Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund |
Beschluss (GASP) 2022/450 des Rates vom 18. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
(ABl. L 91 vom 18.03.2022 S. 22)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/173/GASP 1 angenommen.
(2) Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2024 verlängert werden.
(3) Der Beschluss 2011/173/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2011/173/GASP wird wie folgt geändert:
1. Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Der Rat erstellt und ändert die Liste im Anhang auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einstimmig."
2. Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2024."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. März 2022.
ENDE |