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Durchführungsverordnung (EU) 2024/949 der Kommission vom 27. März 2024 zur Festlegung eines einheitlichen Formulars für Erstattungs- und Entschädigungsanträge von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen und Ausfällen von Schienenverkehrsdiensten gemäß der Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/949 vom 02.04.2024)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr 1, insbesondere auf Artikel 18 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EU) 2021/782 enthält Vorschriften für den Eisenbahnverkehr, damit die Fahrgäste wirksam geschützt sind und der Schienenverkehr gefördert wird.
(2) Gemäß Artikel 18 Absatz 7 und Artikel 19 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/782 haben Fahrgäste das Recht, ihre Erstattungs- und Entschädigungsanträge unter Verwendung eines einheitlichen Formulars einzureichen. Eisenbahnunternehmen dürfen Anträge auf Erstattung jedoch nicht allein aus dem Grund ablehnen, dass der Fahrgast dieses Formular nicht verwendet hat.
(3) Die Verwendung des Formulars sollte es den Fahrgästen ermöglichen, den Eisenbahnunternehmen alle erforderlichen personenbezogenen Daten und Angaben zur Fahrt zur Verfügung zu stellen und so diesen Unternehmen die Bearbeitung von Erstattungs- und Entschädigungsanträgen zu erleichtern.
(4) Im Interesse der Transparenz und zur Erleichterung der Anträge von Fahrgästen sollten Erstattungs- und Entschädigungsanträge in einem einzigen einheitlichen Formular zusammengefasst werden, in dem die Fahrgäste angeben, ob sie eine Erstattung, eine Entschädigung oder beides beantragen.
(5) Um für die Fahrgäste das Verfahren zur Beantragung einer Entschädigung und/oder Erstattung zu vereinfachen und dessen Barrierefreiheit zu gewährleisten, sollten Fahrgäste die Möglichkeit haben, das einheitliche Formular für Erstattungs- und Entschädigungsanträge entweder als physisches Dokument oder auf elektronischem Wege einzureichen.
(6) Um die Verwendung des einheitlichen Formulars für Erstattung und Entschädigung bei Fahrgästen zu fördern, sollte die Kommission das Formular auf ihrer Website in allen Amtssprachen der Union bereitstellen, auch in einer für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglichen Fassung.
(7) Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 angehört und hat am 29. März 2023 eine Stellungnahme abgegeben.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Fahrgastrechte
- hat folgende Verordnung erlassen:
Mit dieser Verordnung wird ein einheitliches Formular für Erstattungs- und Entschädigungsanträge gemäß Artikel 18 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/782 festgelegt.
Das einheitliche Formular kann als physisches Dokument oder auf elektronischem Wege eingereicht werden.
Die Kommission stellt das einheitliche Formular in allen Amtssprachen der Union zusammen mit einer für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglichen Fassung auf ihrer Website bereit.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 2. Juli 2024.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 27. März 2024
2) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018 S. 39).
Antragsformular für Erstattungen und Entschädigungen gemäß der Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates | Anhang |
Fahrgäste können dieses Formular verwenden, um bei Eisenbahnunternehmen eine Erstattung und/oder eine Entschädigung zu beantragen.
Die Fahrgäste haben das Recht, dieses Formular zu verwenden. Gleichzeitig sei darauf hingewiesen, dass die Verwendung dieses Formulars nicht verpflichtend ist. Eventuell bieten einige Eisenbahnunternehmen ein eigenes Online-Formular oder ein ähnliches System über ihre Website oder eine mobile Anwendung an, um Erstattungs- oder Entschädigungsanträge zu bearbeiten. Nach nationalem Recht gelten eventuell Fristen für die Einreichung von Anträgen.
Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen für die Erstattung und Entschädigung bei einigen Eisenbahnunternehmen möglicherweise vorteilhafter sind als in der Verordnung (EU) 2021/782 1 vorgesehen. Daher wird empfohlen, die Geschäftsbedingungen des betreffenden Eisenbahnunternehmens zu überprüfen.
Füllen Sie die entsprechenden Teile des Formulars leserlich IN BLOCKSCHRIFT aus.
1. Grund/Gründe für Ihren Antrag
Bitte kreuzen Sie jeden Vorfall an [X], der auf Ihren Antrag zutrifft.
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2. Vorheriger Antrag auf Erstattung/Entschädigung für Verspätung/Ausfall/verpassten Anschluss für dieselbe Bahnfahrt
Eventuell bieten einige Eisenbahnunternehmen ein eigenes Online-Formular oder ein ähnliches System über ihre Website oder eine mobile Anwendung an, um Erstattungs- oder Entschädigungsanträge zu bearbeiten.
Haben Sie bereits eine Erstattung und/oder Entschädigung für einen Ausfall, eine Verspätung oder einen verpassten Anschluss während derselben Bahnfahrt über einen oder mehrere Kanäle beantragt? Falls ja, füllen Sie bitte die untenstehenden Rubriken aus.
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3. Angaben zu Ihrer Fahrt
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4. Art Ihres Antrags an das Eisenbahnunternehmen
Bitte kreuzen Sie Ihre Forderung(en) an [X].
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Entschädigung und Erstattung von Eisenbahnunternehmen beantragen können, wenn Sie einen oder mehrere Anschlüsse verpasst haben und alle folgenden Bedingungen zutreffen:
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Weitere Informationen zu Ihren Fahrgastrechten und zu den Möglichkeiten, Ihre Rechte geltend zu machen, finden Sie hier:
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5. Angaben zur Person
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Geld Gutscheine und/oder andere Dienstleistungen (falls angeboten) | ||||||||||
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6. Zusätzliche Angaben zu Ihrer Fahrkarte/Ihrer Fahrt
Wenn Sie möchten, können Sie hier zusätzliche Angaben zu Ihrer Fahrkarte/Ihrer Fahrt machen, einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten für andere Anbieter von Verkehrsdiensten oder anderer Kosten (Rechnungen für andere Eisenbahnunternehmen, Linienbus, Reisebus, Taxi, Hotel oder anderweitige Unterkunft, Mahlzeiten, Erfrischungen). Die Einreichung entsprechender Belege wird dringend empfohlen. Maximal 2.500 Zeichen. ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
Bitte fügen sie die entsprechenden Belege bei
(z.B. Fahrkarte(n) oder Reservierung(en), einschließlich der Belege für zusätzlich entstandene Kosten; gegebenenfalls Bestätigung der Verspätung/des Ausfalls)
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels dieses Formulars gilt die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates 2.) Weitere Informationen darüber, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, werden vom Empfänger dieses Formulars bereitgestellt. Hiermit erkläre ich, dass der Empfänger dieses einheitlichen Erstattungs- und Entschädigungsformulars meine personenbezogenen Daten erforderlichenfalls zum Zwecke der Bearbeitung meines Antrags weitergeben darf.
Bitte kreuzen Sie an [X]
JA [ ] NEIN [ ]
Hiermit erkläre ich, dass alle in diesem Formular gemachten Angaben in jeder Hinsicht und für alle Fahrgäste der Wahrheit entsprechen und zutreffend sind.
Datum der Antragstellung (Tag/Monat/Jahr): ..../..../.... | Ort der Antragstellung: ... |
Name des Fahrgastes oder seines Vertreters/seiner Vertreterin: ...
1) Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. L 172 vom 17.05.2021 S. 1).
2) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 04.05.2016 S. 1).
ENDE |