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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2034 des Rates vom 24. Oktober 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen

(ABl. LI 274 vom 24.10.2022 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Dezember 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 angenommen.

(2) Am 4. Oktober 2022 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, eine Person in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 24. Oktober 2022.

1) ABl. L 365 vom 19.12.2014 S. 60.

.

Anhang

Der folgende Eintrag wird in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 ("Liste der in den Artikeln 1a und 2 genannten Personen, Einrichtungen und Organisationen") unter der Unterüberschrift "A. Personen" hinzugefügt:

"12. Ahmad Al-Hamzi

Originalschrift: bild

Benennung: Generalmajor, Befehlshaber der Luftstreitkräfte und der Luftverteidigung der Huthi Geburtsdatum: 1985 Geburtsort: Sana'a, Jemen gesicherter Aliasname: k. A. ungesicherter Aliasname: a) Ahmad 'Ali al-Hamzi b) Ahmad 'Ali Ahsan al-Hamzi c) Ahmed Ali al-Hamzi d) Muti al-Hamzi Staatsangehörigkeit: Jemen Reisepassnummer: k. A. Nationale Kennziffer: k. A. Anschrift: Jemen Aufnahme in die Liste am: 4. Oktober 2022 Weitere Angaben: Ahmad Al-Hamzi, Befehlshaber der Luftstreitkräfte und der Luftverteidigung der Huthi sowie ihres Programms für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), spielt eine führende Rolle bei Militäroperationen der Streitkräfte der Huthi, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens unmittelbar bedrohen. Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun; Haar: braun. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ("Special Notice") der INTERPOL und des Sicherheitsrats der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Der mit der Resolution 2140 (2014) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats stellt gemäß Abschnitt 5 Buchstabe h seiner Leitlinien eine Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme der in seiner Sanktionsliste aufgeführten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen in die Liste zur Verfügung.

Datum der Bereitstellung der Zusammenfassung der Gründe auf der Website des Ausschusses: 4. Oktober 2022.

Ahmad Al-Hamzi wurde am 4. Oktober 2022 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) in die Liste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014) genügte, einschließlich der unter Nummer 19 der Resolution 2216 (2015) näher ausgeführten Kriterien.

Ahmad Al-Hamzi hat Handlungen begangen und unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, einschließlich Verstößen gegen das gezielte Waffenembargo.

Zusätzliche Angaben:

In seiner Funktion als Befehlshaber der Luftstreitkräfte und der Luftverteidigung der Huthi sowie ihres Programms für unbemannte Luftfahrzeuge hat Al-Hamzi Waffen für den Einsatz im Bürgerkrieg in Jemen erworben und dadurch gegen das gezielte Waffenembargo gemäß Nummer 14 der Resolution 2216 (2015) verstoßen. Die von Generalmajor Al-Hamzi befehligten Huthi-Streitkräfte haben gezielte Angriffe mit unbemannten Luftfahrzeugen durchgeführt. Al-Hamzi ist verantwortlich für die Koordinierung von Angriffen der Huthi-Streitkräfte, bei denen jemenitische Zivilpersonen, angrenzende Länder sowie Handelsschiffe in internationalen Gewässern getroffen wurden.

Überprüfung der aktiven militärischen Rolle:


UWS Umweltmanagement GmbHENDE