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Durchführungsbeschluss (EU) 2021/583 der Kommission vom 9. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1073 der Kommission über die Gleichwertigkeit anerkannter Kontraktmärkte in den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 124 vom 12.04.2021 S. 116)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister 1, insbesondere auf Artikel 2a Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1073 der Kommission 2 hat die Kommission festgestellt, dass der Rechts- und Aufsichtsrahmen für anerkannte Kontraktmärkte (designated contract markets - im Folgenden "DCMs") in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) unter der Regulierungsaufsicht der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) sicherstellt, dass die DCMs die rechtsverbindlichen Anforderungen erfüllen, die den in der Union geltenden Anforderungen für geregelte Märkte gleichwertig sind, und dass diese DCMs dauerhaft einer wirksamen Aufsicht und einer effektiven Rechtsdurchsetzung unterliegen.
(2) Seit der Annahme des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1073 wurde eine Reihe weiterer in den USA niedergelassener DCMs von der CFTC für den Handel mit Derivaten zugelassen. Den Angaben der CFTC zufolge erfüllen diese weiteren DCMs die rechtsverbindlichen Anforderungen, die den Anforderungen an geregelte Märkte in der Union gemäß Titel III der Richtlinie 2014/65/EU 3 gleichwertig sind. Darüber hinaus haben einige im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1073 aufgeführte DCMs ihre Zulassung aufgegeben oder ihre Namen geändert. Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1073 sollte daher entsprechend geändert werden.
(3) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Europäischen Wertpapierausschusses in Einklang
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1073 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 9. April 2021
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1073 der Kommission vom 1. Juli 2016 über die Gleichwertigkeit anerkannter Kontraktmärkte in den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 178 vom 02.07.2016 S. 24)
3) Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung) (ABl. L 173 vom 12.06.2014 S. 349).
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"Anhang
In den Vereinigten Staaten von Amerika anerkannte Kontraktmärkte im Sinne des Artikels 1:
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