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Beschluss (GASP) 2021/543 des Rates vom 26. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
(ABl. L 108 vom 29.03.2021 S. 59)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 21. März 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina 1 angenommen.
(2) Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2022 verlängert werden.
(3) Der Beschluss 2011/173/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/173/GASP erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2022."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. März 2021
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