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Beschluss (GASP) 2023/1047 des Rates vom 30. Mai 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/891 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren
(ABl. LI 140 vom 30.05.2023 S. 9)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 28. April 2023 den Beschluss (GASP) 2023/891 1 angenommen.
(2) Angesichts destabilisierender Maßnahmen externer Akteure steht die Union der Republik Moldau im Hinblick auf die Resilienz, die Sicherheit, die Stabilität, die Volkswirtschaft und die Energieversorgung des Landes nach wie vor mit unverbrüchlicher Unterstützung zur Seite.
(3) In Anbetracht der Lage in der Republik Moldau ist der Rat zu der Ansicht gelangt, dass fünf Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang zu dem Beschluss (GASP) 2023/891 aufgenommen werden sollten.
(4) Der Beschluss (GASP) 2023/891 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 30. Mai 2023.
Anhang |
Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2023/891 erhält folgende Fassung:
"Anhang
Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäss Artikel 1 und 2
A. Natürliche Personen
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ENDE |