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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/2181 des Rates vom 9. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

(ABl. L 443 vom 10.12.2021 S. 75)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 20. Dezember 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/788/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo angenommen.

(2) Am 12. Dezember 2016 hat der Rat als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo den Beschluss (GASP) 2016/2231 2 angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP geändert und in Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP wurden eigenständige restriktive Maßnahmen eingefügt.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP und in Anbetracht der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo sollten diese Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2022 verlängert werden und sollte eine Person aus der Liste in Anhang II jenes Beschlusses gestrichen werden.

(4) Der Titel des Beschlusses 2010/788/GASP und die Begründungen für die Aufnahme bestimmter in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgeführter Personen in die Liste sollten geändert werden.

(5) Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:

1. Der Titel erhält folgende Fassung:

"Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo".

2. Artikel 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 12. Dezember 2022. Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden."

3. Die Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird durch die Liste im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 9. Dezember 2021.

1) Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP (ABl. L 336 vom 21.12.2010 S. 30).

2) Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016 S. 7).

.

Anhang

"Anhang II
Liste der Personen und Einrichtungen nach Artikel 3 Absatz 2

A. Personen

Name(n)Angaben zur IdentitätGründe für die Aufnahme in die ListeDatum der Aufnahme in die Liste
1Ilunga KAMPETEalias Gaston Hughes Ilunga Kampete; Hugues Raston Ilunga Kampete.
Geburtsdatum: 24.11.1964
Geburtsort: Lubumbashi, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Militärische ID-Nummer: 1-64-86-22311-29
Anschrift: 69, avenue Nyangwile, Kinsuka Mimosas, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Als Befehlshaber der Republikanischen Garde (GR) bis April 2020 war Ilunga Kampete verantwortlich für die vor Ort eingesetzten Einheiten der GR, die an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.
Er war auch für die Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen durch die Agenten der GR verantwortlich, wie etwa die gewaltsame Unterdrückung einer Kundgebung der Opposition in Lubumbashi im Dezember 2018.
Seit Juli 2020 ist er als Generalleutnant der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und Befehlshaber des Militärstützpunkts Kitona in der Provinz Kongo Central weiterhin hochrangiger Soldat. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.
Ilunga Kampete war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.
12.12.2016
2Gabriel Amisi KUMBAalias Gabriel Amisi Nkumba; "Tango Fort"; "Tango Four"
Geburtsdatum: 28.5.1964
Geburtsort: Malela (Demokratische Republik Kongo)
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Militärische ID-Nummer: 1-64-87-77512-30
Anschrift: 22, avenue Mbenseke, Ma Campagne, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Ehemaliger Befehlshaber der 1. Verteidigungszone der kongolesischen Streitkräfte (FARDC), dessen Truppen an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.
In seiner Funktion als stellvertretender Stabschef der FARDC, bei denen er von Juli 2018 bis Juli 2020 für Operationen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse zuständig war, und aufgrund seiner Führungsaufgaben als Generalinspekteur der FARDC seit Juli 2020 trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.
Gabriel Amisi Kumba war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße in der Demokratischen Republik Kongo darstellen.
12.12.2016
3Ferdinand Ilunga LUYOYOGeburtsdatum: 8.3.1973
Geburtsort: Lubumbashi, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0260335 (gültig vom 15.04.2011 bis zum 14.4.2016)
Anschrift: 2, avenue des Orangers, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Ferdinand Ilunga Luyoyo war bis 2017 Befehlshaber der Schutztruppe Légion Nationale d'Intervention der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) und bis Dezember 2019 Befehlshaber der Einheit der PNC, die für den Schutz von Institutionen und hochrangigen Beamten zuständig ist. Ferdinand Ilunga Luyoyo war für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt und gewaltsame Unterdrückung im September 2016 in Kinshasa und für die anschließenden Menschenrechtsverletzungen der PNC verantwortlich.
Ferdinand Ilunga Luyoyo war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.
Ferdinand Ilunga Luyoyo behielt seinen Rang als General bei und ist nach wie vor öffentlich in der Demokratischen Republik Kongo aktiv.
12.12.2016
4Célestin KANYAMAalias Kanyama Tshisiku Celestin; Kanyama Celestin Cishiku Antoine; Kanyama Cishiku Bilolo Célestin; "Esprit de mort"
Geburtsdatum: 4.10.1960
Geburtsort: Kananga, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0637580 (gültig vom 20.05.2014 bis zum 19.5.2019)
Schengen-Visum Nr. 011518403, ausgestellt am 2.7.2016
Anschrift: 56, avenue Usika, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Als Chef der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) war Célestin Kanyama verantwortlich für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt und gewaltsame Repressionen im September 2016 in Kinshasa.
Im Juli 2017 wurde Célestin Kanyama zum Generaldirektor der Ausbildungsschulen der Nationalpolizei ernannt.
Während seiner Amtszeit haben im Oktober 2018 Polizeibeamte nach der Veröffentlichung einer Reihe von Artikeln über die Veruntreuung von Rationen für Polizeikadetten Journalisten eingeschüchtert und ihrer Freiheit beraubt. General Kanyama spielte eine Rolle bei diesen Ereignissen.
Aufgrund seiner heutigen Funktion als leitender PNC-Beamter trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der PNC. Célestin Kanyama war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.
12.12.2016
5John NUMBIalias John Numbi Banza Tambo; John Numbi Banza Ntambo; Tambo Numbi
Geburtsdatum: 16.8.1962
Geburtsort: Jadotville-Likasi-Kolwezi, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Anschrift: 5, avenue Oranger, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
John Numbi war von Juli 2018 bis Juli 2020 Generalinspekteur der kongolesischen Streitkräfte (FARDC). Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die Menschenrechtsverletzungen der FARDC zwischen Juli 2018 und Juli 2020, so z.B. die unverhältnismäßige Gewalt, die von Juni bis Juli 2019 von FARDC-Truppen unter seinem unmittelbaren Kommando gegen illegal tätige Bergleute eingesetzt wurde.
John Numbi war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.
Bis Anfang 2021 übte John Numbi weiterhin Einfluss auf die FARDC aus, insbesondere in Katanga, wo schwere Menschenrechtsverletzungen durch die FARDC gemeldet wurden.
John Numbi stellt nach wie vor eine Bedrohung für die Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere in Katanga, dar.
12.12.2016
6Evariste BOSHABalias Evariste Boshab Mabub Ma Bileng
Geburtsdatum: 12.1.1956
Geburtsort: Tete Kalamba, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Demokratische Republik Kongo Diplomatenpass-Nr.: DP0000003 (gültig vom: 21.12.2015 bis zum: 20.12.2020)
Schengen-Visum ist am 5.1.2017 abgelaufen
Anschrift: 3, avenue du Rail, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
In seiner Eigenschaft als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister in der Zeit vom Dezember 2014 bis Dezember 2016 war Evariste Boshab offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Verhaftungen von Aktivisten und Mitgliedern der Opposition sowie die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, so auch im Zeitraum zwischen September 2016 und Dezember 2016 als Reaktion auf die Demonstrationen in Kinshasa, bei denen eine große Zahl von Zivilpersonen von Sicherheitskräften getötet oder verletzt wurden.
Evariste Boshab war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.
Evariste Boshab war auch an der Ausbeutung und der Verschärfung der Krise in der Kasai-Region beteiligt, wo er, insbesondere seit er im März 2019 Senator von Kasai wurde, nach wie vor eine einflussreiche Rolle spielt.
29.5.2017
7Alex Kande MUPOMPAalias Alexandre Kande Mupomba; Kande-Mupompa
Geburtsdatum: 23.9.1950
Geburtsort: Kananga, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo und Belgien
Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OP0024910 (gültig vom: 21.3.2016 bis zum: 20.3.2021)
Anschriften: Messidorlaan 217/25, 1180 Uccle, Belgien
1, avenue Bumba, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo.
Geschlecht: männlich
Als Gouverneur der Provinz Kasai Central bis Oktober 2017 war Alex Kande Mupompa ab August 2016 verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, gewaltsame Repressionen und außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte und die kongolesische Nationalpolizei (PNC) in der Provinz Kasai Central, einschließlich von Tötungen im Distrikt Dibaya im Februar 2017.
Alex Kande Mupompa war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

Alex Kande Mupompa war auch an der Ausbeutung und der Verschärfung der Krise in der Kasai-Region beteiligt, die er bis Oktober 2019 vertrat und in der er durch den Congrès des alliés pour l'action au Congo (CAAC), der der Provinzregierung von Kasai angehört, nach wie vor Einfluss ausübt.

29.5.2017
8Éric RUHORIMBEREalias Eric Ruhorimbere Ruhanga; "Tango Two"; "Tango Deux"
Geburtsdatum: 16.7.1969
Geburtsort: Minembwe, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Militärische ID-Nummer: 1-69-09-51400-64
Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0814241
Anschrift: Mbujimayi, Kasai Province, Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Als stellvertretender Befehlshaber im 21. Militärbezirk von September 2014 bis Juli 2018 war Éric Ruhorimbere für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und außergerichtliche Hinrichtungen durch die kongolesischen Streitkräfte, insbesondere gegen die Nsapu-Miliz sowie Frauen und Kinder, verantwortlich.
Éric Ruhorimbere ist seit Juli 2018 Befehlshaber des Einsatzgebiets Nord-Equateur. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.
Éric Ruhorimbere war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.
29.5.2017
9Emmanuel Ramazani SHADARYalias Emmanuel Ramazani Shadari Mulanda; Shadary
Geburtsdatum: 29.11.1960
Geburtsort: Kasongo, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Anschrift: 28, avenue Ntela, Mont Ngafula, Kinshasa, Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister bis Februar 2018 war Emmanuel Ramazani Shadary offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Funktion war er für die Verhaftungen von Aktivisten und Oppositionsmitgliedern sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, wie beispielsweise das gewaltsame Vorgehen gegenüber Mitgliedern der Bewegung Bundu Dia Kongo (BDK) in der Provinz Kongo Central, die Repressionen in Kinshasa im Januar/Februar 2017 sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und die gewaltsamen Repressionen in den Kasai-Provinzen, verantwortlich.
In dieser Funktion war Emmanuel Ramazani Shadary daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

Seit Februar 2018 ist Emmanuel Ramazani Shadary Ständiger Sekretär der Parti du peuple pour la reconstruction et le développement (PPRD), die bis Dezember 2020 die wichtigste Partei der Koalition unter dem ehemaligen Präsidenten Joseph Kabila war.

29.5.2017
10Kalev MUTONDOalias Kalev Katanga Mutondo; Kalev Motono; Kalev Mutundo; Kalev Mutoid; Kalev Mutombo; Kalev Mutond; Kalev Mutondo Katanga; Kalev Mutund
Geburtsdatum: 3.3.1957
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): DB0004470 (gültig vom: 8.6.2012 bis zum: 7.6.2017)
Anschrift: 24, avenue Ma Campagne, Kinshasa, Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Als Leiter des Nationalen Nachrichtendienstes (ANR) bis Februar 2019 war Kalev Mutondo an der willkürlichen Verhaftung, Inhaftierung und Misshandlung von Oppositionsmitgliedern, Aktivisten der Zivilgesellschaft und anderen Personen beteiligt und dafür verantwortlich.
Kalev Mutondo war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.
Im Mai 2019 unterzeichnete er eine Erklärung über seine bisherige und künftige Loyalität gegenüber Joseph Kabila, dessen enger Verbündeter er nach wie vor ist.
Kalev Mutondo verfügte bis Anfang 2021 in seiner Rolle als "politischer Berater" des Ministerpräsidenten der Demokratischen Republik Kongo über großen politischen Einfluss.
Es wird davon ausgegangen, dass er in einigen Teilen der Sicherheitskräfte immer noch Einfluss hat.
29.5.2017

B. Einrichtungen "


UWS Umweltmanagement GmbHENDE