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Durchführungsverordnung (EU) 2023/1183 des Rates vom 19. Juni 2023 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
(ABl. L 157 vom 20.06.2023 S. 8)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 18. Juli 2005 die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.
(2) Infolge der Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-93/22 2 und T-94/22 3 sollten zwei Einträge aus der Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 gestrichen werden.
(3) Die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 19. Juni 2023.
2) Urteil des Gerichts vom 8. März 2023, Ramazani Shadary gegen Rat, T-93/22, ECLI:EU:T:2023:122.
3) Urteil des Gerichts vom 8. März 2023, Mutondo gegen Rat, T-94/22, ECLI:EU:T:2023:120.
Anhang |
Die nachstehenden Einträge werden aus der Liste in Anhang Ia Abschnitt A ("Personen") der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 gestrichen:
"8. Emmanuel Ramazani SHADARY;
9. Kalev MUTONDO".
ENDE |