis 12 dieses Anhangs aufgeführt sind.

Datenanforderungen

Gruppe 11 - Informationsanzeige (einschließlich Verfahrenscodes)

11 01 000 000Art der Anmeldung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Unionscode.
11 02 000 000Art der zusätzlichen Anmeldung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Unionscode.
11 03 000 000Positionsnummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 bis A3, B1 bis B4, C1, D1, D2, E1, E2, H1 bis H7 und I1:
Nummer der in der Anmeldung, der summarischen Anmeldung, der Meldung oder des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren enthaltenen Warenposition, wenn es sich um mehr als eine Warenposition handelt.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten C2 und I2:
Den Waren bei der Eintragung in die Aufzeichnungen des Anmelders zugewiesene Positionsnummer.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F15, F20 bis F24 und F26 bis F33, F50, F51, G4, G5:
Nummer der Warenposition für jede Sendung, die Gegenstand der Anmeldung, der summarischen Anmeldung oder der Meldung ist, wenn es sich um mehr als eine Warenposition handelt.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte F43:
Den Waren in der betreffenden CN23 zugewiesene Positionsnummer.
11 04 000 000Kennnummer für besondere Umstände
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte A2:
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist anzugeben, ob sich die summarische Ausgangsanmeldung auf eine Expresssendung bezieht.
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10 bis F51, G4 bis G5:
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der jeweilige vom Anmelder eingereichte Datensatz oder die entsprechende Kombination von Datensätzen anzugeben.
11 05 000 000Kennnummer für Wiedereinfuhr
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe des entsprechenden Codes.
11 06 000 000Teilsendung:
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Geben Sie an, ob die Sendung, auf die sich das betreffende Beförderungspapier bezieht, aufgeteilt wurde.
11 06 001 000 Kennnummer für Teilsendung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe des entsprechenden Codes.
11 06 002 000 Frühere MRN
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Geben Sie die der summarischen Eingangsanmeldung (ENS) zugewiesene MRN an, die zuerst für die betreffende Sendung (Sammelsendungsebene) eingereicht wurde.
11 07 000 000Sicherheit
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1, B2, C1, D1 und D2:

Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die Anmeldung mit EXS oder ENS kombiniert ist.
11 08 000 000Kennnummer für verringerte Datensätze
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 und D2:
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die Anmeldung den reduzierten Datensatz enthält.
11 09 000 000Verfahren:
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes ist das Verfahren anzugeben, zu dem die Waren angemeldet werden.
11 09 001 000 Beantragtes Verfahren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist das Zollverfahren anzugeben, in das die Waren übergeführt werden.
11 09 002 000 Vorhergehendes Verfahren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist das Zollverfahren anzugeben, aus dem die Waren entfernt werden.
11 10 000 000Zusätzliches Verfahren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Es ist der entsprechende Unionscode oder der von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehene Code für das zusätzliche Verfahren anzugeben.

Gruppe 12 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen

12 01 000 000Vorpapier
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben sind Einzelheiten zum Vorpapier.
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A3, B1, C1, C2, D1 bis D3, H1 bis H6, I1 und I2:
Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung.
Diese Angaben müssen die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Maßeinheit enthalten.
12 01 001 000 Referenznummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1, A2 und A3:
Anzugeben ist die Bezugnahme auf die vorübergehende Verwahrung in der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, in die die Waren übergeführt wurden.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1 und C2:
Anzugeben sind die Bezugsdaten der Papiere, die der Ausfuhr in ein Drittland oder gegebenenfalls der Versendung in einen Mitgliedstaat vorausgingen.
Bezieht sich die Anmeldung auf wiederausgeführte Waren, sind die Referenzdaten der Anmeldung zum vorangegangenen Zollverfahren, in das die Waren übergeführt wurden, anzugeben.
Betrifft die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtige Waren, ist das vor der Überführung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Ausfuhrverfahren ausgestellte e-VD anzugeben.
Bei einer ergänzenden Zollanmeldung ist die MRN für die zuvor eingereichte vereinfachte Anmeldung anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 bis D3:
Im Falle einer Versandanmeldung ist auf das Verfahren der vorübergehenden Verwahrung oder das vorangegangene Zollverfahren oder die entsprechenden Zollpapiere Bezug zu nehmen.
Im Falle einer Ausfuhr mit anschließendem Versand ist die MRN der Ausfuhranmeldung anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E1:
Falls zutreffend ist die Referenznummer der Zollanmeldung, mit der die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden, anzugeben.
Ist die MRN der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angegeben und betrifft der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren nicht alle Warenpositionen der Zollanmeldung, sind die entsprechenden Positionsnummern in der Zollanmeldung anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E2:
Falls zutreffend, ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung(en), die für die Waren vor deren Ankunft im Zollgebiet der Union abgegeben wurde(n), anzugeben.
Bei Unionswaren ist gegebenenfalls die Referenznummer der Zollanmeldung, mit der die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden, anzugeben, sofern sie der Person, die das Manifest einreicht, bekannt ist.
Ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung oder der Zollanmeldung zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr angegeben und betrifft das Manifest nicht alle Warenpositionen der summarischen Eingangsanmeldung bzw. der Zollanmeldung, sind die jeweiligen Positionsnummern in der summarischen Eingangsanmeldung oder der Zollanmeldung anzugeben, sofern sie der Person, die das elektronische Manifest einreicht, bekannt sind.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte F25
Anzugeben ist die MRN der zugehörigen summarischen Eingangsanmeldungseinreichung, die durch diese Angaben zu ergänzen ist.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G2:
Anzugeben ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung(en), eine Bezugnahme auf das Sammelbeförderungspapier oder im Seeverkehr der Eingangsschlüssel für die betreffende Sendung gemäß den Bedingungen von Titel I Kapitel 3 dieses Anhangs.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G3:
Unbeschadet des Artikels 139 Nummer 4 des Zollkodex ist die MRN der summarische(n) Eingangsanmeldung(en) oder, in den in Artikel 130 des Zollkodex aufgeführten Fällen, die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder die Zollanmeldung(en), die für die Waren abgegeben wurden, anzugeben.
Bei Unionswaren ist gegebenenfalls die Referenznummer der Zollanmeldung, mit der die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, oder die Referenznummer des Nachweises des Unionscharakters der Waren anzugeben.
Betrifft die Gestellungsmitteilung nicht alle Warenpositionen der genannten früheren Anmeldung oder des Nachweises des Unionscharakters der Waren, so gibt die Person, die die Waren gestellt hat, die entsprechende(n) Positionsnummer(n) an, die den Waren in dieser früheren Anmeldung oder dem Nachweis des Unionscharakters der Waren zugeordnet wurde(n),
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G4:
Unbeschadet des Artikels 145 Nummer 4 des Zollkodex ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung(en) für die betreffende Sendung anzugeben.
Wird eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung gemäß Artikel 145 Nummer 11 Zollkodex nach Beendigung des Versandverfahrens abgegeben, ist die MRN der Versandanmeldung anzugeben.
Ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung, der Anmeldung zum Versandverfahren, oder, in den Fällen gemäß Artikel 130 des Zollkodex, der Zollanmeldung angegeben und betrifft die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung nicht alle Warenpositionen der summarischen Eingangsanmeldung, der Anmeldung zum Versandverfahren oder der Zollanmeldung, hat der Anmelder die betreffende(n) Positionsnummer(n) anzugeben, die den Waren in der ursprünglichen summarischen Eingangsanmeldung, der Versandanmeldung oder der Zollanmeldung zugeordnet ist (sind).
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G5:
Hier ist die MRN der Anmeldung(en) zur vorübergehenden Verwahrung, die für die Waren am Ausgangsort der Beförderung abgegeben wurde, anzugeben.
Betrifft die MRN der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung nicht alle Warenpositionen der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, hat die Person, die die Ankunft der Waren nach einer Beförderung im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung meldet, die relevante(n) Positionsnummer(n) anzugeben, die den Waren in der ursprünglichen Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung zugeordnet wurde(n).
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5, I1 und I2
Anzugeben ist die Nummer der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder eines Vorpapiers.
Die Positionskennung ist nur in den Fällen anzugeben, in denen dies für die eindeutige Identifizierung der betreffenden Warenposition erforderlich ist.
Betrifft die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtige Waren, für die eine Verbrauchssteueraussetzung gilt, ist die Referenznummer für das e-VD anzugeben, sofern ein solches ausgestellt wurde.
Bei einer ergänzenden Zollanmeldung ist die MRN für die zuvor eingereichte vereinfachte Anmeldung anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H6 und H7:
Wenn die summarische Eingangsanmeldung und die Zollanmeldung unter Verwendung des vorgesehenen Unionscodes getrennt abgegeben werden, ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung oder jedes anderen Vorpapiers anzugeben.
12 01 002 000 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben.
12 01 003 000 Art der Packstücke.
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Geben Sie den Code der für die Abschreibung der Anzahl der Packstücke relevanten Packstückart an.
12 01 004 000 Anzahl der Packstücke
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Geben Sie die relevante Zahl der Packstückabschreibungen an.
12 01 005 000 Maßeinheit und Qualifikator
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Es sind die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten und im TARIC veröffentlichten Maßeinheiten zu verwenden. Gegebenenfalls kann ein zusätzlicher Qualifikator verwendet werden.
Geben Sie die entsprechende Maßeinheit und den Qualifikator für die Abschreibung an.
12 01 006 000 Menge
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Geben Sie die entsprechende Menge für die Abschreibung ein.
12 01 079 000 Zusätzliche Angaben
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Geben Sie ergänzende Informationen zum Vorpapier an.
Dieses Datenelement ermöglicht es dem Wirtschaftsteilnehmer, ergänzende Angaben in Bezug auf das Vorpapier zu machen.
12 01 007 000 Positionskennung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die im Vorpapier gemeldete Positionskennung.
12 02 000 000Zusätzliche Angaben:
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Dieses Datenelement ist in Bezug auf Angaben zu verwenden, für die in den Rechtsvorschriften der Union nicht festgelegt wird, in welchem Feld sie einzugeben sind.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7:
Jede Information seitens des Anmelders, die im Hinblick auf die Überlassung der betreffenden Position zum zollrechtlich freien Verkehr als nützlich erachtet werden kann.
12 02 008 000 Code
Alle verwendeten relevanten Spalten der Tabelle mit den Datenanforderungen, außer Spalte H7:
Den vorgesehenen Unionscode und gegebenenfalls die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Codes sind angeben.
12 02 009 000 Text
Alle verwendeten Spalten der Tabelle mit den relevanten Datenanforderungen außer Spalte H7:
Bei Bedarf können Erläuterungen zu dem angemeldeten Code gegeben werden.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7:
Jede Information seitens des Anmelders, die im Hinblick auf die Überlassung der betreffenden Position zum zollrechtlich freien Verkehr als nützlich erachtet werden kann.
12 03 000 000Nachweis
12 03 001 000 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
  1. Kennnummer oder Referenznummer der Unions- oder internationalen Unterlagen oder Bescheinigungen, die zusammen mit der Anmeldung vorgelegt werden.
    Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes sind die für spezifische Regelungen vorgeschriebenen Angaben und die Referenzdaten der zusammen mit der Anmeldung vorgelegten Unterlagen anzugeben.
  2. Kennnummer oder Referenznummer der nationalen Dokumente oder Bescheinigungen, die zusammen mit der Erklärung vorgelegt werden.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B1 bis B4, C1, H1 bis H7 und I1:
Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen und Bescheinigungen.
Diese Angaben müssen einen Verweis auf die Behörde, die die betreffende Genehmigung oder Bescheinigung ausgestellt hat, die Geltungsdauer der betreffenden Genehmigung oder Bescheinigung, den Betrag oder die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Maßeinheit enthalten.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Weist der Kaufvertrag der betreffenden Waren eine Kennnummer auf, muss diese Nummer eingetragen werden. Falls zutreffend ist auch das Datum des Kaufvertrags anzugeben.
Außer in Fällen, in denen es für die korrekte Ermittlung des Zollwertes unerlässlich ist, sieht der Mitgliedstaat, der die Zollanmeldung annimmt, von der Verpflichtung ab, Angaben zum Datum und zur Kennnummer des Kaufvertrags vorzulegen,

  • wenn der Zollwert der eingeführten Waren 20.000 EUR je Sendung nicht übersteigt, sofern es sich nicht um eine Teilsendung oder um mehrfache Sendungen desselben Absenders an denselben Empfänger handelt oder
  • wenn die Einfuhr nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt oder bei Waren, die ständig zu den gleichen Handelsbedingungen von demselben Verkäufer an denselben Käufer geliefert werden.

Die Mitgliedstaaten können von Angaben zum Datum und zur Kennnummer des Kaufvertrags absehen, wenn der Zollwert der betreffenden Waren nicht gemäß Artikel 70 des Zollkodex bestimmt werden kann. In diesen Fällen hat der Anmelder den betreffenden Zollbehörden jede andere Angabe zu machen oder zugehen zu lassen, die zur Bestimmung des Zollwerts verlangt wird.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte I1:
Soll für die mit der vereinfachten Anmeldung angemeldeten Waren ein Zollkontingent im Windhundverfahren beantragt werden, müssen alle erforderlichen Unterlagen in der vereinfachten Anmeldung aufgeführt werden und dem Anmelder und den Zollbehörden zur Verfügung stehen, damit der Anmelder das Zollkontingent zum Zeitpunkt der Annahme der vereinfachen Anmeldung in Anspruch nehmen kann.

12 03 002 000 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben.
Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen und Bescheinigungen.
12 03 010 000 Name der ausstellenden Behörde
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist ein Verweis auf die Behörde, die die betreffende Genehmigung oder Bescheinigung ausgestellt hat.
12 03 005 000 Maßeinheit und Qualifikator
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Es sind die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten und im TARIC veröffentlichten Maßeinheiten zu verwenden. Gegebenenfalls kann ein zusätzlicher Qualifikator verwendet werden.
12 03 006 000 Menge
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Die entsprechende Menge für die Abschreibung ist einzugeben.
12 03 011 000 Gültigkeitsdatum
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist das Ablaufdatum der Gültigkeit der betreffenden Lizenz oder Bescheinigung.
12 03 012 000 Währung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Währungscode anzugeben.
12 03 013 000 Einzelpositionsnummer im Dokument
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die laufende Nummer der Warenposition im Beleg (z.B. Bescheinigung, Lizenz, Genehmigung, Einfuhrdokument usw.), die der betreffenden Warenposition entspricht.
12 03 014 000 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Abschreibungsbetrag.
12 04 000 000Zusätzliche Referenz
12 04 001 000 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Referenznummer etwaiger zusätzlicher Anmeldungen, die nicht durch ein Begleitdokument, ein Beförderungspapier oder zusätzliche Angaben abgedeckt sind.
12 04 002 000 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes sind die nach den geltenden besonderen Vorschriften erforderlichen Angaben einzutragen.
12 05 000 000Beförderungspapier
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Dieses Datenelement enthält die Art und die Referenznummer des Beförderungspapiers.
12 05 001 000 Referenznummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 bis A3, B1, B2, B4 und C1:
Dieses Datenelement umfasst die Referenznummer des (der) Beförderungspapiere (s), die sich auf die Beförderung von Waren beim Verlassen des Zollgebiets der Union beziehen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte D3:
Dieses Datenelement enthält die die Referenznummer des Beförderungspapiers, das als Anmeldung zum Versandverfahren verwendet wird.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E2:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer des Beförderungspapiers anzugeben, das die geplante oder - im Falle von zugelassenen Ausstellern - abgeschlossene Beförderung von Waren in das Zollgebiet der Union umfasst.
Im Seeverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer ähnlichen vertraglichen Vereinbarung verweist die anzugebende Nummer des Beförderungspapiers auf das Beförderungspapier, das die Person erstellt hat, die einen Vertrag geschlossen hat und die für die tatsächliche Beförderung der Waren in das Zollgebiet der Union ein Konnossement oder einen Frachtbrief ausgestellt hat.
Die Nummer des Beförderungspapiers stellt eine Alternative zur Kennnummer der Sendung (Unique consignment reference number [UCR]) dar, wenn diese nicht bekannt ist.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F42:
Referenznummer des/der für die Beförderung der Waren in das Zollgebiet der Union verwendeten Beförderungspapiers/Beförderungspapiere. Erfolgt die Warenbeförderung mit zwei oder mehreren Beförderungspapieren, d. h. Sammelbeförderungsvertrag und Einzelbeförderungsvertrag, müssen sowohl der Sammelbeförderungsvertrag als auch der entsprechende Einzelbeförderungsvertrag auf der vorgesehenen Ebene angegebenen werden. Je summarische Eingangsanmeldung kann nur ein Sammelbeförderungsvertrag angegeben werden. Die Nummer des Sammelkonnossements, des Namenskonnossements, des MAWB und des HAWB bleiben mindestens ein Jahr nach ihrer Ausstellung durch den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten einmalig.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F14 bis F16, F22 und F33:
Legt eine andere Person als der Beförderer gemäß Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 1 und Artikel 113 Absatz 2 Einzelheiten der summarischen Eingangsanmeldung vor, so ist zusätzlich zum Hauskonnossement oder HAWB auch die Nummer des entsprechenden Sammelkonnossements oder MAWB anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte F16:
Gibt ein Empfänger gemäß Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 2 Einzelheiten der summarischen Eingangsanmeldung an, ist die Nummer
  1. des vom Beförderer ausgestellten Namenskonnossements oder, falls zutreffend,
  2. des von dem Beförderer ausgestellten Sammelkonnossements und des von einer anderen Person gemäß Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 1 ausgestellten untersten Konnossements anzugeben, wenn für dieselben Waren ein zusätzliches Konnossement, das auf dem Sammelkonnossement basiert, ausgestellt wird.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F23 bis F26 und F33:
Anzugeben sind die Nummer des HAWB und des MAWB, wenn sie zum Zeitpunkt der Einreichung bekannt sind. Liegen die Sammeldaten bei Einreichung nicht vor, kann die betreffende Person alternativ die Nummer des MAWB getrennt und noch bevor die Waren in das Luftfahrzeug verladen werden, angeben. In diesem Fall umfassen die Angaben auch die Nummern aller HAWB, die zum Sammelbeförderungsvertrag gehören. Die Nummer des MAWB und des HAWB bleiben mindestens drei Jahre nach ihrer Ausstellung durch den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten einmalig.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte F43:
Anzugeben ist die Postsendungsnummer (ITMATT-Nummer), die der Position KN 23 entspricht.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte F44:
Die Postsendungsnummern (ITMATT-Nummer(n)), die der/den Position(en) KN 23 entspricht/entsprechen, die die Waren in dem Postbehälter abdeckt/abdecken, in dem sie befördert werden.
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte F50:
Diese Angaben beziehen sich auf den Lastwagenfrachtbrief (CMR).
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten G2 bis G5, H1 bis H7, I1 und I2:
Diese Angaben beziehen sich auf das Beförderungspapier, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht wurden.

12 05 002 000 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben.
12 06 000 000Carnet TIR Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Dieses Datenelement enthält die Referenznummer des Carnet TIR.
12 07 000 000Referenz des Verweisungsantrags
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Die Referenznummer des eingegangenen Verweisungsantrags ist einzugeben.
Dieses Datenelement ist nur anzugeben, wenn die Anmeldung aufgrund eines Verweisungsantrags geändert wird.
12 08 000 000Referenznummer/UCR
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Bei dieser Angabe handelt es sich um die eindeutige Nummer, die der Beteiligte der betreffenden Sendung aus geschäftlichen Gründen gegeben hat.
Diese Angabe kann die Form von Codes der WZO (ISO 15459) oder gleichwertigen Codes annehmen. Sie bietet Zugang zu grundlegenden gewerblichen Daten, die für die Zollbehörden von Interesse sind.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7:
Dieses Feld kann zur Angabe der Transaktionskennung (beispielsweise die Referenznummer des Kaufvertrags) genutzt werden, wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden.
12 09 000 000LRN
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Es ist die lokale Referenznummer (LRN) zu verwenden. Sie wird auf einzelstaatlicher Ebene festgelegt und vom Anmelder in Absprache mit den Behörden zur Kennzeichnung der einzelnen Anmeldungen vergeben.
12 10 000 000Zahlungsaufschub
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Gegebenenfalls ist die Kontonummer anzugeben; unter Zahlungsaufschub sind in diesem Falle sowohl der Zahlungsaufschub für Einfuhr- und Ausfuhrzölle als auch Steuergutschriften zu verstehen.
12 11 000 000Lager
12 11 002 000 Art
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, G4 und H1 bis H5:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Lagerstätte anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G5:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Lagerstätte für die vorübergehende Verwahrung anzugeben.
12 11 015 000 Kennung
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, G4 und H1 bis H5:
Anzugeben ist die Nummer der Bewilligung des Zolllagers oder Lagers für die vorübergehende Verwahrung.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G5:
Anzugeben ist die entsprechende Bewilligungsnummer an.
12 12 000 000Bewilligung
12 12 002 000 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben.
12 12 001 000 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Referenznummer aller für die Anmeldung und Meldung erforderlichen Bewilligungen.
Ist der Anmelder oder der Einführer bei Einfuhranmeldungen oder der Ausführer bei Ausfuhranmeldungen der Inhaber einer gültigen vZTA und/oder vUA für die Waren, die Gegenstand der Anmeldung sind, so hat der Anmelder die Referenznummer der vZTA-/vUA-Entscheidung anzugeben.
12 12 080 000 Inhaber der Bewilligung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18.

Gruppe 13 - Beteiligte

13 01 000 000Ausführer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1:

Im Falle einer Ausfuhranmeldung gilt die Person nach der Begriffsbestimmung in Artikel 1 Absatz 19 als Ausführer.
Im Falle der Wiederausfuhr ist die Person anzugeben, die die Wiederausfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen die Wiederausfuhranmeldung abgegeben wird.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B4:
Im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten ist der Ausführer der Versender.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H3, H4 und I1:
Der Ausführer ist der letzte Verkäufer der Waren vor ihrer Einfuhr in die Union.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5:
Der Ausführer ist der Versender im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten. Der Versender ist der letzte Verkäufer der Waren.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H6 und H7:
Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma sowie die vollständige Anschrift des Versenders der Waren, wie im Beförderungsvertrag vom Frachtbesteller festgelegt.
13 01 016 000 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der vollständige Name (Person oder Firma) des Ausführers.
13 01 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1:
Verfügt der Ausführer nicht über eine EORI-Nummer, kann ihm die Zollverwaltung für die jeweilige Anmeldung eine Ad-hoc-Nummer zuteilen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H3 und H4:
Anzugeben ist die EORI-Nummer des letzten Verkäufers der Waren vor ihrer Einfuhr in die Union.
Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 und H3 bis H6:
Ist eine Kennnummer erforderlich, ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18 anzugeben. Wurde dem Ausführer keine EORI-Nummer zugeteilt, ist die nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats erforderliche Nummer anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5:
Anzugeben ist die EORI-Nummer des Versenders, der als 'Ausführer' im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten handelt. Der Versender ist der letzte Verkäufer der Waren vor ihrer Einfuhr in das Steuergebiet, in dem die Waren überlassen werden sollen.
13 01 018 000 Anschrift:
13 01 018 019 Straße und Hausnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 01 018 020 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode.
13 01 018 021Postleitzahl
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 01 018 022 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 02 000 000Versender
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Der im Frachtvertrag vom Frachtbesteller angegebene Versender der Waren.
Diese Angabe ist erforderlich, wenn sie sich vom Anmelder unterscheidet.
Tabelle mit den Datenanforderungen F11, F20, F27, F28, F29, F31, F50, F51:
Der im Frachtvertrag vom Frachtbesteller angegebene Versender der Waren muss auf der Ebene der Sammelsendung angegeben werden.
Der im untersten Hauskonnossement oder im untersten HAWB angegebene Versender der Waren muss auf Ebene der Einzelsendung angegeben werden. Diese Person muss sich vom Beförderer, Spediteur, Konsolidierer, Postbetreiber oder Zollagenten unterscheiden.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F12, F21, F40, F41 und F45:
Der im Frachtvertrag vom Frachtbesteller angegebene Versender der Waren muss auf der Ebene der Sammelsendung angegeben werden.
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10, F13, F14, F15, F22, F23, F24, F26, F30, F32, F33, F43:
Der im untersten Hauskonnossement oder im untersten HAWB angegebene Versender der Waren muss auf Ebene der Einzelsendung angegeben werden. Diese Person muss sich vom Beförderer, Spediteur, Konsolidierer, Postbetreiber oder Zollagenten unterscheiden.
13 02 016 000 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten.
13 02 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die EORI-Nummer der betroffenen Partei gemäß Artikel 1 Absatz 18.
Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden.
13 02 028 000 Art der Person
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe des entsprechenden Codes.
13 02 018 000 Anschrift:
13 02 018 019 Straße und Hausnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 02 018 023 Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten.
13 02 018 024 Zusatzzeile für Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt.
13 02 018 025 Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 02 018 026 Postfach
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten.
13 02 018 027 Unterposition
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz.
13 02 018 020 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode.
13 02 018 021 Postleitzahl
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 02 018 022 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 02 029 000 Kommunikation
13 02 029 015 Kennung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann.
13 02 029 002 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe des entsprechenden Codes.
13 02 074 000 Kontaktperson
13 02 074 016 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Name der Kontaktperson.
13 02 074 075 Telefonnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson.
13 02 074 076 E-Mail-Adresse
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
13 03 000 000Empfänger
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Die Partei, der die Waren tatsächlich geliefert werden.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 und A2:
Werden die Waren mit einem begebbaren Konnossement befördert, das "an Order und blanko indossiert" ist, und ist der Empfänger unbekannt, werden ihn betreffende Einzelheiten durch den im D.E. 12 02 000 000 "Zusätzliche Informationen" vorgesehenen Code ersetzt.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B3:
Werden Waren, die Ausfuhrerstattungen unterliegen, in ein Zolllagerverfahren übergeführt, ist der Empfänger die Person, die für die Ausfuhrerstattungen oder für das Zolllager, in dem die Waren gelagert werden, zuständig ist.
Tabelle mit den Datenanforderungen F11, F20, F27, F28, F29, F31, F50, F51:
Die Partei, an die die Waren tatsächlich versandt werden, muss auf der Ebene der Sammelsendung angegeben werden.
Der im untersten Hauskonnossement oder im untersten HAWB angegebene Empfänger der Waren muss auf Ebene der Einzelsendung angegeben werden. Diese Person muss sich vom Spediteur, (De-)Konsolidierer, Postbetreiber oder Zollagenten unterscheiden.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F12, F21, F40, F41 und F45:
Die Partei, an die die Waren tatsächlich versandt werden, muss auf der Ebene der Sammelsendung angegeben werden.
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10, F13, F14, F15, F22, F23, F24, F26, F30, F32, F33, F43:
Der im untersten Hauskonnossement oder im untersten HAWB angegebene Empfänger der Waren muss auf Ebene der Einzelsendung angegeben werden. Diese Person muss sich vom Spediteur, (De-)Konsolidierer, Postbetreiber oder Zollagenten unterscheiden.
13 03 016 000 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten.
13 03 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die EORI-Nummer der betroffenen Partei gemäß Artikel 1 Absatz 18.
Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden.
13 03 028 000 Art der Person
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe des entsprechenden Codes.
13 03 018 000 Anschrift:
13 03 018 019 Straße und Hausnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 03 018 023 Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten.
13 03 018 024 Zusatzzeile für Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt.
13 03 018 025 Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 03 018 026 Postfach
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten.
13 03 018 027 Unterposition
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz.
13 03 018 020 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode.
13 03 018 021 Postleitzahl
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 03 018 022 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 03 029 000 Kommunikation
13 03 029 015 Kennung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann.
13 03 029 002 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe des entsprechenden Codes.
13 03 074 000 Kontaktperson
13 03 074 016 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Name der Kontaktperson.
13 03 074 075 Telefonnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson.
13 03 074 076 E-Mail-Adresse
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
13 04 000 000Einführer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Tabelle mit den Datenanforderungen außer H6 und H7:

Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen eine Einfuhranmeldung abgegeben wird.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H6 und H7:
Die Partei, der die Waren tatsächlich geliefert werden.
13 04 016 000 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten.
13 04 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Kennnummer der Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen eine Einfuhranmeldung abgegeben wird.
Anzugeben ist die EORI-Nummer der betroffenen Partei gemäß Artikel 1 Absatz 18.
Ist der Einführer nicht in der EORI-Datenbank registriert, weil er kein Wirtschaftsbeteiligter ist oder nicht in der Union niedergelassen ist, so ist die gemäß den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats erforderliche Nummer einzutragen.
13 04 018 000 Anschrift:
13 04 018 019 Straße und Hausnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 04 018 020 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode.
13 04 018 021 Postleitzahl
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 04 018 022 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 05 000 000Anmelder
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Dieses Datenelement wird verwendet, um relevante Angaben über den Anmelder bereitzustellen.
13 05 016 000 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten.
13 05 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die EORI-Nummer gemäß Artikel 1 Absatz 18.
13 05 018 000 Anschrift:
13 05 018 019 Straße und Hausnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 05 018 023 Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten.
13 05 018 024 Zusatzzeile für Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt.
13 05 018 025 Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 05 018 026 Postfach
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten.
13 05 018 027 Unterposition
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz.
13 05 018 020 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode.
13 05 018 021 Postleitzahl
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 05 018 022 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 05 029 000 Kommunikation
13 05 029 015 Kennung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann.
13 05 029 002 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Code.
13 05 074 000 Kontaktperson:
13 05 074 016 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Name der Kontaktperson.
13 05 074 075 Telefonnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson.
13 05 074 076 E-Mail-Adresse
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
13 06 000 000Vertreter
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Diese Angaben sind erforderlich, falls nicht identisch mit D.E. 13 05 000 000 Anmelder oder ggf. D.E. 13 07 000 000 Inhaber des Versandverfahrens.
13 06 016 000 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten.
13 06 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18.
13 06 030 000 Status
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Einzutragen ist der entsprechende Code für den Status des Vertreters.
13 06 018 000 Anschrift:
13 06 018 019 Straße und Hausnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 06 018 023 Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten.
13 06 018 024 Zusatzzeile für Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt.
13 06 018 025 Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 06 018 026 Postfach
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten.
13 06 018 027 Unterposition
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz.
13 06 018 020 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode.
13 06 018 021 Postleitzahl
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 06 018 022 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 06 029 028 Kommunikation:
13 06 029 015 Kennung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann.
13 06 029 002 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Code.
13 06 074 000 Kontaktperson:
13 06 074 016 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Name der Kontaktperson.
13 06 074 075 Telefonnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson.
13 06 074 076 E-Mail-Adresse
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
13 07 000 000Inhaber des Versandverfahrens:
13 07 016 000 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Inhabers des Versandverfahrens. Anzugeben sind gegebenenfalls Name und Vorname bzw. Firma des bevollmächtigten Vertreters, der die Versandanmeldung im Auftrag des Inhabers des Verfahrens vorlegt.
13 07 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die EORI-Nummer des Inhabers des Versandverfahrens gemäß Artikel 1 Absatz 18.
Allerdings sollte die Kennnummer des Wirtschaftsbeteiligten in folgenden Fällen verwendet werden:
  • Der Inhaber des Versandverfahrens ist in einer Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren mit Ausnahme der Union niedergelassen;
  • der Inhaber des Versandverfahrens ist in Andorra oder in San Marino niedergelassen.
13 07 078 000 Kennnummer des TIR-Inhabers
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die in Artikel 1 Absatz 18 genannte EORI-Nummer oder die von einem am Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren beteiligten Land zugeteilte Kennnummer der zur Verwendung des Carnet TIR befugten Person (Inhaber).
13 07 018 000 Anschrift:
13 07 019 000 Straße und Hausnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 07 020 000 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode.
13 07 021 000 Postleitzahl
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 07 022 000 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 07 074 000 Kontaktperson:
13 07 074 016 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Name der Kontaktperson.
13 07 074 075 Telefonnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson.
13 07 074 076 E-Mail-Adresse
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
13 08 000 000Verkäufer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10, F11, F15, F16, F50 und F51:

Der Verkäufer ist das letzte bekannte Unternehmen, das die Waren verkauft oder vereinbart, dass diese an den Käufer verkauft werden. Sind die Waren für die Einfuhr bestimmt, ohne dass ein Verkauf vorausgegangen ist, sind Angaben zum Eigentümer der Waren zu machen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Sind Verkäufer und Ausführer identisch, brauchen diese Angaben nicht gemacht zu werden.
Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine andere als die in D.E. 13 01 000 "Ausführer" angegebene Person, sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Verkäufers der Waren anzugeben, wenn dessen EORI-Nummer dem Anmelder nicht bekannt ist. Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen.
13 08 016 000 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten.
13 08 017 000 Kennnummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10, F11, F15, F16, F50 und F51
Die EORI-Nummer oder die eindeutige Drittlandskennnummer ist anzugeben, wenn dem Beteiligten eine solche Nummer zugeteilt wurde.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden.
13 08 028 000 Art der Person
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Code.
13 08 018 000 Anschrift:
13 08 018 019 Straße und Hausnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 08 018 023 Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten.
13 08 018 024 Zusatzzeile für Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt.
13 08 018 025 Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 08 018 026 Postfach
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten.
13 08 018 027 Unterposition
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz.
13 08 018 020 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode.
13 08 018 021 Postleitzahl
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 08 018 022 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 08 029 000 Kommunikation:
13 08 029 015 Kennung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann.
13 08 029 002 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe des entsprechenden Codes.
13 09 000 000Käufer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10, F11, F15, F16, F50 und F51:

Der Käufer ist das letzte bekannte Unternehmen, dem die Waren verkauft werden oder gemäß Vereinbarung verkauft werden sollen. Sind die Waren für die Einfuhr bestimmt, ohne dass ein Verkauf vorausgegangen ist, sind Angaben zum Eigentümer der Waren zu machen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Sind Käufer und Einführer identisch, brauchen diese Angaben nicht gemacht zu werden.
Handelt es sich bei dem Käufer um eine andere als die in D.E. 13 04 000 000 "Einführer" angegebene Person, sind Name und Anschrift des Käufers der Waren anzugeben, wenn dessen EORI-Nummer dem Anmelder nicht bekannt ist.
Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen.
13 09 016 000 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten.
13 09 017 000 Kennnummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10, F11, F15, F16, F50 und F51:
Die EORI-Nummer oder die eindeutige Drittlandskennnummer ist anzugeben, wenn dem Beteiligten eine solche Nummer zugeteilt wurde.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden.
13 09 028 000 Art der Person
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe des entsprechenden Codes.
13 09 018 000 Anschrift:
13 09 018 019 Straße und Hausnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 09 028 023 Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten.
13 09 028 024 Zusatzzeile für Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt.
13 09 028 025 Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 09 028 026 Postfach
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten.
13 09 028 027 Unterposition
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz.
13 09 028 020 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode.
13 09 028 021 Postleitzahl
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 09 028 022 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 09 029 000 Kommunikation
13 09 029 015 Kennung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann.
13 09 029 002 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe des entsprechenden Codes.
13 10 000 000Person, die die Ankunftsmeldung vornimmt
13 10 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die das Eintreffen des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels meldet.
13 10 029 000 Kommunikation
13 10 029 015 Kennung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann.
13 10 029 002 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Code.
13 11 000 000Person, die die Gestellung der Waren vornimmt
13 11 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Nummer 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Waren bei ihrer Ankunft gestellt.
13 12 000 000Beförderer
13 12 016 000 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten.
13 12 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die EORI-Nummer des Beförderers.
13 12 018 000 Anschrift:
13 12 018 023 Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten.
13 12 018 024 Zusatzzeile für Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt.
13 12 018 025 Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 12 018 026 Postfach
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten.
13 12 018 027 Unterposition
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz.
13 12 018 020 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode.
13 12 018 021 Postleitzahl
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 12 018 022 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 12 029 000 Kommunikation:
13 12 029 015 Kennung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann.
13 12 029 002 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Code.
13 12 074 000 Kontaktperson:
13 12 074 016 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Name der Kontaktperson.
13 12 074 075 Telefonnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson.
13 12 074 076 E-Mail-Adresse
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
13 13 000 000Zu benachrichtigende Partei
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Der Partei, die, wie im Sammelkonnossement oder im MAWB festgelegt, beim Eingang über die Ankunft der Waren zu benachrichtigen ist. Diese Angabe ist je nach Fall zu machen.
13 13 016 000 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten.
13 13 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Die EORI-Nummer oder die eindeutige Drittlandskennnummer ist anzugeben, wenn dem Beteiligten eine solche Nummer zugeteilt wurde.
13 13 028 000 Art der Person
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Code.
13 13 018 000 Anschrift:
13 13 018 023 Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten.
13 13 018 024 Zusatzzeile für Straße
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt.
13 13 018 025 Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 13 018 026 Postfach
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten.
13 13 018 027 Unterposition
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz.
13 13 018 020 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode.
13 13 018 021 Postleitzahl
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 13 018 022 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 13 029 000 Kommunikation:
13 13 029 015 Kennung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann.
13 13 029 002 Art
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe des entsprechenden Codes.
13 14 000 000Zusätzlicher Wirtschaftsbeteiligter in der Lieferkette
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Weitere Wirtschaftsbeteiligte in der Lieferkette können hier angegeben werden, um nachzuweisen, dass die gesamte Lieferkette von den Wirtschaftsbeteiligten abgedeckt wurde, die den AEO-Status innehatten.
Wird diese Datenklasse verwendet, ist die Rolle und Kennnummer anzugeben, andernfalls ist dieses Datenelement fakultativ.
13 14 031 000 Rolle
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der relevante Code, der die Rolle der zusätzlichen Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette beschreibt.
13 14 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Die EORI-Nummer oder die eindeutige Drittlandskennnummer ist anzugeben, wenn dem Beteiligten eine solche Nummer zugeteilt wurde.
13 15 000 000Ergänzender Anmelder
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Diese Datengruppe enthält Angaben über die Person, die gemäß Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 1 einen Beförderungsvertrag ausstellt, oder den in Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in Artikel 113 Absätze 1 und 2 genannten Empfänger (z.B. Spediteur, Postunternehmen), der die zusätzlichen Angaben zur summarischen Eingangsanmeldung gemäß Artikel 112 oder Artikel 113 vorlegt.
13 15 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die EORI-Nummer gemäß Artikel 1 Absatz 18.
13 15 032 000 Art der ergänzenden Einreichung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Code zur Angabe der Ebene des Beförderungsvertrags.
13 16 000 000Zusätzlicher steuerlicher Verweis
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Wird die Mehrwertsteuer in der Mehrwertsteuererklärung entrichtet, ist die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer der betreffenden Person anzugeben.
Wird der Verfahrenscode 42 oder 63 verwendet, sind die gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erforderlichen Angaben einzutragen.
Werden die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet, ist die zur Verwendung im Rahmen dieser Regelung erteilte spezielle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.
13 16 031 000 Rolle
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Rolle des Beteiligten unter Verwendung des entsprechenden Codes.
13 16 034 000 Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer.
13 17 000 000Person, die das Warenmanifest einreicht
13 17 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die das Warenmanifest einreicht.
13 18 000 000Person, die einen Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren beantragt
13 18 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die einen Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren beantragt.
13 19 000 000Person, die die Ankunft der Waren nach einer Beförderung im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung meldet
13 19 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Ankunft der Waren nach der Beförderung im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung meldet.
13 20 000 000Sicherheitsleistender
13 20 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer des Sicherheitsleistenden, sofern es sich dabei nicht um den Anmelder handelt.
13 21 000 000Person, die die Abgabe entrichtet
13 21 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Abgabe entrichtet, sofern es sich dabei nicht um den Anmelder handelt.

Gruppe 14 - Zollwertangaben/Abgaben

14 01 000 000Lieferbedingungen
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und -gliederung sind hier die Angaben einzutragen, aus denen bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrags ersichtlich werden.
14 01 035 000 INCOTERMS-Code
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der INCOTERM-Code.
14 01 036 000 UN/LOCODE
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Bestimmungsort.
Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung erfolgt.
Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE anzugeben.
14 01 020 000 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist, falls der UN/LOCODE nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung erfolgt.
Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist, falls der UN/LOCODE nicht bekannt ist, der Ländercode des Bestimmungsortes anzugeben.
14 01 037 000 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Name des Bestimmungsortes anzugeben.
14 02 000 000Beförderungskosten
14 02 038 000 Zahlungsart
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der für die Zahlungsart für Beförderungskosten entsprechende Code.
14 03 000 000Zollabgaben und Steuern
14 03 039 000 Steuerart
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und gegebenenfalls dem/der von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Code(s) ist die Art der Abgabe für jede Zollabgabe oder Steuer, die für die betreffenden Waren gilt, anzugeben.
14 03 038 000 Zahlungsart
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Zahlungsart anzugeben.
14 03 042 000 Geschuldeter Abgabenbetrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Abgabenbetrag für jede geltende Zollabgabe oder Steuer.
Für die in diesem Feld einzutragenden Beträge ist die Währungseinheit gemäß dem für D.E. 14 17 000 000. "Interne Währungseinheit" festgelegten Code zu verwenden. Ist im D.E. 14 17 000 000 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, so ist die Währungseinheit des Mitgliedstaats zu verwenden, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt werden.
14 03 040 000 Bemessungsgrundlage
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bemessungsgrundlage (Wert, Gewicht oder sonstige).
14 03 040 041 Steuersatz
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind die Abgabensätze für jede geltende Zollabgabe oder Steuer.
14 03 040 005 Maßeinheit und Qualifikator
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Es sind die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten und im TARIC veröffentlichten Maßeinheiten zu verwenden. Gegebenenfalls kann ein zusätzlicher Qualifikator verwendet werden.
14 03 040 006 Menge
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die betreffende Menge.
14 03 040 014 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Betrag.
14 03 040 043 Abgabenbetrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
In Fällen, in denen es mehr als eine Steuerbemessungsgrundlage pro Abgabenart besteht, ist für jede Steuerbemessungsgrundlage der berechnete/getrennte Betrag der Zollabgaben und Steuern anzugeben.
14 16 000 000Gesamtbetrag der Zollabgaben und Steuern
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der Gesamtbetrag der Zollabgaben und Steuern für die betreffenden Waren.
Für die in diesem Feld einzutragenden Beträge ist die Währungseinheit gemäß dem für D.E. 14 17 000 000. "Interne Währungseinheit" festgelegten Code zu verwenden. Ist im D.E. 14 17 000 000 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, so ist die Währungseinheit des Mitgliedstaats zu verwenden, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt werden.
14 17 000 000Interne Währungseinheit
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Bei Anmeldungen, die in Mitgliedstaaten abgegeben werden, die es den Wirtschaftsbeteiligten während der Übergangszeit zur Einführung des Euro ermöglichen, auch die Einheit Euro in ihren Zollanmeldungen zu verwenden, ist in diesem Feld ein Hinweis auf die angewandte Währungseinheit (einzelstaatliche Währungseinheit oder Euro) anzubringen.
14 04 000 000Zuschläge und Abzüge
14 04 008 000 Code
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Für jede Art von Zuschlägen oder Abzügen, die für eine bestimmte Position vorgesehen sind, ist der entsprechende Code anzugeben.
14 04 014 000 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Für jede Art von Zuschlägen oder Abzügen, die für eine bestimmte Position vorgesehen sind, ist der entsprechende Betrag in der Landeswährung anzugeben, der noch nicht im Artikelpreis enthalten ist oder von diesem noch nicht abgezogen wurde.
14 05 000 000Rechnungswährung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der die Rechnung ausgestellt ist.
Diese Angaben werden in Verbindung mit D.E. 14 06 000 000 "In Rechnung gestellter Gesamtbetrag" und D.E. 14 08 000 000 "In Rechnung gestellter Positionsbetrag" verwendet, soweit dies für die Berechnung der Einfuhrabgaben erforderlich ist.
14 06 000 000In Rechnung gestellter Gesamtbetrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der für sämtliche in der Zollanmeldung aufgeführte Waren in Rechnung gestellte Preis in der für D.E. 14 05 000 000 "Rechnungswährung" festgelegten Währungseinheit.
14 07 000 000Indikatoren für die Bewertung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kombination von Indikatoren anzugeben, um zu erklären, ob der Wert der Waren von spezifischen Faktoren bestimmt wird.
14 08 000 000In Rechnung gestellter Positionsbetrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der Preis der betreffenden Warenposition, ausgedrückt in der für D.E. 14 05 000 000 "Rechnungswährung" festgelegten Währungseinheit.
14 09 000 000Umrechnungskurs
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Dieses Datenelement enthält den im Voraus durch einen Vertrag zwischen den Beteiligten festgesetzten Wechselkurs
14 10 000 000Bewertungsmethode
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Bewertungsmethode anzugeben.
14 11 000 000Präferenz
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Dieses Datenelement betrifft Angaben zur zolltariflichen Behandlung der Waren. Wenn seine Verwendung in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 dieses Anhangs obligatorisch vorgesehen ist, so muss es ausgefüllt werden, auch wenn keine Zollpräferenz beantragt wird. Anzugeben ist der entsprechende Unionscode.
Die Kommission wird regelmäßig eine Liste mit den Kombinationsmöglichkeiten für die in diesem Fall zu verwendenden Codes mit Beispielen und Erläuterungen veröffentlichen.
14 12 000 000Postwert
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Inhalt/(Stück)zahl, angemeldeter Wert: Währungscode und Geldwert des zu Zollzwecken angemeldeten Inhalts.
14 12 012 000 Währungscode
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO4217).
14 12 014 000 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Betrag des Werts.
14 13 000 000Postgebühren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Position; Porto bezahlt: Währungscode und Betrag des vom Absender bezahlten oder ihm in Rechnung gestellten Portos
14 13 012 000 Währungscode
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO4217).
14 13 014 000 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Betrag der gezahlten Postgebühren.
14 14 000 000Materialwert
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7:

Materialwert der Waren je Position in der Rechnungswährung.
14 14 012 000 Währungscode
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO4217).
14 14 014 000 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Betrag des Werts.
14 15 000 000Transport- und Versicherungskosten zum Bestimmungsort
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7:

Kosten der Beförderung und Versicherung zum endgültigen Bestimmungsort in der Rechnungswährung.
14 15 012 000 Währungscode
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO4217).
14 15 014 000 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Betrag der gezahlten Postgebühren.

Gruppe 15 - Daten/Fristen/Zeiträume

15 01 000 000Datum und Uhrzeit des voraussichtlichen Abgangs
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Ortsdatum und Ortszeit des geplanten Abgangs von dem Ort, an dem die Waren auf das aktive Beförderungsmittel verladen wurden, das sie in die Union verbringen wird.
15 02 000 000Datum und Uhrzeit des tatsächlichen Abgangs
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Ortsdatum und Ortszeit des Abgangs vor Ort, von dem aus die Waren auf das aktive Beförderungsmittel verladen wurden, das sie in die Union verbringen wird.
15 03 000 000Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Ortsdatum und Ortszeit der voraussichtlichen Ankunft des aktiven Beförderungsmittels am ersten Grenzübergang (bei Beförderung auf dem Landweg), am ersten Flughafen (bei Beförderung auf dem Luftweg) oder im ersten Hafen (bei Beförderung auf dem Seeweg) der Union.
15 04 000 000Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft im Entladehafen
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Ortsdatum und Ortszeit der voraussichtlichen Ankunft des Schiffes im Entladehafen
15 05 000 000Datum und Uhrzeit der tatsächlichen Ankunft
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Ortsdatum und Ortszeit der tatsächlichen Ankunft des aktiven Beförderungsmittels am ersten Grenzübergang (bei Beförderung auf dem Landweg), am ersten Flughafen (bei Beförderung auf dem Luftweg) oder im ersten Hafen (bei Beförderung auf dem Seeweg) der Union.
15 06 000 000Datum der Anmeldung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Datum der Ausstellung der betreffenden Anmeldungen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F und G:
Datum und Uhrzeit der Ausstellung der betreffenden Anmeldungen.
15 07 000 000Beantragte Dauer der Gültigkeit des Nachweises
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die beantragte Gültigkeitsdauer des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Tagen, für den Fall, dass der Antragsteller eines solchen Nachweises eine längere als die in Artikel 123 vorgesehene Gültigkeitsdauer anstrebt. Der Antrag ist in D.E. 12 02 000 000 "Zusätzliche Informationen" zu begründen.
15 08 000 000Datum und Uhrzeit der Gestellung der Waren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben sind Datum und Uhrzeit der Gestellung der Waren gemäß Artikel 139 des Zollkodex.
15 09 000 000Datum der Annahme
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist das Datum der Anschreibung der Waren in der Buchführung des Anmelders.

Gruppe 16 - Orte/Länder/Regionen

16 02 000 000Empfangsmitgliedstaat
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Der Empfangsmitgliedstaat wird von Personen im Sinne des Artikels 127 Nummer 6 des Zollkodex der Union verwendet.
16 02 020 000 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Ländercode des Empfangsmitgliedstaates.
16 03 000 000Bestimmungsland
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4 und C1:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist das zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren bekannte Land anzugeben, in das die Waren geliefert werden sollen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 bis D3:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist das letzte Bestimmungsland der Waren anzugeben.
Das letzte bekannte Bestimmungsland ist definiert als das letzte zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren bekannte Land, in das die Waren geliefert werden sollen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H2 und H5:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der Code des Mitgliedstaats anzugeben, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren oder, sofern Spalte H5 betroffen ist, zum Zeitpunkt der Überlassung in den steuerrechtlich freien Verkehr befinden.
Ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung der Zollanmeldung bekannt, dass die Waren nach der Überführung bzw. Überlassung in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden, ist der Code dieses letzteren Mitgliedstaats anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H3:
Werden Waren zur Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die Waren erstmals verwendet werden sollen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H4:
Werden Waren zur aktiven Veredelung unter Zollaufsicht eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die erste Veredelungstätigkeit ausgeführt wird.
16 04 000 000Bestimmungsregion
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung des entsprechenden von den Mitgliedstaaten festgelegten Codes ist die Bestimmungsregion der Waren innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats anzugeben.
16 05 000 000Ort der Lieferung
16 05 036 000 UN/LOCODE
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F29, F31, F50 und F51:
Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE, wie im Sammelkonnossement angeführt, anzugeben.
Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE, wie im MAWB angeführt, anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F11, F14, F15, F22, F26, F27, F31, F50, F51:
Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE, wie im Hauskonnossement angeführt, anzugeben.
Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE, wie im HAWB angeführt, anzugeben,
16 05 020 000 Land
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F29, F31, F50 und F51:
Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Sammelkonnossement angeführt, erfolgt.
Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im MAWB angeführt, erfolgt.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F14 bis F15, F22 und F26 und F33:
Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Hauskonnossement angeführt, erfolgt.
Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im HAWB angeführt, erfolgt.
16 05 037 000 Ort
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F29, F50 und F51:
Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Sammelkonnossement angeführt, erfolgt.
Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im MAWB angeführt, erfolgt.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F11, F14, F15, F22, F26, F27, F50, F51:
Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Hauskonnossement angeführt, erfolgt.
Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im HAWB angeführt, erfolgt.
16 06 000 000Versendungsland
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte D1:

Dieses Datenelement wird nur für das Carnet TIR verwendet. Anzugeben ist der entsprechende Unionscode des Landes, in dem die TIR-Beförderung begann und das Carnet TIR versandt wurde.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H2 bis H5 und I1:
Haben in einem Durchgangsland weder Handelsgeschäfte (z.B. Verkauf oder Veredelung) noch andere als mit der Beförderung zusammenhängende Aufenthalte stattgefunden, so ist der entsprechende Unionscode anzugeben, um das Land zu bezeichnen, aus dem die Waren ursprünglich in den Mitgliedstaat versandt wurden, in dem sie sich zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden. Haben solche Aufenthalte oder Handelsgeschäfte stattgefunden, ist das letzte Durchgangsland anzugeben.
Für die Zwecke dieses Datenelements wird ein Aufenthalt, der der Konsolidierung der Waren auf der Strecke dient, als mit der Beförderung der Waren im Zusammenhang stehender Vorgang betrachtet.
16 07 000 000Ausfuhrland
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1:

Anzugeben ist der entsprechende Unionscode für den Mitgliedstaat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Verfahren befinden.
Ist jedoch bekannt, dass die Waren aus einem anderen Mitgliedstaat in den Mitgliedstaat verbracht wurden, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden, so ist dieser andere Mitgliedstaat anzugeben, sofern i) die Waren aus diesem Mitgliedstaat nur zum Zweck der Ausfuhr verbracht wurden und ii) und der Ausführer seinen Sitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden und iii) es sich beim Eingang der Waren in den Mitgliedstaat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden, nicht um einen unionsinternen Erwerb von Waren oder einen gleichgestellten Umsatz im Sinne der Richtlinie 2006/112/EG gehandelt hat.
Werden jedoch Waren im Anschluss an ein Verfahren der aktiven Veredelung ausgeführt, so ist der Mitgliedstaat anzugeben, in dem die letzte Veredelungstätigkeit ausgeführt wurde.
16 08 000 000Ursprungsland
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der entsprechende Unionscode für das Land des nichtpräferenziellen Ursprungs im Sinne des Titels II Kapitel 2 des Zollkodex.
16 09 000 000Präferenzursprungsland
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Wird aufgrund des Ursprungs der Waren eine Präferenzbehandlung in D.E. 14 11 000 000 "Präferenz" beantragt, so ist das Land oder die Region/Ländergruppe des Präferenzursprungs anzugeben.
16 10 000 000Versendungsregion
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden von den Mitgliedstaaten festgelegten Codes ist die Versendungsregion oder die Herstellungsregion der in Rede stehenden Waren innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats anzugeben.
16 11 000 000Vom Beförderungsmittel zu durchfahrenden Länder
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F31, F40 bis F42 und F45 bis F51:

Kennung der Länder, die auf der Strecke des Beförderungsmittels zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Land der Endbestimmung liegen (in chronologischer Reihenfolge).
Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg sind nur die Länder zwischen dem Land des ursprünglichen Abflugflughafens und dem Land des endgültigen Bestimmungsflughafens anzugeben, in denen das Luftfahrzeug landete.
16 11 020 000 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist/sind der/die entsprechende(n) Ländercode(s) in korrekter Reihenfolge der tatsächlichen Streckenführung des Beförderungsmittels.
Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Abgangszollstelle oder der Inhaber des Verfahrens es für erforderlich hält, eine Beförderungsstrecke für die Beförderung von Waren während des Unionsversandverfahrens vorzuschreiben.
16 12 000 000Von der Sendung zu durchquerendes Land
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte A1:

In der summarischen Ausgangsanmeldung oder wenn eine summarische Ausgangsanmeldung in einer Zollanmeldung enthalten ist, ist die Kennung der Länder - unter Berücksichtigung der Bestimmungsländer - anzugeben, soweit bekannt.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte A2:
Anzugeben ist nur das Land der Endbestimmung der Waren.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 und D2:
Kennung der Länder, die auf der Strecke des Beförderungsmittels zwischen dem Abgangsland und dem Bestimmungsland liegen (in chronologischer Reihenfolge). Dazu gehören auch das Abgangsland und das Land der Endbestimmung der Waren.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F11, F14, F15, F20, F22, F26, F27, F30, F33, F50 und F51:
Kennung der Länder, die auf der Strecke der Waren zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Land der Endbestimmung liegen (in chronologischer Reihenfolge), gemäß dem untersten Hauskonnossement, dem untersten HAWB oder Beförderungspapier im Straßen- bzw. Schienenverkehr. Dazu gehören auch das ursprüngliche Abgangsland und das Land der Endbestimmung der Waren.
16 12 020 000 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist/ sind der/die entsprechende (n) Ländercode (n) in der korrekten Reihenfolge der Streckenführung der Sendung.
16 13 000 000Ladeort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Bezeichnung des Hafens, Flughafens, Frachtterminals, Bahnhofs oder anderen Ortes, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung benutzte Beförderungsmittel verladen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Kennzeichnung des Ortes codierte Angaben vorzulegen.
Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben.
16 13 036 000 UN/LOCODE
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzte Beförderungsmittel verladen werden.
16 13 020 000 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzte Beförderungsmittel verladen werden.
16 13 037 000 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Name des Ortes anzugeben, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzte Beförderungsmittel verladen werden.
16 14 000 000Entladeort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Bezeichnung des Hafens, Flughafens, Frachtterminals, Bahnhofs oder anderen Ortes, an dem die Waren von dem für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzten Beförderungsmittel entladen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Kennzeichnung des Ortes codierte Angaben vorzulegen.
Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben.
16 14 036 000 UN/LOCODE
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F31, F40 bis F42 und F45 bis F51:
Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzte Beförderungsmittel verladen werden, ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren von dem Beförderungsmittel entladen werden, das sie in das Zollgebiet der Union verbracht hat.
16 14 020 000 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die Waren von dem Beförderungsmittel entladen werden, das sie in das Zollgebiet der Union verbracht hat.
16 14 037 000 Ort
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F31, F40 bis F42 und F45 bis F51:
Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Ort anzugeben, an dem die Waren von dem Beförderungsmittel entladen werden, das sie in das Zollgebiet der Union verbracht hat.
16 15 000 000Warenort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können. Diese Angabe des Ortes muss so genau sein, dass sie eine Warenkontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht.
Es darf nur jeweils eine "Art des Ortes" verwendet werden.
16 15 045 000 Art des Ortes
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der relevante, für die Art des Ortes angegebenen Code ein.
16 15 046 000 Qualifikator der Identifizierung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Geben Sie den entsprechenden Code für die Identifizierung des Ortes ein. Auf der Grundlage des verwendeten Qualifikators ist nur die entsprechende Kennung anzugeben.
16 15 036 000 UN/LOCODE
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Die in der UN/LOCODE-Codeliste für Länder festgelegten Codes sind zu verwenden.
16 15 047 000 Zollstelle
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Code der Zollstelle, an der die Waren für die weitere zollamtliche Überwachung zur Verfügung stehen.
16 15 047 001 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der Zollstelle, an der die Waren für die weitere zollamtliche Überwachung zur Verfügung stehen, anzugeben.
16 15 048 000 GNSS
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind die relevanten Koordinaten der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), an denen die Waren zur Verfügung stehen.
16 15 048 049 Breitengrad
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Breitengrad des Ortes, an dem die Waren zur Verfügung stehen.
16 15 048 050 Längengrad
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Längengrad des Ortes, an dem die Waren zur Verfügung stehen.
16 15 051 000 Wirtschaftsbeteiligter
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Zu verwenden ist die Kennnummer des Wirtschaftsbeteiligten, in dessen Räumlichkeiten die Waren kontrolliert werden können.
16 15 051 017 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers gemäß Artikel 1 Absatz 18.
16 15 052 000 Nummer der Bewilligung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bewilligungsnummer des betreffenden Ortes.
16 15 053 000 Zusätzliche Kennung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Damit der Ort, auf den sich eine EORI oder eine Bewilligung bezieht, genauer angegeben werden kann ist, soweit verfügbar, bei mehreren Räumlichkeiten der entsprechende Code anzugeben,
16 15 018 000 Anschrift:
16 15 018 019 Straße und Hausnummer
Anzugeben ist die maßgebliche Straße und Hausnummer.
16 15 018 021 Postleitzahl
Anzugeben ist die maßgebliche Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
16 15 018 022 Ort
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
16 15 018 020 Land
Anzugeben ist der Ländercode.
16 15 081 000 PLZ-Adresse
Diese Unterklasse kann verwendet werden, wenn der Ort der Waren mit der Postleitzahl, gegebenenfalls ergänzt durch die Hausnummer, bestimmt werden kann.
16 15 081 021 Postleitzahl
Anzugeben ist die maßgebliche Postleitzahl für den entsprechenden Warenort.
16 15 081 025 Hausnummer
Anzugeben ist die Hausnummer des entsprechenden Warenortes.
16 15 081 020 Land
Anzugeben ist der Ländercode.
16 15 074 000 Kontaktperson
16 15 074 016 Name
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Name der Kontaktperson.
16 15 074 075 Telefonnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson.
16 15 074 076 E-Mail-Adresse
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
16 16 000 000Ort der Annahme
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Ort, an dem die Person, die das Konnossement ausstellt, die Waren vom Versender übernimmt.
Bezeichnung des Hafens, Frachtterminals oder anderen Ortes, an dem die Waren vom Versender übernommen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Kennzeichnung des Ortes codierte Angaben vorzulegen.
Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben.
16 16 036 000 UN/LOCODE
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10 bis F15, F20, F21, F22, F26 bis F29, F31, F33, F50 und F51:
Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren vom Versender von der Person übernommen wurden, die das Konnossement, den Luftfrachtbrief oder ein anderes Beförderungspapier ausgestellt hat.
16 16 020 000 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die Waren vom Versender von der Person übernommen wurden, die das Konnossement, den Luftfrachtbrief oder ein anderes Beförderungspapier ausgestellt hat.
16 16 037 000 Ort
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F15, F20, F21, F22, F26 bis F29, F31, F50 und F51:
Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Name des Ortes anzugeben, an dem die Waren vom Versender von der Person übernommen wurden, die das Konnossement, den Luftfrachtbrief oder ein anderes Beförderungspapier ausgestellt hat.
16 17 000 000Verbindliche Beförderungsstrecke
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die verbindliche Beförderungsstrecke angewendet wird.
Mit der verbindlichen Beförderungsstrecke wird die Route festgelegt, auf der die Waren auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Beförderungsstrecke von der Abgangszollstelle zur Bestimmungszollstelle befördert werden.

Gruppe 17 - Zollstellen

17 01 000 000Ausgangszollstelle
17 01 001 000 Referenznummer
Tabelle mit den Datenanforderungen A1, A2 und A3:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, über die die Waren das Zollgebiet der Union für einen ausländischen Bestimmungsort verlassen sollen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B3 und C1:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, über die die Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B4:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, über die die Waren das betreffende Steuergebiet verlassen sollen.
17 02 000 000Ausfuhrzollstelle
17 02 001 000 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der Zollstelle anzugeben, bei der die Ausfuhrförmlichkeiten erfüllt werden.
17 03 000 000Abgangszollstelle
17 03 001 000 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kennnummer der Zollstelle anzugeben, an der das Unionsversandverfahren beginnen soll.
17 04 000 000Durchgangszollstelle
17 04 001 000 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Kennnummer der Eingangszollstelle in jedem nicht der Union angehörenden Landes, das Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren ist (im Folgenden "nicht der Union angehörendes Land des gemeinsamen Versandverfahrens") und dessen Gebiet berührt werden soll, sowie die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Union wiedereingeführt werden, wenn bei der Beförderung das Gebiet eines nicht der Union angehörenden Landes des gemeinsamen Versandverfahrens berührt wurde, oder, wenn bei der Beförderung ein anderes Gebiet als das der Union oder eines nicht der Union angehörenden Landes des gemeinsamen Versandverfahrens berührt wird, die Ausgangszollstelle, über die die Ware die Union verlässt, und die Eingangszollstelle, über die sie wieder in die Union verbracht wird.
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Kennnummer der betreffenden Zollstelle anzugeben.
17 05 000 000Bestimmungszollstelle
17 05 001 000 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kennnummer der Zollstelle anzugeben, bei der das Unionsversandverfahren endet.
17 06 000 000Ausgangszollstelle für das Versandverfahren
17 06 001 000 Referenznummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 und D2:
Dieses Datenelement wird verwendet, wenn die Anmeldung zum Versandverfahren mit der summarischen Ausgangsanmeldung kombiniert wird und der Versandvorgang nicht dem Ausfuhrverfahren folgt. Anzugeben ist der Code der vorgesehenen Zollstelle, an der der Versandvorgang den Sicherheitsbereich verlässt.
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Kennnummer der betreffenden Zollstelle anzugeben.
17 07 000 000Erste Eingangszollstelle
17 07 001 000 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Kennzeichnung der für die Förmlichkeiten zuständigen Zollstelle, bei der das aktive Beförderungsmittel zuerst im Zollgebiet der Union eintreffen soll.
17 08 000 000Tatsächliche erste Eingangszollstelle
17 08 001 000 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Kennzeichnung der für die Förmlichkeiten zuständigen Zollstelle, bei der das aktive Beförderungsmittel tatsächlich zuerst im Zollgebiet der Union eintrifft.
17 09 000 000Zollstelle der Gestellung
17 09 001 000 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, bei der die Waren zur Überführung in ein Zollverfahren oder zur vorübergehenden Verwahrung gestellt werden.
17 10 000 000Überwachungszollstelle
17 10 001 000 Referenznummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, die in der jeweiligen Bewilligung als Zollstelle für die Überwachung des Verfahrens angeführt ist.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G5:
Anzugeben ist die Kennung der Überwachungszollstelle, die für Lagerstätte für die vorübergehende Verwahrung am Bestimmungsort zuständig ist.

Gruppe 18 - Nämlichkeit der Waren

18 01 000 000Eigenmasse
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die Eigenmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm. Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne Umschließung.
Wenn die Eigenmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Maßeinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:
  • von 0,001 bis 0,499: abrunden auf die niedrigere Einheit (kg)
  • von 0,5 bis 0,999: aufrunden auf die höhere Einheit (kg).

Beträgt die Eigenmasse weniger als 1 kg, so ist "0," gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z.B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm).

18 02 000 000Besondere Maßeinheiten
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Sofern erforderlich ist die Menge der betreffenden Position in der Maßeinheit anzugeben, die in den Unionsvorschriften, wie im TARIC veröffentlicht, vorgesehen ist.
18 03 000 000Rohmasse insgesamt
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Die Gesamtbruttomasse ist das Gewicht der Waren der gesamten Sendung einschließlich Verpackung, ausgenommen jedoch die vom Beförderer für die Anmeldung benötigten Ausrüstungen.
Wenn die Rohmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Maßeinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:
  • von 0,001 bis 0,499: abrunden auf die niedrigere Einheit (kg)
  • von 0,5 bis 0,999: aufrunden auf die höhere Einheit (kg).

Beträgt die Rohmasse weniger als 1 kg, so ist "0," gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z.B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm).
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten: F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F29 und F31:
Anzugeben ist die Gesamtrohmasse der von der entsprechenden Sendung betroffenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm, in der im Sammelfrachtbrief aufgeführten Form. Unter Rohmasse versteht man die Masse der Ware mit sämtlichen Umschließungen mit Ausnahme von Containern und anderem Beförderungsmaterial.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten: F11, F14, F15, F20, F22 bis 24, F26, F27, F30, F31, F32, F33, F43, F50, F51, G4
Anzugeben ist die Gesamtrohmasse der von der entsprechenden Sendung betroffenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm, in der im Hausfrachtbrief aufgeführten Form. Unter Rohmasse versteht man die Masse der Ware mit sämtlichen Umschließungen mit Ausnahme von Containern und anderem Beförderungsmaterial.

18 04 000 000 Rohmasse
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Die Rohmasse ist das Gewicht der Ware einschließlich Verpackung, ausgenommen jedoch die vom Beförderer für die Anmeldung benötigten Ausrüstungen.
Wenn die Rohmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Maßeinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:
  • von 0,001 bis 0,499: abrunden auf die niedrigere Einheit (kg)
  • von 0,5 bis 0,999: aufrunden auf die höhere Einheit (kg).

Beträgt die Rohmasse weniger als 1 kg, so ist "0," gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z.B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm).
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, H1 bis H6, I1 und I2:
Anzugeben ist die Rohmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm.
Ist das Gewicht der Paletten in den Beförderungspapieren enthalten, muss es auch bei der Berechnung der Rohmasse berücksichtigt werden, außer in den folgenden Fällen:

  1. Die Palette ist als gesonderte Position in der Zollanmeldung angeführt.
  2. Der Zollsatz für die in Rede stehende Position richtet sich nach dem Bruttogewicht und/oder das Zollkontingent für die jeweilige Position wird in der Maßeinheit "Bruttogewicht" verwaltet.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1, A2, E1, E2, G4 und G5:
Soweit möglich, kann der Wirtschaftsbeteiligte dieses Gewicht auf der Ebene der Sammelsendung / Sammelsendungsposition / Einzelsendung / Einzelsendungsposition angeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1, D1 bis D3, H1 bis H7, I1 und I2:
Anzugeben ist die Rohmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm.
Betrifft die Anmeldung mehrere Warenpositionen, die sich auf Waren beziehen, die in einer solchen Weise verpackt sind, dass es unmöglich ist, die Rohmasse der Waren einer Warenposition zuzuordnen, ist die gesamte Rohmasse lediglich auf der Kopfebene einzutragen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten: F11, F12, F13, F20, F21, F27 bis F29 und F31:
Anzugeben ist die Rohmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm, in der im Sammelfrachtbrief aufgeführten Form. Unter Rohmasse versteht man die Masse der Ware mit sämtlichen Umschließungen mit Ausnahme von Containern und anderem Beförderungsmaterial.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten: F10, F11, F14, F15, F20, F22 bis 24, F26, F27, F30, F31, F32, F33, F50, F51
Anzugeben ist die Rohmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm, in der im Hausfrachtbrief aufgeführten Form. Unter Rohmasse versteht man die Masse der Ware mit sämtlichen Umschließungen mit Ausnahme von Containern und anderem Beförderungsmaterial.

18 05 000 000Warenbezeichnung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Legt der Anmelder die CUS-Nummer für chemische Stoffe und Zubereitungen vor, können die Mitgliedstaaten davon absehen, eine genaue Beschreibung der Waren zu verlangen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 und A2 sowie alle Spalten F:
Nur eine uncodierte Bezeichnung der Waren ermöglicht den Zollbehörden, die Waren zu identifizieren. Allgemeine Begriffe (wie "Sammelladung", "Stückgut", "Teile" oder "Güter jeder Art") oder ungenaue Beschreibungen können nicht akzeptiert werden. Eine nicht erschöpfende Liste solcher allgemeinen Begriffe und Beschreibungen wird von der Kommission veröffentlicht.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B3, B4, C1, D1, D2, E1 und E2:
Es handelt sich um die übliche Handelsbezeichnung. Ist die Warennummer anzugeben, so muss diese Bezeichnung so genau sein, dass sie die Einreihung der Ware ermöglicht.
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten B1, B2, H1 bis H5 und I1:
Unter Warenbezeichnung ist die übliche Handelsbezeichnung der Ware zu verstehen. Mit Ausnahme der Fälle der Abfertigung von Nicht-Unionswaren zum Zolllagerverfahren in einem öffentlichen Zolllager des Typs I, II oder III oder in einem privaten Zolllager muss die Handelsbezeichnung so genau sein, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare und richtige Einreihung der Waren möglich ist.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D3, G4, G5, H6 und H7:
Nur eine uncodierte Bezeichnung der Waren ermöglicht den Zollbehörden, die Waren zu identifizieren.
18 06 000 000Verpackung
Dieses Datenelement bezieht sich auf Einzelheiten der Verpackung der Waren, die Gegenstand der Anmeldung oder Mitteilung sind.
18 06 003 000 Art der Packstücke
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Code für die Art der Packstücke.
18 06 004 000 Anzahl der Packstücke
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Gesamtzahl der Packstücke ausgehend von der kleinsten externen Verpackungseinheit. Dabei handelt es sich um die Anzahl der Einzelpositionen, die so verpackt sind, dass sie nicht ohne Entfernen der Verpackung getrennt werden können, oder bei unverpackter Ware um die Stückzahl.
Bei Schüttgut ist diese Angabe nicht erforderlich.
18 06 054 000 Versandzeichen
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe der Zeichen und Nummern auf Beförderungseinheiten oder Verpackungen in freier Form.
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A1, A3, C1, E2, G4 und I1:
Diese Angabe ist gegebenenfalls nur für verpackte Ware erforderlich. Bei Containerfracht kann die Containernummer die Versandzeichen ersetzen, der Wirtschaftsbeteiligte kann die Versandzeichen gegebenenfalls jedoch zusätzlich angeben. Eine UCR oder die Nummern im Beförderungspapier können die Versandzeichen ersetzen, wenn so eine eindeutige Identifizierung aller Packstücke der Sendung möglich ist.
18 07 000 000Gefahrguttransport
18 07 055 000UN-Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Die UN-Gefahrgutnummer (UNDG) ist eine Seriennummer, die die Vereinten Nationen den in einer Liste der am häufigsten beförderten Gefahrgüter enthaltenen Stoffen und Artikeln zuweist.
18 08 000 000CUS-Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Die CUS-Nummer (Customs Union and Statistics) ist eine Kennung, die chemischen Stoffen und Zubereitungen im Rahmen des Europäischen Zollinventars chemischer Erzeugnisse (ECICS) zugewiesen wird.
Ist für die betreffenden Waren in den im TARIC veröffentlichten Rechtsvorschriften der Union keine Maßnahme festgelegt worden, kann der Anmelder diese Nummer auf freiwilliger Basis angeben, wobei die Vorlage dieser Nummer einen geringeren Aufwand als eine vollständige Beschreibung der Ware bedeuten würde.
Tabellenspalten B1 und H1:
Unterliegen die betreffenden Waren einer Maßnahme, die in den im TARIC veröffentlichten Rechtsvorschriften der Union festgelegt wurde und sich auf einen CUS-Code bezieht, so ist der CUS-Code anzugeben.
18 09 000 000Warennummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B1 bis B4, C1, H1 bis H7 und I1:

Anzugeben ist die Warennummer der betreffenden Warenposition.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 und A2:
Es ist der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems zu verwenden.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 bis D3 und E1:
Es ist mindestens der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems zu verwenden.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E2:
Diese Angaben erfolgen in Form des Codes der Unterposition des Harmonisierten Systems bzw. des Codes der Kombinierten Nomenklatur gemäß den nationalen Vorschriften.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F15, F50 und F51:
Anzugeben ist der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems für die angemeldeten Waren. Im Falle der Beförderung im Huckepackverkehr ist der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems der Waren anzugeben, die vom passiven Beförderungsmittel verbracht werden.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F20 bis F24, F26 bis F33, F43, G4 und G5:
Anzugeben ist der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems für die angemeldeten Waren. Diese Angabe ist für Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken bestimmt sind, nicht erforderlich.
18 09 056 000 Code der Unterpositionen des Harmonisierten Systems
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems.
18 09 057 000 Code der Kombinierten Nomenklatur
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind die beiden zusätzlichen Ziffern des Codes der Kombinierten Nomenklatur.
18 09 058 000 TARIC-Code
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die der betreffenden Warenposition entsprechende TARIC-Unterposition.
18 09 059 000 TARIC-Zusatzcode
Alle verwendeten relevanten Spalten mit den Datenanforderungen:
Anzugeben ist der bzw. sind die der betreffenden Warenposition entsprechende(n) TARIC-Zusatzcode(s).
18 09 060 000 Nationaler Zusatzcode
Alle verwendeten relevanten Spalten mit den Datenanforderungen:
Anzugeben ist der bzw. sind die der betreffenden Warenposition entsprechende(n) nationale(n) Zusatzcode(s).
18 10 000 000Art der Waren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Waren in Postsendungen anzugeben.

Gruppe 19 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)

19 01 000 000Container-Kennnummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1, A3, B1 bis B4, D1 bis D3 und E1:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die voraussichtliche Situation beim Überschreiten der Außengrenze der Union anzugeben, und zwar auf der Grundlage der Informationen, die zum Zeitpunkt der Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten oder der Förmlichkeiten des Versandverfahrens verfügbar sind, oder der Vorlage des Antrags auf den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F15, F20 bis 22, F26 bis F29, F31, F33, F40, F41, F45 bis F51:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die voraussichtliche Situation beim Überschreiten der Außengrenze der Union anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H4:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Situation beim Überschreiten der Außengrenze der Union anzugeben.
19 02 000 000Nummer der Beförderung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Fahrtkennung des Beförderungsmittels, z.B. Reisenummer, Die IATA-Flugnummer oder Fahrtnummer, soweit anwendbar.
Werden bei der Beförderung auf dem Luftweg Waren von dem Luftfahrtunternehmen im Rahmen einer Code-Sharing-Vereinbarung oder einer ähnlichen vertraglichen Vereinbarung befördert, so ist die Flugnummer der Code-Sharing-Partner zu verwenden.
19 03 000 000Verkehrszweig an der Grenze
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1, B2, B3, D1 und D2:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B4:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren das betreffende Steuergebiet verlassen sollen.
Alle verwendeten relevanten Spalten der Tabelle mit den Datenanforderungen F und G2:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, in dem die Waren voraussichtlich im Zollgebiet der Union eintreffen.
Im Huckepackverkehr finden die für D.E. 19 08 000 000 "Aktive Grenzverkehrsmittel" festgelegten Regelungen Anwendung.
Wird Luftfracht mit einem anderen Verkehrszweig als auf dem Luftweg befördert, ist der andere Verkehrszweig anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H4:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht worden sind.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren in das betreffende Steuergebiet verbracht worden sind.
19 04 000 000Inländischer Verkehrszweig
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1, B2, B3 und D1:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der beim Abgang benutzte Verkehrszweig anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 und H2 bis H5:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der bei der Ankunft benutzte Verkehrszweig anzugeben.
19 05 000 000Transportmittel, Abgang
19 05 061 000 Art der Identifizierung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Kennnummer anzugeben.
19 05 017 000 Kennnummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B3:
Anzugeben ist das Kennzeichen des Beförderungsmittels, auf das die Waren bei den Ausfuhrförmlichkeiten oder den Förmlichkeiten des Versandverfahrens unmittelbar verladen werden (oder bei mehreren Beförderungsmitteln das Kennzeichen des antreibenden Beförderungsmittels). Wenn Zugmaschine und Auflieger verschiedene Kennzeichen tragen, sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger und die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine anzugeben.
Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben möglich:

Beförderungsmittel

Kennzeichnung

Beförderung auf dem Seeweg und auf BinnenwasserstraßenSchiffsname
Beförderung auf dem LuftwegNummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben)
Beförderung auf der StraßeKennzeichen des Fahrzeugs/Aufliegers
Beförderung im EisenbahnverkehrWagennummer

Anzugeben ist bei der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen die IMO-Schiffsnummer bzw. die ENI-Schiffsnummer. Die Kennzeichnung für andere Beförderungsarten entspricht der in den Spalten B1, B2 und B3 der Tabelle mit den Datenanforderungen festgelegten Kennzeichnung.
Erfolgt die Beförderung der Waren durch eine Zugmaschine und einen Auflieger, so sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger anzugeben. Ist das Kennzeichen der Zugmaschine nicht bekannt, so ist das Kennzeichen des Aufliegers anzugeben.

19 05 062 000 Staatszugehörigkeit
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels, auf das die Waren bei den Ausfuhrförmlichkeiten oder der Förmlichkeiten des Versandverfahrens unmittelbar verladen werden (oder bei mehreren Beförderungsmitteln die Staatszugehörigkeit des schiebenden bzw. ziehenden Beförderungsmittels) anzugeben. Wenn Zugmaschine und Auflieger verschiedene Staatszugehörigkeiten aufweisen, ist die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine anzugeben.
Erfolgt die Beförderung der Waren durch eine Zugmaschine und einen Anhänger, so ist die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine und des Anhängers anzugeben. Ist die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine nicht bekannt, so ist die Staatszugehörigkeit des Anhängers anzugeben.
19 06 000 000Transportmittel bei Ankunft
19 06 061 000 Art der Identifizierung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Kennnummer anzugeben.
19 06 017 000 Kennnummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 und H3 bis H5:
Anzugeben ist das Kennzeichen des Beförderungsmittels (bzw. der Beförderungsmittel), auf das die Waren bei ihrer Gestellung bei der Zollstelle, bei der die Bestimmungsförmlichkeiten erfüllt werden, unmittelbar verladen werden. Tragen Zugmaschine und Anhänger verschiedene Kennzeichen, so sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Anhänger anzugeben.
Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben möglich:

Beförderungsmittel

Kennzeichnung

Beförderung auf dem Seeweg und auf BinnenwasserstraßenSchiffsname
Beförderung auf dem LuftwegNummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben)
Beförderung auf der StraßeKennzeichen des Fahrzeugs/Anhängers
Beförderung im EisenbahnverkehrWagennummer

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G4:
Anzugeben ist bei der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen die IMO-Schiffsnummer bzw. die ENI-Schiffsnummer. Die Kennzeichnung für andere Beförderungsarten entspricht der in den Spalten H1 und H3 bis H5 der Tabelle mit den Datenanforderungen festgelegten Kennzeichnung.

19 07 000 000Beförderungsmittel
19 07 063 000 Containernummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Kennungen (Buchstaben und/oder Ziffern) zur Identifizierung des Containers.
Für andere Beförderungsarten als die Beförderung auf dem Luftweg ist ein Container ein kastenförmiger Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, der verstärkt sowie stapelbar ist und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden kann.
Im Luftverkehr sind Container kastenförmige Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, die verstärkt sind und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden können.
Im Zusammenhang mit diesem Datenelement gelten Wechselbehälter und Sattelanhänger für den Straßen- und Schienenverkehr als Container.
Falls zutreffend ist bei Containern gemäß ISO-Norm Nr. 6346 die vom Bureau International des Containers et du Transport Intermodal (B.I.C.) zugewiesene Kennung (Präfix) zusätzlich zur Containernummer anzugeben.
Bei Wechselbehältern und Sattelanhängern ist der durch die europäische Norm EN 13044 eingeführte ILU-Code (Code zur Identifizierung intermodaler Ladeeinheiten) zu verwenden.
19 07 044 000 Warenreferenz
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist/sind für jeden Container die Nummer (n) der Warenposition (n) für die in diesem Container beförderten Güter.
19 07 064 000 Containergröße und Containerarten
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Codierte Angaben zur Feststellung der Merkmale wie Größe und Art des Containers.
19 07 065 000 Füllmenge des Containers
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Codierte Angaben über die Füllmenge des Containers.
19 07 066 000 Art des Bereitstellers der Container
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Code zur Identifizierung der Art des Bereitstellers des Containers.
19 08 000 000Aktive Grenzverkehrsmittel
19 08 061 000 Art der Identifizierung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Kennnummer anzugeben.
19 08 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist das Kennzeichen des aktiven Beförderungsmittels beim Überschreiten der Außengrenze der Union.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1, B3, D1, D2, D3 und D4:
Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist aktives Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Beispiel: Im Falle "Lastkraftwagen auf Seeschiff" ist das Schiff das aktive Beförderungsmittel. Im Falle "Zugmaschine mit Auflieger" ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel. Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben zu machen:

Beförderungsmittel

Kennzeichnung

Beförderung auf dem Seeweg und auf BinnenwasserstraßenSchiffsname
Beförderung auf dem LuftwegNummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben)
Beförderung auf der StraßeKennzeichen des Fahrzeugs/Anhängers
Beförderung im EisenbahnverkehrWagennummer

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E2:
Es sind die Begriffsbestimmungen für D.E. 19 05 000 000 "Abgangstransportmittel" zu verwenden.
Bei der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen sind die IMO-Schiffsnummer bzw. die ENI-Schiffsnummer anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F:
Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben zu machen:

Beförderungsmittel

Kennzeichnung

Beförderung auf dem
Seeweg und auf Binnenwasserstraßen
IMO-Schiffsnummer oder eindeutige europäische Schiffsnummer (ENI)
Beförderung auf dem LuftwegNummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben)
Beförderung auf der StraßeAmtliches Kennzeichen des Fahrzeugs/Anhängers
Beförderung im EisenbahnverkehrZugnummer

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G2:
Der zuvor für die betreffenden Waren abgegebenen summarischen Eingangsanmeldung entsprechend ist bei der Beförderung auf dem Seeweg die IMO-Schiffsnummer und bei der Beförderung auf dem Luftweg die IATA-Flugnummer anzugeben.
Werden bei der Beförderung auf dem Luftweg Waren von dem Luftfahrtunternehmen im Rahmen einer Code-Sharing-Vereinbarung befördert, so ist die Flugnummer der Code-Sharing-Partner zu verwenden.

19 08 062 000 Staatszugehörigkeit
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Staatszugehörigkeit des beim Überschreiten der Außengrenze der Union benutzten aktiven Beförderungsmittels anzugeben.
Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist aktives Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Beispiel: Im Falle "Lastkraftwagen auf Seeschiff" ist das Schiff das aktive Beförderungsmittel. Im Falle "Zugmaschine mit Auflieger" ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel.
19 08 067 000 Art des Beförderungsmittels
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Beförderungsmittels anzugeben.
19 09 000 000Grenzüberschreitendes passives Beförderungsmittel
19 09 061 000 Art der Identifizierung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Kennnummer anzugeben.
19 09 017 000 Kennnummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Bei Huckepackverkehr ist das Kennzeichen des passiven Beförderungsmittels anzugeben, das von einem in D.E. 19 08 000 000 "Aktives Grenzverkehrsmittel" Beispiel: Im Falle "Lastkraftwagen auf Seeschiff" ist der Lastkraftwagen das passive Beförderungsmittel;
Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben zu machen:

Beförderungsmittel

Kennzeichnung

Beförderung auf dem Seeweg und
auf Binnenwasserstraßen

Schiffsname
Beförderung auf dem LuftwegNummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben)
Beförderung auf der StraßeKennzeichen des Fahrzeugs/Anhängers
Beförderung im EisenbahnverkehrWagennummer

Bei der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen sind die IMO-Schiffsnummer bzw. die ENI-Schiffsnummer anzugeben.

19 09 062 000 Staatszugehörigkeit
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Staatszugehörigkeit des passiven Beförderungsmittels anzugeben, das von einem aktiven Beförderungsmittel beim Überschreiten der Außengrenze der Union befördert wird.
Im Huckepackverkehr ist unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes die Staatszugehörigkeit des passiven Beförderungsmittels anzugeben. Im Huckepackverkehr ist unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes die Staatszugehörigkeit des passiven Beförderungsmittels anzugeben. Das passive Beförderungsmittel ist das von einem in D.E. 19 08 000 000 "Aktives Grenzverkehrsmittel" Beispiel: Im Falle "Lastkraftwagen auf Seeschiff" ist der Lastkraftwagen das passive Beförderungsmittel;
19 09 067 000 Art des Beförderungsmittels
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Beförderungsmittels anzugeben.
19 10 000 000Verschluss:
19 10 068 000 Anzahl der Verschlüsse
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Anzahl der gegebenenfalls am Transportmittel angebrachten Verschlüsse.
19 10 015 000 Kennung
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1, F10 bis F15, F40, F41, F45 bis F51, G4 und G5:
Die Kennnummern der gegebenenfalls an der Beförderungsausrüstung angebrachten Zollverschlüsse.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 bis D3:
Die Angabe ist zu machen, wenn die Anmeldung von einem zugelassenen Versender abgegeben wird, sofern die ihm erteilte Bewilligung die Verwendung von Verschlüssen vorsieht oder wenn einem Inhaber des Versandverfahrens eine Bewilligung zur Verwendung von besonderen Verschlüssen erteilt worden ist.
19 11 000 000 Kennnummer des Postbehälters
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ein Postbehälter ist eine Ladeeinheit zur Beförderung von Postsendungen.
Anzugeben sind die von einem Postbetreiber zugewiesenen Kennnummern der Postbehälter, aus denen die konsolidierte Sendung besteht.

Gruppe 99 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)

99 01 000 000Laufende Nummer des Kontingents
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die laufende Nummer des vom Anmelder beantragten Zollkontingents.
99 02 000 000Art der Sicherheitsleistung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Sicherheitsleistung für das betreffende Verfahren anzugeben.
99 03 000 000Referenznummer der Sicherheitsleistung:
99 03 069 000 Referenznummer der Sicherheitsleistung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Referenznummer der Sicherheitsleistung.
99 03 070 000 Zugriffscode
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Zugriffscode.
99 03 012 000 Währung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der der zu deckende Betrag festgesetzt wird.
99 03 071 000 Zu deckender Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Betrag der Zollschuld, der im Zusammenhang mit der betreffenden Anmeldung entstehen kann oder entstanden ist und somit durch die Sicherheitsleistung gedeckt werden muss.
99 03 072 000 Zollstelle der Sicherheitsleistung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der Zollstelle anzugeben, bei der die Sicherheitsleistung eingetragen ist.
99 03 073 000 Andere Zeichen der Sicherheitsleistung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ist eine Sicherheitsleistung nicht für alle Länder des gemeinsamen Versandverfahrens gültig, so sind die entsprechenden Codes für die betreffenden Länder bzw. das betreffende Land des gemeinsamen Versandverfahrens anzugeben.
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Referenznummer der Sicherheitsleistung für den betreffenden Vorgang und gegebenenfalls der Zugriffscode und die Zollstelle der Sicherheitsleistung.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 und D2:
Anzugeben ist die Höhe der Sicherheitsleistung für das betreffende Verfahren, außer für Warenbeförderungen im Eisenbahnverkehr.
99 04 000 000Sicherheitsleistung nicht gültig für
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Ist eine Sicherheitsleistung nicht für alle Länder des gemeinsamen Versandverfahrens gültig, so sind nach "nicht gültig für ..." die für das betreffende Land oder die betreffenden Länder des gemeinsamen Versandverfahrens entsprechenden Codes anzugeben.
99 05 000 000Art des Geschäfts
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und Positionen ist die Art des betreffenden Geschäfts anzugeben.
99 06 000 000Statistischer Wert
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der Betrag des sich nach den geltenden Unionsvorschriften ergebenden statistischen Wertes in der Währungseinheit, deren Code in D.E. 14 17 000 000 "Interne Währungseinheit" angegeben ist. Ist in D.E. 14 17 000 000 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, ist die Währungseinheit des Mitgliedstaates zu verwenden, in dem die Ausfuhr- bzw. Einfuhrförmlichkeiten gemäß den geltenden Unionsvorschriften erfüllt werden."

.

Anhang II

"Anhang C

Spalte in Anhang BAnmeldungen/Meldungen/Nachweis des zollrechtlichen Status von UnionswarenÜbergangsdatenanforderungen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 (TDA)Spalte in Anhang DProjekt im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2151 Arbeitsprogramm UZK
A1Summarische AusgangsanmeldungAnhang 9 - Anlage Aentf.10. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
A2Summarische Ausgangsanmeldung - ExpressgutsendungenAnhang 9 - Anlage Aentf.10. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
A3Wiederausfuhrmitteilungentf.entf.10. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
B1Ausfuhranmeldung und WiederausfuhranmeldungAnhang 9 - Anlage C1entf.10. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
B2Besonderes Verfahren - Veredelung - Anmeldung zur passiven VeredelungAnhang 9 - Anlage C1entf.12. EU-ZK Besondere Verfahren - Komponente 1 Nationales SP EXP
B3Anmeldung von Unionswaren zum ZolllagerverfahrenAnhang 9 - Anlage C1entf.12. EU-ZK Besondere Verfahren - Komponente 1 Nationales SP EXP
B4Anmeldung zur Versendung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebietenentf.B410. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
C1Vereinfachte AusfuhrzollanmeldungAnhang 9 - Anlage Aentf.10. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
C2Gestellung der Waren im Fall einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder im Rahmen von Zollanmeldungen, die vor der Gestellung der Waren bei der Ausfuhr eingereicht werden.entf.C212. EU-ZK Besondere Verfahren - Komponente 1 Nationales SP EXP
D1Besonderes Verfahren - Anmeldung zum VersandverfahrenAnhang 9 - Anlagen C1 und C2entf.9. EU-ZK: Upgrade des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NCTS) - Phase 5
D2Besonderes Verfahren - Anmeldung zum Versandverfahren mit verringertem Datensatz - (Eisenbahn-, Luft- und Seeverkehr)entf.entf.9. EU-ZK: Upgrade des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NCTS) - Phase 5
D3Besonderes Verfahren - Versand - Verwendung eines elektronischen Beförderungspapiers als Zollanmeldung - (Beförderung im Luft- und Seeverkehr)D3Nationales System, das nicht unter den Durchführungsbeschluss 2019/2151 fällt
D4Gestellungsmitteilung in Bezug auf die vorab eingereichte Anmeldung zum Versandverfahrenentf.entf.9. EU-ZK: Upgrade des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NCTS) - Phase 5
E1Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren (T2L/T2LF)Anhang 9 - Anlage C1entf.8. EU-ZK Nachweis des Unionscharakters (PoUS) - Phase 1
E2Warenmanifestentf.entf.8. EU-ZK Nachweis des Unionscharakters (PoUS) - Phase 2
F10See- und Binnenschiffsverkehr - vollständiger Datensatz - Namenskonnossement mit den erforderlichen Angaben vom EmpfängerAnhang 9 - Anlage Aentf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
F11See- und Binnenschiffsverkehr - vollständiger Datensatz - Sammelkonnossement basierend auf Hauskonnossement(s) mit den erforderlichen Angaben vom Empfänger bis auf Ebene des untersten Hauskonnossementsentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
F12See- und Binnenschiffsverkehr - unvollständiger Datensatz - nur Sammelkonnossemententf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
F13See- und Binnenschiffsverkehr - unvollständiger Datensatz - nur Namenskonnossemententf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
F14See- und Binnenschiffsverkehr - unvollständiger Datensatz - nur Hauskonnossemententf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
F15See- und Binnenschiffsverkehr - unvollständiger Datensatz - Hauskonnossement mit den erforderlichen Angaben vom Empfängerentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
F16See- und Binnenschiffsverkehr - unvollständiger Datensatz - Erforderliche Angaben, die vom Empfänger auf der untersten Ebene des Beförderungsvertrags vorzulegen sind (unterstes Hauskonnossement, wenn das Sammelkonnossement kein Namenskonnossement ist)entf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
F20Luftfracht (allgemein) - vollständiger Datensatz, eingereicht vor dem VerladenAnhang 9 - Anlage Aentf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F21Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor der Ankunft eingereichter MAWBentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F22Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor der Ankunft eingereichter HAWB -Unvollständiger Datensatz, der von einer Person gemäß Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex und im Einklang mit Artikel 127 Absatz 6 eingereicht wird 113(1)entf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F23Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen im Einklang mit Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichter Mindestdatensatz ohne Nummer des MAWBentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F24Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen im Einklang mit Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichter Mindestdatensatz mit Nummer des MAWBentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F25Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen im Einklang mit Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichte Nummer des MAWBentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F26Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichter Mindestdatensatz mit zusätzlichen Angaben zum HAWBentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F27Luftfracht (allgemein) - vor der Ankunft eingereichter vollständiger Datensatzentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F28Luftfracht (allgemein) - vor dem Verladen eingereichter vollständiger Datensatz - Direkt AWBentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F29Luftfracht (allgemein) - vor der Ankunft eingereichter vollständiger Datensatz - Direkt AWBentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F30Expressgutsendungen - vor der Ankunft eingereichter vollständiger DatensatzAnhang 9 - Anlage Aentf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F31Summarische Eingangsanmeldung - Expressgutsendungen für Luftfracht im Allgemeinen - Vom Expressbeförderer vor der Ankunft eingereichter vollständiger Datensatzentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F32Summarische Eingangsanmeldung - Expressgutsendungen - Mindestdatensatz, der im Zusammenhang mit Situationen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 vor dem Verladen einzureichen istentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 1
F33Summarische Eingangsanmeldung - Expressgutsendungen für Luftfracht im Allgemeinen - unvollständiger Datensatz - HAWB, der vor der Ankunft von einer Person gemäß Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex und im Einklang mit Artikel 113 Absatz 1 eingereicht wirdentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F40Postsendungen - unvollständiger Datensatz - Angaben zum Sammelbeförderungspapier im Straßenverkehrentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
F41Postsendungen - unvollständiger Datensatz - Angaben zum Sammelbeförderungspapier im Schienenverkehrentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
F42Postsendungen - unvollständiger Datensatz - im Einklang mit den für die betreffende Beförderungsart anzuwendenden Fristen eingereichter MAWB mit den erforderlichen Informationen zum Postfrachtbriefentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2
F43Postsendungen - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 und gemäß Artikel 113 Absatz 2 eingereichter Mindestdatensatzentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 1
F44Postsendung - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 und gemäß Artikel 113 Absatz 2 eingereichte Kennnummer des Postbehältersentf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 1
F45Postsendung - unvollständiger Datensatz - nur Sammelkonnossemententf.entf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
F50StraßengüterverkehrAnhang 9 - Anlage Aentf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
F51SchienengüterverkehrAnhang 9 - Anlage Aentf.17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3
G2Ankunftsmeldungentf.entf.13. EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung
G3Gestellung der Warenentf.entf.13. EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung
G4Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrungentf.entf.13. EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung
G5Ankunftsmeldung im Fall von Waren in vorübergehender Verwahrungentf.entf.13. EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung
H1Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und zur Überführung in ein besonderes Verfahren - besondere Verwendung - Anmeldung zur besonderen VerwendungAnhang 9 - Anlage C1H114. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H2Besonderes Verfahren - Lagerung - Anmeldung zum ZolllagerverfahrenAnhang 9 - Anlage C1H214. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H3Besonderes Verfahren - Verwendung - Anmeldung zur vorübergehenden VerwendungAnhang 9 - Anlage C1H314. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H4Besonderes Verfahren - Veredelung - Anmeldung zur aktiven VeredelungAnhang 9 - Anlage C1H414. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H5Anmeldung zur Verbringung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebietenentf.H514. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H6Zollanmeldung im Postverkehr zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr:entf.H614. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H7Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr für eine Sendung, die gemäß Artikel 23 Absatz 1 oder Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 von den Eingangsabgaben befreit istentf.H7
I1Vereinfachte EinfuhranmeldungAnhang 9 - Anlage AI114. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
I2Gestellung von Waren bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder im Rahmen von Zollanmeldungen, die vor der Gestellung der Waren bei der Einfuhr abgegeben werden.entf.I214. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme"

.

Anhang III

"Anhang D
Gemeinsame Datenanforderungen für Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren
(Artikel 2 Absatz 4a)

Titel I
Datenanforderungen

Kapitel 1
Einleitende Bemerkungen zur Tabelle mit den Datenanforderungen

(1) Die Angaben in der Anmeldung enthalten eine Reihe von Datenelementen, die je nach Zollverfahren zu verwenden sind.

(2) Die Datenelemente, die für das jeweilige Verfahren verwendet werden können, gehen aus der Tabelle mit den Datenanforderungen hervor. Der Status der in der Tabelle mit den Datenanforderungen festgelegten Datenelemente wird durch die unter Titel II näher erläuterten spezifischen Vorschriften zu den einzelnen Datenelementen nicht berührt. Die Vorschriften, die in allen Situationen gelten, in denen das betreffende Datenelement erforderlich ist, sind im Abschnitt "Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle" enthalten. Vorschriften, die für spezifische Spalten der Datenanforderungstabelle gelten, sind außerdem in spezifischen Abschnitten aufgeführt, die genau auf diese Spalten Bezug nehmen. Um die Situation jeder Spalte der Datenanforderungstabelle widerzuspiegeln, müssen sämtliche Vorschriften miteinander kombiniert werden.

(3) Die Buchstaben "A", "B" oder "C" gemäß Kapitel 2 Abschnitt 3 haben keinen Einfluss auf die Tatsache, dass bestimmte Daten nur erhoben werden, wenn die Umstände es erfordern. So wird beispielsweise die besondere Maßeinheit (Status "A") nur erhoben, wenn dies in den im TARIC veröffentlichten Rechtsvorschriften der Union vorgesehen ist.

(4) Die Buchstaben "A", "B" oder "C" gemäß Kapitel 2 Abschnitt 3 können um Bedingungen oder Präzisierungen ergänzt werden, die in den Fußnoten zu der Tabelle mit den Datenanforderungen in Kapitel 3 Abschnitt 1 aufgelistet sind.

(5) Wenn der Mitgliedstaat, der die Zollanmeldung annimmt, dies zulässt, kann eine Zollanmeldung (Spalten H1 bis H6) oder eine vereinfachte Anmeldung (Spalte I1) Warenpositionen enthalten, für die unterschiedliche Verfahrenscodes gelten, vorausgesetzt, dass diese Verfahrenscodes den gleichen Datensatz gemäß Kapitel 3 Abschnitt 1 verwenden und zur gleichen Spalte der Matrix gemäß Kapitel 2 gehören. Diese Möglichkeit ist jedoch für Zollanmeldungen im Rahmen der zentralen Zollabwicklung nach Artikel 179 des Zollkodex nicht anzuwenden.

(6) Ohne die Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen gemäß diesem Anhang zu berühren und unbeschadet des Artikels 15 des Zollkodex basiert der Inhalt der den Zollbehörden für eine bestimmte Anforderung übermittelten Daten auf den dem Wirtschaftsbeteiligten zum Zeitpunkt der Übermittlung an die Zollbehörden bekannten Informationen.

(7) Eine Expressgutsendung im Sinne dieses Anhangs ist eine von einem integrierten Dienstleister beförderte Einzelposition, bei der Abholung, Beförderung, Zollabfertigung und Zustellung der Pakete beschleunigt bzw. zu einem festgelegten Termin erfolgen, wobei während der gesamten Dauer der Dienstleistung die Position des Pakets verfolgt werden kann und so die Kontrolle darüber gewahrt bleibt.

(8) Die Verwendung der Begriffe summarische Eingangsanmeldung in diesem Anhang bezieht sich auf die in Artikel 5 Absatz 9 des Zollkodex vorgesehene summarischen Eingangsanmeldungen.

(9) Die vereinfachten Anmeldungen gemäß Artikel 166 des Zollkodex enthalten die in Spalte I1 aufgeführten Angaben.

(10) Die Anforderungen in Bezug auf die Verfahren in den übrigen Spalten der Tabelle mit den Datenanforderungen, insbesondere bei den in ergänzenden Anmeldungen bereitzustellenden Informationen, werden von der verkürzten Liste der Datenelemente bei Verfahren der Spalte I1 nicht eingeschränkt oder beeinflusst.

(11) Die Formate, Codes und gegebenenfalls die Struktur der in diesem Anhang beschriebenen Datenanforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 festgelegt worden.

(12) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Liste der Angaben, die sie für die in diesem Anhang aufgeführten Verfahren benötigen. Die Liste dieser Angaben wird von der Kommission veröffentlicht.

Kapitel 2
Tabelle - Legende

Abschnitt 1
Spaltenüberschriften

SpaltenAnmeldungen/Meldungen/Nachweis des zollrechtlichen Status von UnionswarenRechtsgrundlage
Nummer des DatenelementsLaufende Nummer für das betreffende Datenelement
Bezeichnung des DatenelementsBezeichnung des betreffenden Datenelements
Feld Nr.Hinweis auf das Feld, das das betreffende Datenelement in den papiergestützten Zollanmeldungen enthält.
H1Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und zur Überführung in ein besonderes Verfahren - besondere Verwendung - Anmeldung zur besonderen VerwendungAnmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr: Artikel 5 Absatz 12, Artikel 162 und 201 des Zollkodex Anmeldung zur besonderen Verwendung: Artikel 5 Absatz 12, Artikel 162, 210 und 254 des Zollkodex
H2Besonderes Verfahren - Lagerung - Anmeldung zum ZolllagerverfahrenArtikel 5 Absatz 12, Artikel 162, 210 und 240 des Zollkodex
H3Besonderes Verfahren - besondere Verwendung - Anmeldung zur vorübergehenden VerwendungArtikel 5 Absatz 12, Artikel 162, 210 und 250 des Zollkodex
H4Besonderes Verfahren - Veredelung - Anmeldung zur aktiven VeredelungArtikel 5 Absatz 12, Artikel 162, 210 und 256 des Zollkodex
H5Anmeldung zur Verbringung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen SondergebietenArtikel 1 Nummer 3 des Zollkodex
H6Zollanmeldung im Postverkehr zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr:Artikel 5 Nummer 12, Artikel 162 und 201 des Zollkodex
I1Vereinfachte EinfuhranmeldungArtikel 5 Absatz 12 und Artikel 166 des Zollkodex
I2Gestellung von Waren bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder im Rahmen von Zollanmeldungen, die vor der Gestellung der Waren bei der Einfuhr abgegeben werden.Artikel 5 Absatz 33, Artikel 171 und 182 des Zollkodex

Abschnitt 2
Datengruppen

GruppeBezeichnung der Gruppe
Gruppe 1Informationsanzeige (einschließlich Verfahrenscodes)
Gruppe 2Hinweise auf Nachrichten, Dokumente, Bescheinigungen, Bewilligungen
Gruppe 3Beteiligte
Gruppe 4Zollwertangaben/Abgaben
Gruppe 5Daten/Fristen/Zeiträume/Orte/Länder/Regionen
Gruppe 6Nämlichkeit der Waren
Gruppe 7Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)
Gruppe 8Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)

Abschnitt 3
Zeichen in den Feldern

ZeichenBeschreibung der Zeichen
AObligatorisch: Diese Daten werden von jedem Mitgliedstaat verlangt.
BFakultativ für die Mitgliedstaaten: Es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob sie diese Angaben verlangen oder nicht.
CFakultativ für Wirtschaftsbeteiligte: Diese Angaben können die Wirtschaftsbeteiligten von sich aus machen, dürfen von den Mitgliedstaaten jedoch nicht verlangt werden.
XErforderliches Datenelement auf der Ebene der Positionen der Warenanmeldung. Die Angaben auf der Ebene der Warenpositionen gelten nur für die betreffenden Warenpositionen.
YErforderliches Datenelement auf der Kopfebene in der Warenanmeldung. Die Angaben auf der Kopfebene gelten nur für die angemeldeten Warenpositionen.

Eine Kombination der Zeichen "X" und "Y" bedeutet, dass das jeweilige Datenelement vom Anmelder auf jeder der betreffenden Ebenen angegeben werden kann.

Kapitel 3

Abschnitt 1
Tabelle mit den Datenanforderungen

(Die Fußnoten zu dieser Tabelle finden sich am Ende der Tabelle)

Gruppe 1 - Nachrichteninhalt (einschließlich Verfahrenscodes)

HI
D.E.D.E. BezeichnungFeld Nr.12345612
1/1Art der Anmeldung1/1A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
1/2Art der zusätzlichen Anmeldung1/2A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
1/6Positionsnummer32A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
[3]
X
1/8Unterschrift /
Authentifizierung
54A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
1/10Verfahren37 (1)A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
1/11Zusätzliches Verfahren37 (2)A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
[5]
X

Gruppe 2 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen

HI
D.E.D.E. BezeichnungFeld Nr.12345612
2/1Vereinfachte Zollanmeldung
Vorpapiere
40A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
[5]
XY
A
XY
2/2Zusätzliche Angaben44A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
2/3Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, zusätzliche Verweise44A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
X
A
[7] [9]
XY
2/4Referenznummer/UCR7C
XY
C
XY
C
XY
C
XY
C
XY
C
XY
C
XY
2/5LRNA
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
2/6Zahlungsaufschub48B
Y
B
Y
B
Y
2/7Kennnummer des Lagers49B
[11]
Y
A
Y
B
[11]
Y
B
[11]
Y
B
[11]
Y

Gruppe 3 - Beteiligte

HI
D.E.D.E. BezeichnungFeld Nr.12345612
3/1Ausführer2A
[12]
A
XY
A
[12]
A
XY
A
[12]
A
XY
A
[12]
A
XY
A
[12]
A
XY
A
[12]
A
XY
3/2Kennnummer des Ausführers2 (Nr.)A
[14]
A
XY
A
[14]
A
XY
A
[14]
A
XY
A
[14]
A
XY
A
[14]
A
XY
3/15Einführer8A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
3/16Kennnummer des Einführers8 (Nr.)A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
3/17Anmelder14A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
3/18Kennnummer des Anmelders14 (Nr.)A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
3/19Vertreter14A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
A
[12]
Y
3/20Kennnummer des Vertreters14 (Nr.)A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
3/21Code für den Status des Steuervertreters14A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
3/24Verkäufer2A
[12]
XY
3/25Kennnummer des Verkäufers2 (Nr.)A
XY
3/26Käufer8A
[12]
XY
3/27Kennnummer des Käufers8 (Nr.)A
XY
3/37Kennnummer zusätzliche(r) Wirtschaftsbeteiligte(r) in der Lieferkette44C
XY
C
XY
C
XY
C
XY
C
XY
C
XY
C
XY
3/39Kennnummer des Bewilligungsinhabers44A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
[3]
Y
3/40Kennnummer für zusätzliche steuerliche Verweise44A
XY
A
XY
3/41Kennnummer der Person, die bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder zuvor abgegebener Zollanmeldungen die Waren gestelltA
Y
3/45Kennnummer des SicherheitsleistendenA
Y
A
Y
A
Y
3/46Kennnummer der Person, die die Abgabe entrichtetA
Y
A
Y
A
Y
A
Y

Gruppe 4 - Zollwertangaben/Abgaben

HI
D.E.D.E. BezeichnungFeld Nr.12345612
4/1Lieferbedingungen20A
[16]
Y
B
Y
B
Y
A
Y
4/3Abgabenberechnung - Art der Abgabe47 (Art)A
[18] [19]
X
A
[18] [19]
X
A
[18] [19]
X
A
[18] [19]
X
4/4Abgabenberechnung - Bemessungsgrundlage47 (Bemessungsgrundlage)A
[18] [19]
X
B
X
A
[18] [19]
X
A
[18] [19]
X
A
[18] [19]
X
4/5Abgabenberechnung - Abgabensatz47 (Satz)B
[18] [17]
X
B
[17]
X
B
[17]
X
B
[18] [17]
X
4/6Abgabenberechnung - geschuldeter Abgabenbetrag47 (Betrag)B
[18] [17]
X
B
[17]
X
B
[17]
X
B
[18] [17]
X
4/7Abgabenberechnung - insgesamt47 (Insgesamt)B
[18] [17]
X
B
[17]
X
B
[17]
X
B
[18] [17]
X
4/8Abgabenberechnung - Zahlungsart47 (ZA)B
[18]
X
B
X
B
X
B
[18] [17]
X
4/9Zuschläge und Abzüge45A
[20]
[16]
XY
B
XY
4/10Rechnungswährung22 (1)A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
[5]
Y
4/11In Rechnung gestellter Gesamtbetrag22 (2)C
Y
C
Y
C
Y
C
Y
C
Y
4/12Interne Währungseinheit44A
Y
A
Y
A
Y
4/13Indikatoren für die Bewertung45A
[20]
[16]
X
A
[21]
X
B
X
4/14Artikelpreis/Betrag42A
X
A
X
A
X
A
X
A
[5]
X
4/15Umrechnungskurs23B
[22]
Y
B
[22]
Y
B
[22]
Y
4/16Bewertungsmethode43A
X
B
X
B
X
B
X
4/17Präferenz36A
X
C
X
A
[23]
X
A
[23]
X
B
X
A
[5]
X
4/18WertA
X
4/19Kosten der Beförderung zum endgültigen BestimmungsortA
Y

Gruppe 5 -Daten/Fristen/Zeiträume/Orte/Länder/Regionen

HI
D.E.D.E. BezeichnungFeld Nr.12345612
5/8Code für das Bestimmungsland17aA
XY
A
XY
A
XY
A
XY
B
XY
5/9Code für die Bestimmungsregion17bB
XY
B
XY
B
XY
B
XY
B
XY
5/14Code für das Versendungsland/Ausfuhrland15aA
XY
B
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
[5]
XY
5/15Code für das Ursprungsland34aA
[28]
X
A
X
A
[28]
X
A
[28]
X
B
[28]
X
C
X
A
[5]
[28]
X
5/16Code für das Präferenzursprungsland34bA
[29]
X
C
X
A
[29]
X
A
[29]
X
B
[29]
X
A
[5]
[29]
X
5/23Warenort30A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
B
Y
A
Y
A
Y
5/26Zollstelle der Gestellung44A
[30]
Y
A
[30]
Y
A
[30]
Y
A
[30]
Y
A
[30]
Y
A
[30]Y
A
[30]
Y
5/27Überwachungszollstelle44A
[31]
Y
A
[31]
Y
A
[31]
Y
A
[31]
Y
A
[31]
Y
5/31Datum der AnnahmeA
XY
[51]
A
XY
[51]
A
XY
[51]
A
XY
[51]

Gruppe 6 - Nämlichkeit der Waren

HI
D.E.D.E. BezeichnungFeld Nr.12345612
6/1Eigenmasse (kg)38A
X
A
X
A
[32]
X
C
X
A
[5]
X
6/2Besondere Maßeinheiten41A
X
A
X
A
X
A
X
A
[32]
X
A
[5]
X
6/5Rohmasse (kg)35B
XY
A
XY
B
XY
B
XY
B
XY
A
Y
B
XY
A
[33]
XY
6/8Warenbezeichnung31A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
6/9Art der Packstücke31A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
[33]
X
6/10Anzahl der Packstücke31A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
[33]
X
6/11Versandzeichen31A
X
A
X
A
X
A
X
B
X
A
X
6/13CUS-Nummer31A
X
C
X
C
X
C
X
C
X
C
X
6/14Warennummer - Code der Kombinierten Nomenklatur33 (1)A
X
B
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
[5]
X
6/15Warennummer - TARIC-Code33 (2)A
X
B
X
A
X
A
X
B
X
B
X
A
[5]
X
6/16Warennummer - TARIC-Zusatzcode(s)33 (3)(4)A
X
B
X
A
X
A
X
B
X
A
[5]
X
6/17Warennummer - nationale(r) Zusatzcode(s)33 (5)B
X
B
X
B
X
B
X
B
X
B
[5]
X
6/18Packstücke insgesamt6B
Y
B
Y
B
Y
B
Y
6/19Art der WarenC
X

Gruppe 7 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)

HI
D.E.D.E. BezeichnungFeld Nr.12345612
7/2Container19A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
7/4Verkehrszweig an der Grenze25A
Y
B
Y
A
Y
A
Y
A
Y
7/5Inländischer Verkehrszweig26A
[41]
Y
B
[41]
Y
A
[41]
Y
A
[41]
Y
B
Y
7/9Kennzeichen des Beförderungsmittels bei der Ankunft18 (1)B
[43]
Y
B
[43]
Y
B
[43]
Y
B
[43]
Y
7/10Containernummer31A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
7/15Staatszugehörigkeit des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels21 (2)A
[46]
Y
A
[46]
Y
A
[46]
Y
B
[46]
Y

Gruppe 8 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)

HI
D.E.D.E. BezeichnungFeld Nr.12345612
8/1Laufende Nummer des Kontingents39A
X
A
[5]
X
8/2Art der Sicherheitsleistung52A
[49]
Y
A
Y
A
Y
8/3Referenznummer der Sicherheitsleistung52A
[49]
Y
A
Y
A
Y
8/5Art des Geschäfts24A
XY
B
XY
B
XY
A
XY
A
[32]
XY
8/6Statistischer Wert46A
[50]
X
B
[50]
X
A
[50]
X
A
[50]
X
A
[50]
X

Abschnitt 2
Anmerkungen

Nummer der AnmerkungBeschreibung der Anmerkung
[1][nicht genutzt]
[2][nicht genutzt]
[3]Diese Angaben sind nicht erforderlich, wenn vor der Gestellung der Waren eine Zollanmeldung gemäß Artikel 171 des Zollkodex abgegeben wurde.
[4][nicht genutzt]
[5]In den Fällen, in denen Artikel 166 Absatz 2 des Zollkodex (vereinfachte Anmeldungen auf der Grundlage von Bewilligungen) angewendet wird, können die Mitgliedstaaten von der Verpflichtung zur Vorlage dieser Angaben absehen, wenn sie aufgrund der in den Bewilligungen für die betreffenden Verfahren festgeschriebenen Anforderungen dieses Datenelement in der ergänzenden Anmeldung erheben können.
[6][nicht genutzt]
[7]Die Mitgliedstaaten können die Anmelder von dieser Verpflichtung entbinden, sofern sie mit ihren Systemen diese Information automatisch und zweifelsfrei den übrigen Angaben der Anmeldung entnehmen können.
[8][nicht genutzt]
[9]Diese Angabe ist nur dann zu machen, wenn Artikel 166 Absatz 2 des Zollkodex (vereinfachte Anmeldungen auf der Grundlage von Bewilligungen) angewendet wird; in diesem Fall ist es die Nummer der Bewilligung für das vereinfachte Verfahren. Allerdings kann dieses Datenelement auch die Nummer des betreffenden Beförderungspapiers enthalten.
[10][nicht genutzt]
[11]Diese Angabe ist erforderlich, wenn die Anmeldung zur Überführung in ein Zollverfahren zur Beendigung des Zolllagerverfahrens dient.
[12]Diese Angabe ist nur obligatorisch, wenn für den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten die EORI-Nummer oder eine von der Union anerkannte eindeutige Drittlandskennnummer nicht angegeben wird. Wird die EORI-Kennnummer oder die von der Union anerkannte eindeutige Drittlandskennnummer angegeben, sind Name und Anschrift nicht anzugeben.
[13][nicht genutzt]
[14]Diese Angabe ist nur zu übermitteln, wenn sie vorliegt.
[15][nicht genutzt]
[16]Die Mitgliedstaaten können von diesen Angaben absehen, wenn der Zollwert der betreffenden Waren nicht gemäß Artikel 70 des Zollkodex bestimmt werden kann. In diesen Fällen hat der Anmelder den betreffenden Zollbehörden jede andere Angabe zu machen oder zugehen zu lassen, die zur Bestimmung des Zollwerts verlangt wird.
[17][nicht genutzt]
[18]Diese Angabe wird für Waren, die für eine Einfuhrabgabenbefreiung in Betracht kommen, nicht verlangt, sofern die Zollbehörden sie nicht für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr der betreffenden Waren für erforderlich halten.
[19]Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn die Zollverwaltungen die Abgabenberechnungen für die Wirtschaftsbeteiligten auf der Grundlage anderer Angaben in der Anmeldung vornehmen.
[20]Außer in Fällen, in denen es für die korrekte Ermittlung des Zollwertes unerlässlich ist, sieht der Mitgliedstaat, der die Zollanmeldung annimmt, von der Verpflichtung ab, diese Angaben vorzulegen,
  • wenn der Zollwert der eingeführten Waren 20.000 EUR je Sendung nicht übersteigt, sofern es sich nicht um eine Teilsendung oder um mehrfache Sendungen desselben Absenders an denselben Empfänger handelt
    oder
  • wenn die Einfuhr nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt
    oder
  • bei Waren, die ständig zu den gleichen Handelsbedingungen von demselben Verkäufer an denselben Käufer geliefert werden.
[21]Diese Angaben sind nur zu machen, wenn der Abgabenbetrag gemäß Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex berechnet wird.
[22]Die Mitgliedstaaten können diese Informationen nur verlangen, wenn der Umrechnungskurs in einem Vertrag zwischen den betroffenen Parteien im Voraus festgesetzt wurde.
[23]Nur auszufüllen, wenn dies im Unionsrecht vorgesehen ist.
[24][nicht genutzt]
[25][nicht genutzt]
[26][nicht genutzt]
[27][nicht genutzt]
[28]Diese Angaben sind erforderlich, wenn
  1. keine Präferenzbehandlung erfolgt oder
  2. sich das Land des nicht präferenziellen Ursprungs vom Präferenzursprungsland unterscheidet.
[29]Diese Angaben sind erforderlich, wenn unter Verwendung des vorgesehenen Codes im D.E. 4/17 "Präferenz" eine Präferenzbehandlung erfolgt.
[30]Diese Angaben sind nur im Falle einer zentralen Zollabwicklung zu verwenden.
[31]Diese Angaben sind nur zu verwenden, wenn die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder die Zollanmeldung zur Überführung der Waren in ein anderes besonderes Verfahren als das Versandverfahren bei einer anderen Zollstelle als der in der jeweiligen Bewilligung angegebenen Überwachungszollstelle abgegeben wird.
[32]Diese Angaben sind nur bei Handelsgeschäften erforderlich, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind.
[33]Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Abrechnung der Waren in vorübergehender Verwahrung sich nur auf Teile der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung bezieht, die zuvor für die betreffenden Waren abgegeben wurde.
[34][nicht genutzt]
[35][nicht genutzt]
[36][nicht genutzt]
[37][nicht genutzt]
[38][nicht genutzt]
[39][nicht genutzt]
[40][nicht genutzt]
[41]Dieses Datenelement braucht nicht angegeben zu werden, wenn die Einfuhrförmlichkeiten am Ort des Grenzübertritts in das Zollgebiet der Union durchgeführt werden.
[42][nicht genutzt]
[43]Nicht zu verwenden bei Postsendungen oder Beförderung durch festinstallierte Transporteinrichtungen.
[44][nicht genutzt]
[45][nicht genutzt]
[46]Nicht zu verwenden bei Postsendungen, Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen oder im Eisenbahnverkehr.
[47][nicht genutzt]
[48][nicht genutzt]
[49]Diese Angaben sind nur bereitzustellen, wenn die Waren in das Verfahren der besonderen Verwendung übergeführt werden oder wenn Veredelungserzeugnisse oder Ersatzerzeugnisse vorzeitig eingeführt werden.
[50]Der Mitgliedstaat, der die Anmeldung annimmt, kann von der Verpflichtung, diese Angaben bereitzustellen, absehen, wenn er eine zutreffende Beurteilung vornehmen kann und Berechnungsmethoden eingeführt wurden, die ein mit statistischen Anforderungen zu vereinbarendes Ergebnis ermöglichen.
[51]Dieses Datenelement ist nur in ergänzenden Anmeldungen zu verwenden.
[52]Diese Angaben sind bei Postsendungen nicht erforderlich.
[53]Diese Angaben sind nicht erforderlich,
  1. wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden oder
  2. wenn die Waren nichtkommerzieller Art sind, von Privatpersonen aus einem Drittland an andere Privatpersonen in einem Mitgliedstaat versandt werden und gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2006/79/EG des Rates von der Mehrwertsteuer befreit sind.
[54]Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden.

[55]

Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Anmeldung Waren betrifft, die unter Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 fallen.

1) Richtlinie 2006/79/EG des Rates vom 5. Oktober 2006 über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern (ABl. L 286 vom 17.10.2006 S. 15).

Titel II
Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen

Einleitung

Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Titel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 dieses Anhangs aufgeführt sind.

Datenanforderungen

Gruppe 1 - Nachrichteninhalt (einschließlich Verfahrenscodes)

1/1. Art der Anmeldung

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der entsprechende Unionscode.

1/2. Art der zusätzlichen Anmeldung

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der entsprechende Unionscode.

1/6. Positionsnummer

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H6 und I1:

Laufende Nummer der betreffenden Warenposition im Verhältnis zu allen in der Anmeldung, in der summarischen Anmeldung, in der Meldung oder in einem Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren aufgeführten Positionen, wenn es sich um mehr als eine Warenposition handelt.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte I2:

Den Waren bei der Eintragung in die Aufzeichnungen des Anmelders zugewiesene Positionsnummer.

1/8. Unterschrift/Authentifizierung

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unterschrift oder anderweitige Authentifizierung der jeweiligen Zollanmeldung, der Meldung oder des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren.

Bei papiergestützten Anmeldungen muss die handschriftlich geleistete Unterschrift des Beteiligten neben seinem Namen und Vornamen auf dem bei der Ausfuhr-/Versendungs-/Einfuhrzollstelle verbleibenden Exemplar der Anmeldung im Original erscheinen. Handelt es sich bei dem Beteiligten nicht um eine natürliche Person, so hat der Unterzeichner neben seiner Unterschrift und seinem Namen auch seine Stellung innerhalb der Firma anzugeben.

1/10. Verfahren

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes ist das Verfahren anzugeben, zu dem die Waren angemeldet werden.

1/11. Zusätzliches Verfahren

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Die entsprechenden Unionscodes oder die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Codes für das zusätzliche Verfahren sind anzugeben.

Gruppe 2 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen

2/1. Vereinfachte Anmeldung/Vorpapiere

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:

Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung.

Diese Angaben müssen die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Maßeinheit enthalten.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5, I1 und I2:

Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes sind die MRN der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder sonstige Bezugnahmen auf frühere Dokumente anzugeben.

Die Positionskennung ist nur in den Fällen anzugeben, in denen dies für die eindeutige Identifizierung der betreffenden Warenposition erforderlich ist.

2/2. Zusätzliche Angaben

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben sind die vorgesehenen Unionscodes und gegebenenfalls die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Codes.

Wenn aus den Unionsvorschriften nicht hervorgeht, in welchem Feld diese Angaben einzutragen sind, sind sie im D.E. einzutragen. 2/2 Zusätzliche Angaben.

2/3. Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, zusätzliche Verweise

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

  1. Kenn- oder Referenznummer von Unions- oder internationalen Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, die zusammen mit der Anmeldung vorgelegt werden, und zusätzliche Bezugnahmen.

    Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes sind die für spezifische Regelungen vorgeschriebenen Angaben und die Referenzdaten der zusammen mit der Anmeldung vorgelegten Unterlagen und zusätzlichen Bezugnahmen anzugeben.

    Ist der Anmelder oder der Einführer bei Einfuhranmeldungen oder der Ausführer bei Ausfuhranmeldungen der Inhaber einer gültigen vZTA und/oder vUA für die Waren, die Gegenstand der Anmeldung sind, so hat der Anmelder die Referenznummer der vZTA-/vUA-Entscheidung anzugeben.

  2. Kenn- oder Referenznummer Unions- oder nationalen Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, die zusammen mit der Anmeldung vorgelegt werden, und zusätzliche Bezugnahmen.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5 und I1:

Nummer der Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung Diese Angaben sind zu machen, es sei denn, sie lassen sich eindeutig aus anderen Datenelementen, etwa der EORI-Nummer des Inhabers der Bewilligung, herleiten.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:

Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigungen und Bescheinigungen.

Diese Angaben müssen einen Verweis auf die Behörde, die die betreffende Genehmigung oder Bescheinigung ausgestellt hat, die Geltungsdauer der betreffenden Genehmigung oder Bescheinigung, den Betrag oder die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Maßeinheit enthalten.

Weist der Kaufvertrag der betreffenden Waren eine Kennnummer auf, muss diese Nummer eingetragen werden. Falls zutreffend, ist auch das Datum des Kaufvertrags anzugeben.

Außer in Fällen, in denen es für die korrekte Ermittlung des Zollwertes unerlässlich ist, sieht der Mitgliedstaat, der die Zollanmeldung annimmt, von der Verpflichtung ab, Angaben zum Datum und zur Kennnummer des Kaufvertrags vorzulegen,

Die Mitgliedstaaten können von Angaben zum Datum und zur Kennnummer des Kaufvertrags absehen, wenn der Zollwert der betreffenden Waren nicht gemäß Artikel 70 des Zollkodex bestimmt werden kann. In diesen Fällen hat der Anmelder den betreffenden Zollbehörden jede andere Angabe zu machen oder zugehen zu lassen, die zur Bestimmung des Zollwerts verlangt wird.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte I1:

Nummer der Bewilligung für vereinfachte Anmeldungen. Diese Angaben sind zu machen, es sei denn, sie lassen sich eindeutig aus anderen Datenelementen, etwa der EORI-Nummer des Inhabers der Bewilligung, herleiten.

Soll für die mit der vereinfachten Anmeldung angemeldeten Waren ein Zollkontingent im Windhundverfahren beantragt werden, müssen alle erforderlichen Unterlagen in der vereinfachten Anmeldung aufgeführt werden und dem Anmelder und den Zollbehörden zur Verfügung stehen, damit der Anmelder das Zollkontingent zum Zeitpunkt der Annahme der vereinfachen Anmeldung in Anspruch nehmen kann.

2/4. Referenznummer/UCR

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Bei dieser Angabe handelt es sich um die eindeutige Nummer, die der Beteiligte der betreffenden Sendung aus geschäftlichen Gründen gegeben hat. Diese Angabe kann die Form von Codes der WZO (ISO 15459) oder gleichwertigen Codes annehmen. Sie bietet Zugang zu grundlegenden gewerblichen Daten, die für die Zollbehörden von Interesse sind.

2/5. LRN

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Es ist die lokale Referenznummer (LRN) zu verwenden. Sie wird auf einzelstaatlicher Ebene festgelegt und vom Anmelder in Absprache mit den Behörden zur Kennzeichnung der einzelnen Anmeldungen vergeben.

2/6. Zahlungsaufschub

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Hier sind gegebenenfalls die Referenzdaten der betreffenden Bewilligung anzugeben; unter Zahlungsaufschub sind in diesem Falle sowohl der Zahlungsaufschub für Einfuhr- und Ausfuhrzölle als auch Steuergutschriften zu verstehen.

2/7. Kennnummer des Lagers

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5:

Unter Verwendung des vorgesehenen Unionscodes ist die Art des Lagers, gefolgt von der Nummer der Bewilligung des Zolllagers oder des Verwahrungslagers anzugeben.

Gruppe 3 - Beteiligte

3/1. Ausführer

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H6:

Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma sowie die vollständige Anschrift des Versenders der Waren, wie im Beförderungsvertrag vom Frachtbesteller festgelegt.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H3, H4 und I1:

Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des letzten Verkäufers der Waren vor ihrer Einfuhr in die Union.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5:

Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Versenders, der als "Ausführer" im Rahmen des Handels mit besonderen steuerlichen Hoheitsgebieten handelt. Der Versender ist der letzte Verkäufer der Waren vor ihrer Einfuhr in das Steuergebiet, in dem die Waren überlassen werden sollen.

3/2. Kennnummer des Ausführers

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Als Ausführer gilt die Person nach der Begriffsbestimmung in Artikel 1 Absatz 19.

Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18.

Verfügt der Ausführer nicht über eine EORI-Nummer, kann ihm die Zollverwaltung für die jeweilige Anmeldung eine Ad-hoc-Nummer zuteilen.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H3 und H4:

Anzugeben ist die EORI-Nummer des letzten Verkäufers der Waren vor ihrer Einfuhr in die Union.

Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 und H3 bis H6:

Ist eine Kennnummer erforderlich, ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18 anzugeben. Wurde dem Ausführer keine EORI-Nummer zugeteilt, ist die nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats erforderliche Nummer anzugeben.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5:

Anzugeben ist die EORI-Nummer des Versenders, der als "Ausführer" im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten handelt. Der Versender ist der letzte Verkäufer der Waren vor ihrer Einfuhr in das Steuergebiet, in dem die Waren überlassen werden sollen.

3/15. Einführer

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Name und Anschrift der Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen eine Einfuhranmeldung abgegeben wird.

3/16. Kennnummer des Einführers

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Kennnummer der Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen eine Einfuhranmeldung abgegeben wird.

Anzugeben ist die EORI-Nummer der betroffenen Partei gemäß Artikel 1 Absatz 18. Verfügt der Einführer nicht über eine EORI-Nummer, kann ihm die Zollverwaltung für die jeweilige Anmeldung eine Ad-hoc-Nummer zuteilen.

Ist der Einführer nicht in der EORI-Datenbank registriert, weil er kein Wirtschaftsbeteiligter ist oder nicht in der Union niedergelassen ist, so ist die gemäß den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats erforderliche Nummer einzutragen.

3/17. Anmelder

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H6 und I1:

Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Beteiligten.

Handelt es sich bei dem Anmelder und dem Einführer um ein und dieselbe Person, so ist der für das D.E. 2/2 "Zusätzliche Informationen" vorgesehene Code anzugeben.

3/18. Kennnummer des Anmelders

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die EORI-Nummer gemäß Artikel 1 Absatz 18.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H6 und I1:

Verfügt der Anmelder nicht über eine EORI-Nummer, kann ihm die Zollverwaltung für die jeweilige Anmeldung eine Ad-hoc-Nummer zuteilen.

3/19. Vertreter

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Diese Angaben sind erforderlich, falls nicht identisch mit D.E. 3/17 "Anmelder" oder ggf. D.E. 3/22 "Inhaber des Versandverfahrens".

3/20. Kennnummer des Vertreters

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Diese Angaben sind erforderlich, falls nicht identisch mit D.E. 3/18 "Kennnummer des Anmelders" oder ggf. D.E. 3/23 "Inhaber des Versandverfahrens", D.E. 3/30 "Kennnummer der Person, die die Waren gestellt", D.E. 3/42 "Kennnummer der Person, die das Manifest einreicht", D.E. 3/43 "Kennnummer der Person, die einen Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren beantragt" oder D.E. 3/44 "Kennnummer der Person, die die Ankunft der Waren nach einer Beförderung im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung meldet".

Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18.

3/21. Code Status des Vertreters

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Einzutragen ist der entsprechende Code für den Status des Vertreters.

3/24. Verkäufer

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:

Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine andere als die in D.E. 3/1. "Ausführer" angegebene Person, sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Verkäufers der Waren anzugeben, wenn dessen EORI-Nummer dem Anmelder nicht bekannt ist. Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen.

3/25. Kennnummer des Verkäufers

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:

Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine andere als die in D.E. 3/1. "Ausführer" angegebene Person, ist die EORI-Nummer des Verkäufers der Waren anzugeben, wenn diese Nummer bekannt ist. Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen.

Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden.

3/26. Käufer

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:

Handelt es sich bei dem Käufer um eine andere als die in D.E. 3/15 "Ausführer" angegebene Person, sind Name und Anschrift des Käufers der Waren anzugeben, wenn dessen EORI-Nummer dem Anmelder nicht bekannt ist.

Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen.

3/27. Kennnummer des Käufers

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:

Handelt es sich bei dem Käufer um eine andere als die in D.E. 3/16 "Einführer" angegebene Person, ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer des Käufers der Waren anzugeben, wenn diese Nummer bekannt ist.

Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen.

Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden.

3/37. Kennnummer zusätzliche(r) Wirtschaftsbeteiligte(r) in der Lieferkette

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Eindeutige Kennnummer, die einem Wirtschaftsbeteiligten aus einem Drittland im Rahmen eines Handelspartnerschaftsprogramms zugewiesen wurde, das im Einklang mit dem Normenrahmen der Weltzollorganisation zur Sicherung und Erleichterung des Welthandels entwickelt wurde und von der Europäischen Union anerkannt wird.

Der Kennnummer des Beteiligten ist ein Code voranzustellen, der die Rolle des Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette beschreibt.

3/39. Kennnummer des Bewilligungsinhabers

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes sind die Bewilligungsart und die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer des Inhabers der Zulassung anzugeben.

3/40. Kennnummer für zusätzliche steuerliche Verweise

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Wird der Verfahrenscode 42 oder 63 verwendet, sind die gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erforderlichen Angaben einzutragen.

Werden die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet, ist die zur Verwendung im Rahmen dieser Regelung erteilte spezielle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

3/41. Kennnummer der Person, die bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder zuvor abgegebener Zollanmeldung die Waren gestellt

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Waren in den Fällen, in denen die Zollanmeldung mittels einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders vorgenommen wird, gestellt.

3/45. Kennnummer des Sicherheitsleistenden

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer des Sicherheitsleistenden, sofern es sich dabei nicht um den Anmelder handelt.

3/46. Kennnummer der Person, die Abgabe entrichtet

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Abgabe entrichtet, sofern es sich dabei nicht um den Anmelder handelt.

Gruppe 4 - Zollwertangaben/Abgaben

4/1. Lieferbedingungen

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und Positionen sind hier die Angaben einzutragen, aus denen bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrags ersichtlich werden.

4/3. Abgabenberechnung - Art der Abgabe

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und gegebenenfalls dem/der von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Code(s) ist die Art der Abgabe für jede Zollabgabe oder Steuer, die für die betreffenden Waren gilt, anzugeben.

4/4. Abgabenberechnung - Bemessungsgrundlage

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die Bemessungsgrundlage (Wert, Gewicht oder sonstige).

4/5. Abgabenberechnung - Abgabensatz

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben sind die Abgabensätze für jede geltende Zollabgabe oder Steuer.

4/6. Abgabenberechnung - geschuldeter Abgabenbetrag

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der Abgabenbetrag für jede geltende Zollabgabe oder Steuer.

Für die in diesem Feld einzutragenden Beträge ist die Währungseinheit gemäß dem für D.E. 4/12. "Interne Währungseinheit" festgelegten Code zu verwenden. Ist im D.E. 4/12 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, so ist die Währungseinheit des Mitgliedstaats zu verwenden, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt werden.

4/7. Abgabenberechnung - insgesamt

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der Gesamtbetrag der Zollabgaben und Steuern für die betreffenden Waren.

Für die in diesem Feld einzutragenden Beträge ist die Währungseinheit gemäß dem für D.E. 4/12. "Interne Währungseinheit" festgelegten Code zu verwenden. Ist im D.E. 4/12 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, so ist die Währungseinheit des Mitgliedstaats zu verwenden, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt werden.

4/8. Abgabenberechnung - Zahlungsart

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Zahlungsart anzugeben.

4/9. Zuschläge und Abzüge

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Für jede Art von Aufschlägen oder Abzügen, die für eine bestimmte Position vorgesehen sind, ist der entsprechende Code gefolgt von dem entsprechenden Betrag in der nationalen Währung anzugeben, der noch nicht im Artikelpreis enthalten ist oder von diesem noch nicht abgezogen wurde.

4/10. Rechnungswährung

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der die Rechnung ausgestellt ist.

Diese Angabe ist, soweit zur Berechnung der Einfuhrabgaben erforderlich, in Verbindung mit D.E. 4/11 "In Rechnung gestellter Gesamtbetrag" und D.E. 4/14 "Artikelpreis/Betrag" zu verwenden.

4/11. In Rechnung gestellter Gesamtbetrag

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der für sämtliche in der Zollanmeldung aufgeführte Waren in Rechnung gestellte Preis in der für D.E. 4/10 "Rechnungswährung" festgelegten Währungseinheit.

4/12. Interne Währungseinheit

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Bei Anmeldungen, die in Mitgliedstaaten abgegeben werden, die es den Wirtschaftsbeteiligten während der Übergangszeit zur Einführung des Euro ermöglichen, auch die Einheit Euro in ihren Zollanmeldungen zu verwenden, ist in diesem Feld ein Hinweis auf die angewandte Währungseinheit (einzelstaatliche Währungseinheit oder Euro) anzubringen.

4/13. Indikatoren für die Bewertung

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kombination von Indikatoren anzugeben, um zu erklären, ob der Wert der Waren von spezifischen Faktoren bestimmt wird.

4/14. Artikelpreis/Betrag

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der Preis der betreffenden Warenposition, ausgedrückt in der für D.E. 4/10 "Rechnungswährung" festgelegten Währungseinheit.

4/15. Umrechnungskurs

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Dieses Datenelement enthält den im Voraus durch einen Vertrag zwischen den Beteiligten festgesetzten Wechselkurs.

4/16. Bewertungsmethode

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Bewertungsmethode anzugeben.

4/17. Präferenz

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Dieses Datenelement betrifft Angaben zur zolltariflichen Behandlung der Waren. Wenn seine Verwendung in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 dieses Anhangs obligatorisch vorgesehen ist, so muss es ausgefüllt werden, auch wenn keine Zollpräferenz beantragt wird. Anzugeben ist der entsprechende Unionscode.

Die Kommission wird regelmäßig eine Liste mit den Kombinationsmöglichkeiten für die in diesem Fall zu verwendenden Codes mit Beispielen und Erläuterungen veröffentlichen.

4/18. Wert

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H6:

Inhalt/(Stück)zahl, angemeldeter Wert: Währungscode und Geldwert des zu Zollzwecken angemeldeten Inhalts.

4/19. Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H6:

Position; Porto bezahlt: Währungscode und Betrag des vom Absender bezahlten oder ihm in Rechnung gestellten Portos

Gruppe 5 -Daten/Fristen/Zeiträume/Orte/Länder/Regionen

5/8. Code für das Bestimmungsland

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H2 und H5:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der Code des Mitgliedstaats anzugeben, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren oder, sofern Spalte H5 betroffen ist, zum Zeitpunkt der Überlassung in den steuerrechtlich freien Verkehr befinden.

Ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung der Zollanmeldung bekannt, dass die Waren nach der Überführung bzw. Überlassung in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden, ist der Code dieses letzteren Mitgliedstaats anzugeben.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H3:

Werden Waren zur Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die Waren erstmals verwendet werden sollen.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H4:

Werden Waren zur aktiven Veredelung unter Zollaufsicht eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die erste Veredelungstätigkeit ausgeführt wird.

5/9. Code für die Bestimmungsregion

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung des entsprechenden von den Mitgliedstaaten festgelegten Codes ist die Bestimmungsregion der Waren innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats anzugeben.

5/14. Code für das Versendungsland/Ausfuhrland

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5 und I1:

Haben in einem Durchgangsland weder Handelsgeschäfte (z.B. Verkauf oder Veredelung) noch andere als mit der Beförderung zusammenhängende Aufenthalte stattgefunden, so ist der entsprechende Unionscode anzugeben, um das Land zu bezeichnen, aus dem die Waren ursprünglich in den Mitgliedstaat versandt wurden, in dem sie sich zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden. Haben solche Aufenthalte oder Handelsgeschäfte stattgefunden, ist das letzte Durchgangsland anzugeben.

Für die Zwecke dieses Datenelements wird ein Aufenthalt, der der Konsolidierung der Waren auf der Strecke dient, als mit der Beförderung der Waren im Zusammenhang stehender Vorgang betrachtet.

5/15. Code für das Ursprungsland

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der entsprechende Unionscode für das Land des nichtpräferenziellen Ursprungs im Sinne des Titels II Kapitel 2 des Zollkodex.

5/16. Code für das Präferenzursprungsland

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Wird aufgrund des Ursprungs der Waren eine Präferenzbehandlung in D.E. 4/17 "Präferenz" beantragt, ist das im Ursprungsnachweis aufgeführte Ursprungsland anzugeben. Wird im Ursprungsnachweis eine Gruppe von Ländern aufgeführt, ist diese Gruppe unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes anzugeben.

5/23. Warenort

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können. Diese Angabe des Ortes muss so genau sein, dass sie eine Warenkontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht.

5/26. Zollstelle der Gestellung

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, bei der die Waren zur Überführung in ein Zollverfahren gestellt werden.

5/27. Überwachungszollstelle

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die in der jeweiligen Bewilligung angegebene Zollstelle für die Überwachung des Verfahrens anzugeben.

5/29. Datum der Gestellung der Waren

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist das Datum, an dem die Waren dem Zoll gemäß Artikel 139 des Zollkodex gestellt wurden.

5/31. Datum der Annahme

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist das Datum der Annahme der vereinfachten Zollanmeldung oder das Datum der Anschreibung der Waren in der Buchführung des Anmelders.

Gruppe 6 - Nämlichkeit der Waren

6/1. Eigenmasse (kg)

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die Eigenmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm. Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne Umschließung.

Wenn die Eigenmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Maßeinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:

Beträgt die Eigenmasse weniger als 1 kg, so ist "0," gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z.B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm).

6/2. Besondere Maßeinheiten

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Sofern erforderlich ist die Menge der betreffenden Position in der Maßeinheit anzugeben, die in den Unionsvorschriften, wie im TARIC veröffentlicht, vorgesehen ist.

6/5. Rohmasse (kg)

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Die Rohmasse ist das Gewicht der Ware einschließlich Verpackung, ausgenommen jedoch die vom Beförderer für die Anmeldung benötigten Ausrüstungen.

Wenn die Rohmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Maßeinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:

Beträgt die Rohmasse weniger als 1 kg, so ist "0," gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z.B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm).

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H6, I1 und I2:

Anzugeben ist die Rohmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm.

Ist das Gewicht der Paletten in den Beförderungspapieren enthalten, muss es auch bei der Berechnung der Rohmasse berücksichtigt werden, außer in den folgenden Fällen:

  1. Die Palette ist als gesonderte Position in der Zollanmeldung angeführt.
  2. Der Zollsatz für die in Rede stehende Position richtet sich nach dem Bruttogewicht und/oder das Zollkontingent für die jeweilige Position wird in der Maßeinheit "Bruttogewicht" verwaltet.

6/8. Warenbezeichnung

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Legt der Anmelder die CUS-Nummer für chemische Stoffe und Zubereitungen vor, können die Mitgliedstaaten davon absehen, eine genaue Beschreibung der Waren zu verlangen.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5 und I1:

Unter Warenbezeichnung ist die übliche Handelsbezeichnung der Ware zu verstehen. Mit Ausnahme der Fälle der Abfertigung von Nicht-Unionswaren zum Zolllagerverfahren in einem öffentlichen Zolllager des Typs I, II oder III oder in einem privaten Zolllager muss die Handelsbezeichnung so genau sein, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare und richtige Einreihung der Waren möglich ist.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H6:

Nur eine uncodierte Bezeichnung der Waren ermöglicht den Zollbehörden, die Waren zu identifizieren.

6/9. Art der Packstücke

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Code für die Art der Packstücke.

6/10. Anzahl der Packstücke

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Gesamtzahl der Packstücke ausgehend von der kleinsten externen Verpackungseinheit. Dabei handelt es sich um die Anzahl der Einzelpositionen, die so verpackt sind, dass sie nicht ohne Entfernen der Verpackung getrennt werden können, oder bei unverpackter Ware um die Stückzahl.

Bei Schüttgut ist diese Angabe nicht erforderlich.

6/11. Versandzeichen

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Angabe der Zeichen und Nummern auf Beförderungseinheiten oder Verpackungen in freier Form.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte I1:

Diese Angabe ist gegebenenfalls nur für verpackte Ware erforderlich. Bei Containerfracht kann die Containernummer die Versandzeichen ersetzen; der Wirtschaftsbeteiligte kann die Versandzeichen gegebenenfalls jedoch zusätzlich angeben. Eine UCR oder die Nummern im Beförderungspapier können die Versandzeichen ersetzen, wenn so eine eindeutige Identifizierung aller Packstücke der Sendung möglich ist.

6/13. CUS-Nummer

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Die CUS-Nummer (Customs Union and Statistics) ist eine Kennung, die chemischen Stoffen und Zubereitungen im Rahmen des Europäischen Zollinventars chemischer Erzeugnisse (ECICS) zugewiesen wird.

Ist für die betreffenden Waren in den im TARIC veröffentlichten Rechtsvorschriften der Union keine Maßnahme festgelegt worden, kann der Anmelder diese Nummer auf freiwilliger Basis angeben, wobei die Vorlage dieser Nummer einen geringeren Aufwand als eine vollständige Beschreibung der Ware bedeuten würde.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:

Unterliegen die betreffenden Waren einer Maßnahme, die in den im TARIC veröffentlichten Rechtsvorschriften der Union festgelegt wurde und sich auf einen CUS-Code bezieht, so ist der CUS-Code anzugeben.

6/14. Warennummer - Code der Kombinierten Nomenklatur

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H6 und I1:

Anzugeben ist der KN-Code für die betreffende Warenposition.

6/15. Warennummer - TARIC-Code

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die der betreffenden Warenposition entsprechende TARIC-Unterposition.

6/16. Warennummer - TARIC-Zusatzcode(s)

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der bzw. sind die der betreffenden Warenposition entsprechende(n) TARIC-Zusatzcode(s).

6/17. Warennummer - nationale(r) Zusatzcode(s)

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der bzw. sind die der betreffenden Warenposition entsprechende(n) nationale(n) Zusatzcode(s).

6/18. Packstücke insgesamt

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die Gesamtzahl der Packstücke (in Ziffern), aus denen die Sendung besteht.

6/19. Art der Waren

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Art des Geschäfts, codiert.

Gruppe 7 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)

7/2. Container

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H4:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Situation beim Überschreiten der Außengrenze der Union anzugeben.

7/4. Verkehrszweig an der Grenze

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H4:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht worden sind.

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren in das betreffende Steuergebiet verbracht worden sind.

7/5. Inländischer Verkehrszweig

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der bei der Ankunft benutzte Verkehrszweig anzugeben.

7/9. Kennzeichen des Beförderungsmittels bei der Ankunft

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 und H3 bis H5:

Anzugeben ist das Kennzeichen des Beförderungsmittels (bzw. der Beförderungsmittel), auf das die Waren bei ihrer Gestellung bei der Zollstelle, bei der die Bestimmungsförmlichkeiten erfüllt werden, unmittelbar verladen werden. Wenn Zugmaschine und Auflieger verschiedene Kennzeichen tragen, so sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger anzugeben.

Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben möglich:

BeförderungsmittelKennzeichnung
Beförderung auf dem Seeweg und auf BinnenwasserstraßenSchiffsname
Beförderung auf dem LuftwegNummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben)
Beförderung auf der StraßeAmtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
Beförderung im EisenbahnverkehrWagennummer

7/10. Containernummer

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Kennungen (Buchstaben und/oder Ziffern) zur Identifizierung des Containers.

Für andere Beförderungsarten als die Beförderung auf dem Luftweg ist ein Container ein kastenförmiger Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, der verstärkt sowie stapelbar ist und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden kann.

Im Luftverkehr sind Container kastenförmige Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, die verstärkt sind und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden können.

Im Zusammenhang mit diesem Datenelement gelten Wechselbehälter und Sattelanhänger für den Straßen- und Schienenverkehr als Container.

Falls zutreffend ist bei Containern gemäß ISO-Norm Nr. 6346 die vom Bureau International des Containers et du Transport Intermodal (B.I.C.) zugewiesene Kennung (Präfix) zusätzlich zur Containernummer anzugeben.

Bei Wechselbehältern und Sattelanhängern ist der durch die europäische Norm EN 13044 eingeführte ILU-Code (Code zur Identifizierung intermodaler Ladeeinheiten) zu verwenden.

7/15. Staatszugehörigkeit des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H3 bis H5:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Staatszugehörigkeit des beim Überschreiten der Außengrenze der Union benutzten aktiven Beförderungsmittels anzugeben.

Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist aktives Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Beispiel: Im Falle "Lastkraftwagen auf Seeschiff" ist das Schiff das aktive Beförderungsmittel. Im Falle "Zugmaschine mit Auflieger" ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel.

Gruppe 8 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)

8/1. Laufende Nummer des Kontingents

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die laufende Nummer des vom Anmelder beantragten Zollkontingents.

8/2. Art der Sicherheitsleistung

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Sicherheitsleistung für das betreffende Verfahren anzugeben.

8/3. Referenznummer der Sicherheitsleistung

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist die Referenznummer der Sicherheitsleistung für den betreffenden Vorgang und gegebenenfalls der Zugriffscode und die Zollstelle der Sicherheitsleistung.

8/5. Art des Geschäfts

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und -gliederung ist die Art des betreffenden Geschäfts anzugeben.

8/6. Statistischer Wert

Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:

Anzugeben ist der Betrag des sich nach den geltenden Unionsvorschriften ergebenden statistischen Wertes in der Währungseinheit, deren Code in D.E. 4/12 "Interne Währungseinheit" angegeben ist. Ist in D.E. 4/12 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, ist die Währungseinheit des Landes zu verwenden, in dem die Ausfuhr- bzw. Einfuhrförmlichkeiten erfüllt wurden."


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