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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/1826 des Rates vom 18. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

(ABl. L 369 vom 19.10.2021 S. 15)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 1. Oktober 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1763 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi angenommen.

(2) Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2022 verlängert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2015/1763 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2022."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 18. Oktober 20

1) Beschluss (GASP) 2015/1763 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi (ABl. L 257 vom 02.10.2015 S. 37).

21.
UWS Umweltmanagement GmbHENDE