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Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1513 der Kommission vom 7. September 2022 betreffend den Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative mit dem Titel "Bewahrt das ländliche Erbe, die Ernährungssicherheit und die Lebensmittelversorgung in der EU" gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 6193)
(Nur der englische Text ist verbindlich)
(ABl. L 235 vom 12.09.2022 S. 53)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative 1, insbesondere auf Artikel 6 Absätze 2 und 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 13. Juli 2022 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative mit dem Titel "Bewahrt das ländliche Erbe, die Ernährungssicherheit und die Lebensmittelversorgung in der EU" eingereicht.
(2) Die Ziele der Initiative werden von den Organisatoren wie folgt angegeben: Die ländlichen Regionen Europas büßen ihr Erbe, ihre Industrie, ihre Bevölkerung und ihre Werte ein, was die Ernährungssicherheit und Lebensmittelversorgung in der gesamten EU bedroht. Um das, was diese Regionen einzigartig macht, für künftige Generationen zu bewahren, und um die Langlebigkeit der lebensmittelproduzierenden Gemeinschaften in der EU sicherzustellen, brauchen wir wieder mehr Engagement der EU für die Förderung des regionalen Erbes, des nachhaltigen Wachstums im ländlichen Raum und die Anhebung der dortigen Lebensstandards. Mit dieser Europäischen Bürgerinitiative wird die EU aufgefordert, ihre Verpflichtungen im Hinblick auf den ländlichen Raum zu überholen, um der Notwendigkeit einer größeren Ernährungssicherheit, der Versorgung mit landwirtschaftlichen Rohstoffen und des Schutzes der ländlichen Lebensweise - ihrer Bevölkerung, ihrer Werte und ihrer Lebensgrundlagen - Rechnung zu tragen.
(3) Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Initiative sowie deren Zielen und Hintergründen befinden sich im Anhang zu dieser Initiative, in dem die Gründe, aus denen man die Initiative unterstützen sollte, dargelegt und erläutert werden. Die Organisatoren betonen, dass ländliche Sektoren und diejenigen, die in diesen Sektoren arbeiten, zunehmendem Druck bei gleichzeitig sinkenden Anreizen zur Fortsetzung ihrer Tätigkeiten ausgesetzt seien, was, wenn dies nicht angegangen würde, zum Aussterben einiger der grundlegendsten Gemeinschaften und Werte Europas führen werde. Sie fordern die Kommission auf, im Rahmen der der Union durch die Verträge übertragenen Zuständigkeiten einen Vorschlag zur Stärkung und Erhaltung des regionalen Erbes und der regionalen Industrie in der gesamten Union vorzulegen, um das Wachstum im ländlichen Raum anzukurbeln und Beschäftigungsangebote und Tätigkeiten im ländlichen Raum zu fördern. Sie fordern ferner die Anerkennung der Bedeutung der Ernährungssicherheit und die Gewährleistung der Versorgung etwa mit Düngemitteln und Biomasse zur Erzeugung von Biogas, um eine solide regionale Lebensmittelversorgung in der Union aufrechtzuerhalten. Sie fordern die Kommission auf, die Förderung des ländlichen Erbes und die Anerkennung der Bedeutung der Ernährungssicherheit und Lebensmittelversorgung in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums aufzunehmen, und weisen darauf hin, dass die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der Union bis 2040, der Pakt für den ländlichen Raum und der EU-Aktionsplan für den ländlichen Raum erweitert werden müssen 2 .
(4) Im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gemäß Artikel 39 AEUV verfolgt die Verordnung über die GAP-Strategiepläne 3 die allgemeinen Ziele der Förderung eines intelligenten, wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und diversifizierten Agrarsektors, der die langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet, der Unterstützung und Stärkung von Umweltschutz sowie der Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 4 . Soweit das Ziel der Initiative - Schutz des ländlichen Erbes der Union, der Ernährungssicherheit und der Lebensmittelversorgung - nicht unter die Verordnung (EU) 2021/2115 fällt, ist die Kommission befugt, auf der Grundlage von Artikel 42 und Artikel 43 Absatz 2 AEUV einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.
(5) Somit liegt kein Teil der Initiative offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.
(6) Diese Schlussfolgerung greift der Beurteilung der Frage nicht vor, ob die konkreten materiellen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Kommission, einschließlich der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem Subsidiaritätsprinzip und den Grundrechten, in diesem Fall erfüllt sind.
(7) Die Organisatorengruppe hat geeignete Nachweise dafür vorgelegt, dass sie die Anforderungen gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/788 erfüllt, und die Kontaktpersonen gemäß Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 1 der genannten Verordnung benannt.
(8) Die Initiative ist weder offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös, noch verstößt sie offenkundig gegen die Werte der Union, wie sie in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben sind, oder gegen die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte.
(9) Die Initiative "Bewahrt das ländliche Erbe, die Ernährungssicherheit und die Lebensmittelversorgung in der EU" sollte daher registriert werden.
(10) Die Schlussfolgerung, dass die Voraussetzungen für eine Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/788 erfüllt sind, bedeutet nicht, dass die Kommission die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Initiative bestätigen würde, für die allein die Organisatorengruppe der Initiative verantwortlich ist. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider und ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Europäische Bürgerinitiative "Bewahrt das ländliche Erbe, die Ernährungssicherheit und die Lebensmittelversorgung in der EU" wird registriert.
Dieser Beschluss ist an die Organisatorengruppe der Bürgerinitiative "Bewahrt das ländliche Erbe, die Ernährungssicherheit und die Lebensmittelversorgung in der EU", vertreten durch Herrn Česlovas TALLAT-KELPŠA und Herrn Markus Valdemar SJÖHOLM als Kontaktpersonen, gerichtet.
Brüssel, den 7. September 2022
2) In ihrer am 30. Juni 2021 vorgelegten Mitteilung "Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU bis 2040" (COM(2021) 345 final) kündigte die Kommission den Pakt für den ländlichen Raum und den Aktionsplan für den ländlichen Raum an. Weitere Informationen über diese Maßnahmen sind zu finden unter: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/long-term-vision-rural-areas_en.
3) Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 06.12.2021 S. 1).
ENDE |