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Beschluss (GASP) 2023/2129 des Rates vom 9. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
(ABl. L 2023/2129 vom 10.10.2023)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 15. Oktober 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen 1 angenommen.
(2) Der Beschluss (GASP) 2018/1544 gilt bis zum 16. Oktober 2023. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten dessen Gültigkeit bis zum 16. Oktober 2026 und die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 16. Oktober 2024 verlängert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2018/1544 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 8 des Beschlusses (GASP) 2018/1544 erhält folgende Fassung:
"Artikel 8
Dieser Beschluss gilt bis zum 16. Oktober 2026. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Die in den Artikeln 2 und 3 festgelegten Maßnahmen gelten für die im Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 16. Oktober 2024."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg, am 9. Oktober 2023.
ENDE |