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Verordnung (EU) 2022/2474 des Rates vom 16. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
(ABl. LI 322 vom 16.12.2022 S. 1, ber. 2023 L 142 S. 44, ber. L 2023/90186, ber. L 2024/90633)
Ergänzende Informationen |
VO (EU) 2023/180 |
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/2478 des Rates vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 1,
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 2 angenommen.
(2) Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2014/512/GASP des Rates 3 vorgesehen sind.
(3) Am 16. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2478 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2014/512/GASP angenommen.
(4) Es ist angezeigt, die Liste der Beschränkungen unterliegenden Güter zu erweitern, die zur militärischen und technologischen Stärkung der Russischen Föderation oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, indem Drohnenmotoren, weitere chemische und biologische Ausrüstungen, Reizstoffe und elektronische Komponenten aufgenommen werden.
(5) Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 wird die Liste der Organisationen, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands in Verbindung stehen und denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden, um 168 neue Einrichtungen erweitert. Angesichts der konkreten Gefahr, dass bestimmte Güter oder Technologien von der Krim oder Sewastopol in die Russische Föderation umgeleitet werden, ist es ferner angezeigt, bestimmte von Russland kontrollierte Organisationen mit Sitz auf der Krim oder in Sewastopol in diese Liste der Endnutzer aufzunehmen. Diese Aufnahme in die Liste berührt nicht die Tatsache, dass die Union die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkennt und weiterhin aufs Schärfste verurteilt.
(6) Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 wird die Aussetzung der Rundfunklizenzen in der Union für russische Medien, die unter der ständigen Kontrolle der russischen Führung stehen, und das Verbot der Ausstrahlung ihrer Sendungen verlängert.
(7) Die Russische Föderation führt eine systematische internationale Kampagne der Medienmanipulation und Verfälschung von Fakten, um ihre Strategie der Destabilisierung ihrer Nachbarländer und der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu intensivieren. Insbesondere richtete sich die Propaganda wiederholt und nachdrücklich gegen europäische politische Parteien, insbesondere während der Wahlen, sowie gegen die Zivilgesellschaft, Asylsuchende, russische ethnische Minderheiten, geschlechtliche Minderheiten und das Funktionieren demokratischer Institutionen in der Union und ihren Mitgliedstaaten.
(8) Um ihre Aggression gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren.
(9) Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar. Diese Medien spielen eine maßgebliche Rolle dabei, die Aggression gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen sowie die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren.
(10) Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es notwendig, im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Artikel 11 der Charta, weitere restriktive Maßnahmen zur Einstellung der Sendetätigkeiten solcher Medien in der Union oder solcher an die Union gerichteter Tätigkeiten zu verhängen. Die Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis die Aggression gegen die Ukraine beendet wird und bis die Russische Föderation und die mit ihr verbundenen Medien die Durchführung von Propagandaaktionen gegen die Union und deren Mitgliedstaaten einstellen.
(11) Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, dem Recht auf unternehmerische Freiheit und dem Recht auf Eigentum nach den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta, hindern diese Maßnahmen die Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der Union auszuführen, wie Recherche und Interviews. Insbesondere ändern diese Maßnahmen nicht die Pflicht zur Achtung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze, die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union, einschließlich der Charta der Grundrechte, sowie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten genannt werden, in deren jeweiligen Anwendungsbereichen.
(12) Um die Konsistenz mit dem Verfahren in Beschluss 2014/512/GASP zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat Durchführungsbefugnisse wahrnehmen, damit er nach einer Prüfung der entsprechenden Fälle beschließen kann, ob die restriktiven Maßnahmen zu dem in dieser Verordnung genannten Zeitpunkt in Bezug auf mehrere in Anhang XV dieser Verordnung aufgeführte Organisationen anwendbar werden sollen.
(13) Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 wird das bereits bestehende Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor ausgebaut, indem zusätzlich neue Investitionen in den russischen Bergbausektor verboten werden, mit Ausnahme von Tätigkeiten im Bereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, die bestimmte kritische Rohstoffe betreffen.
(14) Es ist angezeigt, das Ausfuhrverbot für Güter und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind, auf Motoren für Luftfahrzeuge und Teile davon auszuweiten. Dieses Verbot sowie das Verbot, im Gebiet der Union zu landen, zu starten oder es zu überfliegen, gilt sowohl für bemannte als auch für unbemannte Luftfahrzeuge. Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 eine Ausnahmeregelung eingeführt, die die Bereitstellung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit der Verwendung von Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind, ermöglicht, wenn dies zur Vermeidung von Kollisionen von Satelliten oder deren unbeabsichtigten Eintritt in die Atmosphäre erforderlich ist. Darüber hinaus erhalten die zuständigen nationalen Behörden die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu gewähren, damit bestimmte Luftfahrtgüter, die auch im medizinischen Bereich häufig zum Einsatz kommen, für medizinische, pharmazeutische und humanitäre Zwecke ausgeführt werden dürfen.
(15) Es ist zudem angezeigt, die Liste der Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, zu erweitern, indem Güter wie Generatoren, Spielzeugdrohnen, Laptops, Festplatten, IT-Komponenten, Nachtsicht- und Funknavigationsausrüstung, Kameras und Linsen aufgenommen werden.
(16) Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 wird die Ausnahmeregelung für Einfuhren von Methanol, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde, um weitere sechs Monate verlängert.
(17) Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 enthält ein Verbot der Einfuhr von Rohöl aus Russland über Pipelines oder auf dem Seeweg. Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sieht auch vorübergehende Ausnahmen für Einfuhren über Pipelines und für Einfuhren nach Bulgarien auf dem Seeweg vor. Diese Ausnahmen hatten ausschließlich den Zweck, die Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen ihnen zu gewährleisten. Daher sollte klargestellt werden, dass Bulgarien ebenso wie die Mitgliedstaaten, die russisches Rohöl über Pipelines einführen, keine Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl, das auf der Grundlage der dieser Ausnahmeregelung eingeführt wurde, an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern verkaufen darf. Das Bunkern oder Betanken eines Fahrzeuges oder Flugzeuges in Mitgliedstaaten, die von diesen Ausnahmen profitieren, fällt nicht unter dieses Verbot.
(18) Im Geiste der Solidarität mit der Ukraine gestattet der Beschluss (GASP) 2022/2478 es Ungarn, der Slowakei und Bulgarien dennoch, bestimmte raffinierte Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl, die auf der Grundlage der betreffenden Ausnahmeregelungen eingeführt wurden, in die Ukraine auszuführen, auch durch Durchfuhr durch andere Mitgliedstaaten, wenn erforderlich.
(19) Beschluss (GASP) 2022/2478 gestattet Bulgarien, bestimmte raffinierte Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl, das auf der Grundlage der betreffenden Ausnahmeregelungen eingeführt wurde, in Drittländer auszuführen. Dies ist zur Minderung von Umwelt- und Sicherheitsrisiken notwendig, da solche Erzeugnisse in Bulgarien nicht sicher aufbewahrt werden können. Die jährlichen Ausfuhren sollten nicht die durchschnittlichen jährlichen Ausfuhren solcher Erzeugnisse in den vergangenen fünf Jahren übersteigen.
(20) Es ist angezeigt, in Anlagen zur Erzeugung von Flüssigerdgas hergestellte Erdgaskondensate von den in Artikel 3m und 3n genannten Verboten auszunehmen, um die Versorgungssicherheit der Union mit Flüssigerdgas zu gewährleisten. Um Umgehungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass unter die Verbote in Artikel 3m und 3n fallende Erdgaskondensaterzeugnisse nicht gekauft, eingeführt oder in die Union oder in Drittländer befördert werden, ist es angezeigt, eine Meldepflicht für die Betreiber einzuführen, die Transaktionen im Zusammenhang mit aus Anlagen zur Erzeugung von Flüssigerdgas stammendem Erdgaskondensat tätigen.
(21) Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 wird die Russian Regional Development Bank in die Liste der staatseigenen oder staatlich kontrollierten Organisationen Russlands aufgenommen, die dem Transaktionsverbot unterliegen.
(22) Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 wird es Staatsangehörigen der Union untersagt, Posten in den Leitungsgremien aller staatseigenen oder staatlich kontrollierten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Russlands, die in Russland niedergelassen sind, zu bekleiden. Darüber hinaus erhalten die zuständigen Behörden die Möglichkeit, ihren Staatsangehörigen die Genehmigung zu erteilen, solche Posten zu bekleiden, wenn es sich um bestehende Joint Ventures oder eine ähnliche Rechtsgestaltung sowie EU-Tochtergesellschaften, die in Russland niedergelassen sind, handelt und wenn das Bekleiden eines solchen Postens für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung erforderlich ist oder wenn die juristische Person, Organisation oder Einrichtung an der Durchfuhr von Öl mit Ursprung in einem Drittland durch Russland beteiligt ist und das Bekleiden eines solchen Postens für Vorgänge bestimmt ist, die nicht anderweitig verboten sind.
(23) Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 wird die Geltungsdauer der Ausnahme vom Verbot, mit bestimmten staatseigenen Organisationen Russlands Transaktionen zu tätigen, verlängert, wenn eine solche Transaktion für die Abwicklung eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer ähnlichen Rechtsgestaltung unbedingt erforderlich ist. Ferner wird den zuständigen nationalen Behörden die Möglichkeit eingeräumt, Transaktionen zu genehmigen, die für den Abzug von Investitionen oder den Rückzug dieser russischen staatseigenen Organisationen aus EU-Unternehmen erforderlich sind.
(24) Um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 eine vorübergehende Ausnahme von Einfuhr- und Ausfuhrverboten der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eingeführt. Um einen zügigen Ausstieg aus dem russischen Markt zu erleichtern, ist diese Ausnahmeregelung befristet und in ihrem Umfang beschränkt, indem sie den Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung solcher Güter, oder ihre Einfuhr in die Union, bis zum 30. September 2023 ermöglicht, und gilt nur für Güter, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Verbote bereits physisch in Russland befanden. Darüber hinaus sollten die nationalen Behörden sicherstellen, dass die verbotenen Güter, die infolge des Abzugs von Investitionen in Russland verbleiben, weder einem militärischen Endnutzer zugutekommen noch eine militärische Endverwendung haben.
(25) Es ist angezeigt, die Meldepflichten der Mitgliedstaaten für 100.000 EUR übersteigende Einlagen von in Drittländern niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich mehrheitlich im Eigentum von russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen befinden, an die ähnlichen Verpflichtungen anzugleichen, die bereits für die anderen Arten von Einlagen bestehen.
(26) Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 das bestehende Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen an die Russische Föderation und in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen ausgeweitet, indem die Erbringung von Dienstleistungen für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Produktprüfung und technische Überwachung verboten wird. Im Einklang mit der Zentralen Gütersystematik in der vom Statistischen Amt der Vereinten Nationen, Statistical Papers, Series M, No 77, CPC prov, 1991, veröffentlichten Fassung umfassen "Markt- und Meinungsforschungsleistungen" Dienstleistungen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung."Technische, physikalische und chemische Untersuchungsleistungen" umfassen Untersuchungsleistungen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit, bezüglich physikalischer Eigenschaften und bezüglich integrierter mechanischer und elektrischer Systeme, technische Überwachungsleistungen sowie andere technische Untersuchungsleistungen. Die Bereitstellung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit Gütern, die nach Russland ausgeführt werden, ist weiterhin erlaubt, vorausgesetzt der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr solcher Güter ist zum Zeitpunkt, zu dem diese technische Hilfe erbracht wird, nicht entsprechend der vorliegenden Verordnung verboten."Werbedienstleistungen" umfassen den Verkauf oder das Leasing von Werbeflächen oder -zeiten sowie Dienstleistungen im Bereich Planung, Gestaltung und Platzierung von Werbung sowie sonstige Werbedienstleistungen.
(27) Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 werden die Ausnahmen vom Einfuhrverbot für Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, weiter präzisiert und geändert.
(28) Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 bestimmte technische Korrekturen im verfügenden Teil vorgenommen.
(29) Da diese Maßnahmen in den Geltungsbereich des Vertrags fallen, ist - insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten - eine Regelung auf Unionsebene erforderlich.
(30) Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
"x) "Sektor Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" einen Sektor, der die Tätigkeiten der Lokalisierung, Ausbeutung, Verwaltung und Verarbeitung im Zusammenhang mit nicht zur Energieerzeugung genutzten Materialien umfasst."
2. Artikel 3a erhält folgende Fassung:
"Artikel 3a
(1) Es ist verboten,
(2) Es ist verboten,
(3) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
(4) Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 3 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(5) Das Verbot nach Absatz 2 gilt nicht für Tätigkeiten im Bereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, bei denen der höchste Ertrag aus der Erzeugung der in Anhang XXX aufgeführten Materialien erzielt wird oder deren vorrangiges Ziel in der Erzeugung dieser Materialien besteht."
3. Artikel 3c wird wie folgt geändert:
a) folgender Absatz wird eingefügt:
"(5b) In Bezug auf die in Anhang XI Teil C aufgeführten Güter gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 4 nicht für die Erfüllung - bis zum 16. Januar 2023 - von Verträgen, die vor dem 17. Dezember 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen."
b) folgende Absätze werden eingefügt:
"(6b) Abweichend von Absatz 4 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Bereitstellung technischer Hilfe im Zusammenhang mit der Verwendung der in Absatz 1 genannten Güter und Technologien genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Bereitstellung solcher technischen Hilfe erforderlich ist, um Kollisionen zwischen Satelliten oder deren unbeabsichtigtes Wiedereintreten in die Atmosphäre zu verhindern.
(6c) Abweichend von den Absätzen 1 und 4 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der in Anhang XI Teil B aufgeführten Güter der KN-Codes 8517 71 00, 8517 79 00 und 9026 00 00 oder damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für medizinische oder pharmazeutische Zwecke oder für humanitäre Zwecke, etwa die Lieferung oder die Erleichterung der Lieferung von Hilßgütern, darunter medizinische Güter oder Lebensmittel, oder für den Transfer humanitärer Helfer und entsprechender Hilfe oder für Evakuierungen erforderlich ist.
Bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigungen für medizinische, pharmazeutische oder humanitäre Zwecke gemäß diesem Absatz erteilen die zuständigen nationalen Behörden keine Genehmigung für Ausfuhren an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben, dass die Güter eine militärische Endverwendung haben könnten."
4. Artikel 3ea Absatz 6 erhält folgende Fassung:
"(6) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede, nach den Absätzen 5, 5a und 5b erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach der Genehmigung."
5. Artikel 3g wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Buchstabe d erhält folgende Fassung:
"d) in Anhang XVII aufgeführte Eisen- und Stahlerzeugnisse ab dem 30. September 2023 unmittelbar oder mittelbar einzuführen oder zu kaufen, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung der in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden; für in Anhang XVII aufgeführte Erzeugnisse, die in einem Drittland unter Verwendung von Stahlerzeugnissen des KN-Codes 7207 11 oder 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet werden, gilt dieses Verbot ab dem 1. April 2024 für den KN-Code 7207 11 und ab dem 1. Oktober 2024 für die KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90;"
b) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
"(3) In Bezug auf die in Anhang XVII Teil B aufgeführten Güter, die nicht in Teil A jenes Anhangs aufgeführt sind, und unbeschadet des Absatzes 4, gelten die Verbote gemäß Absatz 1 nicht für die Erfüllung - bis zum 8. Januar 2023 - von Verträgen, die vor dem 7. Oktober 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. Diese Bestimmung gilt nicht für Güter der KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 und 7224 90, für die die Absätze 4, 5 und 5a Anwendung finden."
c) Folgender Absatz wird angefügt:
"(5a) Die Verbote nach Absatz 1 gelten nicht für die Einfuhr, den Kauf, die Beförderung oder die damit verbundene technische oder finanzielle Hilfe der folgenden Mengen von Gütern des KN-Codes 7224 90:
d) Absatz 6 erhält folgende Fassung:
"(6) Die Einfuhrkontingente gemäß den Absätzen 4, 5 und 5a werden von der Kommission und den Mitgliedstaaten im Einklang mit dem in den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission * vorgesehenen System für die Verwaltung von Zollkontingenten verwaltet.
_______
*) Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015 S. 558)."
6. Artikel 3i wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3b erhält folgende Fassung:
"(3b) In Bezug auf die in Anhang XXI Teil B aufgeführten Güter gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung - bis zum 8. Januar 2023 - von Verträgen, die vor dem 7. Oktober 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.
Diese Bestimmung gilt nicht für die in Anhang XXI Teil B aufgeführten Güter des KN-Codes 2905 11, die unter Absatz 3ba fallen."
b) Folgender Absatz wird eingefügt:
"(3ba) In Bezug auf die in Anhang XXI Teil B aufgeführten Güter des KN-Codes 2905 11 gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung - bis zum 18. Juni 2023 - von Verträgen, die vor dem 7. Oktober 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen."
7. Artikel 3k wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
"(3) In Bezug auf die in Anhang XXIII Teil A aufgeführten Güter gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung - bis zum 10. Juli 2022 - von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen."
b) Absatz 3a erhält folgende Fassung:
"(3a) In Bezug auf die in Anhang XXIII Teil A aufgeführten Güter der KN-Codes 2701, 2702, 2703 und 2704 gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung - bis zum 8. Januar 2023 - von Verträgen, die vor dem 7. Oktober 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen."
c) folgender Absatz wird eingefügt:
"(3b) In Bezug auf die in Anhang XXIII Teil B aufgeführten Güter gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung - bis zum 16. Januar 2023 - von Verträgen, die vor dem 17. Dezember 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen."
d) folgender Absatz wird eingefügt:
"(5a) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen eine Genehmigung für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der Güter der KN-Codes 8417 20, 8419 81 80 und 8438 10 10 oder die Bereitstellung damit verbundener technischer oder finanzieller Hilfe erteilen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder die damit verbundene technische oder finanzielle Hilfe für die persönliche Verwendung im Haushalt durch natürliche Personen erforderlich sind."
e) Absatz 6 erhält folgende Fassung:
"(6) Bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigungen gemäß den Absätzen 5 und 5a erteilen die zuständigen Behörden keine Genehmigung für Ausfuhren an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben, dass die Güter eine militärische Endverwendung haben könnten."
8. Artikel 3m wird wie folgt geändert:
a) An Absatz 7 werden folgende Unterabsätze angefügt:
"Ab dem 5. Februar 2023 ist es verboten, Erdölerzeugnisse des KN-Codes 2710, die aus Rohöl gewonnen werden, das auf der Grundlage einer von den zuständigen bulgarischen Behörden gemäß Absatz 5 gewährten Ausnahmeregelung eingeführt wurde, in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer weiterzuleiten oder zu verbringen oder die betreffenden Erdölerzeugnisse an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern zu verkaufen.
Abweichend von dem Verbot gemäß Unterabsatz 2 können die zuständigen Behörden Bulgariens unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Weiterleitung oder die Ausfuhr von in Anhang XXXI aufgeführten bestimmten Erdölerzeugnissen, die aus gemäß Absatz 5 eingeführtem Rohöl gewonnen werden, in die Ukraine genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
Abweichend von dem Verbot gemäß Unterabsatz 2 können die zuständigen Behörden Bulgariens unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Weiterleitung oder die Ausfuhr von in Anhang XXXII aufgeführten bestimmten Erdölerzeugnissen, die aus gemäß Absatz 5 eingeführtem Rohöl gewonnen werden, in Drittländer innerhalb der Ausfuhrkontingente nach jenem Anhang genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
Bulgarien unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Absatz erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung."
b) An Absatz 8 werden folgende Unterabsätze angefügt:
"Abweichend von dem Verbot gemäß Absatz 8 Unterabsatz 3 können die zuständigen Behörden Ungarns und der Slowakei ab dem 5. Februar 2023 unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Weiterleitung oder die Ausfuhr von in Anhang XXXI aufgeführten bestimmten Erdölerzeugnissen, die aus gemäß Absatz 3 Buchstabe d eingeführtem Rohöl gewonnen werden, in die Ukraine genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Absatz erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung."
c) Folgende Absätze werden angefügt:
"(11) Natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen unterrichten die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig, angesiedelt, niedergelassen oder eingetragen sind, innerhalb von zwei Wochen über alle Transaktionen zum Kauf, zur Einfuhr oder zum Transport - in die Union - von aus Anlagen zur Erzeugung von Flüssigerdgas stammenden Erdgaskondensaten der KN-Unterposition 2709 00 10, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden. Die Meldung muss Angaben zu den Mengen enthalten.
Der betreffende Mitgliedstaat übermittelt den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission die gemäß Unterabsatz 1 erhaltenen Informationen.
(12) Auf der Grundlage der gemäß Absatz 11 erhaltenen Informationen überprüft die Kommission spätestens 18. Juni 2023 das Funktionieren der Maßnahmen in Bezug auf aus Anlagen zur Erzeugung von Flüssigerdgas stammende Erdgaskondensate der KN-Unterposition 2709 00 10, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden."
9. In Artikel 3n werden folgenden Absätze angefügt:
"(12) Natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen unterrichten die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig, angesiedelt, niedergelassen oder eingetragen sind, innerhalb von zwei Wochen über alle Transaktionen zum Kauf oder zum Transport - in Drittländer - von aus Anlagen zur Erzeugung von Flüssigerdgas stammenden Erdgaskondensaten der KN-Unterposition 2709 00 10, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden. Die Meldung muss Angaben zu den Mengen enthalten.
Der betreffende Mitgliedstaat übermittelt den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission die gemäß Unterabsatz 1 erhaltenen Informationen.
(13) Auf der Grundlage der gemäß Absatz 12 erhaltenen Informationen überprüft die Kommission spätestens 18. Juni 2023 das Funktionieren der Maßnahmen in Bezug auf aus Anlagen zur Erzeugung von Flüssigerdgas stammende Erdgaskondensate der KN-Unterposition 2709 00 10, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden."
10. Artikel 5 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
"(5) Es ist verboten, an in der Union registrierten oder anerkannten Handelsplätzen übertragbare Wertpapiere von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft befinden, ab dem 12. April 2022 zu notieren und Dienstleistungen dafür zu erbringen, sowie ab dem 29. Januar 2023 zum Handel zuzulassen."
11. Artikel 5aa wird wie folgt geändert:
a) Folgende Absätze werden eingefügt:
"(1b) Es ist ab dem 16. Januar 2023 verboten, einen Posten in den Leitungsgremien einer der folgenden Organisationen zu bekleiden:
Dieses Verbot gilt nicht für die in Absatz 1 genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die unter Absatz 1a fallen.
(1c) Abweichend von Absatz 1b können die zuständigen Behörden genehmigen, einen Posten in den Leitungsgremien einer in Absatz 1b genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zu bekleiden, nachdem sie festgestellt haben, dass die juristische Person, Organisation oder Einrichtung:
(1d) Abweichend von Absatz 1b können die zuständigen Behörden genehmigen, einen Posten in den Leitungsgremien einer in Absatz 1b genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zu bekleiden, nachdem sie festgestellt haben, dass es für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung erforderlich ist, einen solchen Posten zu bekleiden."
(1e) Abweichend von Absatz 1b können die zuständigen Behörden genehmigen, einen Posten in den Leitungsgremien einer in Absatz 1b genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zu bekleiden, nachdem sie festgestellt haben, dass die juristische Person, Organisation oder Einrichtung an der Durchfuhr von Öl mit Ursprung in einem Drittland durch Russland beteiligt ist und dass das Bekleiden eines solchen Postens für Vorgänge bestimmt ist, die nicht nach den Artikeln 3m und 3n verboten sind."
b) Folgende Absätze werden eingefügt:
"(2d) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für die Erfüllung - bis zum 18. März 2023 - von Verträgen, die vor dem 17. Dezember 2022 mit einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung gemäß Anhang XIX Teil C geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.
(2e) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für die Entgegennahme von Zahlungen, die von den in Anhang XIX Teil C genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund von Verträgen geschuldet werden, die vor dem 18. März 2023 ausgeführt wurden.
c) Absatz 3 Buchstabe d erhält folgende Fassung:
"d) Transaktionen, einschließlich Verkäufen, die für die Abwicklung eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer ähnlichen Rechtsgestaltung, das bzw. die vor dem 16. März 2022 eingegangen wurde, an dem bzw. der eine in Absatz 1 genannte juristische Person, Organisation oder Einrichtung beteiligt ist, bis zum 30. Juni 2023 unbedingt erforderlich sind,"
d) Folgender Absatz wird eingefügt:
"(3a) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden unter den ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen Transaktionen genehmigen, die für den Abzug von Investitionen und den Rückzug aus einer in der Union niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung durch die in Absatz 1 genannten Organisationen oder ihre Niederlassungen in der Union bis zum 30. Juni 2023 unbedingt erforderlich sind."
e) Folgender Absatz wird angefügt:
"(5) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 1c, 1d, 1e und 3a erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung."
12. In Artikel 5g Absatz 1 wird folgender Buchstabe eingefügt:
"(aa) der zuständigen nationalen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie angesiedelt sind, oder der Kommission spätestens bis zum 27. Mai 2023 eine Liste der 100.000 EUR übersteigenden Einlagen von juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die außerhalb der Union niedergelassen sind und deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen gehalten werden, zu übermitteln. Sie legen alle 12 Monate aktuelle Informationen über die Höhe dieser Einlagen vor;"
13. Artikel 5n erhält folgende Fassung:
"Artikel 5n
(1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für
(2) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, Rechtsberatung und IT-Beratung zu erbringen für
(2a) Es ist verboten, Dienstleistungen in den Bereichen Markt- und Meinungsforschung, technische physikalische und chemische Untersuchung und Werbung zu erbringen für
(3) Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 4. Juni 2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 5. Juli 2022 zu beenden.
(4) Absatz 2 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 7. Oktober 2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 8. Januar 2023 zu beenden.
(4a) Absatz 2a gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 17. Dezember 2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 16. Januar 2023 zu beenden.
(5) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die für die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf unbedingt erforderlich sind.
(6) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat und für die Anerkennung oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils oder eines Schiedsspruchs aus einem Mitgliedstaat unbedingt erforderlich sind, sofern die Erbringung dieser Dienstleistungen mit den Zielen dieser Verordnung und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 im Einklang steht.
(7) Die Absätze 1, 2 und 2a gelten nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes, der Schweiz oder eines in Anhang VIII aufgeführten Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden.
(8) Die Absätze 2 und 2a gelten nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder für die Bewältigung von Naturkatastrophen erforderlich sind.
(9) Absatz 2 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die für Softwareaktualisierungen für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer, die gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 2a Absatz 3 Buchstabe d hinsichtlich der in Anhang VII aufgeführten Erzeugnisse erlaubt sind, erforderlich sind.
(10) Abweichend von den Absätzen 1, 2 und 2a können die zuständigen Behörden die dort genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese erforderlich sind für
(11) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 10 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung."
14. Die folgenden Artikel werden eingefügt:
"Artikel 12b
(1) Abweichend von den Artikeln 2, 2a, 3, 3b, 3c, 3f, 3h und 3k können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung von in den Anhängen II, VII, X, XI, XVI, XVIII, XX und XXIII dieser Verordnung sowie in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführten Gütern und Technologien bis zum 30. September 2023 genehmigen, wenn der Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung für den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland unbedingt erforderlich sind, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(2) Abweichend von den Artikeln 3g und 3i können die zuständigen Behörden die Einfuhr oder die Verbringung von in den Anhängen XVII und XXI aufgeführten Gütern bis zum 30. September 2023 genehmigen, wenn die Einfuhr oder die Verbringung für den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland unbedingt erforderlich sind, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Alle nach Absatz 1 erteilten Genehmigungen für in Anhang VII dieser Verordnung sowie in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Güter und Technologien werden, wenn möglich, in elektronischer Form auf Formblättern erteilt, die mindestens alle Angaben nach dem Muster C in Anhang IX in der dort vorgegebenen Reihenfolge enthalten.
(1) Die zuständigen Behörden tauschen Informationen über die gemäß Artikel 12b Absatz 1 erteilten Genehmigungen für in Anhang VII dieser Verordnung sowie in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Güter und Technologien mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission aus. Für den
Informationsaustausch wird das nach Artikel 23 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/821 bereitgestellte elektronische System genutzt.
(2) Die infolge der Anwendung dieses Artikels erhaltenen Informationen dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie angefordert wurden; dies betrifft auch den Austausch nach Artikel 2d Absatz 4.
(3) Die Mitgliedstaaten und die Kommission gewährleisten den Schutz der in Anwendung dieses Artikels gewonnenen vertraulichen Informationen im Einklang mit dem Unionsrecht und dem jeweiligen nationalen Recht.
(4) Die Mitgliedstaaten und die Kommission gewährleisten, dass der Geheimhaltungsgrad von Verschlusssachen, die im Rahmen dieses Artikels bereitgestellt oder ausgetauscht werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers weder herabgestuft noch aufgehoben wird."
15. Anhang IV wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
16. Anhang VII wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
17. Anhang IX wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert.
18. Anhang XI wird gemäß Anhang IV der vorliegenden Verordnung geändert.
19. Anhang XV wird gemäß Anhang V der vorliegenden Verordnung geändert.
Nummer 19 gilt in Bezug auf eine oder mehrere der in Anhang V der vorliegenden Verordnung aufgeführten Organisationen ab dem 1. Februar 2023, vorausgesetzt der Rat beschließt dies nach Prüfung der betreffenden Fälle im Wege eines Durchführungsrechtsakts.
20. Anhang XVII wird gemäß Anhang VI der vorliegenden Verordnung geändert.
21. Anhang XIX wird gemäß Anhang VII der vorliegenden Verordnung geändert.
22. Anhang XXIII wird gemäß Anhang VIII der vorliegenden Verordnung geändert.
23. Anhang XXV wird gemäß Anhang IX der vorliegenden Verordnung geändert.
24. Anhang XXX wird gemäß Anhang X der vorliegenden Verordnung angefügt.
25. Anhang XXXI wird gemäß Anhang XI der vorliegenden Verordnung angefügt.
26. Anhang XXXII wird gemäß Anhang XII der vorliegenden Verordnung angefügt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2022.
2) Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.07.2014 S. 1).
3) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.07.2014 S. 13).
Anhang I |
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
"Anhang IV
Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen
nach Artikel 2 Absatz 7, Artikel 2a Absatz 7 und Artikel 2b Absatz 1
JSC Sirius
OJSC Stankoinstrument
OAO JSC Chemcomposite
JSC Kalashnikov
JSC Tula Arms Plant
NPK Technologii Maschinostrojenija
OAO Wysokototschnye Kompleksi
OAO Almaz Antey
OAO NPO Bazalt
Admiralty Shipyard JSC
Aleksandrov Scientific Research Technological Institute NITI
Argut OOO
Communication center of the Ministry of Defense
Federal Research center Boreskov Institute of Catalysis
Federal State Budgetary Enterprise of the Administration of the President of Russia
Federal State Budgetary Enterprise Special Flight Unit Rossiya of the Administration of the President of Russia
Federal State Unitary Enterprise Dukhov Automatics Research Institute (VNIIA)
Foreign Intelligence Service (SVR)
Forensic center of Nizhniy Novgorod Region Main Directorate of the Ministry of Interior Affairs
International center for Quantum Optics and Quantum Technologies (the Russian Quantum center)
Irkut Corporation
Irkut Research and Production Corporation Public Joint Stock Company
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computing Machinery
JSC Central Research Institute of Machine Building (JSC TsNIIMash)
JSC Kazan Helicopter Plant Repair Service
JSC Shipyard Zaliv (Zaliv Shipbuilding Yard)
JSC Rocket and Space Centre - Progress
Kamensk-Uralsky Metallurgical Works J.S. Co.
Kazan Helicopter Plant PJSC
Komsomolsk-na-Amur Aviation Production Organization (KNAAPO)
Ministry of Defence RF
Moscow Institute of Physics and Technology
NPO High Precision Systems JSC
NPO Splav JSC
OPK Oboronprom
PJSC Beriev Aircraft Company
PJSC Irkut Corporation
PJSC Kazan Helicopters
POLYUS Research Institute of M.F. Stelmakh Joint Stock Company
Promtech-Dubna, JSC
Public Joint Stock Company United Aircraft Corporation
Radiotechnical and Information Systems (RTI) Concern
Rapart Services LLC; Rosoboronexport OJSC (ROE)
Rostec (Russian Technologies State Corporation)
Rostekh - Azimuth
Russian Aircraft Corporation MiG
Russian Helicopters JSC
SP KVANT (Sovmestnoe Predpriyatie Kvantovye Tekhnologii)
Sukhoi Aviation JSC
Sukhoi Civil Aircraft
Tactical Missiles Corporation JSC
Tupolev JSC
UEC-Saturn
United Aircraft Corporation
JSC Aero Kompozit
United Engine Corporation
UEC-Aviadvigatel JSC
United Instrument Manufacturing Corporation
United Shipbuilding Corporation
JSC PO Sevmash
Krasnoye Sormovo Shipyard
Severnaya Shipyard
Shipyard Yantar
UralVagonZavod
Baikal Electronics
center for Technological Competencies in Radiophtonics
Central Research and Development Institute Tsiklon
Crocus Nano Electronics
Dalzavod Ship-Repair center
Elara
Electronic Computing and Information Systems
ELPROM
Engineering center Ltd.
Forss Technology Ltd.
Integral SPB
JSC Element
JSC Pella-Mash
JSC Shipyard Vympel
Kranark LLC
Lev Anatolyevich Yershov (Ershov)
LLC center
MCST Lebedev
Miass Machine-Building Factory
Microelectronic Research and Development center Novosibirsk
MPI VOLNA
N.A. Dollezhal Order of Lenin Research and Design Institute of Power Engineering
Nerpa Shipyard
NM-Tekh
Novorossiysk Shipyard JSC
NPO Electronic Systems
NPP Istok
NTC Metrotek
OAO GosNIIkhimanalit
OAO Svetlovskoye Predpriyatiye Era
OJSC TSRY
OOO Elkomtekh (Elkomtex)
OOO Planar
OOO Sertal
Photon Pro LLC
PJSC Zvezda
Amur Shipbuilding Factory PJSC
AO center of Shipbuilding and Ship Repairing JSC
AO Kronshtadt
Avant Space LLC
Production Association Strela
Radioavtomatika
Research center Module
Robin Trade Limited
R.Ye. Alekseyev Central Design Bureau for Hydrofoil Ships
Rubin Sever Design Bureau
Russian Space Systems
Rybinsk Shipyard Engineering
Scientific Research Institute of Applied Chemistry
Scientific-Research Institute of Electronics
Scientific Research Institute of Hypersonic Systems
Scientific Research Institute NII Submikron
Sergey IONOV
Serniya Engineering
Severnaya Verf Shipbuilding Factory
Ship Maintenance center Zvezdochka
State Governmental Scientific Testing Area of Aircraft Systems (GkNIPAS)
State Machine Building Design Bureau Raduga Bereznya
State Scientific center AO GNTs RF-FEI A.I. Leypunskiy Physico-Energy Institute
State Scientific Research Institute of Machine Building Bakhirev (GosNIImash)
Tomsk Microwave and Photonic Integrated Circuits and Modules Collective Design center
UAB Pella-Fjord
United Shipbuilding Corporation JSC "35th Shipyard"
United Shipbuilding Corporation JSC "Astrakhan Shipyard"
United Shipbuilding Corporation JSC "Aysberg Central Design Bureau"
United Shipbuilding Corporation JSC "Baltic Shipbuilding Factory"
United Shipbuilding Corporation JSC "Krasnoye Sormovo Plant OJSC"
United Shipbuilding Corporation JSC SC "Zvyozdochka"
United Shipbuilding Corporation "Pribaltic Shipbuilding Factory Yantar"
United Shipbuilding Corporation "Scientific Research Design Technological Bureau Onega"
United Shipbuilding Corporation "Sredne-Nevsky Shipyard"
Ural Scientific Research Institute for Composite Materials
Urals Project Design Bureau Detal
Vega Pilot Plant
Vertikal LLC
Vladislav Vladimirovich Fedorenko
VTK Ltd
Yaroslavl Shipbuilding Factory
ZAO Elmiks-VS
ZAO Sparta
ZAO Svyaz Inzhiniring
46th TSNII Central Scientific Research Institute
Alagir Resistor Factory
All-Russian Research Institute of Optical and Physical Measurements
All-Russian Scientific-Research Institute Etalon JSC
Almaz, JSC
Arzam Scientific Production Enterprise Temp Avia
Automated Procurement System for State Defense Orders, LLC
Dolgoprudniy Design Bureau of Automatics (DDBA JSC)
Electronic Computing Technology Scientific-Research center JSC
Electrosignal JSC
Energiya JSC
Engineering center Moselectronproekt
Etalon Scientific and Production Association
Evgeny Krayushin
Foreign Trade Association Mashpriborintorg
Ineko LLC
Informakustika JSC
Institute of High Energy Physics
Institute of Theoretical and Experimental Physics
Inteltech PJSC
ISE SO RAN Institute of High-Current Electronics
Kaluga Scientific-Research Institute of Telemechanical Devices JSC
Kulon Scientific-Research Institute JSC
Lutch Design Office JSC
Meteor Plant JSC
Moscow Communications Research Institute JSC
Moscow Order of the Red Banner of Labor Research Radio Engineering Institute JSC
NPO Elektromechaniki JSC
Omsk Production Union Irtysh JSC
Omsk Scientific-Research Institute of Instrument Engineering JSC
Optron, JSC
Pella Shipyard OJSC
Polyot Chelyabinsk Radio Plant JSC
Pskov Distance Communications Equipment Plant
Radiozavod JSC
Razryad JSC
Research Production Association Mars
Ryazan Radio-Plant
Scientific Production center Vigstar JSC
Scientific Production Enterprise "Radiosviaz"
Scientific Research Institute Ferrite-Domen
Scientific Research Institute of Communication Management Systems
Scientific-Production Association and Scientific-Research Institute of Radio- Components
Scientific-Production Enterprise "Kant"
Scientific-Production Enterprise "Svyaz"
Scientific-Production Enterprise Almaz JSC
Scientific-Production Enterprise Salyut JSC
Scientific-Production Enterprise Volna
Scientific-Production Enterprise Vostok JSC
Scientific-Research Institute "Argon"
Scientific-Research Institute and Factory Platan
Scientific-Research Institute of Automated Systems and Communications Complexes Neptune JSC
Special Design and Technical Bureau for Relay Technology
Special Design Bureau Salute JSC
Tactical Missile Company, Joint Stock Company "Salute"
Tactical Missile Company, Joint Stock Company "State Machine Building Design Bureau "Vympel" by Name I.I.Toropov"
Tactical Missile Company, Joint Stock Company "URALELEMENT"
Tactical Missile Company, Joint Stock Company "Plant Dagdiesel"
Tactical Missile Company, Joint Stock Company "Scientific Research Institute of Marine Heat Engineering"
Tactical Missile Company, Joint Stock Company PA Strela
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Plant Kulakov
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo-service
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Saratov Radio Instrument Plant
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Severny Press
Tactical Missile Company, Joint-Stock Company "Research center for Automated Design"
Tactical Missile Company, KB Mashinostroeniya
Tactical Missile Company, NPO Electromechanics
Tactical Missile Company, NPO Lightning
Tactical Missile Company, Petrovsky Electromechanical Plant "Molot"
Tactical Missile Company, PJSC "MBDB ISKRA"
Tactical Missile Company, PJSC ANPP Temp Avia
Tactical Missile Company, Raduga Design Bureau
Tactical Missile Corporation, "Central Design Bureau of Automation"
Tactical Missile Corporation, 711 Aircraft Repair Plant
Tactical Missile Corporation, AO GNPP "Region"
Tactical Missile Corporation, AO TMKB "Soyuz"
Tactical Missile Corporation, Azov Optical and Mechanical Plant
Tactical Missile Corporation, Concern "MPO - Gidropribor"
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company "KRASNY GIDROPRESS"
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Avangard
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Concern Granit-Electron
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Elektrotyaga
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company GosNIIMash
Tactical Missile Corporation, RKB Globus
Tactical Missile Corporation, Smolensk Aviation Plant
Tactical Missile Corporation, TRV Engineering
Tactical Missile Corporation, Ural Design Bureau "Detal"
Tactical Missile Corporation, Zvezda-Strela Limited Liability Company
Tambov Plant (TZ) "October"
United Shipbuilding Corporation "Production Association Northern Machine Building Enterprise"
United Shipbuilding Corporation "5th Shipyard"
Federal center for Dual-Use Technology (FTsDT) Soyuz
Turayev Machine Building Design Bureau Soyuz
Zhukovskiy Central Aerohydrodynamics Institute (TsAGI)
Rosatomflot
Lyulki Experimental-Design Bureau
Lyulki Science and Technology center
AO Aviaagregat
Central Aerohydrodynamic Institute (TsAGI)
Closed Joint Stock Company Turborus (Turborus)
Federal Autonomous Institution Central Institute of Engine-Building N.A. P.I. Baranov; Central Institute of Aviation Motors (CIAM)
Federal State Budgetary Institution National Research center Institute N.A. N.E. Zhukovsky (Zhukovsky National Research Institute)
Federal State Unitary Enterprise "State Scientific-Research Institute for Aviation Systems" (GosNIIAS)
Joint Stock Company 123 Aviation Repair Plant (123 ARZ)
Joint Stock Company 218 Aviation Repair Plant (218 ARZ)
Joint Stock Company 360 Aviation Repair Plant (360 ARZ)
Joint Stock Company 514 Aviation Repair Plant (514 ARZ)
Joint Stock Company 766 UPTK
Joint Stock Company Aramil Aviation Repair Plant (AARZ)
Joint Stock Company Aviaremont (Aviaremont)
Joint Stock Company Flight Research Institute N.A. M.M. Gromov (FRI Gromov)
Joint Stock Company Metallist Samara (Metallist Samara)
Joint Stock Company Moscow Machine-Building Enterprise named after V. V. Chernyshev (MMP V.V. Chernyshev)
JSC NII Steel
Joint Stock Company Remdizel
Joint Stock Company Special Industrial and Technical Base Zvezdochka (SPTB Zvezdochka)
Joint Stock Company STAR
Joint Stock Company Votkinsk Machine Building Plant
Joint Stock Company Yaroslav Radio Factory
Joint Stock Company Zlatoustovsky Machine Building Plant (JSC Zlatmash)
Limited Liability Company center for Specialized Production OSK Propulsion (OSK Propulsion)
Lytkarino Machine-Building Plant
Moscow Aviation Institute
Moscow Institute of Thermal Technology
Omsk Motor-Manufacturing Design Bureau
Open Joint Stock Company 170 Flight Support Equipment Repair Plant (170 RZ SOP)
Open Joint Stock Company 20 Aviation Repair Plant (20 ARZ)
Open Joint Stock Company 275 Aviation Repair Plant (275 ARZ)
Open Joint Stock Company 308 Aviation Repair Plant (308 ARZ)
Open Joint Stock Company 32 Repair Plant of Flight Support Equipment (32 RZ SOP)
Open Joint Stock Company 322 Aviation Repair Plant (322 ARZ)
Open Joint Stock Company 325 Aviation Repair Plant (325 ARZ)
Open Joint Stock Company 680 Aircraft Repair Plant (680 ARZ)
Open Joint Stock Company 720 Special Flight Support Equipment Repair Plant (720 RZ SOP)
Open Joint Stock Company Volgograd Radio-Technical Equipment Plant (VZ RTO)
Public Joint Stock Company Agregat (PJSC Agregat)
Salute Gas Turbine Research and Production center
Scientific-Production Association Vint of Zvezdochka Shipyard (SPU Vint)
Scientific Research Institute of Applied Acoustics (NIIPA)
Siberian Scientific-Research Institute of Aviation N.A. S.A. Chaplygin (SibNIA)
Software Research Institute
Subsidiary Sevastopol Naval Plant of Zvezdochka Shipyard (Sevastopol Naval Plant)
Tula Arms Plant
Russian Institute of Radio Navigation and Time
Federal Technical Regulation and Metrology Agency (Rosstandart)
Federal State Budgetary Institution of Science P.I. K.A. Valiev RAS of the Ministry of Science and Higher Education of Russia (FTIAN)
Federal State Unitary Enterprise All-Russian Research Institute of Physical, Technical and Radio Engineering Measurements (VNIIFTRI)
Institute of Physics Named After P.N. Lebedev of the Russian Academy of Sciences (LPI)
The Institute of Solid-State Physics of the Russian Academy of Sciences (ISSP)
Rzhanov Institute of Semiconductor Physics, Siberian Branch of Russian Academy of Sciences (IPP SB RAS)
UEC-Perm Engines, JSC
Ural Works of Civil Aviation, JSC
Central Design Bureau for Marine Engineering "Rubin", JSC
"Aeropribor-Voskhod", JSC
Aerospace Equipment Corporation, JSC
Central Research Institute of Automation and Hydraulics (CNIIAG), JSC
Aerospace Systems Design Bureau, JSC
Afanasyev Technomac, JSC
Ak Bars Shipbuilding Corporation, CJSC
AGAT, Gavrilov-Yaminskiy Machine-Building Plant, JSC
Almaz Central Marine Design Bureau, JSC
Joint Stock Company Eleron
AO Rubin
Branch of AO Company Sukhoi Yuri Gagarin Komsomolsk-on-Amur Aircraft Plant
Branch of PAO II - Aviastar
Branch of RSK MiG Nizhny Novgorod Aircraft-Construction Plant Sokol
Chkalov Novosibirsk Aviation Plant
Joint Stock Company All-Russian Scientific-Research Institute Gradient
Joint Stock Company Almatyevsk Radiopribor Plant (JSC AZRP)
Joint Stock Company Experimental-Design Bureau Elektroavtomatika in the name of P.A. Efimov
Joint Stock Company Industrial Controls Design Bureau
Joint Stock Company Kazan Instrument-Engineering and Design Bureau
Joint Stok Company Microtechnology
Phasotron Scientific-Research Institute of Radio-Engineering
Joint Stock Company Radiopribor
Joint Stock Company Ramensk Instrument-Engineering Bureau
Joint Stock Company Research and Production center SAPSAN
Joint Stock Company Rychag
Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Izmeritel
Joint Stock Company Scientific-Production Union for Radioelectronics named after V.I. Shimko
Joint Stock Company Taganrog Communications Scientific-Research Institute
Joint Stock Company Urals Instrument-Engineering Plant
Joint Stock Company Vzlet Engineering Testing Support
Joint Stock Company Zhiguli Radio Plant
Joint Stock Company Bryansk Electromechanical Plant
Public Joint Stock Company Moscow Institute of Electro-Mechanics and Automation
Public Joint Stock Company Stavropol Radio Plant Signal
Public Joint Stock Company Techpribor
Joint Stock Company Ramensky Instrument-Engineering Plant
V.V. Tarasov Avia Avtomatika
Design Bureau of Chemical Machine Building KBKhM
Far Eastern Shipbuilding and Ship Repair center
Ilyushin Aviation Complex Branch: Myasishcheva Experimental Mechanical Engineering Plant
Institute of Marine Technology Problems Far East Branch Russian Academy of Sciences
Irkutsk Aviation Plant
Joint Stock Company Aerocomposit Ulyanovsk Plant
Joint Stock Company Experimental Design Bureau named after A.S. Yakovlev
Joint Stock Company Federal Research and Production center Altai
Joint Stock Company "Head Special Design Bureau Prozhektor"
Joint Stock Company Ilyushin Aviation Complex
Joint Stock Company Lazurit Central Design Bureau
Joint Stock Company Research and Development Enterprise Protek
Joint Stock Company SPMDB Malachite
Joint Stock Company Votkinsky Zavod
Kalyazinsky Machine Building Factory - Branch of RSK MiG
Main Directorate of Deep-Sea Research of the Ministry of Defense of the Russian Federation
NPP Start
OAO Radiofizika
P.A. Voronin Lukhovitsk Aviation Plant, branch of RSK MiG
Public Joint Stock Company Bryansk Special Design Bureau
Public Joint Stock Company Voronezh Joint Stock Aircraft Company
Radio Technical Institute named after A. L. Mints
Russian Federal Nuclear center - All-Russian Research Institute of Experimental Physics
Shvabe JSC
Special Technological center LLC
St. Petersburg Marine Bureau of Machine Building Malakhit
St. Petersburg Naval Design Bureau Almaz
St. Petersburg Shipbuilding Institution Krylov 45
Strategic Control Posts Corporation
V.A. Trapeznikov Institute of Control Sciences of Russian Academy of Sciences
Vladimir Design Bureau for Radio Communications OJSC
Voentelecom JSC
A.A. Kharkevich Institute for Information Transmission Problems (IITP), Russian Academy of Sciences (RAS) Ak Bars Holding
Special Research Bureau for Automation of Marine Researches Far East Branch Russian Academy of Sciences
Systems of Biological Synthesis LLC
Borisfen, JSC
Barnaul cartridge plant, JSC
Concern Avrora Scientific and Production Association, JSC
Bryansk Automobile Plant, JSC
Burevestnik Central Research Institute, JSC
Research Institute of Space Instrumentation, JSC
Arsenal Machine-building plant, OJSC
Central Design Bureau of Automatics, JSC
Zelenodolsk Design Bureau, JSC
Zavod Elecon, JSC
VMP "Avitec", JSC
JSC V. Tikhomirov Scientific Research Institute of Instrument Design
Tulatochmash, JSC
PJSC "I.S. Brook" INEUM
SPE "Krasnoznamenets", JSC
SPA Pribor named after S. Golembiovsky, SC
SPA "Impuls", JSC
RusBITech
ROTOR 43
Rostov optical and mechanical plant, PJSC
RATEP, JSC
PLAZ
OKB "Technika"
Ocean Chips
Nudelman Precision Engineering Design Bureau
Angstrem JSC
NPCAP
Novosibirsk Plant of Artificial Fibre
Novosibirsk Cartridge Plant, JSC (alias: SIBFIRE),
Novator DB
NIMI named after V.V. BAHIREV, JSC
NII Stali JSC
Nevskoe Design Bureau, JSC
Neva Electronica JSC
ENICS
The JSC Makeyev Design Bureau
KURGANPRIBOR, JSC"
Anhang II |
In Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
=> als PDF öffnen
Teil B
1. Halbleiterbauelemente
KN-Code | Warenbezeichnung |
854110 | Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED) |
854121 | Transistoren, andere als Fototransistoren, mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W |
854129 | Andere Transistoren, andere als Fototransistoren |
854149 | Lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (ausg. fotovoltaische Generatoren und Fotoelemente) |
854151 | Andere Halbleiterbauelemente: halbleiterbasierte Wandler |
854159 | Andere Halbleiterbauelemente |
854160 | Gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle |
854190 | Halbleiterbauelemente: Teile |
2. Elektronische integrierte Schaltungen
KN-Code | Warenbezeichnung |
8542 31 | Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen |
8542 32 | Speicher |
8542 33 | Verstärker |
8542 39 | Andere elektronische integrierte Schaltungen |
8542 90 | Elektronische integrierte Schaltungen: Teile |
3. Fotoapparate
KN-Code | Warenbezeichnung |
9006 30 | Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt |
4. Sonstige elektrische/magnetische Bauteile
KN-Code | Warenbezeichnung |
8505 11 | Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; aus Metall |
8532 24 | Mehrschichtige Keramikkondensatoren |
8536 50 | Andere Schalter |
8536 69 | Stecker und Steckdosen |
8536 90 | Andere Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel; |
8548 00 | Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, anderweit in Kapitel 85 weder genannt noch inbegriffen |
5. Maschinen für die additive Fertigung
KN-Code | Warenbezeichnung |
8485 20 | Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung |
8485 30 | Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung |
8485 90 | Teüe von Maschinen für die additive Fertigung |
Anhang III |
In Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird Folgendes hinzugefügt:
"Anhang IX
C. Musterformblatt für die Unterrichtung über den Verkauf, die Lieferung oder Weitergabe sowie die Beantragung und Genehmigung (gemäß Artikel 12b Absatz 1 dieser Verordnung)
Die Ausfuhrgenehmigung gilt bis zum Erreichen des Ablaufdatums in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Europäische Union | AUSFUHRGENEHMIGUNG/UNTERRICHTUNG |
(Verordnung (EU) 2022/328) |
Unterrichtung gemäß Artikel 12b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | ||||
1 | 1. Ausführer | 2. Kennnummer | 3. Ablaufdatum (falls zutreffend) | |
4. Ansprechpartner in der Behörde | ||||
5. Empfänger | 6. Ausstellende Behörde | |||
7. Agent/Vertreter (falls nicht identisch mit Ausführer) | ||||
8. Herkunftsland | Ländercode 1 | |||
9. Endverwender (falls nicht identisch mit Empfänger) | 10. Mitgliedstaat, in dem sich die Güter befinden oder befinden werden | Ländercode | ||
11. Mitgliedstaat, in dem die Ausfuhranmeldung abgegeben werden soll | Ländercode | |||
1 | 12. Endbestimmungsland | Ländercode | ||
Bestätigung, dass der Endverwender nichtmilitärischer Art ist | Ja/Nein |
1) Siehe Verordnung (EG) Nr. 1172/95 (ABl. L 118 vom 25.05.1995 S. 10).
13. Güterbeschreibung 1 | 14. Ursprungsland | Ländercode | |||||
15. Code des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur (ggf. 8- stellig; CAS-Nummer, falls verfügbar) | 16. AL-Nummer (für gelistete Güter) | ||||||
17. Währung und Wert | 18. Menge | ||||||
19. End- verwendung | Bestätigung, dass die Endver- wendung nichtmilitärischer Art ist | Ja/Nein | 20. Datum des Vertrags (falls bekannt) | 21. Zollausfuhrverfahren | |||
22. Weitere Angaben: | |||||||
Feld für vorgedruckte Angaben der Mitgliedstaaten | |||||||
Von der ausstellenden Behörde auszufüllen
Stempel/ Unterschrift Ausstellende Behörde | |||||||
Datum |
1) Bei Bedarf Zusatzblatt 1a verwenden. In diesem Fall ist in diesem Feld die genaue Anzahl der Zusatzblätter anzugeben. Die Beschreibung sollte so präzise wie möglich sein und, soweit relevant, den CAS-Code oder andere Codes, insbesondere für chemische Stoffe, umfassen.
Europäische Union | (Verordnung (EU) 2022/328) |
1 Bis | 1. Ausführer | 2. Kennnummer | |
13. Güterbeschreibung | 14. Ursprungsland | Ländercode | |
15. Warencode (ggf. 8-stellig; CAS-Nummer, falls verfügbar) | 16. AL-Nummer (für gelistete Güter) | ||
17. Währung und Wert | 18. Menge | ||
13. Güterbeschreibung | 14. Ursprungsland | Ländercode | |
15. Warencode (ggf. 8-stellig; CAS-Nummer, falls verfügbar) | 16. AL-Nummer (für gelistete Güter) | ||
17. Währung und Wert | 18. Menge | ||
13. Güterbeschreibung | 14. Ursprungsland | Ländercode | |
15. Warencode | 16. AL-Nummer | ||
17. Währung und Wert | 18. Menge | ||
13. Güterbeschreibung | 14. Ursprungsland | Ländercode | |
15. Warencode | 16. AL-Nummer | ||
17. Währung und Wert | 18. Menge | ||
13. Güterbeschreibung | 14. Ursprungsland | Ländercode | |
15. Warencode | 16. AL-Nummer | ||
17. Währung und Wert | 18. Menge | ||
13. Güterbeschreibung | 14. Ursprungsland | Ländercode | |
15. Warencode | 16. AL-Nummer | ||
17. Währung und Wert | 18. Menge |
Anmerkung: In Feld 1 der Spalte 24 ist die noch vorhandene Menge, in Feld 2 der Spalte 24 ist die in diesem Fall abgezogene Menge einzutragen. | |||
23. Nettomenge/Nettowert (Nettomasse/andere Einheit mit Angabe der Einheit) | 26. Zollpapier (Art und Nummer) oder Auszug (Nr.) und Abzugsdatum | 27. Mitgliedstaat, Name und Unterschrift, Stempel der Behörde, die eine Teilmenge abzieht | |
24. In Zahlen | 25. Abgezogener(r) Menge/Wert in Worten | ||
1. | |||
2. | |||
1. | |||
2. | |||
1. | |||
2. | |||
1. | |||
2. | |||
1. | |||
2. | |||
1. | |||
2. |
Anhang IV |
Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
"Anhang XI
Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3c Absatz 1
Teil A
KN-Code | Warenbezeichnung |
88 | Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon |
Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3c Absatz 1
Teil B
KN-Code | Warenbezeichnung |
ex 2710 19 83 | Hydrauliköle zur Verwendung in Fahrzeugen des Kapitels 88 |
ex 2710 19 99 | Andere Schmieröle und andere Öle zur Verwendung in der Luftfahrt |
4011 30 00 | Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
ex 6813 20 00 | Bremsscheiben und Bremsklötze zur Verwendung in Luftfahrzeugen |
6813 81 00 | Bremsbeläge und Bremsklötze |
8517 71 00 | Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden |
ex 8517 79 00 | Andere Teile im Zusammenhang mit Antennen |
9024 10 00 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien: Materialprüfmaschinen, -apparate und -geräte für Metalle |
9026 00 00 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z.B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032 |
Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3c Absatz 1
Teil C
KN-Code | Warenbezeichnung |
840710 | Hubkolbenverbrennungsmotoren und Rotationskolbenverbrennungs- motoren, mit Fremdzündung, für Luftfahrzeuge |
840910 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren für Luftfahrzeuge bestimmt |
"
Anhang V |
In Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden die folgenden Organisationen aufgenommen:
"NTV/NTV Mir Rossiya 1
REN TV
Pervyi Kanal"
Anhang VI |
Anhang XVII Teil B der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt ersetzt:
"Anhang XVII
Liste der Eisen- und Stahlerzeugnisse nach Artikel 3g
Teil B
KN-Code | Warenbezeichnung |
7206 | Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke, stranggegossene Erzeugnisse und Eisen der Position 7203) |
7207 | Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7208 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen |
7209 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen |
7210 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen |
7211 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen |
7212 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen |
7213 | Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, warmgewalzt, in Ringen regellos aufgehaspelt |
7214 | Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden (ausg. in Ringen regellos aufgehaspelt) |
7215 | Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, auch weitergehend bearbeitet, oder warmhergestellt und weitergehend bearbeitet, a.n.g. |
7216 | Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, a.n.g. |
7217 | Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, in Rollen (ausg. Walzdraht) |
7218 | Nicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem Stahl |
7219 | Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7220 | Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7221 | Walzdraht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt |
7222 | Stabstahl und Profile, aus nicht rostendem Stahl a.n.g. |
7223 | Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht) |
7224 | Stahl, legiert, anderer als nichtrostender Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, Halbzeug aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl |
7225 | Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7226 | Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7227 | Walzdraht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt |
7228 | Stabstahl und Profile, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, a.n.g.; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl |
7229 | Draht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht) |
7301 | Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl: |
7302 | Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material |
7303 | Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen |
7304 | Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen oder Stahl (ausg. aus Gusseisen) |
7305 | Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm, aus flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl hergestellt (z.B. geschweißt oder genietet) |
7306 | Rohre und Hohlprofile (z.B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl (ausg. nahtlose Rohre sowie Rohre mit kreisförmigem inneren und äußeren Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm) |
7307 | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl |
7308 | Konstruktionen und Konstruktionsteile (z.B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Torschwellen und Türschwellen, Türläden und Fensterläden, Geländer); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergl. sowie aus Eisen oder Stahl (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406) |
7309 | Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von > 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
7310 | Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g. |
7311 | Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
7312 | Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnl. Waren, aus Eisen oder Stahl, ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik sowie verwundener Zaundraht und Stacheldraht |
7313 | Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahl |
7314 | Gewebe, einschl. endlose Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht (ausg. Gewebe aus Metallfäden von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art); Streckbleche und bänder, aus Eisen oder Stahl |
7315 | Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Uhrketten, Schmuckketten usw., Fräs- und Sägeketten, Gleisketten, Mitnehmerketten für Fördereinrichtungen, Zangenketten für Textilmaschinen usw., Sicherheitsvorrichtungen mit Ketten zum Schließen von Türen sowie Messketten) |
7316 | Schiffsanker, Draggen, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl |
7317 | Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen (ausgenommen mit Kopf aus Kupfer und Heftklammern, zusammenhängend in Streifen) |
7318 | Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl (ausg. Schraubnägel, Stöpsel, Spunde und dergl., mit Schraubgewinde) |
7319 | Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche Waren, zum Handgebrauch, aus Eisen oder Stahl; Sicherheits-, Stecknadeln und ähnliche Nadeln, aus Eisen oder Stahl, a.n.g. |
7320 | Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl (ausg. Uhrfedern, Federn für Stöcke und Griffe von Regen- oder Sonnenschirmen, Federringe, Federscheiben sowie Stoßdämpfer und Drehstab- bzw. Torsionsfedern des Abschnitts 17) |
7321 | Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde, auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar, Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnl. nichtelektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Kessel und Heizkörper von Zentralheizungen, Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher sowie Großküchengeräte) |
7322 | Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler (einschl. Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können), nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl |
7323 | Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisenwolle oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnl. Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergl., aus Eisen oder Stahl (ausg. Kannen, Dosen und ähnl. Behälter der Pos. 7310; Abfallkörbe; Schaufeln, Korkenzieher und andere Artikel mit Werkzeugcharakter; Schneidwaren sowie Löffel, Schöpfkellen, Gabeln usw. der Pos. 8211 bis 8215; Ziergegenstände; Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel) |
7324 | Sanitärartikel, Hygieneartikel oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Kannen, Dosen und ähnl. Behälter der Pos. 7310, kleine Apotheken- und Toilettenhängeschränke und andere Möbel des Kapitels 94 sowie Armaturen) |
7325 | Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen, a.n.g. |
7326 | Waren aus Eisen oder Stahl, a.n.g. (ausg. gegossen) |
"
Anhang VII |
Anhang XIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
"Anhang XIX
Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 5aa
Teil A
OPK OBORONPROM
UNITED AIRCRAFT CORPORATION
URALVAGONZAVOD
ROSNEFT
TRANSNEFT
GAZPROM NEFT
ALMAZ-ANTEY
KAMAZ
ROSTEC (RUSSIAN TECHNOLOGIES STATE CORPORATION)
JSC PO SEVMASH
SOVCOMFLOT
UNITED SHIPBUILDING CORPORATION
Teil B
RUSSIAN MARITIME REGISTER of SHIPPING (RMRS) (russisches Seeschiffsregister)
Teil C
RUSSIAN REGIONAL DEVELOPMENT BANK"
Anhang VIII |
Anhang XXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
"Anhang XXIII
Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k
Teil A
KN-Code | Beschreibung |
060110 | Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend |
060120 | Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln |
060230 | Rhododendren (Azaleen), auch veredelt |
060240 | Rosen, auch veredelt |
060290 | andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel - andere |
060420 | Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet - frisch |
250840 | anderer Ton und Lehm |
250870 | Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen |
250900 | Kreide |
251200 | Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z.B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger |
251512 | durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
251520 | Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein; Alabaster |
251820 | Dolomit, gebrannt oder gesintert |
251910 | natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) |
252010 | Gipsstein; Anhydrit |
252100 | Kalkstein als Flussmittel; Kalksteine von der als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Art |
252210 | Luftkalk, ungelöscht |
252230 | hydraulischer Kalk |
252520 | Glimmerpulver |
252620 | Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talk, gemahlen oder sonst zerkleinert |
253020 | Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate) |
270100 | Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe |
270200 | Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) |
270300 | Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert |
270400 | Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle |
270730 | Xylole |
270820 | Pechkoks |
271210 | Vaselin |
271290 | Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ("slack wax"), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt |
271500 | Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech - andere |
280410 | Wasserstoff |
280430 | Stickstoff |
280440 | Sauerstoff |
280461 | Silicium - mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehr |
280480 | Arsen |
280610 | Chlorwasserstoff (Salzsäure) |
280620 | Chloroschwefelsäure |
281129 | andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle -andere |
281310 | Kohlenstoffdisulfid |
281420 | Ammoniak in wässriger Lösung |
281512 | Natriumhydroxid (Ätznatron) - in wässriger Lösung (Natronlauge) |
281830 | Aluminiumhydroxid |
281990 | Chromoxide und Chromhydroxide - andere |
282010 | Mangandioxid |
282731 | andere Chloride - des Magnesiums |
282735 | andere Chloride -des Nickels |
282890 | Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite andere |
282911 | Chlorate - des Natriums |
283220 | Sulfite (ohne Natrium) |
283324 | Sulfate des Nickels |
283330 | Alaune |
283410 | Nitrite |
283630 | Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) |
283650 | Calciumcarbonat |
283990 | Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle -andere |
284030 | Peroxoborate (Perborate) |
284150 | andere Chromate und Dichromate; sowie Peroxochromate |
284180 | Wolframate |
284310 | Edelmetalle in kolloidem Zustand |
284321 | Silbernitrat |
284329 | Silberverbindungen - andere |
284330 | Goldverbindungen |
284700 | Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt |
290123 | Buten (Butylen) und seine Isomere |
290124 | Buta-1,3-dien und Isopren |
290129 | Acyclische Kohlenwasserstoffe -ungesättigt - andere |
290211 | Cyclohexan |
290230 | Toluol |
290241 | o-Xylen |
290243 | p-Xylol |
290244 | Xylol-Isomerengemische |
290250 | Styrol |
290311 | Chlormethan (Methylchlorid) und Chlorethan (Ethylchlorid) |
290312 | Dichlormethan (Methylenchlorid) |
290321 | Vinylchlorid (Chlorethylen) |
290323 | Tetrachlorethylen (Perchlorethylen) |
290329 | Ungesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe: andere |
290376 | Bromchlordifluormethan (Halon 1211), Bromtrifluormethan (Halon 1301) und Dibromtetrafluorethane (Halon 2402) |
290381 | 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN) |
290391 | Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol und p-Dichlorbenzol |
290410 | nur Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und ihre Ethylester |
290420 | nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen enthaltende Derivate |
290431 | Perfluoroctansulfonsäure |
290513 | Butan-1-ol (n-Butylalkohol) |
290516 | Octanol (Octylalkohol) und seine Isomere |
290519 | einwertige gesättigte Alkohole - andere |
290541 | 2-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan) |
290559 | andere mehrwertige Alkohole - andere |
290613 | Sterine und Inosite |
290619 | Alkohole, alicyclisch - andere |
290711 | Phenol (Hydroxybenzol) und seine Salze |
290713 | Octylphenol, Nonylphenol und ihre Isomere; Salze dieser Erzeugnisse |
290719 | Monophenole - andere |
290722 | Hydrochinon und seine Salze |
290911 | Pentachlorphenol (ISO) |
290920 | alicyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
290941 | 2,22-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol) |
290943 | Monobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols |
290949 | Etheralkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate - andere |
291010 | Oxiran (Ethylenoxid) |
291020 | Methyloxiran (Propylenoxid) |
291100 | Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
291212 | Ethanal (Acetaldehyd) |
291249 | Aldehydalkohole, Aldehydether, Aldehydphenole und Aldehyde mit anderen Sauerstoff-Funktionen -andere |
291260 | Paraformaldehyd |
291411 | Aceton |
291461 | Anthrachinon |
291513 | Ester der Ameisensäure |
291590 | Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate: - andere |
291612 | Ester der Acrylsäure |
291613 | Methacrylsäure und ihre Salze |
291614 | Ester der Methacrylsäure |
291615 | Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester |
291733 | Dinonyl- oder Didecylorthophthalate |
292011 | Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion) |
292122 | Hexamethylendiamin und seine Salze |
292141 | Anilin und seine Salze |
292211 | Monoethanolamin und seine Salze |
292243 | Anthranilsäure und ihre Salze |
292320 | Lecithine und andere Phosphoaminolipoide |
293040 | Methionin |
293354 | andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser Erzeugnisse |
293371 | 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam) |
320190 | Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate |
320210 | synthetische organische Gerbstoffe |
320290 | synthetische organische Gerbstoffe; Gerbstoffe, anorganisch; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben |
320300 | Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, einschl. Farbstoffauszüge, (ausg. Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215) - andere |
320490 | Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich |
320500 | Farblacke (ausgenommen China- oder Japanlack sowie Lackfarben); Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Farblacken (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215) |
320641 | Ultramarin und seine Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215) |
320649 | Farbmittel, anorganisch oder mineralisch, a.n.g.; Zubereitungen auf der Grundlage von anorganischen oder mineralischen Farbmitteln, von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, a.n.g. (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215 sowie anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art) - andere |
320710 | zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen |
320720 | Engoben |
320730 | flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen |
320740 | Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken |
320810 | Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 - auf der Grundlage von Polyestern |
320820 | Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 - auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren |
320890 | Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 |
320910 | Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst |
320990 | Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst (ausg. auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren) - andere |
321000 | andere Anstrichfarben und Lacke (einschließlich Emaillen, Lacke und Dispersionen); zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art |
321290 | Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf - andere |
321410 | Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicher-arbeiten; |
321490 | Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicher-arbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen - andere |
321511 | Druckfarben - schwarz |
321519 | Druckfarben - andere |
340311 | Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten - Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend - Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen |
340319 | Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten - Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend - andere |
340391 | Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen |
340399 | Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als charakterbestimmenden Bestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten - andere |
350510 | Dextrine und andere modifizierte Stärken |
350699 | Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger - andere |
370120 | Sofortbild-Planfilme |
370191 | für mehrfarbige Aufnahmen |
370232 | andere Filme, mit einer Silberhalogenid-Emulsion |
370239 | Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische SofortbildRollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet - andere |
370243 | andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von mehr als 105 mm - mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von 200 m oder weniger |
370244 | andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von mehr als 105 mm - mit einer Breite von mehr als 105 mm bis 610 mm |
370255 | andere Filme, für mehrfarbige Aufnahmen - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m |
370256 | andere Filme, für mehrfarbige Aufnahmen - mit einer Breite von mehr als 35 mm |
370297 | andere Filme, für mehrfarbige Aufnahmen - mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von mehr als 30 mm |
370298 | Filme, fotografisch, sensibilisiert, in Rollen, unbelichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von > 35 mm (ausg. aus Papier, Pappe und Spinnstoffen; Röntgenfilme) |
370320 | Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet, für mehrfarbige Aufnahmen (ausg. in Rollen mit einer Breite von > 610 mm) |
370390 | Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet, für einfarbige Aufnahmen (ausg. in Rollen mit einer Breite von > 610 mm) |
370500 | Platten und Filme, fotografisch, belichtet und entwickelt (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoff sowie kinematografische Filme und gebrauchsfertige Druckplatten) |
370610 | Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung, mit einer Breite von >= 35 mm |
380120 | kolloider und halbkolloider Grafit; |
380620 | Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren (ausg. Salze von Kolofoniumaddukten) |
380700 | Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauereipech und ähnl. Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech (ausg. Einbruchpech, Gelbpech, Stearinpech, Fettpech, Fettteer und Glycerinpech) |
380910 | Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen "z.B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen", von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnl. Industrien
verwendeten Art, a.n.g., auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten |
380991 | Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z.B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie oder in ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g. (auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten) |
380992 | Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z.B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Papierindustrie oder in ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g. (auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten) |
380993 | Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z.B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Lederindustrie oder in ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g. (auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten) |
381010 | Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen |
381121 | Additive für Schmieröle, zubereitet, Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend |
381129 | Additive für Schmieröle, zubereitet, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend |
381190 | Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditives und andere zubereitete Additives für Mineralöle (einschl. Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (ausg. zubereitete Antiklopfmittel sowie Additives für Schmieröle) |
381220 | Weichmacher, zusammengesetzt, für Kautschuk oder Kunststoffe, a.n.g. |
381300 | Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben (ausg. gefüllte oder ungefüllte Feuerlöschgeräte, auch tragbare sowie unvermischte chemisch einheitliche Erzeugnisse mit feuerlöschenden Eigenschaften, in anderer Aufmachung) |
381400 | Lösemittel und Verdünnungsmittel, organisch, zusammengesetzt, a.n.g.; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken (ausg. Nagellackentferner) |
381511 | Katalysatoren, auf Trägern fixiert, mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz, a.n.g. |
381512 | Katalysatoren, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz, a.n.g. |
381519 | Katalysatoren auf Trägern fixiert, a.n.g. (ausg. mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung oder mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz) |
381590 | Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, a.n.g. (ausg. Vulkanisationsbeschleuniger sowie auf Trägern fixierte Katalysatoren) |
38160010 | Dolomitstampfmasse |
381700 | Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Mischungen, durch Alkylieren von Benzol und Naphthalin hergestellt (ausg. Isomerengemische der cyclischen Kohlenwasserstoffe) |
381900 | Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von < 70 GHT |
382000 | Gefrierschutzmittel, zubereitet, und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen (ausg. zubereitete Additives für Mineralöle oder andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten) |
382313 | Tallölfettsäuren, technische |
382790 | Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten (ausg. solche der Unterpos. 3824.71.00 bis 3824.78.00) |
382481 | Mischungen und Zubereitungen, die Oxiran (Ethylenoxid) enthalten |
382484 | Mischungen und Zubereitungen, Aldrin (ISO), Camphechlor (ISO) (Toxaphen), Chlordan (ISO), Chlordecon (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis (p-chlorphenyl)ethan), Dieldrin (ISO, INN), Endosulfan (ISO), Endrin (ISO), Heptachlor (ISO) oder Mirex (ISO) enthaltend |
382499 | Erzeugnisse, chemisch, und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, einschl. Mischungen von Naturprodukten, a.n.g. |
382590 | Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, a.n.g. (ausg. Abfälle) |
382600 | Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von < 70 GHT |
390140 | Ethylenalpha-Olefin-Copolymere mit einer spezifischen Dichte von < 0,94, in Primärformen |
390220 | Polyisobutylen in Primärformen |
390230 | Propylen-Copolymere in Primärformen |
390290 | Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen (ausg. Polypropylen, Polyisobutylen und Propylen-Copolymere) |
390319 | Polystyrol in Primärformen (ausg. expandierbar) |
390390 | Polymere des Styrols, in Primärformen (ausg. Polystyrol, Styrol-AcrylnitrilCopolymere (SAN) und Acrylnitril-Butadien- Styrol-Copolymere (ABS)) |
390410 | Poly(vinylchlorid) in Primärformen, nicht mit anderen Stoffen gemischt |
390450 | Polymere des Vinylidenchlorids in Primärformen |
390512 | Poly(vinylacetat), in wässriger Dispersion |
390519 | Poly(vinylacetat), in Primärformen (ausg. in wässriger Dispersion) |
390521 | Vinylacetat-Copolymere, in wässriger Dispersion |
390529 | Vinylacetat-Copolymere, in Primärformen (ausg. in wässriger Dispersion) |
390591 | Vinyl-Copolymere, in Primärformen (ausg. Vinylchlorid-VinylacetatCopolymere und andere Copolymere des Vinylchlorids sowie des Vinylacetats) |
390610 | Poly(methylmethacrylat) in Primärformen |
390690 | Acrylpolymere in Primärformen (ausg. Poly(methylmethacrylat)) |
390721 | Polyether in Primärformen (ausg. Polyacetale und Erzeugnisse der Unterposition 3002 10) |
390740 | Polycarbonate, in Primärformen |
390770 | Poly(milchsäure), in Primärformen |
390791 | Allylpolyester und andere Polyester, ungesättigt, in Primärformen (ausg. Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat) und Poly(milchsäure)) |
390810 | Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12, in Primärformen |
390890 | Polyamide in Primärformen (ausg. Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 und 6,12) |
390920 | Melaminharze in Primärformen |
390939 | Aminoharze in Primärformen (ausg. Harnstoffharze, Thioharnstoffharze, Melaminharze und MDI) |
390940 | Phenolharze in Primärformen |
390950 | Polyurethane in Primärformen |
391211 | Celluloseacetate, nichtweichgemacht, in Primärformen |
391290 | Cellulose und ihre chemischen Derivate, a.n.g., in Primärformen (ausg. Celluloseacetate, Cellulosenitrate und Celluloseether) |
391520 | Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Styrols |
391710 | Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen |
391723 | nicht biegsame Rohre und Schläuche, aus Polymeren des Vinylchlorids |
391731 | biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, die einem Druck von >= 27,6 MPa standhalten |
391732 | biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
391733 | biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
392010 | Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polymeren des Ethylens, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918) |
392061 | Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polycarbonaten, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Poly"methylmethacrylat", selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918) |
392069 | Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polyestern, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. Polycarbonate, Poly(ethylenterephthalat) und andere ungesättigte Polyester, selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918) |
392073 | Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Celluloseacetaten, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918) |
392091 | Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumtem Poly"vinylbutyral", weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918) |
392119 | Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Zellkunststoff, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Polymeren des Styrols oder des Vinylchlorids, aus Polyurethanen und aus regenerierter Cellulose, selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30) |
392290 | Bidets, Klosettschüsseln, Spülkästen und ähnl. Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen (ausg. Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Klosettsitze und -deckel) |
392520 | Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen, aus Kunststoffen |
400211 | Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR); carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk (XSBR) |
400220 | Butadien-Kautschuk (BR), in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
400231 | Butylkautschuk (IIR), in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
400239 | Isopren-Kautschuk "IR" oder "BIIR", in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
400241 | Latex von Chloropren (Chlorbutadien)-Kautschuk (CR) |
400251 | Latex von Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR) |
400280 | Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
400291 | Kautschuk, synthetisch, und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen (ausg. Styrol-Butadien- (SBR), carboxyliertem Styrol-Butadien(XSBR), Butadien- (BR), Butyl- (IIR), Chlorbutyl- und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR), Chloropren (Chlorbutadien)- (CR), Acrylnitril-Butadien(NBR), Isopren- (IR) und unkonjugierter Ethylen-Propylen-Dien-TerpolymerKautschuk (EPDM)) |
400299 | Kautschuk, synthetisch, und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen (ausg. Latex sowie Styrol-Butadien- (SBR), carboxyliertem Styrol-Butadien- (XSBR), Butadien- (BR), Butyl- (IIR), Chlorbutyl- und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR), Chloropren (Chlorbutadien)- (CR), Acrylnitril-Butadien- (NBR), Isopren- (IR) und unkonjugierter EthylenPropylen-Dien-Terpolymer-Kautschuk (EPDM) |
400510 | Kautschuk, nichtvulkanisiert, mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
400520 | Kautschukmischungen, nichtvulkanisiert, in Form von Lösungen oder Dispersionen (ausg. mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid sowie Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis) |
400591 | Kautschukmischungen, nichtvulkanisiert, in Form von Platten, Blättern oder Streifen (ausg. mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid sowie Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis) |
400599 | Kautschukmischungen, nichtvulkanisiert, in Primärformen (ausg. Lösungen, Dispersionen, Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid, Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis sowie in Form von Platten, Blättern oder Streifen) |
400610 | Rohlaufprofile aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, für Reifen |
400821 | Platten, Blätter und Streifen, aus weichem Vollkautschuk |
400912 | Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, weder mit anderen Stoffen verstärkt oder noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
400941 | Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
401031 | Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen) aus vulkanisiertem Kautschuk, endlos, v-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von > 60 cm bis <= 180 cm |
401033 | Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen) aus vulkanisiertem Kautschuk, endlos, v-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von > 180 cm bis <= 240 cm |
401035 | Synchrontreibriemen (Zahnriemen) aus vulkanisiertem Kautschuk, endlos, mit einem äußeren Umfang von > 60 cm bis <= 150 cm |
401036 | Synchrontreibriemen (Zahnriemen) aus vulkanisiertem Kautschuk, endlos, mit einem äußeren Umfang von > 150 cm bis <= 198 cm |
401039 | Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (ausg. Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), endlos, v-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von > 60 cm bis <= 240 cm sowie Synchrontreibriemen (Zahnriemen), endlos, mit einem äußeren Umfang von > 60 cm bis <= 198 cm) |
401211 | Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert, von der für Personenkraftwagen "einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen" verwendeten Art |
401213 | Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert, von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
401219 | Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert (ausg. von der für Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen, Rennwagen, Omnibusse, Kraftfahrzeuge und Luftfahrzeuge verwendeten Art) |
401220 | Luftreifen aus Kautschuk, gebraucht |
401693 | Dichtungen aus Weichkautschuk (ausg. aus Zellkautschuk) |
440719 | Nadelholz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm (ausg. Kiefernholz der "Art Pinus spp.", Tannenholz der Art "Abies spp." und Fichtenholz der Art "Picea spp.") |
440792 | Buchenholz (Fagus spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm |
440794 | Kirschbaumholz ("Prunus spp."), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm |
440797 | Pappel- und Aspenholz ("Populus spp."), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm |
440799 | Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm (ausg. tropische Hölzer, Nadelholz, Eichenholz "quercus spp.", Buchenholz "fagus spp.", Ahornholz "acer spp.", Kirschholz "Prunus spp.", Eschenholz "Fraxinus spp.", Birkenholz "betula spp.", Pappelholz und Aspenholz "populus spp.") |
440810 | Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter) für Lagenholz aus Nadelholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Nadelholz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von <= 6 mm |
441113 | Faserplatten aus Holz, mitteldicht (MDF), mit einer Dicke von > 5 mm bis <= 9 mm |
441194 | Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt, mit einer Dichte von <= 0,5 g/cm3 (ausg. mitteldichte Faserplatten (MDF); Spanplatten, auch mit einer oder mehreren Faserplatten verbunden; Lagenholz mit einer Lage aus Sperrholz; Verbundplatten, bei denen die Deckplatten aus Faserplatten bestehen; Pappen; erkennbare Möbelteile |
441231 | Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von <= 6 mm, mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz (ausg. Platten aus verdichtetem Holz, Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, Hölzer mit Einlegearbeit sowie Platten, die als Möbelteile erkennbar sind) |
441233 | Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von <= 6 mm, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz (ausg. aus Bambus, mit einer äußeren Lage aus tropischem Holz oder Erle, Esche, Buche, Birke, Kirschbaum, Kastanie, Ulme, Eukalyptus, Hickory, Rosskastanie, Linde, Ahorn, Eiche, Platane, Pappel, Aspe, Robinie (falsche Akazie), Tulpenholz oder Nussbaum sowie Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, Hölzer mit Einlegearbeiten und Platten, die als Möbelteile erkennbar sind) |
441294 | Lagenholz, mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage (ausg. aus Bambus, Sperrholz ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von <= 6 mm, Platten aus verdichtetem Holz, Hölzer mit Einlegearbeit sowie Platten, die als Möbelteile erkennbar sind) |
441600 | Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und erkennbare Teile davon, aus Holz, einschl. Fassstäbe |
441840 | Verschalungen aus Holz, für Betonarbeiten (ausg. Sperrholzplatten) |
441860 | Pfosten und Balken, aus Holz |
441879 | Fußbodenplatten, zusammengesetzt, aus anderem Holz als Bambus (ausg. mehrlagige Platten sowie Platten für Mosaikfußböden) |
450310 | Stopfen aller Art aus Naturkork, einschl. ihrer Rohlinge mit abgerundeten Kanten |
450410 | Fliesen in beliebiger Form, Würfel, Quader, Platten und Streifen sowie massive Zylinder, einschl. Scheiben, aus Presskork |
470100 | Mechanische Halbstoffe aus Holz, chemisch unbehandelt |
470319 | Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus anderem Holz (ausg. solche zum Auflösen) |
470321 | Chemische Halbstoffe aus Nadelholz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen) |
470329 | Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen) |
470411 | Chemische Halbstoffe aus Nadelholz (Sulfitzellstoff), ungebleicht (ausg. solche zum Auflösen) |
470421 | Chemische Halbstoffe aus Nadelholz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen) |
470429 | Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen) |
470500 | Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem oder chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt |
470630 | Halbstoffe aus cellulosehaltigen Bambusfaserstoffen |
470692 | Halbstoffe aus cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet (ausg. Bambus, Holz, Baumwoll-Linters sowie Halbstoffe aus der Aufbereitung von [Abfällen und Ausschuss von] Papier oder Pappe) |
470710 | Papier und Pappe "Abfälle und Ausschuss" zur Wiedergewinnung, aus ungebleichtem Kraftpapier oder aus Wellpapier oder Wellpappe |
470730 | Papier oder Pappe "Abfälle und Ausschuss" zur Wiedergewinnung, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt "z.B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnl. Drucke" |
480220 | Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe |
480240 | Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen |
480258 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m2, a.n.g. |
480261 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g. |
480411 | Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht |
480419 | Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803) |
480421 | Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht (ausg. Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) |
480429 | Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) |
480431 | Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von <= 150 g/m2, ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) |
480439 | Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von <= >= 150 g/m2 (ausg. ungebleicht sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) |
480441 | Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g bis < 225 g/m2, ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) |
480442 | Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von > 150 g, jedoch < 225 g/m2, in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) |
480449 | Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von > 150 g, jedoch < 225 g/m2 (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) |
480452 | Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m2, in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) |
480459 | Kraftpapiere oder Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von >= 225 g/m2 (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) |
480524 | Testliner (wiederaufbereiteter Liner), weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von <= 150 g/m2 |
480525 | Testliner (wiederaufbereiteter Liner), weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von > 150 g/m2 |
480540 | Filterpapier und Filterpappe, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
480591 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m2, a.n.g. |
480592 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g, jedoch < 225 g/m2, a.n.g. |
480610 | Pergamentpapier und -pappe, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
480620 | Pergamentersatzpapier in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
480630 | Naturpauspapier in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
480640 | Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Pergamentpapier und -pappe, Pergamentersatzpapier und Naturpauspapier) |
480700 | Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
480890 | Papiere und Pappen, gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Kraftsack- und anderes Kraftpapier sowie Papiere von der in der Pos. 4803 beschriebenen Art) |
480920 | Durchschreibepapier, präpariert, auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Kohlepapier und ähnl. Vervielfältigungspapier) |
481013 | Papiere und Pappen von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit Gehalt von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen jeder Größe |
481019 | Papiere und Pappen von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit Gehalt von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite > 435 mm messen oder auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite > 297 mm messen |
481022 | Papier, leichtgewichtig, sog."LWC-Papier", zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken, Gesamtgewicht <= 72 g/m2, Gewicht der Beschichtung je Seite <= 15 g/m2, auf einer Unterlage, die >= 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht, beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe |
481031 | Kraftpapiere und Kraftpappen, in der Masse einheitlich gebleicht, Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, mit einem Gewicht von <= 150 g/m2 (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken) |
481039 | Kraftpapiere und Kraftpappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken) Papiere und Pappen, in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge) |
481092 | Multiplex-Papiere und Multiplex-Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken sowie Kraftpapiere und -pappen) |
481099 | Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken, Kraftpapiere und -pappen, Multiplex sowie alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen) |
481110 | Papier und Pappe, geteert, bitumiert oder asphaltiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe |
481151 | Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, gebleicht und mit einem Quadratmetergewicht von > 150 g/m2 (ausg. mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen) |
481159 | Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. gebleicht und mit einem Gewicht von > 150 g/m2 sowie mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen) |
481160 | Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803, 4809 oder 4818) |
481190 | Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstoffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803, 4809, 4810 oder 4818 sowie Waren der Unterpos. 4811.10 bis 4811.60) |
481490 | Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde) |
481920 | Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe |
482210 | Rollen, Spulen, Spindeln und ähnl. Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet, zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen |
482320 | Filterpapier und Filterpappe, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten |
482340 | Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in Scheiben zugeschnitten |
482370 | Waren aus Papierhalbstoff, formgepresst oder gepresst, a.n.g. |
490600 | Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstücke |
510539 | Tierhaare, fein, gekrempelt oder gekämmt (ausg. Wolle sowie Kaschmirziegenhaare "cashmere") |
510540 | grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt |
510610 | Streichgarne mit einem Anteil an Wolle von >= 85 GHT (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
510620 | Streichgarne aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
510720 | Kammgarne aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
511211 | Kammgarngewebe mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 200 g/m2 (ausg. Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911) |
511219 | Kammgarngewebe mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von >= 85 GHT und mit einem Quadratmetergewicht von > 200 g/m2 |
520521 | Garne, ungezwirnt, aus gekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer von >= 714,29 dtex (<= Nm 14) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
520528 | Garne, ungezwirnt, aus gekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer von < 83,33 dtex (> Nm 120) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
520541 | Garne, gezwirnt, aus gekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer der einfachen Garne von >= 714,29 dtex (<= Nm 14 der einfachen Garne) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
520642 | Garne, gezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT gekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer der einfachen Garne von 232,56 dtex bis < 714,29 dtex (> Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
520911 | Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 200 g/m2, in Leinwandbindung, roh |
521119 | Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Baumwolle, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt und mit einem Gewicht von > 200 g/m2, roh (ausg. in 3- oder 4-bindigem Köper, einschl. Doppelköper sowie in Leinwandbindung) |
521151 | Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Baumwolle, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von > 200 g/m2, in Leinwandbindung, bedruckt |
521159 | Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Baumwolle, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt und mit einem Gewicht von > 200 g/m2, roh (ausg. in 3- oder 4-bindigem Köper, einschl. Doppelköper sowie in Leinwandbindung) |
530820 | Hanfgarne |
540263 | Garne aus Polypropylen-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, gezwirnt (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne) |
540333 | Garne aus Celluloseacetat-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt (ausg. Nähgarne, hochfeste Garne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
540342 | Garne aus Celluloseacetat-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, gezwirnt (ausg. Nähgarne, hochfeste Garne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
540412 | Polypropylen-Monofile von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm (ausg. Elastomere) |
540419 | Monofile, synthetisch, von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm (ausg. aus Elastomeren und Polypropylen) |
540490 | Streifen und dergleichen (z.B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer sichtbaren Breite von <= 5 mm |
540730 | Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, die aus Lagen parallel gelegter Garne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen, an den Berührungspunkten durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißt |
550190 | Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus synthetischen Filamenten (ausg. Polyacryl-, Modacryl-, Polyester-, Polypropylen-, Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten) |
550210 | Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Acetat-Filamenten |
550319 | Spinnfasern aus Nylon oder anderen Polyamiden, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet (ausg. aus Aramid) |
550340 | Spinnfasern aus Polypropylen, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet |
550490 | Spinnfasern, künstlich, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet (ausg. aus Viskose) |
550640 | Spinnfasern aus Polypropylen, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
550700 | Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
551221 | Gewebe, mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von >= 85 GHT, roh oder gebleicht |
551299 | Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von >= 85 GHT, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt (ausg. aus Polyacryl-, Modacryl- oder Polyester-Spinnfasern) |
551644 | Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT künstlichen Spinnfasern, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, bedruckt |
551694 | Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT künstlichen Spinnfasern, andere als hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle, mit Wolle oder feinen Tierhaaren oder mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt, bedruckt |
560129 | Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern; hygienischen Binden und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnt hygienische Waren, Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, Reinigungsmitteln usw. getränkt, bestrichen oder überzogen) |
560130 | Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen |
560490 | Spinnstoffgarne, Streifen oder dergt der Pos. 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt (ausg. Katgutnachahmungen, mit Angelhaken versehen oder in anderer Weise als Angelschnüre aufgemacht) |
560500 | Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergt der Pos. 5404 oder 5405, oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen (ausg. Garne, hergestellt aus einer Mischung von Spinnstoffen und Metallfasern, mit antistatischer Wirkung; Garne, mit Metalldraht verstärkt; Waren mit dem Charakter von eigentlichen Posamentierwaren) |
560741 | Bindegarne oder Pressengarne, aus Polyethylen oder Polypropylen |
580127 | Kettsamt und Kettplüsch, aus Baumwolle (ausg. Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, getuftete Spinnstofferzeugnisse sowie Bänder der Position 5806) |
580300 | Drehergewebe (ausg. Bänder der Pos. 5806) |
580640 | Bänder, schusslos, aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs), mit einer Breite von <= 30 cm |
590110 | Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art |
590500 | Wandverkleidungen aus Spinnstoffen |
590800 | Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt (ausg. Dochte, mit Wachs überzogen, nach Art der Wachsstöcke, Zündschnüre und Sprengzündschnüre, Dochte in Gestalt von Spinnststoffgarnen sowie Dochte aus Glasfasern) |
591000 | Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt (ausg. mit einer Stärke von < 3 mm, sofern von unbestimmter Länge oder nur auf Länge zugeschnitten sowie mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen oder aus mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden hergestellt) |
591110 | Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen |
591131 | Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z.B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement):, mit einem Gewicht von < 650 g/m2 |
591132 | Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z.B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement):, mit einem Gewicht von >= 650 g/m2 |
591140 | Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnl. technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren |
600199 | Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern sowie Hochflorerzeugnisse) |
600340 | Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch (einschl. Hochflorerzeugnisse), Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30) |
600536 | Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
600544 | Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
600610 | Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
630900 | Altwaren an Kleidung, Bekleidungszubehör, Decken, Haushaltswäsche und Waren zur Innenausstattung, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art, einschl. Schuhe und Kopfbedeckungen aller Art, augenscheinlich gebraucht, lose in Massenladungen oder als nur geschnürte Packen oder in Ballen, Säcken oder ähnl. Verpackungen gestellt (ausg. Teppiche und anderer Fußbodenbelag sowie Tapisserien) |
680292 | Kalksteine, andere als Marmor, Travertin und Alabaster, von beliebiger Form (ausg. Fliesen, Würfel und dergl. der Unterpos. 6802.10; Fantasieschmuck; Uhren, Beleuchtungskörper, und Teile davon; Originalwerke der Bildhauerkunst; Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten) |
680423 | Mühlsteine, Schleifsteine und dergl., ohne Gestell, zum Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus Naturstein (ausg. aus agglomerierten natürlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt sowie parfümierte Bimssteine, Wetz- und Poliersteine für den Handgebrauch, und Schleifscheiben usw. speziell für Dentalbohrmaschinen) |
680610 | Hüttenwolle [Schlackenwolle], Steinwolle und ähnl. mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollen |
680690 | Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken (ausg. Hüttenwolle [Schlackenwolle], Steinwolle und ähnl. mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnl. geblähte mineralische Erzeugnisse; Waren aus Leichtbeton, Asbestzement, Cellulosezement oder dergl.; Mischungen und andere Waren aus oder auf der Grundlage von Asbest; keramische Waren) |
680710 | Waren aus Asphalt oder aus ähnl. Stoffen "z.B. Erdölpech, Kohlenteerpech", in Rollen |
680790 | Waren aus Asphalt oder aus ähnl. Stoffen (z.B. Erdölpech, Kohlenteerpech) (ausg. Rollenware) |
680919 | Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnl. Waren, aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nichtverziert (ausg. nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt sowie gipsgebundene Waren zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken) |
681091 | Bauelemente, vorgefertigt, aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt |
681181 | Wellplatten aus Cellulosezement oder dergl., keinen Asbest enthaltend |
681182 | Platten, Tafeln, Fliesen, Ziegel und dergl., Cellulosezement oder dergl., keinen Asbest enthaltend (ausg. Wellplatten) |
681189 | Waren aus Cellulosezement oder dergl., keinen Asbest enthaltend (ausg. Platten [einschl. Wellplatten], Tafeln, Fliesen, Ziegel und dergl.) |
681389 | Reibungsbeläge (z.B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), für Kupplungen und dergl., auf der Grundlage von mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen (ausg. Asbest enthaltend sowie Bremsbeläge und Bremsklötze) |
681490 | Glimmer, bearbeitet, und Glimmerwaren (ausg. elektrische Isolatoren, Isolierteile, Widerstände und Kondensatoren; Schutzbrillen aus Glimmer und Gläser dafür; Glimmer in Form von Christbaumschmuck; Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen) |
690100 | Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z.B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnl. kieselsäurehaltigen Erden |
690410 | Mauerziegel (ausg. aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden sowie feuerfeste Steine der Pos. 6902) |
690510 | Dachziegel |
690590 | Dachziegel, Schornsteinteile [Elemente] für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik (ausg. aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste keramische Bauteile, Rohre und andere Bauteile für Kanalisation und zu ähnl. Zwecken sowie Dachziegel) |
690600 | Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke, keramisch (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste keramische Waren, Rauchleitungen, besonders hergerichtete Rohre für Laboratorien sowie Isolierrohre, ihre Verbindungsstücke und sonstigen Rohrteile zu elektrotechnischen Zwecken) |
690722 | keramische Fliesen, Boden und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von > 0,5 %, jedoch <= 10 % (ausg. Mosaiksteine und fertige Formstücke) |
690740 | fertige Formstücke |
690990 | keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnl. Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken (ausg. Standgefäße für Laboratorien mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit, Ladenkrüge sowie Haushaltsgegenstände) |
700220 | Stangen oder Stäbe aus Glas, unbearbeitet |
700231 | Rohre aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenem Siliciumdioxid, unbearbeitet |
700232 | Rohre aus Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 × 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C, unbearbeitet (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 × 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300°C) |
700239 | Rohre aus Glas, unbearbeitet (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 × 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C oder aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid) |
700330 | Profile aus Glas, auch mit absorbierender, reflektierender oder nichtreflektierender Schicht, jedoch sonst unbearbeitet |
700420 | Tafeln aus Glas, gezogen oder geblasen, in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nichtreflektierender Schicht, jedoch sonst unbearbeitet |
700510 | Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet |
700530 | Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, jedoch nicht anders bearbeitet |
700711 | Einschichten-Sicherheitsglas, vorgespannt, in Abmessungen und Formen von der in Kraft-, Luft-, Raum-, Wasser- oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art |
700729 | Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) (ausg. in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art sowie Mehrschichtisolierverglasungen) |
701110 | Glaskolben, offen, und offene Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, erkennbar für elektrische Lampen zu Beleuchtungszwecken bestimmt |
720292 | Ferrovanadium |
720712 | Halbzeug aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einem Kohlenstoffgehalt von < 0,25 GHT, mit rechteckigem (nichtquadratischem) Querschnitt und einer Breite von >= dem Zweifachen der Dicke |
720825 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einer Dicke von >= 4,75 mm, gebeizt, ohne Oberflächenmuster |
720890 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warmgewalzt und weitergehend bearbeitet, jedoch weder plattiert noch überzogen |
720925 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einer Dicke von >= 3 mm |
720928 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einer Dicke von < 0,5 mm |
721090 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen (ausg. verzinnt, verbleit, verzinkt, mit Chromoxid oder mit Chrom und Chromoxid oder mit Aluminium überzogen, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen) |
721113 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern, mit einer Breite von > 150 mm, jedoch < 600 mm, mit einer Dicke von >= 4 mm, nicht in Rollen (Coils), ohne Oberflächenmuster (sog. Breitflachstahl, auch Universalstahl genannt) |
721114 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einer Dicke von >= 4,75 mm (ausg. sog. Breitflachstahl [auch Universalstahl genannt]) |
721129 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, nur kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einem Kohlenstoffgehalt von >= 0,25 GHT |
721210 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, verzinnt |
721260 | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert |
721320 | Walzdraht aus nichtlegiertem Automatenstahl, in Ringen regellos aufgehaspelt (ausg. Walzdraht mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen [Wülsten], Vertiefungen oder Erhöhungen) |
721399 | Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt "EGKS" (ausg. mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von < 14 mm; Walzdraht aus Automatenstahl; Walzdraht mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen) |
721550 | Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt (ausg. aus Automatenstahl) |
721610 | U-Profile, I-Profile oder H-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von < 80 mm |
721622 | T-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von < 80 mm |
721633 | H-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von >= 80 mm |
721669 | Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt (ausg. aus flachgewalzten Erzeugnissen und profilierte Bleche) |
721891 | Halbzeug aus nichtrostendem Stahl, mit rechteckigem "nichtquadratischem" Querschnitt |
721924 | Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils), mit einer Dicke von < 3 mm |
722230 | anderer Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt und weitergehend bearbeitet oder nur geschmiedet oder geschmiedet oder anders warmhergestellt und weitergehend bearbeitet |
722410 | Stahl, legiert, anderer als nichtrostender Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke sowie stranggegossene Erzeugnisse) |
722519 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl, mit einer Breite >= 600 mm, nichtkornorientiert |
722530 | Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, in Rollen (Coils) (ausg. aus Silicium-Elektrostahl) |
722599 | Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt und weitergehend bearbeitet (ausg. geplättet oder verzinkt sowie aus Silicium-Elektrostahl) |
722691 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, nur warmgewalzt (ausgenommen Erzeugnisse aus Schnellarbeitsstahl oder aus Silicium-Elektrostahl) |
722830 | Stabstahl aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst "EGKS" (ausg. aus Schnellarbeitsstahl oder aus Mangan-Silicium-Stahl) |
722860 | Stabstahl aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt und weitergehend bearbeitet oder warmhergestellt und weitergehend bearbeitet, a.n.g. (ausg. aus Schnellarbeitsstahl oder aus ManganSilicium-Stahl, Halbzeug, Flacherzeugnisse und warmgewalzter Stabstahl sowie Walzdraht, in Ringen regellos aufgehaspelt) |
722870 | Profile aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, a.n.g. |
722880 | Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl |
722990 | Draht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht sowie Draht aus Mangan-Silicium-Stahl) |
730120 | Profile aus Eisen oder Stahl, durch Schweißen hergestellt |
730424 | Futterrohre und Steigrohre, nahtlos, von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, aus nicht rostendem Stahl |
730539 | Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl, geschweißt (ausg. längsnahtgeschweißt sowie Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen oder von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art) |
730650 | Rohre und Hohlprofile, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl (ausg. Rohre mit kreisförmigem inneren und äußeren Querschnitt und einem äußerem Durchmesser von > 406,4 mm sowie Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen oder von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art) |
730722 | Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde |
730900 | Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung |
731412 | Gewebe, endlos, für Maschinen, aus nichtrostendem Stahldraht |
731824 | Splinte und Keile, aus Eisen oder Stahl |
732020 | Federn, schraubenlinienförmig, aus Eisen oder Stahl (ausg. Spiralflachfedern, Uhrfedern, Federn für Stöcke und Griffe von Regen- oder Sonnenschirmen sowie Stoßdämpfer des Abschnitts 17) |
732290 | Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler, einschl. Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl |
732429 | Badewannen aus Stahlblech |
740710 | Stangen (Stäbe) und Profile, aus raffiniertem Kupfer |
740811 | Draht aus raffiniertem Kupfer, mit einer größten Querschnittsabmessung von > 6 mm |
740819 | Draht aus raffiniertem Kupfer, mit einer größten Querschnittsabmessung von <= 6 mm |
740911 | Bleche und Bänder, aus raffiniertem Kupfer, mit einer Dicke von > 0,15 mm, in Rollen (ausg. Streckbleche und -bänder sowie isolierte Bänder für die Elektrotechnik) |
740919 | Bleche und Bänder, aus raffiniertem Kupfer, mit einer Dicke von > 0,15 mm, nicht in Rollen (ausg. Streckbleche und -bänder sowie isolierte Bänder für die Elektrotechnik) |
740940 | Bleche und Bänder, aus Kupfer-Nickel-Legierungen "Kupfernickel" oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen "Neusilber", mit einer Dicke von > 0,15 mm (ausg. Streckbleche und -bänder sowie isolierte Bänder für die Elektrotechnik) |
741129 | Rohre aus Kupferlegierungen (ausg. aus Kupfer-Zink-Legierungen [Messing], Kupfer-Nickel-Legierungen [Kupfernickel] oder Kupfer-Nickel-ZinkLegierungen [Neusilber]) |
741521 | Unterlegscheiben, einschl. Federringe und -scheiben, aus Kupfer |
750511 | Stangen (Stäbe) und Profile, aus nichtlegiertem Nickel, a.n.g. (ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik) |
750521 | Draht aus nichtlegiertem Nickel (ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik) |
750610 | Bleche, Bänder und Folien, aus nichtlegiertem Nickel (ausg. Streckbleche oder -bänder) |
750711 | Rohre aus nichtlegiertem Nickel |
750890 | Waren aus Nickel |
760519 | Draht aus nichtlegiertem Aluminium, mit einer größten Querschnittsabmessung von <= 7 mm (ausg. Litzen, Kabel, Seile und andere Waren der Pos. 7614, isolierte Drähte für die Elektrotechnik sowie Saiten für Musikinstrumente) |
760529 | Draht aus Aluminiumlegierungen, mit einer größten Querschnittsabmessung von <= 7 mm (ausg. Litzen, Kabel, Seile und andere Waren der Pos. 7614, isolierte Drähte für die Elektrotechnik sowie Saiten für Musikinstrumente) |
760692 | Bleche und Bänder, aus Aluminiumlegierungen, mit einer Dicke von > 0,2 mm, in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form |
760720 | Folien und dünne Bänder, aus Aluminium, auf Unterlage, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von <= 0,2 mm (ausg. Prägefolien der Pos. 3212 sowie als Christbaumschmuck aufgemachte Folien) |
761100 | Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von > 300 l (ausg. mit mechanischen oder wärmetechnischen Einrichtungen sowie Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
761290 | Behälter (einschl. Verpackungsröhrchen), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, a.n.g. |
761300 | Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase |
761610 | Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren |
780411 | Platten, Bleche, Bänder und Folien aus Blei; Pulver und Flocken aus Blei Platten, Bleche, Bänder und Folien - Bleche, Bänder und Folien, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger |
780419 | Platten, Bleche, Bänder und Folien aus Blei; Pulver und Flocken aus Blei Bleche, Bänder und Folien - andere |
790500 | Bleche, Bänder und Folien, aus Zink |
800120 | Zinnlegierungen in Rohform |
800300 | Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinn |
800700 | Waren aus Zinn |
810110 | Pulver aus Wolfram |
810297 | Abfälle und Schrott, aus Molybdän (ausg. Aschen und Rückstände, Molybdän enthaltend) |
810590 | Waren aus Kobalt |
810931 | Abfälle und Schrott aus Zirconium - mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1°GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkonium |
810939 | Abfälle und Schrott aus Zirconium - andere |
810991 | Waren aus Zirconium - mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkoniumteil |
810999 | Waren aus Zirconium -andere |
820220 | Bandsägeblätter aus unedlen Metallen |
820760 | Reibahlen, Ausbohr- und Räumwerkzeuge |
820810 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Metallbearbeitung |
820820 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Holzbearbeitung |
820830 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Nahrungsmittelindustrie |
820890 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - andere |
830120 | Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, aus unedlen Metallen |
830170 | Schlüssel, gesondert gestellt |
830230 | andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge |
830710 | Schläuche aus Eisen oder Stahl, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
830990 | Stopfen, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen, Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen (ausg. Kronenverschlüsse) |
840212 | Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von 45 t/h oder weniger |
840219 | andere Dampfkessel, einschließlich kombinierte Kessel (Hybridkessel) |
840220 | Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser |
840290 | Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser - Teile |
840410 | Hilfsapparate für Kessel der Pos. 8402 oder 8403 (z.B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen) |
840420 | Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen |
840490 | Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern - Teile |
840590 | Teile von Generatorgaserzeugern oder Wassergaserzeugern sowie von Acetylenentwicklern oder ähnl. mit Wasser arbeitenden Gaserzeugern, a.n.g. |
840690 | Dampfturbinen - Teile |
841210 | Strahltriebwerke, andere als Turbo-Strahltriebwerke |
841221 | Motoren und Kraftmaschinen - linear arbeitend (Zylinder) |
841229 | Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren - andere |
841239 | Druckluftmotoren - andere |
841490 | Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren, Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter -Teile |
841583 | andere Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird - ohne Kälteerzeugungsvorrichtung |
841610 | Brenner für flüssigen Brennstoff |
841620 | Brenner für Feuerungsanlagen mit pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas, einschl. kombinierte Brenner |
841630 | Feuerungen, automatische, einschl. ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnl. Vorrichtungen (ausg. Brenner) |
841690 | Teile von Brennern für Feuerungsanlagen sowie von automatischen Feuerungen, ihren mechanischen Beschicken, mechanischen Rosten, mechanischen Entaschern und ähnl. Vorrichtungen |
841720 | Backöfen, nichtelektrisch, für Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken |
841919 | Heißwasserspeicher und Durchlauferhitzer, nichtelektrisch (ausg. Gasdurchlauferhitzer sowie Heizkessel bzw. Heizthermen für Zentralheizung) |
842099 | Teile von Kalandern und Walzwerken (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen - andere |
842119 | Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner - andere |
842191 | Teile von Zentrifugen, einschl. Zentrifugaltrockner |
84248940 | mechanische Apparate zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben, von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen oder Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art |
84249020 | Teile von mechanischen Apparaten der Unterposition 8424 89 40 |
842511 | Flaschenzüge, mit Elektromotor |
842612 | auf Reifen fahrende Hubportale sowie Portalhubkraftkarren |
842699 | Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren - andere |
842820 | pneumatische Stetigförderer |
842832 | andere Stetigförderer für Waren - andere, mit Kübeln |
842833 | andere Stetigförderer für Waren - andere, mit Bändern oder Gurten |
842890 | andere Maschinen, Apparate und Geräte |
842919 | Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer) -andere |
842959 | Bagger sowie Schürf- und andere Schaufellader - andere |
KN-Code | Beschreibung |
843010 | Rammen und Pfahlzieher |
843039 | Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen -andere |
843910 | Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen |
843930 | Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe |
844090 | Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen Teile |
844130 | Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen |
844240 | Teile der vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte |
844313 | andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte |
844315 | Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und geräte |
844316 | Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte |
844317 | Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte |
844391 | Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442 |
844400 | Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
844811 | Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen; Kartensparvorrichtungen, Kartenschlagmaschinen, Kartenkopiermaschinen und Kartenbindemaschinen |
844819 | Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 - andere |
844833 | Spindeln, Spindelflügel, Spinnringe und Ringläufer |
844842 | Webeblätter, Weblitzen und Webschäfte |
844849 | Teile und Zubehör für Webmaschinen oder deren Hilßmaschinen oder apparate - andere |
844851 | Platinen, Nadeln und andere Waren zur Maschenbildung |
845110 | Maschinen für die chemische Reinigung |
845129 | Trockner - andere |
845130 | Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen |
845190 | Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und
Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z.B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen - Teile |
845310 | Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder |
845380 | andere Maschinen und Apparate |
845390 | Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen - Teile |
845410 | Konverter |
845910 | Bearbeitungseinheiten auf Schlitten |
845970 | andere Außen- oder Innengewindeschneidmaschinen |
846120 | Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen zur Bearbeitung von Metallen oder Cermets |
846130 | Räummaschinen zur Bearbeitung von Metallen oder Cermets |
846140 | Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen |
846190 | Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere |
846520 | Bearbeitungszentren |
846593 | Schleifmaschinen und Poliermaschinen |
846594 | Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen |
846610 | Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe |
846691 | andere Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Pos. 8456 bis 8465 bestimmt, einschl. Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für die Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art - für Maschinen der Position 8464 |
846692 | andere Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Pos. 8456 bis 8465 bestimmt, einschl. Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für die Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art - für Maschinen der Position 8465 |
847210 | Vervielfältigungsmaschinen |
847230 | Briefsortiermaschinen, Brieffaltmaschinen, Briefkuvertier- und Streifbandanlegemaschinen, Brieföffnungsmaschinen, Briefschließmaschinen, Briefsiegelmaschinen, Markenfrankiermaschinen und Briefmarkenentwertungsmaschinen |
847321 | Teile und Zubehör für elektronische Rechenmaschinen und Geräte der Unterpositionen 8470 10, 8470 21 bzw. 8470 29 |
847410 | Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen |
KN-Code | Beschreibung |
847439 | Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten - andere |
847480 | Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen, auch pulver- oder breiförmigen, mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand andere Maschinen und Apparate |
847521 | Maschinen zum Herstellen von optischen Fasern oder deren Vorformen |
847529 | Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren andere |
847590 | Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren Teile |
847740 | Vakuumformmaschinen und andere Warmformmaschinen |
847751 | zum Formen oder Runderneuern von Luftreifen oder zum Formen von Luftschläuchen |
847910 | Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten |
847930 | Pressen zum Herstellen von Span- oder Faserplatten aus Holz oder anderen holzartigen Stoffen und andere Maschinen und Apparate zum Behandeln von Holz oder Kork |
847950 | Industrieroboter, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
847990 | Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Teile |
848020 | Grundplatten für Formen |
848030 | Gießereimodelle |
848060 | Formen für mineralische Stoffe |
848110 | Druckminderventile |
848120 | Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung |
848140 | Überdruckventile und Sicherheitsventile |
848220 | Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen |
848291 | Kugeln, Rollen und Nadeln |
848299 | andere Teile |
848410 | metalloplastische Dichtungen |
848420 | mechanische Dichtungen |
848490 | metalloplastische Dichtungen Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen -andere |
850133 | andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen Photovoltaik-Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW |
850162 | Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA |
850163 | Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA |
850164 | Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 750 kVA |
850231 | Stromerzeugungsaggregate, windgetrieben |
850239 | andere Stromerzeugungsaggregate -andere |
KN-Code | Beschreibung |
850240 | elektrische rotierende Umformer |
850433 | Transformatoren mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA |
850434 | Transformatoren mit einer Leistung von mehr als 500 kVA |
850520 | elektromagnetische Kupplungen und Bremsen |
850690 | Elektrische Primärelemente und Primärbatterien - Teile |
850730 | Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form - Nickel-Cadmium-Akkumulatoren |
851431 | Elektronenstrahlöfen |
852550 | Sendegeräte |
853090 | Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausgenommen solche der Position 8608) - Teile |
853210 | Festkondensatoren ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von >= 0,5 kVAr "Leistungskondensatoren" |
853329 | andere Festwiderstände - andere |
853530 | Trennschalter sowie Ein- und Ausschalter |
853590 | Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente sowie Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1.000 V - andere |
853941 | Bogenlampen |
854020 | Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras; Bildwandler- und Bildverstärkerröhren; andere Fotokathodenröhren |
854060 | andere Kathodenstrahlröhren |
854079 | Höchstfrequenzröhren (z.B. Magnetrone, Klystrone, Wanderfeldröhren, Karcinotrone), ausgenommen gittergesteuerte Röhren -andere |
854081 | Empfänger- und Verstärkerröhren |
854089 | andere Elektronenröhren - andere |
854091 | Teile von Kathodenstrahlröhren |
854099 | andere Teile |
854310 | Teilchenbeschleuniger |
854790 | Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z.B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung -andere |
860290 | andere Lokomotiven (ausg. mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren sowie dieselelektrische Lokomotiven) |
860400 | Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z.B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen) |
860692 | andere schienengebundene Güterwagen - offen, mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe mehr als 60 cm beträgt |
870121 | Sattelzugmaschinen - nur mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) |
870122 | Sattelzugmaschinen - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben |
870123 | Sattelzugmaschinen - mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben Sattelzugmaschinen - nur mit Elektromotor angetrieben |
870124 | Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Gleisketten-Einachsschlepper) |
870130 | Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Einachsschlepper) |
870410 | Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt |
870422 | andere Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t |
870432 | andere Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t |
870520 | Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren |
870530 | Feuerwehrwagen |
870590 | Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) - andere |
870990 | Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon -Teile |
871620 | Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung |
871639 | andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern - andere |
901010 | Filmentwicklungsmaschinen und -ausrüstungen, zum automatischen Entwickeln von fotografischen oder kinematografischen Filmen oder von fotografischem Papier in Rollen sowie Maschinen und Ausrüstungen, die automatisch von entwickelten Filmen Abzüge auf fotografischem Papier in Rollen herstellen |
901540 | Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie |
901580 | andere Instrumente, Apparate und Geräte |
901590 | Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser - Teile und Zubehör |
902910 | Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler |
903120 | Prüfstände |
903281 | andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln -hydraulische oder pneumatische - andere Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
940110 | Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
940120 | Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art |
940330 | Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art |
940610 | vorgefertigte Gebäude aus Holz |
940690 | Gebäude, vorgefertigt, auch unvollständig oder noch nichtmontiert - andere |
960630 | Knopfformen und andere Knopfteile; Knopfrohlinge |
960891 | Schreibfedern und Schreibfederspitzen |
961220 | Bänder aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art |
Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k
Teil B
KN-Code | Beschreibung |
271019 | Öle, mittelschwer und schwer, und Zubereitungen, aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, kein Biodiesel enthaltend, a.n.g. |
847130 | Datenverarbeitungsmaschinen, automatisch, tragbar, mit einem Gewicht von <= 10 kg, mit mindestens einer Zentraleinheit, einer Eingabetastatur und einem Bildschirm (ausg. periphere Einheiten) |
847141 | Datenverarbeitungsmaschinen, automatisch, mit mindestens einer Zentraleinheit, einer Eingabeeinheit und einer Ausgabeeinheit, letztere auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse (ausg. tragbare Maschinen mit einem Gewicht von <= 10 kg, mit den übrigen Einheiten eines Systems gestellte Maschinen sowie periphere Einheiten) |
847149 | Andere Datenverarbeitungsmaschinen, automatisch, als System gestellt (ausg. tragbare Maschinen mit einem Gewicht von <= 10 kg sowie periphere Einheiten) |
847150 | Verarbeitungseinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten (ausgenommen solche der Unterpositionen 8471 41 oder 8471 49 sowie periphere Einheiten) |
847160 | Eingabeeinheiten oder Ausgabeeinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, auch mit Speichereinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse |
847170 | Speichereinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen |
847180 | Einheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ausg. Verarbeitungseinheiten, Eingabe- oder Ausgabeeinheiten sowie Speichereinheiten) |
847190 | magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, a.n.g. |
847330 | Teile und Zubehör für automatische Datenverarbeitungsmaschinen oder für andere Maschinen der Pos. 8471 |
850220 | Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung |
851511 | Lötkolben und Lötpistolen, elektrisch |
851519 | Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen Hart- oder Weichlöten (ausg. Lötkolben und Lötpistolen) |
851761 | Basisstationen von Sende- oder Empfangsgeräten für Töne, Bilder oder andere Daten |
852351 | nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen (ausg. Waren des Kapitels 37) |
852691 | Funknavigationsgeräte |
852692 | Funkfernsteuergeräte |
853400 | Gedruckte Schaltungen |
900211 | Objektive für Fotoapparate, Filmkameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungsapparate oder Verkleinerungsapparate |
900219 | Objektive (ausg. für Fotoapparate, Fümkameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate) |
900710 | Fümkameras |
901310 | Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI |
95030075 | Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff, a.n.g. unter Position 9503 |
95030079 | Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen als Kunststoff, a.n.g. unter Position 9503 |
"
Anhang IX |
Anhang XXV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
"Anhang XXV
Liste der Rohöl- und Erdölerzeugnisse gemäß den Artikeln 3m und 3n
KN-Code | Warenbezeichnung |
ex 2709 00 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh, ausgenommen Erdgaskondensate der Unterposition 2709 00 10 aus Flüssigerdgasproduktionsanlagen |
2710 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralen, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle |
"
Anhang X |
Der folgende Anhang wird hinzugefügt:
"Anhang XXX
Liste der Güter gemäß Artikel 3a
Aluminium, einschließlich Bauxit
Chrom
Cobalt
Kupfer
Eisenerz
Mineralische Düngemittel, einschließlich Kalium und Phosphatgestein
Molybdän
Nickel
Palladium
Rhodium
Scandium Titan
Vanadium
Schwere Seltenerdmetalle (Dysprosium, Erbium, Europium, Gadolinium, Holmium, Lutetium, Terbium, Thulium, Ytterbium, Yttrium);
Leichte Seltenerdmetalle (Cer, Lanthan, Neodym, Praseodym und Samarium)."
Anhang XI |
Der folgende Anhang wird hinzugefügt:
"Anhang XXXI
Liste der Erdölerzeugnisse gemäß Artikel 3m Absätze 7 und 8
KN-Code | Warenbezeichnung |
Gasöl | |
2710 19 31 | zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren |
2710 19 35 | zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31 |
zu anderer Verwendung | |
2710 19 43 | mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger |
2710 19 46 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT |
2710 19 47 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT |
2710 19 48 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT |
2710 20 11 | mit einer Schwefelgehalt von 0.001 oder weniger |
2710 20 16 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,1 GHT |
2710 20 19 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT |
2710 12 11 | Leichtöle und Zubereitungen zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren |
2710 12 15 | Leichtöle und Zubereitungen zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 12 11 |
Leichtöle und Zubereitungen für andere Zwecke als jene der Unterpositionen 2710 12 11 und 2710 12 15 | |
2710 12 21 | Spezialbenzine: Testbenzin |
2710 12 25 | Spezialbenzine ausgenommen Testbenzin |
2710 12 31 | Flugbenzin |
2710 12 41 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95 |
2710 12 45 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98 |
2710 12 49 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr |
2710 12 50 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von mehr als 0,013 g/l |
2710 12 70 | leichter Flugturbinenkraftstoff |
2710 12 90 | andere Leichtöle |
Mittelschwere Öle | |
2710 19 21 | Flugturbinenkraftstoff, mittelschwer |
2710 19 25 | anderes Kerosin |
2710 19 51 | Heizöle zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren |
2710 19 55 | Heizöle zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 51 |
2710 19 62 | Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT |
2710 19 66 | Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 0,5 GHT |
2710 19 67 | Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT |
Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen Ölabfälle | |
2710 20 32 | Heizöle mit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder weniger |
2710 20 38 | Heizöle mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT |
2710 20 90 | andere Heizöle |
"
Anhang XII |
Der folgende Anhang wird hinzugefügt:
"Anhang XXXII
Liste der Erdölerzeugnisse gemäß Artikel 3m Absatz 7
KN-Code | Warenbezeichnung | Ausfuhrkontingente in kt |
Leichtöle und Zubereitungen für andere Zwecke als jene der Unterpositionen 2710 12 11 und 2710 12 15 | ||
27 10 12 25 | Spezialbenzine ausgenommen Testbenzin | 282,8 |
27 10 12 41 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95 | 120,6 |
27 10 12 45 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98 | 995,6 |
27 10 12 49 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr | 3,4 |
Schweröle für andere Zwecke als jene der Unterpositionen 2710 19 51 und 2710 19 55 | ||
27 10 19 66 | Heizöle mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 0,5 GHT | 2,3 |
27 10 19 67 | Heizöle mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT | 12,0 |
"
ENDE |