Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/1195
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Erhebungen und Laboruntersuchungen auf den spezifizierten Schädling

Artikel 4 Erklärung von Produktionsflächen und spezifizierten Pflanzen für befallen

Artikel 5 Einrichtung abgegrenzter Gebiete

Artikel 6 Tilgungsmaßnahmen

Artikel 7 Kartoffelsorten, die gegen Pathotypen des spezifizierten Schädlings resistent sind

Artikel 8 Meldung des bestätigten Auftretens des spezifizierten Schädlings bei einer resistenten Kartoffelsorte

Artikel 9 Aufhebung der Maßnahmen

Artikel 10 Inkrafttreten

Anhang I Testmethoden zum Nachweis und zur Identifizierung des spezifizierten Schädlings gemäß Artikel 3 Absatz 2

1. Tests anhand von Sporen

2. Nachweismethoden

3. Identifizierungsmethoden

4. Lebensfähigkeit von Dauersporen

5. Bestimmung von Pathotypen

Anhang II Muster für die Erhebungen nach Artikel 3

Anhang III Protokoll zur Bewertung der Resistenz einer in Artikel 7 Absatz 2 genannten Sorte

Anhang IV Bedingungen für die Aufhebung der Maßnahmen gemäß Artikel 9

1. Bedingungen für die Aufhebung der Maßnahmen

2. Teilaufhebung der Maßnahmen

3. Biotests zum Zweck der Aufhebung der Maßnahmen