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Regelwerk, EU 2021, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1185 der Kommission vom 13. Juli 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2450 hinsichtlich des Inhabers der Zulassung für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte DAS-44406-6 enthalten aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, und seines Vertreters in der Union

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 5140)
(Nur der niederländische Text ist verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 257 vom 19.07.2021 S. 3)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Unternehmen Dow AgroSciences Distribution SAS mit Sitz in Frankreich ist in Bezug auf die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2450 der Kommission 2 erteilte Zulassung für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte DAS-44406-6 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, in der Union der Vertreter von Dow AgroSciences LLC und M.S. Technologies LLC, beide mit Sitz in den Vereinigten Staaten.

(2) Mit Schreiben vom 22. März 2021 teilte Corteva Agriscience LLC mit Sitz in den Vereinigten Staaten der Kommission mit, dass Dow AgroSciences LLC den Namen ab dem 1. Januar 2021 in Corteva Agriscience LLC geändert hat.

(3) Mit Schreiben vom 22. März 2021 teilte M.S. Technologies LLC der Kommission mit, dass ihr Vertreter in der Union in Bezug auf die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2450 erteilte Zulassung ab dem 19. März 2021 Corteva Agriscience Belgium BV, Belgien, ist.

(4) Mit Schreiben vom 22. März 2021 teilte Corteva Agriscience LLC der Kommission mit, dass ihr Vertreter in der Union ab dem 22. März 2021 Corteva Agriscience Belgium BV, Belgien, ist.

(5) Mit Schreiben vom 22. März 2021 teilte Corteva Agriscience Belgium BV der Kommission mit, dass sie den beantragten Änderungen zustimmt.

(6) Die beantragten Änderungen sind ein rein administrativer Vorgang und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

(7) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2450 sollte daher entsprechend geändert werden.

(8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2450

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2450 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 7 erhält folgende Fassung:

"Artikel 7 Zulassungsinhaber

Zulassungsinhaber sind Corteva Agriscience LLC, Vereinigte Staaten, und M.S. Technologies LLC, Vereinigte Staaten, beide in der Union vertreten durch Corteva Agriscience Belgium BV."

2. Artikel 9 erhält folgende Fassung:

"Artikel 9 Adressaten

Dieser Beschluss ist gerichtet an Corteva Agriscience LLC, 9330 Zionsville Road, Indianapolis, Indiana 46268-1054, Vereinigte Staaten von Amerika, und M.S. Technologies LLC, 103 Avenue D, West Point, IA 52656, Vereinigte Staaten von Amerika, in der Union vertreten durch Corteva Agriscience Belgium BV, Bedrijvenlaan 9, 2800 Mechelen, Belgien."

3. Im Anhang erhält Buchstabe a folgende Fassung:

"a) Zulassungsinhaber:

NameCorteva Agriscience LLC
Anschrift9330 Zionsville Road, Indianapolis, Indiana 46268-1054, Vereinigte Staaten von Amerika,

in der Union vertreten durch Corteva Agriscience Belgium BV, Bedrijvenlaan 9, 2800 Mechelen, Belgien

und

NameM.S. Technologies LLC
Anschrift:103 Avenue D, West Point, IA 52656, Vereinigte Staaten von Amerika,

in der Union vertreten durch Corteva Agriscience Belgium BV, Bedrijvenlaan 9, 2800 Mechelen, Belgien."

Artikel 2 Adressaten

Dieser Beschluss ist gerichtet an Corteva Agriscience LLC, 9330 Zionsville Road, Indianapolis, Indiana 46268-1054, Vereinigte Staaten von Amerika, und M.S. Technologies LLC, 103 Avenue D, West Point, IA 52656, Vereinigte Staaten von Amerika, beide in der Union vertreten durch Corteva Agriscience Belgium BV, Bedrijvenlaan 9, 2800 Mechelen, Belgien.

Brüssel, den 13. Juli 2021

1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 1.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2450 der Kommission vom 21. Dezember 2017 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte DAS-44406-6 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. L 346 vom 28.12.2017 S. 16).

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