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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/849 des Rates vom 30. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

(ABl. L 148 vom 31.05.2022 S. 52)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP 1 angenommen.

(2) Am 27. Mai 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/855 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2022 verlängert wurden.

(3) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2023 verlängert werden.

(4) Die Einträge zu 18 natürlichen Personen und 13 Organisationen in der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sollten auf den neuesten Stand gebracht und geändert werden.

(5) Die Einträge zu zwei verstorbenen Personen sollten von der Liste in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen werden.

(6) Der Eintrag zu einer Person sollte infolge eines Urteils des Gerichts vom 16. März 2022 von der Liste in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen werden.

(7) Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:

1. Der Titel erhält folgende Fassung:

"Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien".

2. Artikel 34 erhält folgende Fassung:

"Artikel 34

Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2023. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

3. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. Mai 2022.

1) Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 147 vom 01.06.2013 S. 14).

2) Beschluss (GASP) 2021/855 des Rates vom 27. Mai 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 188 vom 28.05.2021 S. 90).

.

Anhang

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt A ("Personen") werden folgende Einträge gestrichen:

40. Muhammad Bukhaytan;

262. Salam Tohme;

293. Abdelkader Sabra;

2. Die folgenden Einträge ersetzen die entsprechenden Einträge in der Liste in Abschnitt A ("Personen"):

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3. Die folgenden Einträge ersetzen die entsprechenden Einträge in der Liste in Abschnitt B ("Organisationen"):

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UWS Umweltmanagement GmbHENDE