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Beschluss (GASP) 2021/276 des Rates vom 22. Februar 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
(ABl. LI 60 vom 22.02.2021 S. 9)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela 1 angenommen.
(2) Der Rat hat am 12. November 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1700 2 angenommen, mit dem die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2021 verlängert wurden.
(3) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") hat am 7. Dezember 2020 im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, der zufolge die venezolanischen Wahlen zur Nationalversammlung vom 6. Dezember 2020 bedauerlicherweise ohne nationales Einvernehmen über die Wahlbedingungen abgehalten wurden, nicht die internationalen Mindeststandards für einen glaubwürdigen Wahlprozess erfüllten und von einer geringen Wahlbeteiligung gekennzeichnet waren. In der Erklärung wird hervorgehoben, dass dieser Mangel an Achtung gegenüber dem politischen Pluralismus sowie der Ausschluss und die Verfolgung von Oppositionsführern es der Union unmöglich machen, diesen Wahlprozess als glaubwürdig, inklusiv oder transparent und die Ergebnisse als repräsentativ für den Willen des venezolanischen Volkes anzuerkennen.
(4) Der Hohe Vertreter hat am 6. Januar 2021 eine zweite Erklärung im Namen der Union über die venezolanischen Wahlen für die Nationalversammlung abgegeben, in der er betont, dass die Union zutiefst bedauert, dass die Nationalversammlung am 5. Januar 2021 ihr Mandat auf der Grundlage undemokratischer Wahlen angenommen hat. Ferner heißt es darin, dass die Wahlen von 2015 die letzte freie Meinungsäußerung der Venezolanerinnen und Venezolaner in einem Wahlprozess waren. Schließlich wird in der Erklärung erwähnt, dass die Union bereit ist, zusätzliche gezielte Maßnahmen zu ergreifen.
(5) Der Rat hat am 25. Januar 2021 Schlussfolgerungen zu Venezuela angenommen, denen zufolge die Union zutiefst bedauert, dass bei den Parlamentswahlen vom 6. Dezember 2020 eine Chance für die Demokratie vertan wurde, da sie ohne nationales Einvernehmen über die Wahlbedingungen abgehalten und die internationalen Standards für einen demokratischen Prozess nicht eingehalten wurden. Außerdem hat der Rat hervorgehoben, dass die Menschenrechte geachtet werden müssen. Er stellte zudem fest, dass es keinen Weg aus der politischen Krise in Venezuela gäbe, wenn seine Bürgerinnen und Bürger und ihre Familien Verhaftung und Verfolgung fürchten müssen, weil sie ihre Grundrechte und Grundfreiheiten wahrnehmen.
(6) In den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Januar 2021 wird darauf hingewiesen, dass die Union angesichts der sich verschlechternden Lage in Bezug auf Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Venezuela bereit ist, zusätzliche gezielte restriktive Maßnahmen gegen Personen zu erlassen, die die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit untergraben und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Diese Maßnahmen sollen der venezolanischen Bevölkerung nicht schaden und können rückgängig gemacht werden.
(7) In diesem Zusammenhang und angesichts der anhaltend ernsten Lage in Venezuela sollten 19 Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aufgenommen werden.
(8) Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 wird gemäß dem Anhang geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 22. Februar 2021
2) Beschluss (GASP) 2020/1700 des Rates vom 12. November 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 381 vom 13.11.2020 S. 24).
Anhang |
Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aufgenommen:
Name | Angaben zur Person | Begründung | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"37. | Remigio CEBALLOS ICHASO | Geburtsdatum: 1. Mai 1963 Ausweisnummer: V-6557495 Geschlecht: männlich | Seit Juni 2017 Befehlshaber des operativen und strategischen Kommandos der bolivarischen nationalen Streitkräfte Venezuelas (Comando Estratégico Operacional Fuerzas Armadas Nacionales Bolivarianas (CEOFANB)), dem höchsten Organ der venezolanischen Streitkräfte. CEOFANB kontrolliert die bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB) und die bolivarische Nationalgarde.
CEOFANB ist darüber hinaus verantwortlich für die Koordination der Einsätze der FANB bei Demonstrationen. In seiner Funktion als Befehlshaber der CEOFANB ist er verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen, unter anderem durch unverhältnismäßige Gewaltanwendung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch Angehörige der FANB und durch untergeordnete Einheiten unter seinem Kommando, einschließlich der bolivarischen Nationalgarde. Verschiedene Quellen, darunter die unabhängige internationale Ermittlungsmission betreffend die Bolivarische Republik Venezuela machen die FANB und die bolivarische Nationalgarde für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. | 22.2.2021 |
38. | Omar José PRIETO FERNÁNDEZ | Geburtsdatum: 25. Mai 1969 Ausweisnummer: V-9761075 Geschlecht: männlich | Seit Dezember 2017 Gouverneur des Bundesstaates Zulia. In dieser Funktion hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Bundesstaat Zulia untergraben. Er wurde von der nicht anerkannten Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung (ANC) vereidigt, nachdem der rechtmäßige Wahlsieger sich geweigert hatte, von der ANC vereidigt zu werden. Omar José Prieto Fernández hat die undemokratischen Wahlen für die Nationalversammlung vom 6. Dezember 2020 aktiv gefördert. Darüber hinaus hat er die Oppositionsführer im Bundesstaat Zulia durch "Hausbesuche" bedroht und erklärt, dass er den Bundesstaat Zulia für unabhängig erklären würde, wenn eine Interimsregierung unter Juan Guaidó an die Macht käme. | 22.2.2021 |
39. | José Dionisio BRITO RODRÍGUEZ | Geburtsdatum: 15. Januar 1971 Ausweisnummer: V-8263861 Geschlecht: männlich | Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung und Vorsitzender des parlamentarischen Ausschusses zur Untersuchung der "gegen die Republik verübte Handlungen" durch Mitglieder der 2015 gewählten Nationalversammlung. Außerdem hat José Dionisio Brito Rodríguez nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Juni 2020 unrechtmäßig die Führung der Oppositionspartei Primero Justicia übernommen. 2019 war er aufgrund von Korruptionsvorwürfen aus der Partei Primero Justicia ausgeschlossen worden. Darüber hinaus hat er als Mitglied der Nationalversammlung am 5. Januar 2020 an der unrechtmäßigen Wahl von Luis Eduardo Parra Rivero zum Präsidenten der Nationalversammlung teilgenommen und damit die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. Die Wahl fand statt, während mehreren Abgeordneten der Zugang zu den Räumlichkeiten der Nationalversammlung durch die Militärpolizei verwehrt wurde, und ohne dass die Beschlussfähigkeit erreicht war. Daher mussten sich die Oppositionsmitglieder außerhalb der Räumlichkeiten der Nationalversammlung organisieren, um Juan Guaidó erneut zum Präsidenten der Nationalversammlung zu wählen. José Dionisio Brito Rodriguez hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. | 22.2.2021 |
40. | José Bernabé GUTIÉRREZ PARRA | Geburtsdatum: 21. Dezember 1952 Ausweisnummer: V-1565144 Geschlecht: männlich | Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung und unrechtmäßiger Vorsitzender der Oppositionspartei Acción Democrática. José Bernabé Gutiérrez Parra erhielt im Juni 2020 auf unrechtmäßige Weise, nämlich durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, die Kontrolle über die Oppositionspartei Acción Democrática. Entgegen der Haltung der Partei vor der Übernahme ihres Vorsitzes durch Gutiérrez Parra nahm dieser mit Acción Democrática an den undemokratischen Wahlen vom 6. Dezember 2020 zur Nationalversammlung teil. Gutiérrez Parra änderte die Haltung der Partei, verwendete ihre Symbole und nahm an den Wahlen und öffentlichen Veranstaltungen wie Fernsehdebatten teil. Gutiérrez Parra war von rechtmäßigen Parteimitgliedern aus der Partei Acción Democrática ausgeschlossen worden, die seine Handlungen als konspirativ und betrügerisch bezeichnet hatten. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. | 22.2.2021 |
41. | Luis Fernando DAMIANI BUSTILLOS | Geburtsdatum: 27. April 1946 Geschlecht: männlich | Richter der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)). Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs war er für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellten und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und er hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. | 22.2.2021 |
42. | Lourdes Benicia SUÁREZ ANDERSON | Geburtsdatum: 7. März 1965 Geschlecht: weiblich | Richterin der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)). Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs war sie für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellen und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020. Sie hat somit durch ihre Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und sie hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. | 22.2.2021 |
43. | Calixto Antonio ORTEGA RÍOS | Geburtsdatum: 12. Oktober 1950 Geschlecht: männlich | Richter der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)). Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs war er für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellten und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und er hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. | 22.2.2021 |
44. | René Alberto DEGRAVES ALMARZA | Geschlecht: männlich | Richter der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)). Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs war er für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellen und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und er hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. | 22.2.2021 |
45. | Arcadio DELGADO ROSALES | Geburtsdatum: 23. September 1954 Geschlecht: männlich | Richter und Vizepräsident der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)). Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs war er für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellen und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und er hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. | 22.2.2021 |
46. | Carmen Auxiliadora ZULETA DE MERCHÁN | Geburtsdatum: 13. Dezember 1947 Geschlecht: weiblich | Richterin der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)). Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs war sie für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellen und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020. Sie hat somit durch ihre Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und sie hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. | 22.2.2021 |
47. | Indira Maira ALFONZO IZAGUIRRE | Geburtsdatum: 29. April 1968 Geburtsort: La Guaira (Bundesstaat La Guaira, Venezuela) Ausweisnummer: V-6978710 Geschlecht: weiblich | Seit dem 13. Juni 2020 Präsidentin des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)). Ehemaliges Mitglied der Kammer für Wahlfragen und der Plenarkammer des Obersten Gerichtshofes (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)), von 2015 bis zum 24. Februar 2017 zweite Vizepräsidentin des TSJ, vom 24. Februar 2017 bis 12. Juni 2020 Vizepräsidentin des TSJ. Als Mitglied der Kammer für Wahlfragen des TSJ ist Indira Maira Alfonzo Izaguirre verantwortlich für Handlungen gegen die im Dezember 2015 neu gewählte Nationalversammlung, die dazu führten, dass die Nationalversammlung nicht ihre gesetzmäßigen Befugnisse ausüben konnte. Darüber hinaus hat sie die Ernennung zur Präsidentin des CNE durch den TSJ im Juni 2020 angenommen, obwohl dies unter die Zuständigkeit der Nationalversammlung fällt. In dieser Eigenschaft hat sie die undemokratischen Wahlen zur Nationalversammlung vom 6. Dezember 2020 vorbereitet und überwacht und war an den Änderungen des Wahlrechts vom 30. Juni 2020 für diese Wahlen beteiligt. Sie hat somit durch ihre Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. | 22.2.2021 |
48. | Leonardo Enrique MORALES POLEO | Geschlecht: männlich | Seit dem 7. August 2020 Vizepräsident des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) und Präsident des Ausschusses für politische Teilhabe und Finanzen. Leonardo Enrique Morales Poleo wurde am 7. August 2020 vom Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) zum Vizepräsidenten des CNE und zum Präsidenten des Ausschusses für politische Teilhabe und Finanzen ernannt, obwohl dies unter die Zuständigkeit der Nationalversammlung fällt. Darüber hinaus arbeitete er vor seiner Ernennung für die Partei Avanzada progresista. Als Mitglied des CNE nahm er uneingeschränkt an der Überwachung des Wahlprozesses teil, der zu den undemokratischen Wahlen zur Nationalversammlung vom 6. Dezember 2020 führte. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. | 22.2.2021 |
49. | Tania D'AMELIO CARDIET | Geburtsdatum: 5. Dezember 1971 Geburtsort: Italien Staatsangehörigkeit: Venezolanerin Ausweisnummer: V-11691429 Geschlecht: weiblich | Mitglied (Rektorin) des Nationalen Wahlrates (Consejo Nacional Electoral (CNE)) für den Zeitraum 2016-2023. Ehemaliges Mitglied (Rektorin) des CNE im Zeitraum 2010-2016. Tania d'Amelio Cardiet hat durch ihr Handeln in ihrer Eigenschaft als Rektorin des CNE seit 2010 unmittelbar dazu beigetragen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela zu untergraben, auch durch die Vorbereitung der undemokratischen Wahlen zur Nationalversammlung 2020, durch ihre Beteiligung an der Änderung der Wahlgesetze vom 30. Juni 2020 für diese Wahlen und durch ihre Teilnahme an der Organisation und Durchführung der Präsidentschaftswahlen von 2018. Darüber hinaus hat Tania d'Amelio Cardiet ihre Ernennung im CNE durch den Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) angenommen, obwohl dies unter die Zuständigkeit der Nationalversammlung fällt. | 22.2.2021 |
50. | José Miguel DOMÍNGUEZ RAMÍREZ | Geburtsdatum: 17. Oktober 1979 Ausweisnummer: V-14444352 Geschlecht: männlich | Seit 6. Mai 2019 Direktor der Spezialkräfte (Fuerzas de Acciones Especiales (FAES)). Ehemaliger Hauptkommissar der FAES im Bundesstaat Táchira. Darüber hinaus war José Miguel Domínguez Ramírez Direktor für Einsätze der FAES, die unter die Zuständigkeit der Bolivarischen Nationalpolizei Venezuelas fallen. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressalien gegenüber der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela, die von ihm unterstellten Angehörigen der Spezialkräfte FAES verübt wurden. Die FAES sind für außergerichtliche Hinrichtungen und ihr brutales Vorgehen bei der Unterdrückung abweichender Meinungen von Maduros politischen Gegnern, der Opposition und von Demonstrierenden bekannt, weshalb die Hohe Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet die Auflösung der FAES gefordert hat. Darüber hinaus war Domínguez Ramírez davor Mitglied des venezolanischen Sicherheitsteams, das am 12. Februar 2014 auf eine Demonstration unbewaffneter Studierender das Feuer eröffnete und mindestens einen Studierenden, Bassil Da Costa, tötete. | 22.2.2021 |
51. | Carlos Ramón Enrique CARVALLO GUEVARA | Ausweisnummer:
V-10132041 Geschlecht: männlich | Divisionsgeneral und seit 21. August 2020 stellvertretender Direktor der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Nachfolger von General Rafael Ramón Blanco Marrero. Davor diente Carlos Ramón Enrique Carvallo Guevara für die DGCIM in der Region Los Andes und bekleidete einen höheren Rang in der Bolivarischen Nationalgarde. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Venezuela, die von Beamten der DGCIM unter seinem Kommando verübt wurden. Im jüngst veröffentlichten Bericht der Unabhängigen Internationalen Erkundungsmission betreffend die Bolivarische Republik Venezuela wird die DGCIM als eine Einrichtung beschrieben, die unmittelbar für das Begehen schwerer Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. | 22.2.2021 |
52. | Jesús Emilio VÁSQUEZ QUINTERO | Ausweisnummer:
V-7422049 Geschlecht: männlich | Seit 5. Juli 2019 Divisionsgeneral und seit Dezember 2017 Generalstaatsanwalt der Militärstaatsanwaltschaft. Als Generalstaatsanwalt der Militärstaatsanwaltschaft verantwortlich für das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela. Die Militärstaatsanwaltschaft wird mit interner strafrechtlicher Verfolgung in den Streitkräften sowie mit dem Versäumnis zur Untersuchung von Vorfällen, so auch in Bezug auf den Tod von Kapitän Acosta im Jahr 2019, in Verbindung gebracht. Darüber hinaus werden Zivilpersonen der Militärgerichtsbarkeit unterworfen. | 22.2.2021 |
53. | Carlos Enrique TERÁN HURTADO | Ausweisnummer:
V-8042567 Geschlecht: männlich | Seit 5. Juli 2019 Brigadegeneral und seit 2019 Leiter der Sonderdirektion strafrechtliche Ermittlungen der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Davor übte Brigadegeneral Carlos Enrique Terán Hurtado das Amt des Polizeichefs im Bundesstaat Falcón und das Amt des Leiters der DGCIM im Bundesstaat Táchira aus. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter brutale und unmenschliche Behandlung von Inhaftierten, die von Bediensteten der DGCIM unter seinem Kommando verübt wurden. In dem ausführlichen Bericht der Unabhängigen Internationalen Erkundungsmission betreffend die Bolivarische Republik Venezuela wird besonders auf Brigadegeneral Carlos Enrique Terán Hurtado als einer der verantwortlichen Täter verwiesen und er wird mit dem Fall des Kapitän de la Sotta in Verbindung gebracht. | 22.2.2021 |
54. | Manuel Eduardo PÉREZ URDANETA | Geburtsdatum: 29. Dezember 1960 oder 26. Mai 1962 Geburtsort: Cagua, Bundesstaat Aragua Ausweisnummer: V-6357038 Reisepass-Nr.: 001234503 (2012 abgelaufen) Geschlecht: männlich | Seit 7. April 2015 stellvertretender Innen- und Justizminister. Innerhalb des venezolanischen Innen- und Justizministeriums bekleidet Brigadegeneral Manuel Eduardo Pérez Urdaneta den Posten eines von fünf stellvertretenden Ministern. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Prävention und öffentliche Sicherheit (Viceministro de prevención y Seguridad Ciudadana). Davor hatte er das Amt des Direktors der Bolivarischen Nationalpolizei inne. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter schwere körperliche Gewaltanwendung gegen friedlich Demonstrierende, die von ihm unterstellten Beamten der Bolivarischen Nationalpolizei verübt wurden. | 22.2.2021 |
55. | Douglas Arnoldo RICO GONZÁLEZ | Geburtsdatum: 28. September 1969 Ausweisnummer: V-6864238 Geschlecht: männlich | Seit dem 5. Februar 2016 Direktor des Wissenschaftlichen, Strafrechtlichen und Kriminalistischen Investigationskorps (Cuerpo de Investigaciones Científicas, Penales y Criminalísticas (CICPC)). Davor übte er das Amt des stellvertretenden Direktors vom CICPC aus. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die von ihm unterstellten Beamten des CICPC verübt wurden. Im Bericht der Unabhängigen Internationalen Erkundungsmission betreffend die Bolivarische Republik Venezuela wird CICPC als eine Einrichtung beschrieben, die systematisch Menschenrechtsverletzungen in Venezuela begeht. | 22.2.2021" |
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