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Beschluss (GASP) 2021/1966 des Rates vom 11. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
(ABl. L 400 vom 12.11.2021 S. 157)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 11. November 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/1894 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer angenommen.
(2) Der Rat hat die im Beschluss (GASP) 2019/1894 festgelegten restriktiven Maßnahmen überprüft. Auf Grundlage dieser Überprüfung sollten diese Maßnahmen bis zum 12. November 2022 verlängert und die Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des genannten Beschlusses aktualisiert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2019/1894 sollte entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2019/1894 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 8 erhält folgende Fassung:
"Artikel 8
Dieser Beschluss gilt bis zum 12. November 2022 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."
2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 11. November 2021.
Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 erhalten die Einträge 1 und 2 folgende Fassung:
Name | Angaben zur Identifizierung | Begründung | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
"1. | Mehmet Ferruh AKALIN | Geburtsdatum: 9.12.1960 Nummer des Passes oder Personalausweises: 13571379758 Staatsangehörigkeit: türkisch Geschlecht: männlich | Mehmet Ferruh Akalın ist Vizepräsident (stellvertretender Generaldirektor) und Mitglied des Verwaltungsrats der Turkish Petroleum Corporation (TPAO). Er leitet die Abteilung für Exploration der TPAO. In seiner Funktion als Vizepräsident von TPAO und Leiter der Abteilung für Exploration ist er verantwortlich für die Planung, Steuerung und Umsetzung der Tätigkeiten von TPAO im Bereich der Offshore-Kohlenwasserstoffexploration. Zu diesem Bereich gehören die nachstehend dargelegten Bohrtätigkeiten von TPAO, die von der Republik Zypern nicht genehmigt wurden. Diese nicht genehmigten Bohrtätigkeiten wurden von folgenden Schiffen durchgeführt:
| 27.2.2020 |
2. | Ali Coscun NAMOGLU | Geburtsdatum: 27.11.1956 Nummer des Passes oder Personalausweises: 11096919534 Staatsangehörigkeit: türkisch Geschlecht: männlich | Ali Coscun Namoglu ist der stellvertretende Direktor der Abteilung für Exploration der Turkish Petroleum Corporation (TPAO). In dieser Funktion ist er an der Planung, Steuerung und Umsetzung der Tätigkeiten von TPAO im Bereich der Offshore-Kohlenwasserstoffexploration beteiligt. Zu diesem Bereich gehören die nachstehend dargelegten Bohrtätigkeiten von TPAO, die von der Republik Zypern nicht genehmigt wurden. Diese nicht genehmigten Bohrtätigkeiten wurden von folgenden Schiffen durchgeführt:
| 27.2.2020" |
ENDE |