VO (EU) 2022/1195
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Erhebungen und Laboruntersuchungen auf den spezifizierten Schädling
Artikel 4 Erklärung von Produktionsflächen und spezifizierten Pflanzen für befallen
Artikel 5 Einrichtung abgegrenzter Gebiete
Artikel 6 Tilgungsmaßnahmen
Artikel 7 Kartoffelsorten, die gegen Pathotypen des spezifizierten Schädlings resistent sind
Artikel 8 Meldung des bestätigten Auftretens des spezifizierten Schädlings bei einer resistenten Kartoffelsorte
Artikel 9 Aufhebung der Maßnahmen
Artikel 10 Inkrafttreten
Anhang I Testmethoden zum Nachweis und zur Identifizierung des spezifizierten Schädlings gemäß Artikel 3 Absatz 2
1. Tests anhand von Sporen2. Nachweismethoden
3. Identifizierungsmethoden
4. Lebensfähigkeit von Dauersporen
5. Bestimmung von Pathotypen
Anhang II Muster für die Erhebungen nach Artikel 3
Anhang III Protokoll zur Bewertung der Resistenz einer in Artikel 7 Absatz 2 genannten Sorte
Anhang IV Bedingungen für die Aufhebung der Maßnahmen gemäß Artikel 9
1. Bedingungen für die Aufhebung der Maßnahmen2. Teilaufhebung der Maßnahmen
3. Biotests zum Zweck der Aufhebung der Maßnahmen