umwelt-online: Delegierte Verordnung (EU) 2021/234 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 im Hinblick auf gemeinsame Datenanforderungen und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 im Hinblick auf die auf bestimmten Vordrucken zu verwendenden Codes (3)
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Abschnitt 12
Tabelle mit den Datenanforderungen - Einfuhr (Vereinfachte Anmeldung; Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
D.E. Nr. | Alt D.E. Nr. | Datenelement / Bezeichnung der Klasse | Bezeichnung des Datenunterelements/der Datenunterklasse | Bezeichnung des Datenunterelements | I1 | I2 |
11 01 000 000 | 1/1 | Art der Anmeldung | A | |||
D | ||||||
11 02 000 000 | 1/2 | Art der zusätzlichen Anmeldung | A | |||
D | ||||||
11 03 000 000 | 1/6 | Positionsnummer | A | A [1] | ||
SI | SI | |||||
11 09 000 000 | 1/10 | Verfahren | A | A [1] | ||
SI | SI | |||||
11 09 001 000 | Beantragtes Verfahren | A | A [1] | |||
SI | SI | |||||
11 09 002 000 | Vorhergehendes Verfahren | A | A [1] | |||
SI | SI | |||||
11 10 000 000 | 1/11 | Zusätzliches Verfahren | A [2] [58] | |||
SI | ||||||
12 01 000 000 | 2/1 | Vorpapier | A [2] | A | ||
GS SI | GS SI | |||||
12 01 001 000 | Referenznummer | A | A | |||
GS SI | GS SI | |||||
12 01 002 000 | Art | A [58] | A [58] | |||
GS SI | GS SI | |||||
12 01 003 000 | Art der Packstücke | A | A | |||
SI | SI | |||||
12 01 004 000 | Anzahl der Packstücke | A | A | |||
SI | SI | |||||
12 01 005 000 | Maßeinheit und Qualifikator | A | A | |||
SI | SI | |||||
12 01 006 000 | Menge | A | A | |||
SI | SI | |||||
12 01 007 000 | Positionsnummer | A | A | |||
SI | SI | |||||
12 02 000 000 | 2/2 | Zusätzliche Angaben | A | |||
GS SI | ||||||
12 02 008 000 | Code | A [58] | ||||
GS SI | ||||||
12 02 009 000 | Text | A | ||||
GS SI | ||||||
12 03 000 000 | 2/3 | Nachweis | A [4] | |||
GS SI | ||||||
12 03 001 000 | Referenznummer | A | ||||
GS SI | ||||||
12 03 002 000 | Art | A [58] | ||||
GS SI | ||||||
12 03 010 000 | Name der ausstellenden Behörde | A | ||||
GS SI | ||||||
12 03 005 000 | Maßeinheit und Qualifikator | A | ||||
SI | ||||||
12 03 006 000 | Menge | A [4] | ||||
SI | ||||||
12 03 011 000 | Gültigkeitsdatum | A [4] | ||||
GS SI | ||||||
12 03 012 000 | Währung | A | ||||
SI | ||||||
12 03 013 000 | Einzelpositionsnummer im Dokument | A | ||||
GS SI | ||||||
12 03 014 000 | Betrag | A | ||||
SI | ||||||
12 04 000 000 | NEU | Zusätzliche Referenz | A [58] [4] | |||
GS SI | ||||||
12 04 001 000 | Referenznummer | A [58] | ||||
GS SI | ||||||
12 04 002 000 | Art | A [58] | ||||
GS SI | ||||||
12 05 000 000 | NEU | Beförderungspapier | A | |||
GS SI | ||||||
12 05 001 000 | Referenznummer | A | ||||
GS SI | ||||||
12 05 002 000 | Art | A | ||||
GS SI | ||||||
12 08 000 000 | 2/4 | Referenznummer/UCR | C | |||
GS SI | ||||||
12 09 000 000 | 2/5 | LRN | A | A | ||
D | D | |||||
12 12 000 000 | NEU | Bewilligung | A [60] | A [1] [60] | ||
D SI | D SI | |||||
12 12 002 000 | Art | A [63] [73] | A [1] [63] [73] | |||
D SI | D SI | |||||
12 12 001 000 | Referenznummer | A [60] | A [1] [60] | |||
D SI | D SI | |||||
12 12 080 000 | Inhaber der Bewilligung | A [63] | A [1] [63] | |||
D SI | D SI | |||||
13 01 000 000 | 3/1 | Ausführer | A | |||
GS SI | ||||||
13 01 016 000 | Name | A [6] | ||||
GS SI | ||||||
13 01 017 000 | 3/2 | Kennnummer | A [66] | |||
GS SI | ||||||
13 01 018 000 | Anschrift | A [6] | ||||
GS SI | ||||||
13 01 018 019 | Straße und Hausnummer | A | ||||
GS SI | ||||||
13 01 018 020 | Land | A | ||||
GS SI | ||||||
13 01 018 021 | Postleitzahl | A | ||||
GS SI | ||||||
13 01 018 022 | Ort | A | ||||
GS SI | ||||||
13 04 000 000 | 3/15 | Einführer | A | |||
D | ||||||
13 04 016 000 | Name | A [6] | ||||
D | ||||||
13 04 017 000 | 3/16 | Kennnummer | A | |||
D | ||||||
13 04 018 000 | Anschrift | A [6] | ||||
D | ||||||
13 04 018 019 | Straße und Hausnummer | A | ||||
D | ||||||
13 04 018 020 | Land | A | ||||
D | ||||||
13 04 018 021 | Postleitzahl | A | ||||
D | ||||||
13 04 018 022 | Ort | A | ||||
D | ||||||
13 05 000 000 | 3/17 | Anmelder | A | A | ||
D | D | |||||
13 05 016 000 | Name | A [6] | A [6] | |||
D | D | |||||
13 05 017 000 | 3/18 | Kennnummer | A | A | ||
D | D | |||||
13 05 018 000 | Anschrift | A [6] | A [6] | |||
D | D | |||||
13 05 018 019 | Straße und Hausnummer | A | A | |||
D | D | |||||
13 05 018 020 | Land | A | A | |||
D | D | |||||
13 05 018 021 | Postleitzahl | A | A | |||
D | D | |||||
13 05 018 022 | Ort | A | A | |||
D | D | |||||
13 05 074 000 | Kontaktperson | C | ||||
D | ||||||
13 05 074 016 | Name | A | ||||
D | ||||||
13 05 074 075 | Telefonnummer | A | ||||
D | ||||||
13 05 074 076 | E-Mail-Adresse | A | ||||
D | ||||||
13 06 000 000 | 3/19 | Vertreter | A | A | ||
D | D | |||||
13 06 017 000 | 3/20 | Kennnummer | A | A | ||
D | D | |||||
13 06 030 000 | 3/21 | Status | A | A | ||
D | D | |||||
13 06 074 000 | Kontaktperson | C | ||||
D | ||||||
13 06 074 016 | Name | A | ||||
D | ||||||
13 06 074 075 | Telefonnummer | A | ||||
D | ||||||
13 06 074 076 | E-Mail-Adresse | A | ||||
D | ||||||
13 14 000 000 | 3/37 | Zusätzlicher Wirtschaftsbeteiligter in der Lieferkette | C | |||
GS SI | ||||||
13 14 031 000 | Funktion | A | ||||
GS SI | ||||||
13 14 017 000 | Kennnummer | A | ||||
GS SI | ||||||
13 16 000 000 | 3/40 | Zusätzlicher steuerlicher Verweis | A | |||
GS SI | ||||||
13 16 031 000 | Funktion | A | ||||
GS SI | ||||||
13 16 034 000 | Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer | A | ||||
GS SI | ||||||
13 21 000 000 | 3/46 | Person, die die Abgabe entrichtet | A | |||
D | ||||||
13 21 017 000 | Kennnummer | A | ||||
D | ||||||
14 05 000 000 | 4/10 | Rechnungswährung | A [2] | |||
GS | ||||||
14 06 000 000 | 4/11 | In Rechnung gestellter Gesamtbetrag | C | |||
GS | ||||||
14 08 000 000 | 4/14 | In Rechnung gestellter Positionsbetrag | A [2] | |||
SI | ||||||
14 11 000 000 | 4/17 | Präferenz | A [2] | |||
SI | ||||||
16 06 000 000 | 5/14 | Versendungsland | A [2] | |||
GS SI | ||||||
16 08 000 000 | 5/15 | Ursprungsland | A [2] [20] | |||
SI | ||||||
16 09 000 000 | 5/16 | Präferenzursprungsland | A [2] [21] | |||
SI | ||||||
16 15 000 000 | 5/23 | Warenort | A | A | ||
GS | GS | |||||
16 15 045 000 | Art des Ortes | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 046 000 | Qualifikator der Identifizierung | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 036 000 | UN/LOCODE | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 047 000 | Zollstelle | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 047 001 | Referenznummer | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 048 000 | GNSS | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 048 049 | Breitengrad | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 048 050 | Längengrad | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 051 000 | Wirtschaftsbeteiligter | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 051 017 | Kennnummer | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 052 000 | Nummer der Bewilligung | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 053 000 | Zusätzliche Kennung | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 018 000 | Anschrift | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 018 019 | Straße und Hausnummer | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 018 021 | Postleitzahl | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 018 022 | Ort | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 018 020 | Land | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 081 000 | PLZ-Adresse | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 081 021 | Postleitzahl | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 081 025 | Hausnummer | A | A | |||
GS | GS | |||||
16 15 081 020 | Land | A | A | |||
GS | GS | |||||
17 09 000 000 | 5/26 | Zollstelle der Gestellung | A [22] | A [22] | ||
D | D | |||||
17 09 001 000 | Referenznummer | A | A | |||
D | D | |||||
17 10 000 000 | 5/27 | Überwachungszollstelle | A [23] | |||
D | ||||||
17 10 001 000 | Referenznummer | A | ||||
D | ||||||
18 01 000 000 | 6/1 | Eigenmasse | A [2] | |||
SI | ||||||
18 02 000 000 | 6/2 | Besondere Maßeinheiten | A [2] | |||
SI | ||||||
18 04 000 000 | 6/5 | Rohmasse | A | A [25] | ||
GS SI | GS SI | |||||
18 05 000 000 | 6/8 | Warenbezeichnung | A | A | ||
SI | SI | |||||
18 06 000 000 | NEU | Verpackung | A | A [25] | ||
SI | SI | |||||
18 06 003 000 | 6/9 | Art der Packstücke | A | A [25] | ||
SI | SI | |||||
18 06 004 000 | 6/10 | Anzahl der Packstücke | A | A [25] | ||
SI | SI | |||||
18 06 054 000 | 6/11 | Versandzeichen | A | |||
SI | ||||||
18 08 000 000 | 6/13 | CUS-Nummer | C | |||
SI | ||||||
18 09 000 000 | NEU | Warennummer | A | |||
SI | ||||||
18 09 056 000 | NEU | Code der Unterpositionen des Harmonisierten Systems | A | |||
SI | ||||||
18 09 057 000 | 6/14 | Code der Kombinierten Nomenklatur | A | |||
SI | ||||||
18 09 058 000 | 6/15 | TARIC-Code | A | |||
SI | ||||||
18 09 059 000 | 6/16 | TARIC-Zusatzcode | A | |||
SI | ||||||
18 09 060 000 | 6/17 | Nationaler Zusatzcode | B [58] | |||
SI | ||||||
19 07 000 000 | NEU | Beförderungsmittel | A [62] | A [62] | ||
GS | GS | |||||
19 07 063 000 | 7/10 | Containernummer | A | A | ||
GS | GS | |||||
19 07 044 000 | Warenreferenz | A | A | |||
GS | GS | |||||
99 01 000 000 | 8/1 | Laufende Nummer des Kontingents | A [2] | |||
SI |
Abschnitt 13
Anmerkungen
Nummer der Anmerkung | Beschreibung der Anmerkung |
[1] | Diese Angaben sind nicht erforderlich, wenn vor der Gestellung der Waren eine Zollanmeldung gemäß Artikel 171 des Zollkodex abgegeben wurde. |
[2] | In den Fällen, in denen Artikel 166 Absatz 2 des Zollkodex (vereinfachte Anmeldungen auf der Grundlage von Bewilligungen) angewendet wird, können die Mitgliedstaaten von der Verpflichtung zur Vorlage dieser Angaben absehen, wenn sie aufgrund der in den Bewilligungen für die betreffenden Verfahren festgeschriebenen Anforderungen dieses Datenelement in der ergänzenden Anmeldung erheben können. |
[3] | Dieses Element stellt eine Alternative zur eindeutigen Kennnummer der Sendung (Unique consignment reference number [UCR]) dar, wenn diese nicht bekannt ist. Es enthält Hinweise auf andere nützliche Informationsquellen. |
[4] | Diese Angabe ist nur dann zu übermitteln, wenn Artikel 166 Absatz 2 des Zollkodex (vereinfachte Anmeldungen auf der Grundlage von Bewilligungen) angewendet wird; in diesem Fall ist es die Nummer der Bewilligung für das vereinfachte Verfahren. Allerdings kann dieses Datenelement auch die Nummer des betreffenden Beförderungspapiers enthalten. |
[5] | Diese Angabe ist nur erforderlich, wenn die Anmeldung zur Überführung in ein Zollverfahren zur Beendigung des Zolllagerverfahrens dient. |
[6] | Wird die EORI-Kennnummer oder die von der Union anerkannte eindeutige Drittlandskennnummer angegeben, sind Name und Anschrift nicht anzugeben. |
[7] | Die Kennnummer des Inhabers des Versandverfahrens ist nur dann obligatorisch, wenn die EORI-Nummer oder eine von der Union anerkannte eindeutige Drittlandskennnummer der betreffenden Person nicht angegeben ist. Wird die EORI-Kennnummer oder die von der Union anerkannte eindeutige Drittlandskennnummer angegeben, sind Name und Anschrift nicht anzugeben. Die Kennnummer des TIR-Inhabers ist obligatorisch, wenn es sich bei der Art der Anmeldung um TIR handelt; andernfalls kann sie nicht verwendet werden. |
[8] | Diese Angabe ist nur zu übermitteln, wenn sie vorliegt. |
[9] | Diese Angabe ist nicht erforderlich für an Bord verbleibende Fracht (FROB = freight remaining on board) oder umgeladene Fracht, für die der Bestimmungsort außerhalb des Zollgebiets der Union liegt. |
[10] | Die Mitgliedstaaten können von diesen Angaben absehen, wenn der Zollwert der betreffenden Waren nicht gemäß Artikel 70 des Zollkodex bestimmt werden kann. In diesen Fällen hat der Anmelder den betreffenden Zollbehörden jede andere Angabe zu machen oder zugehen zu lassen, die zur Bestimmung des Zollwerts verlangt wird. |
[11] | Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn die Zollverwaltungen die Abgabenberechnungen für die Wirtschaftsbeteiligten auf der Grundlage anderer Angaben in der Anmeldung vornehmen. In anderen Fällen liegt es im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob sie diese Angabe verlangen oder nicht. |
[12] | Diese Angabe wird für Waren, die für eine Einfuhrabgabenbefreiung in Betracht kommen, nicht verlangt, sofern die Zollbehörden sie nicht für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr der betreffenden Waren für erforderlich halten. |
[13] | Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn die Zollverwaltungen die Abgabenberechnungen für die Wirtschaftsbeteiligten auf der Grundlage anderer Angaben in der Anmeldung vornehmen. |
[14] | Außer in Fällen, in denen es für die korrekte Ermittlung des Zollwertes unerlässlich ist, sieht der Mitgliedstaat, der die Zollanmeldung annimmt, von der Verpflichtung ab, diese Angaben vorzulegen,
|
[15] | Die Mitgliedstaaten können diese Informationen nur verlangen, wenn der Umrechnungskurs in einem Vertrag zwischen den betroffenen Parteien im Voraus festgesetzt wurde. |
[16] | Nur auszufüllen, wenn dies im Unionsrecht vorgesehen ist. |
[17] | Diese Information ist nur erforderlich, wenn die vereinfachte Anmeldung nicht zusammen mit einer summarischen Ausgangsanmeldung eingereicht wird. |
[18] | Dieses Datenelement ist für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gewährt werden, obligatorisch. |
[19] | Dieses Datenelement ist obligatorisch für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung gewährt wird, und für Waren, für die gemäß den Rechtsvorschriften der Union der Ursprung der Waren im Rahmen des Warenverkehrs mit steuerlichen Sondergebieten anzugeben ist. |
[20] | Diese Angaben sind erforderlich, wenn
|
[21] | Diese Angaben sind erforderlich, wenn unter Verwendung des vorgesehenen Codes im D.E. 14 11 000 000 "Präferenz" eine Präferenzbehandlung erfolgt. |
[22] | Diese Angaben sind nur im Falle einer zentralen Zollabwicklung zu verwenden. |
[23] | Diese Angaben sind nur zu verwenden, wenn die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder die Zollanmeldung zur Überführung der Waren in ein anderes besonderes Verfahren als das Versandverfahren bei einer anderen Zollstelle als der in der jeweiligen Bewilligung angegebenen Überwachungszollstelle abgegeben wird. |
[24] | Diese Angaben sind nur bei Handelsgeschäften erforderlich, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind. |
[25] | Diese Angaben sind nur für die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders und nur dann zu übermitteln, wenn sich die Abrechnung der Waren in vorübergehender Verwahrung nur auf Teile der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung bezieht, die zuvor für die betreffenden Waren abgegeben wurde. |
[26] | Dieses Datenelement ist eine Alternative zu der Warennummer, wenn diese nicht angegeben wurde. |
[27] | Dieses Datenelement kann angegeben werden, um die Nämlichkeit von Waren festzustellen, die unter eine Wiederausfuhranmeldung für Waren im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung fallen, wenn ein Teil der von der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung betroffenen Waren nicht wiederausgeführt wird. |
[28] | Dieses Datenelement ist eine Alternative zu der Warenbezeichnung, wenn diese nicht angegeben wurde. |
[29] | Dieses Datenelement ist nicht obligatorisch, wenn es sich bei der Art der Anmeldung um TIR handelt. |
[30] | Die Mitgliedstaaten können bei anderen Verkehrsträgern als der Eisenbahn von dieser Anforderung absehen, wenn der Versandvorgang die Außengrenze der Union nicht überschreitet. |
[31] | Diese Angaben brauchen nicht übermittelt zu werden, wenn die Ausfuhrförmlichkeiten bei der Zollstelle des Ausgangs aus dem Zollgebiet der Union erfüllt werden. |
[32] | Dieses Datenelement braucht nicht angegeben zu werden, wenn die Einfuhrförmlichkeiten am Ort des Grenzübertritts in das Zollgebiet der Union durchgeführt werden. |
[33] | Dieses Datenelement ist für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gewährt werden, obligatorisch, es sei denn, es handelt sich um Postsendungen oder Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen. [Im Fall von Postsendungen oder Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen sind diese Angaben nicht erforderlich.] |
[34] | Nicht zu verwenden bei Postsendungen oder Beförderung durch festinstallierte Transporteinrichtungen. |
[35] | Bei multimodalen Beförderungseinheiten, beispielsweise Containern, Wechselbehältern und Sattelanhängern, können die Zollbehörden zulassen, dass der Inhaber des Versandverfahrens diese Angaben nicht bereitstellt, wenn aus logistischen Gründen bei der Abgangszollstelle zum Zeitpunkt der Überführung in das Versandverfahren Identität und Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels nicht bekannt sind, sofern die multimodalen Beförderungseinheiten eindeutige Kennnummern aufweisen und diese Nummern im D.E. 19 07 063 000 "Containerkennnummer" verzeichnet sind. |
[36] | In folgenden Fällen sehen die Mitgliedstaaten von der Verpflichtung ab, diese Angaben in einer Versandanmeldung bei der Abgangszollstelle im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel, auf das die Waren unmittelbar verladen wurden, zu übermitteln:
|
[37] | Nicht zu verwenden bei Postsendungen, Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen oder im Eisenbahnverkehr. |
[38] | Dieses Datenelement ist für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gewährt werden, obligatorisch, es sei denn, es handelt sich um Postsendungen, Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen oder um Schienenverkehr. [Im Fall von Postsendungen, Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen oder im Schienenverkehr sind diese Angaben nicht erforderlich.] |
[39] | Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn für die Überlassung der Waren eine Gesamtsicherheit geleistet werden muss. |
[40] | Der Mitgliedstaat, der die Anmeldung annimmt, kann von der Verpflichtung, diese Angaben bereitzustellen, absehen, wenn er eine zutreffende Beurteilung vornehmen kann und Berechnungsmethoden eingeführt wurden, die ein mit statistischen Anforderungen zu vereinbarendes Ergebnis ermöglichen. |
[41] | Dieses Datenelement darf nur im Zusammenhang mit einer ergänzenden Anmeldung zur Anschreibung in der Buchführung des Anmelders verwendet werden. |
[42] | Dieses Datenelement darf nur im Zusammenhang mit dem Carnet TIR verwendet werden. |
[43] | Jede Warenpositionsnummer muss während der gesamten Sendung einmalig sein (Sammelbeförderungsebene). Die Positionen sind fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit 1 für die erste Position, wobei die Nummerierung für jede folgende Position um 1 erhöht wird. |
[44] | Jede Warenpositionsnummer muss während der gesamten Sendung einmalig sein (Einzelsendungsebene). Die Positionen sind fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit 1 für die erste Position, wobei die Nummerierung für jede folgende Position um 1 erhöht wird. |
[45] | Diese Angaben sind entweder auf der Ebene der Sendung oder auf der Ebene der Sendung/Warenposition zu machen. Gelten dieselben Angaben für alle Warenpositionen derselben Sendung, so sind sie nur auf der Ebene der Sendung zu machen. |
[46] | Die EORI-Nummer ist anzugeben. |
[47] | Wurde eine EORI-Nummer oder eine eindeutige Drittlandskennnummer (TCUIN) vergeben, so ist diese anzugeben. |
[48] | Mindestens eine der folgenden Angaben ist zu machen: Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft (D.E. 15 03 000 000); Beförderungspapier (D.E. 12 05 000 000) oder Vorpapier (D.E. 12 01 000 000). Im Seeverkehr kann zusätzlich der Eingangsschlüssel verwendet werden. |
[49] | Unter der Adresse sind entweder Straße und Hausnummer oder das Postfach anzugeben. |
[50] | Dieses Datenelement ist nicht erforderlich, wenn die Anmeldung vor dem Abgang abgegeben wird. |
[51] | Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Anmeldung geändert wird. |
[52] | Diese Angaben können bei Stellung eines Verweisungsantrags auch auf Sammelsendungs- oder auf Einzelsendungsebene gemacht werden. |
[53] | Diese Angaben können alternativ auf Sammelsendungs- oder auf Einzelsendungsebene gemacht werden. |
[54] | Diese Angaben sind nicht erforderlich,
|
[55] | Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. |
[56] | Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Anmeldung Waren betrifft, die unter Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates fallen. |
[57] | Diese Angabe ist bei mehreren Waren, die zusammen verpackt werden, und bei Postsendungen nicht erforderlich. |
[58] | Für die zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr, an der mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, sind Angaben zu den nationalen Codes für den Mitgliedstaat der Bewilligung und den Mitgliedstaat der Gestellung zu machen. |
[59] | Wird dieses Datenelement verwendet, so ist mindestens entweder der Code oder der Text anzugeben. |
[60] | Dieses Datenelement ist anzugeben, wenn eine Bewilligung gemäß dem entsprechenden Abschnitt Titel I Titel des Anhangs A dieser Verordnung vorliegt. |
[61] | Dieses Datenelement ist fakultativ, wenn die Anmeldung vor der Gestellung der Waren eingereicht wird. |
[62] | Diese Angaben beziehen sich auf die Situation zum Zeitpunkt der Abgabe der Anmeldung. |
[63] | Diese Angaben werden für Entscheidungen über verbindliche Auskünfte gemacht. |
[64] | Die Rohmasse auf der Ebene der Positionen braucht nicht angegeben zu werden, wenn die Gesamtrohmasse auf der Ebene "MC" (Sammelsendung) oder "HC" (Einzelsendung) angegeben wird. |
[65] | Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Zollbehörde beschlossen hat, die Waren mit einem Verschluss zu versehen. |
[66] | Gegebenenfalls ist die EORI-Nummer oder die eindeutige Drittlandskennnummer (TCUIN) anzugeben. |
[67] | Diese Angaben sind erforderlich, wenn die Abgangsregion angegeben wird. |
[68] | Diese Angaben sind im Falle einer vorab eingereichten Anmeldung nicht erforderlich. |
[69] | Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Codes von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt werden. |
[70] | Nicht zu verwenden, wenn keine Durchgangszollstelle (17 04 000 000) angemeldet wurde. |
[71] | Diese Angaben sind nicht erforderlich, wenn sie mit dem Abgangstransportmittel (19 05 000 000) identisch sind. |
[72] | Die Mitgliedstaaten können die Anmelder von dieser Verpflichtung entbinden, sofern sie mit ihren Systemen diese Information automatisch und zweifelsfrei den übrigen Angaben der Anmeldung entnehmen können. |
[73] | Diese Angaben sind im Falle der Bewilligung der besonderen Verwendung zu machen. |
1) Richtlinie 2006/79/EG des Rates vom 5. Oktober 2006 über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern (ABl. L 286 vom 17.10.2006 S. 15). |
Titel II
Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen
Einleitung:
Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Titel gelten für die Datenelemente, die in den Tabellen mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 bis 12 dieses Anhangs aufgeführt sind.
Datenanforderungen
Gruppe 11 - Informationsanzeige (einschließlich Verfahrenscodes)
11 01 000 000 | Art der Anmeldung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Unionscode. |
11 02 000 000 | Art der zusätzlichen Anmeldung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Unionscode. |
11 03 000 000 | Positionsnummer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 bis A3, B1 bis B4, C1, D1, D2, E1, E2, H1 bis H7 und I1: Nummer der in der Anmeldung, der summarischen Anmeldung, der Meldung oder des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren enthaltenen Warenposition, wenn es sich um mehr als eine Warenposition handelt. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten C2 und I2: Den Waren bei der Eintragung in die Aufzeichnungen des Anmelders zugewiesene Positionsnummer. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F15, F20 bis F24 und F26 bis F33, F50, F51, G4, G5: Nummer der Warenposition für jede Sendung, die Gegenstand der Anmeldung, der summarischen Anmeldung oder der Meldung ist, wenn es sich um mehr als eine Warenposition handelt. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte F43: Den Waren in der betreffenden CN23 zugewiesene Positionsnummer. |
11 04 000 000 | Kennnummer für besondere Umstände Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte A2: Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist anzugeben, ob sich die summarische Ausgangsanmeldung auf eine Expresssendung bezieht. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10 bis F51, G4 bis G5: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der jeweilige vom Anmelder eingereichte Datensatz oder die entsprechende Kombination von Datensätzen anzugeben. |
11 05 000 000 | Kennnummer für Wiedereinfuhr Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Angabe des entsprechenden Codes. |
11 06 000 000 | Teilsendung: Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Geben Sie an, ob die Sendung, auf die sich das betreffende Beförderungspapier bezieht, aufgeteilt wurde. |
11 06 001 000 | Kennnummer für Teilsendung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Angabe des entsprechenden Codes. |
11 06 002 000 | Frühere MRN Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Geben Sie die der summarischen Eingangsanmeldung (ENS) zugewiesene MRN an, die zuerst für die betreffende Sendung (Sammelsendungsebene) eingereicht wurde. |
11 07 000 000 | Sicherheit Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1, B2, C1, D1 und D2: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die Anmeldung mit EXS oder ENS kombiniert ist. |
11 08 000 000 | Kennnummer für verringerte Datensätze Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 und D2: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die Anmeldung den reduzierten Datensatz enthält. |
11 09 000 000 | Verfahren: Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes ist das Verfahren anzugeben, zu dem die Waren angemeldet werden. |
11 09 001 000 | Beantragtes Verfahren Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist das Zollverfahren anzugeben, in das die Waren übergeführt werden. |
11 09 002 000 | Vorhergehendes Verfahren Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist das Zollverfahren anzugeben, aus dem die Waren entfernt werden. |
11 10 000 000 | Zusätzliches Verfahren Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Es ist der entsprechende Unionscode oder der von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehene Code für das zusätzliche Verfahren anzugeben. |
Gruppe 12 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen
12 01 000 000 | Vorpapier Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Einzelheiten zum Vorpapier. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A3, B1, C1, C2, D1 bis D3, H1 bis H6, I1 und I2: Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Diese Angaben müssen die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Maßeinheit enthalten. |
12 01 001 000 | Referenznummer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1, A2 und A3: Anzugeben ist die Bezugnahme auf die vorübergehende Verwahrung in der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, in die die Waren übergeführt wurden. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1 und C2: Anzugeben sind die Bezugsdaten der Papiere, die der Ausfuhr in ein Drittland oder gegebenenfalls der Versendung in einen Mitgliedstaat vorausgingen. Bezieht sich die Anmeldung auf wiederausgeführte Waren, sind die Referenzdaten der Anmeldung zum vorangegangenen Zollverfahren, in das die Waren übergeführt wurden, anzugeben. Betrifft die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtige Waren, ist das vor der Überführung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Ausfuhrverfahren ausgestellte e-VD anzugeben. Bei einer ergänzenden Zollanmeldung ist die MRN für die zuvor eingereichte vereinfachte Anmeldung anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 bis D3: Im Falle einer Versandanmeldung ist auf das Verfahren der vorübergehenden Verwahrung oder das vorangegangene Zollverfahren oder die entsprechenden Zollpapiere Bezug zu nehmen. Im Falle einer Ausfuhr mit anschließendem Versand ist die MRN der Ausfuhranmeldung anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E1: Falls zutreffend ist die Referenznummer der Zollanmeldung, mit der die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden, anzugeben. Ist die MRN der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angegeben und betrifft der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren nicht alle Warenpositionen der Zollanmeldung, sind die entsprechenden Positionsnummern in der Zollanmeldung anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E2: Falls zutreffend, ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung(en), die für die Waren vor deren Ankunft im Zollgebiet der Union abgegeben wurde(n), anzugeben. Bei Unionswaren ist gegebenenfalls die Referenznummer der Zollanmeldung, mit der die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden, anzugeben, sofern sie der Person, die das Manifest einreicht, bekannt ist. Ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung oder der Zollanmeldung zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr angegeben und betrifft das Manifest nicht alle Warenpositionen der summarischen Eingangsanmeldung bzw. der Zollanmeldung, sind die jeweiligen Positionsnummern in der summarischen Eingangsanmeldung oder der Zollanmeldung anzugeben, sofern sie der Person, die das elektronische Manifest einreicht, bekannt sind. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte F25 Anzugeben ist die MRN der zugehörigen summarischen Eingangsanmeldungseinreichung, die durch diese Angaben zu ergänzen ist. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G2: Anzugeben ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung(en), eine Bezugnahme auf das Sammelbeförderungspapier oder im Seeverkehr der Eingangsschlüssel für die betreffende Sendung gemäß den Bedingungen von Titel I Kapitel 3 dieses Anhangs. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G3: Unbeschadet des Artikels 139 Nummer 4 des Zollkodex ist die MRN der summarische(n) Eingangsanmeldung(en) oder, in den in Artikel 130 des Zollkodex aufgeführten Fällen, die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder die Zollanmeldung(en), die für die Waren abgegeben wurden, anzugeben. Bei Unionswaren ist gegebenenfalls die Referenznummer der Zollanmeldung, mit der die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, oder die Referenznummer des Nachweises des Unionscharakters der Waren anzugeben. Betrifft die Gestellungsmitteilung nicht alle Warenpositionen der genannten früheren Anmeldung oder des Nachweises des Unionscharakters der Waren, so gibt die Person, die die Waren gestellt hat, die entsprechende(n) Positionsnummer(n) an, die den Waren in dieser früheren Anmeldung oder dem Nachweis des Unionscharakters der Waren zugeordnet wurde(n), Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G4: Unbeschadet des Artikels 145 Nummer 4 des Zollkodex ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung(en) für die betreffende Sendung anzugeben. Wird eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung gemäß Artikel 145 Nummer 11 Zollkodex nach Beendigung des Versandverfahrens abgegeben, ist die MRN der Versandanmeldung anzugeben. Ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung, der Anmeldung zum Versandverfahren, oder, in den Fällen gemäß Artikel 130 des Zollkodex, der Zollanmeldung angegeben und betrifft die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung nicht alle Warenpositionen der summarischen Eingangsanmeldung, der Anmeldung zum Versandverfahren oder der Zollanmeldung, hat der Anmelder die betreffende(n) Positionsnummer(n) anzugeben, die den Waren in der ursprünglichen summarischen Eingangsanmeldung, der Versandanmeldung oder der Zollanmeldung zugeordnet ist (sind). Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G5: Hier ist die MRN der Anmeldung(en) zur vorübergehenden Verwahrung, die für die Waren am Ausgangsort der Beförderung abgegeben wurde, anzugeben. Betrifft die MRN der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung nicht alle Warenpositionen der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, hat die Person, die die Ankunft der Waren nach einer Beförderung im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung meldet, die relevante(n) Positionsnummer(n) anzugeben, die den Waren in der ursprünglichen Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung zugeordnet wurde(n). Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5, I1 und I2 Anzugeben ist die Nummer der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder eines Vorpapiers. Die Positionskennung ist nur in den Fällen anzugeben, in denen dies für die eindeutige Identifizierung der betreffenden Warenposition erforderlich ist. Betrifft die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtige Waren, für die eine Verbrauchssteueraussetzung gilt, ist die Referenznummer für das e-VD anzugeben, sofern ein solches ausgestellt wurde. Bei einer ergänzenden Zollanmeldung ist die MRN für die zuvor eingereichte vereinfachte Anmeldung anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H6 und H7: Wenn die summarische Eingangsanmeldung und die Zollanmeldung unter Verwendung des vorgesehenen Unionscodes getrennt abgegeben werden, ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung oder jedes anderen Vorpapiers anzugeben. |
12 01 002 000 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben. |
12 01 003 000 | Art der Packstücke. Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Geben Sie den Code der für die Abschreibung der Anzahl der Packstücke relevanten Packstückart an. |
12 01 004 000 | Anzahl der Packstücke Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Geben Sie die relevante Zahl der Packstückabschreibungen an. |
12 01 005 000 | Maßeinheit und Qualifikator Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Es sind die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten und im TARIC veröffentlichten Maßeinheiten zu verwenden. Gegebenenfalls kann ein zusätzlicher Qualifikator verwendet werden. Geben Sie die entsprechende Maßeinheit und den Qualifikator für die Abschreibung an. |
12 01 006 000 | Menge Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Geben Sie die entsprechende Menge für die Abschreibung ein. |
12 01 079 000 | Zusätzliche Angaben Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Geben Sie ergänzende Informationen zum Vorpapier an. Dieses Datenelement ermöglicht es dem Wirtschaftsteilnehmer, ergänzende Angaben in Bezug auf das Vorpapier zu machen. |
12 01 007 000 | Positionskennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die im Vorpapier gemeldete Positionskennung. |
12 02 000 000 | Zusätzliche Angaben: Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement ist in Bezug auf Angaben zu verwenden, für die in den Rechtsvorschriften der Union nicht festgelegt wird, in welchem Feld sie einzugeben sind. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7: Jede Information seitens des Anmelders, die im Hinblick auf die Überlassung der betreffenden Position zum zollrechtlich freien Verkehr als nützlich erachtet werden kann. |
12 02 008 000 | Code Alle verwendeten relevanten Spalten der Tabelle mit den Datenanforderungen, außer Spalte H7: Den vorgesehenen Unionscode und gegebenenfalls die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Codes sind angeben. |
12 02 009 000 | Text Alle verwendeten Spalten der Tabelle mit den relevanten Datenanforderungen außer Spalte H7: Bei Bedarf können Erläuterungen zu dem angemeldeten Code gegeben werden. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7: Jede Information seitens des Anmelders, die im Hinblick auf die Überlassung der betreffenden Position zum zollrechtlich freien Verkehr als nützlich erachtet werden kann. |
12 03 000 000 | Nachweis |
12 03 001 000 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B1 bis B4, C1, H1 bis H7 und I1:
Die Mitgliedstaaten können von Angaben zum Datum und zur Kennnummer des Kaufvertrags absehen, wenn der Zollwert der betreffenden Waren nicht gemäß Artikel 70 des Zollkodex bestimmt werden kann.
In diesen Fällen hat der Anmelder den betreffenden Zollbehörden jede andere Angabe zu machen oder zugehen zu lassen, die zur Bestimmung des Zollwerts verlangt wird. |
12 03 002 000 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben. Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen und Bescheinigungen. |
12 03 010 000 | Name der ausstellenden Behörde Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist ein Verweis auf die Behörde, die die betreffende Genehmigung oder Bescheinigung ausgestellt hat. |
12 03 005 000 | Maßeinheit und Qualifikator Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Es sind die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten und im TARIC veröffentlichten Maßeinheiten zu verwenden. Gegebenenfalls kann ein zusätzlicher Qualifikator verwendet werden. |
12 03 006 000 | Menge Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die entsprechende Menge für die Abschreibung ist einzugeben. |
12 03 011 000 | Gültigkeitsdatum Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist das Ablaufdatum der Gültigkeit der betreffenden Lizenz oder Bescheinigung. |
12 03 012 000 | Währung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Währungscode anzugeben. |
12 03 013 000 | Einzelpositionsnummer im Dokument Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die laufende Nummer der Warenposition im Beleg (z.B. Bescheinigung, Lizenz, Genehmigung, Einfuhrdokument usw.), die der betreffenden Warenposition entspricht. |
12 03 014 000 | Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Abschreibungsbetrag. |
12 04 000 000 | Zusätzliche Referenz |
12 04 001 000 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Referenznummer etwaiger zusätzlicher Anmeldungen, die nicht durch ein Begleitdokument, ein Beförderungspapier oder zusätzliche Angaben abgedeckt sind. |
12 04 002 000 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes sind die nach den geltenden besonderen Vorschriften erforderlichen Angaben einzutragen. |
12 05 000 000 | Beförderungspapier Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement enthält die Art und die Referenznummer des Beförderungspapiers. |
12 05 001 000 | Referenznummer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 bis A3, B1, B2, B4 und C1: Dieses Datenelement umfasst die Referenznummer des (der) Beförderungspapiere (s), die sich auf die Beförderung von Waren beim Verlassen des Zollgebiets der Union beziehen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte D3: Dieses Datenelement enthält die die Referenznummer des Beförderungspapiers, das als Anmeldung zum Versandverfahren verwendet wird. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E2: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer des Beförderungspapiers anzugeben, das die geplante oder - im Falle von zugelassenen Ausstellern - abgeschlossene Beförderung von Waren in das Zollgebiet der Union umfasst. Im Seeverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer ähnlichen vertraglichen Vereinbarung verweist die anzugebende Nummer des Beförderungspapiers auf das Beförderungspapier, das die Person erstellt hat, die einen Vertrag geschlossen hat und die für die tatsächliche Beförderung der Waren in das Zollgebiet der Union ein Konnossement oder einen Frachtbrief ausgestellt hat. Die Nummer des Beförderungspapiers stellt eine Alternative zur Kennnummer der Sendung (Unique consignment reference number [UCR]) dar, wenn diese nicht bekannt ist. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F42: Referenznummer des/der für die Beförderung der Waren in das Zollgebiet der Union verwendeten Beförderungspapiers/Beförderungspapiere. Erfolgt die Warenbeförderung mit zwei oder mehreren Beförderungspapieren, d. h. Sammelbeförderungsvertrag und Einzelbeförderungsvertrag, müssen sowohl der Sammelbeförderungsvertrag als auch der entsprechende Einzelbeförderungsvertrag auf der vorgesehenen Ebene angegebenen werden. Je summarische Eingangsanmeldung kann nur ein Sammelbeförderungsvertrag angegeben werden. Die Nummer des Sammelkonnossements, des Namenskonnossements, des MAWB und des HAWB bleiben mindestens ein Jahr nach ihrer Ausstellung durch den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten einmalig. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F14 bis F16, F22 und F33: Legt eine andere Person als der Beförderer gemäß Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 1 und Artikel 113 Absatz 2 Einzelheiten der summarischen Eingangsanmeldung vor, so ist zusätzlich zum Hauskonnossement oder HAWB auch die Nummer des entsprechenden Sammelkonnossements oder MAWB anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte F16: Gibt ein Empfänger gemäß Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 2 Einzelheiten der summarischen Eingangsanmeldung an, ist die Nummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F23 bis F26 und F33: |
12 05 002 000 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben. |
12 06 000 000 | Carnet TIR Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement enthält die Referenznummer des Carnet TIR. |
12 07 000 000 | Referenz des Verweisungsantrags Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die Referenznummer des eingegangenen Verweisungsantrags ist einzugeben. Dieses Datenelement ist nur anzugeben, wenn die Anmeldung aufgrund eines Verweisungsantrags geändert wird. |
12 08 000 000 | Referenznummer/UCR Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bei dieser Angabe handelt es sich um die eindeutige Nummer, die der Beteiligte der betreffenden Sendung aus geschäftlichen Gründen gegeben hat. Diese Angabe kann die Form von Codes der WZO (ISO 15459) oder gleichwertigen Codes annehmen. Sie bietet Zugang zu grundlegenden gewerblichen Daten, die für die Zollbehörden von Interesse sind. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7: Dieses Feld kann zur Angabe der Transaktionskennung (beispielsweise die Referenznummer des Kaufvertrags) genutzt werden, wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. |
12 09 000 000 | LRN Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Es ist die lokale Referenznummer (LRN) zu verwenden. Sie wird auf einzelstaatlicher Ebene festgelegt und vom Anmelder in Absprache mit den Behörden zur Kennzeichnung der einzelnen Anmeldungen vergeben. |
12 10 000 000 | Zahlungsaufschub Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Gegebenenfalls ist die Kontonummer anzugeben; unter Zahlungsaufschub sind in diesem Falle sowohl der Zahlungsaufschub für Einfuhr- und Ausfuhrzölle als auch Steuergutschriften zu verstehen. |
12 11 000 000 | Lager |
12 11 002 000 | Art Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, G4 und H1 bis H5: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Lagerstätte anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G5: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Lagerstätte für die vorübergehende Verwahrung anzugeben. |
12 11 015 000 | Kennung Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, G4 und H1 bis H5: Anzugeben ist die Nummer der Bewilligung des Zolllagers oder Lagers für die vorübergehende Verwahrung. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G5: Anzugeben ist die entsprechende Bewilligungsnummer an. |
12 12 000 000 | Bewilligung |
12 12 002 000 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben. |
12 12 001 000 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Referenznummer aller für die Anmeldung und Meldung erforderlichen Bewilligungen. Ist der Anmelder oder der Einführer bei Einfuhranmeldungen oder der Ausführer bei Ausfuhranmeldungen der Inhaber einer gültigen vZTA und/oder vUA für die Waren, die Gegenstand der Anmeldung sind, so hat der Anmelder die Referenznummer der vZTA-/vUA-Entscheidung anzugeben. |
12 12 080 000 | Inhaber der Bewilligung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18. |
Gruppe 13 - Beteiligte
13 01 000 000 | Ausführer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1: Im Falle einer Ausfuhranmeldung gilt die Person nach der Begriffsbestimmung in Artikel 1 Absatz 19 als Ausführer. Im Falle der Wiederausfuhr ist die Person anzugeben, die die Wiederausfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen die Wiederausfuhranmeldung abgegeben wird. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B4: Im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten ist der Ausführer der Versender. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H3, H4 und I1: Der Ausführer ist der letzte Verkäufer der Waren vor ihrer Einfuhr in die Union. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5: Der Ausführer ist der Versender im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten. Der Versender ist der letzte Verkäufer der Waren. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H6 und H7: Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma sowie die vollständige Anschrift des Versenders der Waren, wie im Beförderungsvertrag vom Frachtbesteller festgelegt. |
13 01 016 000 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der vollständige Name (Person oder Firma) des Ausführers. |
13 01 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1: Verfügt der Ausführer nicht über eine EORI-Nummer, kann ihm die Zollverwaltung für die jeweilige Anmeldung eine Ad-hoc-Nummer zuteilen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H3 und H4: Anzugeben ist die EORI-Nummer des letzten Verkäufers der Waren vor ihrer Einfuhr in die Union. Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 und H3 bis H6: Ist eine Kennnummer erforderlich, ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18 anzugeben. Wurde dem Ausführer keine EORI-Nummer zugeteilt, ist die nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats erforderliche Nummer anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5: Anzugeben ist die EORI-Nummer des Versenders, der als 'Ausführer' im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten handelt. Der Versender ist der letzte Verkäufer der Waren vor ihrer Einfuhr in das Steuergebiet, in dem die Waren überlassen werden sollen. |
13 01 018 000 | Anschrift: |
13 01 018 019 | Straße und Hausnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 01 018 020 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. |
13 01 018 021 | Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
13 01 018 022 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
13 02 000 000 | Versender Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Der im Frachtvertrag vom Frachtbesteller angegebene Versender der Waren. Diese Angabe ist erforderlich, wenn sie sich vom Anmelder unterscheidet. Tabelle mit den Datenanforderungen F11, F20, F27, F28, F29, F31, F50, F51: Der im Frachtvertrag vom Frachtbesteller angegebene Versender der Waren muss auf der Ebene der Sammelsendung angegeben werden. Der im untersten Hauskonnossement oder im untersten HAWB angegebene Versender der Waren muss auf Ebene der Einzelsendung angegeben werden. Diese Person muss sich vom Beförderer, Spediteur, Konsolidierer, Postbetreiber oder Zollagenten unterscheiden. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F12, F21, F40, F41 und F45: Der im Frachtvertrag vom Frachtbesteller angegebene Versender der Waren muss auf der Ebene der Sammelsendung angegeben werden. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10, F13, F14, F15, F22, F23, F24, F26, F30, F32, F33, F43: Der im untersten Hauskonnossement oder im untersten HAWB angegebene Versender der Waren muss auf Ebene der Einzelsendung angegeben werden. Diese Person muss sich vom Beförderer, Spediteur, Konsolidierer, Postbetreiber oder Zollagenten unterscheiden. |
13 02 016 000 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten. |
13 02 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer der betroffenen Partei gemäß Artikel 1 Absatz 18. Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden. |
13 02 028 000 | Art der Person Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Angabe des entsprechenden Codes. |
13 02 018 000 | Anschrift: |
13 02 018 019 | Straße und Hausnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 02 018 023 | Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten. |
13 02 018 024 | Zusatzzeile für Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt. |
13 02 018 025 | Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 02 018 026 | Postfach Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten. |
13 02 018 027 | Unterposition Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz. |
13 02 018 020 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. |
13 02 018 021 | Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
13 02 018 022 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
13 02 029 000 | Kommunikation |
13 02 029 015 | Kennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann. |
13 02 029 002 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Angabe des entsprechenden Codes. |
13 02 074 000 | Kontaktperson |
13 02 074 016 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Name der Kontaktperson. |
13 02 074 075 | Telefonnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson. |
13 02 074 076 | E-Mail-Adresse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson. |
13 03 000 000 | Empfänger Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die Partei, der die Waren tatsächlich geliefert werden. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 und A2: Werden die Waren mit einem begebbaren Konnossement befördert, das "an Order und blanko indossiert" ist, und ist der Empfänger unbekannt, werden ihn betreffende Einzelheiten durch den im D.E. 12 02 000 000 "Zusätzliche Informationen" vorgesehenen Code ersetzt. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B3: Werden Waren, die Ausfuhrerstattungen unterliegen, in ein Zolllagerverfahren übergeführt, ist der Empfänger die Person, die für die Ausfuhrerstattungen oder für das Zolllager, in dem die Waren gelagert werden, zuständig ist. Tabelle mit den Datenanforderungen F11, F20, F27, F28, F29, F31, F50, F51: Die Partei, an die die Waren tatsächlich versandt werden, muss auf der Ebene der Sammelsendung angegeben werden. Der im untersten Hauskonnossement oder im untersten HAWB angegebene Empfänger der Waren muss auf Ebene der Einzelsendung angegeben werden. Diese Person muss sich vom Spediteur, (De-)Konsolidierer, Postbetreiber oder Zollagenten unterscheiden. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F12, F21, F40, F41 und F45: Die Partei, an die die Waren tatsächlich versandt werden, muss auf der Ebene der Sammelsendung angegeben werden. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10, F13, F14, F15, F22, F23, F24, F26, F30, F32, F33, F43: Der im untersten Hauskonnossement oder im untersten HAWB angegebene Empfänger der Waren muss auf Ebene der Einzelsendung angegeben werden. Diese Person muss sich vom Spediteur, (De-)Konsolidierer, Postbetreiber oder Zollagenten unterscheiden. |
13 03 016 000 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten. |
13 03 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer der betroffenen Partei gemäß Artikel 1 Absatz 18. Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden. |
13 03 028 000 | Art der Person Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Angabe des entsprechenden Codes. |
13 03 018 000 | Anschrift: |
13 03 018 019 | Straße und Hausnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 03 018 023 | Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten. |
13 03 018 024 | Zusatzzeile für Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt. |
13 03 018 025 | Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 03 018 026 | Postfach Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten. |
13 03 018 027 | Unterposition Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz. |
13 03 018 020 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. |
13 03 018 021 | Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
13 03 018 022 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
13 03 029 000 | Kommunikation |
13 03 029 015 | Kennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann. |
13 03 029 002 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Angabe des entsprechenden Codes. |
13 03 074 000 | Kontaktperson |
13 03 074 016 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Name der Kontaktperson. |
13 03 074 075 | Telefonnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson. |
13 03 074 076 | E-Mail-Adresse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson. |
13 04 000 000 | Einführer Alle verwendeten relevanten Spalten der Tabelle mit den Datenanforderungen außer H6 und H7: Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen eine Einfuhranmeldung abgegeben wird. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H6 und H7: Die Partei, der die Waren tatsächlich geliefert werden. |
13 04 016 000 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten. |
13 04 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Kennnummer der Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen eine Einfuhranmeldung abgegeben wird. Anzugeben ist die EORI-Nummer der betroffenen Partei gemäß Artikel 1 Absatz 18. Ist der Einführer nicht in der EORI-Datenbank registriert, weil er kein Wirtschaftsbeteiligter ist oder nicht in der Union niedergelassen ist, so ist die gemäß den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats erforderliche Nummer einzutragen. |
13 04 018 000 | Anschrift: |
13 04 018 019 | Straße und Hausnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 04 018 020 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. |
13 04 018 021 | Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
13 04 018 022 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
13 05 000 000 | Anmelder Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement wird verwendet, um relevante Angaben über den Anmelder bereitzustellen. |
13 05 016 000 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten. |
13 05 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer gemäß Artikel 1 Absatz 18. |
13 05 018 000 | Anschrift: |
13 05 018 019 | Straße und Hausnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 05 018 023 | Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten. |
13 05 018 024 | Zusatzzeile für Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt. |
13 05 018 025 | Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 05 018 026 | Postfach Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten. |
13 05 018 027 | Unterposition Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz. |
13 05 018 020 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. |
13 05 018 021 | Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
13 05 018 022 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
13 05 029 000 | Kommunikation |
13 05 029 015 | Kennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann. |
13 05 029 002 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Code. |
13 05 074 000 | Kontaktperson: |
13 05 074 016 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Name der Kontaktperson. |
13 05 074 075 | Telefonnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson. |
13 05 074 076 | E-Mail-Adresse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson. |
13 06 000 000 | Vertreter Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Diese Angaben sind erforderlich, falls nicht identisch mit D.E. 13 05 000 000 Anmelder oder ggf. D.E. 13 07 000 000 Inhaber des Versandverfahrens. |
13 06 016 000 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten. |
13 06 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18. |
13 06 030 000 | Status Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Einzutragen ist der entsprechende Code für den Status des Vertreters. |
13 06 018 000 | Anschrift: |
13 06 018 019 | Straße und Hausnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 06 018 023 | Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten. |
13 06 018 024 | Zusatzzeile für Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt. |
13 06 018 025 | Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 06 018 026 | Postfach Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten. |
13 06 018 027 | Unterposition Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz. |
13 06 018 020 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. |
13 06 018 021 | Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
13 06 018 022 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
13 06 029 028 | Kommunikation: |
13 06 029 015 | Kennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann. |
13 06 029 002 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Code. |
13 06 074 000 | Kontaktperson: |
13 06 074 016 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Name der Kontaktperson. |
13 06 074 075 | Telefonnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson. |
13 06 074 076 | E-Mail-Adresse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson. |
13 07 000 000 | Inhaber des Versandverfahrens: |
13 07 016 000 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Inhabers des Versandverfahrens. Anzugeben sind gegebenenfalls Name und Vorname bzw. Firma des bevollmächtigten Vertreters, der die Versandanmeldung im Auftrag des Inhabers des Verfahrens vorlegt. |
13 07 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer des Inhabers des Versandverfahrens gemäß Artikel 1 Absatz 18. Allerdings sollte die Kennnummer des Wirtschaftsbeteiligten in folgenden Fällen verwendet werden:
|
13 07 078 000 | Kennnummer des TIR-Inhabers Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die in Artikel 1 Absatz 18 genannte EORI-Nummer oder die von einem am Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren beteiligten Land zugeteilte Kennnummer der zur Verwendung des Carnet TIR befugten Person (Inhaber). |
13 07 018 000 | Anschrift: |
13 07 019 000 | Straße und Hausnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 07 020 000 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. |
13 07 021 000 | Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
13 07 022 000 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
13 07 074 000 | Kontaktperson: |
13 07 074 016 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Name der Kontaktperson. |
13 07 074 075 | Telefonnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson. |
13 07 074 076 | E-Mail-Adresse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson. |
13 08 000 000 | Verkäufer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10, F11, F15, F16, F50 und F51: Der Verkäufer ist das letzte bekannte Unternehmen, das die Waren verkauft oder vereinbart, dass diese an den Käufer verkauft werden. Sind die Waren für die Einfuhr bestimmt, ohne dass ein Verkauf vorausgegangen ist, sind Angaben zum Eigentümer der Waren zu machen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1: Sind Verkäufer und Ausführer identisch, brauchen diese Angaben nicht gemacht zu werden. Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine andere als die in D.E. 13 01 000 "Ausführer" angegebene Person, sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Verkäufers der Waren anzugeben, wenn dessen EORI-Nummer dem Anmelder nicht bekannt ist. Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen. |
13 08 016 000 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten. |
13 08 017 000 | Kennnummer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10, F11, F15, F16, F50 und F51 Die EORI-Nummer oder die eindeutige Drittlandskennnummer ist anzugeben, wenn dem Beteiligten eine solche Nummer zugeteilt wurde. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1: Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden. |
13 08 028 000 | Art der Person Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Code. |
13 08 018 000 | Anschrift: |
13 08 018 019 | Straße und Hausnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 08 018 023 | Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten. |
13 08 018 024 | Zusatzzeile für Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt. |
13 08 018 025 | Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 08 018 026 | Postfach Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten. |
13 08 018 027 | Unterposition Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz. |
13 08 018 020 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. |
13 08 018 021 | Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
13 08 018 022 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
13 08 029 000 | Kommunikation: |
13 08 029 015 | Kennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann. |
13 08 029 002 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Angabe des entsprechenden Codes. |
13 09 000 000 | Käufer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10, F11, F15, F16, F50 und F51: Der Käufer ist das letzte bekannte Unternehmen, dem die Waren verkauft werden oder gemäß Vereinbarung verkauft werden sollen. Sind die Waren für die Einfuhr bestimmt, ohne dass ein Verkauf vorausgegangen ist, sind Angaben zum Eigentümer der Waren zu machen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1: Sind Käufer und Einführer identisch, brauchen diese Angaben nicht gemacht zu werden. Handelt es sich bei dem Käufer um eine andere als die in D.E. 13 04 000 000 "Einführer" angegebene Person, sind Name und Anschrift des Käufers der Waren anzugeben, wenn dessen EORI-Nummer dem Anmelder nicht bekannt ist. Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen. |
13 09 016 000 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten. |
13 09 017 000 | Kennnummer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10, F11, F15, F16, F50 und F51: Die EORI-Nummer oder die eindeutige Drittlandskennnummer ist anzugeben, wenn dem Beteiligten eine solche Nummer zugeteilt wurde. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1: Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden. |
13 09 028 000 | Art der Person Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Angabe des entsprechenden Codes. |
13 09 018 000 | Anschrift: |
13 09 018 019 | Straße und Hausnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 09 028 023 | Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten. |
13 09 028 024 | Zusatzzeile für Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt. |
13 09 028 025 | Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 09 028 026 | Postfach Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten. |
13 09 028 027 | Unterposition Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz. |
13 09 028 020 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. |
13 09 028 021 | Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
13 09 028 022 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
13 09 029 000 | Kommunikation |
13 09 029 015 | Kennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann. |
13 09 029 002 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Angabe des entsprechenden Codes. |
13 10 000 000 | Person, die die Ankunftsmeldung vornimmt |
13 10 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die das Eintreffen des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels meldet. |
13 10 029 000 | Kommunikation |
13 10 029 015 | Kennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann. |
13 10 029 002 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Code. |
13 11 000 000 | Person, die die Gestellung der Waren vornimmt |
13 11 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Nummer 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Waren bei ihrer Ankunft gestellt. |
13 12 000 000 | Beförderer |
13 12 016 000 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten. |
13 12 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer des Beförderers. |
13 12 018 000 | Anschrift: |
13 12 018 023 | Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten. |
13 12 018 024 | Zusatzzeile für Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt. |
13 12 018 025 | Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 12 018 026 | Postfach Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten. |
13 12 018 027 | Unterposition Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz. |
13 12 018 020 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. |
13 12 018 021 | Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
13 12 018 022 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
13 12 029 000 | Kommunikation: |
13 12 029 015 | Kennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann. |
13 12 029 002 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Code. |
13 12 074 000 | Kontaktperson: |
13 12 074 016 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Name der Kontaktperson. |
13 12 074 075 | Telefonnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson. |
13 12 074 076 | E-Mail-Adresse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson. |
13 13 000 000 | Zu benachrichtigende Partei Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Der Partei, die, wie im Sammelkonnossement oder im MAWB festgelegt, beim Eingang über die Ankunft der Waren zu benachrichtigen ist. Diese Angabe ist je nach Fall zu machen. |
13 13 016 000 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten. |
13 13 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die EORI-Nummer oder die eindeutige Drittlandskennnummer ist anzugeben, wenn dem Beteiligten eine solche Nummer zugeteilt wurde. |
13 13 028 000 | Art der Person Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Code. |
13 13 018 000 | Anschrift: |
13 13 018 023 | Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten. |
13 13 018 024 | Zusatzzeile für Straße Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Hier ist die Fortsetzung der Bezeichnung der Straße in der Anschrift des Beteiligten anzugeben, wenn die Bezeichnung der Straße die Länge des Feldes "Straße" übersteigt. |
13 13 018 025 | Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Nummer oder Bezeichnung des Gebäudes oder der Einrichtung. |
13 13 018 026 | Postfach Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Informationen zum Postfach des Beteiligten. |
13 13 018 027 | Unterposition Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine bestimmte Region oder Provinz. |
13 13 018 020 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. |
13 13 018 021 | Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
13 13 018 022 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
13 13 029 000 | Kommunikation: |
13 13 029 015 | Kennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zoll weitere Anfragen stellen kann. |
13 13 029 002 | Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Angabe des entsprechenden Codes. |
13 14 000 000 | Zusätzlicher Wirtschaftsbeteiligter in der Lieferkette Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Weitere Wirtschaftsbeteiligte in der Lieferkette können hier angegeben werden, um nachzuweisen, dass die gesamte Lieferkette von den Wirtschaftsbeteiligten abgedeckt wurde, die den AEO-Status innehatten. Wird diese Datenklasse verwendet, ist die Rolle und Kennnummer anzugeben, andernfalls ist dieses Datenelement fakultativ. |
13 14 031 000 | Rolle Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der relevante Code, der die Rolle der zusätzlichen Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette beschreibt. |
13 14 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die EORI-Nummer oder die eindeutige Drittlandskennnummer ist anzugeben, wenn dem Beteiligten eine solche Nummer zugeteilt wurde. |
13 15 000 000 | Ergänzender Anmelder Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Diese Datengruppe enthält Angaben über die Person, die gemäß Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 1 einen Beförderungsvertrag ausstellt, oder den in Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in Artikel 113 Absätze 1 und 2 genannten Empfänger (z.B. Spediteur, Postunternehmen), der die zusätzlichen Angaben zur summarischen Eingangsanmeldung gemäß Artikel 112 oder Artikel 113 vorlegt. |
13 15 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer gemäß Artikel 1 Absatz 18. |
13 15 032 000 | Art der ergänzenden Einreichung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Code zur Angabe der Ebene des Beförderungsvertrags. |
13 16 000 000 | Zusätzlicher steuerlicher Verweis Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Wird die Mehrwertsteuer in der Mehrwertsteuererklärung entrichtet, ist die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer der betreffenden Person anzugeben. Wird der Verfahrenscode 42 oder 63 verwendet, sind die gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erforderlichen Angaben einzutragen. Werden die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet, ist die zur Verwendung im Rahmen dieser Regelung erteilte spezielle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. |
13 16 031 000 | Rolle Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Rolle des Beteiligten unter Verwendung des entsprechenden Codes. |
13 16 034 000 | Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer. |
13 17 000 000 | Person, die das Warenmanifest einreicht |
13 17 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die das Warenmanifest einreicht. |
13 18 000 000 | Person, die einen Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren beantragt |
13 18 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die einen Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren beantragt. |
13 19 000 000 | Person, die die Ankunft der Waren nach einer Beförderung im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung meldet |
13 19 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Ankunft der Waren nach der Beförderung im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung meldet. |
13 20 000 000 | Sicherheitsleistender |
13 20 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer des Sicherheitsleistenden, sofern es sich dabei nicht um den Anmelder handelt. |
13 21 000 000 | Person, die die Abgabe entrichtet |
13 21 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Abgabe entrichtet, sofern es sich dabei nicht um den Anmelder handelt. |
Gruppe 14 - Zollwertangaben/Abgaben
14 01 000 000 | Lieferbedingungen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und -gliederung sind hier die Angaben einzutragen, aus denen bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrags ersichtlich werden. |
14 01 035 000 | INCOTERMS-Code Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der INCOTERM-Code. |
14 01 036 000 | UN/LOCODE Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Bestimmungsort. Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE anzugeben. |
14 01 020 000 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist, falls der UN/LOCODE nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist, falls der UN/LOCODE nicht bekannt ist, der Ländercode des Bestimmungsortes anzugeben. |
14 01 037 000 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Name des Bestimmungsortes anzugeben. |
14 02 000 000 | Beförderungskosten |
14 02 038 000 | Zahlungsart Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der für die Zahlungsart für Beförderungskosten entsprechende Code. |
14 03 000 000 | Zollabgaben und Steuern |
14 03 039 000 | Steuerart Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und gegebenenfalls dem/der von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Code(s) ist die Art der Abgabe für jede Zollabgabe oder Steuer, die für die betreffenden Waren gilt, anzugeben. |
14 03 038 000 | Zahlungsart Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Zahlungsart anzugeben. |
14 03 042 000 | Geschuldeter Abgabenbetrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Abgabenbetrag für jede geltende Zollabgabe oder Steuer. Für die in diesem Feld einzutragenden Beträge ist die Währungseinheit gemäß dem für D.E. 14 17 000 000. "Interne Währungseinheit" festgelegten Code zu verwenden. Ist im D.E. 14 17 000 000 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, so ist die Währungseinheit des Mitgliedstaats zu verwenden, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt werden. |
14 03 040 000 | Bemessungsgrundlage Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bemessungsgrundlage (Wert, Gewicht oder sonstige). |
14 03 040 041 | Steuersatz Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind die Abgabensätze für jede geltende Zollabgabe oder Steuer. |
14 03 040 005 | Maßeinheit und Qualifikator Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Es sind die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten und im TARIC veröffentlichten Maßeinheiten zu verwenden. Gegebenenfalls kann ein zusätzlicher Qualifikator verwendet werden. |
14 03 040 006 | Menge Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die betreffende Menge. |
14 03 040 014 | Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag. |
14 03 040 043 | Abgabenbetrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: In Fällen, in denen es mehr als eine Steuerbemessungsgrundlage pro Abgabenart besteht, ist für jede Steuerbemessungsgrundlage der berechnete/getrennte Betrag der Zollabgaben und Steuern anzugeben. |
14 16 000 000 | Gesamtbetrag der Zollabgaben und Steuern Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Gesamtbetrag der Zollabgaben und Steuern für die betreffenden Waren. Für die in diesem Feld einzutragenden Beträge ist die Währungseinheit gemäß dem für D.E. 14 17 000 000. "Interne Währungseinheit" festgelegten Code zu verwenden. Ist im D.E. 14 17 000 000 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, so ist die Währungseinheit des Mitgliedstaats zu verwenden, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt werden. |
14 17 000 000 | Interne Währungseinheit Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bei Anmeldungen, die in Mitgliedstaaten abgegeben werden, die es den Wirtschaftsbeteiligten während der Übergangszeit zur Einführung des Euro ermöglichen, auch die Einheit Euro in ihren Zollanmeldungen zu verwenden, ist in diesem Feld ein Hinweis auf die angewandte Währungseinheit (einzelstaatliche Währungseinheit oder Euro) anzubringen. |
14 04 000 000 | Zuschläge und Abzüge |
14 04 008 000 | Code Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Für jede Art von Zuschlägen oder Abzügen, die für eine bestimmte Position vorgesehen sind, ist der entsprechende Code anzugeben. |
14 04 014 000 | Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Für jede Art von Zuschlägen oder Abzügen, die für eine bestimmte Position vorgesehen sind, ist der entsprechende Betrag in der Landeswährung anzugeben, der noch nicht im Artikelpreis enthalten ist oder von diesem noch nicht abgezogen wurde. |
14 05 000 000 | Rechnungswährung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der die Rechnung ausgestellt ist. Diese Angaben werden in Verbindung mit D.E. 14 06 000 000 "In Rechnung gestellter Gesamtbetrag" und D.E. 14 08 000 000 "In Rechnung gestellter Positionsbetrag" verwendet, soweit dies für die Berechnung der Einfuhrabgaben erforderlich ist. |
14 06 000 000 | In Rechnung gestellter Gesamtbetrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der für sämtliche in der Zollanmeldung aufgeführte Waren in Rechnung gestellte Preis in der für D.E. 14 05 000 000 "Rechnungswährung" festgelegten Währungseinheit. |
14 07 000 000 | Indikatoren für die Bewertung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kombination von Indikatoren anzugeben, um zu erklären, ob der Wert der Waren von spezifischen Faktoren bestimmt wird. |
14 08 000 000 | In Rechnung gestellter Positionsbetrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Preis der betreffenden Warenposition, ausgedrückt in der für D.E. 14 05 000 000 "Rechnungswährung" festgelegten Währungseinheit. |
14 09 000 000 | Umrechnungskurs Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement enthält den im Voraus durch einen Vertrag zwischen den Beteiligten festgesetzten Wechselkurs |
14 10 000 000 | Bewertungsmethode Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Bewertungsmethode anzugeben. |
14 11 000 000 | Präferenz Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement betrifft Angaben zur zolltariflichen Behandlung der Waren. Wenn seine Verwendung in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 dieses Anhangs obligatorisch vorgesehen ist, so muss es ausgefüllt werden, auch wenn keine Zollpräferenz beantragt wird. Anzugeben ist der entsprechende Unionscode. Die Kommission wird regelmäßig eine Liste mit den Kombinationsmöglichkeiten für die in diesem Fall zu verwendenden Codes mit Beispielen und Erläuterungen veröffentlichen. |
14 12 000 000 | Postwert Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Inhalt/(Stück)zahl, angemeldeter Wert: Währungscode und Geldwert des zu Zollzwecken angemeldeten Inhalts. |
14 12 012 000 | Währungscode Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO4217). |
14 12 014 000 | Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag des Werts. |
14 13 000 000 | Postgebühren Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Position; Porto bezahlt: Währungscode und Betrag des vom Absender bezahlten oder ihm in Rechnung gestellten Portos |
14 13 012 000 | Währungscode Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO4217). |
14 13 014 000 | Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag der gezahlten Postgebühren. |
14 14 000 000 | Materialwert Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7: Materialwert der Waren je Position in der Rechnungswährung. |
14 14 012 000 | Währungscode Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO4217). |
14 14 014 000 | Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag des Werts. |
14 15 000 000 | Transport- und Versicherungskosten zum Bestimmungsort Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7: Kosten der Beförderung und Versicherung zum endgültigen Bestimmungsort in der Rechnungswährung. |
14 15 012 000 | Währungscode Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO4217). |
14 15 014 000 | Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag der gezahlten Postgebühren. |
Gruppe 15 - Daten/Fristen/Zeiträume
15 01 000 000 | Datum und Uhrzeit des voraussichtlichen Abgangs Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Ortszeit des geplanten Abgangs von dem Ort, an dem die Waren auf das aktive Beförderungsmittel verladen wurden, das sie in die Union verbringen wird. |
15 02 000 000 | Datum und Uhrzeit des tatsächlichen Abgangs Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Ortszeit des Abgangs vor Ort, von dem aus die Waren auf das aktive Beförderungsmittel verladen wurden, das sie in die Union verbringen wird. |
15 03 000 000 | Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Ortszeit der voraussichtlichen Ankunft des aktiven Beförderungsmittels am ersten Grenzübergang (bei Beförderung auf dem Landweg), am ersten Flughafen (bei Beförderung auf dem Luftweg) oder im ersten Hafen (bei Beförderung auf dem Seeweg) der Union. |
15 04 000 000 | Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft im Entladehafen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Ortszeit der voraussichtlichen Ankunft des Schiffes im Entladehafen |
15 05 000 000 | Datum und Uhrzeit der tatsächlichen Ankunft Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Ortszeit der tatsächlichen Ankunft des aktiven Beförderungsmittels am ersten Grenzübergang (bei Beförderung auf dem Landweg), am ersten Flughafen (bei Beförderung auf dem Luftweg) oder im ersten Hafen (bei Beförderung auf dem Seeweg) der Union. |
15 06 000 000 | Datum der Anmeldung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Datum der Ausstellung der betreffenden Anmeldungen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F und G: Datum und Uhrzeit der Ausstellung der betreffenden Anmeldungen. |
15 07 000 000 | Beantragte Dauer der Gültigkeit des Nachweises Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die beantragte Gültigkeitsdauer des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Tagen, für den Fall, dass der Antragsteller eines solchen Nachweises eine längere als die in Artikel 123 vorgesehene Gültigkeitsdauer anstrebt. Der Antrag ist in D.E. 12 02 000 000 "Zusätzliche Informationen" zu begründen. |
15 08 000 000 | Datum und Uhrzeit der Gestellung der Waren Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Datum und Uhrzeit der Gestellung der Waren gemäß Artikel 139 des Zollkodex. |
15 09 000 000 | Datum der Annahme Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist das Datum der Anschreibung der Waren in der Buchführung des Anmelders. |
Gruppe 16 - Orte/Länder/Regionen
16 02 000 000 | Empfangsmitgliedstaat Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Der Empfangsmitgliedstaat wird von Personen im Sinne des Artikels 127 Nummer 6 des Zollkodex der Union verwendet. |
16 02 020 000 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode des Empfangsmitgliedstaates. |
16 03 000 000 | Bestimmungsland Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4 und C1: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist das zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren bekannte Land anzugeben, in das die Waren geliefert werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 bis D3: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist das letzte Bestimmungsland der Waren anzugeben. Das letzte bekannte Bestimmungsland ist definiert als das letzte zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren bekannte Land, in das die Waren geliefert werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H2 und H5: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der Code des Mitgliedstaats anzugeben, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren oder, sofern Spalte H5 betroffen ist, zum Zeitpunkt der Überlassung in den steuerrechtlich freien Verkehr befinden. Ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung der Zollanmeldung bekannt, dass die Waren nach der Überführung bzw. Überlassung in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden, ist der Code dieses letzteren Mitgliedstaats anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H3: Werden Waren zur Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die Waren erstmals verwendet werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H4: Werden Waren zur aktiven Veredelung unter Zollaufsicht eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die erste Veredelungstätigkeit ausgeführt wird. |
16 04 000 000 | Bestimmungsregion Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden von den Mitgliedstaaten festgelegten Codes ist die Bestimmungsregion der Waren innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats anzugeben. |
16 05 000 000 | Ort der Lieferung |
16 05 036 000 | UN/LOCODE Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F29, F31, F50 und F51: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE, wie im Sammelkonnossement angeführt, anzugeben. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE, wie im MAWB angeführt, anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F11, F14, F15, F22, F26, F27, F31, F50, F51: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE, wie im Hauskonnossement angeführt, anzugeben. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE, wie im HAWB angeführt, anzugeben, |
16 05 020 000 | Land Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F29, F31, F50 und F51: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Sammelkonnossement angeführt, erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im MAWB angeführt, erfolgt. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F14 bis F15, F22 und F26 und F33: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Hauskonnossement angeführt, erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im HAWB angeführt, erfolgt. |
16 05 037 000 | Ort Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F29, F50 und F51: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Sammelkonnossement angeführt, erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im MAWB angeführt, erfolgt. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F11, F14, F15, F22, F26, F27, F50, F51: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Hauskonnossement angeführt, erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im HAWB angeführt, erfolgt. |
16 06 000 000 | Versendungsland Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte D1: Dieses Datenelement wird nur für das Carnet TIR verwendet. Anzugeben ist der entsprechende Unionscode des Landes, in dem die TIR-Beförderung begann und das Carnet TIR versandt wurde. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H2 bis H5 und I1: Haben in einem Durchgangsland weder Handelsgeschäfte (z.B. Verkauf oder Veredelung) noch andere als mit der Beförderung zusammenhängende Aufenthalte stattgefunden, so ist der entsprechende Unionscode anzugeben, um das Land zu bezeichnen, aus dem die Waren ursprünglich in den Mitgliedstaat versandt wurden, in dem sie sich zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden. Haben solche Aufenthalte oder Handelsgeschäfte stattgefunden, ist das letzte Durchgangsland anzugeben. Für die Zwecke dieses Datenelements wird ein Aufenthalt, der der Konsolidierung der Waren auf der Strecke dient, als mit der Beförderung der Waren im Zusammenhang stehender Vorgang betrachtet. |
16 07 000 000 | Ausfuhrland Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1: Anzugeben ist der entsprechende Unionscode für den Mitgliedstaat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Verfahren befinden. Ist jedoch bekannt, dass die Waren aus einem anderen Mitgliedstaat in den Mitgliedstaat verbracht wurden, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden, so ist dieser andere Mitgliedstaat anzugeben, sofern i) die Waren aus diesem Mitgliedstaat nur zum Zweck der Ausfuhr verbracht wurden und ii) und der Ausführer seinen Sitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden und iii) es sich beim Eingang der Waren in den Mitgliedstaat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden, nicht um einen unionsinternen Erwerb von Waren oder einen gleichgestellten Umsatz im Sinne der Richtlinie 2006/112/EG gehandelt hat. Werden jedoch Waren im Anschluss an ein Verfahren der aktiven Veredelung ausgeführt, so ist der Mitgliedstaat anzugeben, in dem die letzte Veredelungstätigkeit ausgeführt wurde. |
16 08 000 000 | Ursprungsland Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Unionscode für das Land des nichtpräferenziellen Ursprungs im Sinne des Titels II Kapitel 2 des Zollkodex. |
16 09 000 000 | Präferenzursprungsland Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Wird aufgrund des Ursprungs der Waren eine Präferenzbehandlung in D.E. 14 11 000 000 "Präferenz" beantragt, so ist das Land oder die Region/Ländergruppe des Präferenzursprungs anzugeben. |
16 10 000 000 | Versendungsregion Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden von den Mitgliedstaaten festgelegten Codes ist die Versendungsregion oder die Herstellungsregion der in Rede stehenden Waren innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats anzugeben. |
16 11 000 000 | Vom Beförderungsmittel zu durchfahrenden Länder Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F31, F40 bis F42 und F45 bis F51: Kennung der Länder, die auf der Strecke des Beförderungsmittels zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Land der Endbestimmung liegen (in chronologischer Reihenfolge). Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg sind nur die Länder zwischen dem Land des ursprünglichen Abflugflughafens und dem Land des endgültigen Bestimmungsflughafens anzugeben, in denen das Luftfahrzeug landete. |
16 11 020 000 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist/sind der/die entsprechende(n) Ländercode(s) in korrekter Reihenfolge der tatsächlichen Streckenführung des Beförderungsmittels. Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Abgangszollstelle oder der Inhaber des Verfahrens es für erforderlich hält, eine Beförderungsstrecke für die Beförderung von Waren während des Unionsversandverfahrens vorzuschreiben. |
16 12 000 000 | Von der Sendung zu durchquerendes Land Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte A1: In der summarischen Ausgangsanmeldung oder wenn eine summarische Ausgangsanmeldung in einer Zollanmeldung enthalten ist, ist die Kennung der Länder - unter Berücksichtigung der Bestimmungsländer - anzugeben, soweit bekannt. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte A2: Anzugeben ist nur das Land der Endbestimmung der Waren. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 und D2: Kennung der Länder, die auf der Strecke des Beförderungsmittels zwischen dem Abgangsland und dem Bestimmungsland liegen (in chronologischer Reihenfolge). Dazu gehören auch das Abgangsland und das Land der Endbestimmung der Waren. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F11, F14, F15, F20, F22, F26, F27, F30, F33, F50 und F51: Kennung der Länder, die auf der Strecke der Waren zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Land der Endbestimmung liegen (in chronologischer Reihenfolge), gemäß dem untersten Hauskonnossement, dem untersten HAWB oder Beförderungspapier im Straßen- bzw. Schienenverkehr. Dazu gehören auch das ursprüngliche Abgangsland und das Land der Endbestimmung der Waren. |
16 12 020 000 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist/ sind der/die entsprechende (n) Ländercode (n) in der korrekten Reihenfolge der Streckenführung der Sendung. |
16 13 000 000 | Ladeort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bezeichnung des Hafens, Flughafens, Frachtterminals, Bahnhofs oder anderen Ortes, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung benutzte Beförderungsmittel verladen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Kennzeichnung des Ortes codierte Angaben vorzulegen. Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben. |
16 13 036 000 | UN/LOCODE Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzte Beförderungsmittel verladen werden. |
16 13 020 000 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzte Beförderungsmittel verladen werden. |
16 13 037 000 | Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Name des Ortes anzugeben, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzte Beförderungsmittel verladen werden. |
16 14 000 000 | Entladeort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bezeichnung des Hafens, Flughafens, Frachtterminals, Bahnhofs oder anderen Ortes, an dem die Waren von dem für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzten Beförderungsmittel entladen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Kennzeichnung des Ortes codierte Angaben vorzulegen. Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben. |
16 14 036 000 | UN/LOCODE Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F31, F40 bis F42 und F45 bis F51: Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzte Beförderungsmittel verladen werden, ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren von dem Beförderungsmittel entladen werden, das sie in das Zollgebiet der Union verbracht hat. |
16 14 020 000 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die Waren von dem Beförderungsmittel entladen werden, das sie in das Zollgebiet der Union verbracht hat. |
16 14 037 000 | Ort Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F31, F40 bis F42 und F45 bis F51: Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Ort anzugeben, an dem die Waren von dem Beförderungsmittel entladen werden, das sie in das Zollgebiet der Union verbracht hat. |
16 15 000 000 | Warenort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können. Diese Angabe des Ortes muss so genau sein, dass sie eine Warenkontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht. Es darf nur jeweils eine "Art des Ortes" verwendet werden. |
16 15 045 000 | Art des Ortes Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der relevante, für die Art des Ortes angegebenen Code ein. |
16 15 046 000 | Qualifikator der Identifizierung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Geben Sie den entsprechenden Code für die Identifizierung des Ortes ein. Auf der Grundlage des verwendeten Qualifikators ist nur die entsprechende Kennung anzugeben. |
16 15 036 000 | UN/LOCODE Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die in der UN/LOCODE-Codeliste für Länder festgelegten Codes sind zu verwenden. |
16 15 047 000 | Zollstelle Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Code der Zollstelle, an der die Waren für die weitere zollamtliche Überwachung zur Verfügung stehen. |
16 15 047 001 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der Zollstelle, an der die Waren für die weitere zollamtliche Überwachung zur Verfügung stehen, anzugeben. |
16 15 048 000 | GNSS Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind die relevanten Koordinaten der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), an denen die Waren zur Verfügung stehen. |
16 15 048 049 | Breitengrad Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Breitengrad des Ortes, an dem die Waren zur Verfügung stehen. |
16 15 048 050 | Längengrad Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Längengrad des Ortes, an dem die Waren zur Verfügung stehen. |
16 15 051 000 | Wirtschaftsbeteiligter Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Zu verwenden ist die Kennnummer des Wirtschaftsbeteiligten, in dessen Räumlichkeiten die Waren kontrolliert werden können. |
16 15 051 017 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers gemäß Artikel 1 Absatz 18. |
16 15 052 000 | Nummer der Bewilligung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bewilligungsnummer des betreffenden Ortes. |
16 15 053 000 | Zusätzliche Kennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Damit der Ort, auf den sich eine EORI oder eine Bewilligung bezieht, genauer angegeben werden kann ist, soweit verfügbar, bei mehreren Räumlichkeiten der entsprechende Code anzugeben, |
16 15 018 000 | Anschrift: |
16 15 018 019 | Straße und Hausnummer Anzugeben ist die maßgebliche Straße und Hausnummer. |
16 15 018 021 | Postleitzahl Anzugeben ist die maßgebliche Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. |
16 15 018 022 | Ort Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. |
16 15 018 020 | Land Anzugeben ist der Ländercode. |
16 15 081 000 | PLZ-Adresse Diese Unterklasse kann verwendet werden, wenn der Ort der Waren mit der Postleitzahl, gegebenenfalls ergänzt durch die Hausnummer, bestimmt werden kann. |
16 15 081 021 | Postleitzahl Anzugeben ist die maßgebliche Postleitzahl für den entsprechenden Warenort. |
16 15 081 025 | Hausnummer Anzugeben ist die Hausnummer des entsprechenden Warenortes. |
16 15 081 020 | Land Anzugeben ist der Ländercode. |
16 15 074 000 | Kontaktperson |
16 15 074 016 | Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Name der Kontaktperson. |
16 15 074 075 | Telefonnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson. |
16 15 074 076 | E-Mail-Adresse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson. |
16 16 000 000 | Ort der Annahme Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ort, an dem die Person, die das Konnossement ausstellt, die Waren vom Versender übernimmt. Bezeichnung des Hafens, Frachtterminals oder anderen Ortes, an dem die Waren vom Versender übernommen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Kennzeichnung des Ortes codierte Angaben vorzulegen. Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben. |
16 16 036 000 | UN/LOCODE Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10 bis F15, F20, F21, F22, F26 bis F29, F31, F33, F50 und F51: Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren vom Versender von der Person übernommen wurden, die das Konnossement, den Luftfrachtbrief oder ein anderes Beförderungspapier ausgestellt hat. |
16 16 020 000 | Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die Waren vom Versender von der Person übernommen wurden, die das Konnossement, den Luftfrachtbrief oder ein anderes Beförderungspapier ausgestellt hat. |
16 16 037 000 | Ort Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F15, F20, F21, F22, F26 bis F29, F31, F50 und F51: Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Name des Ortes anzugeben, an dem die Waren vom Versender von der Person übernommen wurden, die das Konnossement, den Luftfrachtbrief oder ein anderes Beförderungspapier ausgestellt hat. |
16 17 000 000 | Verbindliche Beförderungsstrecke Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die verbindliche Beförderungsstrecke angewendet wird. Mit der verbindlichen Beförderungsstrecke wird die Route festgelegt, auf der die Waren auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Beförderungsstrecke von der Abgangszollstelle zur Bestimmungszollstelle befördert werden. |
Gruppe 17 - Zollstellen
17 01 000 000 | Ausgangszollstelle |
17 01 001 000 | Referenznummer Tabelle mit den Datenanforderungen A1, A2 und A3: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, über die die Waren das Zollgebiet der Union für einen ausländischen Bestimmungsort verlassen sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B3 und C1: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, über die die Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B4: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, über die die Waren das betreffende Steuergebiet verlassen sollen. |
17 02 000 000 | Ausfuhrzollstelle |
17 02 001 000 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der Zollstelle anzugeben, bei der die Ausfuhrförmlichkeiten erfüllt werden. |
17 03 000 000 | Abgangszollstelle |
17 03 001 000 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kennnummer der Zollstelle anzugeben, an der das Unionsversandverfahren beginnen soll. |
17 04 000 000 | Durchgangszollstelle |
17 04 001 000 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Kennnummer der Eingangszollstelle in jedem nicht der Union angehörenden Landes, das Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren ist (im Folgenden "nicht der Union angehörendes Land des gemeinsamen Versandverfahrens") und dessen Gebiet berührt werden soll, sowie die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Union wiedereingeführt werden, wenn bei der Beförderung das Gebiet eines nicht der Union angehörenden Landes des gemeinsamen Versandverfahrens berührt wurde, oder, wenn bei der Beförderung ein anderes Gebiet als das der Union oder eines nicht der Union angehörenden Landes des gemeinsamen Versandverfahrens berührt wird, die Ausgangszollstelle, über die die Ware die Union verlässt, und die Eingangszollstelle, über die sie wieder in die Union verbracht wird. Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Kennnummer der betreffenden Zollstelle anzugeben. |
17 05 000 000 | Bestimmungszollstelle |
17 05 001 000 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kennnummer der Zollstelle anzugeben, bei der das Unionsversandverfahren endet. |
17 06 000 000 | Ausgangszollstelle für das Versandverfahren |
17 06 001 000 | Referenznummer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 und D2: Dieses Datenelement wird verwendet, wenn die Anmeldung zum Versandverfahren mit der summarischen Ausgangsanmeldung kombiniert wird und der Versandvorgang nicht dem Ausfuhrverfahren folgt. Anzugeben ist der Code der vorgesehenen Zollstelle, an der der Versandvorgang den Sicherheitsbereich verlässt. Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Kennnummer der betreffenden Zollstelle anzugeben. |
17 07 000 000 | Erste Eingangszollstelle |
17 07 001 000 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Kennzeichnung der für die Förmlichkeiten zuständigen Zollstelle, bei der das aktive Beförderungsmittel zuerst im Zollgebiet der Union eintreffen soll. |
17 08 000 000 | Tatsächliche erste Eingangszollstelle |
17 08 001 000 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Kennzeichnung der für die Förmlichkeiten zuständigen Zollstelle, bei der das aktive Beförderungsmittel tatsächlich zuerst im Zollgebiet der Union eintrifft. |
17 09 000 000 | Zollstelle der Gestellung |
17 09 001 000 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, bei der die Waren zur Überführung in ein Zollverfahren oder zur vorübergehenden Verwahrung gestellt werden. |
17 10 000 000 | Überwachungszollstelle |
17 10 001 000 | Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, die in der jeweiligen Bewilligung als Zollstelle für die Überwachung des Verfahrens angeführt ist. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G5: Anzugeben ist die Kennung der Überwachungszollstelle, die für Lagerstätte für die vorübergehende Verwahrung am Bestimmungsort zuständig ist. |
Gruppe 18 - Nämlichkeit der Waren
18 01 000 000 | Eigenmasse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Eigenmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm. Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne Umschließung. Wenn die Eigenmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Maßeinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:
Beträgt die Eigenmasse weniger als 1 kg, so ist "0," gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z.B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm). |
18 02 000 000 | Besondere Maßeinheiten Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Sofern erforderlich ist die Menge der betreffenden Position in der Maßeinheit anzugeben, die in den Unionsvorschriften, wie im TARIC veröffentlicht, vorgesehen ist. |
18 03 000 000 | Rohmasse insgesamt Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die Gesamtbruttomasse ist das Gewicht der Waren der gesamten Sendung einschließlich Verpackung, ausgenommen jedoch die vom Beförderer für die Anmeldung benötigten Ausrüstungen. Wenn die Rohmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Maßeinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:
Beträgt die Rohmasse weniger als 1 kg, so ist "0," gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z.B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm). |
18 04 000 000 | Rohmasse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die Rohmasse ist das Gewicht der Ware einschließlich Verpackung, ausgenommen jedoch die vom Beförderer für die Anmeldung benötigten Ausrüstungen. Wenn die Rohmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Maßeinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:
Beträgt die Rohmasse weniger als 1 kg, so ist "0," gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z.B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm).
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1, A2, E1, E2, G4 und G5: |
18 05 000 000 | Warenbezeichnung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Legt der Anmelder die CUS-Nummer für chemische Stoffe und Zubereitungen vor, können die Mitgliedstaaten davon absehen, eine genaue Beschreibung der Waren zu verlangen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 und A2 sowie alle Spalten F: Nur eine uncodierte Bezeichnung der Waren ermöglicht den Zollbehörden, die Waren zu identifizieren. Allgemeine Begriffe (wie "Sammelladung", "Stückgut", "Teile" oder "Güter jeder Art") oder ungenaue Beschreibungen können nicht akzeptiert werden. Eine nicht erschöpfende Liste solcher allgemeinen Begriffe und Beschreibungen wird von der Kommission veröffentlicht. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B3, B4, C1, D1, D2, E1 und E2: Es handelt sich um die übliche Handelsbezeichnung. Ist die Warennummer anzugeben, so muss diese Bezeichnung so genau sein, dass sie die Einreihung der Ware ermöglicht. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten B1, B2, H1 bis H5 und I1: Unter Warenbezeichnung ist die übliche Handelsbezeichnung der Ware zu verstehen. Mit Ausnahme der Fälle der Abfertigung von Nicht-Unionswaren zum Zolllagerverfahren in einem öffentlichen Zolllager des Typs I, II oder III oder in einem privaten Zolllager muss die Handelsbezeichnung so genau sein, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare und richtige Einreihung der Waren möglich ist. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D3, G4, G5, H6 und H7: Nur eine uncodierte Bezeichnung der Waren ermöglicht den Zollbehörden, die Waren zu identifizieren. |
18 06 000 000 | Verpackung Dieses Datenelement bezieht sich auf Einzelheiten der Verpackung der Waren, die Gegenstand der Anmeldung oder Mitteilung sind. |
18 06 003 000 | Art der Packstücke Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Code für die Art der Packstücke. |
18 06 004 000 | Anzahl der Packstücke Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Gesamtzahl der Packstücke ausgehend von der kleinsten externen Verpackungseinheit. Dabei handelt es sich um die Anzahl der Einzelpositionen, die so verpackt sind, dass sie nicht ohne Entfernen der Verpackung getrennt werden können, oder bei unverpackter Ware um die Stückzahl. Bei Schüttgut ist diese Angabe nicht erforderlich. |
18 06 054 000 | Versandzeichen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Angabe der Zeichen und Nummern auf Beförderungseinheiten oder Verpackungen in freier Form. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A1, A3, C1, E2, G4 und I1: Diese Angabe ist gegebenenfalls nur für verpackte Ware erforderlich. Bei Containerfracht kann die Containernummer die Versandzeichen ersetzen, der Wirtschaftsbeteiligte kann die Versandzeichen gegebenenfalls jedoch zusätzlich angeben. Eine UCR oder die Nummern im Beförderungspapier können die Versandzeichen ersetzen, wenn so eine eindeutige Identifizierung aller Packstücke der Sendung möglich ist. |
18 07 000 000 | Gefahrguttransport |
18 07 055 000 | UN-Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die UN-Gefahrgutnummer (UNDG) ist eine Seriennummer, die die Vereinten Nationen den in einer Liste der am häufigsten beförderten Gefahrgüter enthaltenen Stoffen und Artikeln zuweist. |
18 08 000 000 | CUS-Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die CUS-Nummer (Customs Union and Statistics) ist eine Kennung, die chemischen Stoffen und Zubereitungen im Rahmen des Europäischen Zollinventars chemischer Erzeugnisse (ECICS) zugewiesen wird. Ist für die betreffenden Waren in den im TARIC veröffentlichten Rechtsvorschriften der Union keine Maßnahme festgelegt worden, kann der Anmelder diese Nummer auf freiwilliger Basis angeben, wobei die Vorlage dieser Nummer einen geringeren Aufwand als eine vollständige Beschreibung der Ware bedeuten würde. Tabellenspalten B1 und H1: Unterliegen die betreffenden Waren einer Maßnahme, die in den im TARIC veröffentlichten Rechtsvorschriften der Union festgelegt wurde und sich auf einen CUS-Code bezieht, so ist der CUS-Code anzugeben. |
18 09 000 000 | Warennummer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B1 bis B4, C1, H1 bis H7 und I1: Anzugeben ist die Warennummer der betreffenden Warenposition. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 und A2: Es ist der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems zu verwenden. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 bis D3 und E1: Es ist mindestens der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems zu verwenden. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E2: Diese Angaben erfolgen in Form des Codes der Unterposition des Harmonisierten Systems bzw. des Codes der Kombinierten Nomenklatur gemäß den nationalen Vorschriften. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F15, F50 und F51: Anzugeben ist der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems für die angemeldeten Waren. Im Falle der Beförderung im Huckepackverkehr ist der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems der Waren anzugeben, die vom passiven Beförderungsmittel verbracht werden. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F20 bis F24, F26 bis F33, F43, G4 und G5: Anzugeben ist der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems für die angemeldeten Waren. Diese Angabe ist für Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken bestimmt sind, nicht erforderlich. |
18 09 056 000 | Code der Unterpositionen des Harmonisierten Systems Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems. |
18 09 057 000 | Code der Kombinierten Nomenklatur Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind die beiden zusätzlichen Ziffern des Codes der Kombinierten Nomenklatur. |
18 09 058 000 | TARIC-Code Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die der betreffenden Warenposition entsprechende TARIC-Unterposition. |
18 09 059 000 | TARIC-Zusatzcode Alle verwendeten relevanten Spalten mit den Datenanforderungen: Anzugeben ist der bzw. sind die der betreffenden Warenposition entsprechende(n) TARIC-Zusatzcode(s). |
18 09 060 000 | Nationaler Zusatzcode Alle verwendeten relevanten Spalten mit den Datenanforderungen: Anzugeben ist der bzw. sind die der betreffenden Warenposition entsprechende(n) nationale(n) Zusatzcode(s). |
18 10 000 000 | Art der Waren Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Waren in Postsendungen anzugeben. |
Gruppe 19 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)
19 01 000 000 | Container-Kennnummer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1, A3, B1 bis B4, D1 bis D3 und E1: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die voraussichtliche Situation beim Überschreiten der Außengrenze der Union anzugeben, und zwar auf der Grundlage der Informationen, die zum Zeitpunkt der Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten oder der Förmlichkeiten des Versandverfahrens verfügbar sind, oder der Vorlage des Antrags auf den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten F10 bis F15, F20 bis 22, F26 bis F29, F31, F33, F40, F41, F45 bis F51: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die voraussichtliche Situation beim Überschreiten der Außengrenze der Union anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H4: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Situation beim Überschreiten der Außengrenze der Union anzugeben. | ||||||||||||||||||||
19 02 000 000 | Nummer der Beförderung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Fahrtkennung des Beförderungsmittels, z.B. Reisenummer, Die IATA-Flugnummer oder Fahrtnummer, soweit anwendbar. Werden bei der Beförderung auf dem Luftweg Waren von dem Luftfahrtunternehmen im Rahmen einer Code-Sharing-Vereinbarung oder einer ähnlichen vertraglichen Vereinbarung befördert, so ist die Flugnummer der Code-Sharing-Partner zu verwenden. | ||||||||||||||||||||
19 03 000 000 | Verkehrszweig an der Grenze Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1, B2, B3, D1 und D2: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B4: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren das betreffende Steuergebiet verlassen sollen. Alle verwendeten relevanten Spalten der Tabelle mit den Datenanforderungen F und G2: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, in dem die Waren voraussichtlich im Zollgebiet der Union eintreffen. Im Huckepackverkehr finden die für D.E. 19 08 000 000 "Aktive Grenzverkehrsmittel" festgelegten Regelungen Anwendung. Wird Luftfracht mit einem anderen Verkehrszweig als auf dem Luftweg befördert, ist der andere Verkehrszweig anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H4: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht worden sind. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren in das betreffende Steuergebiet verbracht worden sind. | ||||||||||||||||||||
19 04 000 000 | Inländischer Verkehrszweig Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1, B2, B3 und D1: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der beim Abgang benutzte Verkehrszweig anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 und H2 bis H5: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der bei der Ankunft benutzte Verkehrszweig anzugeben. | ||||||||||||||||||||
19 05 000 000 | Transportmittel, Abgang | ||||||||||||||||||||
19 05 061 000 | Art der Identifizierung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Kennnummer anzugeben. | ||||||||||||||||||||
19 05 017 000 | Kennnummer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B3: Anzugeben ist das Kennzeichen des Beförderungsmittels, auf das die Waren bei den Ausfuhrförmlichkeiten oder den Förmlichkeiten des Versandverfahrens unmittelbar verladen werden (oder bei mehreren Beförderungsmitteln das Kennzeichen des antreibenden Beförderungsmittels). Wenn Zugmaschine und Auflieger verschiedene Kennzeichen tragen, sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger und die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine anzugeben. Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben möglich:
Anzugeben ist bei der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen die IMO-Schiffsnummer bzw. die ENI-Schiffsnummer.
Die Kennzeichnung für andere Beförderungsarten entspricht der in den Spalten B1, B2 und B3 der Tabelle mit den Datenanforderungen festgelegten Kennzeichnung. | ||||||||||||||||||||
19 05 062 000 | Staatszugehörigkeit Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels, auf das die Waren bei den Ausfuhrförmlichkeiten oder der Förmlichkeiten des Versandverfahrens unmittelbar verladen werden (oder bei mehreren Beförderungsmitteln die Staatszugehörigkeit des schiebenden bzw. ziehenden Beförderungsmittels) anzugeben. Wenn Zugmaschine und Auflieger verschiedene Staatszugehörigkeiten aufweisen, ist die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine anzugeben. Erfolgt die Beförderung der Waren durch eine Zugmaschine und einen Anhänger, so ist die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine und des Anhängers anzugeben. Ist die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine nicht bekannt, so ist die Staatszugehörigkeit des Anhängers anzugeben. | ||||||||||||||||||||
19 06 000 000 | Transportmittel bei Ankunft | ||||||||||||||||||||
19 06 061 000 | Art der Identifizierung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Kennnummer anzugeben. | ||||||||||||||||||||
19 06 017 000 | Kennnummer Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 und H3 bis H5: Anzugeben ist das Kennzeichen des Beförderungsmittels (bzw. der Beförderungsmittel), auf das die Waren bei ihrer Gestellung bei der Zollstelle, bei der die Bestimmungsförmlichkeiten erfüllt werden, unmittelbar verladen werden. Tragen Zugmaschine und Anhänger verschiedene Kennzeichen, so sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Anhänger anzugeben. Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben möglich:
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G4: | ||||||||||||||||||||
19 07 000 000 | Beförderungsmittel | ||||||||||||||||||||
19 07 063 000 | Containernummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Kennungen (Buchstaben und/oder Ziffern) zur Identifizierung des Containers. Für andere Beförderungsarten als die Beförderung auf dem Luftweg ist ein Container ein kastenförmiger Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, der verstärkt sowie stapelbar ist und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden kann. Im Luftverkehr sind Container kastenförmige Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, die verstärkt sind und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden können. Im Zusammenhang mit diesem Datenelement gelten Wechselbehälter und Sattelanhänger für den Straßen- und Schienenverkehr als Container. Falls zutreffend ist bei Containern gemäß ISO-Norm Nr. 6346 die vom Bureau International des Containers et du Transport Intermodal (B.I.C.) zugewiesene Kennung (Präfix) zusätzlich zur Containernummer anzugeben. Bei Wechselbehältern und Sattelanhängern ist der durch die europäische Norm EN 13044 eingeführte ILU-Code (Code zur Identifizierung intermodaler Ladeeinheiten) zu verwenden. | ||||||||||||||||||||
19 07 044 000 | Warenreferenz Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist/sind für jeden Container die Nummer (n) der Warenposition (n) für die in diesem Container beförderten Güter. | ||||||||||||||||||||
19 07 064 000 | Containergröße und Containerarten Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Codierte Angaben zur Feststellung der Merkmale wie Größe und Art des Containers. | ||||||||||||||||||||
19 07 065 000 | Füllmenge des Containers Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Codierte Angaben über die Füllmenge des Containers. | ||||||||||||||||||||
19 07 066 000 | Art des Bereitstellers der Container Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Code zur Identifizierung der Art des Bereitstellers des Containers. | ||||||||||||||||||||
19 08 000 000 | Aktive Grenzverkehrsmittel | ||||||||||||||||||||
19 08 061 000 | Art der Identifizierung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Kennnummer anzugeben. | ||||||||||||||||||||
19 08 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist das Kennzeichen des aktiven Beförderungsmittels beim Überschreiten der Außengrenze der Union. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1, B3, D1, D2, D3 und D4: Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist aktives Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Beispiel: Im Falle "Lastkraftwagen auf Seeschiff" ist das Schiff das aktive Beförderungsmittel. Im Falle "Zugmaschine mit Auflieger" ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel. Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben zu machen:
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E2:
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G2: | ||||||||||||||||||||
19 08 062 000 | Staatszugehörigkeit Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Staatszugehörigkeit des beim Überschreiten der Außengrenze der Union benutzten aktiven Beförderungsmittels anzugeben. Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist aktives Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Beispiel: Im Falle "Lastkraftwagen auf Seeschiff" ist das Schiff das aktive Beförderungsmittel. Im Falle "Zugmaschine mit Auflieger" ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel. | ||||||||||||||||||||
19 08 067 000 | Art des Beförderungsmittels Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Beförderungsmittels anzugeben. | ||||||||||||||||||||
19 09 000 000 | Grenzüberschreitendes passives Beförderungsmittel | ||||||||||||||||||||
19 09 061 000 | Art der Identifizierung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Kennnummer anzugeben. | ||||||||||||||||||||
19 09 017 000 | Kennnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bei Huckepackverkehr ist das Kennzeichen des passiven Beförderungsmittels anzugeben, das von einem in D.E. 19 08 000 000 "Aktives Grenzverkehrsmittel" Beispiel: Im Falle "Lastkraftwagen auf Seeschiff" ist der Lastkraftwagen das passive Beförderungsmittel; Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben zu machen:
Bei der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen sind die IMO-Schiffsnummer bzw. die ENI-Schiffsnummer anzugeben. | ||||||||||||||||||||
19 09 062 000 | Staatszugehörigkeit Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Staatszugehörigkeit des passiven Beförderungsmittels anzugeben, das von einem aktiven Beförderungsmittel beim Überschreiten der Außengrenze der Union befördert wird. Im Huckepackverkehr ist unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes die Staatszugehörigkeit des passiven Beförderungsmittels anzugeben. Im Huckepackverkehr ist unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes die Staatszugehörigkeit des passiven Beförderungsmittels anzugeben. Das passive Beförderungsmittel ist das von einem in D.E. 19 08 000 000 "Aktives Grenzverkehrsmittel" Beispiel: Im Falle "Lastkraftwagen auf Seeschiff" ist der Lastkraftwagen das passive Beförderungsmittel; | ||||||||||||||||||||
19 09 067 000 | Art des Beförderungsmittels Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Beförderungsmittels anzugeben. | ||||||||||||||||||||
19 10 000 000 | Verschluss: | ||||||||||||||||||||
19 10 068 000 | Anzahl der Verschlüsse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Anzahl der gegebenenfalls am Transportmittel angebrachten Verschlüsse. | ||||||||||||||||||||
19 10 015 000 | Kennung Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1, F10 bis F15, F40, F41, F45 bis F51, G4 und G5: Die Kennnummern der gegebenenfalls an der Beförderungsausrüstung angebrachten Zollverschlüsse. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 bis D3: Die Angabe ist zu machen, wenn die Anmeldung von einem zugelassenen Versender abgegeben wird, sofern die ihm erteilte Bewilligung die Verwendung von Verschlüssen vorsieht oder wenn einem Inhaber des Versandverfahrens eine Bewilligung zur Verwendung von besonderen Verschlüssen erteilt worden ist. | ||||||||||||||||||||
19 11 000 000 | Kennnummer des Postbehälters Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ein Postbehälter ist eine Ladeeinheit zur Beförderung von Postsendungen. Anzugeben sind die von einem Postbetreiber zugewiesenen Kennnummern der Postbehälter, aus denen die konsolidierte Sendung besteht. |
Gruppe 99 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)
99 01 000 000 | Laufende Nummer des Kontingents Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die laufende Nummer des vom Anmelder beantragten Zollkontingents. |
99 02 000 000 | Art der Sicherheitsleistung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Sicherheitsleistung für das betreffende Verfahren anzugeben. |
99 03 000 000 | Referenznummer der Sicherheitsleistung: |
99 03 069 000 | Referenznummer der Sicherheitsleistung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Referenznummer der Sicherheitsleistung. |
99 03 070 000 | Zugriffscode Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Zugriffscode. |
99 03 012 000 | Währung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der der zu deckende Betrag festgesetzt wird. |
99 03 071 000 | Zu deckender Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag der Zollschuld, der im Zusammenhang mit der betreffenden Anmeldung entstehen kann oder entstanden ist und somit durch die Sicherheitsleistung gedeckt werden muss. |
99 03 072 000 | Zollstelle der Sicherheitsleistung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der Zollstelle anzugeben, bei der die Sicherheitsleistung eingetragen ist. |
99 03 073 000 | Andere Zeichen der Sicherheitsleistung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist eine Sicherheitsleistung nicht für alle Länder des gemeinsamen Versandverfahrens gültig, so sind die entsprechenden Codes für die betreffenden Länder bzw. das betreffende Land des gemeinsamen Versandverfahrens anzugeben. Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Referenznummer der Sicherheitsleistung für den betreffenden Vorgang und gegebenenfalls der Zugriffscode und die Zollstelle der Sicherheitsleistung. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 und D2: Anzugeben ist die Höhe der Sicherheitsleistung für das betreffende Verfahren, außer für Warenbeförderungen im Eisenbahnverkehr. |
99 04 000 000 | Sicherheitsleistung nicht gültig für Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist eine Sicherheitsleistung nicht für alle Länder des gemeinsamen Versandverfahrens gültig, so sind nach "nicht gültig für ..." die für das betreffende Land oder die betreffenden Länder des gemeinsamen Versandverfahrens entsprechenden Codes anzugeben. |
99 05 000 000 | Art des Geschäfts Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und Positionen ist die Art des betreffenden Geschäfts anzugeben. |
99 06 000 000 | Statistischer Wert Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag des sich nach den geltenden Unionsvorschriften ergebenden statistischen Wertes in der Währungseinheit, deren Code in D.E. 14 17 000 000 "Interne Währungseinheit" angegeben ist. Ist in D.E. 14 17 000 000 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, ist die Währungseinheit des Mitgliedstaates zu verwenden, in dem die Ausfuhr- bzw. Einfuhrförmlichkeiten gemäß den geltenden Unionsvorschriften erfüllt werden." |
Anhang II |
"Anhang C
Spalte in Anhang B | Anmeldungen/Meldungen/Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren | Übergangsdatenanforderungen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 (TDA) | Spalte in Anhang D | Projekt im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2151 Arbeitsprogramm UZK |
A1 | Summarische Ausgangsanmeldung | Anhang 9 - Anlage A | entf. | 10. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES) |
A2 | Summarische Ausgangsanmeldung - Expressgutsendungen | Anhang 9 - Anlage A | entf. | 10. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES) |
A3 | Wiederausfuhrmitteilung | entf. | entf. | 10. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES) |
B1 | Ausfuhranmeldung und Wiederausfuhranmeldung | Anhang 9 - Anlage C1 | entf. | 10. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES) |
B2 | Besonderes Verfahren - Veredelung - Anmeldung zur passiven Veredelung | Anhang 9 - Anlage C1 | entf. | 12. EU-ZK Besondere Verfahren - Komponente 1 Nationales SP EXP |
B3 | Anmeldung von Unionswaren zum Zolllagerverfahren | Anhang 9 - Anlage C1 | entf. | 12. EU-ZK Besondere Verfahren - Komponente 1 Nationales SP EXP |
B4 | Anmeldung zur Versendung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten | entf. | B4 | 10. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES) |
C1 | Vereinfachte Ausfuhrzollanmeldung | Anhang 9 - Anlage A | entf. | 10. EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES) |
C2 | Gestellung der Waren im Fall einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder im Rahmen von Zollanmeldungen, die vor der Gestellung der Waren bei der Ausfuhr eingereicht werden. | entf. | C2 | 12. EU-ZK Besondere Verfahren - Komponente 1 Nationales SP EXP |
D1 | Besonderes Verfahren - Anmeldung zum Versandverfahren | Anhang 9 - Anlagen C1 und C2 | entf. | 9. EU-ZK: Upgrade des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NCTS) - Phase 5 |
D2 | Besonderes Verfahren - Anmeldung zum Versandverfahren mit verringertem Datensatz - (Eisenbahn-, Luft- und Seeverkehr) | entf. | entf. | 9. EU-ZK: Upgrade des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NCTS) - Phase 5 |
D3 | Besonderes Verfahren - Versand - Verwendung eines elektronischen Beförderungspapiers als Zollanmeldung - (Beförderung im Luft- und Seeverkehr) | D3 | Nationales System, das nicht unter den Durchführungsbeschluss 2019/2151 fällt | |
D4 | Gestellungsmitteilung in Bezug auf die vorab eingereichte Anmeldung zum Versandverfahren | entf. | entf. | 9. EU-ZK: Upgrade des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NCTS) - Phase 5 |
E1 | Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren (T2L/T2LF) | Anhang 9 - Anlage C1 | entf. | 8. EU-ZK Nachweis des Unionscharakters (PoUS) - Phase 1 |
E2 | Warenmanifest | entf. | entf. | 8. EU-ZK Nachweis des Unionscharakters (PoUS) - Phase 2 |
F10 | See- und Binnenschiffsverkehr - vollständiger Datensatz - Namenskonnossement mit den erforderlichen Angaben vom Empfänger | Anhang 9 - Anlage A | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
F11 | See- und Binnenschiffsverkehr - vollständiger Datensatz - Sammelkonnossement basierend auf Hauskonnossement(s) mit den erforderlichen Angaben vom Empfänger bis auf Ebene des untersten Hauskonnossements | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
F12 | See- und Binnenschiffsverkehr - unvollständiger Datensatz - nur Sammelkonnossement | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
F13 | See- und Binnenschiffsverkehr - unvollständiger Datensatz - nur Namenskonnossement | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
F14 | See- und Binnenschiffsverkehr - unvollständiger Datensatz - nur Hauskonnossement | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
F15 | See- und Binnenschiffsverkehr - unvollständiger Datensatz - Hauskonnossement mit den erforderlichen Angaben vom Empfänger | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
F16 | See- und Binnenschiffsverkehr - unvollständiger Datensatz - Erforderliche Angaben, die vom Empfänger auf der untersten Ebene des Beförderungsvertrags vorzulegen sind (unterstes Hauskonnossement, wenn das Sammelkonnossement kein Namenskonnossement ist) | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
F20 | Luftfracht (allgemein) - vollständiger Datensatz, eingereicht vor dem Verladen | Anhang 9 - Anlage A | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F21 | Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor der Ankunft eingereichter MAWB | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F22 | Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor der Ankunft eingereichter HAWB -Unvollständiger Datensatz, der von einer Person gemäß Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex und im Einklang mit Artikel 127 Absatz 6 eingereicht wird 113(1) | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F23 | Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen im Einklang mit Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichter Mindestdatensatz ohne Nummer des MAWB | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F24 | Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen im Einklang mit Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichter Mindestdatensatz mit Nummer des MAWB | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F25 | Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen im Einklang mit Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichte Nummer des MAWB | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F26 | Luftfracht (allgemein) - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichter Mindestdatensatz mit zusätzlichen Angaben zum HAWB | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F27 | Luftfracht (allgemein) - vor der Ankunft eingereichter vollständiger Datensatz | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F28 | Luftfracht (allgemein) - vor dem Verladen eingereichter vollständiger Datensatz - Direkt AWB | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F29 | Luftfracht (allgemein) - vor der Ankunft eingereichter vollständiger Datensatz - Direkt AWB | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F30 | Expressgutsendungen - vor der Ankunft eingereichter vollständiger Datensatz | Anhang 9 - Anlage A | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F31 | Summarische Eingangsanmeldung - Expressgutsendungen für Luftfracht im Allgemeinen - Vom Expressbeförderer vor der Ankunft eingereichter vollständiger Datensatz | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F32 | Summarische Eingangsanmeldung - Expressgutsendungen - Mindestdatensatz, der im Zusammenhang mit Situationen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 vor dem Verladen einzureichen ist | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 1 |
F33 | Summarische Eingangsanmeldung - Expressgutsendungen für Luftfracht im Allgemeinen - unvollständiger Datensatz - HAWB, der vor der Ankunft von einer Person gemäß Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex und im Einklang mit Artikel 113 Absatz 1 eingereicht wird | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F40 | Postsendungen - unvollständiger Datensatz - Angaben zum Sammelbeförderungspapier im Straßenverkehr | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
F41 | Postsendungen - unvollständiger Datensatz - Angaben zum Sammelbeförderungspapier im Schienenverkehr | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
F42 | Postsendungen - unvollständiger Datensatz - im Einklang mit den für die betreffende Beförderungsart anzuwendenden Fristen eingereichter MAWB mit den erforderlichen Informationen zum Postfrachtbrief | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 2 |
F43 | Postsendungen - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 und gemäß Artikel 113 Absatz 2 eingereichter Mindestdatensatz | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 1 |
F44 | Postsendung - unvollständiger Datensatz - vor dem Verladen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 und gemäß Artikel 113 Absatz 2 eingereichte Kennnummer des Postbehälters | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 1 |
F45 | Postsendung - unvollständiger Datensatz - nur Sammelkonnossement | entf. | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
F50 | Straßengüterverkehr | Anhang 9 - Anlage A | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
F51 | Schienengüterverkehr | Anhang 9 - Anlage A | entf. | 17. EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) - Release 3 |
G2 | Ankunftsmeldung | entf. | entf. | 13. EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung |
G3 | Gestellung der Waren | entf. | entf. | 13. EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung |
G4 | Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung | entf. | entf. | 13. EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung |
G5 | Ankunftsmeldung im Fall von Waren in vorübergehender Verwahrung | entf. | entf. | 13. EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung |
H1 | Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und zur Überführung in ein besonderes Verfahren - besondere Verwendung - Anmeldung zur besonderen Verwendung | Anhang 9 - Anlage C1 | H1 | 14. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme |
H2 | Besonderes Verfahren - Lagerung - Anmeldung zum Zolllagerverfahren | Anhang 9 - Anlage C1 | H2 | 14. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme |
H3 | Besonderes Verfahren - Verwendung - Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung | Anhang 9 - Anlage C1 | H3 | 14. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme |
H4 | Besonderes Verfahren - Veredelung - Anmeldung zur aktiven Veredelung | Anhang 9 - Anlage C1 | H4 | 14. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme |
H5 | Anmeldung zur Verbringung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten | entf. | H5 | 14. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme |
H6 | Zollanmeldung im Postverkehr zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr: | entf. | H6 | 14. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme |
H7 | Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr für eine Sendung, die gemäß Artikel 23 Absatz 1 oder Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 von den Eingangsabgaben befreit ist | entf. | H7 | |
I1 | Vereinfachte Einfuhranmeldung | Anhang 9 - Anlage A | I1 | 14. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme |
I2 | Gestellung von Waren bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder im Rahmen von Zollanmeldungen, die vor der Gestellung der Waren bei der Einfuhr abgegeben werden. | entf. | I2 | 14. EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme" |
Anhang III |
"Anhang D
Gemeinsame Datenanforderungen für Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren
(Artikel 2 Absatz 4a)
Titel I
Datenanforderungen
Kapitel 1
Einleitende Bemerkungen zur Tabelle mit den Datenanforderungen
(1) Die Angaben in der Anmeldung enthalten eine Reihe von Datenelementen, die je nach Zollverfahren zu verwenden sind.
(2) Die Datenelemente, die für das jeweilige Verfahren verwendet werden können, gehen aus der Tabelle mit den Datenanforderungen hervor. Der Status der in der Tabelle mit den Datenanforderungen festgelegten Datenelemente wird durch die unter Titel II näher erläuterten spezifischen Vorschriften zu den einzelnen Datenelementen nicht berührt. Die Vorschriften, die in allen Situationen gelten, in denen das betreffende Datenelement erforderlich ist, sind im Abschnitt "Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle" enthalten. Vorschriften, die für spezifische Spalten der Datenanforderungstabelle gelten, sind außerdem in spezifischen Abschnitten aufgeführt, die genau auf diese Spalten Bezug nehmen. Um die Situation jeder Spalte der Datenanforderungstabelle widerzuspiegeln, müssen sämtliche Vorschriften miteinander kombiniert werden.
(3) Die Buchstaben "A", "B" oder "C" gemäß Kapitel 2 Abschnitt 3 haben keinen Einfluss auf die Tatsache, dass bestimmte Daten nur erhoben werden, wenn die Umstände es erfordern. So wird beispielsweise die besondere Maßeinheit (Status "A") nur erhoben, wenn dies in den im TARIC veröffentlichten Rechtsvorschriften der Union vorgesehen ist.
(4) Die Buchstaben "A", "B" oder "C" gemäß Kapitel 2 Abschnitt 3 können um Bedingungen oder Präzisierungen ergänzt werden, die in den Fußnoten zu der Tabelle mit den Datenanforderungen in Kapitel 3 Abschnitt 1 aufgelistet sind.
(5) Wenn der Mitgliedstaat, der die Zollanmeldung annimmt, dies zulässt, kann eine Zollanmeldung (Spalten H1 bis H6) oder eine vereinfachte Anmeldung (Spalte I1) Warenpositionen enthalten, für die unterschiedliche Verfahrenscodes gelten, vorausgesetzt, dass diese Verfahrenscodes den gleichen Datensatz gemäß Kapitel 3 Abschnitt 1 verwenden und zur gleichen Spalte der Matrix gemäß Kapitel 2 gehören. Diese Möglichkeit ist jedoch für Zollanmeldungen im Rahmen der zentralen Zollabwicklung nach Artikel 179 des Zollkodex nicht anzuwenden.
(6) Ohne die Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen gemäß diesem Anhang zu berühren und unbeschadet des Artikels 15 des Zollkodex basiert der Inhalt der den Zollbehörden für eine bestimmte Anforderung übermittelten Daten auf den dem Wirtschaftsbeteiligten zum Zeitpunkt der Übermittlung an die Zollbehörden bekannten Informationen.
(7) Eine Expressgutsendung im Sinne dieses Anhangs ist eine von einem integrierten Dienstleister beförderte Einzelposition, bei der Abholung, Beförderung, Zollabfertigung und Zustellung der Pakete beschleunigt bzw. zu einem festgelegten Termin erfolgen, wobei während der gesamten Dauer der Dienstleistung die Position des Pakets verfolgt werden kann und so die Kontrolle darüber gewahrt bleibt.
(8) Die Verwendung der Begriffe summarische Eingangsanmeldung in diesem Anhang bezieht sich auf die in Artikel 5 Absatz 9 des Zollkodex vorgesehene summarischen Eingangsanmeldungen.
(9) Die vereinfachten Anmeldungen gemäß Artikel 166 des Zollkodex enthalten die in Spalte I1 aufgeführten Angaben.
(10) Die Anforderungen in Bezug auf die Verfahren in den übrigen Spalten der Tabelle mit den Datenanforderungen, insbesondere bei den in ergänzenden Anmeldungen bereitzustellenden Informationen, werden von der verkürzten Liste der Datenelemente bei Verfahren der Spalte I1 nicht eingeschränkt oder beeinflusst.
(11) Die Formate, Codes und gegebenenfalls die Struktur der in diesem Anhang beschriebenen Datenanforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 festgelegt worden.
(12) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Liste der Angaben, die sie für die in diesem Anhang aufgeführten Verfahren benötigen. Die Liste dieser Angaben wird von der Kommission veröffentlicht.
Kapitel 2
Tabelle - Legende
Abschnitt 1
Spaltenüberschriften
Spalten | Anmeldungen/Meldungen/Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren | Rechtsgrundlage |
Nummer des Datenelements | Laufende Nummer für das betreffende Datenelement | |
Bezeichnung des Datenelements | Bezeichnung des betreffenden Datenelements | |
Feld Nr. | Hinweis auf das Feld, das das betreffende Datenelement in den papiergestützten Zollanmeldungen enthält. | |
H1 | Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und zur Überführung in ein besonderes Verfahren - besondere Verwendung - Anmeldung zur besonderen Verwendung | Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr: Artikel 5 Absatz 12, Artikel 162 und 201 des Zollkodex Anmeldung zur besonderen Verwendung: Artikel 5 Absatz 12, Artikel 162, 210 und 254 des Zollkodex |
H2 | Besonderes Verfahren - Lagerung - Anmeldung zum Zolllagerverfahren | Artikel 5 Absatz 12, Artikel 162, 210 und 240 des Zollkodex |
H3 | Besonderes Verfahren - besondere Verwendung - Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung | Artikel 5 Absatz 12, Artikel 162, 210 und 250 des Zollkodex |
H4 | Besonderes Verfahren - Veredelung - Anmeldung zur aktiven Veredelung | Artikel 5 Absatz 12, Artikel 162, 210 und 256 des Zollkodex |
H5 | Anmeldung zur Verbringung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten | Artikel 1 Nummer 3 des Zollkodex |
H6 | Zollanmeldung im Postverkehr zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr: | Artikel 5 Nummer 12, Artikel 162 und 201 des Zollkodex |
I1 | Vereinfachte Einfuhranmeldung | Artikel 5 Absatz 12 und Artikel 166 des Zollkodex |
I2 | Gestellung von Waren bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder im Rahmen von Zollanmeldungen, die vor der Gestellung der Waren bei der Einfuhr abgegeben werden. | Artikel 5 Absatz 33, Artikel 171 und 182 des Zollkodex |
Abschnitt 2
Datengruppen
Gruppe | Bezeichnung der Gruppe |
Gruppe 1 | Informationsanzeige (einschließlich Verfahrenscodes) |
Gruppe 2 | Hinweise auf Nachrichten, Dokumente, Bescheinigungen, Bewilligungen |
Gruppe 3 | Beteiligte |
Gruppe 4 | Zollwertangaben/Abgaben |
Gruppe 5 | Daten/Fristen/Zeiträume/Orte/Länder/Regionen |
Gruppe 6 | Nämlichkeit der Waren |
Gruppe 7 | Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung) |
Gruppe 8 | Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif) |
Abschnitt 3
Zeichen in den Feldern
Zeichen | Beschreibung der Zeichen |
A | Obligatorisch: Diese Daten werden von jedem Mitgliedstaat verlangt. |
B | Fakultativ für die Mitgliedstaaten: Es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob sie diese Angaben verlangen oder nicht. |
C | Fakultativ für Wirtschaftsbeteiligte: Diese Angaben können die Wirtschaftsbeteiligten von sich aus machen, dürfen von den Mitgliedstaaten jedoch nicht verlangt werden. |
X | Erforderliches Datenelement auf der Ebene der Positionen der Warenanmeldung. Die Angaben auf der Ebene der Warenpositionen gelten nur für die betreffenden Warenpositionen. |
Y | Erforderliches Datenelement auf der Kopfebene in der Warenanmeldung. Die Angaben auf der Kopfebene gelten nur für die angemeldeten Warenpositionen. |
Eine Kombination der Zeichen "X" und "Y" bedeutet, dass das jeweilige Datenelement vom Anmelder auf jeder der betreffenden Ebenen angegeben werden kann.
Abschnitt 1
Tabelle mit den Datenanforderungen
(Die Fußnoten zu dieser Tabelle finden sich am Ende der Tabelle)
Gruppe 1 - Nachrichteninhalt (einschließlich Verfahrenscodes)
H | I | |||||||||
D.E. | D.E. Bezeichnung | Feld Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 1 | 2 |
1/1 | Art der Anmeldung | 1/1 | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | |
1/2 | Art der zusätzlichen Anmeldung | 1/2 | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | ||
1/6 | Positionsnummer | 32 | A X | A X | A X | A X | A X | A X | A X | A [3] X |
1/8 | Unterschrift / Authentifizierung | 54 | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y |
1/10 | Verfahren | 37 (1) | A X | A X | A X | A X | A X | A X | A X | |
1/11 | Zusätzliches Verfahren | 37 (2) | A X | A X | A X | A X | A X | A X | A [5] X |
Gruppe 2 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen
H | I | |||||||||
D.E. | D.E. Bezeichnung | Feld Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 1 | 2 |
2/1 | Vereinfachte Zollanmeldung Vorpapiere | 40 | A XY | A XY | A XY | A XY | A XY | A [5] XY | A XY | |
2/2 | Zusätzliche Angaben | 44 | A XY | A XY | A XY | A XY | A XY | A XY | A XY | |
2/3 | Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, zusätzliche Verweise | 44 | A [7] XY | A [7] XY | A [7] XY | A [7] XY | A [7] XY | A X | A [7] [9] XY | |
2/4 | Referenznummer/UCR | 7 | C XY | C XY | C XY | C XY | C XY | C XY | C XY | |
2/5 | LRN | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | |
2/6 | Zahlungsaufschub | 48 | B Y | B Y | B Y | |||||
2/7 | Kennnummer des Lagers | 49 | B [11] Y | A Y | B [11] Y | B [11] Y | B [11] Y |
Gruppe 3 - Beteiligte
H | I | |||||||||
D.E. | D.E. Bezeichnung | Feld Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 1 | 2 |
3/1 | Ausführer | 2 | A [12] A XY | A [12] A XY | A [12] A XY | A [12] A XY | A [12] A XY | A [12] A XY | ||
3/2 | Kennnummer des Ausführers | 2 (Nr.) | A [14] A XY | A [14] A XY | A [14] A XY | A [14] A XY | A [14] A XY | |||
3/15 | Einführer | 8 | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | |
3/16 | Kennnummer des Einführers | 8 (Nr.) | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | |
3/17 | Anmelder | 14 | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | |
3/18 | Kennnummer des Anmelders | 14 (Nr.) | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | |
3/19 | Vertreter | 14 | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | A [12] Y | |
3/20 | Kennnummer des Vertreters | 14 (Nr.) | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y |
3/21 | Code für den Status des Steuervertreters | 14 | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y |
3/24 | Verkäufer | 2 | A [12] XY | |||||||
3/25 | Kennnummer des Verkäufers | 2 (Nr.) | A XY | |||||||
3/26 | Käufer | 8 | A [12] XY | |||||||
3/27 | Kennnummer des Käufers | 8 (Nr.) | A XY | |||||||
3/37 | Kennnummer zusätzliche(r) Wirtschaftsbeteiligte(r) in der Lieferkette | 44 | C XY | C XY | C XY | C XY | C XY | C XY | C XY | |
3/39 | Kennnummer des Bewilligungsinhabers | 44 | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A Y | A [3] Y |
3/40 | Kennnummer für zusätzliche steuerliche Verweise | 44 | A XY | A XY | ||||||
3/41 | Kennnummer der Person, die bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder zuvor abgegebener Zollanmeldungen die Waren gestellt | A Y | ||||||||
3/45 | Kennnummer des Sicherheitsleistenden | A Y | A Y | A Y | ||||||
3/46 | Kennnummer der Person, die die Abgabe entrichtet | A Y | A Y | A Y | A Y |
Gruppe 4 - Zollwertangaben/Abgaben
H | I | |||||||||
D.E. | D.E. Bezeichnung | Feld Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 1 | 2 |
4/1 | Lieferbedingungen | 20 | A [16] Y | B Y | B Y | A Y | ||||
4/3 | Abgabenberechnung - Art der Abgabe | 47 (Art) | A [18] [19] X | A [18] [19] X | A [18] [19] X | A [18] [19] X | ||||
4/4 | Abgabenberechnung - Bemessungsgrundlage | 47 (Bemessungsgrundlage) | A [18] [19] X | B X | A [18] [19] X | A [18] [19] X | A [18] [19] X | |||
4/5 | Abgabenberechnung - Abgabensatz | 47 (Satz) | B [18] [17] X | B [17] X | B [17] X | B [18] [17] X | ||||
4/6 | Abgabenberechnung - geschuldeter Abgabenbetrag | 47 (Betrag) | B [18] [17] X | B [17] X | B [17] X | B [18] [17] X | ||||
4/7 | Abgabenberechnung - insgesamt | 47 (Insgesamt) | B [18] [17] X | B [17] X | B [17] X | B [18] [17] X | ||||
4/8 | Abgabenberechnung - Zahlungsart | 47 (ZA) | B [18] X | B X | B X | B [18] [17] X | ||||
4/9 | Zuschläge und Abzüge | 45 | A [20] [16] XY | B XY | ||||||
4/10 | Rechnungswährung | 22 (1) | A Y | A Y | A Y | A Y | A [5] Y | |||
4/11 | In Rechnung gestellter Gesamtbetrag | 22 (2) | C Y | C Y | C Y | C Y | C Y | |||
4/12 | Interne Währungseinheit | 44 | A Y | A Y | A Y | |||||
4/13 | Indikatoren für die Bewertung | 45 | A [20] [16] X | A [21] X | B X | |||||
4/14 | Artikelpreis/Betrag | 42 | A X | A X | A X | A X | A [5] X | |||
4/15 | Umrechnungskurs | 23 | B [22] Y | B [22] Y | B [22] Y | |||||
4/16 | Bewertungsmethode | 43 | A X | B X | B X | B X | ||||
4/17 | Präferenz | 36 | A X | C X | A [23] X | A [23] X | B X | A [5] X | ||
4/18 | Wert | A X | ||||||||
4/19 | Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort | A Y |
Gruppe 5 -Daten/Fristen/Zeiträume/Orte/Länder/Regionen
H | I | |||||||||
D.E. | D.E. Bezeichnung | Feld Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 1 | 2 |
5/8 | Code für das Bestimmungsland | 17a | A XY | A XY | A XY | A XY | B XY | |||
5/9 | Code für die Bestimmungsregion | 17b | B XY | B XY | B XY | B XY | B XY | |||
5/14 | Code für das Versendungsland/Ausfuhrland | 15a | A XY | B XY | A XY | A XY | A XY | A [5] XY | ||
5/15 | Code für das Ursprungsland | 34a | A [28] X | A X | A [28] X | A [28] X | B [28] X | C X | A [5] [28] X | |
5/16 | Code für das Präferenzursprungsland | 34b | A [29] X | C X | A [29] X | A [29] X | B [29] X | A [5] [29] X | ||
5/23 | Warenort | 30 | A Y | A Y | A Y | A Y | B Y | A Y | A Y | |
5/26 | Zollstelle der Gestellung | 44 | A [30] Y | A [30] Y | A [30] Y | A [30] Y | A [30] Y | A [30]Y | A [30] Y | |
5/27 | Überwachungszollstelle | 44 | A [31] Y | A [31] Y | A [31] Y | A [31] Y | A [31] Y | |||
5/31 | Datum der Annahme | A XY [51] | A XY [51] | A XY [51] | A XY [51] |
Gruppe 6 - Nämlichkeit der Waren
H | I | |||||||||
D.E. | D.E. Bezeichnung | Feld Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 1 | 2 |
6/1 | Eigenmasse (kg) | 38 | A X | A X | A [32] X | C X | A [5] X | |||
6/2 | Besondere Maßeinheiten | 41 | A X | A X | A X | A X | A [32] X | A [5] X | ||
6/5 | Rohmasse (kg) | 35 | B XY | A XY | B XY | B XY | B XY | A Y | B XY | A [33] XY |
6/8 | Warenbezeichnung | 31 | A X | A X | A X | A X | A X | A X | A X | |
6/9 | Art der Packstücke | 31 | A X | A X | A X | A X | A X | A X | A [33] X | |
6/10 | Anzahl der Packstücke | 31 | A X | A X | A X | A X | A X | A X | A X | A [33] X |
6/11 | Versandzeichen | 31 | A X | A X | A X | A X | B X | A X | ||
6/13 | CUS-Nummer | 31 | A X | C X | C X | C X | C X | C X | ||
6/14 | Warennummer - Code der Kombinierten Nomenklatur | 33 (1) | A X | B X | A X | A X | A X | A X | A [5] X | |
6/15 | Warennummer - TARIC-Code | 33 (2) | A X | B X | A X | A X | B X | B X | A [5] X | |
6/16 | Warennummer - TARIC-Zusatzcode(s) | 33 (3)(4) | A X | B X | A X | A X | B X | A [5] X | ||
6/17 | Warennummer - nationale(r) Zusatzcode(s) | 33 (5) | B X | B X | B X | B X | B X | B [5] X | ||
6/18 | Packstücke insgesamt | 6 | B Y | B Y | B Y | B Y | ||||
6/19 | Art der Waren | C X |
Gruppe 7 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)
H | I | |||||||||
D.E. | D.E. Bezeichnung | Feld Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 1 | 2 |
7/2 | Container | 19 | A Y | A Y | A Y | A Y | ||||
7/4 | Verkehrszweig an der Grenze | 25 | A Y | B Y | A Y | A Y | A Y | |||
7/5 | Inländischer Verkehrszweig | 26 | A [41] Y | B [41] Y | A [41] Y | A [41] Y | B Y | |||
7/9 | Kennzeichen des Beförderungsmittels bei der Ankunft | 18 (1) | B [43] Y | B [43] Y | B [43] Y | B [43] Y | ||||
7/10 | Containernummer | 31 | A XY | A XY | A XY | A XY | A XY | A XY | A XY | |
7/15 | Staatszugehörigkeit des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels | 21 (2) | A [46] Y | A [46] Y | A [46] Y | B [46] Y |
Gruppe 8 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)
H | I | |||||||||
D.E. | D.E. Bezeichnung | Feld Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 1 | 2 |
8/1 | Laufende Nummer des Kontingents | 39 | A X | A [5] X | ||||||
8/2 | Art der Sicherheitsleistung | 52 | A [49] Y | A Y | A Y | |||||
8/3 | Referenznummer der Sicherheitsleistung | 52 | A [49] Y | A Y | A Y | |||||
8/5 | Art des Geschäfts | 24 | A XY | B XY | B XY | A XY | A [32] XY | |||
8/6 | Statistischer Wert | 46 | A [50] X | B [50] X | A [50] X | A [50] X | A [50] X |
Abschnitt 2
Anmerkungen
Nummer der Anmerkung | Beschreibung der Anmerkung |
[1] | [nicht genutzt] |
[2] | [nicht genutzt] |
[3] | Diese Angaben sind nicht erforderlich, wenn vor der Gestellung der Waren eine Zollanmeldung gemäß Artikel 171 des Zollkodex abgegeben wurde. |
[4] | [nicht genutzt] |
[5] | In den Fällen, in denen Artikel 166 Absatz 2 des Zollkodex (vereinfachte Anmeldungen auf der Grundlage von Bewilligungen) angewendet wird, können die Mitgliedstaaten von der Verpflichtung zur Vorlage dieser Angaben absehen, wenn sie aufgrund der in den Bewilligungen für die betreffenden Verfahren festgeschriebenen Anforderungen dieses Datenelement in der ergänzenden Anmeldung erheben können. |
[6] | [nicht genutzt] |
[7] | Die Mitgliedstaaten können die Anmelder von dieser Verpflichtung entbinden, sofern sie mit ihren Systemen diese Information automatisch und zweifelsfrei den übrigen Angaben der Anmeldung entnehmen können. |
[8] | [nicht genutzt] |
[9] | Diese Angabe ist nur dann zu machen, wenn Artikel 166 Absatz 2 des Zollkodex (vereinfachte Anmeldungen auf der Grundlage von Bewilligungen) angewendet wird; in diesem Fall ist es die Nummer der Bewilligung für das vereinfachte Verfahren. Allerdings kann dieses Datenelement auch die Nummer des betreffenden Beförderungspapiers enthalten. |
[10] | [nicht genutzt] |
[11] | Diese Angabe ist erforderlich, wenn die Anmeldung zur Überführung in ein Zollverfahren zur Beendigung des Zolllagerverfahrens dient. |
[12] | Diese Angabe ist nur obligatorisch, wenn für den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten die EORI-Nummer oder eine von der Union anerkannte eindeutige Drittlandskennnummer nicht angegeben wird. Wird die EORI-Kennnummer oder die von der Union anerkannte eindeutige Drittlandskennnummer angegeben, sind Name und Anschrift nicht anzugeben. |
[13] | [nicht genutzt] |
[14] | Diese Angabe ist nur zu übermitteln, wenn sie vorliegt. |
[15] | [nicht genutzt] |
[16] | Die Mitgliedstaaten können von diesen Angaben absehen, wenn der Zollwert der betreffenden Waren nicht gemäß Artikel 70 des Zollkodex bestimmt werden kann. In diesen Fällen hat der Anmelder den betreffenden Zollbehörden jede andere Angabe zu machen oder zugehen zu lassen, die zur Bestimmung des Zollwerts verlangt wird. |
[17] | [nicht genutzt] |
[18] | Diese Angabe wird für Waren, die für eine Einfuhrabgabenbefreiung in Betracht kommen, nicht verlangt, sofern die Zollbehörden sie nicht für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr der betreffenden Waren für erforderlich halten. |
[19] | Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn die Zollverwaltungen die Abgabenberechnungen für die Wirtschaftsbeteiligten auf der Grundlage anderer Angaben in der Anmeldung vornehmen. |
[20] | Außer in Fällen, in denen es für die korrekte Ermittlung des Zollwertes unerlässlich ist, sieht der Mitgliedstaat, der die Zollanmeldung annimmt, von der Verpflichtung ab, diese Angaben vorzulegen,
|
[21] | Diese Angaben sind nur zu machen, wenn der Abgabenbetrag gemäß Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex berechnet wird. |
[22] | Die Mitgliedstaaten können diese Informationen nur verlangen, wenn der Umrechnungskurs in einem Vertrag zwischen den betroffenen Parteien im Voraus festgesetzt wurde. |
[23] | Nur auszufüllen, wenn dies im Unionsrecht vorgesehen ist. |
[24] | [nicht genutzt] |
[25] | [nicht genutzt] |
[26] | [nicht genutzt] |
[27] | [nicht genutzt] |
[28] | Diese Angaben sind erforderlich, wenn
|
[29] | Diese Angaben sind erforderlich, wenn unter Verwendung des vorgesehenen Codes im D.E. 4/17 "Präferenz" eine Präferenzbehandlung erfolgt. |
[30] | Diese Angaben sind nur im Falle einer zentralen Zollabwicklung zu verwenden. |
[31] | Diese Angaben sind nur zu verwenden, wenn die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder die Zollanmeldung zur Überführung der Waren in ein anderes besonderes Verfahren als das Versandverfahren bei einer anderen Zollstelle als der in der jeweiligen Bewilligung angegebenen Überwachungszollstelle abgegeben wird. |
[32] | Diese Angaben sind nur bei Handelsgeschäften erforderlich, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind. |
[33] | Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Abrechnung der Waren in vorübergehender Verwahrung sich nur auf Teile der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung bezieht, die zuvor für die betreffenden Waren abgegeben wurde. |
[34] | [nicht genutzt] |
[35] | [nicht genutzt] |
[36] | [nicht genutzt] |
[37] | [nicht genutzt] |
[38] | [nicht genutzt] |
[39] | [nicht genutzt] |
[40] | [nicht genutzt] |
[41] | Dieses Datenelement braucht nicht angegeben zu werden, wenn die Einfuhrförmlichkeiten am Ort des Grenzübertritts in das Zollgebiet der Union durchgeführt werden. |
[42] | [nicht genutzt] |
[43] | Nicht zu verwenden bei Postsendungen oder Beförderung durch festinstallierte Transporteinrichtungen. |
[44] | [nicht genutzt] |
[45] | [nicht genutzt] |
[46] | Nicht zu verwenden bei Postsendungen, Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen oder im Eisenbahnverkehr. |
[47] | [nicht genutzt] |
[48] | [nicht genutzt] |
[49] | Diese Angaben sind nur bereitzustellen, wenn die Waren in das Verfahren der besonderen Verwendung übergeführt werden oder wenn Veredelungserzeugnisse oder Ersatzerzeugnisse vorzeitig eingeführt werden. |
[50] | Der Mitgliedstaat, der die Anmeldung annimmt, kann von der Verpflichtung, diese Angaben bereitzustellen, absehen, wenn er eine zutreffende Beurteilung vornehmen kann und Berechnungsmethoden eingeführt wurden, die ein mit statistischen Anforderungen zu vereinbarendes Ergebnis ermöglichen. |
[51] | Dieses Datenelement ist nur in ergänzenden Anmeldungen zu verwenden. |
[52] | Diese Angaben sind bei Postsendungen nicht erforderlich. |
[53] | Diese Angaben sind nicht erforderlich,
|
[54] | Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. |
[55] | Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Anmeldung Waren betrifft, die unter Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 fallen. |
1) Richtlinie 2006/79/EG des Rates vom 5. Oktober 2006 über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern (ABl. L 286 vom 17.10.2006 S. 15). |
Titel II
Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen
Einleitung
Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Titel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 dieses Anhangs aufgeführt sind.
Datenanforderungen
Gruppe 1 - Nachrichteninhalt (einschließlich Verfahrenscodes)
1/1. Art der Anmeldung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Unionscode.
1/2. Art der zusätzlichen Anmeldung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Unionscode.
1/6. Positionsnummer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H6 und I1:
Laufende Nummer der betreffenden Warenposition im Verhältnis zu allen in der Anmeldung, in der summarischen Anmeldung, in der Meldung oder in einem Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren aufgeführten Positionen, wenn es sich um mehr als eine Warenposition handelt.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte I2:
Den Waren bei der Eintragung in die Aufzeichnungen des Anmelders zugewiesene Positionsnummer.
1/8. Unterschrift/Authentifizierung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unterschrift oder anderweitige Authentifizierung der jeweiligen Zollanmeldung, der Meldung oder des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren.
Bei papiergestützten Anmeldungen muss die handschriftlich geleistete Unterschrift des Beteiligten neben seinem Namen und Vornamen auf dem bei der Ausfuhr-/Versendungs-/Einfuhrzollstelle verbleibenden Exemplar der Anmeldung im Original erscheinen. Handelt es sich bei dem Beteiligten nicht um eine natürliche Person, so hat der Unterzeichner neben seiner Unterschrift und seinem Namen auch seine Stellung innerhalb der Firma anzugeben.
1/10. Verfahren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes ist das Verfahren anzugeben, zu dem die Waren angemeldet werden.
1/11. Zusätzliches Verfahren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Die entsprechenden Unionscodes oder die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Codes für das zusätzliche Verfahren sind anzugeben.
Gruppe 2 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen
2/1. Vereinfachte Anmeldung/Vorpapiere
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung.
Diese Angaben müssen die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Maßeinheit enthalten.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5, I1 und I2:
Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes sind die MRN der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder sonstige Bezugnahmen auf frühere Dokumente anzugeben.
Die Positionskennung ist nur in den Fällen anzugeben, in denen dies für die eindeutige Identifizierung der betreffenden Warenposition erforderlich ist.
2/2. Zusätzliche Angaben
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind die vorgesehenen Unionscodes und gegebenenfalls die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Codes.
Wenn aus den Unionsvorschriften nicht hervorgeht, in welchem Feld diese Angaben einzutragen sind, sind sie im D.E. einzutragen. 2/2 Zusätzliche Angaben.
2/3. Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, zusätzliche Verweise
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes sind die für spezifische Regelungen vorgeschriebenen Angaben und die Referenzdaten der zusammen mit der Anmeldung vorgelegten Unterlagen und zusätzlichen Bezugnahmen anzugeben.
Ist der Anmelder oder der Einführer bei Einfuhranmeldungen oder der Ausführer bei Ausfuhranmeldungen der Inhaber einer gültigen vZTA und/oder vUA für die Waren, die Gegenstand der Anmeldung sind, so hat der Anmelder die Referenznummer der vZTA-/vUA-Entscheidung anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5 und I1:
Nummer der Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung Diese Angaben sind zu machen, es sei denn, sie lassen sich eindeutig aus anderen Datenelementen, etwa der EORI-Nummer des Inhabers der Bewilligung, herleiten.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigungen und Bescheinigungen.
Diese Angaben müssen einen Verweis auf die Behörde, die die betreffende Genehmigung oder Bescheinigung ausgestellt hat, die Geltungsdauer der betreffenden Genehmigung oder Bescheinigung, den Betrag oder die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Maßeinheit enthalten.
Weist der Kaufvertrag der betreffenden Waren eine Kennnummer auf, muss diese Nummer eingetragen werden. Falls zutreffend, ist auch das Datum des Kaufvertrags anzugeben.
Außer in Fällen, in denen es für die korrekte Ermittlung des Zollwertes unerlässlich ist, sieht der Mitgliedstaat, der die Zollanmeldung annimmt, von der Verpflichtung ab, Angaben zum Datum und zur Kennnummer des Kaufvertrags vorzulegen,
Die Mitgliedstaaten können von Angaben zum Datum und zur Kennnummer des Kaufvertrags absehen, wenn der Zollwert der betreffenden Waren nicht gemäß Artikel 70 des Zollkodex bestimmt werden kann. In diesen Fällen hat der Anmelder den betreffenden Zollbehörden jede andere Angabe zu machen oder zugehen zu lassen, die zur Bestimmung des Zollwerts verlangt wird.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte I1:
Nummer der Bewilligung für vereinfachte Anmeldungen. Diese Angaben sind zu machen, es sei denn, sie lassen sich eindeutig aus anderen Datenelementen, etwa der EORI-Nummer des Inhabers der Bewilligung, herleiten.
Soll für die mit der vereinfachten Anmeldung angemeldeten Waren ein Zollkontingent im Windhundverfahren beantragt werden, müssen alle erforderlichen Unterlagen in der vereinfachten Anmeldung aufgeführt werden und dem Anmelder und den Zollbehörden zur Verfügung stehen, damit der Anmelder das Zollkontingent zum Zeitpunkt der Annahme der vereinfachen Anmeldung in Anspruch nehmen kann.
2/4. Referenznummer/UCR
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Bei dieser Angabe handelt es sich um die eindeutige Nummer, die der Beteiligte der betreffenden Sendung aus geschäftlichen Gründen gegeben hat. Diese Angabe kann die Form von Codes der WZO (ISO 15459) oder gleichwertigen Codes annehmen. Sie bietet Zugang zu grundlegenden gewerblichen Daten, die für die Zollbehörden von Interesse sind.
2/5. LRN
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Es ist die lokale Referenznummer (LRN) zu verwenden. Sie wird auf einzelstaatlicher Ebene festgelegt und vom Anmelder in Absprache mit den Behörden zur Kennzeichnung der einzelnen Anmeldungen vergeben.
2/6. Zahlungsaufschub
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Hier sind gegebenenfalls die Referenzdaten der betreffenden Bewilligung anzugeben; unter Zahlungsaufschub sind in diesem Falle sowohl der Zahlungsaufschub für Einfuhr- und Ausfuhrzölle als auch Steuergutschriften zu verstehen.
2/7. Kennnummer des Lagers
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5:
Unter Verwendung des vorgesehenen Unionscodes ist die Art des Lagers, gefolgt von der Nummer der Bewilligung des Zolllagers oder des Verwahrungslagers anzugeben.
Gruppe 3 - Beteiligte
3/1. Ausführer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H6:
Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma sowie die vollständige Anschrift des Versenders der Waren, wie im Beförderungsvertrag vom Frachtbesteller festgelegt.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H3, H4 und I1:
Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des letzten Verkäufers der Waren vor ihrer Einfuhr in die Union.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5:
Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Versenders, der als "Ausführer" im Rahmen des Handels mit besonderen steuerlichen Hoheitsgebieten handelt. Der Versender ist der letzte Verkäufer der Waren vor ihrer Einfuhr in das Steuergebiet, in dem die Waren überlassen werden sollen.
3/2. Kennnummer des Ausführers
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Als Ausführer gilt die Person nach der Begriffsbestimmung in Artikel 1 Absatz 19.
Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18.
Verfügt der Ausführer nicht über eine EORI-Nummer, kann ihm die Zollverwaltung für die jeweilige Anmeldung eine Ad-hoc-Nummer zuteilen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H3 und H4:
Anzugeben ist die EORI-Nummer des letzten Verkäufers der Waren vor ihrer Einfuhr in die Union.
Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 und H3 bis H6:
Ist eine Kennnummer erforderlich, ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18 anzugeben. Wurde dem Ausführer keine EORI-Nummer zugeteilt, ist die nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats erforderliche Nummer anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5:
Anzugeben ist die EORI-Nummer des Versenders, der als "Ausführer" im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten handelt. Der Versender ist der letzte Verkäufer der Waren vor ihrer Einfuhr in das Steuergebiet, in dem die Waren überlassen werden sollen.
3/15. Einführer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Name und Anschrift der Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen eine Einfuhranmeldung abgegeben wird.
3/16. Kennnummer des Einführers
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Kennnummer der Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen eine Einfuhranmeldung abgegeben wird.
Anzugeben ist die EORI-Nummer der betroffenen Partei gemäß Artikel 1 Absatz 18. Verfügt der Einführer nicht über eine EORI-Nummer, kann ihm die Zollverwaltung für die jeweilige Anmeldung eine Ad-hoc-Nummer zuteilen.
Ist der Einführer nicht in der EORI-Datenbank registriert, weil er kein Wirtschaftsbeteiligter ist oder nicht in der Union niedergelassen ist, so ist die gemäß den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats erforderliche Nummer einzutragen.
3/17. Anmelder
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H6 und I1:
Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Beteiligten.
Handelt es sich bei dem Anmelder und dem Einführer um ein und dieselbe Person, so ist der für das D.E. 2/2 "Zusätzliche Informationen" vorgesehene Code anzugeben.
3/18. Kennnummer des Anmelders
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die EORI-Nummer gemäß Artikel 1 Absatz 18.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H6 und I1:
Verfügt der Anmelder nicht über eine EORI-Nummer, kann ihm die Zollverwaltung für die jeweilige Anmeldung eine Ad-hoc-Nummer zuteilen.
3/19. Vertreter
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Diese Angaben sind erforderlich, falls nicht identisch mit D.E. 3/17 "Anmelder" oder ggf. D.E. 3/22 "Inhaber des Versandverfahrens".
3/20. Kennnummer des Vertreters
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Diese Angaben sind erforderlich, falls nicht identisch mit D.E. 3/18 "Kennnummer des Anmelders" oder ggf. D.E. 3/23 "Inhaber des Versandverfahrens", D.E. 3/30 "Kennnummer der Person, die die Waren gestellt", D.E. 3/42 "Kennnummer der Person, die das Manifest einreicht", D.E. 3/43 "Kennnummer der Person, die einen Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren beantragt" oder D.E. 3/44 "Kennnummer der Person, die die Ankunft der Waren nach einer Beförderung im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung meldet".
Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Absatz 18.
3/21. Code Status des Vertreters
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Einzutragen ist der entsprechende Code für den Status des Vertreters.
3/24. Verkäufer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine andere als die in D.E. 3/1. "Ausführer" angegebene Person, sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Verkäufers der Waren anzugeben, wenn dessen EORI-Nummer dem Anmelder nicht bekannt ist. Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen.
3/25. Kennnummer des Verkäufers
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine andere als die in D.E. 3/1. "Ausführer" angegebene Person, ist die EORI-Nummer des Verkäufers der Waren anzugeben, wenn diese Nummer bekannt ist. Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen.
Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden.
3/26. Käufer
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Handelt es sich bei dem Käufer um eine andere als die in D.E. 3/15 "Ausführer" angegebene Person, sind Name und Anschrift des Käufers der Waren anzugeben, wenn dessen EORI-Nummer dem Anmelder nicht bekannt ist.
Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen.
3/27. Kennnummer des Käufers
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Handelt es sich bei dem Käufer um eine andere als die in D.E. 3/16 "Einführer" angegebene Person, ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer des Käufers der Waren anzugeben, wenn diese Nummer bekannt ist.
Wurde der Zollwert gemäß Artikel 74 des Zollkodex berechnet, ist diese Angabe, sofern verfügbar, bereitzustellen.
Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der Union anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandskennnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat. Diese Nummer kann, sofern sie dem Anmelder bekannt ist, verwendet werden.
3/37. Kennnummer zusätzliche(r) Wirtschaftsbeteiligte(r) in der Lieferkette
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Eindeutige Kennnummer, die einem Wirtschaftsbeteiligten aus einem Drittland im Rahmen eines Handelspartnerschaftsprogramms zugewiesen wurde, das im Einklang mit dem Normenrahmen der Weltzollorganisation zur Sicherung und Erleichterung des Welthandels entwickelt wurde und von der Europäischen Union anerkannt wird.
Der Kennnummer des Beteiligten ist ein Code voranzustellen, der die Rolle des Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette beschreibt.
3/39. Kennnummer des Bewilligungsinhabers
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes sind die Bewilligungsart und die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer des Inhabers der Zulassung anzugeben.
3/40. Kennnummer für zusätzliche steuerliche Verweise
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Wird der Verfahrenscode 42 oder 63 verwendet, sind die gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erforderlichen Angaben einzutragen.
Werden die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet, ist die zur Verwendung im Rahmen dieser Regelung erteilte spezielle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.
3/41. Kennnummer der Person, die bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder zuvor abgegebener Zollanmeldung die Waren gestellt
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Waren in den Fällen, in denen die Zollanmeldung mittels einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders vorgenommen wird, gestellt.
3/45. Kennnummer des Sicherheitsleistenden
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer des Sicherheitsleistenden, sofern es sich dabei nicht um den Anmelder handelt.
3/46. Kennnummer der Person, die Abgabe entrichtet
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Absatz 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Abgabe entrichtet, sofern es sich dabei nicht um den Anmelder handelt.
Gruppe 4 - Zollwertangaben/Abgaben
4/1. Lieferbedingungen
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und Positionen sind hier die Angaben einzutragen, aus denen bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrags ersichtlich werden.
4/3. Abgabenberechnung - Art der Abgabe
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und gegebenenfalls dem/der von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Code(s) ist die Art der Abgabe für jede Zollabgabe oder Steuer, die für die betreffenden Waren gilt, anzugeben.
4/4. Abgabenberechnung - Bemessungsgrundlage
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bemessungsgrundlage (Wert, Gewicht oder sonstige).
4/5. Abgabenberechnung - Abgabensatz
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind die Abgabensätze für jede geltende Zollabgabe oder Steuer.
4/6. Abgabenberechnung - geschuldeter Abgabenbetrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Abgabenbetrag für jede geltende Zollabgabe oder Steuer.
Für die in diesem Feld einzutragenden Beträge ist die Währungseinheit gemäß dem für D.E. 4/12. "Interne Währungseinheit" festgelegten Code zu verwenden. Ist im D.E. 4/12 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, so ist die Währungseinheit des Mitgliedstaats zu verwenden, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt werden.
4/7. Abgabenberechnung - insgesamt
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Gesamtbetrag der Zollabgaben und Steuern für die betreffenden Waren.
Für die in diesem Feld einzutragenden Beträge ist die Währungseinheit gemäß dem für D.E. 4/12. "Interne Währungseinheit" festgelegten Code zu verwenden. Ist im D.E. 4/12 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, so ist die Währungseinheit des Mitgliedstaats zu verwenden, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt werden.
4/8. Abgabenberechnung - Zahlungsart
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Zahlungsart anzugeben.
4/9. Zuschläge und Abzüge
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Für jede Art von Aufschlägen oder Abzügen, die für eine bestimmte Position vorgesehen sind, ist der entsprechende Code gefolgt von dem entsprechenden Betrag in der nationalen Währung anzugeben, der noch nicht im Artikelpreis enthalten ist oder von diesem noch nicht abgezogen wurde.
4/10. Rechnungswährung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der die Rechnung ausgestellt ist.
Diese Angabe ist, soweit zur Berechnung der Einfuhrabgaben erforderlich, in Verbindung mit D.E. 4/11 "In Rechnung gestellter Gesamtbetrag" und D.E. 4/14 "Artikelpreis/Betrag" zu verwenden.
4/11. In Rechnung gestellter Gesamtbetrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der für sämtliche in der Zollanmeldung aufgeführte Waren in Rechnung gestellte Preis in der für D.E. 4/10 "Rechnungswährung" festgelegten Währungseinheit.
4/12. Interne Währungseinheit
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Bei Anmeldungen, die in Mitgliedstaaten abgegeben werden, die es den Wirtschaftsbeteiligten während der Übergangszeit zur Einführung des Euro ermöglichen, auch die Einheit Euro in ihren Zollanmeldungen zu verwenden, ist in diesem Feld ein Hinweis auf die angewandte Währungseinheit (einzelstaatliche Währungseinheit oder Euro) anzubringen.
4/13. Indikatoren für die Bewertung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kombination von Indikatoren anzugeben, um zu erklären, ob der Wert der Waren von spezifischen Faktoren bestimmt wird.
4/14. Artikelpreis/Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Preis der betreffenden Warenposition, ausgedrückt in der für D.E. 4/10 "Rechnungswährung" festgelegten Währungseinheit.
4/15. Umrechnungskurs
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Dieses Datenelement enthält den im Voraus durch einen Vertrag zwischen den Beteiligten festgesetzten Wechselkurs.
4/16. Bewertungsmethode
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Bewertungsmethode anzugeben.
4/17. Präferenz
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Dieses Datenelement betrifft Angaben zur zolltariflichen Behandlung der Waren. Wenn seine Verwendung in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 dieses Anhangs obligatorisch vorgesehen ist, so muss es ausgefüllt werden, auch wenn keine Zollpräferenz beantragt wird. Anzugeben ist der entsprechende Unionscode.
Die Kommission wird regelmäßig eine Liste mit den Kombinationsmöglichkeiten für die in diesem Fall zu verwendenden Codes mit Beispielen und Erläuterungen veröffentlichen.
4/18. Wert
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H6:
Inhalt/(Stück)zahl, angemeldeter Wert: Währungscode und Geldwert des zu Zollzwecken angemeldeten Inhalts.
4/19. Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H6:
Position; Porto bezahlt: Währungscode und Betrag des vom Absender bezahlten oder ihm in Rechnung gestellten Portos
Gruppe 5 -Daten/Fristen/Zeiträume/Orte/Länder/Regionen
5/8. Code für das Bestimmungsland
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H2 und H5:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der Code des Mitgliedstaats anzugeben, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren oder, sofern Spalte H5 betroffen ist, zum Zeitpunkt der Überlassung in den steuerrechtlich freien Verkehr befinden.
Ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung der Zollanmeldung bekannt, dass die Waren nach der Überführung bzw. Überlassung in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden, ist der Code dieses letzteren Mitgliedstaats anzugeben.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H3:
Werden Waren zur Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die Waren erstmals verwendet werden sollen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H4:
Werden Waren zur aktiven Veredelung unter Zollaufsicht eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die erste Veredelungstätigkeit ausgeführt wird.
5/9. Code für die Bestimmungsregion
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden von den Mitgliedstaaten festgelegten Codes ist die Bestimmungsregion der Waren innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats anzugeben.
5/14. Code für das Versendungsland/Ausfuhrland
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5 und I1:
Haben in einem Durchgangsland weder Handelsgeschäfte (z.B. Verkauf oder Veredelung) noch andere als mit der Beförderung zusammenhängende Aufenthalte stattgefunden, so ist der entsprechende Unionscode anzugeben, um das Land zu bezeichnen, aus dem die Waren ursprünglich in den Mitgliedstaat versandt wurden, in dem sie sich zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden. Haben solche Aufenthalte oder Handelsgeschäfte stattgefunden, ist das letzte Durchgangsland anzugeben.
Für die Zwecke dieses Datenelements wird ein Aufenthalt, der der Konsolidierung der Waren auf der Strecke dient, als mit der Beförderung der Waren im Zusammenhang stehender Vorgang betrachtet.
5/15. Code für das Ursprungsland
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende Unionscode für das Land des nichtpräferenziellen Ursprungs im Sinne des Titels II Kapitel 2 des Zollkodex.
5/16. Code für das Präferenzursprungsland
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Wird aufgrund des Ursprungs der Waren eine Präferenzbehandlung in D.E. 4/17 "Präferenz" beantragt, ist das im Ursprungsnachweis aufgeführte Ursprungsland anzugeben. Wird im Ursprungsnachweis eine Gruppe von Ländern aufgeführt, ist diese Gruppe unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes anzugeben.
5/23. Warenort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können. Diese Angabe des Ortes muss so genau sein, dass sie eine Warenkontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht.
5/26. Zollstelle der Gestellung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, bei der die Waren zur Überführung in ein Zollverfahren gestellt werden.
5/27. Überwachungszollstelle
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die in der jeweiligen Bewilligung angegebene Zollstelle für die Überwachung des Verfahrens anzugeben.
5/29. Datum der Gestellung der Waren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist das Datum, an dem die Waren dem Zoll gemäß Artikel 139 des Zollkodex gestellt wurden.
5/31. Datum der Annahme
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist das Datum der Annahme der vereinfachten Zollanmeldung oder das Datum der Anschreibung der Waren in der Buchführung des Anmelders.
Gruppe 6 - Nämlichkeit der Waren
6/1. Eigenmasse (kg)
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Eigenmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm. Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne Umschließung.
Wenn die Eigenmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Maßeinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:
Beträgt die Eigenmasse weniger als 1 kg, so ist "0," gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z.B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm).
6/2. Besondere Maßeinheiten
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Sofern erforderlich ist die Menge der betreffenden Position in der Maßeinheit anzugeben, die in den Unionsvorschriften, wie im TARIC veröffentlicht, vorgesehen ist.
6/5. Rohmasse (kg)
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Die Rohmasse ist das Gewicht der Ware einschließlich Verpackung, ausgenommen jedoch die vom Beförderer für die Anmeldung benötigten Ausrüstungen.
Wenn die Rohmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Maßeinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:
Beträgt die Rohmasse weniger als 1 kg, so ist "0," gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z.B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm).
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H6, I1 und I2:
Anzugeben ist die Rohmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm.
Ist das Gewicht der Paletten in den Beförderungspapieren enthalten, muss es auch bei der Berechnung der Rohmasse berücksichtigt werden, außer in den folgenden Fällen:
6/8. Warenbezeichnung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Legt der Anmelder die CUS-Nummer für chemische Stoffe und Zubereitungen vor, können die Mitgliedstaaten davon absehen, eine genaue Beschreibung der Waren zu verlangen.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5 und I1:
Unter Warenbezeichnung ist die übliche Handelsbezeichnung der Ware zu verstehen. Mit Ausnahme der Fälle der Abfertigung von Nicht-Unionswaren zum Zolllagerverfahren in einem öffentlichen Zolllager des Typs I, II oder III oder in einem privaten Zolllager muss die Handelsbezeichnung so genau sein, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare und richtige Einreihung der Waren möglich ist.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H6:
Nur eine uncodierte Bezeichnung der Waren ermöglicht den Zollbehörden, die Waren zu identifizieren.
6/9. Art der Packstücke
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Code für die Art der Packstücke.
6/10. Anzahl der Packstücke
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Gesamtzahl der Packstücke ausgehend von der kleinsten externen Verpackungseinheit. Dabei handelt es sich um die Anzahl der Einzelpositionen, die so verpackt sind, dass sie nicht ohne Entfernen der Verpackung getrennt werden können, oder bei unverpackter Ware um die Stückzahl.
Bei Schüttgut ist diese Angabe nicht erforderlich.
6/11. Versandzeichen
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Angabe der Zeichen und Nummern auf Beförderungseinheiten oder Verpackungen in freier Form.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte I1:
Diese Angabe ist gegebenenfalls nur für verpackte Ware erforderlich. Bei Containerfracht kann die Containernummer die Versandzeichen ersetzen; der Wirtschaftsbeteiligte kann die Versandzeichen gegebenenfalls jedoch zusätzlich angeben. Eine UCR oder die Nummern im Beförderungspapier können die Versandzeichen ersetzen, wenn so eine eindeutige Identifizierung aller Packstücke der Sendung möglich ist.
6/13. CUS-Nummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Die CUS-Nummer (Customs Union and Statistics) ist eine Kennung, die chemischen Stoffen und Zubereitungen im Rahmen des Europäischen Zollinventars chemischer Erzeugnisse (ECICS) zugewiesen wird.
Ist für die betreffenden Waren in den im TARIC veröffentlichten Rechtsvorschriften der Union keine Maßnahme festgelegt worden, kann der Anmelder diese Nummer auf freiwilliger Basis angeben, wobei die Vorlage dieser Nummer einen geringeren Aufwand als eine vollständige Beschreibung der Ware bedeuten würde.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H1:
Unterliegen die betreffenden Waren einer Maßnahme, die in den im TARIC veröffentlichten Rechtsvorschriften der Union festgelegt wurde und sich auf einen CUS-Code bezieht, so ist der CUS-Code anzugeben.
6/14. Warennummer - Code der Kombinierten Nomenklatur
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H6 und I1:
Anzugeben ist der KN-Code für die betreffende Warenposition.
6/15. Warennummer - TARIC-Code
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die der betreffenden Warenposition entsprechende TARIC-Unterposition.
6/16. Warennummer - TARIC-Zusatzcode(s)
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der bzw. sind die der betreffenden Warenposition entsprechende(n) TARIC-Zusatzcode(s).
6/17. Warennummer - nationale(r) Zusatzcode(s)
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der bzw. sind die der betreffenden Warenposition entsprechende(n) nationale(n) Zusatzcode(s).
6/18. Packstücke insgesamt
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Gesamtzahl der Packstücke (in Ziffern), aus denen die Sendung besteht.
6/19. Art der Waren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Art des Geschäfts, codiert.
Gruppe 7 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)
7/2. Container
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H4:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Situation beim Überschreiten der Außengrenze der Union anzugeben.
7/4. Verkehrszweig an der Grenze
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H4:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht worden sind.
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H5:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren in das betreffende Steuergebiet verbracht worden sind.
7/5. Inländischer Verkehrszweig
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H5:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der bei der Ankunft benutzte Verkehrszweig anzugeben.
7/9. Kennzeichen des Beförderungsmittels bei der Ankunft
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 und H3 bis H5:
Anzugeben ist das Kennzeichen des Beförderungsmittels (bzw. der Beförderungsmittel), auf das die Waren bei ihrer Gestellung bei der Zollstelle, bei der die Bestimmungsförmlichkeiten erfüllt werden, unmittelbar verladen werden. Wenn Zugmaschine und Auflieger verschiedene Kennzeichen tragen, so sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger anzugeben.
Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben möglich:
Beförderungsmittel | Kennzeichnung |
Beförderung auf dem Seeweg und auf Binnenwasserstraßen | Schiffsname |
Beförderung auf dem Luftweg | Nummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben) |
Beförderung auf der Straße | Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs |
Beförderung im Eisenbahnverkehr | Wagennummer |
7/10. Containernummer
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Kennungen (Buchstaben und/oder Ziffern) zur Identifizierung des Containers.
Für andere Beförderungsarten als die Beförderung auf dem Luftweg ist ein Container ein kastenförmiger Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, der verstärkt sowie stapelbar ist und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden kann.
Im Luftverkehr sind Container kastenförmige Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, die verstärkt sind und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden können.
Im Zusammenhang mit diesem Datenelement gelten Wechselbehälter und Sattelanhänger für den Straßen- und Schienenverkehr als Container.
Falls zutreffend ist bei Containern gemäß ISO-Norm Nr. 6346 die vom Bureau International des Containers et du Transport Intermodal (B.I.C.) zugewiesene Kennung (Präfix) zusätzlich zur Containernummer anzugeben.
Bei Wechselbehältern und Sattelanhängern ist der durch die europäische Norm EN 13044 eingeführte ILU-Code (Code zur Identifizierung intermodaler Ladeeinheiten) zu verwenden.
7/15. Staatszugehörigkeit des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H3 bis H5:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Staatszugehörigkeit des beim Überschreiten der Außengrenze der Union benutzten aktiven Beförderungsmittels anzugeben.
Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist aktives Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Beispiel: Im Falle "Lastkraftwagen auf Seeschiff" ist das Schiff das aktive Beförderungsmittel. Im Falle "Zugmaschine mit Auflieger" ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel.
Gruppe 8 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)
8/1. Laufende Nummer des Kontingents
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die laufende Nummer des vom Anmelder beantragten Zollkontingents.
8/2. Art der Sicherheitsleistung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Sicherheitsleistung für das betreffende Verfahren anzugeben.
8/3. Referenznummer der Sicherheitsleistung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Referenznummer der Sicherheitsleistung für den betreffenden Vorgang und gegebenenfalls der Zugriffscode und die Zollstelle der Sicherheitsleistung.
8/5. Art des Geschäfts
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und -gliederung ist die Art des betreffenden Geschäfts anzugeben.
8/6. Statistischer Wert
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Betrag des sich nach den geltenden Unionsvorschriften ergebenden statistischen Wertes in der Währungseinheit, deren Code in D.E. 4/12 "Interne Währungseinheit" angegeben ist. Ist in D.E. 4/12 "Interne Währungseinheit" kein Code angegeben, ist die Währungseinheit des Landes zu verwenden, in dem die Ausfuhr- bzw. Einfuhrförmlichkeiten erfüllt wurden."
ENDE |