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Regelwerk, EU 2021, Lebensmittel - EU Bund
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Beschluss (EU) 2021/1054 des Rates vom 21. Juni 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats im Hinblick auf Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl sowie das Analyseverfahren zur Bestimmung von Stigmastadienen in pflanzlichen Ölen zu vertretenden Standpunkt

(ABl. L 227 vom 28.06.2021 S. 37)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/1892 des Rates 1 wurde das Internationale Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden "Übereinkommen") am 18. November 2016 am Sitz der Vereinten Nationen in New York vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet. Das Übereinkommen trat gemäß seinem Artikel 31 Absatz 2 am 1. Januar 2017 vorläufig in Kraft.

(2) Das Übereinkommen wurde am 17. Mai 2019 im Namen der Union durch den Beschluss (EU) 2019/848 des Rates 2 geschlossen.

(3) Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens ist vorgesehen, dass der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats (im Folgenden "Rat der Mitglieder") Beschlüsse fasst, durch die Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl geändert werden.

(4) Auf seiner 113. Tagung vom 28. Juni bis 30. Juni 2021 ist vorgesehen, dass der Rat der Mitglieder Beschlüsse fasst, durch die Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl geändert werden (im Folgenden "Änderungsbeschlüsse").

(5) Es ist zweckmäßig, den im Rat der Mitglieder im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die zu fassenden Änderungsbeschlüsse für die Union im internationalen Handel mit den anderen Mitgliedern des Internationalen Olivenrats (im Folgenden "IOR") Rechtswirkung haben werden und geeignet sein werden, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union, nämlich derjenigen über Vermarktungsnormen für Olivenöl, die von der Kommission gemäß Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 erlassen wurden, maßgeblich zu beeinflussen.

(6) Die vom Rat der Mitglieder zu fassenden Änderungsbeschlüsse betreffen die Änderung der Grenzwerte für chemische Parameter von Olivenölen und Oliventresterölen und die Änderung eines Analyseverfahrens. Die Änderung der Grenzwerte umfasst die Ersetzung des Grenzwerts für α-Tocopherol in raffinierten Ölen durch einen Verweis auf die Gute Herstellungspraxis, die Festlegung der Grenzwerte für Öl- und Palmitinsäure in Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Festlegung eines Grenzwerts für Erythrodiol in raffinierten Ölen. Das Analyseverfahren betrifft die Bestimmung von Stigmastadienen in pflanzlichen Ölen. Die Änderungsbeschlüsse wurden von wissenschaftlichen und technischen Olivenöl-Sachverständigen der Kommission und der Mitgliedstaaten ausführlich erörtert. Die Änderungsbeschlüsse werden zur internationalen Angleichung der Normen für Olivenöl beitragen und einen Rahmen bilden, der einen fairen Wettbewerb beim Handel mit Erzeugnissen des Olivenölsektors gewährleistet. Die Änderungsbeschlüsse sollten daher unterstützt werden.

(7) Falls die Annahme der Änderungsbeschlüsse durch den Rat der Mitglieder auf der 113. Tagung zurückgestellt wird, da einige Mitglieder außerstande sind, ihre Zustimmung zu erteilen, sollte der Standpunkt, die Annahme der Änderungsbeschlüsse zu unterstützen, im Namen der Union im Rahmen eines möglichen Verfahrens zur Annahme von Änderungsbeschlüssen durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel gemäß Artikel 10 Absatz 6 des Übereinkommens vertreten werden. Das Verfahren zur Annahme von Beschlüssen durch Schriftwechsel sollte vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates der Mitglieder im November 2021 eingeleitet werden.

(8) Zur Wahrung der Interessen der Union sollten, wenn vor oder während der 113. Tagung neue wissenschaftliche oder technische Informationen vorgelegt werden, die den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt beeinflussen könnten, die Vertreter der Union im Rat der Mitglieder die Befugnis erhalten, zu beantragen, dass die Annahme der Änderungsbeschlüsse bis zu einer späteren Tagung zurückgestellt wird

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Mitglieder auf dessen 113. Tagung vom 28. bis 30. Juni 2021 oder im Rahmen eines vor dessen nächster ordentlicher Tagung im November 2021 einzuleitenden Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertreten ist, ist es die Annahme der Beschlüsse zur Änderung der Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl und des Analyseverfahrens zur Bestimmung von Stigmastadienen in pflanzlichen Ölen 4 durch den Rat der Mitglieder zu unterstützen.

Artikel 2

Werden vor oder während der 113. Tagung des Rates der Mitglieder neue wissenschaftliche oder technische Informationen vorgelegt werden, die den Standpunkt gemäß Artikel 1 beeinflussen könnten, beantragt die Union, dass die Annahme von Beschlüssen zur Änderung von Vermarktungsnormen oder Verfahren für Olivenöl und Oliventresteröl durch den Rat der Mitglieder zurückgestellt wird, bis der Standpunkt der Union auf Grundlage der neuen Informationen festgelegt ist.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 2021.

1) Beschluss (EU) 2016/1892 des Rates vom 10. Oktober 2016 über die Unterzeichnung - im Namen der Europäischen Union - und die vorläufige Anwendung des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (ABl. L 293 vom 28.10.2016 S. 2).

2) Beschluss (EU) 2019/848 des Rates vom 17. Mai 2019 über den Abschluss des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven im Namen der Europäischen Union (ABl. L 139 vom 27.05.2019 S. 1).

3) Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013 S. 671).

4) Siehe Dokument ST 8638/21 unter http://register.consilium.europa.eu.

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