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Durchführungsverordnung (EU) 2022/1901 des Rates vom 6. Oktober 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
(ABl. L 260 vom 06.10.2022 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 18. Dezember 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 angenommen.
(2) Am 26. September 2022 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, zwei Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.
(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 6. Oktober 2022.
Anhang |
Die folgenden Einträge werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 ("Liste der in den Artikeln 1a und 2 genannten Personen, Einrichtungen und Organisationen") unter der Unterüberschrift "A. Personen" hinzugefügt.
"10. Mansur Al-Sa'adi
Originalschrift:
Benennung: Generalmajor, Huthi-Befehlshaber der jemenitischen Seestreitkräfte und Küstenwache Geburtsdatum: 1988 Geburtsort: Jemen gesicherter Aliasname: k. A. ungesicherter Aliasname: a) Mansoor Ahmed Al Saadi b) Mansur Ahmad al-Sa'adi c) Abu Sajjad Staatsangehörigkeit: Jemen Reisepassnummer: k. A. Nationale Kennziffer: k. A. Anschrift: Jemen Aufnahme in die Liste am: 26. September 2022 Weitere Angaben: Huthi-Stabschef der Seestreitkräfte, steht hinter tödlichen Angriffen gegen die internationale Schifffahrt im Roten Meer und spielt eine führende Rolle bei Marineoperationen der Huthi-Seestreitkräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens unmittelbar bedrohen. Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun; Haar: braun. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ("Special Notice") der INTERPOL und des Sicherheitsrats der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individual
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Der mit der Resolution 2140 (2014) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats stellt gemäß Abschnitt 5 Buchstabe g seiner Leitlinien eine Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme der in seiner Sanktionsliste aufgeführten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen in die Liste zur Verfügung.
Datum der Bereitstellung der Zusammenfassung der Gründe auf der Website des Ausschusses: 26. September 2022
Mansur Al-Sa'adi wurde am 26. September 2022 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) in die Liste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014) genügte, einschließlich der unter Nummer 19 der Resolution 2216 (2015) näher ausgeführten Kriterien.
Mansur Al-Sa'adi hat Handlungen begangen und unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, einschließlich Verstößen gegen das gezielte Waffenembargo.
Zusätzliche Angaben:
Al-Sa'adi ist wegen seiner Beteiligung an und Führung von Militäraktionen der Huthis benannt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, und erfüllt somit die Benennungskriterien gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014). Als Stabschef der Huthi-Seestreitkräfte hat Al-Sa'adi tödliche Angriffe gegen internationale Schiffe im Roten Meer in die Wege geleitet. Die Huthi-Seestreitkräfte haben wiederholt Seeminen gelegt, die, wie von internationalen Menschenrechtsorganisationen hervorgehoben, ein Risiko für Handelsschiffe, Fischereifahrzeuge und Schiffe mit humanitären Hilfslieferungen darstellen. Al-Sa'adi hat außerdem unter Verstoß gegen das gezielte Waffenembargo gemäß Nummer 14 der Resolution 2216 (2015) geholfen, Waffen zu Huthi-Kräften in Jemen zu schmuggeln.
Überprüfung der aktiven militärischen Rolle:
(1) ("Mansour Al-Saadi und Ahmed Al-Hamzi, zwei mysteriöse Persönlichkeiten bei den Luft- und Seestreitkräften der Huthi, spielten eine zentrale Rolle im Krieg in Jemen, den sie so weit ausgeweitet haben, dass er saudi-arabisches Gebiet und die Sicherheit des Roten Meeres bedroht.")
("Al-Saadi, der sich hinter dem Spitznamen 'Abu Sajjad' versteckt und auch 'Emir des Roten Meeres' genannt wird, ist hauptverantwortlich für die Neugestaltung einer Seestreitkraft und Küstenwache, deren Aufgabe es ist, Kriegsschiffe der Koalition zu stören und die internationale Gemeinschaft durch die Bedrohung von Schifffahrtsstraßen zu erpressen.")
11. Motlaq Amer Al-Marrani
Originalschrift:
Benennung: (Ehemaliger) stellvertretender Leiter des nationalen Sicherheitsbüros der Huthis (NSB) (Nachrichtendienst) Geburtsdatum: 1. Januar 1984 Geburtsort: Al-Jawf, Jemen gesicherter Aliasname: a) Mutlaq Ali Aamer Al Marrani b) Abu Emad ungesicherter Aliasname: k. A. Staatsangehörigkeit: Jemen Reisepassnummer: k. A. Nationale Kennziffer: k. A. Anschrift: Jemen Aufnahme in die Liste am: 26. September 2022 Weitere Angaben: Ehemaliger stellvertretender Leiter des nationalen Sicherheitsbüros der Huthis (NSB); hatte Aufsicht über vom NSB inhaftierte Personen, die in Haft Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt waren, und hat die unrechtmäßige Festnahme und Inhaftierung von humanitären Helfern sowie die rechtswidrige Umleitung humanitärer Hilfe unter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht geplant und geleitet. Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun; Haar: braun. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ("Special Notice") der INTERPOL und des Sicherheitsrats der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individual
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Der mit der Resolution 2140 (2014) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats stellt gemäß Abschnitt 5 Buchstabe g seiner Leitlinien eine Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme der in seiner Sanktionsliste aufgeführten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen in die Liste zur Verfügung.
Datum der Bereitstellung der Zusammenfassung der Gründe auf der Website des Ausschusses: 26. September 2022
Motlaq Amer Al-Marrani wurde am 26. September 2022 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) in die Liste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014) genügte, einschließlich der Kriterien, die unter Nummer 19 der Resolution 2216 (2015) sowie unter Nummer 18 Buchstabe c der Resolution 2140 näher ausgeführt werden.
Motlaq Amer Al-Marrani hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, einschließlich Verstößen gegen geltendes humanitäres Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen sowie Handlungen zur Verhinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe in Jemen.
Zusätzliche Angaben:
Al-Marrani wird in die Liste aufgenommen, da er hinter rechtswidrigen Handlungen wie Folter und Inhaftierungen steht, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, einschließlich Handlungen, die gegen das geltende humanitäre Völkerrecht verstoßen und zur Behinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe in Jemen geführt haben; diese Handlungen genügen den Kriterien für die Benennung gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014), wie diese unter Nummer 19 der Resolution 2216 (2015) sowie unter Nummer 18 Buchstabe c der Resolution 2140 weiter ausgeführt werden.
Als stellvertretender Leiter des nationalen Sicherheitsbüros der Huthis (NSB) hat Al-Marrani die Festnahme, Inhaftierung und Misshandlung von humanitären Helfern und anderen Personen geleitet, die im Bereich der humanitären Hilfe tätig sind, und es wurde festgestellt, dass er seine Autorität und seinen Einfluss hinsichtlich des Zugangs zur humanitären Hilfe als Druckmittel missbraucht hat, um sich persönlich zu bereichern. Die Sachverständigengruppe zum Jemen hat diese Tätigkeiten in ihrem Abschlussbericht 2018 dokumentiert (siehe S/2018/594, Nummer 193).
Wie ferner von der Sachverständigengruppe zum dokumentiert wurde, hatte Al-Marrani die Aufsicht über Häftlinge des NSP, die Berichten zufolge während ihrer Inhaftierung Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Darüber hinaus ordnete er die Erpressung, Einschüchterung und die rechtswidrige Festnahme von Unternehmens- und Bankdirektoren an und drohte, sie der Zusammenarbeit und Spionage für den Feind zu beschuldigen, sollten sie sich Anordnungen gerichtlich bestellter Verwalter widersetzen.
Überprüfung der Rolle bei Menschenrechtsverletzungen:
("Was den vierten Bruder betrifft, so erhielt Mutlaq Al-Marrani den Rang eines Brigadegenerals und den Spitznamen Abu Emad bei den Huthi-Milizen. Seine terroristischen Aktivitäten erregen mittlerweile international Besorgnis, da er einer der gefährlichsten Leiter des Nachrichtendienstes ist, der an der eklatanten Verletzung des Lebens von Jemenitinnen und Jemeniten beteiligt war.")
("Sie hat auch bestätigt, dass er junge Frauen angeworben und dazu verlockt hat, für die Huthis zu arbeiten, wobei sie hinzufügte, er würde 'diese Frauen dazu zwingen, obszöne Videos aufzunehmen, um sie dann unter Druck zu setzen und zu erpressen, sodass er ihnen später Aufgaben zuweisen kann.' Durch Festnahme von Angestellten und Bediensteten einiger Organisationen war er in der Lage, diesen Organisationen anschließend bestimmte Bedingungen aufzuerlegen. Sie enthüllte, dass Al-Marrani die Geldnot Dutzender Mädchen ausgenutzt hat, um sie als Lockvogel gegen seine Gegner einzusetzen.")
("Al-Marrani war auch an schweren Straftaten wie Missbrauch und Folter entführter Personen beteiligt, und die Aktivistin und ehemalige Haftinsassin Samira Al-Houri berichtete über Verbrechen gegen die Moral, Finanzstraftaten und seine Rolle bei der Köderung politischer Persönlichkeiten und Stammesgrößen, wobei sie betonte, er habe das Dossier über die Anwerbung von Mädchen übernommen, um die Tätigkeiten internationaler Organisationen und Mitarbeiter der Vereinten Nationen auszuspionieren. Zudem habe er diesen Organisationen Lizenzgebühren auferlegt und teile gewaltige Summen, Millionen von Dollar, mit einigen seiner Mitarbeiter, die mittlerweile seine Brutalität und Drohungen fürchten.")
Pressemitteilungen zu Änderungen der Sanktionsliste des Ausschusses finden Sie in der Rubrik "Press Releases" auf der Website des Ausschusses unter folgender Internetadresse: https://www.un.org/securitycouncil/sanctions/2140/press-releases
Die aktualisierte Fassung der Sanktionsliste des Ausschusses, die im HTML-, PDF- und XML-Format verfügbar ist, kann unter folgender URL abgerufen werden: https://www.un.org/securitycouncil/sanctions/2140/materials
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