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Regelwerk, EU 2021, Lärm - EU Bund
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Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 der Kommission vom 11. November 2021 zur Einrichtung einer obligatorischen Datenablage und eines obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 400 vom 12.11.2021 S. 160)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2 und Anhang VI Nummer 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach den durch die Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingeführten Änderungen der Richtlinie 2002/49/EG muss die Kommission für die Mitgliedstaaten eine obligatorische Datenablage und einen obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch entwickeln, um den Austausch von Informationen über die strategischen Lärmkarten und Zusammenfassungen der Lärmaktionspläne zu ermöglichen.

(2) Im Jahr 2007 wurde ein elektronischer Berichterstattungsmechanismus für Lärmdaten entwickelt, um die Anforderungen an die Berichterstattung nach der Richtlinie 2002/49/EG zu erfüllen, und zwar die Infrastruktur der Europäischen Umweltagentur zur Unterstützung und Verbesserung von Daten- und Informationsflüssen (im Folgenden "Reportnet"). Reportnet wird von der Kommission, mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, aktualisiert und weiterentwickelt. Es sollte Teil der europäischen Geodateninfrastruktur sein, die darauf ausgerichtet ist, den Austausch von Umweltgeodaten zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors zu fördern, den Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten in der gesamten Union zu erleichtern und politische Entscheidungen über Grenzen hinweg zu unterstützen. Der Mechanismus gilt für alle Geodaten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3, in der die Anforderungen an die Berichterstattung und die gemeinsame Nutzung von Daten durch die Behörden mithilfe einer geeigneten Infrastruktur festgelegt sind. Reportnet wurde daher weiterentwickelt, um auch diesen Anforderungen gerecht zu werden.

(3) Ein Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch setzt eine gemeinsame Sprache voraus, damit die Daten in der Datenablage verwaltet und ausgewertet werden können. Dementsprechend sollten die Daten, die an die Datenablage übermittelt oder mit dieser verknüpft werden, sehr spezifische Anforderungen hinsichtlich ihres Formats erfüllen. Im Anhang dieses Beschlusses ist daher als integraler Bestandteil der Entwicklung des Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch das Format der Daten festgelegt, die der Kommission unter Nutzung der obligatorischen Datenablage gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2002/49/EG zu übermitteln sind.

(4) Infolge der Einführung des neuen obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ihre Daten und ihre Infrastruktur an die neuen technischen Anforderungen anpassen. Den Mitgliedstaaten ist daher etwas Zeit für eine solche technische Anpassung einzuräumen. Daher sollte dieser Beschluss erst ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden.

(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie 2002/49/EG eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten nutzen die Plattform der Europäischen Umweltagentur für die elektronische Umwelt- und Klimaberichterstattung (Reportnet) als obligatorische Datenablage für die Übermittlung der in der Richtlinie 2002/49/EG genannten Informationen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses.

Artikel 2

Reportnet wird als der obligatorische Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG genutzt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Januar 2022.

Brüssel, den 11. November 2021

1) ABl. L 189 vom 18.07.2002 S. 12.

2) Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und Rates vom 5. Juni 2019 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates (ABl. L 170 vom 25.06.2019 S. 115).

3) Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.04.2007 S. 1).

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Anhang

Abschnitt 1
Berichterstattung über Ballungsräume, Großflughäfen, Haupteisenbahnstrecken und Hauptverkehrsstraßen

1.1. Ballungsräume

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
1.1.1. Kennung des BallungsraumsEindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums.Obligatorisch.
1.1.2. Name des BallungsraumsName des Ballungsraums.Obligatorisch.
1.1.3. GrößeFläche des Ballungsraums.Obligatorisch.
1.1.4. EinwohnerzahlZahl der Einwohner im Gebiet des Ballungsraums.Obligatorisch.
1.1.5. Bestehende Lärmquellen im BallungsraumArt der bestehenden Lärmquellen innerhalb des Ballungsraums.Obligatorisch.
1.1.6. inspireIdExterne Objektkennung des Geo-Objekts (Ballungsraum).Obligatorisch.
1.1.7. GeometrieRäumliche Ausdehnung des Ballungsraums.Obligatorisch.
1.1.8. Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission 1Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Benennungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.Obligatorisch.

1.2. Großflughäfen

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
1.2.1. FlughafennameOffizieller Name des Großflughafens.Obligatorisch.
1.2.2. ICAO-CodeEindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens.Obligatorisch.
1.2.3. Verkehrsaufkommen pro JahrAnzahl der Starts und Landungen am Großflughafen pro Jahr, mit Ausnahme der ausschließlich der Ausbildung dienenden Bewegungen mit Leichtflugzeugen.Obligatorisch.
1.2.4. GeometrieGeometrie, die den Standort des Großflughafens repräsentiert. Punktgeometrie.Obligatorisch.
1.2.5. Verknüpfung zum ReferenzdatensatzInformationen über den Datensatz des Flughafens entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG, mit dem der Großflughafen verlinkt werden könnte.Optional.
1.2.6. Verknüpfung zum ReferenzobjektVerweis auf den Flughafen (Geo-Objekt) im Referenzdatensatz des Flughafens, der in der Verknüpfung zum Referenzdatensatz bereitgestellt wird.Optional.

1.3. Haupteisenbahnstrecken

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
1.3.1. Kennung des StreckenabschnittsEindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Haupteisenbahnstrecke.Obligatorisch.
1.3.2. Nationale StreckennummerInnerhalb des Mitgliedstaats verwendete Streckennummer für die Eisenbahnstrecke (Streckennummer der Eisenbahnstrecke).Optional.
1.3.3. Bezeichnung des StreckenabschnittsIn dem Mitgliedstaat verwendete Bezeichnung der Eisenbahnstrecke.Optional.
1.3.4. Verkehrsaufkommen pro JahrAnzahl der Züge pro Jahr.Obligatorisch.
1.3.5. LängeLänge des Abschnitts der Haupteisenbahnstrecke, in Metern.Obligatorisch.
1.3.6. Verknüpfung zum ReferenzdatensatzInformationen über den Datensatz des Schienennetzes entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG, mit dem die Haupteisenbahnstrecke verlinkt werden könnte.Optional.
1.3.7. Verknüpfung zum ReferenzobjektVerweis auf die Eisenbahnstrecke (Geo-Objekt) im Referenzdatensatz des Schienennetzes, der in der Verknüpfung zum Referenzdatensatz bereitgestellt wird.Optional.
1.3.8. inspireIdExterne Objektkennung des Geo-Objekts (Haupteisenbahnstrecke).Obligatorisch.
1.3.9. GeometrieGeometrie der Haupteisenbahnstrecke.Obligatorisch.
1.3.10. Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der KommissionZusätzliche Attribute wie "fiktiv", Netzwerkinformation, Gültigkeitsinformation und Lebenszyklusinformation.Obligatorisch.

1.4. Hauptverkehrsstraßen

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
1.4.1. Kennung des StraßenabschnittsEindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Hauptverkehrsstraße.Obligatorisch.
1.4.2. Nationaler Straßen-CodeIn dem Mitgliedstaat verwendeter Straßen-Code.Optional.
1.4.3. StraßennameIn dem Mitgliedstaat verwendeter offizieller Name der Straße.Optional.
1.4.4. EU-Straßen-CodeZur Referenzierung der Straße verwendeter europäischer Straßen-Code.Optional.
1.4.5. Verkehrsaufkommen pro JahrAnzahl der Kraftfahrzeuge pro Jahr im Abschnitt der Hauptverkehrsstraße.Obligatorisch.
1.4.6. LängeTatsächliche Länge des Abschnitts der Hauptverkehrsstraße, in Metern.Obligatorisch.
1.4.7. Verknüpfung zum ReferenzdatensatzInformationen über den Datensatz des Straßennetzes entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG, mit dem die Hauptverkehrsstraße verknüpft werden könnte.Optional.
1.4.8. Verknüpfung zum ReferenzobjektVerweis auf die Straße (Geo-Objekt) im Referenzdatensatz des Straßennetzes, der in der Verknüpfung zum Referenzdatensatz bereitgestellt wird.Optional.
1.4.9. inspireIdExterne Objektkennung des Geo-Objekts (Hauptverkehrsstraße).Obligatorisch.
1.4.10. GeometrieGeometrie der Hauptverkehrsstraße.Obligatorisch.
1.4.11. Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der KommissionZusätzliche Attribute wie "fiktiv", Netzwerkinformation, Gültigkeitsinformation und Lebenszyklusinformation.Obligatorisch.

Abschnitt 2
Benannte zuständige Behörden und Stellen, die für die Durchführung der Richtlinie 2002/49/EG verantwortlich sind

2.1. Zuständige Behörde - allgemeine Informationen

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
2.1.1. Angaben zur zuständigen BehördeName und Anschrift der Behörde, die für die Durchführung der Richtlinie 2002/49/EG zuständig ist, einschließlich ihrer eindeutigen Kennung.Obligatorisch.

2.2. Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm in Ballungsräumen, gemeldet für jeden Ballungsraum

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
2.2.1. Kennung der zuständigen BehördeEindeutige Kennung der zuständigen Behörde.Obligatorisch.
2.2.2. Kennung des BallungsraumsEindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums.Obligatorisch.
2.2.3. Zuständige Behörde für LärmquelleLärmquelle im Ballungsraum, für die die Behörde zuständig ist.Obligatorisch.
2.2.4. Rolle der zuständigen BehördeRolle der zuständigen Behörde in Bezug auf den Ballungsraum.Obligatorisch.

2.3. Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm von Großflughäfen

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
2.3.1. Kennung der zuständigen BehördeEindeutige Kennung der zuständigen Behörde.Obligatorisch.
2.3.2. ICAO-CodeEindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens.Obligatorisch.
2.3.3. Rolle der zuständigen BehördeRolle der zuständigen Behörde in Bezug auf den Großflughafen.Obligatorisch.

2.4. Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm von Haupteisenbahnstrecken

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
2.4.1. Kennung der zuständigen BehördeEindeutige Kennung der zuständigen Behörde.Obligatorisch.
2.4.2. Rolle der zuständigen BehördeRolle der zuständigen Behörde in Bezug auf die Haupteisenbahnstrecke.Obligatorisch.
2.4.3. BerichtsebeneBerichtsebene, auf der die zuständige Behörde für Haupteisenbahnstrecken verantwortlich ist.Obligatorisch.
2.4.4. Code der GebietseinheitEindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 2.Obligatorisch, wenn die Berichtsebene eine subnationale Ebene ist.
2.4.5. Kennung des StreckenabschnittsEindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Haupteisenbahnstrecke.Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Haupteisenbahnstrecke ist.
Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist.

2.5. Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm von Hauptverkehrsstraßen

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
2.5.1. Kennung der zuständigen BehördeEindeutige Kennung der zuständigen Behörde.Obligatorisch.
2.5.2. Rolle der zuständigen BehördeRolle der zuständigen Behörde in Bezug auf die Hauptverkehrsstraße.Obligatorisch.
2.5.3. BerichtsebeneBerichtsebene, auf der die zuständige Behörde für Hauptverkehrsstraßen verantwortlich ist.Obligatorisch.
2.5.4. Code der GebietseinheitEindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.Obligatorisch, wenn die Berichtsebene eine subnationale Ebene ist.
2.5.5. Kennung des StraßenabschnittsEindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Hauptverkehrsstraße.Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Hauptverkehrsstraße ist.
Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist.

2.6. Zuständige Behörde für die Ausweisung von ruhigen Gebieten - in einem Ballungsraum oder auf dem Land

Anmerkung zu den Informationen unter Abschnitt 2.6.: Wenn kein ruhiges Gebiet ausgewiesen ist, müssen keine Informationen gemeldet werden.

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
2.6.1. Kennung der zuständigen BehördeEindeutige Kennung der zuständigen Behörde.Obligatorisch.
2.6.2. Für ruhige Gebiete zuständige BehördeArt des ruhigen Gebiets, für das die zuständige Behörde verantwortlich ist.Obligatorisch.
2.6.3. Kennung des ruhigen GebietsEindeutige Kennung des ruhigen Gebiets.Obligatorisch.

2.7. Referenzinformationen 3 zu den Gebietseinheiten für die Statistik

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
2.7.1. Bezeichnung (NUTS)Bezeichnung des Referenzdatensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS).Obligatorisch, wenn die Berichtsebene der für Hauptverkehrsstraßen/Haupteisenbahnstrecken zuständigen Behörde für alle Gebietseinheiten (NUTS) gilt.
2.7.2. Verknüpfung (NUTS)Verknüpfung zum Referenzdatensatz der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS).Optional.
2.7.3. Bezeichnung (LAU)Bezeichnung des Referenzdatensatzes der lokalen Verwaltungseinheiten (LAU).Obligatorisch, wenn die Berichtsebene der für Hauptverkehrsstraßen/Hupteisenbahnstrecken zuständigen Behörde für alle lokale Verwaltungseinheiten (LAU) gilt.
2.7.4. Verknüpfung (LAU)Verknüpfung zum Referenzdatensatzes für lokale Verwaltungseinheiten (LAU).Optional.

Abschnitt 3
Lärmgrenzwerte

3.1. Bericht über die Lärmgrenzwerte

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional

3.1.1. Kennung des Berichts
Kennung des Berichts über die Lärmgrenzwerte.Obligatorisch.

3.1.2. Bericht über die Lärmgrenzwerte
Details des Berichts über die Lärmgrenzwerte.Obligatorisch.

3.2. Im Bericht über die Lärmgrenzwerte gemeldete Werte

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
3.2.1. LärmartLärmart, auf die der Lärmgrenzwert anzuwenden ist.Obligatorisch.
3.2.2. Festgelegter GrenzwertErklärung, ob es einen Grenzwert gibt.Obligatorisch.
3.2.3. Zu meldende Daten für geltende oder geplante Grenzwerte
3.2.3.1. StatusStatus des Grenzwertes: in Kraft oder geplant.Obligatorisch.
3.2.3.2. GebietstypNutzung des Gebiets, in dem der Lärmgrenzwert gilt.Obligatorisch für Wohngebiete, in denen Grenzwerte gelten oder geplant sind.
Optional für Krankenhäuser, Schulen und andere Gebiete.
3.2.3.3. LärmindexLärmindex des Grenzwertes.Obligatorisch für Lden und Lnight
Optional für alle anderen Indizes.
3.2.3.4. GrenzwertLärmpegel in dB.Obligatorisch bei geltendem oder geplantem Lärmgrenzwert.
3.2.3.5. ErläuterungWeitere Informationen über die Lärmgrenzwerte.Optional.

Abschnitt 4
Ausarbeitung strategischer Lärmkarten

4.1. Ausarbeitung strategischer Lärmkarten - Lärmkonturen

Anmerkung: Lärmkonturkarten sind obligatorisch für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie den Flugverkehr innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen. Sofern Lärmkonturkarten für Straßen, Eisenbahnstrecken, den Flugverkehr und Industrieanlagen innerhalb von Ballungsräumen vorliegen, werden sie zusammen mit den im Folgenden angeführten Informationen übermittelt.

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional.
4.1.1. QuelleIn der Lärmkonturkarte eingezeichnete Lärmquelle.Obligatorisch für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen.
Obligatorisch für Straßen, Eisenbahnstrecken, den Flugverkehr und Industrieanlagen innerhalb von Ballungsräumen, soweit zutreffend.
4.1.2. Kategorie der Lärmindizes und Lärmpegel in der Lärmkonturkarte.
4.1.2.1. Kategorie für die HauptlärmquelleWeist eindeutig die unterschiedlichen Indexwerte oder Pegelbänder der Lärmkonturkarte aus.Obligatorisch für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen. Obligatorisch sind die 55 dB Lden- und 65 dB Lden-Konturen. Andere Lärmwerte oder Lärmindizes optional.
4.1.2.2. Kategorie für den BallungsraumWeist eindeutig die unterschiedlichen Indexwerte oder Pegelbänder der Lärmkonturkarte aus.Obligatorisch für Straßen, Eisenbahnstrecken, Flughäfen und Industrieanlagen innerhalb des Ballungsraums, soweit vorhanden. Obligatorisch sind die 60 dB Lden-, 65 dB Lden-, 70 dB Lden- und 75 dB Lden-Konturen. Andere Lärmwerte oder Lärmindizes optional.
4.1.3. MesszeitraumKalenderjahr, für das die Lärmkonturkarte berechnet wurde.Obligatorisch.
4.1.4. GeometrieGeometrie (Lage) der Lärmkonturkarten.Obligatorisch.
4.1.5. Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der KommissionWeitere Attribute wie Typ des umweltbedingten Gesundheitsfaktors, Gültigkeitsinformation und Lebenszyklusinformation.Obligatorisch.

4.2. Lärmbelastungsdaten für Ballungsräume

Expositionsdaten können für einen gesamten Ballungsraum oder für lokale Verwaltungseinheiten2, über die sich ein Ballungsraum erstreckt, gemeldet werden.

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
4.2.1. Kennung des BallungsraumsEindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums.Obligatorisch.
4.2.2. LärmquelleLärmquelle, der die lärmbelastete Bevölkerung innerhalb eines Ballungsraums ausgesetzt ist.Obligatorisch für jede einzelne bestehende Lärmquelle im Ballungsraum.
Optional für alle Quellen im Ballungsraum zusammengenommen.
4.2.3. Expositionswerte in einem Ballungsraum enthalten alle Informationen über die zu meldende Belastung der Bevölkerung innerhalb von Ballungsräumen entsprechend der ausgewählten Lärmquelle.
4.2.3.1. Art der ExpositionBestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wurde.Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade.
Optional für andere Arten der Exposition.
4.2.3.2. LärmpegelBestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wurde.Obligatorische Werte sind:
Lden: 55-59, 60-64, 65-69, 70-74, über 75 dB, und Lnight: 50-54, 55-59, 60-64, 65-69, über 70 dB.
Optional für andere Lärmpegel.
4.2.3.3. Belastete PersonenAnzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die jeweilige Lärmquelle, Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Obligatorisch.
4.2.3.4. Belastete KrankenhäuserAnzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die jeweilige Lärmquelle, Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.2.3.5. Belastete SchulenAnzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die jeweilige gewählten Lärmquelle, Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.2.3.6. Lokale VerwaltungseinheitEindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.Obligatorisch, wenn die Expositionswerte im Ballungsraum je lokale Verwaltungseinheit (LAU) gemeldet werden.
4.2.3.7. ICAO-CodeEindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens.Obligatorisch, wenn Expositionsdaten für einen bestimmten Großflughafen innerhalb eines Ballungsraumes gemeldet werden.
4.2.3.8. Beschreibung aller QuellenBeschreibung der bei der Berechnung der Expositionsdaten berücksichtigten Lärmquellen.Obligatorisch, wenn die Expositionsdaten für alle Quellen im Ballungsraum zusammengenommen gemeldet werden.
4.2.4. Berechnungs- und MessmethodeDie für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode.Obligatorisch.
4.2.5. ErfassungskriterienInformationen über die Kriterien, die bei der Auswahl der in die Karten aufgenommenen Straßen und Eisenbahnstrecken in Ballungsräumen zugrunde gelegt wurden.Optional.
4.2.6. Methode der Berechnung der LärmbelastungInformationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben.Optional.
4.2.7. ReferenzlinkLink zur veröffentlichten Online-Information.Optional.

4.3. Lärmbelastungsdaten für Großflughäfen

Expositionsdaten können je Großflughafen oder je lokale Verwaltungseinheit2 gemeldet werden, die vom Lärm durch den Großflughafen betroffen ist.

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
4.3.1. ICAO-CodeEindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens.Obligatorisch.
4.3.2. Code der GebietseinheitEindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.Obligatorisch, wenn Expositionswerte in Bezug auf Großflughäfen je lokale Verwaltungseinheit (LAU) gemeldet werden.
4.3.3. Informationen über die Belastung der Bevölkerung durch Großflughäfen außerhalb von Ballungsräumen
4.3.3.1. Art der ExpositionBestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade außerhalb eines Ballungsraums.
Optional für andere Arten der Exposition.
4.3.3.2. LärmpegelBestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wird.Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade.
Lden: 55-59, 60-64, 65-69, 70-74, über 75 dB, und Lnight: 50-54, 55-59, 60-64, 65-69, über 70 dB.
Optional für andere Lärmpegel und/oder Arten der Exposition.
4.3.3.3. Belastete PersonenAnzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Obligatorisch.
4.3.3.4. Belastete FlächeFläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist.Optional.
4.3.3.5. Belastete WohnungenAnzahl der lärmbelasteten Wohnungen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den Lärmpegel.Optional.
4.3.3.6. Belastete KrankenhäuserAnzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.3.3.7. Belastete SchulenAnzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.3.4. Informationen über die Belastung der Bevölkerung durch Großflughäfen einschließlich Ballungsräumen
4.3.4.1. Art der ExpositionBestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade einschließlich Ballungsräumen.
4.3.4.2. LärmpegelBestimmt den Wert des dB-Bereichs für Lden, innerhalb dessen die Zahl der belasteten Personen berechnet wird.Obligatorisch für
Lden: größer als 55 bzw. 65 bzw. 75 dB.
Optional für andere Lärmpegel.
4.3.4.3. Belastete PersonenAnzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Obligatorisch.
4.3.4.4. Belastete FlächeDurch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastete Fläche (in km2).Obligatorisch.
4.3.4.5. Belastete WohnungenAnzahl der lärmbelasteten Wohnungen in Bezug auf die Art der Exposition und den Lärmpegel.Obligatorisch
4.3.4.6. Belastete KrankenhäuserAnzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.3.4.7. Belastete SchulenAnzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.3.5. Berechnungs- und MessmethodeDie für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode.Obligatorisch.
4.3.6. Methode der Berechnung der LärmbelastungInformationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben.Optional.
4.3.7. ReferenzlinkLink zur veröffentlichten Online-Information.Optional.

4.4. Lärmbelastungsdaten für Haupteisenbahnstrecken

Expositionsdaten können je Gebietseinheit für die Statistik oder je lokale Verwaltungseinheit2 gemeldet werden, die vom Lärm durch Haupteisenbahnstrecken betroffen sind.

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
4.4.1. BerichtsebeneArt der Aggregationsebene für die zu meldenden Daten, die die nationale oder subnationale Ebene umfasst, oder für alle Eisenbahnstrecken im Land, die mit der Belastung zusammenhängen, für Haupteisenbahnstrecken.Obligatorisch.
4.4.2. Code der GebietseinheitEindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.Obligatorisch.
4.4.3. Kennung des StreckenabschnittsEindeutige Kennung der Eisenbahnstrecke(n) innerhalb des Codes der Gebietseinheit.Optional.
4.4.4. Informationen über die Belastung der Bevölkerung für Haupteisenbahnstrecken außerhalb von Ballungsräumen
4.4.4.1. Art der ExpositionBestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade außerhalb eines Ballungsraums.
Optional für andere Arten der Exposition.
4.4.4.2. LärmpegelBestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wird.Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade.
Lden: 55-59, 60-64, 65-69, 70-74, über 75 dB, und Lnight: 50-54, 55-59, 60-64, 65-69, über 70 dB.
Optional für andere Lärmpegel und/oder Arten der Exposition.
4.4.4.3. Belastete PersonenAnzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Obligatorisch.
4.4.4.4. Belastete FlächeFläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist.Optional.
4.4.4.5. Belastete WohnungenAnzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und dem Lärmpegel.Optional.
4.4.4.6. Belastete KrankenhäuserAnzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.4.4.7. Belastete SchulenAnzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.4.5. Informationen über die Belastung der Bevölkerung für Haupteisenbahnstrecken einschließlich Ballungsräumen
4.4.5.1. Art der BelastungBestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade einschließlich Ballungsräumen.
4.4.5.2. LärmpegelBestimmt das dB-Pegelband für Lden, innerhalb dessen die Zahl der belasteten Personen berechnet wird.Obligatorisch für
Lden: größer als 55 bzw. 65 bzw. 75 dB.
Optional für andere Lärmpegel.
4.4.5.3. Belastete PersonenAnzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Obligatorisch.
4.4.5.4. Belastete FlächeFläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist.Obligatorisch.
4.4.5.5. Belastete WohnungenAnzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und des Lärmpegels.Obligatorisch.
4.4.5.6. Belastete KrankenhäuserAnzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.4.5.7. Belastete SchulenAnzahl der lärmbelasteten Schulen entsprechend der gewählten Art der Exposition und des jeweiligen Lärmpegels.Optional.
4.4.6. Berechnungs- und MessmethodeDie für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode.Obligatorisch.
4.4.7. Methode der Berechnung der LärmbelastungInformationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben.Optional.
4.4.8. ReferenzlinkLink zur veröffentlichten Online-Information.Optional.

4.5. Lärmbelastungsdaten für Hauptverkehrsstraßen

Belastungsdaten können je Gebietseinheit für die Statistik oder je lokale Verwaltungseinheit2 gemeldet werden, die vom Lärm durch Hauptverkehrsstraßen betroffen sind.

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
4.5.1. BerichtsebeneArt der Aggregationsebene für die zu meldenden Daten, die die nationale oder subnationale Ebene umfasst, für Hauptverkehrsstraßen oder für alle Straßen im Land, die mit der Belastung zusammenhängen.Obligatorisch.
4.5.2. Code der GebietseinheitEindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.Obligatorisch.
4.5.3. Kennung des StraßenabschnittsEindeutiger Code einer oder mehrerer unter den Code der Gebietseinheit fallender Straßen.Optional.
4.5.4. Informationen über die Belastung der Bevölkerung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen.
4.5.4.1. Art der BelastungBestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade außerhalb eines Ballungsraums.
Optional für andere Arten der Belastung.
4.5.4.2. LärmpegelBestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wird.Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade.
Lden: 55-59, 60-64, 65-69, 70-74, über 75 dB, und Lnight: 50-54, 55-59, 60-64, 65-69, über 70 dB.
Optional für andere Lärmpegel und/oder Arten der Belastung.
4.5.4.3. Belastete PersonenAnzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Obligatorisch.
4.5.4.4. Belastete FlächeFläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist.Optional.
4.5.4.5. Belastete WohnungenAnzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und des Lärmpegels.Optional.
4.5.4.6. Belastete KrankenhäuserAnzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.5.4.7. Belastete SchulenAnzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.5.5 Informationen über die Belastung der Bevölkerung für Hauptverkehrsstraßen einschließlich Ballungsräumen.
4.5.5.1. Art der BelastungBestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade einschließlich Ballungsräumen.
4.5.5.2. LärmpegelBestimmt das dB-Pegelband für Lden, innerhalb dessen die Zahl der belasteten Personen berechnet wird.Obligatorisch für
Lden: größer als 55 bzw. 65 bzw. 75 dB.
Optional für andere Lärmpegel.
4.5.5.3. Belastete PersonenAnzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Obligatorisch.
4.5.5.4. Belastete FlächeFläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist.Obligatorisch.
4.5.5.5. Belastete WohnungenAnzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und dem Lärmpegel.Obligatorisch.
4.5.5.6. Belastete KrankenhäuserAnzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.5.5.7. Belastete SchulenAnzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.Optional.
4.5.6. Berechnungs- und MessmethodeDie für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode.Obligatorisch.
4.5.7. Methode der Berechnung der LärmbelastungInformationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben.Optional.
4.5.8. ReferenzlinkLink zur veröffentlichten Online-Information.Optional.

4.6. Referenzinformationen2 zu den Gebietseinheiten für die Statistik

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
4.6.1. Bezeichnung (NUTS)Bezeichnung des Referenzdatensatzes der Gebietseinheit für die Statistik (NUTS).Obligatorisch, wenn die Lärmbelastungsdaten auf der Ebene von Gebietseinheiten (NUTS) erhoben werden.
4.6.2. Verknüpfung (NUTS)Verknüpfung zum Referenzdatensatz der Gebietseinheit für die Statistik (NUTS).Optional.
4.6.3. Bezeichnung (LAU)Bezeichnung des Referenzdatensatzes der lokalen Verwaltungseinheiten (LAU).Obligatorisch, wenn die Lärmbelastungsdaten auf der Ebene lokaler Verwaltungseinheiten (LAU) erhoben werden.
4.6.4. Verknüpfung (LAU)Verknüpfung zum Referenzdatensatz für lokale Verwaltungseinheiten (LAU).Optional.

Abschnitt 5
Lärmschutzprogramme

5.1. Lärmschutzprogramme, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, und laufende Lärmschutzmaßnahmen in Ballungsräumen

Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.1.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
5.1.1. Kennung des BallungsraumsEindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums.Obligatorisch.
5.1.2. Kennung des LärmschutzprogrammsEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms.Obligatorisch.
5.1.3. Informationen über das LärmschutzprogrammEinzelheiten des Lärmschutzprogramms.Obligatorisch.
5.1.4. ErläuterungWeitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen.Optional.
5.1.5. Ebene des LärmschutzprogrammsArt der Aggregationsebene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für den gesamten Ballungsraum.Obligatorisch.
5.1.6. Informationen zur Gebietseinheit des Lärmschutzprogramms (NUTS oder LAU)
5.1.6.1. Code der GebietseinheitEindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.Obligatorisch.
5.1.6.2. Informationen zum Datensatz der GebietseinheitBezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU).Obligatorisch.
5.1.6.3. ReferenzlinkLink zum Eurostat-Datensatz, der für die Berichterstattung über Lärmdaten verwendet wurde.Optional.

5.2. Lärmschutzprogramme, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, und laufende Lärmschutzmaßnahmen an Großflughäfen

Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.2.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
5.2.1. ICAO-CodeEindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens.Obligatorisch.
5.2.2. Kennung des LärmschutzprogrammsEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms.Obligatorisch.
5.2.3. Informationen über das LärmschutzprogrammEinzelheiten des Lärmschutzprogramms.Obligatorisch.
5.2.4. ErläuterungWeitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen.Optional.
5.2.5. Ebene des LärmschutzprogrammsArt der Aggregationsebene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für alle Flughäfen im Land.Obligatorisch.
5.2.6. Informationen zur Gebietseinheit des Lärmschutzprogramms (NUTS oder LAU)
5.2.6.1. Code der GebietseinheitEindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.Obligatorisch.
5.2.6.2. Informationen zum Datensatz der GebietseinheitBezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU).Obligatorisch.
5.2.6.3. ReferenzlinkLink zum Eurostat-Datensatz, der für die Berichterstattung über Lärmdaten verwendet wurde.Optional.

5.3. Lärmschutzprogramme in der Vergangenheit und laufende Lärmschutzmaßnahmen an Haupteisenbahnstrecken

Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.3.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
5.3.1. Kennung des StreckenabschnittsEindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Haupteisenbahnstrecke.Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Haupteisenbahnstrecke ist.
Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist.
5.3.2. Kennung des LärmschutzprogrammsEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms.Obligatorisch.
5.3.3. Informationen über das LärmschutzprogrammEinzelheiten des Lärmschutzprogramms.Obligatorisch.
5.3.4. ErläuterungenWeitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen.Optional.
5.3.5. Ebene des LärmschutzprogrammsArt der Aggregationsebene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für alle Haupteisenbahnstrecken im Land.Obligatorisch.
5.3.6. Informationen zur Gebietseinheit des Lärmschutzprogramms (NUTS oder LAU)
5.3.6.1. Code der GebietseinheitEindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.Obligatorisch.
5.3.6.2. Informationen zum Datensatz der GebietseinheitBezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU).Obligatorisch.
5.3.6.3. ReferenzlinkLink zum Eurostat-Datensatz, der für die Meldung der Lärmdaten verwendet wurde.Optional.

5.4. Lärmschutzprogramme, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, und laufende Lärmschutzmaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen

Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.4.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
5.4.1. Kennung des StraßenabschnittsEindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Hauptverkehrsstraße.Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Hauptverkehrsstraße ist.
Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist.
5.4.2. Kennung des LärmschutzprogrammsEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms.Obligatorisch.
5.4.3. Informationen über das LärmschutzprogrammEinzelheiten des Lärmschutzprogramms.Obligatorisch.
5.4.4. ErläuterungenWeitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen.Optional.
5.4.5. Ebene des LärmschutzprogrammsEbene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für alle Hauptverkehrsstraßen im Land.Obligatorisch.
5.4.6. Informationen zur Gebietseinheit des Lärmschutzprogramms (NUTS oder LAU)
5.4.6.1. Code der GebietseinheitEindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.Obligatorisch.
5.4.6.2. Informationen zum Datensatz der GebietseinheitBezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU).Obligatorisch.

5.4.6.3. Referenzlink
Link zum Eurostat-Datensatz, der für die Meldung der Lärmdaten verwendet wurde.Optional.

Abschnitt 6
Lärmaktionspläne

6.1. Lärmaktionsplan für Ballungsräume

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
6.1.1. Kennung des LärmaktionsplansEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.Obligatorisch.
6.1.2. Kennung des BallungsraumsDie eindeutigen Kennungen der im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsräume.Obligatorisch.
6.1.3. Kennung der zuständigen BehördeEindeutige Kennung der für die Ausarbeitung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde.Obligatorisch.
6.1.4. Informationen zum rechtlichen Hintergrund des Lärmaktionsplans.
6.1.4.1. Durchführungsbeginn des Lärmaktionsplans (Datum)Annahme des Lärmaktionsplans (Datum).Obligatorisch.
6.1.4.2. Ende (der Umsetzung) des Lärmaktionsplans (Datum)Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum).Optional.
6.1.4.3. Dokument des AktionsplansEinzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält.Optional.
6.1.4.4. Zusätzliche BeschreibungZusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans.Optional.
6.1.5. GrenzwerteInformationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:
  • Link zum Bericht über die Lärmgrenzwerte oder
    oder
  • Informationen über andere Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet verwendet werden.
Obligatorisch.
6.1.6. Informationen über die öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Lärmaktionsplan.
6.1.6.1. Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen KonsultationZusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation.Optional.
6.1.6.2. Zeitraum der öffentlichen KonsultationAnfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation.Obligatorisch.
6.1.6.3. Mittel der öffentlichen KonsultationDie zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel.Obligatorisch.
6.1.6.4. Art der InteressenträgerArt der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.Optional.
6.1.6.5. Anzahl der TeilnehmerAnzahl der Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation.Optional.
6.1.6.6. Eingegangene StellungnahmenErläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind oder nicht.Obligatorisch.
6.1.6.7. Überarbeitung des LärmaktionsplansErläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden.Obligatorisch.
6.1.7. Die Ergebnisse der Ausarbeitung von Lärmkarten umfassen eine Zusammenfassung der Informationen aus den strategischen Lärmkarten innerhalb des von den Aktionsplänen zur Lärmbekämpfung erfassten Gebiets, einschließlich der geschätzten Anzahl lärmbelasteter Personen und der Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen.
6.1.7.1. Kennung des BallungsraumsEindeutige Kennung des jeweiligen im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsraums.Optional.
6.1.7.2. LärmquelleLärmquellen innerhalb des Ballungsraums, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind.Obligatorisch.
6.1.7.3. Lärmbelastung von Lden 55Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind.Obligatorisch.
6.1.7.4. Lärmbelastung von Lnight 50Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind.Obligatorisch.
6.1.7.5. Belastung durch einen anderen IndexAnzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind.Optional.
6.1.7.6. Verbesserungsbedürftige SituationEine Beschreibung der festgestellten Lärmprobleme und verbesserungsbedürftigen Situationen.Obligatorisch.
Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist Optional.
6.1.8. Die Angaben zu Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten alle bereits in der Durchführung oder in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung oder Minderung von Lärm sowie eine Beschreibung der von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet geplanten Maßnahmen.
6.1.8.1. Kennung des BallungsraumsEindeutige Kennung des jeweiligen im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsraums.Optional.
6.1.8.2. LärmquelleLärmquellen innerhalb des Ballungsraums, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind.Obligatorisch.
6.1.8.3. Bestehende MaßnahmeLärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen.Obligatorisch.
6.1.8.4. Einzelheiten zur geplanten MaßnahmeBeschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Zuge des Aktionsplans durchgeführt werden sollen, einschließlich des erwarteten Nutzens.Obligatorisch.
6.1.8.5. Kosten der geplanten MaßnahmeKosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.Optional.
6.1.8.6. Maßnahme in KostenIn der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen.Optional.
6.1.9. Die Informationen über die Reduzierung der Anzahl der betroffenen Personen enthalten die Schätzwerte für die von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre angestrebten Reduzierung der Zahl betroffener Personen, einschließlich der Reduzierung der Zahl an Personen, deren Gesundheit durch Lärm Schaden nimmt.
6.1.9.1. Kennung des BallungsraumsEindeutige Kennung des jeweiligen im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsraums.Optional.
6.1.9.2. LärmquelleLärmquellen innerhalb des Ballungsraums, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind.Obligatorisch.
6.1.9.3. Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziertGeschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert.Obligatorisch, wenn unter 6.1.9.5 bis 6.1.9.7 keine Daten gemeldet werden.
6.1.9.4. Erläuterung zur geschätzten Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziertErläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform).Obligatorisch, wenn unter 6.1.9.5 bis 6.1.9.7 keine Daten gemeldet werden.
6.1.9.5. Reduzierung - starke BelästigungGeschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.1.9.6. Reduzierung - starke SchlafstörungenGeschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.1.9.7. Reduzierung - ischämische HerzerkrankungenFür Straßen: geschätzte Reduzierung der Anzahl ischämischer Herzerkrankungen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.
Für Eisenbahnstrecken und Flugverkehr: geschätzte Reduzierung der Anzahl an Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, die von einem erhöhten Risiko einer ischämischen Herzerkrankung betroffen sind.
Optional.
6.1.9.8. Reduzierung - andere Auswirkungen auf die GesundheitInformationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.1.9.9. Erläuterung zu gesundheitsschädlichen AuswirkungenInformationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen.Optional.
6.1.9.10. Geschätztes Kosten-Nutzen-VerhältnisGeschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen.Optional.
6.1.10. Langfristige StrategieAngabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie.Obligatorisch.
6.1.11. Geschätzte GesamtkostenGeschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans.Optional.
6.1.12. Ruhige GebieteAngabe, ob im Lärmaktionsplan Ruhige Gebiete beschrieben werden.Obligatorisch.
6.1.13. UmsetzungsmechanismusBeschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans.Obligatorisch.
6.1.14. Evaluierung der ErgebnisseBeschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden.Obligatorisch.

6.2. Von Lärmaktionsplänen für Ballungsräume erfasste Gebiete

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
6.2.1. Kennung des LärmaktionsplansEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.Obligatorisch.
6.2.2. inspireIdExterne Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan des Ballungsraums erfasstes Gebiet).Obligatorisch.
6.2.3. GeometrieRäumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für einen Ballungsraum erfassten Gebiets.Obligatorisch.
6.2.4. Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der KommissionWeitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Dauer der Ausweisung als ruhiges Gebiet, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.Obligatorisch.

6.3. Lärmaktionspläne für Großflughäfen

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
6.3.1. Kennung des LärmaktionsplansEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.Obligatorisch.
6.3.2. ICAO-CodeVon der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegte internationale Codes der Flughäfen, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind.Obligatorisch.
6.3.3. Kennung der zuständigen BehördeEindeutige Kennung der für die Ausarbeitung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde.Obligatorisch.
6.3.4. Informationen zum rechtlichen Hintergrund des Lärmaktionsplans.
6.3.4.1. Durchführungsbeginn des Lärmaktionsplans (Datum)Annahme des Lärmaktionsplans (Datum).Obligatorisch.
6.3.4.2. Ende (der Umsetzung) des Lärmaktionsplans (Datum)Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum).Optional.
6.3.4.3. Dokument des AktionsplansEinzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält.Optional.
6.3.4.4. Zusätzliche BeschreibungZusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans.Optional.
6.3.5. GrenzwerteInformationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:
  • Link zum Bericht über die Lärmgrenzwerte
    oder
  • Informationen über andere Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet verwendet werden.
Obligatorisch.
6.3.6. Informationen über die öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Aktionsplan zur Lärmbekämpfung.
6.3.6.1. Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen KonsultationZusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation.Optional.
6.3.6.2. Zeitraum der öffentlichen KonsultationAnfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation.Obligatorisch.
6.3.6.3. Mittel der öffentlichen KonsultationDie zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel.Obligatorisch.
6.3.6.4. Art der InteressenträgerArt der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.Optional.
6.3.6.5. Anzahl der TeilnehmerAnzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.Optional.
6.3.6.6. Eingegangene StellungnahmenErläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind.Obligatorisch.
6.3.6.7. Überarbeitung des LärmaktionsplansErläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden.Obligatorisch.
6.3.7. Die Ergebnisse der Ausarbeitung von Lärmkarten umfassen eine Zusammenfassung der Informationen aus den strategischen Lärmkarten innerhalb des von den Lärmaktionsplänen erfassten Gebiets, einschließlich der geschätzten Anzahl lärmbelasteter Personen und der Feststellung von Problemen und Situationen, die verbessert werden müssen.
6.3.7.1. ICAO-CodeEindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des jeweiligen Flughafens, der Gegenstand des Lärmaktionsplans ist.Optional.
6.3.7.2. Lärmbelastung von Lden 55Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind.Obligatorisch.
6.3.7.3. Lärmbelastung von Lnight 50Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind.Obligatorisch.
6.3.7.4. Belastung durch einen anderen IndexAnzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind.Optional.
6.3.7.5. Verbesserungsbedürftige SituationBeschreibung der festgestellten Probleme und verbesserungsbedürftigen Situationen.Obligatorisch.
Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Entwicklung des Lärmaktionsplans ist Optional.
6.3.8. Die Informationen zu Lärmminderungsmaßnahmen enthalten alle bereits in der Durchführung oder in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung oder Minderung von Lärm sowie eine Beschreibung der von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet geplanten Maßnahmen.
6.3.8.1. ICAO-CodeEindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des jeweiligen Flughafens, der Gegenstand des Lärmaktionsplans ist.Optional.
6.3.8.2. Bestehende MaßnahmeLärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen.Obligatorisch.
6.3.8.3. Einzelheiten zur geplanten MaßnahmeBeschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt werden sollen, einschließlich des erwarteten Nutzens.Obligatorisch.
6.3.8.4. Kosten der geplanten MaßnahmeKosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.Optional.
6.3.8.5. Maßnahme in KostenIn der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen.Optional.
6.3.9. Die Informationen über die Reduzierung der Anzahl der betroffenen Personen enthalten die Schätzwerte für die von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre angestrebte Reduzierung der Zahl betroffener Personen, einschließlich der Reduzierung der Zahl an Personen, deren Gesundheit durch Lärm Schaden nimmt.
6.3.9.1. ICAO-CodeEindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des jeweiligen Flughafens, der Gegenstand des Lärmaktionsplans ist.Optional.
6.3.9.2. Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziertGeschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert.Obligatorisch, wenn unter 6.3.9.4 bis 6.3.9.6 keine Daten gemeldet werden.
6.3.9.3. Erläuterung zur geschätzten Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziertErläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform).Obligatorisch, wenn unter 6.3.9.4 bis 6.3.9.6 keine Daten gemeldet werden.
6.3.9.4. Reduzierung - starke BelästigungGeschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.3.9.5. Reduzierung - starke SchlafstörungenGeschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.3.9.6. Reduzierung - ischämische HerzerkrankungenGeschätzte Reduzierung der Anzahl an Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, die von einem erhöhten Risiko einer ischämischen Herzerkrankung betroffen sind.Optional.
6.3.9.7. Reduzierung - andere Auswirkungen auf die GesundheitInformationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.3.9.8. Erläuterung zu gesundheitsschädlichen AuswirkungenInformationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen.Optional.
6.3.9.9. Geschätztes Kosten-Nutzen-VerhältnisGeschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen.Optional.
6.3.10. Langfristige StrategieAngabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie.Obligatorisch.
6.3.11. Geschätzte GesamtkostenGeschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans.Optional.
6.3.12. Ruhige GebieteErklärung, ob im Lärmaktionsplan ruhige Gebiete beschrieben werden.Obligatorisch.
6.3.13. UmsetzungsmechanismusBeschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans.Obligatorisch.
6.3.14. Evaluierung der ErgebnisseBeschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden.Obligatorisch.

6.4. Vom Lärmaktionsplan für Großflughäfen erfasstes Gebiet

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
6.4.1. Kennung des LärmaktionsplansEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.Obligatorisch.
6.4.2. inspireIdExterne Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan für Großflughäfen erfasstes Gebiet).Obligatorisch.
6.4.3. GeometrieRäumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für einen Flughafen erfassten Gebiets.Obligatorisch.
6.4.4. Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der KommissionWeitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.Obligatorisch.

6.5. Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
6.5.1. Kennung des LärmaktionsplansEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.Obligatorisch.
6.5.2. Im Lärmaktionsplan berücksichtigte HaupteisenbahnstreckenAngabe der über Kennungen der Schienenwege oder Gebietseinheiten für die Statistik in den Lärmaktionsplan aufgenommenen Haupteisenbahnstrecken.Obligatorisch.
6.5.3. Kennung der zuständigen BehördeEindeutige Kennung der für die Entwicklung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde.Obligatorisch.
6.5.4. Informationen zum rechtlichen Hintergrund des Lärmaktionsplans.
6.5.4.1. Durchführungsbeginn des Lärmaktionsplans (Datum)Annahme des Lärmaktionsplans (Datum).Obligatorisch.
6.5.4.2. Ende (der Umsetzung) des Lärmaktionsplans (Datum)Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum).Optional.
6.5.4.3. Dokument des AktionsplansEinzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält.Optional.
6.5.4.4. Zusätzliche BeschreibungZusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans.Optional.
6.5.5. GrenzwerteInformationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:
  • Link zum Bericht über die Lärmgrenzwerte
    oder
  • Informationen über andere Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet verwendet werden.
Obligatorisch.
6.5.6. Informationen über die öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Lärmaktionsplan.
6.5.6.1. Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen KonsultationZusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation.Optional.
6.5.6.2. Zeitraum der öffentlichen KonsultationAnfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation.Obligatorisch.
6.5.6.3. Mittel der öffentlichen KonsultationDie zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel.Obligatorisch.
6.5.6.4. Art der InteressenträgerArt der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.Optional.
6.5.6.5. Anzahl der TeilnehmerAnzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.Optional.
6.5.6.6. Eingegangene StellungnahmenErläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind.Obligatorisch.
6.5.6.7. Überarbeitung des LärmaktionsplansErläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden.Obligatorisch.
6.5.7. Die Ergebnisse der Ausarbeitung von Lärmkarten umfassen eine Zusammenfassung der Informationen aus den strategischen Lärmkarten innerhalb des von den Lärmaktionsplänen erfassten Gebiets, einschließlich der geschätzten Anzahl lärmbelasteter Personen und der Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen.
6.5.7.1. Kennung des StreckenabschnittsEindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan berücksichtigten Eisenbahnstrecke.Optional.
6.5.7.2. Lärmbelastung von Lden 55Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind.Obligatorisch.
6.5.7.3. Lärmbelastung von Lnight 50Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind.Obligatorisch.
6.5.7.4. Belastung durch einen anderen IndexAnzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind.Optional.
6.5.7.5. Verbesserungsbedürftige SituationBeschreibung der festgestellten Probleme und verbesserungsbedürftigen Situationen.Obligatorisch.
Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist optional.
6.5.8. Die Informationen über Lärmminderungsmaßnahmen enthalten alle bereits in der Durchführung oder in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung oder Minderung von Lärm sowie eine Beschreibung der von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet geplanten Maßnahmen.
6.5.8.1. Kennung des StreckenabschnittsEindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan berücksichtigten Eisenbahnstrecke.Optional.
6.5.8.2. Bestehende MaßnahmeLärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen.Obligatorisch.
6.5.8.3. Einzelheiten zur geplanten MaßnahmeBeschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt werden, einschließlich des erwarteten Nutzens.Obligatorisch.
6.5.8.4. Kosten der geplanten MaßnahmeKosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.Optional.
6.5.8.5. Maßnahme in KostenIn der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen.Optional.
6.5.9. Die Informationen über die Reduzierung der Anzahl der betroffenen Personen enthalten die Schätzwerte für die von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre angestrebte Reduzierung der Zahl betroffener Personen, einschließlich der Reduzierung der Zahl an Personen, deren Gesundheit durch Lärm Schaden nimmt.
6.5.9.1. Kennung des StreckenabschnittsEindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan berücksichtigten Eisenbahnstrecke.Optional.
6.5.9.2. Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziertGeschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert.Obligatorisch, wenn unter 6.5.9.4 bis 6.5.9.6 keine Daten gemeldet werden.
6.5.9.3. Erläuterung zur geschätzten Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziertErläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform).Obligatorisch, wenn unter 6.5.9.4 bis 6.5.9.6 keine Daten gemeldet werden.
6.5.9.4. Reduzierung - starke BelästigungGeschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.5.9.5. Reduzierung - starke SchlafstörungenGeschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.5.9.6. Reduzierung - ischämische HerzerkrankungenGeschätzte Reduzierung der Anzahl an Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, die von einem erhöhten Risiko einer ischämischen Herzerkrankung betroffen sind.Optional.
6.5.9.7. Reduzierung - andere Auswirkungen auf die GesundheitInformationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.5.9.8. Erläuterung zu gesundheitsschädlichen AuswirkungenInformationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen.Optional.
6.5.9.9. Geschätztes Kosten-Nutzen-VerhältnisGeschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen.Optional.
6.5.10. Langfristige StrategieAngabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie.Obligatorisch.
6.5.11. Geschätzte GesamtkostenGeschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans.Optional.
6.5.12. Ruhige GebieteErläuterung, ob im Lärmaktionsplan Ruhige Gebiete beschrieben werden.Obligatorisch.
6.5.13. UmsetzungsmechanismusBeschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans.Obligatorisch.
6.5.14. Evaluierung der ErgebnisseBeschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden.Obligatorisch.

6.6. Vom Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken erfasstes Gebiet

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
6.6.1. Kennung des LärmaktionsplansEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.Obligatorisch.
6.6.2. inspireIdExterne Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken erfasstes Gebiet).Obligatorisch.
6.6.3. GeometrieRäumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken erfassten Gebiets.Obligatorisch.
6.6.4. Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der KommissionWeitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.Obligatorisch.

6.7. Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
6.7.1. Kennung des LärmaktionsplansEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.Obligatorisch.
6.7.2. Im Lärmaktionsplan berücksichtigte HauptverkehrsstraßenAngabe der über Straßenkennungen oder Gebietseinheiten für die Statistik im Lärmaktionsplan berücksichtigten Hauptverkehrsstraßen.Obligatorisch.
6.7.3. Kennung der zuständigen BehördeEindeutige Kennung der für die Ausarbeitung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde.Obligatorisch.
6.7.4. Informationen zum rechtlichen Hintergrund des Lärmaktionsplans.
6.7.4.1. Durchführungsbeginn des Lärmaktionsplans (Datum)Annahme des Lärmaktionsplans (Datum).Obligatorisch.
6.7.4.2. Ende (der Umsetzung) des Lärmaktionsplans (Datum)Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum).Optional.
6.7.4.3. Dokument des AktionsplansEinzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält.Optional.
6.7.4.4. Zusätzliche BeschreibungZusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans.Optional.
6.7.5. GrenzwerteInformationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:
  • Link zum Bericht über die Lärmgrenzwerte
    oder
  • Informationen über andere Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet verwendet werden.
Obligatorisch.
6.7.6. Informationen über die öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Lärmaktionsplan.
6.7.6.1. Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen KonsultationZusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation.Optional.
6.7.6.2. Zeitraum der öffentlichen KonsultationAnfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation.Obligatorisch.
6.7.6.3. Mittel der öffentlichen KonsultationDie zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel.Obligatorisch.
6.7.6.4. Art der InteressenträgerArt der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.Optional.
6.7.6.5. Anzahl der TeilnehmerAnzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.Optional.
6.7.6.6. Eingegangene StellungnahmenErläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind.Obligatorisch.
6.7.6.7. Überarbeitung des LärmaktionsplansErläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden.Obligatorisch.
6.7.7. Die Ergebnisse der Ausarbeitung von Lärmkarten umfassen eine Zusammenfassung der Informationen aus den strategischen Lärmkarten innerhalb des von den Lärmaktionsplänen erfassten Gebiets, einschließlich der geschätzten Anzahl lärmbelasteter Personen und der Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen.
6.7.7.1. Kennung des StraßenabschnittsEindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan enthaltenen Straße.Optional.
6.7.7.2. Lärmbelastung von Lden 55Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind.Obligatorisch.
6.7.7.3. Lärmbelastung von Lnight 50Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind.Obligatorisch.
6.7.7.4. Belastung durch einen anderen IndexAnzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind.Optional.
6.7.7.5. Verbesserungsbedürftige SituationBeschreibung der festgestellten Probleme und verbesserungsbedürftigen Situationen.Obligatorisch.
Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist Optional.
6.7.8. Die Informationen über Lärmminderungsmaßnahmen enthalten alle bereits in der Durchführung oder in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung oder Minderung von Lärm sowie eine Beschreibung der von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet geplanten Maßnahmen.
6.7.8.1. Kennung des StraßenabschnittsEindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan enthaltenen Straße.Optional.
6.7.8.2. Bestehende MaßnahmeLärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen.Obligatorisch.
6.7.8.3. Einzelheiten zur geplanten MaßnahmeBeschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt werden, einschließlich des erwarteten Nutzens.Obligatorisch.
6.7.8.4. Kosten der geplanten MaßnahmeKosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.Optional.
6.7.8.5. Maßnahme in KostenIn der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen.Optional.
6.7.9. Die Informationen über die Reduzierung der Anzahl der betroffenen Personen enthalten die Schätzwerte für die von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre angestrebte Reduzierung der Zahl betroffener Personen, einschließlich der Reduzierung der Zahl an Personen, deren Gesundheit durch Lärm Schaden nimmt.
6.7.9.1. Kennung des StraßenabschnittsEindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan enthaltenen Straße.Optional.
6.7.9.2. Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziertGeschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert.Obligatorisch, wenn unter 6.7.9.4 bis 6.7.9.6 keine Daten gemeldet werden.
6.7.9.3. Erläuterung zur geschätzten Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziertErläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform).Obligatorisch, wenn unter 6.7.9.4 bis 6.7.9.6 keine Daten gemeldet werden.
6.7.9.4. Reduzierung - starke BelästigungGeschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.7.9.5. Reduzierung - starke SchlafstörungenGeschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.7.9.6. Reduzierung - ischämische HerzerkrankungenGeschätzte Reduzierung der Anzahl ischämischer Herzerkrankungen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.7.9.7. Reduzierung - andere Auswirkungen auf die GesundheitInformationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet.Optional.
6.7.9.8. Erläuterung zu gesundheitsschädlichen AuswirkungenInformationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen.Optional.
6.7.9.9. Geschätztes Kosten-Nutzen-VerhältnisGeschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen.Optional.
6.7.10. Langfristige StrategieAngabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie.Obligatorisch.
6.7.11. Geschätzte GesamtkostenGeschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans.Optional.
6.7.12. Ruhige GebieteErläuterung, ob im Lärmaktionsplan Ruhige Gebiete beschrieben werden.Obligatorisch.
6.7.13. UmsetzungsmechanismusBeschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans.Obligatorisch.
6.7.14. Evaluierung der ErgebnisseBeschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden.Obligatorisch.

6.8. Vom Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen erfasstes Gebiet

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
6.8.1. Kennung des LärmaktionsplansEindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.Obligatorisch.
6.8.2. inspireIdExterne Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen erfasstes Gebiet).Obligatorisch.
6.8.3. GeometrieRäumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen erfassten Gebiets.Obligatorisch.
6.8.4. Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der KommissionWeitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.Obligatorisch.

Abschnitt 7
Als Ruhige Gebiete ausgewiesene Gebiete in Ballungsräumen oder auf dem Land

7.1. Ruhige Gebiete in Ballungsräumen oder auf dem Land

Anmerkung für die Informationen unter Abschnitt 7.1.: Wenn kein ruhiges Gebiet ausgewiesen ist, müssen keine Informationen gemeldet werden.

Zu meldende DatenInhaltMeldung obligatorisch oder optional
7.1.1. Kennung des ruhigen GebietsEindeutige Kennung des jeweiligen ruhigen Gebiets.Obligatorisch.
7.1.2. Name des ruhigen GebietsName des ruhigen Gebiets.Optional.
7.1.3. Art des ruhigen GebietsBeschreibung der Merkmale des ruhigen Gebiets wie Naturreservat, Spielplatz, Grünfläche.Obligatorisch.
7.1.4. Dokumentation über das ruhige GebietEtwaige Unterlagen über die Ausweisung des ruhigen Gebiets.Optional.
7.1.5. Kennung des BallungsraumsEindeutige Kennung des Ballungsraums, in dem das beschriebene ruhige Gebiet liegt.Obligatorisch, wenn das ruhige Gebiet in einem Ballungsraum liegt.
7.1.6. Schutz vor LärmquellenDefiniert die Lärmquellen, vor denen das ruhige Gebiet geschützt ist.Optional.
7.1.7. Schutz vor anderen LärmquellenWeitere Lärmquellen, vor denen das ruhige Gebiet geschützt ist.Optional.
7.1.8. SchutzmaßnahmenMaßnahmen zum Schutz des ausgewiesenen ruhigen Gebiets vor Lärm.Obligatorisch.
7.1.9. Kennung des LärmaktionsplansEindeutige Kennung des Lärmaktionsplans, der den Schutz oder Erhalt eines ruhigen Gebiets vorsieht.Obligatorisch, wenn das ruhige Gebiet Gegenstand eines Lärmaktionsplans ist.
7.1.10. inspireIdExterne Objektkennung des Geo-Objekts (Ruhiges Gebiet).Obligatorisch.
7.1.11. GeometrieRäumliche Ausdehnung des ruhigen Gebiets.Obligatorisch.
7.1.12. Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der KommissionWeitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.Obligatorisch.

1) Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (ABl. L 323 vom 08.12.2010 S. 11).

2) Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.06.2003 S. 1).

3) Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.06.2003 S. 1).


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