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Regelwerk, EU 2021, Tierschutz - EU Bund
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Durchführungsverordnung (EU) 2021/2286 der Kommission vom 16. Dezember 2021 zu den für das Referenzjahr 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 458 vom 22.12.2021 S. 284)



Hebt VO (EG) 1200/2009 auf.

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) 2018/1091 sieht einen Rahmen sowohl für europäische Statistiken über landwirtschaftliche Betriebe als auch für die Integration von Strukturinformationen mit Informationen über Bewirtschaftungsmethoden, Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, Agrar- und Umweltaspekten und sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Informationen vor.

(2) Für das Referenzjahr 2023 sollte die Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1091 einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem die Beschreibung der in Anhang III der Verordnung aufgeführten, sich auf die Kernstrukturdaten beziehenden Variablen festgelegt wird.

(3) Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1091 sollte die Kommission die für das Referenzjahr 2023 zu erhebenden Variablen für die Themen und Einzelthemen innerhalb der folgenden, in Anhang IV der Verordnung angegebenen Module auflisten und beschreiben: "Arbeitskräfte und sonstige Erwerbstätigkeiten", "Ländliche Entwicklung", "Bewässerung", "Bodenbewirtschaftungspraktiken", "Maschinen und Einrichtungen" und "Obstanlagen".

(4) Die Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission 2 ist seit dem Erlass der Verordnung (EU) 2018/1091 überholt und sollte aus Gründen der Rechtssicherheit aufgehoben werden.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(1) Die Beschreibung der in Anhang III der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten Variablen zu den Kernstrukturdaten ist in Anhang I dieser Verordnung festgelegt.

(2) Die Liste der Variablen für Themenbereiche und Einzelthemen innerhalb der Module ist in Anhang II dieser Verordnung festgelegt.

(3) Die Beschreibungen der Variablen, die von den Mitgliedstaaten für die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Themen und Einzelthemen innerhalb der Module zu verwenden sind, sind in Anhang III dieser Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Die Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Dezember 2021

1) ABl. L 200 vom 07.08.2018 S. 1.

2) Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden im Hinblick auf die Koeffizienten für Großvieheinheiten und die Definitionen der Merkmale (ABl. L 329 vom 15.12.2009 S. 1).

3) Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.03.2009 S. 164).

.

Beschreibung der in Anhang III der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten, für die Kernstrukturdaten zu verwendenden VariablenAnhang I


I. Allgemeine Variablen
Angabe zur Erhebung
CGNR 001-Kennung des landwirtschaftlichen Betriebs
Für die Übermittlung der Daten erhält der landwirtschaftliche Betrieb eine eindeutige numerische Kennung.
Standort des landwirtschaftlichen Betriebs
Standort des landwirtschaftlichen Betriebs ist der Ort, an dem der Betrieb seine landwirtschaftliche Haupttätigkeit ausübt.
CGNR 002-Geografischer Standort
Code für das 1 km-Gitter der Statistischen Einheiten gemäß INSPIRE am Standort des Betriebs für den europaweiten Einsatz 1. Dieser Code wird nur für Übermittlungszwecke verwendet.
Für die Zwecke der Datenverbreitung wird zusätzlich zu den normalen Kontrollmechanismen zur Offenlegung tabellarischer Daten das 1 km-Gitter nur dann verwendet, wenn sich im Gitter mehr als zehn landwirtschaftliche Betriebe befinden; ist dies nicht der Fall, wird je nach Bedarf ein hierarchisches System mit Gitterweiten von 5 km, 10 km oder größer herangezogen.
CGNR 003-NUTS-3-Region
Code der NUTS-3-Region 2 (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 3, in der sich der Betrieb befindet
CGNR 004-Der landwirtschaftliche Betrieb verfügt über Flächen, die als naturbedingt benachteiligt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 ausgewiesen sind

Angaben zu Gebieten, die als naturbedingt benachteiligt ausgewiesen sind, sind gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 oder gegebenenfalls gemäß neueren Rechtsvorschriften vorzulegen.

L-Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich in einem anderen Gebiet als in einem Berggebiet, das aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt ist
M-Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich in einem Berggebiet
O-Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich in einem anderen aus anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebiet
N-Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich nicht in einem Gebiet, das als naturbedingt benachteiligt ausgewiesen ist
Rechtspersönlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs
Die Rechtspersönlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs hängt von der Rechtsstellung des Betriebsinhabers ab.
Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für den landwirtschaftlichen Betrieb liegt bei
CGNR 005-einer natürlichen Person, die alleiniger Inhaber eines unabhängigen landwirtschaftlichen Betriebs ist
Eine einzige natürliche Person, die alleiniger Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs ist, welcher nicht durch eine gemeinsame Betriebsführung oder ähnliche Vereinbarungen mit landwirtschaftlichen Betrieben anderer Betriebsinhaber verbunden ist.
Landwirtschaftliche Betriebe, die diese Bedingungen erfüllen, werden als landwirtschaftlicher Betrieb mit alleinigem Inhaber bezeichnet.
CGNR 006--Falls ja, ist der Inhaber auch der Betriebsleiter?
CGNR 007---Falls nein, ist der Betriebsleiter ein Familienmitglied des Inhabers?
CGNR 008----Falls ja, ist der Betriebsleiter der Ehegatte des Inhabers?
CGNR 009-Gemeinsamem Eigentum
Natürliche Personen, die alleinige Inhaber eines nicht mit landwirtschaftlichen Betrieben anderer Betriebsinhaber verbundenen landwirtschaftlichen Betriebs sind und die Eigentum und Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebs teilen
CGNR 010-zwei oder mehreren natürlichen Personen, die Gesellschafter in einem Gruppenbetrieb (in einer Personengesellschaft) sind
Gesellschafter in einem Gruppenbetrieb sind natürliche Personen, die gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, gepachtet haben oder auf andere Weise gemeinsam führen oder die ihre einzelnen Betriebe gemeinsam so führen, als handele es sich um einen einzigen Betrieb. Eine solche Zusammenarbeit muss entweder gesetzlich oder durch schriftliche Vereinbarung geregelt werden.
CGNR 011-einer juristischen Person
Eine rechtliche Einheit, die keine natürliche Person, jedoch Träger der Rechte und Pflichten einer Einzelperson ist, also beispielsweise in eigenem Namen klagen und verklagt werden kann (allgemeine Rechts- und Geschäftsfähigkeit)
CGNR 012--Falls ja, ist der landwirtschaftliche Betrieb Teil einer Unternehmensgruppe?
Eine Unternehmensgruppe ist ein auf rechtlichen und/oder finanziellen Bindungen beruhender Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, der vom "Oberhaupt" der Gruppe kontrolliert wird.
Ein "Unternehmen" ist die kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.
CGNR 013-einem landwirtschaftlichen Betrieb, bei dem es sich um eine Gemeinschaftslandeinheit handelt
Zum Zwecke der Datenerfassung und -aufzeichnung ist ein landwirtschaftlicher Betrieb als "Gemeinschaftslandeinheit" eine Einheit, die die landwirtschaftlich genutzte Fläche umfasst, die von anderen landwirtschaftlichen Betrieben nach gemeinsamen Rechten genutzt wird.
CGNR 014-einem Inhaber, der Empfänger von EU-Beihilfen für Flächen oder Tiere auf dem landwirtschaftlichen Betrieb ist und daher durch das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) erfasst wird
Der Inhaber ist ein aktiver Landwirt im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 oder gegebenenfalls neuerer Rechtsvorschriften, und dem Antrag auf Beihilfe wurde stattgegeben.
CGNR 015-einem Betriebsinhaber, der ein Junglandwirt oder Neueinsteiger ist, der in den letzten drei Jahren zu diesem Zweck im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) finanzielle Unterstützung erhalten hat
Bei der finanziellen Unterstützung kann es sich um direkte Zahlungen nach Artikel 50 und 51 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 handeln oder um Unterstützung im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 - Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte - oder gegebenenfalls nach neueren Rechtsvorschriften.
Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs

Der Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist die natürliche Person, die für die laufenden täglichen Finanzierungs- und Produktionstätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebs verantwortlich ist.

Als landwirtschaftliche Arbeiten gelten alle Arbeiten im Betrieb, soweit sie entweder zu

  1. den in Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten Tätigkeiten,
  2. der Erhaltung der landwirtschaftlichen Betriebsmittel oder
  3. den Tätigkeiten, die direkt aus diesen Produktionstätigkeiten abgeleitet sind, beitragen.

Die für landwirtschaftliche Arbeiten aufgewendete Zeit im landwirtschaftlichen Betrieb ist die für landwirtschaftliche Arbeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit, ohne Arbeiten im Privathaushalt des Betriebsinhabers bzw. Betriebsleiters.

Eine Jahresarbeitseinheit (JAE) ist die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten, d. h. das Gesamtarbeitsvolumen dividiert durch die durchschnittliche jährliche Zahl der im betreffenden Land auf Vollzeitarbeitsplätzen gearbeiteten Stunden.
Als vollzeitliche Arbeitszeit wird die in den nationalen Tarifverträgen festgelegte Mindeststundenzahl angenommen. Ist die Stundenzahl in diesen Verträgen nicht festgelegt, werden 1800 Stunden jährlich (225 Arbeitstage zu acht Stunden) angenommen.

CGNR 016-Geburtsjahr
Das Geburtsjahr des Leiters des landwirtschaftlichen Betriebs
CGNR 017-Geschlecht
Das Geschlecht des Leiters des landwirtschaftlichen Betriebs:
M --männlich
F --weiblich
CGNR 018-Landwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb (außer Hausarbeit)
Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten 6 landwirtschaftlicher Arbeiten, die vom Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs verrichtet wurden
CGNR 019-Jahr der Einstufung als Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs
Das Jahr, in dem der Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs seine Funktion übernahm
CGNR 020-Landwirtschaftliche Ausbildung des Betriebsleiters
Höchstes landwirtschaftliches Ausbildungsniveau des Betriebsleiters:
PRACT- -ausschließlich praktische landwirtschaftliche Erfahrung, falls die Erfahrung des Betriebsleiters aufgrund praktischer Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen wurde
BASIC- -landwirtschaftliche Grundausbildung, falls der Betriebsleiter eine Ausbildung an einer landwirtschaftlichen Schule der unteren Stufe und/oder an einer auf bestimmte Fachrichtungen spezialisierten Ausbildungsstätte (einschließlich Gartenbau, Weinbau, Forstwirtschaft, Fischzucht, Tiermedizin, landwirtschaftliche Technologie und verwandte Fachrichtungen) abgeschlossen hat; hierzu zählt auch eine abgeschlossene landwirtschaftliche Lehre
FULL- -umfassende landwirtschaftliche Ausbildung, falls der Betriebsleiter eine vollzeitliche Ausbildung mit einer Zeitdauer von mindestens zwei Jahren nach Ende der Pflichtschulzeit an einer landwirtschaftlichen Schule, Hochschule oder Universität in den Fachrichtungen Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Forstwirtschaft, Fischzucht, Tiermedizin, landwirtschaftliche Technologie und verwandten Fachrichtungen abgeschlossen hat
CGNR 021-Berufliche Ausbildung des Betriebsleiters in den vergangenen 12 Monaten
Falls der Betriebsleiter eine berufliche Aus- bzw. Weiterbildung absolvierte - unter beruflicher Bildung werden Ausbildungsmaßnahmen oder -aktivitäten verstanden, die bei einem Ausbilder oder einer Ausbildungseinrichtung absolviert werden und die hauptsächlich auf den Erwerb neuer Fähigkeiten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehenden Tätigkeiten bzw. die Entwicklung und Verbesserung bereits vorhandener Fähigkeiten abzielen
Besitzform der landwirtschaftlich genutzten Fläche (bezogen auf den Inhaber)
Die Besitzform ist abhängig von der Situation am Stichtag des Erhebungsjahres.
CGNR 022-Bewirtschaftung auf eigenen Flächen
Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen des landwirtschaftlichen Betriebs, die Eigentum des Betriebsinhabers sind oder von ihm in Nutznießung, Erbpacht oder in gleichwertigen Besitzformen bewirtschaftet werden
CGNR 023-Bewirtschaftung auf gepachteten Flächen
Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen, die vom landwirtschaftlichen Betrieb gegen ein im Voraus fest vereinbartes Entgelt (in Geld, Naturalien oder sonstigen Leistungen) gepachtet sind und über die ein (mündlicher oder schriftlicher) Pachtvertrag besteht. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird jeweils nur einem Betrieb zugeordnet. Wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche während des Referenzjahres an mehr als einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet, so wird sie in der Regel dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet, der sie am Erhebungsstichtag gepachtet oder der sie im Referenzjahr am längsten genutzt hat.
CGNR 024-Teilpacht oder sonstige Besitzformen
Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen, die
  1. im Zusammenwirken zwischen dem Verpächter und dem Teilpächter auf der Grundlage eines schriftlichen oder mündlichen Teilpachtvertrags bewirtschaftet werden. Die Produktion (im wirtschaftlichen oder physischen Sinne) wird nach einem vereinbarten Anteilsatz zwischen ihnen aufgeteilt;
  2. im Rahmen anderer Besitzformen genutzt werden, die unter den vorstehenden Positionen nicht aufgeführt werden
CGNR 025-Gemeinschaftsland
Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, die von dem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wird, ihm jedoch nicht unmittelbar gehört, d. h. Fläche, an der gemeinsame Rechte bestehen (Allmende)
CGNR 026-Ökologischer Landbau
Die Erzeugung des landwirtschaftlichen Betriebs fällt unter landwirtschaftliche Verfahren, die bestimmten Standards und Vorschriften gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates 7 oder der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlament und des Rates 8 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für den ökologischen Landbau entsprechen.
CGNR 027-Gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, auf der Methoden des ökologischen Landbaus nach nationalen Vorschriften oder Vorschriften der Europäischen Union angewandt und zertifiziert werden
Hektar des Teils der landwirtschaftlich genutzten Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, der in vollem Umfang nach den Grundregeln der ökologischen/biologischen Produktion für Agrarbetriebe gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für die Zertifizierung der ökologischen/biologischen Produktion bewirtschaftet wird
CGNR 028-Gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, der sich in der Umstellung auf Methoden des ökologischen Landbaus befindet, die nach nationalen Vorschriften oder Vorschriften der Europäischen Union zertifiziert werden sollen
Hektar des Teils der landwirtschaftlich genutzten Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, auf dem während der Umstellung von nichtökologischem auf ökologischen Landbau innerhalb eines bestimmten Zeitraums ("Umstellungsphase") Methoden des ökologischen Landbaus angewandt werden, und zwar gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für die Zertifizierung der ökologischen/biologischen Produktion
CGNR 029-Teilnahme an anderen Umweltzertifizierungssystemen
Der landwirtschaftliche Betrieb nimmt an nationalen oder regionalen Umweltzertifizierungssystemen teil, wie sie in Artikel 43 Absatz 2 und Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder in deren Anhang IX (derzeitige Zertifizierungssysteme, die der Ökologisierungszahlung der GAP gleichwertig sind) oder gegebenenfalls in neueren Rechtsvorschriften genannt sind, und der Antrag auf Beihilfe wurde genehmigt
1) Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (ABl. L 323 vom 08.12.2010 S. 11).

2) NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

3) Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.06.2003 S. 1).

4) Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013 S. 487).

5) Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013 S. 608).

6) Prozentklasse 2 der Jahresarbeitseinheiten (JAE): (> 0- < 25), (> 25- < 50), (> 50- < 75), (> 75- < 100), (100).

7) Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. L 189 vom 20.07.2007 S. 1).

8) Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.06.2018 S. 1).


II. Flächenvariablen

Die Gesamtfläche des landwirtschaftlichen Betriebs umfasst die landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen sowie Haus- und Nutzgärten) und sonstige landwirtschaftliche Fläche (nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen, Forstflächen und sonstige anderweitig nicht genannte Flächen).

Die für jede Position zu erfassende Fläche ist die Hauptfläche und bezieht sich auf die physisch vorhandene Fläche der Parzelle(n) unabhängig davon, ob es während der Vegetationsperiode nur eine einzige Kultur oder mehrere Kulturen gab. Bei einjährigen Kulturen entspricht die Hauptfläche der Aussaatfläche; bei Dauerkulturen ist die Hauptfläche die gesamte bepflanzte Fläche; bei aufeinanderfolgenden Kulturen entspricht die Hauptfläche der Fläche mit der Hauptkultur auf der Parzelle während des Jahres; bei gleichzeitig angebauten Kulturen entspricht sie der Fläche, auf der sie gleichzeitig angebaut werden. Auf diese Art und Weise wird die Fläche nur einmal aufgeführt.

Bei der Hauptkultur handelt es sich um die Kultur mit dem größten wirtschaftlichen Wert. Ist es nicht möglich, die Hauptkultur auf der Grundlage des Produktionswerts zu ermitteln, ist die Hauptkultur diejenige, für die die Fläche von allen während des Referenzjahres geernteten Kulturen am längsten genutzt wird.

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist die Gesamtheit der Flächen an Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen und Haus- und Nutzgärten, die der landwirtschaftliche Betrieb unabhängig von den Besitzverhältnissen nutzt.

Unter Fruchtfolge versteht man die zeitliche Abfolge des Anbaus unterschiedlicher Kulturpflanzen, bei der auf einem gegebenen Feld Kulturen in einer geplanten Struktur oder Abfolge im Wechsel angebaut werden, sodass auf ein und demselben Feld niemals ohne Unterbrechung Kulturpflanzen derselben Art angebaut werden. Im Rahmen der Fruchtfolge wechseln die Kulturen normalerweise jährlich, eine Fruchtfolge mit mehrjährigen Kulturen ist jedoch auch möglich.

Feldanbau und Flächen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung sind gesondert zu erfassen.
Für Flächenvariablen bezieht sich die Flächennutzung auf das Referenzjahr.

CLND 001-Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche
CLND 002--Ackerland
Hektar von Land, das regelmäßig bearbeitet (gepflügt oder bestellt) wird und im Allgemeinen einer Fruchtfolge unterliegt
CLND 003---Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung)
Hektar mit sämtlichen Getreidearten, trocken zur Körnergewinnung geerntet, unabhängig von der Verwendung
CLND 004----Weichweizen und Spelz
Hektar mit Triticum aestivum L. emend. Fiori et Paol., Triticum spelta L. und Triticum monococcum L.
CLND 005----Hartweizen
Hektar mit Triticum durum Desf.
CLND 006----Roggen und Wintermenggetreide
Hektar mit zu unterschiedlichen Zeiten ausgesätem Roggen (Secale cereale L.), Gemenge von Roggen und anderen Getreidearten und anderen Gemengen von vor oder im Winter ausgesäten Getreidearten (Wintermenggetreide)
CLND 007----Gerste
Hektar mit Gerste (Hordeum vulgare L.)
CLND 008----Hafer und Sommermenggetreide
Hektar mit Hafer (Avena sativa L.) und anderen im Frühjahr ausgesäten Getreidearten, die als Gemenge angebaut und als Trockenkörner geerntet werden, einschließlich Saatgut
CLND 009----Körnermais und Corn-Cob-Mix
Hektar mit Mais (Zea mays L.), der zur Körnergewinnung geerntet wird, als Saatgut oder Corn-Cob-Mix
CLND 010----Triticale
Hektar mit Triticale (x Triticosecale Wittmack)
CLND 011----Sorghum
Hektar mit Sorghum (Sorghum bicolor (L.) Conrad Moench oder Sorghum x sudanense (Piper) Stapf.)
CLND 012----Sonstiges anderweitig nicht klassifiziertes Getreide (Buchweizen, Rispenhirse, Kanariensaat usw.)
Hektar mit Getreide, trocken zur Körnergewinnung geerntet, das unter den vorherigen Positionen nicht erfasst wurde, wie Rispenhirse (Panicum miliaceum L.), Buchweizen (Fagopyrum esculentum Mill.), Kanariensaat (Phalaris canariensis L.) und sonstige anderweitig nicht genannte Getreide (a. n. g.)
CLND 013----Reis
Hektar mit Reis (Oryza sativa L.)
CLND 014---Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)
Hektar mit getrockneten Hülsenfrüchten und Eiweißpflanzen, trocken zur Körnergewinnung geerntet, unabhängig von der Verwendung
CLND 015----Futtererbsen, Ackerbohnen und Süßlupinen
Hektar mit allen Sorten von Futtererbsen (Pisum sativum L. convar. sativum oder Pisum sativum L. convar. arvense L. oder convar. speciosum) trocken geerntet, plus Hektar mit allen Sorten von Puff- oder Ackerbohnen (Vicia faba L. (partim)), trocken geerntet, plus Hektar mit allen Süßlupinen (Lupinus sp.), trocken zur Körnergewinnung geerntet, einschließlich Saatgut, unabhängig von der Verwendung
CLND 016---Hackfrüchte
Hektar mit wegen ihrer Wurzeln, Knollen oder ihrem veränderten Stiel angebauten Feldfrüchten. Ausgenommen ist Wurzel- und Knollengemüse, wie Karotten, Rote Rüben oder Kohlrüben.
CLND 017----Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/-erdäpfel)
Hektar mit Kartoffeln/Erdäpfeln (Solanum tuberosum L.)
CLND 018----Zuckerrüben (ohne Saatgut)
Hektar mit Zuckerrüben (Beta vulgaris L.) für die Zuckerindustrie und zur Alkoholerzeugung
CLND 019----Sonstige Hackfrüchte a. n. g.
Hektar mit Futterrüben (Beta vulgaris L.) und Pflanzen der Familie Brassicae, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel geerntet werden, unabhängig davon, ob Wurzel oder Stiel verfüttert werden sollen, sowie sonstige hauptsächlich wegen ihrer Wurzeln als Futtermittel angebaute Pflanzen, anderweitig nicht genannt
CLND 020---Handelsgewächse
Hektar mit Handelsgewächsen, die normalerweise nicht zum Direktverbrauch verkauft werden, da sie vor der letzten Verwendung industriell verarbeitet werden müssen
CLND 021----Ölsaaten
Hektar mit Raps (Brassica napus L.) und Rübsen (Brassica rapa L. var. oleifera (Lam.)), Sonnenblumenkernen (Helianthus annuus L.), Soja (Glycine max (L.) Merril), Lein (Linum usitatissimum L.), Senf (Sinapis alba L.), Mohn (Papaver somniferum L.), Färberdisteln (Carthamus tinctorius L.), Sesamsamen (Sesamum indicum L.), Erdmandeln (Cyperus esculentus L.), Erdnüssen (Arachis hypogea L.), Ölkürbissen (Cucurbita pepo var. styriaca) und Hanf (Cannabis sativa L.), die zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet werden, ausgenommen Baumwollsamen (Gossypium spp.)
CLND 022-----Raps und Rübsen zur Körnergewinnung
Hektar mit Raps (Brassica napus L.) und Rübsen (Brassica rapa L. var. oleifera (Lam.)), die zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet werden
CLND 023-----Sonnenblumenkerne
Hektar mit Sonnenblumen (Helianthus annuus L.), als Trockenkörner geerntet
CLND 024-----Soja
Hektar mit Soja (Glycine max L. Merril), die zur Ölerzeugung und zur Verwendung als Eiweiß als Trockenkörner geerntet werden
CLND 025-----Ölleinsamen
Hektar mit Ölleinsamensorten (Linum usitatissimum L.), hauptsächlich zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet
CLND 026-----Sonstige Ölfrüchte zur Körnergewinnung a. n. g.
Hektar mit sonstigen hauptsächlich wegen ihres Ölgehalts angebauten und als Trockenkörner geernteten Kulturen, anderweitig nicht genannt (ausgenommen Baumwollsamen)
CLND 027----Faserpflanzen
Hektar mit Faserpflanzen (Linum usitatissimum L.), Hanf (Cannabis sativa L.), Baumwolle (Gossypium spp.), Jute (Corchorus capsularis L.), Abaca oder Manilahanf (Musa textilis Née), Kenaf (Hibiscus cannabinus L.) und Sisal (Agave sisalana Perrine)
CLND 028-----Flachs
Hektar mit Flachssorten (Linum usitatissimum L.), hauptsächlich zur Faserherstellung angebaut
CLND 029-----Hanf
Hektar mit Hanf (Cannabis sativa L.) für die Erzeugung von Stroh
CLND 030-----Baumwolle
Hektar mit Baumwolle (Gossypium spp.), wegen der Faser und/oder wegen der Ölsaaten geerntet
CLND 031-----Sonstige Faserpflanzen a. n. g.
Hektar mit sonstigen hauptsächlich wegen ihres Fasergehalts angebauten Pflanzen, anderweitig nicht genannt, wie Jute (Corchorus capsularis L.), Abaca oder Manilahanf (Musa textilis Née), Sisal (Agave sisalana Perrine) und Kenaf (Hibiscus cannabinus L.)
CLND 032----Tabak
Hektar mit Tabak (Nicotiana tabacum L.), angebaut wegen der Blätter
CLND 033----Hopfen
Hektar mit Hopfen (Humulus lupulus L.), angebaut wegen der Fruchtstände (Dolden)
CLND 034----Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
Hektar mit Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, angebaut für pharmazeutische Zwecke, zur Parfümherstellung oder zur menschlichen Ernährung
CLND 035----Energiepflanzen a. n. g.
Hektar mit Energiepflanzen, die ausschließlich zur Erzeugung von erneuerbarer Energie verwendet, anderweitig nicht genannt und auf Ackerland angebaut werden
CLND 036----Sonstige Handelsgewächse a. n. g.
Hektar mit sonstigen Handelsgewächsen, anderweitig nicht genannt
CLND 037---Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland
Hektar mit sämtlichen grün geernteten Kulturen auf dem Ackerland, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel oder zur Erzeugung erneuerbarer Energie bestimmt sind, nämlich Getreide, Gräser, Leguminosen oder Handelsgewächse und sonstige Kulturen auf dem Ackerland, die grün geerntet und/oder verwendet werden
CLND 038----Ackerwiesen und -weiden
Hektar mit in einer normalen Fruchtfolge stehenden Futtergräsern zur Beweidung, Heu- oder Silageherstellung, die den Boden mindestens ein Jahr und normalerweise weniger als fünf Jahre beanspruchen und als Gras oder Grasgemisch ausgesät werden
CLND 039----Leguminosen zur Ganzpflanzenernte
Hektar mit hauptsächlich für Futterzwecke oder zur Energieerzeugung angebauten und als ganze Pflanze grün geernteten Leguminosen
Gemenge aus einem überwiegenden Anteil (in der Regel > 80 %) von Leguminosen und Gräsern, die grün oder getrocknet als Heu geerntet werden, sind eingeschlossen.
CLND 040----Grünmais/Silomais
Hektar mit sämtlichen Formen von Mais (Zea mays L.), der hauptsächlich zur Silage angebaut (ganzer Kolben, Teile der Pflanze oder ganze Pflanze) und nicht zur Körnergewinnung geerntet wird
CLND 041----Sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte (ohne Grünmais/Silomais)
Hektar mit sämtlichen Getreidesorten (ausgenommen Mais), für Futterzwecke oder zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Erzeugung von Biomasse) angebaut und als ganze Pflanze grün geerntet
CLND 042----Sonstige Pflanzen zur Grünernte a. n. g.
Hektar mit sonstigen ein- und mehrjährigen (weniger als fünf Jahre) hauptsächlich für Futterzwecke angebauten und grün geernteten Pflanzen. Auch Reste von anderweitig nicht genannten Gewächsen bei Vernichtung der Haupternte und Verwertung der Reststoffe (als Futtermittel oder erneuerbare Energie)
CLND 043---Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren
Hektar mit Kohl, Blatt- und Stängelgemüse, Fruchtgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, frischen Hülsenfrüchten, anderem Gemüse, frisch geerntet (nicht trocken) und Erdbeeren, die auf Ackerflächen im Freiland in der Fruchtfolge mit anderen landwirtschaftlichen oder Gartenbaukulturen angebaut werden
CLND 044----Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit Gartenbaukulturen
Hektar mit Frischgemüse, Melonen und Erdbeeren auf Ackerflächen, die in der Fruchtfolge mit anderen Gartenbaukulturen stehen
CLND 045----Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen
Hektar mit Frischgemüse, Melonen und Erdbeeren auf Ackerflächen, die in der Fruchtfolge mit anderen landwirtschaftlichen Kulturen stehen
CLND 046---Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen)
Hektar mit Blumen und Zierpflanzen für den Verkauf als Schnittblumen (z.B. Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Chrysanthemen, Schnittgrün und andere Schnittware), als Topf-, Beet- und Balkonpflanzen (z.B. Rhododendron, Azaleen, Chrysanthemen, Begonien, Geranien, Impatiens, sonstige Topf-, Beet- und Balkonpflanzen) sowie als Zwiebel- oder Knollenblumen und sonstige Zierpflanzen (Tulpen, Hyazinthen, Orchideen, Narzissen und sonstige)
CLND 047---Saat- und Pflanzgut
Hektar zur Erzeugung von Saatgut für Hackfrüchte (ausgenommen Kartoffeln/Erdäpfel und sonstige Gewächse, bei denen die Wurzeln auch als Saatgut verwendet werden), Futterpflanzen, Gräser, Handelsgewächse (ausgenommen Ölsaaten) sowie Saat- und Pflanzgut für Gemüse und Blumen
CLND 048---Sonstige Kulturen auf dem Ackerland a. n. g.
Hektar mit Kulturen auf dem Ackerland, anderweitig nicht genannt
CLND 049---Brachflächen

Hektar von sämtlichen Ackerflächen, die entweder der Fruchtfolge unterliegen oder in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) 1 erhalten werden, bewirtschaftet oder nicht, auf denen jedoch für die Dauer eines Erntejahres keine Ernte erzeugt wird. Das wesentliche Merkmal von Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache) ist, dass der Boden zur Regeneration normalerweise für eine gesamte Vegetationsperiode ruht. Schwarzbrache kann in folgenden Formen vorkommen:

  1. Flächen ohne jegliche Vegetation oder
  2. Flächen mit zufälliger Vegetation, die als Futter oder zum Unterpflügen verwendet werden kann, oder
  3. eingesäte Flächen, die ausschließlich Gründüngungszwecken dienen (Grünbrache)
CLND 050--Dauergrünland
Hektar von Flächen, die fortdauernd (mehrere aufeinanderfolgende Jahre, normalerweise mindestens fünf Jahre oder länger) dem Anbau von Grünfutterpflanzen, Futterpflanzen oder Energiepflanzen dienen, sei es durch künstliche Anlage (Einsaat) oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat), und die außerhalb der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs stehen
Das Grünland kann beweidet, zwecks Heu- oder Silageherstellung abgemäht oder zur Erzeugung von erneuerbarer Energie genutzt werden.
CLND 051---Dauerwiesen und -weiden (ohne ertragsarmes Dauergrünland)
Hektar mit Dauerwiesen und -weiden auf Böden guter oder mittlerer Qualität, die normalerweise intensiv beweidet werden können
CLND 052---Ertragsarmes Dauergrünland
Hektar mit ertragsarmem Dauergrünland, in der Regel auf Böden geringer Qualität, beispielsweise in Hanglagen und Höhenlagen, normalerweise nicht durch Düngung, Pflege, Einsaat oder Trockenlegung verbessert. Diese Flächen können normalerweise nur extensiv beweidet werden und werden in der Regel nicht oder nur extensiv gemäht, da sie sich nicht für eine hohe Tierbesatzdichte eignen.
CLND 053---Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und beihilfefähig ist
Hektar mit Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt und im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften in einem Zustand erhalten wird, der die Beweidung oder den Anbau ohne über die in der Landwirtschaft üblichen Methoden und Maschinen hinausgehende Vorbereitungsmaßnahmen ermöglicht, und das ferner beihilfefähig ist
CLND 054--Dauerkulturen, einschließlich junger und vorübergehend aufgegebener Anlagen (ohne Flächen, die zum Eigenverbrauch bewirtschaftet werden)
Hektar mit allen Obstbäumen, allen Zitrusbäumen, allen Nussbäumen, allen Beerenobstanlagen, allen Rebanlagen, allen Olivenbäumen und allen sonstigen Dauerkulturen, die für die menschliche Ernährung (z.B. Tee, Kaffee, Johannisbrot) und für andere Zwecke (z.B. Baumschulen, Weihnachtsbäume oder Pflanzen für Korb- oder Flechtwaren wie Rattan oder Bambus) verwendet werden
CLND 055---Baum- und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)
Hektar mit Obstanlagen mit Kernobst, Steinobst, Strauchbeerenobst, Nüssen und Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen
CLND 056----Kernobst
Hektar mit Obstanlagen mit Kernobst wie Äpfeln (Malus spp.), Birnen (Pyrus spp.), Quitten (Cydonia oblonga Mill.) oder Mispeln (Mespilus germanica, L.)
CLND 057----Steinobst
Hektar mit Obstanlagen mit Steinobst, wie Pfirsichen und Nektarinen (Prunus persica (L.) Batch), Aprikosen/Marillen (Prunus armeniaca L. und andere), Süß- und Sauerkirschen (Prunus avium L., P. cerasus), Pflaumen (Prunus domestica L. und andere) sowie anderem Steinobst anderweitig nicht genannt, wie Schlehdorn (Prunus spinosa L.) oder Japanische Wollmispeln (Eriobotrya japonica (Thunb.) Lindl.)
CLND 058----Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen
Hektar mit allen Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen, wie Kiwis (Actinidia chinensis Planch.), Avocados (Persea americana Mill.) oder Bananen (Musa spp.)
CLND 059----Beerenobst (ohne Erdbeeren)
Hektar mit allen angebauten Strauchbeeren, wie schwarzen Johannisbeeren/Ribiseln (Ribes nigrum L.), roten Johannisbeeren/Ribiseln (Ribes rubrum L.), Himbeeren (Rubus idaeus L.) oder Heidelbeeren (Vaccinium corymbosum L.)
CLND 060----Nüsse
Hektar mit allen Nussbäumen: Walnüsse, Haselnüsse, Mandeln, Esskastanien und andere Nüsse
CLND 061---Zitrusfrüchte
Hektar mit Zitrusfrüchten (Citrus spp.): Orangen, kleine Zitrusfrüchte, Zitronen, Limetten, Pampelmusen und Grapefruits sowie andere Zitrusfrüchte
CLND 062---Trauben
Hektar mit Rebanlagen (Vitis vinifera L.)
CLND 063----Keltertrauben
Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Saft, Most und/oder Wein angebaut werden
CLND 064-----Keltertrauben für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung angebaut werden, die den Vorschriften i) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Bestimmungen entsprechen
CLND 065-----Keltertrauben für Weine mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)
Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Weinen mit geschützter geografischer Angabe angebaut werden, die den Vorschriften i) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Bestimmungen entsprechen
CLND 066-----Keltertrauben für andere Weine a. n. g. (ohne g. U./g. g. A)
Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von anderen Weinen als Weinen mit g. U. und Weinen mit g. g. A. angebaut werden
CLND 067----Tafeltrauben
Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von frischen Trauben angebaut werden
CLND 068----Trauben für Rosinen
Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Rosinen angebaut werden
CLND 069---Oliven
Hektar mit Olivenbäumen (Olea europea L.), die normalerweise für die Erzeugung von Oliven angebaut werden
CLND 070---Baumschulen
Hektar mit Baumschulen mit jungen verholzenden Pflanzen (Holzpflanzen) im Freiland, die zum Auspflanzen bestimmt sind
CLND 071---Sonstige Dauerkulturen, einschließlich sonstiger Dauerkulturen zur menschlichen Ernährung
Hektar mit Dauerkulturen für die menschliche Ernährung, anderweitig nicht genannt und als Weihnachtsbäume auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche angepflanzte Bäume
CLND 072----Weihnachtsbäume
Hektar mit auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu gewerblichen Zwecken angepflanzten Weihnachtsbäumen außerhalb des Waldes. Weihnachtsbaumkulturen, die nicht mehr erhalten werden und zu Forstflächen gehören, sind ausgenommen.
CLND 073--Haus- und Nutzgärten
Hektar von Flächen, auf denen normalerweise unter anderem Gemüse, Hackfrüchte und Dauerkulturen angebaut werden, die zum Eigenverbrauch durch den Betriebsinhaber und seinen Haushalt bestimmt sind und die in der Regel von der übrigen landwirtschaftlich genutzten Fläche getrennt und als Haus- und Nutzgärten erkennbar sind
CLND 074-Sonstige landwirtschaftliche Fläche
Hektar von nicht genutzten landwirtschaftlichen Flächen (landwirtschaftliche Flächen, die aus wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Gründen nicht mehr bewirtschaftet werden und außerhalb der Fruchtfolge liegen), Forstflächen sowie Flächen mit Gebäuden, Höfen, Wegen, Gewässern, Steinbrüchen, Unland, Felsen usw.
CLND 075--Nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen
Hektar von Flächen, die früher zu einem landwirtschaftlichen Zweck genutzt wurden und im Referenzjahr der Erhebung nicht mehr bewirtschaftet werden und außerhalb der Fruchtfolge liegen, d. h. Flächen, die nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sind
Diese Flächen könnten durch Einsatz von im Betrieb normalerweise vorhandenen Mitteln wieder genutzt werden.
CLND 076--Waldfläche
Hektar von Flächen, die mit forstlichen Bäumen oder Sträuchern bestanden sind, einschließlich Anlagen von Pappeln und ähnlichen Bäumen innerhalb oder außerhalb des Waldes und forstlichen Pflanzgärten innerhalb des Waldes für den Eigenbedarf des landwirtschaftlichen Betriebs, sowie forstwirtschaftliche Einrichtungen (Wegenetze, Holzlagerstätten usw.)
CLND 077---Kurzumtriebsplantagen
Hektar mit bewirtschafteten Waldflächen, auf denen Holzpflanzen angebaut werden, deren Umtriebszeit 20 Jahre oder weniger beträgt
Als Umtriebszeit gilt die Zeit zwischen der ersten Aussaat/Anpflanzung der Bäume und der Ernte des Endprodukts, wobei laufende Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Durchforstung nicht zur Ernte zählen.
CLND 078--Sonstige Flächen (Gebäude- und Hofflächen, Wege, Teiche und sonstige unbewirtschaftete Flächen)
Hektar von nicht genutzten landwirtschaftlichen Flächen, die Teil der Gesamtfläche des landwirtschaftlichen Betriebs sind, die jedoch weder eine bewirtschaftete Fläche, noch eine unbewirtschaftete Fläche, noch eine Forstfläche darstellen, wie Flächen mit Gebäuden (ausgenommen für die Pilzzucht genutzte Gebäude), Hofflächen, Wege, Gewässer, Steinbrüche, Unland oder Felsen
Besondere landwirtschaftliche Betriebsflächen
CLND 079--Zuchtpilze (Speisepilze)
Hektar mit Zuchtpilzen (Speisepilzen), die sowohl in eigens für diesen Zweck erbauten oder eingerichteten Gebäuden als auch in Kellern, Grotten und Gewölben gezogen werden
CLND 080-Landwirtschaftlich genutzte Fläche unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
Hektar mit Kulturen, die für die ganze oder den überwiegenden Teil der Anbauzeit unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen Schutzeinrichtungen (Glas, fester oder flexibler Kunststoff) angebaut werden. Diese Flächen dürfen nicht in die genannten Variablen aufgenommen werden (die sich nur auf Freilandflächen beziehen).
CLND 081--Gemüse, einschließlich Melonen, und Erdbeeren unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
Hektar mit Kohl, Blatt- und Stängelgemüse, Fruchtgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, frischen Hülsenfrüchten, anderem Gemüse, frisch geerntet (nicht trocken) und Erdbeeren, die unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung angebaut werden
CLND 082--Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
Hektar mit Blumen und Zierpflanzen für den Verkauf als Schnittblumen (z.B. Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Chrysanthemen, Schnittgrün und andere Schnittware), als Topf-, Beet-, und Balkonpflanzen (z.B. Rhododendron, Azaleen, Chrysanthemen, Begonien, Geranien, Impatiens, sonstige Topf-, Beet-, und Balkonpflanzen) sowie als Zwiebel- oder Knollenblumen und sonstige Zierpflanzen (Tulpen, Hyazinthen, Orchideen, Narzissen und sonstige), die unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung angebaut werden
CLND 083--Sonstige Ackerlandkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
Hektar mit sonstigen Ackerlandkulturen anderweitig nicht genannt, unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
CLND 084--Dauerkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
Hektar mit Dauerkulturen, die unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung angebaut werden
CLND 085--Sonstige landwirtschaftlich genutzte Fläche unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung a. n. g.
Hektar von landwirtschaftlich genutzter Fläche anderweitig nicht genannt, unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
Ökologischer Landbau

Der landwirtschaftliche Betrieb verfügt über Fläche, auf der nach bestimmten Standards und Vorschriften im Einklang mit i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für den ökologischen Landbau - auch während der Umstellungsphase - Methoden des ökologischen Landbaus angewandt werden.
Definition von Kulturen in Kernabschnitt II. FLÄCHENVARIABLEN

CLND 086-Für den ökologischen Landbau genutzte landwirtschaftliche Fläche (ohne Haus- und Nutzgärten)
CLND 087---Ackerland für den ökologischen Landbau im Freiland
CLND 088---Ökologischer Landbau - Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) im Freiland
CLND 089----Ökologischer Landbau - Weichweizen und Spelz im Freiland
CLND 090----Ökologischer Landbau - Hartweizen im Freiland
CLND 091---Ökologischer Landbau - Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten) im Freiland
CLND 092---Ökologischer Landbau - Hackfrüchte im Freiland
CLND 093----Ökologischer Landbau - Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/-erdäpfel) im Freiland
CLND 094----Ökologischer Landbau - Zuckerrüben (ohne Saatgut) im Freiland
CLND 095---Ökologischer Landbau - Handelsgewächse im Freiland
CLND 096----Ökologischer Landbau - Ölsaaten im Freiland
CLND 097-----Ökologischer Landbau - Soja im Freiland
CLND 098---Ökologischer Landbau - Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland im Freiland
CLND 099----Ökologischer Landbau - Ackerwiesen und -weiden im Freiland
CLND 100----Ökologischer Landbau - Leguminosen zur Ganzpflanzenernte im Freiland
CLND 101---Ökologischer Landbau - Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren im Freiland
CLND 102---Ökologischer Landbau - Saat- und Pflanzgut im Freiland
CLND 103--Ökologischer Landbau - Dauergrünland im Freiland
CLND 104---Ökologischer Landbau - Dauerwiesen und -weiden ohne ertragsarmes Dauergrünland im Freiland
CLND 105---Ökologischer Landbau - ertragsarmes Dauergrünland im Freiland
CLND 106--Ökologischer Landbau - Dauerkulturen, einschließlich junger und vorübergehend aufgegebener Anlagen (ohne Flächen, die zum Eigenverbrauch bewirtschaftet werden) im Freiland
CLND 107---Ökologischer Landbau - Baum- und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren) im Freiland
CLND 108---Ökologischer Landbau - Zitrusfrüchte im Freiland
CLND 109---Ökologischer Landbau - Keltertrauben im Freiland
CLND 110---Ökologischer Landbau - Oliven im Freiland
CLND 111-Ökologischer Landbau - Gemüse, einschließlich Melonen, und Erdbeeren unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
Bewässerung im Freiland
CLND 112-Bewässerbare Gesamtfläche
Hektar von landwirtschaftlich genutzter Gesamtfläche, die im Referenzjahr erforderlichenfalls mit den normalerweise im landwirtschaftlichen Betrieb verfügbaren technischen Einrichtungen und der normalerweise verfügbaren Wassermenge bewässert werden könnte
1) Artikel 94 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013 S. 549).

2) Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung (ABl. L 9 vom 11.01.2019 S. 2).


III. Variablen zum Viehbestand

Die Tiere müssen nicht unbedingt Eigentum des Betriebsinhabers sein. Sie können sich innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs (auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebs oder in den von ihm genutzten Stallungen) oder außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs befinden (gemeinschaftliche Flächen, Herdenwanderung usw.).
Für Variablen zum Viehbestand legt jeder Mitgliedstaat einen gemeinsamen Stichtag innerhalb des Referenzjahres fest.

Rinder
Bezieht sich auf eigentliche Rinder (Bos taurus L.) und Wasserbüffel (Bubalus bubalis L.) einschließlich Kreuzungen wie Beefalo
CLVS 001--Rinder unter 1 Jahr alt
Anzahl Rinder, männlich und weiblich, unter 1 Jahr alt
CLVS 002--Rinder, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt
Anzahl Rinder, mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre alt
CLVS 003---Anzahl Rinder, männlich, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt
Anzahl Rinder, männlich, mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre alt
CLVS 004---Färsen, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt
Anzahl Rinder, weiblich, mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre alt
Rinder von 2 Jahren und älter
CLVS 005---Rinder, 2 Jahre und älter, männlich
Anzahl Rinder von 2 Jahren und älter, männlich
CLVS 006---Rinder, 2 Jahre und älter, weiblich
Anzahl Rinder von 2 Jahren und älter, weiblich
CLVS 007----Färsen, 2 Jahre und älter
Anzahl Rinder von 2 Jahren und älter, weiblich, die noch nicht gekalbt haben
CLVS 008----Kühe
Anzahl Rinder (normalerweise von 2 Jahren und älter), weiblich, die bereits gekalbt haben
CLVS 009-----Milchkühe
Anzahl Rinder, weiblich, die bereits gekalbt haben (einschließlich Tiere unter 2 Jahren) und die aufgrund ihrer Rasse oder Veranlagung ausschließlich oder hauptsächlich zur Erzeugung von Milch gehalten werden, die zur menschlichen Ernährung oder zur Herstellung von Milcherzeugnissen bestimmt ist
CLVS 010-----Sonstige Kühe
Anzahl Rinder, weiblich, die bereits gekalbt haben (einschließlich Tiere unter 2 Jahren) und die aufgrund ihrer Rasse oder Veranlagung ausschließlich oder hauptsächlich zur Kälbererzeugung gehalten werden und deren Milch nicht für die menschliche Ernährung oder zur Herstellung zu Milcherzeugnissen bestimmt ist
CLVS 011-----Büffelkühe
Anzahl Büffelkühe (weiblich, der Art Bubalus bubalis, L.), die bereits gekalbt haben (einschließlich Büffelkühe unter 2 Jahren)
Schafe und Ziegen
CLVS 012-Schafe (jeden Alters)
Anzahl Haustiere der Art Ovis aries L.
CLVS 013--Weibliche Zuchttiere - Schafe
Anzahl Mutterschafe und gedeckte Lämmer, unabhängig von ihrer Eignung zur Milch- oder Fleischerzeugung
CLVS 014--Sonstige Schafe
Anzahl aller Schafe, die keine weiblichen Zuchttiere sind
CLVS 015-Ziegen (jeden Alters)
Anzahl Haustiere der Unterart Capra aegagrus hircus L.
CLVS 016--Weibliche Zuchttiere - Ziegen
Anzahl weibliche Ziegen, die bereits gezickelt haben, und gedeckte Ziegen
CLVS 017--Sonstige Ziegen
Anzahl aller Ziegen, die keine weiblichen Zuchttiere sind
Schweine
Bezieht sich auf Haustiere der Art Sus scrofa domesticus Erxleben
CLVS 018--Ferkel mit einem Lebendgewicht unter 20 kg
Anzahl Ferkel mit einem Lebendgewicht von weniger als 20 kg
CLVS 019--Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr
Zahl zur Zucht bestimmter weiblicher Schweine von 50 kg und mehr, unabhängig davon, ob sie geferkelt haben oder nicht
CLVS 020--Sonstige Schweine
Anzahl Schweine, anderweitig nicht erfasst
Geflügel
Bezieht sich auf Haushühner und -küken (Gallus gallus L.), Truthühner (Meleagris spp.), Enten (Anas spp. und Cairina moschata L.), Gänse (Anser anser domesticus L.), Strauße (Struthio camelus L.) und sonstiges Geflügel anderweitig nicht genannt, wie Wachteln (Coturnix spp.), Fasane (Phasianus spp.), Perlhühner (Numida meleagris domestica L.) und Tauben (Columbinae spp.). Vögel, die zu Jagdzwecken in Gehegen gehalten werden und nicht der Fleisch-/Eiererzeugung dienen, fallen jedoch nicht darunter.
CLVS 021--Masthühner
Anzahl Haustiere der Art Gallus gallus L., die zur Fleischerzeugung gehalten werden
CLVS 022--Legehennen
Anzahl Haustiere der Art Gallus gallus L., die Legereife erreicht haben und zur Eiererzeugung gehalten werden
CLVS 023-Sonstiges Geflügel
Anzahl Geflügel, die nicht unter Masthühner oder Legehennen erfasst werden. Küken sind ausgenommen.
CLVS 024--Truthühner
Anzahl Haustiere der Gattung Meleagris
CLVS 025--Enten
Anzahl Haustiere der Gattung Anas und der Art Cairina moschata L.
CLVS 026--Gänse
Anzahl Haustiere der Art Anser anser domesticus L.
CLVS 027--Strauße
Anzahl Strauße (Struthio camelus L.)
CLVS 028--Sonstiges Geflügel a. n. g.
Anzahl Geflügel anderweitig nicht genannt
Kaninchen
Bezieht sich auf Haustiere der Gattung Oryctolagus
CLVS 029--Weibliche Zuchttiere - Kaninchen
Anzahl weiblicher Kaninchen (Oryctolagus spp.) zur Erzeugung von Schlachtkaninchen, die bereits geworfen haben
CLVS 030-Bienen
Zahl der belegten Stöcke von Bienen (Apis mellifera L.), die zur Erzeugung von Honig gehalten werden
CLVS 031-Hirsche
Vorhandensein von Tieren wie Rotwild (Cervus elaphus L.), Sikawild (Cervus nippon Temminck), Rentieren (Rangifer tarandus L.) oder Damwild (Dama dama L.) zur Erzeugung von Fleisch
CLVS 032-Pelztiere
Vorhandensein von Tieren wie Nerz (Neovison vison Schreber), Europäischer Iltis (Mustela putorius L.), Fuchs (Vulpes spp. und andere), Waschbär (Nyctereutes spp.) oder Chinchilla (Chinchilla spp.) zur Erzeugung von Pelzen
CLVS 033-Nutztiere a. n. g.
Vorhandensein von anderweitig in diesem Abschnitt nicht genannten Nutztieren
Ökologische Produktionsmethoden in der tierischen Erzeugung

Der landwirtschaftliche Betrieb hält Tiere nach landwirtschaftlichen Praktiken, die bestimmten Standards und Vorschriften gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für den ökologischen Landbau - auch während der Umstellungsphase - entsprechen.
Definition von Tieren in Kernabschnitt III. VARIABLEN ZUM VIEHBESTAND

CLVS 034-Ökologischer Landbau - Bestand an Rindern
Ökologischer Landbau - Anzahl Rinder
CLVS 035-----Ökologischer Landbau - Bestand an Milchkühen
Ökologischer Landbau - Anzahl Milchkühe
CLVS 036-----Ökologischer Landbau - Bestand an sonstigen Kühen
Ökologischer Landbau - Anzahl sonstige Kühe
CLVS 037-----Ökologischer Landbau - Bestand an Büffelkühen
Ökologischer Landbau - Vorhandensein von Büffelkühen
CLVS 038-Ökologischer Landbau - Bestand an Schafen (jeden Alters)
Ökologischer Landbau - Anzahl Schafe
CLVS 039-Ökologischer Landbau - Bestand an Ziegen (jeden Alters)
Ökologischer Landbau - Anzahl Ziegen
CLVS 040-Ökologischer Landbau - Bestand an Schweinen
Ökologischer Landbau - Anzahl Schweine
CLVS 041-Ökologischer Landbau - Bestand an Geflügel
Ökologischer Landbau - Anzahl Geflügel
CLVS 042--Ökologischer Landbau - Bestand an Masthühnern
Ökologischer Landbau - Anzahl Masthühner
CLVS 043--Ökologischer Landbau - Bestand an Legehennen
Ökologischer Landbau - Anzahl Legehennen

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Liste der Variablen pro ModulAnhang II

Modul 1 - Arbeitskräfte und ausserbetriebliche Erwerbstätigkeiten

VariablenEinheiten/Kategorien
Themenbereich: Verwaltung des landwirtschaftlichen Betriebes
Einzelthemen: Inhaber und Geschlechterverhältnis
MLFO 001-Geschlecht des InhabersMännlich/weiblich
MLFO 002-GeburtsjahrJahr
Einzelthema: Arbeitsleistung
MLFO 003-Landwirtschaftliche Arbeiten des Inhabers im landwirtschaftlichen BetriebJAE - Klasse 1 1
Einzelthema: Sicherheitsmaßnahmen, darunter Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb
MLFO 004-Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen BetriebJa/nein
Themenbereich: Familienarbeitskräfte
Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der mitarbeitenden Personen und Geschlechterverhältnis
MLFO 005-Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende männliche FamilienangehörigeZahl der Personen pro JAE-Klasse 2 2
MLFO 006-Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende weibliche FamilienangehörigeZahl der Personen pro JAE-Klasse 2 2
Themenbereich: Nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte
Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der Beschäftigten und Geschlechterverhältnis
Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
MLFO 007--Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, männlichZahl der Personen pro JAE-Klasse 2 2
MLFO 008--Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, weiblichZahl der Personen pro JAE-Klasse 2 2
Einzelthema: Unregelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte
MLFO 009-Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte: männlich und weiblichVolle Arbeitstage
Einzelthema: Arbeitsleistung durch Auftragnehmer
MLFO 010-Nicht direkt vom landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte und nicht in den vorherigen Kategorien enthaltene PersonenVolle Arbeitstage
Themenbereich: Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten
Einzelthema: Arten von Tätigkeiten
MLFO 011-Bereitstellung von Gesundheits-, Sozial- oder BildungsleistungenJa/nein
MLFO 012-Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige FreizeitaktivitätenJa/nein
MLFO 013-HandwerkJa/nein
MLFO 014-Verarbeitung von AgrarerzeugnissenJa/nein
MLFO 015-Erzeugung von erneuerbarer EnergieJa/nein
MLFO 016-HolzverarbeitungJa/nein
MLFO 017-AquakulturJa/nein
Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des landwirtschaftlichen Betriebs):
MLFO 018--Landwirtschaftliche vertragliche ArbeitenJa/nein
MLFO 019--Nichtlandwirtschaftliche vertragliche ArbeitenJa/nein
MLFO 020-ForstwirtschaftJa/nein
MLFO 021-Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten a. n. g.Ja/nein
Einzelthema: Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb
MLFO 022-Prozentualer Anteil sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten an der Endproduktion des landwirtschaftlichen BetriebsProzentklassen 3
Einzelthema: Arbeitsleistung
MLFO 023-Inhaber mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) ErwerbstätigkeitenM/S/N 4
MLFO 024-Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als HaupttätigkeitZahl der Personen
MLFO 025-Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als NebentätigkeitZahl der Personen
MLFO 026-Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als HaupttätigkeitZahl der Personen
MLFO 027-Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als NebentätigkeitZahl der Personen
Themenbereich: Nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten
Einzelthema: Arbeitsleistung
MLFO 028-Alleiniger Inhaber, der auch Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs mit alleinigem Inhaber ist, mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) ErwerbstätigkeitenM/S/N 4
MLFO 029-Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als HaupttätigkeitZahl der Personen
MLFO 030-Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als NebentätigkeitZahl der Personen
1) Prozentklasse 1 der Jahresarbeitseinheiten (JAE): (0), (> 0- < 25), (> 25- < 50), (> 50- < 75), (> 75- < 100), (100).

2) Prozentklasse 2 der Jahresarbeitseinheiten (JAE): (> 0- < 25), (> 25- < 50), (> 50- < 75), (> 75- < 100), (100).

3) Prozentklassen der Endproduktion des Betriebs: (> 0-< 10), (> 10-< 50), (> 50- < 100).

4) M - Haupttätigkeit, S - Nebentätigkeit, N - keine Beteiligung.

Modul 2 - Ländliche Entwicklung

VariablenEinheiten/Kategorien
Themenbereich: An Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung beteiligte Betriebe
MRDV 001-Beratungs-, Betriebsführungs- und VertretungsdiensteJa/nein
MRDV 002-Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und LebensmittelJa/nein
MRDV 003-Investitionen in materielle VermögenswerteJa/nein
MRDV 004-Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender MaßnahmenJa/nein
Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen
MRDV 005--Existenzgründungsbeihilfe für JunglandwirteJa/nein
MRDV 006--Existenzgründungsbeihilfe für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher BetriebeJa/nein
MRDV 007--Ergänzende nationale Direktzahlungen in KroatienJa/nein
MRDV 008-Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von WäldernJa/nein
Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
MRDV 009--Agrarumwelt- und KlimamaßnahmeJa/nein
MRDV 010--Waldumwelt- und Klimadienstleistungen und Erhaltung der WälderJa/nein
MRDV 011-Ökologischer LandbauJa/nein
MRDV 012-Zahlungen in Verbindung mit Natura 2000 und der WasserrahmenrichtlinieJa/nein
MRDV 013-Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte GebieteJa/nein
MRDV 014-TierschutzJa/nein
MRDV 015-RisikomanagementJa/nein

Modul 3 - Bewässerung

VariablenEinheiten/Kategorien
Themenbereich: Bewässerungspraktiken
Einzelthema: Möglichkeit der Bewässerung
MIRR 001-In den letzten 3 Jahren durchschnittlich im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte FlächeHektar
MIRR 002-Insgesamt im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte FlächeHektar
MIRR 003-WassermengeKubikmeter
Einzelthema: Bewässerungsmethoden
MIRR 004-OberflächenbewässerungHektar
MIRR 005-SprinklerbewässerungHektar
MIRR 006-TröpfchenbewässerungHektar
Einzelthema: Wasserquellen
MIRR 007-Grundwasser im BetriebJa/nein
MIRR 008-Oberflächenwasser im Betrieb und außerhalb des BetriebsJa/nein
MIRR 009-Wasser außerhalb des Betriebs aus WasserversorgungsnetzenJa/nein
MIRR 010Behandeltes AbwasserJa/nein
MIRR 011-Sonstige QuellenJa/nein
MIRR 012Zahlungsbedingungen für BewässerungswasserCode
Einzelthema: Technische Parameter der Bewässerungsvorrichtungen
MIRR 013ReservoirsJa/nein
MIRR 014Status der Instandhaltung des BewässerungssystemsCode
MIRR 015PumpstationJa/nein
MIRR 016-WassermesssystemCode
MIRR 017-BewässerungsreglerCode
MIRR 018-FertigationssystemJa/nein
Themenbereich: Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bewässerte Kulturen
Einzelthema: Getreide zur Körnergewinnung
MIRR 019-Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) ohne Körnermais, Corn-Cob-Mix und ReisHektar
MIRR 020-Körnermais und Corn-Cob-MixHektar
Einzelthema: Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung
MIRR 021-Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)Hektar
Einzelthema: Hackfrüchte
MIRR 022-Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/-erdäpfel)Hektar
MIRR 023-Zuckerrüben (ohne Saatgut)Hektar
Einzelthema: Handelsgewächse
MIRR 024-Raps und Rübsen zur KörnergewinnungHektar
MIRR 025-SonnenblumenkerneHektar
MIRR 026-FaserpflanzenHektar
Einzelthema: Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland
MIRR 027Pflanzen zur Grünernte vom AckerlandHektar
Einzelthema: Sonstige Kulturen auf dem Ackerland
MIRR 028-Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen KulturenHektar
MIRR 029-Sonstige bewässerte Kulturen auf Ackerflächen im FreilandHektar
Einzelthema: Dauergrünland
MIRR 030-DauergrünlandHektar
Einzelthema: Dauerkulturen
MIRR 031-Baum- und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)Hektar
MIRR 032-ZitrusfrüchteHektar
MIRR 033OlivenHektar
MIRR 034RebanlagenHektar

Modul 4 - Bodenbewirtschaftungspraktiken

VariablenEinheiten/Kategorien
Themenbereich: Bodenbewirtschaftungspraktiken auf dem Freiland
MSMP 001Trockenlegung auf dem landwirtschaftlichen BetriebHektar
Einzelthema: Bodenbearbeitungsverfahren
MSMP 002-Herkömmliche BodenbearbeitungHektar
MSMP 003-Konservierende BodenbearbeitungHektar
MSMP 004-NullbodenbearbeitungHektar
Einzelthema: Ackerland mit Bodenbedeckung
MSMP 005-Bodenbedeckung: normale WinterkulturHektar
MSMP 006-Bodenbedeckung: Zwischenfrüchte, Zwischenkulturen oder bodenbedeckende Kulturen auf AckerlandHektar
MSMP 007-Bodenbedeckung: Pflanzenrückstände und/oder MulchHektar
MSMP 008-Bodenbedeckung: vegetationsloser Boden nach der HauptkulturHektar
Einzelthema: Fruchtfolge auf Ackerland
MSMP 009-Anteil des Ackerlandes mit FruchtfolgeProzent
Einzelthema: Ökologische Vorrangflächen
MSMP 010-TerrassenHektar
MSMP 011-Feldränder oder PufferstreifenHektar
MSMP 012-Lineare Elemente: Hecken und BaumreihenHektar
MSMP 013-Lineare Elemente: SteinmauernHektar
MSMP 014-AgroforstwirtschaftHektar

Modul 5 - Maschinen und Einrichtungen

VariablenEinheiten/Kategorien
Themenbereich: Maschinen
Einzelthema: Interneteinrichtungen
MMEQ 001-Zugang zum InternetJa/nein
MMEQ 002-Nutzung von Management-InformationssystemenJa/nein
Einzelthema: Grundausstattung mit Maschinen
Eigene Maschinen
MMEQ 003--Anzahl der Zugmaschinen <= 40 kW im Eigentum des BetriebsAnzahl
MMEQ 004--Anzahl der Zugmaschinen > 40 kW und <= 60 kW im Eigentum des BetriebsAnzahl
MMEQ 005--Anzahl der Zugmaschinen > 60 kW und <= 100 kW im Eigentum des BetriebsAnzahl
MMEQ 006--Anzahl der Zugmaschinen > 100 kW im Eigentum des BetriebsAnzahl
MMEQ 007--Maschinen zur BodenbearbeitungJa/nein
MMEQ 008--Sämaschinen und PflanzmaschinenJa/nein
MMEQ 009--Streuer, Pulverstreuer oder Spritz- und Sprühgeräte für DüngemittelJa/nein
MMEQ 010--Anwendungsgeräte für PflanzenschutzmittelJa/nein
MMEQ 011---Die horizontalen Spritz- oder Sprühgestänge und die Spritz- und Sprühgeräte für Obstanlagen, Rebanlagen oder andere Dauerkulturen, die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bezugszeitraum verwendet werden, sind mit abdriftmindernden Düsen ausgestattetCode
MMEQ 012-MähdrescherJa/nein
MMEQ 013-Andere vollmechanisierte ErntegeräteJa/nein
Von mehreren Betrieben benutzte Maschinen
MMEQ 014--ZugmaschinenJa/nein
MMEQ 015--Kultivatoren, Pflüge, Sämaschinen, Pulverstreuer, Spritz- und Sprühgeräte, Geräte zum Ausbringen von Pflanzenschutz- oder DüngemittelnJa/nein
MMEQ 016--MähdrescherJa/nein
MMEQ 017--Andere vollmechanisierte ErntegeräteJa/nein
Einzelthema: Anwendung präzisionslandwirtschaftlicher Verfahren
MMEQ 018-RobotikJa/nein
MMEQ 019--Robotik für PflanzenschutzmittelJa/nein
MMEQ 020--Reihen-Bespritzung mit PflanzenschutzmittelnJa/nein
MMEQ 021-Variable AusbringungstechnikenJa/nein
MMEQ 022-Präzisionsüberwachung von KulturenJa/nein
MMEQ 023-BodenanalyseJa/nein
Einzelthema: Maschinen zur Viehhaltung
MMEQ 024-Überwachung von Tierschutz und TiergesundheitJa/nein
MMEQ 025-Mahl- und Mischgerät für die FütterungJa/nein
MMEQ 026-Automatische FütterungssystemeJa/nein
MMEQ 027-Automatische Regulierung des StallklimasJa/nein
MMEQ 028-MelkroboterJa/nein
Einzelthema: Lagerraum für landwirtschaftliche Erzeugnisse
MMEQ 029-Lager von Saatgut (Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte)Kubikmeter
MMEQ 030-Lager von Wurzeln, Knollen und ZwiebelnJa/nein
MMEQ 031-Lager von Gemüse und ObstJa/nein
MMEQ 032-KühllagerungKubikmeter
Themenbereich: Einrichtungen
Einzelthema: Einrichtungen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie auf landwirtschaftlichen Betrieben
MMEQ 033-WindkraftJa/nein
MMEQ 034-BiomasseJa/nein
MMEQ 035--Biogas aus BiomasseJa/nein
MMEQ 036-Solarenergie (thermisch)Ja/nein
MMEQ 037-Solarenergie (fotovoltaisch)Ja/nein
MMEQ 038-WasserkraftJa/nein
MMEQ 039-Sonstige QuellenJa/nein

Modul 6 - Obstanlagen

VariablenEinheiten/Kategorien
Themenbereich: Kernobst
Einzelthema: Äpfel - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 001-ÄpfelHektar
MORC 002--Äpfel in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 003--Äpfel in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 004--Äpfel in Altersklasse 15 bis 24 JahreHektar
MORC 005--Äpfel in Altersklasse >= 25 JahreHektar
Einzelthema: Äpfel - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 006--Äpfel in Dichteklasse < 400 Bäume/HektarHektar
MORC 007--Äpfel in Dichteklasse 400 bis 1.599 Bäume/HektarHektar
MORC 008--Äpfel in Dichteklasse 1.600 bis 3.199 Bäume/HektarHektar
MORC 009--Äpfel in Dichteklasse >= 3.200 Bäume/HektarHektar
Einzelthema: Birnen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 010-BirnenHektar
MORC 011--Birnen in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 012--Birnen in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 013--Birnen in Altersklasse 15 bis 24 JahreHektar
MORC 014--Birnen in Altersklasse >= 25 JahreHektar
Einzelthema: Birnen - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 015--Birnen in Dichteklasse < 400 Bäume/HektarHektar
MORC 016--Birnen in Dichteklasse 400 bis 1.599 Bäume/HektarHektar
MORC 017--Birnen in Dichteklasse 1.600 bis 3.199 Bäume/HektarHektar
MORC 018--Birnen in Dichteklasse >= 3.200 Bäume/HektarHektar
Themenbereich: Steinobst
Einzelthema: Pfirsiche - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 019-PfirsicheHektar
MORC 020--Pfirsiche in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 021--Pfirsiche in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 022--Pfirsiche in Altersklasse >= 15 JahreHektar
Einzelthema: Pfirsiche - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 023--Pfirsiche in Dichteklasse < 600 Bäume/HektarHektar
MORC 024--Pfirsiche in Dichteklasse 600 bis 1.199 Bäume/HektarHektar
MORC 025--Pfirsiche in Dichteklasse >= 1.200 Bäume/HektarHektar
Einzelthema: Nektarinen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 026-NektarinenHektar
MORC 027--Nektarinen in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 028--Nektarinen in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 029--Nektarinen in Altersklasse >= 15 JahreHektar
Einzelthema: Nektarinen - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 030--Nektarinen in Dichteklasse < 600 Bäume/HektarHektar
MORC 031--Nektarinen in Dichteklasse 600 bis 1.199 Bäume/HektarHektar
MORC 032--Nektarinen in Dichteklasse >= 1.200 Bäume/HektarHektar
Einzelthema: Aprikosen/Marillen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 033-Aprikosen/MarillenHektar
MORC 034--Aprikosen/Marillen in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 035--Aprikosen/Marillen in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 036--Aprikosen/Marillen in Altersklasse >= 15 JahreHektar
Einzelthema: Aprikosen/Marillen - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 037--Aprikosen/Marillen in Dichteklasse < 600 Bäume/HektarHektar
MORC 038--Aprikosen/Marillen in Dichteklasse 600 bis 1.199 Bäume/HektarHektar
MORC 039--Aprikosen/Marillen in Dichteklasse >= 1.200 Bäume/HektarHektar
Themenbereich: Zitrusfrüchte
Einzelthema: Orangen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 040-NavelorangenHektar
MORC 041--Navelorangen in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 042--Navelorangen in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 043--Navelorangen in Altersklasse 15 bis 24 JahreHektar
MORC 044--Navelorangen in Altersklasse >= 25 JahreHektar
MORC 045-BlondorangenHektar
MORC 046--Blondorangen in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 047--Blondorangen in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 048--Blondorangen in Altersklasse 15 bis 24 JahreHektar
MORC 049--Blondorangen in Altersklasse >= 25 JahreHektar
MORC 050-BlutorangenHektar
MORC 051--Blutorangen in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 052--Blutorangen in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 053--Blutorangen in Altersklasse 15 bis 24 JahreHektar
MORC 054--Blutorangen in Altersklasse >= 25 JahreHektar
MORC 055-Sonstige Orangen a. n. g.Hektar
MORC 056--Sonstige Orangen in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 057--Sonstige Orangen in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 058--Sonstige Orangen in Altersklasse 15 bis 24 JahreHektar
MORC 059--Sonstige Orangen in Altersklasse >= 25 JahreHektar
Einzelthema: Orangen - Fläche nach Pflanzdichte
Navelorangen
MORC 060--Navelorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/HektarHektar
MORC 061--Navelorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/HektarHektar
MORC 062--Navelorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/HektarHektar
MORC 063--Navelorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/HektarHektar
Blondorangen
MORC 064--Blondorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/HektarHektar
MORC 065--Blondorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/HektarHektar
MORC 066--Blondorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/HektarHektar
MORC 067--Blondorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/HektarHektar
Blutorangen
MORC 068--Blutorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/HektarHektar
MORC 069--Blutorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/HektarHektar
MORC 070--Blutorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/HektarHektar
MORC 071--Blutorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/HektarHektar
Sonstige Orangen a. n. g.
MORC 072--Sonstige Orangen in Dichteklasse < 250 Bäume/HektarHektar
MORC 073--Sonstige Orangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/HektarHektar
MORC 074--Sonstige Orangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/HektarHektar
MORC 075--Sonstige Orangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/HektarHektar
Einzelthema: Kleine Zitrusfrüchte - Fläche nach Alter der Anlagen
MORC 076-SatsumasHektar
MORC 077--Satsumas in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 078--Satsumas in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 079--Satsumas in Altersklasse 15 bis 24 JahreHektar
MORC 080--Satsumas in Altersklasse >= 25 JahreHektar
MORC 081-ClementinenHektar
MORC 082--Clementinen in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 083--Clementinen in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 084--Clementinen in Altersklasse 15 bis 24 JahreHektar
MORC 085--Clementinen in Altersklasse >= 25 JahreHektar
MORC 086-Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) a. n. g.Hektar
MORC 087--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 088--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 089--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse 15 bis 24 JahreHektar
MORC 090--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse >= 25 JahreHektar
Einzelthema: Kleine Zitrusfrüchte - Fläche nach Pflanzdichte
Satsumas
MORC 091--Satsumas in Dichteklasse < 250 Bäume/HektarHektar
MORC 092--Satsumas in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/HektarHektar
MORC 093--Satsumas in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/HektarHektar
MORC 094--Satsumas in Dichteklasse >= 750 Bäume/HektarHektar
Clementinen
MORC 095--Clementinen in Dichteklasse < 250 Bäume/HektarHektar
MORC 096--Clementinen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/HektarHektar
MORC 097--Clementinen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/HektarHektar
MORC 098--Clementinen in Dichteklasse >= 750 Bäume/HektarHektar
Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) a. n. g.
MORC 099--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse < 250 Bäume/HektarHektar
MORC 100--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/HektarHektar
MORC 101--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/HektarHektar
MORC 102--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse >= 750 Bäume/HektarHektar
Einzelthema: Zitronen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 103-ZitronenHektar
MORC 104--Zitronen in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 105--Zitronen in Altersklasse 5 bis 14 JahreHektar
MORC 106--Zitronen in Altersklasse 15 bis 24 JahreHektar
MORC 107--Zitronen in Altersklasse >= 25 JahreHektar
Einzelthema: Zitronen - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 108--Zitronen in Dichteklasse < 250 Bäume/HektarHektar
MORC 109--Zitronen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/HektarHektar
MORC 110--Zitronen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/HektarHektar
MORC 111--Zitronen in Dichteklasse >= 750 Bäume/HektarHektar
Themenbereich: Oliven
Einzelthema: Oliven - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 112-TafelolivenHektar
MORC 113--Tafeloliven in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 114--Tafeloliven in Altersklasse 5 bis 11 JahreHektar
MORC 115--Tafeloliven in Altersklasse 12 bis 49 JahreHektar
MORC 116--Tafeloliven in Altersklasse >= 50 JahreHektar
MORC 117-Oliven zur ÖlherstellungHektar
MORC 118--Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse < 5 JahreHektar
MORC 119--Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 5 bis 11 JahreHektar
MORC 120--Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 12 bis 49 JahreHektar
MORC 121--Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse >= 50 JahreHektar
Einzelthema: Oliven - Fläche nach Pflanzdichte
Tafeloliven
MORC 122--Tafeloliven in Dichteklasse < 140 Bäume/HektarHektar
MORC 123--Tafeloliven in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/HektarHektar
MORC 124--Tafeloliven in Dichteklasse >= 400 Bäume/HektarHektar
Oliven zur Ölherstellung
MORC 125--Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse < 140 Bäume/HektarHektar
MORC 126--Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/HektarHektar
MORC 127--Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 400 bis 699 Bäume/HektarHektar
MORC 128Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 700 bis 1499 Bäume/HektarHektar
MORC 129Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse >= 1.500 Bäume/HektarHektar
Themenbereich: Tafeltrauben und Rosinen
Einzelthema: Tafeltrauben - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 130-TafeltraubenHektar
MORC 131--Tafeltrauben in Altersklasse < 3 JahreHektar
MORC 132--Tafeltrauben in Altersklasse 3 bis 9 JahreHektar
MORC 133--Tafeltrauben in Altersklasse 10 bis 19 JahreHektar
MORC 134--Tafeltrauben in Altersklasse 20 bis 49 JahreHektar
MORC 135--Tafeltrauben in Altersklasse >= 50 JahreHektar
Einzelthema: Tafeltrauben - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 136--Tafeltrauben in Dichteklasse < 1.000 Reben/HektarHektar
MORC 137--Tafeltrauben in Dichteklasse 1.000 bis 1.499 Reben/HektarHektar
MORC 138--Tafeltrauben in Dichteklasse >= 1.500 Reben/HektarHektar
Einzelthema: Trauben für Rosinen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 139-Trauben für RosinenHektar
MORC 140--Trauben für Rosinen in Altersklasse < 3 JahreHektar
MORC 141--Trauben für Rosinen in Altersklasse 3 bis 9 JahreHektar
MORC 142--Trauben für Rosinen in Altersklasse 10 bis 19 JahreHektar
MORC 143--Trauben für Rosinen in Altersklasse 20 bis 49 JahreHektar
MORC 144--Trauben für Rosinen in Altersklasse >= 50 JahreHektar
Einzelthema: Trauben für Rosinen - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 145--Trauben für Rosinen in Dichteklasse < 1.000 Reben/HektarHektar
MORC 146--Trauben für Rosinen in Dichteklasse 1.000 bis 1.499 Reben/HektarHektar
MORC 147--Trauben für Rosinen in Dichteklasse >= 1.500 Reben/HektarHektar

.

Beschreibung der in Anhang II dieser Verordnung für die Moduldaten zu verwendenden VariablenAnhang III

Modul 1 - Arbeitskräfte und ausserbetriebliche Erwerbstätigkeiten

Beschreibung der Arbeitskräftevariablen
Für Variablen zu den Arbeitskräften legt jeder Mitgliedstaat einen 12-Monatsbezugszeitraum fest, der an einem Stichtag innerhalb des Referenzjahres endet.
Inhaber

Der Inhaber ist die natürliche Person (oder die ausgewählte natürliche Person im Falle eines Gruppenbetriebs), für deren Rechnung und in deren Namen der Betrieb bewirtschaftet wird und die rechtlich und wirtschaftlich für den Betrieb verantwortlich ist. Ist der Inhaber eine juristische Person, werden die Daten für den Inhaber nicht erfasst.
Landwirtschaftliche Arbeiten werden in Anhang I - I. ALLGEMEINE VARIABLEN definiert.

Themenbereich: Verwaltung des landwirtschaftlichen Betriebes
Einzelthemen: Inhaber und Geschlechterverhältnis
MLFO 001-Geschlecht des Inhabers
Geschlecht des Inhabers
M - männlich
F - weiblich
MLFO 002-Geburtsjahr
Geburtsjahr des Inhabers
Einzelthema: Arbeitsleistung
MLFO 003-Landwirtschaftliche Arbeiten des Inhabers im landwirtschaftlichen Betrieb
Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten landwirtschaftlicher Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb für den Inhaber, außer Hausarbeit
Einzelthema: Sicherheitsmaßnahmen, darunter Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb
MLFO 004-Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb
Im Betrieb wurde eine Arbeitsplatzrisikobewertung zur Verringerung arbeitsbedingter Risiken durchgeführt, was zu einer schriftlichen Aufzeichnung geführt hat (z.B."Betriebssicherheitsplan").
Themenbereich: Familienarbeitskräfte
Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der mitarbeitenden Personen und Geschlechterverhältnis
Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende Familienangehörige

Diese Position betrifft nur alleinige Betriebsinhaber, weil bei Gruppenbetrieben und juristischen Personen davon ausgegangen wird, dass sie keine Familienarbeitskräfte haben.
Zu den Familienangehörigen, die landwirtschaftliche Arbeiten (ohne Hausarbeit) verrichten, gehören der Ehepartner oder anerkannte Lebenspartner, Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie sowie die Geschwister des Betriebsinhabers oder seines Ehepartners oder anerkannten Lebenspartners in Betrieben mit alleinigem Inhaber. Falls relevant, umfasst dies den Betriebsleiter, der ein Familienmitglied der Familie des Inhabers ist.

MLFO 005-Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende männliche Familienangehörige
Zahl der männlichen Familienangehörigen je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten
MLFO 006-Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende weibliche Familienangehörige
Zahl der weiblichen Familienangehörigen je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten
Themenbereich: Nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte
Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der Beschäftigten und Geschlechterverhältnis
Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
Unter regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitskräften versteht man Personen, die nicht Inhaber und nicht Familienangehörige sind sowie in den letzten 12 Monaten vor dem Stichtag der Erhebung jede Woche landwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb verrichtet haben - unabhängig von der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit und unabhängig davon, ob sie dafür ein Entgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlungen in Naturalien) erhalten haben. Dazu gehören auch Personen, denen es aus folgenden Gründen nicht möglich war, den gesamten Zeitraum über zu arbeiten:
  1. besondere Produktionsbedingungen in spezialisiertem landwirtschaftlichem Betrieb oder
  2. Abwesenheit wegen Urlaub, Militärdienst, Krankheit, Unfall oder Tod oder
  3. Eintritt in den Betrieb oder Ausscheiden aus dem landwirtschaftlichen Betrieb oder
  4. vollständiger Arbeitsausfall im Betrieb durch höhere Gewalt (Überschwemmung, Brand usw.).
MLFO 007--Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, männlich
Zahl der männlichen familienfremden Arbeitskräfte je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten
MLFO 008--Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, weiblich
Zahl der weiblichen familienfremden Arbeitskräfte je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten
Einzelthema: Unregelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte
Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte bezieht sich auf Arbeitskräfte, die während der letzten 12 Monate vor dem Stichtag der Erhebung aus anderen als den unter "Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte" genannten Gründen nicht jede Woche im landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet haben.
Unter Arbeitstage der unregelmäßig beschäftigten familienfremden Arbeitskräfte ist die normale tägliche Arbeitszeit einer mit landwirtschaftlichen Arbeiten vollbeschäftigten Arbeitskraft zu verstehen, der ein Arbeitsentgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlungen in Naturalien) für einen vollen Arbeitstag gezahlt wird. Urlaubs- und Krankheitszeiten gelten nicht als Arbeitszeiten.
MLFO 009-Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte: männlich und weiblich
Gesamtzahl der vollen Arbeitstage von unregelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Arbeitskräften
Einzelthema: Arbeitsleistung durch Auftragnehmer
MLFO 010-Nicht direkt vom landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte und nicht in den vorherigen Kategorien enthaltene Personen
Gesamtzahl der vollen Arbeitstage im landwirtschaftlichen Betrieb von nicht direkt im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen (z.B. von Dritten beschäftigte Unterauftragnehmer)
Themenbereich: Unmittelbar mit dem landwirtschaftlichen Betrieb in Verbindung stehende sonstige Erwerbstätigkeiten

Angaben zu sonstigen Erwerbstätigkeiten werden erfasst für:

  1. den Inhaber von Betrieben mit alleinigem Inhaber und Gruppenbetriebe,
  2. die Familienangehörigen in Betrieben mit alleinigem Inhaber
    und im Falle von direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten auch für
  3. regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte.

Für Betriebsinhaber, die juristische Personen sind, werden keine Angaben zu sonstigen Erwerbstätigkeiten erfasst.
Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten beziehen sich auf sonstige Erwerbstätigkeiten:

  1. im landwirtschaftlichen Betrieb oder
  2. außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs.

Sonstige direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten sind Tätigkeiten, bei denen entweder die Betriebsmittel (Grund und Boden, Gebäude, Maschinen usw.) oder die Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden. Nichtlandwirtschaftliche und landwirtschaftliche Arbeiten für andere landwirtschaftliche Betriebe sind eingeschlossen. Reine Finanzinvestitionen sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Verpachtung von Grund und Boden für verschiedene Tätigkeiten ohne weitere Beteiligung an diesen Tätigkeiten.

Einzelthema: Arten von Tätigkeiten
MLFO 011-Bereitstellung von Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsleistungen
Vorhandensein von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsdienstleistungen stehen, und/oder wirtschaftliche Tätigkeiten mit sozialem Bezug, bei denen entweder die Betriebsmittel oder die primären Erzeugnisse des Betriebs verwendet werden
MLFO 012-Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten
Vorhandensein von Tätigkeiten im Bereich Fremdenverkehr, Beherbergung, Führung von Touristen und sonstigen Gruppen durch den Betrieb, Sport- und Freizeittätigkeiten usw., bei denen Grund und Boden, Gebäude oder sonstige Betriebsmittel des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden
MLFO 013-Handwerk
Herstellung handwerklicher Erzeugnisse, im landwirtschaftlichen Betrieb entweder vom Inhaber oder von den Familienangehörigen oder den familienfremden Arbeitskräften hergestellt, unabhängig davon, wie die Erzeugnisse verkauft werden
MLFO 014-Verarbeitung von Agrarerzeugnissen
Jegliche Verarbeitung eines landwirtschaftlichen Grunderzeugnisses zu einem verarbeiteten Nebenerzeugnis im landwirtschaftlichen Betrieb, unabhängig davon, ob der Rohstoff im Betrieb erzeugt oder von außerhalb zugekauft wurde
MLFO 015-Erzeugung von erneuerbarer Energie
Erzeugung von erneuerbarer Energie für Vermarktungszwecke, einschließlich Biogas, Biokraftstoffe oder Strom, in Windturbinen oder sonstigen Einrichtungen oder aus landwirtschaftlichen Rohstoffen. Nur für den Eigenverbrauch des landwirtschaftlichen Betriebs erzeugte erneuerbare Energie wird nicht erfasst.
MLFO 016-Holzverarbeitung
Verarbeitung von Rohholz im landwirtschaftlichen Betrieb für Vermarktungszwecke (Sägen von Nutzholz usw.)
MLFO 017-Aquakultur
Erzeugung von Fischen, Flusskrebsen usw. im landwirtschaftlichen Betrieb. Reine Fischfangtätigkeiten sind ausgeschlossen.
Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des landwirtschaftlichen Betriebs)
Vertragliche Arbeiten unter Einsatz von Geräten des Betriebs, wobei zwischen Arbeiten innerhalb und außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors unterschieden wird
MLFO 018--Landwirtschaftliche vertragliche Arbeiten
Vorhandensein landwirtschaftlicher Arbeiten innerhalb des landwirtschaftlichen Sektors
MLFO 019--Nichtlandwirtschaftliche vertragliche Arbeiten
Vorhandensein von Arbeiten außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors (z.B. Schneeräumen, Transporttätigkeiten, Landschaftspflege, landwirtschaftliche und umweltbezogene Dienstleistungen)
MLFO 020-Forstwirtschaft
Vorhandensein forstwirtschaftlicher Arbeiten unter Einsatz sowohl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte als auch der im Allgemeinen für landwirtschaftliche Zwecke verwendeten Maschinen und Einrichtungen des landwirtschaftlichen Betriebs
MLFO 021-Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten a. n. g.
Vorhandensein anderweitig nicht genannter sonstiger Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind
Einzelthema: Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb
MLFO 022-Prozentualer Anteil sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten an der Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs
Prozentklasse sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten in Bezug auf die Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Anteil der sonstigen Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem Betrieb verbunden sind, wird geschätzt als Anteil der direkt mit dem Umsatz des landwirtschaftlichen Betriebs verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten am Gesamtumsatz des landwirtschaftlichen Betriebs und der Direktzahlungen für diesen Betrieb gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften.
bild
Einzelthema: Arbeitsleistung
Diese Position gilt für:
  1. den Inhaber von Betrieben mit alleinigem Inhaber und Gruppenbetriebe
  2. die Familienangehörigen in Betrieben mit alleinigem Inhaber und
  3. regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Personen.

Für Betriebsinhaber, die juristische Personen sind, werden keine Angaben erfasst.

MLFO 023-Inhaber mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten
Der Inhaber von Betrieben mit alleinigem Inhaber oder Gruppenbetrieb übt sonstige direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten aus:
M - Haupttätigkeit
S - Nebentätigkeit
N - keine Beteiligung
Die Tätigkeiten können im landwirtschaftlichen Betrieb selbst (nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb) oder außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs durchgeführt werden.
MLFO 024-Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit
Zahl der Familienmitglieder, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit nachgehen
MLFO 025-Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit
Zahl der Familienmitglieder, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit nachgehen
MLFO 026-Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit
Zahl der familienfremden Personen, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten in Betrieben mit alleinigem Inhaber oder in Gruppenbetrieben als Haupttätigkeit nachgehen
MLFO 027-Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit
Zahl der familienfremden Personen, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten in Betrieben mit alleinigem Inhaber oder in Gruppenbetrieben als Haupttätigkeit nachgehen
Themenbereich: Nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten

Bezieht sich auf nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb und Tätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die gegen ein Entgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlung in Naturalien) durchgeführt werden, ausgenommen:

  1. die landwirtschaftlichen Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb und
  2. direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten des Inhabers.

Nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten beziehen sich auf sonstige Erwerbstätigkeiten:

  1. im landwirtschaftlichen Betrieb (nichtlandwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb) oder
  2. außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs.
Einzelthema: Arbeitsleistung
MLFO 028-Alleiniger Inhaber, der auch Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs mit alleinigem Inhaber ist, mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten
Der Inhaber übt nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten aus:
M - Haupttätigkeit
S - Nebentätigkeit
N - keine Beteiligung
Die Tätigkeiten können im landwirtschaftlichen Betrieb selbst (nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb) oder außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs durchgeführt werden.
MLFO 029-Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit
Zahl der Familienmitglieder, die nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit nachgehen
MLFO 030-Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit
Zahl der Familienmitglieder, die nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit nachgehen

Modul 2 - Ländliche Entwicklung

Beschreibung der Variablen zur ländlichen Entwicklung
Für Variablen zu Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, die auf einzelbetrieblicher Ebene umgesetzt werden, gilt als Bezugszeitraum der Dreijahreszeitraum, der am 31. Dezember des Referenzjahres endet.
Themenbereich: An Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung beteiligte Betriebe
Der landwirtschaftliche Betrieb hat in den letzten drei Jahren von den Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung profitiert, wie in Titel III Kapitel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 festgelegt, im Einklang mit bestimmten Standards und Vorschriften neuerer Rechtsvorschriften und unabhängig davon, ob die Zahlung im Bezugszeitraum erfolgte, solange über die Zuteilung der Maßnahme positiv entschieden wurde (z.B. wenn der Antrag auf einen Zuschuss angenommen wurde).
MRDV 001-Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 002-Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 003-Investitionen in materielle Vermögenswerte
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 004-Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen
Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und im Fall von Kroatien auch gemäß Artikel 40 jener Verordnung
MRDV 005--Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 006--Existenzgründungsbeihilfe für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 007--Ergänzende nationale Direktzahlungen in Kroatien
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 008-Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
MRDV 009--Agrarumwelt- und Klimamaßnahme
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 010--Waldumwelt- und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 011-Ökologischer Landbau
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 012-Zahlungen in Verbindung mit Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 013-Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 014-Tierschutz
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 015-Risikomanagement
Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

Modul 3 - Bewässerung

Beschreibung der Variablen zur Bewässerung
Für Variablen zur Bewässerung besteht der Bezugszeitraum aus einem 12-monatigen, innerhalb des Referenzjahres auslaufenden Zeitraum, der von den einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Erfassung der zugehörigen Produktionszyklen festzulegen ist.
Mitgliedstaaten, in denen weniger als 2 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewässerbare Fläche darstellt, und ohne NUTS-2-Regionen, in denen wenigstens 5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewässerbare Fläche darstellt, sind von der Durchführung des Moduls zu Bewässerung ausgenommen.
Themenbereich: Bewässerungspraktiken
Einzelthema: Möglichkeit der Bewässerung
MIRR 001-In den letzten 3 Jahren durchschnittlich im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte Fläche
MIRR 002-Insgesamt im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche der während des Bezugszeitraums mindestens einmal bewässerten Kulturen
MIRR 003-Wassermenge
Für die Bewässerung im Bezugszeitraum verwendetes Wasser in Kubikmetern
Einzelthema: Bewässerungsmethoden
MIRR 004-Oberflächenbewässerung
Hektar, die durch Oberflächenbewässerung bewässert werden; bei diesem System wird die Fläche teilweise oder vollständig mit Wasser bedeckt, unabhängig von der Methode (entweder durch Schwerkraft oder durch Pumpen), mit der das Wasser von der Quelle zum Feld transportiert wird. Umfasst manuelle Bewässerung mit Eimern oder Gießkannen. Umfasst auch teilweise gesteuerte Bewässerung (gesteuerte Umleitung von Hochwasser zur Bewässerung von Kulturen (Schwallbewässerung) oder zu entsprechend ausgestatteten Tiefflächen (Methoden zur Steuerung des Wasserhaushalts in Feuchtgebieten und Talgründen im Landesinneren, Überschwemmungsfeldbau)).
MIRR 005-Sprinklerbewässerung
Hektar, die mit Sprinklern (auch als Überkopfberegnungsystem bezeichnet) bewässert werden; bei diesem System transportieren Rohrleitungen unter Druck Wasser, das über Düsen an die Kulturen abgegeben wird, sodass Regenfälle simuliert werden.
MIRR 006-Tröpfchenbewässerung
Hektar mit Tröpfchenbewässerung, einer Methode, bei der das Wasser unter niedrigem Druck über Rohrleitungen nach einem vorgegebenen Muster verteilt und direkt auf den Einzugsbereich der Pflanzenwurzel ausgebracht wird. Umfasst Mikrosprinklerbewässerung und Bubblerbewässerung.
Einzelthema: Wasserquellen

Alle im Betrieb genutzten Bewässerungsquellen. Im Falle intermediärer Quellen nur die primär genutzte Quelle angeben.

Grundwasser ist unterirdisch in Aquiferen gespeichertes Wasser und wird gewöhnlich aus Brunnen gepumpt.
Oberflächenwasser ist Wasser auf der Erdoberfläche, z.B. in Flüssen, Strömen, Teichen, Seen, Feuchtgebieten oder Ozeanen.

MIRR 007-Grundwasser im Betrieb
Die Grundwasserquelle befindet sich im Betrieb.
MIRR 008-Oberflächenwasser im Betrieb und außerhalb des Betriebs
Die Wasserquelle ist Oberflächenwasser, unabhängig davon, ob sie sich im Betrieb oder außerhalb des Betriebs befindet.
MIRR 009-Wasser außerhalb des Betriebs aus Wasserversorgungsnetzen
Das Wasser wird aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz entnommen.
MIRR 010Behandeltes Abwasser
Das Wasser wurde einer Abwasserbehandlung unterzogen.
MIRR 011-Sonstige Quellen
Sonstige für die Bewässerung im Betrieb genutzte Wasserquellen (z.B. gesammeltes Regenwasser) a. n. g.
MIRR 012Zahlungsbedingungen für Bewässerungswasser
Nur eine der folgenden Kategorien auswählen:
  • Für Wasser wurde nicht bezahlt.
  • Es wurde eine auf der bewässerten Fläche basierende Gebühr bezahlt.
  • Es wurde eine auf der Wassermenge basierende Gebühr bezahlt.
  • Sonstige Zahlungsmodalität a. n. g.
Einzelthema: Technische Parameter der Bewässerungsvorrichtungen
MIRR 013Reservoirs
Der Betrieb verfügt über ein während des Bezugszeitraums genutztes Wasserreservoir.
MIRR 014Status der Instandhaltung des Bewässerungssystems
In den vergangenen drei Jahren hat der Betrieb
  • keine Arbeiten zur Instandhaltung des Bewässerungssystems oder des Leitungsnetzes durchgeführt
  • nur regelmäßige jährliche Arbeiten zur Instandhaltung des Bewässerungssystems (einschließlich des Leitungsnetzes) durchgeführt
  • größere Reparaturen oder Sanierungen des Bewässerungssystems (einschließlich des Leitungsnetzes) durchgeführt
MIRR 015Pumpstation
Der Betrieb verfügt über eine Pumpstation, unabhängig davon, ob es sich um eine (oberirdische) Zentrifugalpumpe, eine Tiefbrunnen-Turbinen-Pumpe, eine Tauchpumpe, eine Propellerpumpe oder eine sonstige Pumpe a. n. g. handelt.
MIRR 016-Wassermesssystem
Nur eine der folgenden Kategorien auswählen:
- Messwehr oder Messrinne (manuelle Ablesung) - Automatisches System
- Beides
- Keines
MIRR 017-Bewässerungsregler
Nur eine der folgenden Kategorien auswählen:
- Manuell
- Automatisch
- Präzisionsbewässerung (mit oder ohne Bodenfeuchtigkeitssensoren) - Kombinierte Methoden
- Keine
MIRR 018-Fertigationssystem
Vorhandensein eines Fertigationssystems im Betrieb zur Zuführung von Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln in das Bewässerungssystem
Themenbereich: Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bewässerte Kulturen
Bewässerte Fläche (im Freiland) in den vorangegangenen 12 Monaten. Bezieht sich auf die durch MIRR004, MIRR005 und MIRR006 abgedeckten Bewässerungsmethoden.
Einzelthema: Getreide zur Körnergewinnung
MIRR 019-Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) ohne Körnermais, Corn-Cob-Mix und Reis
Hektar mit bewässertem Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) ohne Körnermais, Corn-Cob-Mix und Reis
MIRR 020-Körnermais und Corn-Cob-Mix
Hektar mit bewässertem Körnermais und Corn-Cob-Mix
Einzelthema: Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung
MIRR 021-Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten) Hektar mit bewässerten Hülsenfrüchten und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)
Einzelthema: Hackfrüchte
MIRR 022-Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/-erdäpfel)
Hektar mit bewässerten Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/-erdäpfel)
MIRR 023-Zuckerrüben (ohne Saatgut)
Hektar mit bewässerten Zuckerrüben (ohne Saatgut)
Einzelthema: Handelsgewächse
MIRR 024-Raps und Rübsen zur Körnergewinnung
Hektar mit bewässertem Raps und bewässerten Rübsen zur Körnergewinnung
MIRR 025-Sonnenblumenkerne
Hektar mit bewässerten Sonnenblumenkernen
MIRR 026-Faserpflanzen
Hektar mit bewässerten Faserpflanzen
Einzelthema: Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland
MIRR 027Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland
Hektar mit bewässerten Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland
Einzelthema: Sonstige Kulturen auf dem Ackerland
MIRR 028-Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen
Hektar mit bewässertem Frischgemüse (einschließlich Melonen) und bewässerten Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen
MIRR 029-Sonstige bewässerte Kulturen auf Ackerflächen im Freiland
Hektar mit sonstigen bewässerten Kulturen auf Ackerflächen im Freiland
Einzelthema: Dauergrünland
MIRR 030-Dauergrünland
Hektar mit bewässertem Dauergrünland
Einzelthema: Dauerkulturen
MIRR 031-Baum- und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)
Hektar mit bewässertem Baum- und Beerenobst, bewässerten Nüssen (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)
MIRR 032-Zitrusfrüchte
Hektar mit bewässerten Zitrusfrüchten
MIRR 033Oliven
Hektar mit bewässerten Oliven
MIRR 034Rebanlagen
Hektar mit bewässerten Rebanlagen

Modul 4 - Bodenbewirtschaftungspraktiken

Beschreibung der Variablen zu den Bodenbewirtschaftungspraktiken
Für Variablen zu den Bodenbewirtschaftungspraktiken besteht der Bezugszeitraum aus einem 12-monatigen, innerhalb des Referenzjahres auslaufenden Zeitraum, der von den einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Erfassung der zugehörigen Produktionszyklen festzulegen ist.
Themenbereich: Bodenbewirtschaftungspraktiken auf dem Freiland
MSMP 001Trockenlegung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb
Hektar mit landwirtschaftlich genutzten Flächen des landwirtschaftlichen Betriebes, auf denen Trockenlegung, die künstliche Ableitung von überschüssigem Oberflächen- oder Grundwasser zur Verhinderung von Überflutungen, mittels oberirdischer oder unterirdischer Leitungen erfolgt. Umfasst nicht den natürlichen Abfluss von überschüssigem Wasser in Seen, Sümpfe und Flüsse.
Einzelthema: Bodenbearbeitungsverfahren
MSMP 002-Herkömmliche Bodenbearbeitung
Hektar mit Ackerflächen, die einer herkömmlichen Bodenbearbeitung unterzogen werden, bei der der Boden gewendet wird und Ernterückstände eingearbeitet werden
MSMP 003-Konservierende Bodenbearbeitung
Hektar mit Ackerflächen, die einer konservierenden Bodenbearbeitung unterzogen werden, bei der der Boden nicht gewendet wird. Normalerweise wird ein Teil der Pflanzenrückstände nicht eingearbeitet.
MSMP 004-Nullbodenbearbeitung
Hektar mit Ackerflächen, die zwischen Ernte und Aussaat keiner Bodenbearbeitung unterzogen werden.
Einzelthema: Bodenbedeckung der landwirtschaftlichen Fläche
MSMP 005-Bodenbedeckung: normale Winterkultur
Hektar mit Ackerflächen, auf denen im Herbst Kulturen ausgesät werden, die im Winter wachsen.
MSMP 006-Bodenbedeckung: Zwischenfrüchte, Zwischenkulturen oder bodenbedeckende Kulturen auf Ackerland
Hektar mit Ackerflächen, auf denen Pflanzen speziell zum Management von Erosion, Fruchtbarkeit, Bodenqualität, Wasser, Unkraut, Schädlingen, Krankheiten, Biodiversität und Wildfauna zwischen Ernte und Aussaat im Winter oder in Zeiten, in denen die Flächen andernfalls vegetationslos wären, ausgesät werden.
MSMP 007-Bodenbedeckung: Pflanzenrückstände und/oder Mulch
Hektar mit Ackerflächen, die im Winter mit den Pflanzenrückständen und den Stoppeln der vorangegangenen Anbauzeit bedeckt sind und/oder Flächen, die mit Mulch (lose Bedeckung mit natürlichem Material wie Einstreu, Grasschnitt, Stroh, Blattwerk, Schnittabfällen, Rinde oder Sägespänen bzw. künstlichem Material wie Papier oder synthetischen Fasern) bedeckt sind.
MSMP 008Bodenbedeckung: vegetationsloser Boden nach der Hauptkultur
Hektar mit Ackerflächen, die nach der Ernte gepflügt oder auf andere Weise bearbeitet werden und den Winter über weder eingesät noch mit Pflanzenrückständen bedeckt sind, sondern bis zur Voraussaat oder Aussaat vegetationslos bleiben.
Einzelthema: Fruchtfolge auf Ackerland
MSMP 009-Anteil des Ackerlandes mit Fruchtfolge
Prozentualer Anteil des Ackerlands mit Fruchtfolge an der gesamten Ackerfläche
Einzelthema: Ökologische Vorrangflächen
Bezieht sich auf die im Umweltinteresse genutzten Flächen gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften.
MSMP 010-Terrassen
Hektar mit Terrassen
MSMP 011-Feldränder oder Pufferstreifen
Hektar mit Feldrändern oder Pufferstreifen
MSMP 012-Lineare Elemente: Hecken und Baumreihen
Hektar mit Hecken und Baumreihen
MSMP 013-Lineare Elemente: Steinmauern
Hektar mit Steinmauern
MSMP 014-Agroforstwirtschaft
Hektar mit Agroforstwirtschaft

Modul 5 - Maschinen und Einrichtungen

Beschreibung der Variablen zu Maschinen und Einrichtungen
Für Variablen zu Maschinen und Einrichtungen legt jeder Mitgliedstaat einen gemeinsamen Stichtag innerhalb des Referenzjahres fest.
Themenbereich: Maschinen
Einzelthema: Interneteinrichtungen
MMEQ 001-Zugang zum Internet
Der Betrieb hat Zugang zum Internet.
MMEQ 002-Nutzung von Management-Informationssystemen
Der Betrieb nutzt Management-Informationssysteme als Instrument zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung entweder auf einem eigenen Computer oder über ein Online-System. Umfasst (ist aber nicht beschränkt auf) Instrumente wie ein digitales Feldbuch oder ein digitales Herdbuch.
Einzelthema: Grundausstattung mit Maschinen
Bezieht sich auf Maschinen im Eigentum des Betriebsinhabers oder des Betriebs, einer landwirtschaftlichen Genossenschaft bzw. auf Maschinen von Maschinenparks oder Maschinen eines Auftragnehmers (mit oder ohne Bediener). Umfasst nicht Maschinen, die im Referenzjahr nicht verwendet wurden.
Eigene Maschinen
Bezieht sich auf Maschinen im Eigentum des Betriebsinhabers oder des Betriebs, die vom landwirtschaftlichen Betrieb in den 12 Monaten vor dem Stichtag der Erhebung genutzt wurden und die alleiniges Eigentum des landwirtschaftlichen Betriebs am Stichtag der Erhebung sind.
Umfasst weder Maschinen, die kurzfristig - z.B. stunden- oder tageweise - gemietet werden, noch Maschinen im Eigentum von landwirtschaftlichen Genossenschaften, noch Maschinen von Maschinenparks oder Auftragnehmern.
MMEQ 003Anzahl der Zugmaschinen <= 40 kW im Eigentum des Betriebs
MMEQ 004Anzahl der Zugmaschinen > 40 kW und <= 60 kW im Eigentum des Betriebs
MMEQ 005Anzahl der Zugmaschinen > 60 kW und <= 100 kW im Eigentum des Betriebs
MMEQ 006Anzahl der Zugmaschinen > 100 kW im Eigentum des Betriebs
MMEQ 007--Maschinen zur Bodenbearbeitung
Der Betrieb besitzt Maschinen zur Bodenbearbeitung wie
  • Scharpflug
  • Grubber
  • Rotogrubber
  • Tiefgrubber
  • Egge
  • Streifengrubber
  • Cambridgewalze
  • Sonstige
MMEQ 008--Sämaschinen und Pflanzmaschinen
Der Betrieb besitzt Sämaschinen und Pflanzmaschinen wie
  • Drillmaschine
  • Sämaschine
  • Pflanzmaschine
  • Sonstige
MMEQ 009--Streuer, Pulverstreuer oder Spritz- und Sprühgeräte für Düngemittel
Der Betrieb besitzt Streuer, Pulverstreuer oder Spritz- und Sprühgeräte (Flugzeuge und Drohnen ausgenommen) zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger oder Düngemitteln wie
  • Streuer zur Ausbringung fester Mineraldünger
  • Streuer/Zentrifugalstreuer zur Ausbringung festen Wirtschaftsdüngers
  • Streuer zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger/Gülle (Schleppschlauch) - Streuer zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger/Gülle (Schleppschuh) - Düngelanze für Wirtschaftsdünger (flacher/offener Schlitz) - Düngelanze für Wirtschaftsdünger (tiefer/geschlossener Schlitz) - Niederdruckspritzen
  • Hochdruckspritzen
  • Sonstige
MMEQ 010--Anwendungsgeräte für Pflanzenschutzmittel
Der Betrieb besitzt eines oder mehrere der folgenden Geräte (Flugzeuge und Drohnen ausgenommen) zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wie
  • mit abdriftmindernden Düsen versehene horizontale Spritz- oder Sprühgestänge
  • nicht mit abdriftmindernden Düsen versehene horizontale Spritz- oder Sprühgestänge
  • Spritz- oder Sprühgeräte für Obstanlagen, Rebanlagen oder andere Dauerkulturen
  • Sonstige
MMEQ 011---Sind die horizontalen Spritz- oder Sprühgestänge und die Spritz- oder Sprühgeräte für Obstanlagen, Rebanlagen oder andere Dauerkulturen, die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bezugszeitraum verwendet werden, mit abdriftmindernden Düsen ausgestattet?
  • Ja, alle sind damit ausgestattet
  • Nein, nur einige sind damit ausgestattet
  • Nein, kein Gestänge bzw. Gerät ist damit ausgestattet
MMEQ 012--Mähdrescher
Der Betrieb besitzt Mähdrescher.
MMEQ 013--Andere vollmechanisierte Erntegeräte
Der Betrieb besitzt andere voll mechanisierte Erntegeräte wie
  • Baumwoll-Pflückmaschine
  • Kartoffelerntemaschine
  • Karottenerntemaschine
  • Zuckerrübenerntemaschine
  • Gemüseerntemaschinen (für Erbsen, Bohnen usw.)
  • Pflückplattformen
  • Feldhäcksler mit Mähvorrichtung oder Mähhäcksler
  • Feldpresse
  • Traubenerntemaschine
  • Olivenerntemaschine
Von mehreren Betrieben benutzte Maschinen
Bezieht sich auf Motorfahrzeuge und Maschinen, die vom landwirtschaftlichen Betrieb in den 12 Monaten vor dem Stichtag der Erhebung benutzt wurden, sich aber im Besitz eines anderen landwirtschaftlichen Betriebs (z.B. im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Rahmen eines Maschinenrings), im Besitz einer Genossenschaft, im gemeinschaftlichen Besitz mit anderen landwirtschaftlichen Betrieben oder im Besitz einer Maschinengemeinschaft oder im Besitz eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens befinden.
MMEQ 014--Zugmaschinen
MMEQ 015--Kultivatoren, Pflüge, Sämaschinen, Pulverstreuer, Spritz- und Sprühgeräte, Geräte zum Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln
MMEQ 016--Mähdrescher
MMEQ 017--Andere vollmechanisierte Erntegeräte
Einzelthema: Anwendung präzisionslandwirtschaftlicher Verfahren
MMEQ 018-Robotik
Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Robotik wie
- selbstfahrende Maschinen
- Beerenpflückroboter
- Auf der Positionsbestimmung durch Echtzeitkinematik basierende Hochpräzisionsgeräte (Genauigkeit 1 cm) - Sonstige
MMEQ 019--Robotik für Pflanzenschutzmittel
Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Geräte, die GPS-Leitsysteme zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nutzen.
MMEQ 020--Reihen-Bespritzung mit Pflanzenschutzmitteln
Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Geräte, die GPS-Leitsysteme zur Reihen-Bespritzung mit Pflanzenschutzmitteln nutzen.
MMEQ 021-Variable Ausbringungstechniken
Der Betrieb wendet variable Ausbringungstechniken für einen oder mehrere der folgenden Zwecke an:
  • Düngung
  • Pflanzenschutz
  • Unkrautbekämpfung
  • Aussaat
  • Pflanzung
  • Sonstige
MMEQ 022-Präzisionsüberwachung von Kulturen
Der Betrieb überwacht Kulturen mithilfe einer oder mehrere der folgenden Technologien:
  • Wetterstationen
  • Digitale Kartierung (Kartierung der Bodenqualität, Ertragskartierung, NDVI-Kartierung) - Bodenscanning
  • Sensoren zum Ertragsmonitoring
  • Sonstige
MMEQ 023-Bodenanalyse
Der Betrieb entnahm im Bezugszeitraum Bodenproben für Analysezwecke.
Einzelthema: Maschinen zur Viehhaltung
MMEQ 024Überwachung von Tierschutz und Tiergesundheit
Der Betrieb überwacht Tierbestände mithilfe einer oder mehrerer der folgenden Technologien:
  • Kameraüberwachung
  • Geräuschüberwachung
  • Warnsysteme
  • Aktivitätssensoren
  • Tracking von Tieren
  • Überwachung der Tiergesundheit (z.B. Temperatur, Gewicht, Lahmen oder Mastitis) - Fütterungsaufzeichnung
  • Tränkungsaufzeichnung
  • Sonstige
MMEQ 025-Mahl- und Mischgerät für die Fütterung
Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Mahl- und Mischgeräte für die Fütterung.
MMEQ 026Automatische Fütterungssysteme
Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt automatische Fütterungssysteme.
MMEQ 027-Automatische Regulierung des Stallklimas
Der Betrieb nutzt eine automatische Regulierung des Stallklimas.
MMEQ 028-Melkroboter
Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Melkroboter.
Einzelthema: Lagerraum für landwirtschaftliche Erzeugnisse
MMEQ 029-Lager von Saatgut (Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte)
Lagerraum für Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte (Kubikmeter)
MMEQ 030-Lager von Wurzeln, Knollen und Zwiebeln
Der Betrieb verfügt über Lager für Wurzeln, Knollen und Zwiebeln.
MMEQ 031-Lager von Gemüse und Obst
Der Betrieb verfügt über Trockenlager für Obst und Gemüse (Kühllagerung ausgenommen).
MMEQ 032-Kühllagerung
Lagerraum in Kühlvorrichtungen in Kubikmetern (unabhängig davon, ob es sich um Gemüse, Obst, Blumen, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse oder Eier handelt)
Themenbereich: Einrichtungen
Einzelthema: Einrichtungen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie auf landwirtschaftlichen Betrieben
MMEQ 033-Windkraft
Der Betrieb nutzt Windturbinen zur Energieerzeugung.
MMEQ 034-Biomasse
Der Betrieb nutzt Biomasse zur Energieerzeugung.
MMEQ 035--Biogas aus Biomasse
Der Betrieb nutzt Biogas aus Biomasse zur Energieerzeugung.
MMEQ 036-Solarenergie (thermisch)
Der Betrieb nutzt Solarpaneele zur Erzeugung von thermischer Energie.
MMEQ 037-Solarenergie (fotovoltaisch)
Der Betrieb nutzt Solarpaneele zur Erzeugung von fotovoltaischer Energie.
MMEQ 038-Wasserkraft
Der Betrieb nutzt hydraulische Generatoren zur Energieerzeugung.
MMEQ 039-Sonstige Quellen
Der Betrieb erzeugt erneuerbare Energie aus sonstigen Quellen a. n. g.

Modul 6 - Obstanlagen

Beschreibung der Variablen zu Obstanlagen
Für Flächenvariablen bezieht sich die Flächennutzung auf das Referenzjahr. Bei aufeinanderfolgenden Kulturen desselben Stückes Land bezieht sich die Flächennutzung auf eine Kultur, die im Referenzjahr geerntet wird, unabhängig davon, wann die betreffende Kultur gesät wird.
Mitgliedstaaten, in denen mindestens 1.000 Hektar einer der in den Einzelthemen des Moduls zu "Obstanlagen" im Anhang IV der Verordnung (EU) 2018/1091 genannten einzelnen Kulturen vollständig oder hauptsächlich für den Markt bewirtschaftet werden, müssen das Modul zu Obstanlagen für die jeweilige Kultur durchführen.
Themenbereich: Kernobst
Einzelthema: Äpfel - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 001-Äpfel
Hektar mit Äpfeln
MORC 002--Äpfel in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Äpfeln in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 003--Äpfel in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit Äpfeln in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 004--Äpfel in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
Hektar mit Äpfeln in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
MORC 005--Äpfel in Altersklasse >= 25 Jahre
Hektar mit Äpfeln in Altersklasse >= 25 Jahre
Einzelthema: Äpfel - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 006--Äpfel in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar
Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar
MORC 007--Äpfel in Dichteklasse 400 bis 1.599 Bäume/Hektar
Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse 400 bis 1.599 Bäume/Hektar
MORC 008--Äpfel in Dichteklasse 1.600 bis 3.199 Bäume/Hektar
Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse 1.600 bis 3.199 Bäume/Hektar
MORC 009--Äpfel in Dichteklasse >= 3.200 Bäume/Hektar
Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse >= 3.200 Bäume/Hektar
Einzelthema: Birnen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 010-Birnen
Hektar mit Birnen
MORC 011--Birnen in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Birnen in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 012--Birnen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit Birnen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 013--Birnen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
Hektar mit Birnen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
MORC 014--Birnen in Altersklasse >= 25 Jahre
Hektar mit Birnen in Altersklasse >= 25 Jahre
Einzelthema: Birnen - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 015--Birnen in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar
Hektar mit Birnen in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar
MORC 016--Birnen in Dichteklasse 400 bis 1.599 Bäume/Hektar
Hektar mit Birnen in Dichteklasse 400 bis 1.599 Bäume/Hektar
MORC 017--Birnen in Dichteklasse 1.600 bis 3.199 Bäume/Hektar
Hektar mit Birnen in Dichteklasse 1.600 bis 3.199 Bäume/Hektar
MORC 018--Birnen in Dichteklasse >= 3.200 Bäume/Hektar
Hektar mit Birnen in Dichteklasse >= 3.200 Bäume/Hektar
Themenbereich: Steinobst
Einzelthema: Pfirsiche - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 019-Pfirsiche
Hektar mit Pfirsichen
MORC 020--Pfirsiche in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Pfirsichen in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 021--Pfirsiche in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit Pfirsichen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 022--Pfirsiche in Altersklasse >= 15 Jahre
Hektar mit Pfirsichen in Altersklasse >= 15 Jahre
Einzelthema: Pfirsiche - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 023--Pfirsiche in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar
Hektar mit Pfirsichen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar
MORC 024--Pfirsiche in Dichteklasse 600 bis 1.199 Bäume/Hektar
Hektar mit Pfirsichen in Dichteklasse 600 bis 1.199 Bäume/Hektar
MORC 025--Pfirsiche in Dichteklasse >= 1.200 Bäume/Hektar
Hektar mit Pfirsichen in Dichteklasse >= 1.200 Bäume/Hektar
Einzelthema: Nektarinen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 026-Nektarinen
Hektar mit Nektarinen
MORC 027--Nektarinen in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Nektarinen in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 028--Nektarinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit Nektarinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 029--Nektarinen in Altersklasse >= 15 Jahre
Hektar mit Nektarinen in Altersklasse >= 15 Jahre
Einzelthema: Nektarinen - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 030--Nektarinen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar
Hektar mit Nektarinen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar
MORC 031--Nektarinen in Dichteklasse 600 bis 1.199 Bäume/Hektar
Hektar mit Nektarinen in Dichteklasse 600 bis 1.199 Bäume/Hektar
MORC 032--Nektarinen in Dichteklasse >= 1.200 Bäume/Hektar
Hektar mit Nektarinen in Dichteklasse >= 1.200 Bäume/Hektar
Einzelthema: Aprikosen/Marillen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 033-Aprikosen/Marillen
Hektar mit Aprikosen/Marillen
MORC 034--Aprikosen/Marillen in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Aprikosen/Marillen in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 035--Aprikosen/Marillen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit Aprikosen/Marillen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 036--Aprikosen/Marillen in Altersklasse >= 15 Jahre
Hektar mit Aprikosen/Marillen in Altersklasse >= 15 Jahre
Einzelthema: Aprikosen/Marillen - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 037--Aprikosen/Marillen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar
Hektar mit Aprikosen/Marillen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar
MORC 038--Aprikosen/Marillen in Dichteklasse 600 bis 1.199 Bäume/Hektar
Hektar mit Aprikosen/Marillen in Dichteklasse 600 bis 1.199 Bäume/Hektar
MORC 039--Aprikosen/Marillen in Dichteklasse >= 1.200 Bäume/Hektar
Hektar mit Aprikosen/Marillen in Dichteklasse >= 1.200 Bäume/Hektar
Themenbereich: Zitrusfrüchte
Einzelthema: Orangen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 040-Navelorangen
Hektar mit Navelorangen
MORC 041--Navelorangen in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Navelorangen in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 042--Navelorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit Navelorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 043--Navelorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
Hektar mit Navelorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
MORC 044--Navelorangen in Altersklasse >= 25 Jahre
Hektar mit Navelorangen in Altersklasse >= 25 Jahre
MORC 045-Blondorangen
Hektar mit Blondorangen
MORC 046--Blondorangen in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Blondorangen in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 047--Blondorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit Blondorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 048--Blondorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
Hektar mit Blondorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
MORC 049--Blondorangen in Altersklasse >= 25 Jahre
Hektar mit Blondorangen in Altersklasse >= 25 Jahre
MORC 050-Blutorangen
Hektar mit Blutorangen
MORC 051--Blutorangen in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Blutorangen in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 052--Blutorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit Blutorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 053--Blutorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
Hektar mit Blutorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
MORC 054--Blutorangen in Altersklasse >= 25 Jahre
Hektar mit Blutorangen in Altersklasse >= 25 Jahre
MORC 055-Sonstige Orangen a. n. g.
Hektar mit sonstigen Orangen a. n. g.
MORC 056--Sonstige Orangen in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit sonstigen Orangen in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 057--Sonstige Orangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit sonstigen Orangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 058--Sonstige Orangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
Hektar mit sonstigen Orangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
MORC 059--Sonstige Orangen in Altersklasse >= 25 Jahre
Hektar mit sonstigen Orangen in Altersklasse >= 25 Jahre
Einzelthema: Orangen - Fläche nach Pflanzdichte
Navelorangen
MORC 060--Navelorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
Hektar mit Navelorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
MORC 061--Navelorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
Hektar mit Navelorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
MORC 062--Navelorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
Hektar mit Navelorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
MORC 063--Navelorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Hektar mit Navelorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Blondorangen
MORC 064--Blondorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
Hektar mit Blondorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
MORC 065--Blondorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
Hektar mit Blondorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
MORC 066--Blondorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
Hektar mit Blondorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
MORC 067--Blondorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Hektar mit Blondorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Blutorangen
MORC 068--Blutorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
Hektar mit Blutorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
MORC 069--Blutorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
Hektar mit Blutorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
MORC 070--Blutorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
Hektar mit Blutorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
MORC 071--Blutorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Hektar mit Blutorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Sonstige Orangen a. n. g.
MORC 072--Sonstige Orangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
Hektar mit sonstigen Orangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
MORC 073--Sonstige Orangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
Hektar mit sonstigen Orangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
MORC 074--Sonstige Orangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
Hektar mit sonstigen Orangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
MORC 075--Sonstige Orangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Hektar mit sonstigen Orangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Einzelthema: Kleine Zitrusfrüchte - Fläche nach Alter der Anlagen
MORC 076-Satsumas
Hektar mit Satsumas
MORC 077--Satsumas in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Satsumas in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 078--Satsumas in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit Satsumas in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 079--Satsumas in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
Hektar mit Satsumas in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
MORC 080--Satsumas in Altersklasse >= 25 Jahre
Hektar mit Satsumas in Altersklasse >= 25 Jahre
MORC 081-Clementinen
Hektar mit Clementinen
MORC 082--Clementinen in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Clementinen in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 083--Clementinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit Clementinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 084--Clementinen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
Hektar mit Clementinen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
MORC 085--Clementinen in Altersklasse >= 25 Jahre
Hektar mit Clementinen in Altersklasse >= 25 Jahre
MORC 086-Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) a. n. g.
Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) a. n. g.
MORC 087--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 088--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 089--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
MORC 090--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse >= 25 Jahre
Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Altersklasse >= 25 Jahre
Einzelthema: Kleine Zitrusfrüchte - Fläche nach Pflanzdichte
Satsumas
MORC 091--Satsumas in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
Hektar mit Satsumas in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
MORC 092--Satsumas in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
Hektar mit Satsumas in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
MORC 093--Satsumas in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
Hektar mit Satsumas in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
MORC 094--Satsumas in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Hektar mit Satsumas in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Clementinen
MORC 095--Clementinen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
Hektar mit Clementinen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
MORC 096--Clementinen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
Hektar mit Clementinen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
MORC 097--Clementinen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
Hektar mit Clementinen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
MORC 098--Clementinen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Hektar mit Clementinen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) a. n. g.
MORC 099--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
MORC 100--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
MORC 101--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
MORC 102--Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Einzelthema: Zitronen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 103-Zitronen
Hektar mit gelben Zitronen und sauren Limetten
MORC 104--Zitronen in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Zitronen in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 105--Zitronen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
Hektar mit Zitronen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre
MORC 106--Zitronen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
Hektar mit Zitronen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre
MORC 107--Zitronen in Altersklasse >= 25 Jahre
Hektar mit Zitronen in Altersklasse >= 25 Jahre
Einzelthema: Zitronen - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 108--Zitronen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
Hektar mit Zitronen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar
MORC 109--Zitronen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
Hektar mit Zitronen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar
MORC 110--Zitronen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
Hektar mit Zitronen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar
MORC 111--Zitronen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Hektar mit Zitronen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar
Themenbereich: Oliven
Einzelthema: Oliven - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 112-Tafeloliven
Hektar mit Tafeloliven
MORC 113--Tafeloliven in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Tafeloliven in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 114--Tafeloliven in Altersklasse 5 bis 11 Jahre
Hektar mit Tafeloliven in Altersklasse 5 bis 11 Jahre
MORC 115--Tafeloliven in Altersklasse 12 bis 49 Jahre
Hektar mit Tafeloliven in Altersklasse 12 bis 49 Jahre
MORC 116--Tafeloliven in Altersklasse >= 50 Jahre
Hektar mit Tafeloliven in Altersklasse >= 50 Jahre
MORC 117-Oliven zur Ölherstellung
Hektar mit Oliven zur Ölherstellung
MORC 118--Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse < 5 Jahre
Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse < 5 Jahre
MORC 119--Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 5 bis 11 Jahre
Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 5 bis 11 Jahre
MORC 120--Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 12 bis 49 Jahre
Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 12 bis 49 Jahre
MORC 121--Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse >= 50 Jahre
Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse >= 50 Jahre
Einzelthema: Oliven - Fläche nach Pflanzdichte
Tafeloliven
MORC 122--Tafeloliven in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar
Hektar mit Tafeloliven in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar
MORC 123--Tafeloliven in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar
Hektar mit Tafeloliven in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar
MORC 124--Tafeloliven in Dichteklasse >= 400 Bäume/Hektar
Hektar mit Tafeloliven in Dichteklasse >= 400 Bäume/Hektar
Oliven zur Ölherstellung
MORC 125--Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar
Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar
MORC 126--Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar
Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar
MORC 127--Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 400 bis 699 Bäume/Hektar
Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 400 bis 699 Bäume/Hektar
MORC 128--Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 700 bis 1.499 Bäume/Hektar
Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 700 bis 1.499 Bäume/Hektar
MORC 129--Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse >= 1.500 Bäume/Hektar
Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse >= 1.500 Bäume/Hektar
Themenbereich: Tafeltrauben und Rosinen
Einzelthema: Tafeltrauben - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 130-Tafeltrauben
Hektar mit Tafeltrauben
MORC 131--Tafeltrauben in Altersklasse < 3 Jahre
Hektar mit Tafeltrauben in Altersklasse < 3 Jahre
MORC 132--Tafeltrauben in Altersklasse 3 bis 9 Jahre
Hektar mit Tafeltrauben in Altersklasse 3 bis 9 Jahre
MORC 133--Tafeltrauben in Altersklasse 10 bis 19 Jahre
Hektar mit Tafeltrauben in Altersklasse 10 bis 19 Jahre
MORC 134--Tafeltrauben in Altersklasse 20 bis 49 Jahre
Hektar mit Tafeltrauben in Altersklasse 20 bis 49 Jahre
MORC 135--Tafeltrauben in Altersklasse >= 50 Jahre
Hektar mit Tafeltrauben in Altersklasse >= 50 Jahre
Einzelthema: Tafeltrauben - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 136--Tafeltrauben in Dichteklasse < 1.000 Reben/Hektar
Hektar mit Tafeltrauben in Dichteklasse < 1.000 Reben/Hektar
MORC 137--Tafeltrauben in Dichteklasse 1.000 bis 1.499 Reben/Hektar
Hektar mit Tafeltrauben in Dichteklasse 1.000 bis 1.499 Reben/Hektar
MORC 138--Tafeltrauben in Dichteklasse >= 1.500 Reben/Hektar
Hektar mit Tafeltrauben in Dichteklasse >= 1.500 Reben/Hektar
Einzelthema: Trauben für Rosinen - Fläche nach Alter der Anlage
MORC 139-Trauben für Rosinen
Hektar mit Trauben für Rosinen
MORC 140--Trauben für Rosinen in Altersklasse < 3 Jahre
Hektar mit Trauben für Rosinen in Altersklasse < 3 Jahre
MORC 141--Trauben für Rosinen in Altersklasse 3 bis 9 Jahre
Hektar mit Trauben für Rosinen in Altersklasse 3 bis 9 Jahre
MORC 142--Trauben für Rosinen in Altersklasse 10 bis 19 Jahre
Hektar mit Trauben für Rosinen in Altersklasse 10 bis 19 Jahre
MORC 143--Trauben für Rosinen in Altersklasse 20 bis 49 Jahre
Hektar mit Trauben für Rosinen in Altersklasse 20 bis 49 Jahre
MORC 144--Trauben für Rosinen in Altersklasse >= 50 Jahre
Hektar mit Trauben für Rosinen in Altersklasse >= 50 Jahre
Einzelthema: Trauben für Rosinen - Fläche nach Pflanzdichte
MORC 145--Trauben für Rosinen in Dichteklasse < 1.000 Reben/Hektar
Hektar mit Trauben für Rosinen in Dichteklasse < 1.000 Reben/Hektar
MORC 146--Trauben für Rosinen in Dichteklasse 1.000 bis 1.499 Reben/Hektar
Hektar mit Trauben für Rosinen in Dichteklasse 1.000 bis 1.499 Reben/Hektar
MORC 147--Trauben für Rosinen in Dichteklasse >= 1.500 Reben/Hektar
Hektar mit Trauben für Rosinen in Dichteklasse >= 1.500 Reben/Hektar


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