Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1330 des Rates vom 28. Juli 2022 zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen

(ABl. L 201 vom 01.08.2022 S. 3)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 377/2012 vom 3. Mai 2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 3. Mai 2012 die Verordnung (EU) Nr. 377/2012 angenommen.

(2) Der Rat ist der Auffassung, dass neun Personen von der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden sollten.

(3) Die Verordnung (EU) Nr. 377/2012 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 28. Juli 2022.

1) ABl. L 119 vom 04.05.2012 S. 1.

.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen gestrichen:

"6. General Augusto MÁ RIO CÓ

7. General Saya Braia Na NHAPKA

8. Oberst Tomás DJASSI

9. Cranha DANFÁ

10. Oberst Celestino de CARVALHO

14. Tcham NA MAN (alias Namam)

15. Major Samuel FERNANDES

18. Kommandant (Kriegsmarine) Agostinho Sousa CORDEIRO

20. Leutnant Lassana CAMARÁ".


UWS Umweltmanagement GmbHENDE