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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/1984 des Rates vom 15. November 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

(ABl. LI 402 vom 15.11.2021 S. 5)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien 1, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.

(2) Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der jüngsten Veränderungen auf Ebene der syrischen Regierung sollten vier Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen werden. Die Angaben zu fünf Personen, die bereits in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgelistet ist, sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.

(3) Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. November 2021.

1) ABl. L 147 vom 01.06.2013 S. 14.

.

Anhang

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:

1. Die folgenden Einträge werden in die Liste in Abschnitt A ("Personen") aufgenommen:

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2. Die folgenden Einträge in Abschnitt A ("Personen") erhalten folgende Fassung:

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UWS Umweltmanagement GmbHENDE