Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2021, Bau - EU Bund |
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1183 der Kommission vom 16. Juli 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für bestimmte Bauprodukte
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 256 vom 19.07.2021 S. 103)
s. Normenübersicht // Normen zur VO (EU) 305/2011 - Beschl. (EU) 2019/451
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 22,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 verwenden Technische Bewertungsstellen die in Europäischen Bewertungsdokumenten, deren Referenznummern im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, festgelegten Verfahren und Kriterien, um die Leistung von Bauprodukten, die von diesen Dokumenten erfasst werden, in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale zu bewerten.
(2) Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem mehrere Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, 16 Europäische Bewertungsdokumente und eine Berichtigung 2 erstellt und angenommen.
(3) Die von den Technischen Bewertungsstellen erstellten und angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente beziehen sich auf folgende Bauprodukte:
(4) Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen erstellten und angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente entsprechen den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Es ist daher angezeigt, die Referenznummern dieser Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(5) Das Verzeichnis der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente wird mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission 3 veröffentlicht. Im Interesse der Klarheit sollten die Referenznummern neuer Europäischer Bewertungsdokumente in dieses Verzeichnis aufgenommen werden.
(6) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 sollte daher entsprechend geändert werden.
(7) Damit die Europäischen Bewertungsdokumente so früh wie möglich verwendet werden können, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 16. Juli 2021
2) Bei dem Europäischen Bewertungsdokument mit dem Titel "Querkraftdorne für strukturelle Verbindungen unter statischer und quasistatischer Beanspruchung" handelt es sich um eine Berichtigung des Europäischen Bewertungsdokuments, die im ABl. L 359 vom 29.10.2020 veröffentlicht wurde.
3) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission vom 19. März 2019 über die Veröffentlichung der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 77 vom 20.03.2019 S. 78).
Anhang |
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 wird wie folgt geändert:
a) Die folgenden Zeilen werden in fortlaufender Folge gemäß der Reihenfolge der Referenznummern eingefügt:
"020062-00-1102 | Ein- und zweiflügelige Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse aus speziellen Stahl-Rahmenprofilen" |
"040016-01-0404 | Textilglas-Gittergewebe zur Bewehrung von zementhaltigen oder zementbasierten Putzen (als Ersatz für EAD 040016-00-0404)" |
"040036-00-0501 | Beschichtete Mineralwolle-Deckenplatten" |
"040759-00-0404 | Außenseitiges Wärmedämm-Verbundsystem mit Putz auf zementgebundenen Polystyrol Dämmstoff" |
"130320-00-0304 | Brettschichtholz aus Laubvollholz" |
"160057-00-0301 | L- oder Z-förmige Metallbleche zur Erhöhung des Durchstanzwiderstandes von Flachdecken oder Fundamenten und Bodenplatten" |
"160129-00-0301 | Betonstahlverbindungen" |
"180025-00-0704 | Vorgefertigte Abwasseraufbereitungsanlagen für mindestens 51 bis 500 PT" |
"190013-00-0502 | Wärme- und schalldämmende Trockenestrichsysteme mit vorgefertigten Estrichelementen" |
"200207-00-0302 | Bausätze für tragende Außen- und Innenwände" |
"260026-00-0301 | Abdichtungsmittel für Beton" |
"330284-00-0604 | Kunststoffdübel für redundante nichttragende Systeme in Beton und Mauerwerk (als Ersatz für die technische Spezifikation 'ETAG 020')" |
"332229-00-0602 | Punktverschluss für Glasverkleidungen" |
"340179-00-0203 | Stahlkomponenten für Palettenregalsysteme" |
"340383-00-0203 | Fertigbaumodule für Friedhöfe" |
"360027-00-0101 | Abflusssystem für unterirdische Felskavernen" |
b) Die folgende Zeile
"050019-00-0601 | Querkraftdorne für strukturelle Verbindungen unter statischer und quasistatischer Beanspruchung (als Ersatz für die technische Spezifikation 'ETAG 030')" |
erhält folgende Fassung:
"050019-00-0301 | Querkraftdorne für strukturelle Verbindungen unter statischer und quasistatischer Beanspruchung (als Ersatz für die technische Spezifikation 'ETAG 030')" |
ENDE |