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Regelwerk, EU 2022, Natur-/Tierschutz - EU Bund
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Durchführungsverordnung (EU) 2022/79 der Kommission vom 19. Januar 2022 mit Anwendungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erfassung, Übermittlung und Vorlage von Umsetzungsdaten auf Vorhabenebene

(ABl. L 13 vom 20.01.2022 S. 24)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004 1, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1139 (im Folgenden "EMFAF-Verordnung") wird ein Rahmen für eine geteilte Mittelverwaltung geschaffen, wozu die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten verpflichtet werden, der Kommission einschlägige Umsetzungsdaten auf Vorhabenebene zu übermitteln. Diese Daten sollten die Hauptmerkmale jedes Begünstigten und jedes im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung aus dem EMFAF unterstützten Vorhabens umfassen. Diese Anforderung ergänzt die in Artikel 42 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegte Anforderung 2 bezüglich der Übermittlung kumulativer Daten für jedes Programm.

(2) Zur Gewährleistung der Kohärenz und Vollständigkeit der Daten sowohl für die Verwaltungsbehörden als auch für die Kommission ist es notwendig, ein gemeinsames Format sowie gemeinsame technische Spezifikationen und Vorschriften für die Vorlage dieser Daten festzulegen.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten unverzüglich angewandt werden, um eine kohärente Datenerfassung ab dem Beginn der Programmdurchführung zu erleichtern.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Gegenstand

Diese Verordnung enthält Vorschriften für die Erfassung, Übermittlung und Vorlage der Umsetzungsdaten auf Vorhabenebene gemäß Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1139 (im Folgenden "Umsetzungsdaten").

Artikel 2 Erfassung und Übermittlung von Umsetzungsdaten

Die Verwaltungsbehörden erfassen und übermitteln der Kommission Umsetzungsdaten zu jedem im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung unterstützten Vorhaben in dem in Anhang I festgelegten Format.

Artikel 3 Vorlage von Daten

Die Verwaltungsbehörden legen die in Artikel 2 genannten Umsetzungsdaten gemäß den in Anhang II festgelegten Spezifikationen für die Tabellen vor.

Artikel 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. Januar 2022

1) ABl. L 247 vom 13.07.2021 S. 1.

2) Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Festlegung der gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.06.2021 S. 159).

.

Format für die DatenübermittlungAnhang I

Tabelle 1: Beschreibung des Vorhabens

FeldFeldinhaltFeldtypFeldlängeSpeicherformatAnmerkungBezug zu Anhang VII der Dachverordnung
01CCIText15Gemeinsame Programmkennung.
Gilt nicht für direkte und die indirekte Mittelverwaltung.
02Eindeutige Kennung des Vorhabens (ID)Text255Für alle aus dem EMFAF unterstützten Vorhaben obligatorisch.Tabelle 1 Feld 13. Tabelle 4 Feld 6.
Tabelle 5 Felder 11, 12.
03Beschreibung des VorhabensText255Für alle aus dem EMFAF unterstützten Vorhaben obligatorisch.
04Kennnummer im gemeinsamen Flottenregister (CFR-Nummer)Langtext63.999Falls zutreffend.

Nummer im gemeinsamen Flottenregister (CFR-Nummer) gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/218 der Kommission 1

  • ein Schiff je Vorhaben: CFR-Nummer
  • mehr als ein Schiff je Vorhaben: CFR-Nummern als CSV (Character Separated Values). Semikolon ";" ist als Trennzeichen zu verwenden.

Keine Leerzeichen, keine Anführungszeichen.

05Sektor, zu dem das Vorhaben beiträgtText2Siehe Code in Anhang II Tabelle 1.
Es kann nur eine Option gewählt werden.
06Spezifisches ZielText5Bei geteilter Mittelverwaltung: Siehe Nomenklatur in Anhang II der EMFAF-Verordnung.
Bei direkter und indirekter Mittelverwaltung: Siehe Nomenklatur des gemäß Artikel 10 der EMFAF-Verordnung beschlossenen Arbeitsprogramms.
07NUTS-CodeText5Nur während des Programmplanungszeitraums gültige NUTS-Fassungen, d. h. NUTS-Klassifikation ab 2021. Siehe Delegierte Verordnung (EU) 2019/1755 der Kommission vom 8. August 2019 oder https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/background.
Keine Leerzeichen. Standardmäßig NUTS 3 bzw. auf nationaler Ebene NUTS 2, falls sich das Vorhaben auf eine größere Region oder den gesamten Mitgliedstaat bezieht."TCX1" für Vorhaben in Drittländern.
08Name des BegünstigtenText255
09Code des BegünstigtenText250Eindeutiger Code.
Bei geteilter Mittelverwaltung: nach dem nationalen Antragssystem.
10Art des BegünstigtenText2Siehe Code in Anhang II Tabelle 2.
Es kann nur eine Option gewählt werden.
11Geschlecht des Begünstigten/der natürlichen PersonText2Siehe Code in Anhang II Tabelle 3.
Es kann nur eine Option gewählt werden.
12Zahl der direkt an der Maßnahme beteiligten PersonenZahllange GanzzahlOhne Auftragnehmer und Personen/Angestellte, die nicht unmittelbar an dem Vorhaben beteiligt sind.
13Zahl der direkt an dem Vorhaben beteiligten PartnerZahllange Ganzzahl
14Federführender PartnerText2Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
15Angabe, ob das Vorhaben die See- oder Binnenschifffahrt oder beides betrifftText2Siehe Code in Anhang II Tabelle 5.
16Stand des VorhabensText2Siehe Code in Anhang II Tabelle 6.Tabelle 1 Feld 13. Tabelle 4 Feld 6. Tabelle 5 Felder 11, 12.
Tabelle 9 Felder 11, 12, 13, 14.
17Förderfähige Gesamtkosten (EUR)ZahldoppeltKein Währungszeichen.
18Förderfähige öffentliche Gesamtkosten (EUR)ZahldoppeltKein Währungszeichen.Tabelle 1 Feld 8.
Tabelle 4 Feld 4.
19EMFAF-Unterstützung (EUR)ZahldoppeltKein Währungszeichen.Tabelle 1 Feld 9.
20Datum der Genehmigung des Antrags auf UnterstützungDatumTT/MM/JJJJ
21Förderfähige Gesamtausgaben (EUR)ZahldoppeltKein Währungszeichen.
22Förderfähige öffentliche Gesamtausgaben (EUR)ZahldoppeltKein Währungszeichen.Tabelle 1 Feld 11.
Tabelle 4 Feld 5.
23Förderfähige EMFAF-Ausgaben (EUR)ZahldoppeltKein Währungszeichen.
24Datum der Abschlusszahlung an den BegünstigtenDatumTT/MM/JJJJ
25Art der InterventionText2Bei geteilter Mittelverwaltung: Siehe Codes in Anhang IV der EMFAF-Verordnung.
Bei direkter und indirekter Mittelverwaltung: Siehe Codes in Anhang II Tabelle 9.
Tabelle 4 Feld 3.
26Art des VorhabensText2Siehe Code in Anhang II Tabelle 7.
27Erhöhung der Bruttoraumzahl eines Fischereifahrzeugs gemäß Artikel [19 Absatz 3] der EMFAF-VerordnungZahldoppeltBetrag der zusätzlichen Bruttoraumzahl
Bleibt leer, falls das Vorhaben nicht mit Artikel [19 Absatz 3] zusammenhängt.
28Beschreibung des Flottensegments zu Feld 27Text255Gegebenenfalls Beschreibung des bzw. der Flottensegmente, aus dem/denen die Bruttoraumzahl stammt, die dem Schiff zugeteilt wurde, dem das Vorhaben zugutekommt, wie in dem gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und im Einklang mit den Leitlinien der Kommission COM(2014) 545 vorgelegten Jahresbericht angegeben.
29Vorhaben in Bezug auf die kleine Küstenfischerei (SSCF)Text2Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
30Vorhaben in Bezug auf die AnlandeverpflichtungText2Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
31Vorhaben in Bezug auf den KlimawandelText2Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
32Vorhaben in Bezug auf die NichtdiskriminierungText2Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
33Vorhaben in Bezug auf die Gleichstellung der GeschlechterText2Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
34Vorhaben in Bezug auf die Rechte von Menschen mit BehinderungenText2Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
35Form der UnterstützungText2Siehe Code in Anhang II Tabelle 8.
Es kann nur eine Option gewählt werden.
36Hat der Begünstigte zuvor schon EMFF/EMFAF-Unterstützung erhalten?Text2Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
1) Durchführungsverordnung (EU) 2017/218 der Kommission vom 6. Februar 2017 über das Fischereiflottenregister der Union (ABl. L 34 vom 09.02.2017 S. 9).

Tabelle 2: Indikatoren für das Vorhaben

FeldFeldinhaltArtLängeFormatAnmerkungBezug zu Anhang VII der Dachverordnung
1CCIText15Bezug zu Tabelle I (Schlüsselattribut)
2Eindeutige Kennung des Vorhabens (ID)Text255Bezug zu Tabelle I (Schlüsselattribut)Tabelle 1 Feld 13. Tabelle 4 Feld 6.
Tabelle 5 Felder 11, 12.
37Code(s) der gemeinsamen Ergebnisindikatoren für das Vorhaben (so viele Zeilen wie nötig)Text6Siehe Codes in Anhang II Tabelle 10.Tabelle 9 Feld 5.
38AusgangswertZahldoppeltTabelle 9 Felder 11, 13.
39Vom Begünstigten erwartetes vorläufiges Ergebnis (eine Zeile pro Indikator)ZahldoppeltTabelle 9 Feld 12.
40Ex-post-Ergebnis (eine Zeile pro Indikator)ZahldoppeltDer resultierende Wert nach Abschluss des Projekts.Tabelle 9 Feld 14.

.

Vorlage von UmsetzungsdatenAnhang II

Tabelle 1: Sektor, zu dem das Vorhaben beiträgt (Anhang I Tabelle 1 Feld 5)

CodeBeschreibung
01Fischerei
02Aquakultur
03Verarbeitung
04Tourismus
05Umwelt
06Seeschifffahrt (außer Fischerei und Aquakultur)
07Integriert/sektorübergreifend
08Sonstige

Tabelle 2: Art des Begünstigten 1 (Anhang I Tabelle 1 Feld 10)

CodeBeschreibung
01EO - Erzeugerorganisation
02VEO - Vereinigung von Erzeugerorganisationen
03IBO - Branchenverband
04Privates Unternehmen - Kleinstunternehmen
05Privates Unternehmen - KMU (kleines oder mittleres Unternehmen)
06Privates Unternehmen - Großunternehmen
07Öffentliche Einrichtung
08Forschungszentrum/Universität/Wissenschaftler
09Nichtregierungsorganisation (NRO)/Verein
10Bildungseinrichtung
11LAG - Lokale Aktionsgruppe
12Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit
13Internationale Organisation
14Kommissionsstellen und Agenturen
15Natürliche Personen
16Sonstige
1) Der federführende Partner, wenn ein Vorhaben mehr als einen Begünstigten hat.

Tabelle 3: Geschlecht des Begünstigten/der natürlichen Person (Anhang I Tabelle 1 Feld 11)

CodeBeschreibung
01Natürliche Person - männlich
02Natürliche Person - weiblich
03Natürliche Person - undefiniert
04Mehr als eine natürliche Person, Familie
05Mehr als eine natürliche Person, überwiegend männlich
06Mehr als eine natürliche Person, überwiegend weiblich
07keine Angabe. (bei juristischen Personen)

Tabelle 4: Codes für Ja/Nein-Felder (Anhang I Tabelle 1 Felder 29-34 und 36)

CodeBeschreibung
01Ja
02Nein

Tabelle 5: Angabe, ob das Vorhaben die See- oder Binnenschifffahrt oder beides betrifft (Anhang I Tabelle 1 Feld 15)

CodeBeschreibung
01Seeschifffahrt
02Binnenschifffahrt
03Beides
04Nicht zutreffend

Tabelle 6: Stand des Vorhabens (Anhang I Tabelle 1 Feld 16)

CodeBeschreibung
00Vorhaben ausgewählt
01Vorhaben nach teilweiser Durchführung unterbrochen/abgebrochen
02Vorhaben wird durchgeführt
03Vorhaben vollständig durchgeführt (aber es wurden nicht unbedingt alle Ausgaben an den Begünstigten gezahlt)
04Vorhaben abgeschlossen

Tabelle 7: Art des Vorhabens (Anhang I Tabelle 1 Feld 26)

CodeBeschreibung
01Investitionen in Senkung des Energieverbrauchs und Steigerung der Energieeffizienz
02Investitionen in Systeme für erneuerbare Energien
03Investitionen in bordeigene Produktionsanlagen
04Investitionen an Bord zur Verbesserung der Navigation oder Motorsteuerung
05Investitionen in die physische Infrastruktur in bestehenden Fischereihäfen oder an neuen oder bestehenden Anlandestellen
06Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs
07Investitionen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit
08Aufstellung und Umsetzung von Produktions- und Vermarktungsplänen durch die Erzeugerorganisationen
09Vermarktungstätigkeiten
10Beratungsdienstleistungen
11Investitionen zur Unterstützung der Unternehmensentwicklung (Strategieentwicklung, Verwaltung, Ausrüstung)
12Andere geschäftliche Diversifizierungsmaßnahmen, die keine Fischerei, Aquakultur oder Innovation betreffen
13Versicherungssysteme
14Ausbildung zur Verbesserung der Kompetenzen und zur Entwicklung des Humankapitals
15Veranstaltungen
16Sensibilisierung, Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit
17Kapazitätsaufbau
18Entwicklung von Vermarktungsinnovationen
19Entwicklung von Prozessinnovationen
20Entwicklung von Produktinnovationen
21Studien und Forschung
22Wissensaustausch
23Zusammenarbeit
24Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Flüssen
25Bestandsaufstockung von Wassertierarten
26Einsammlung und/oder Entsorgung von Abfällen im Meer
27Umweltdienstleistungen
28Spezifische Investitionen zur Verbesserung der aquatischen Lebensräume und der biologischen Vielfalt
29Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit
30Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit
31Ausgleichszahlungen
32Produktive Investitionen in eine nachhaltige Aquakultur
33Selektivität des Fanggeräts zur Verringerung unerwünschter Beifänge
34Veränderung des Fanggeräts zur Minimierung der Auswirkungen auf die Lebensräume
35Selektivität des Fanggeräts in Bezug auf gefährdete, bedrohte und geschützte Arten
36Verwendung unerwünschter Beifänge
37Bewirtschaftung und Überwachung von Natura-2000-Gebieten (weiche Maßnahmen)
38Investitionen in die Wiederherstellung von Natura-2000-Gebieten
39Bewirtschaftung und Überwachung von Meeresschutzgebieten (weiche Maßnahmen)
40Investitionen in die Wiederherstellung von Meeresschutzgebieten
41Verringerung und Vermeidung von Verschmutzung/Kontamination
42Wasserverbrauch und Verbesserung der Wasserqualität
43Investitionen in Kontrolle und Durchsetzung für Behörden
44Investitionen in Kontrolle und Durchsetzung für private Unternehmen
45Koordinierung der Beobachtung
46Datenerhebung
47IT-Investitionen - Hardware
48IT-Investitionen - Software
49IT-Entwicklung und -Wartung
50Zusammenführung und Verbreitung von Daten
51Inspektionen
52Investitionen in den Tierschutz
53Lebensmittelqualität und Hygienesicherheit
54Investitionen in Sicherheitsausrüstung
55Investitionen in Arbeitsbedingungen
56Pilotprojekte
57Soziokulturelle Entwicklung
58Governance
59Begleitung und Kapazitätsaufbau
60Vorbereitende Maßnahmen
61Verwaltung
62Unterstützung in direkter Mittelverwaltung
63Bewertung
64Sonstige (sozial)
65Sonstige (Umwelt)
66Sonstige (Wirtschaft)

Tabelle 8: Form der Unterstützung (Anhang I Tabelle 1 Feld 35)

Code

Beschreibung

01Finanzhilfen
02Finanzinstrumente
03Kombination aus Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten
04Preise
05Auftragsvergabe (direkte Mittelverwaltung)

Tabelle 9: Arten der Intervention für die Unterstützung im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung (Anhang I Tabelle 1, Feld 25)

CodeBeschreibung
17Internationale Meerespolitik
18Meerespolitik
19Wissenschaftliche Gutachten
20Kontrolle und Durchsetzung
21Freiwillige Beiträge zu internationalen Organisationen
22Erhaltungsmaßnahmen
23Beiräte
24Kommunikation
25Marktinformationen

Tabelle 10: Gemeinsame Ergebnisindikatoren (Anhang I Tabelle 2 Feld 37)

CodeBeschreibungMaßeinheit
CR01Neue ProduktionskapazitätTonnen/Jahr
CR02Erhaltene AquakulturproduktionTonnen/Jahr
CR03Gegründete UnternehmenAnzahl der Unternehmen
CR04Unternehmen mit höherem UmsatzAnzahl der Unternehmen
CR05.1Kapazität der stillgelegten SchiffeBRZ
CR05.2Kapazität der stillgelegten SchiffekW
CR06Geschaffene ArbeitsplätzeAnzahl der Personen
CR07Erhaltene ArbeitsplätzeAnzahl der Personen
CR08Begünstigte PersonenAnzahl der Personen
CR09.1Fläche, die Gegenstand von Vorhaben zur Förderung eines guten Umweltzustands und zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme warkm2
CR09.2Fläche, die Gegenstand von Vorhaben zur Förderung eines guten Umweltzustands und zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme warkm
CR10Maßnahmen zur Förderung eines guten Umweltzustands, einschließlich Wiederherstellung der Natur, Erhaltung, Schutz von Ökosystemen, der biologischen Vielfalt, der Tiergesundheit und des TierschutzesAnzahl der Maßnahmen
CR11Organisationen, die die soziale Tragfähigkeit erhöht habenAnzahl der Organisationen
CR12Wirksamkeit des Systems zur "Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten"Skala: hoch, mittel, niedrig
CR13Maßnahmen der Zusammenarbeit zwischen InteressenträgernAnzahl der Maßnahmen
CR14Ermöglichte InnovationenAnzahl neuer Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Geschäftsmodelle oder Methoden
CR15Installierte oder verbesserte KontrollinstrumenteAnzahl der Instrumente
CR16Von Werbe- und Informationsmaßnahmen begünstige OrganisationenAnzahl der Organisationen
CR17Organisationen, die die Ressourceneffizienz bei der Produktion und/oder Verarbeitung verbessernAnzahl der Organisationen
CR18.1Energieverbrauch, der zu einer Senkung der CO2-Emissionen führtkWh/t
CR18.2Energieverbrauch, der zu einer Senkung der CO2-Emissionen führtLiter/h
CR19Maßnahmen zur Verbesserung der SteuerungskapazitätAnzahl der Maßnahmen
CR20Angestoßene InvestitionenEUR
CR21Zur Verfügung gestellte Datensätze und BeratungsangeboteAnzahl
CR22Nutzung von Daten und InformationsplattformenAnzahl der Seitenaufrufe


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