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Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2024/1041 der Kommission vom 28. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse

(ABl. L 2024/1041 vom 08.04.2024)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) 2022/869 bildet einen Rahmen für die Ermittlung, Planung und Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI), die für die Realisierung der elf vorrangigen strategischen geografischen Energieinfrastrukturkorridore für die Bereiche Strom, Offshore-Netze, Wasserstoff und Elektrolyseure und der drei unionsweiten vorrangigen thematischen Gebiete für die Energieinfrastruktur (intelligente Stromnetze, intelligente Gasnetze und Kohlendioxidtransportnetze) erforderlich sind, sowie einen Rahmen für die Ermittlung, Planung und Durchführung von Vorhaben von gegenseitigem Interesse (PMI), die von der Union gemeinsam mit Drittländern in den Bereichen Strom, Wasserstoff und Kohlendioxidtransportnetze entwickelt werden.

(2) Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/869 sollte die Kommission den delegierten Rechtsakt zur Erstellung der ersten Unionsliste gemäß der Verordnung (EU) 2022/869 bis zum 30. November 2023 erlassen.

(3) Alle für die Aufnahme in die Unionsliste vorgeschlagenen und in Betracht kommenden Vorhaben wurden im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/869 anhand des für alle Vorhabenkategorien verbindlichen Nachhaltigkeitskriteriums bewertet. Nur die Vorhaben, für die ein erheblicher Beitrag zur Nachhaltigkeit nachgewiesen wurde, wurden von den in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/869 genannten regionalen Gruppen weiter geprüft; diese haben bestätigt, dass die Vorhaben die Kriterien des Artikels 4 der genannten Verordnung erfüllen.

(4) Die Kommission hat die vorgeschlagenen Vorhaben im Hinblick auf die Anforderungen des Artikels 3 Absatz 5 geprüft.

(5) Die Entwürfe der regionalen Listen der PCI/PMI wurden von den regionalen Gruppen auf Fachsitzungen vereinbart.

(6) Nachdem die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) am 21. September 2023 hinsichtlich der einheitlichen Anwendung der Bewertungskriterien und der Kosten-Nutzen-Analyse in den einzelnen Regionen Stellungnahmen abgegeben hatte, haben die Entscheidungsgremien der regionalen Gruppen die endgültigen regionalen Listen am 25. Oktober 2023 verabschiedet. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/869 haben die Mitgliedstaaten, deren Hoheitsgebiet die Vorhaben betreffen, alle vorgeschlagenen Vorhaben vor der Verabschiedung der regionalen Listen genehmigt.

(7) Die zur Aufnahme in die Unionsliste vorgeschlagenen Vorhaben waren Gegenstand einer öffentlichen Konsultation. Zudem wurden Organisationen, die die relevanten Interessenträger vertreten, darunter Vertreter von Drittländern, Erzeuger, Verteilernetzbetreiber, Lieferanten, die lokale Bevölkerung sowie Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen, zu den technischen Diskussionen in den regionalen Gruppen eingeladen und zu den für die Aufnahme in die Unionsliste vorgeschlagenen Vorhaben konsultiert.

(8) Die PCI sollten für jede vorrangige strategische transeuropäische Energieinfrastruktur in der in Anhang I der Verordnung (EU) 2022/869 genannten Reihenfolge aufgeführt werden. PMI, die nicht für die Realisierung der vorrangigen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete gemäß Anhang I der TEN-E-Verordnung erforderlich sind, sollten getrennt nach der Infrastrukturkategorie, zu der sie gehören, und der Region, in der sie sich befinden, aufgeführt werden.

(9) Die PCI/PMI sollten entweder als eigenständige PCI/PMI oder, wenn sie miteinander in Zusammenhang stehen oder sich (möglicherweise) in einer Konkurrenzsituation befinden, als Teile eines Clusters mehrerer PCI und PMI aufgeführt werden.

(10) Im Einklang mit der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/869 für Zypern und Malta in Bezug auf eine Verbindungsleitung für jeden dieser Mitgliedstaaten hat die Kommission die gemäß Artikel 24 Absätze 1 und 2 erforderlichen Unterlagen erhalten. Die jeweiligen Vorhaben wurden in den Fachsitzungen der regionalen Gruppen vorgestellt und die entsprechenden Unterlagen, mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen, wurden veröffentlicht. Eine Verbindungsleitung für Malta und eine Verbindungsleitung für Zypern, die für die Anbindung dieser Mitgliedstaaten an das transeuropäische Gasnetz erforderlich sind, sollten daher ihren Status als Vorhaben von gemeinsamem Interesse behalten.

(11) Die Unionsliste umfasst Vorhaben, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden, etwa vor oder während der Durchführbarkeitsstudie, in der Genehmigungsphase oder im Bau. Bei PCI/PMI in einem frühen Entwicklungsstadium kann es erforderlich sein, die technische und wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Einhaltung des Unionsrechts, einschließlich der Umweltvorschriften, in Studien nachzuweisen. In diesem Zusammenhang sollten mögliche negative Umweltauswirkungen angemessen ermittelt, abgeschätzt und vermieden oder gemindert werden. Darüber hinaus sollten im Hinblick auf die Entwicklung der Vorhaben einschlägige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ermittelt und berücksichtigt werden.

(12) Die Aufnahme von Vorhaben in die Unionsliste greift dem Ergebnis der relevanten Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren nicht vor.

(13) Die erste Unionsliste der PCI und PMI sollte entsprechend angenommen werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die erste Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse gemäß dem Anhang dieser Verordnung wird angenommen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und bleibt bis zum Inkrafttreten der delegierten Verordnung zur Festlegung der zweiten Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. November 2023

1) ABl. L 152 vom 03.06.2022 S. 45.


.

Anhang

Anhang VII der Verordnung (EU) 2022/869 zur Ersetzung des Anhangs VII der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 1.

""Anhang VII
Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse ("Unionsliste")
gemäß Artikel 3 Absatz 4

A. Bei der Erstellung der Unionsliste zugrunde gelegte Prinzipien

1. Cluster von Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse

Einige PCI wurden in einem Cluster zusammengefasst, da sie miteinander in Zusammenhang stehen oder sich (möglicherweise) in einer Konkurrenzsituation befinden. Es wird zwischen folgenden Arten von Clustern von PCI/PMI unterschieden:

Für alle PCI/PMI gelten die in der Verordnung (EU) 2022/869 festgelegten Rechte und Pflichten.

2. Behandlung von Umspannwerken und Kompressorstationen

Umspannwerke und Umrichterstationen für HGÜ-Kurzkupplungen sowie Kompressorstationen werden als Teil von PCI/PMI betrachtet, wenn sie geografisch auf Übertragungsleitungen bzw. direkt neben Fernleitungen liegen. Umspannwerke, Umrichterstationen für HGÜ-Kurzkupplungen und Kompressorstationen werden als eigenständige PCI betrachtet und einzeln in der Unionsliste aufgeführt, wenn sie geografisch nicht auf einer Übertragungsleitung bzw. direkt neben einer Fernleitung liegen. Für sie gelten die in der Verordnung (EU) 2022/869 festgelegten Rechte und Pflichten.

3. Nicht in Betracht kommende Teile der PCI-/PMI-Vorhaben

Einige PCI-/PMI-Vorhaben beinhalten in ihrer Zusammensetzung eine oder mehrere nicht in Betracht kommende Investition(en). Diese nachstehend aufgeführten Investitionen sind nicht als Teil der Unionsliste zu betrachten.

4. Vorhaben, deren PCI-Nummer sich gegenüber der vorherigen Unionsliste geändert hat

Aufgrund einer Neuordnung oder aufgrund von in der Verordnung (EU) 2022/869 neu hinzugekommenen vorrangigen Korridoren ändern sich PCI-Nummern von Vorhaben, die Teil der vorherigen Unionsliste gemäß der aufgehobenen Verordnung (EU) Nr. 347/2013 sind. Dies betrifft einige Vorhaben, die zu den folgenden Kategorien gehören: Strom, intelligente Stromnetze und CO2-Netze. In diesem Fall wird die vorherige PCI-Nummer nur informationshalber unter der Vorhabenbezeichnung angegeben.

B. Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse

1. Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa ("NSI West Electricity")

In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
1.1Verbindungsleitung Portugal-Spanien zwischen Beariz-Fontefría (ES), Fontefría (ES)Ponte de Lima (PT) und Ponte de Lima-Vila Nova de Famalicão (PT), einschließlich Umspannwerken in Beariz (ES), Fontefría (ES) und Ponte de Lima (PT) (Nr. 2.17 der fünften PCI-Liste)
1.2Verbindungsleitung zwischen Gatica (ES) und Cubnezais (FR) [derzeit bekannt als "Biscaya Gulf"] (Nr. 2.7 der fünften PCI-Liste)
1.3Verbindungsleitung zwischen La Martyre (FR) und Great Island oder Knockraha (IE) [derzeit bekannt als "Celtic Interconnector"] (Nr. 1.6 der fünften PCI-Liste)
1.4Cluster für Verbindungsleitungen in Deutschland, das die folgenden PCI umfasst:
1.4.1Inländische Verbindungsleitung von Emden-Ost nach Osterath zur Erhöhung der Kapazität von Norddeutschland ins Rheinland [derzeit bekannt als "A-Nord"] (Nr. 2.31.1 der fünften PCI-Liste)
1.4.2Inländische Verbindungsleitung zwischen Heide/West und Polsum zur Erhöhung der Kapazität von Norddeutschland ins Ruhrgebiet [derzeit bekannt als "Korridor B"] (Nr. 2.31.2 der fünften PCI-Liste)
1.4.3Inländische Verbindungsleitung von Wilhelmshaven nach Uentrop zur Erhöhung der Kapazität von Norddeutschland ins Ruhrgebiet [derzeit bekannt als "Korridor B"] (Nr. 2.31.3 der fünften PCI-Liste)
1.5Inländische Verbindungsleitung in Deutschland zwischen Brunsbüttel/Wilster und Großgartach/Grafenrheinfeld zur Erhöhung der Kapazität an der nördlichen und südlichen Grenze [derzeit bekannt als "Suedlink"] (Nr. 2.10 der fünften PCI-Liste)
1.6Inländische Verbindungsleitung zwischen Osterath und Philippsburg (DE) zur Erhöhung der Kapazität an der westlichen Grenze [derzeit bekannt als "Ultranet"] (Nr. 2.9 der fünften PCI-Liste)
1.7
1.7.1Verbindungsleitung zwischen Navarra (ES) und Landes (FR) [derzeit bekannt als "Pyrenean crossing 1"] (Nr. 2.27.2 der fünften PCI-Liste)
1.7.2Verbindungsleitung zwischen der Region Aragón (ES) und Marsillon (FR) [derzeit bekannt als "Pyrenean crossing 2"] (Nr. 2.27.1 der fünften PCI-Liste)
1.8Verbindungsleitung zwischen Lonny (FR) und Gramme (BE) (Nr. 2.32 der fünften PCI-Liste)
1.9Inländische Verbindungsleitungen an der Nordgrenze Belgiens zwischen Zandvliet und Lillo-Liefkenshoek (BE) und zwischen Liefkenshoek und Mercator, einschließlich eines Umspannwerks in Lillo (BE) [derzeit bekannt als "BRABO II + III"] (Nr. 2.23 der fünften PCI-Liste)
1.10Verbindungsleitung zwischen dem italienischen Festland, Korsika (FR) und Sardinien (IT) [derzeit bekannt als "SACOI 3"] (Nr. 2.4 der fünften PCI-Liste)
1.11Vorhaben zum Ausbau der Speicherkapazität im Kaunertal (AT) (Nr. 2.18 der fünften PCI-Liste)
1.12Pumpspeicherkraftwerk mit Reinigungszyklus NAVALEO (ES) (Nr. 2.28.2 der fünften PCI-Liste)
1.13Pumpspeicherkraftwerk Silvermines (IE) (Nr. 2.29 der fünften PCI-Liste)
1.14Pumpspeicherkraftwerk RIEDL (DE) (Nr. 2.30 der fünften PCI-Liste)
1.15Pumpspeicherkraftwerk LOS GUAJARES (ES)
1.16Grüner-Wasserstoff-Hub Dänemark mit Druckluftspeicherung (DK) (Nr. 1.21 der fünften PCI-Liste)
1.17Pumpspeicherkraftwerk WSK PULS (DE)
1.18Pumpspeicherkraftwerk AGUAYO II (ES)

In der Region entwickelte Vorhaben von gegenseitigem Interesse:

Nr.Definition
1.19Verbindungsleitung zwischen Sizilien (IT) und dem Knotenpunkt Tunesien (TN) [derzeit bekannt als "ELMED"] (Nr. 2.33 der fünften PCI-Liste)
1.20Verbindungsleitung zwischen dem Raum Zeebrugge (BE) und Kemsley, Kent (UK) [derzeit bekannt als "Cronos"]
1.21Verbindungsleitung zwischen dem Raum Emden (DE) und Corringham, Essex (UK) [derzeit bekannt als "Tarchon"]

2. Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ("NSI East Electricity")

In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
2.1Cluster Österreich-Deutschland, das die folgenden PCI umfasst:
2.1.1Verbindungsleitung Isar/Altheim/Ottenhofen (DE)-St. Peter (AT) (Nr. 3.1.1 der fünften PCI-Liste)
2.1.2Inländische Verbindungsleitung St. Peter-Tauern (AT) (Nr. 3.1.2 der fünften PCI-Liste)
2.1.3Inländische Verbindungsleitung Westtirol-Zell/Ziller (AT) (Nr. 3.1.4 der fünften PCI-Liste)
2.1.4Verbindungsleitung Pleinting (DE)-St. Peter (AT)
2.2Inländische Verbindungsleitung in Deutschland zwischen Wolmirstedt und dem Raum Isar [derzeit bekannt als "SuedOstLink"] (Nr. 3.12 der fünften PCI-Liste)
2.3Cluster für Verbindungsleitungen in Tschechien, das die folgenden umfasst:
2.3.1Inländische Verbindungsleitung zwischen Vernerov und Vitkov (Nr. 3.11.1 der fünften PCI-Liste)
2.3.2Inländische Verbindungsleitung zwischen Prestice und Kocin (Nr. 3.11.3 der fünften PCI-Liste)
2.3.3Inländische Verbindungsleitung zwischen Kocin und Mirovka (Nr. 3.11.4 der fünften PCI-Liste)
2.4Verbindungsleitung Würmlach (AT)-Somplago (IT) (Nr. 3.4 der vierten PCI-Liste)
2.5Cluster Ungarn-Rumänien, das die folgenden PCI umfasst:
2.5.1Verbindungsleitung zwischen Józsa (HU) und Oradea (RO)
2.5.2Inländische Verbindungsleitung zwischen Urecheşti (RO) und Târgu Jiu (RO)
2.5.3Inländische Verbindungsleitung zwischen Târgu Jiu (RO) und Paroşeni (RO)
2.5.4Inländische Verbindungsleitung zwischen Paroşeni (RO) und Baru Mare (RO)
2.5.5Inländische Verbindungsleitung zwischen Baru Mare (RO) und Hăşdat (RO)
2.6Cluster Israel-Zypern-Griechenland [derzeit bekannt als "EuroAsia Interconnector"], das die folgenden PCI umfasst:
2.6.1Verbindungsleitung zwischen Hadera (IL) und Kofinou (CY) (Nr. 3.10.1 der fünften PCI-Liste)
2.6.2Verbindungsleitung zwischen Kofinou (CY) und Korakia, Kreta (EL) (Nr. 3.10.2 der fünften PCI-Liste)
2.7Verbindungsleitung Otrokovice (CZ)-Ladce (SK)
2.8Verbindungsleitung Lienz (AT)-Region Venetien (IT) (Nr. 3.2.1 der zweiten PCI-Liste)
2.9Pumpspeicher in Amfilochia (EL) (Nr. 3.24 der fünften PCI-Liste)
2.10Batterie-Energiespeichersystem Ptolemaida (EL)
2.11Modernisierung des Pumpspeicherkraftwerks inČierny Váh (SK) [derzeit bekannt als "SE Integrator"]

In der Region entwickelte Vorhaben von gegenseitigem Interesse:

Nr.Definition
2.12Verbindungsleitung zwischen Subotica (RS) und Sándorfalva (HU)
2.13Verbindungsleitung zwischen Wadi El Natrun (EG) und Mesogeia/St. Stefanos (EL) [derzeit bekannt als "GREGY Interconnector"]

3. Stromverbundplan für den baltischen Energiemarkt ("BEMIP Electricity")

In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
3.1Inländische Verbindungsleitung zwischen Stanisławów und Ostrołęka (AT) (Nr. 4.5.2 der fünften PCI-Liste)
3.2Pumpspeicherkraftwerk in Estland (Nr. 4.6 der fünften PCI-Liste)
3.3Integration und Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten mit den europäischen Netzen, einschließlich folgender PCI:
3.3.1Verbindungsleitung zwischen Tsirguliina (EE) und Valmiera (LV) (Nr. 4.8.3 der fünften PCI-Liste)
3.3.2Inländische Verbindungsleitung zwischen Viru und Tsirguliina (EE) (Nr. 4.8.4 der fünften PCI-Liste)
3.3.3Inländische Verbindungsleitung zwischen Paide und Sindi (EE) (Nr. 4.8.7 der fünften PCI-Liste)
3.3.4Inländische Verbindungsleitung zwischen Wilna und Neris (LT) (Nr. 4.8.8 der fünften PCI-Liste)
3.3.5Weitere infrastrukturbezogene Aspekte der Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten mit dem kontinentaleuropäischen Netz (Nr. 4.8.9 der fünften PCI-Liste)
3.3.6Verbindungsleitung zwischen Litauen und Polen [derzeit bekannt als "Harmony Link"] (Nr. 4.8.10 der fünften PCI-Liste)
3.3.7Neues 330-kV-Umspannwerk Mūša (LT) (Nr. 4.8.13 der fünften PCI-Liste)
3.3.8Inländische Verbindungsleitung zwischen Bitġnai und KHAE (LT) (Nr. 4.8.14 der fünften PCI-Liste)
3.3.9Neues 330-kV-Umspannwerk Darbġnai (LT) (Nr. 4.8.15 der fünften PCI-Liste)
3.3.10Inländische Verbindungsleitung zwischen Darbġnai und Bitġnai (LT) (Nr. 4.8.16 der fünften PCI-Liste)
3.3.11Inländische Verbindungsleitung zwischen Dunowo undŻydowo Kierzkowo (PL) (Nr. 4.8.18 der fünften PCI-Liste)
3.3.12Inländische Verbindungsleitung zwischen Piła Krzewina undŻydowo Kierzkowo (PL) (Nr. 4.8.19 der fünften PCI-Liste)
3.3.13Inländische Verbindungsleitung Morzyczyn-Dunowo-Słupsk-Żarnowiec (PL) (Nr. 4.8.21 der fünften PCI-Liste)
3.3.14Inländische Verbindungsleitung zwischenŻarnowiec-Gdańsk/Gdańsk Przyjaźń-Gdańsk Błonia (PL) (Nr. 4.8.22 der fünften PCI-Liste)
3.3.15Synchronkondensatoren zur Bereitstellung von Schwungmasse, zur Gewährleistung der Spannungs- und Frequenzstabilität und zur Bereitstellung von Kurzschlussleistung in Litauen, Lettland und Estland (Nr. 4.8.23 der fünften PCI-Liste)
3.4Dritte Verbindungsleitung Finnland-Schweden [derzeit bekannt als "Aurora Line"], die die folgenden PCI umfasst:
3.4.1Verbindungsleitung zwischen Nordfinnland und Nordschweden (Nr. 4.10.1 der fünften PCI-Liste)
3.4.2Inländische Verbindungsleitung zwischen Keminmaa und Pyhänselkä (FI) (Nr. 4.10.2 der fünften PCI-Liste)
3.5Vierte Verbindungsleitung Finnland-Schweden [derzeit bekannt als
"Aurora Line 2"]
3.6Verbindungsleitung zwischen Finnland und Estland [derzeit bekannt als "Estlink 3"]

4. Offshore-Netze der nördlichen Meere ("NSOG")

In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
4.1Eines oder mehrere Windkraft-Drehkreuze in der Nordsee mit Verbindungsleitungen zu Nordsee-Anrainerländern (Dänemark, Deutschland, Niederlande) [derzeit bekannt als "North Sea Wind Power Hub"] (Nr. 1.19 der fünften PCI-Liste)
4.2Hybride Offshore-Verbindungsleitung zwischen Belgien und Dänemark [derzeit bekannt als "Triton Link"]
4.3Hochspannungs-Offshore-Umspannwerk und Anbindungsleitung nach Menuel (FR) [derzeit bekannt als "Offshore Wind connection Centre Manche 1"]
4.4Hochspannungs-Offshore-Umspannwerk und Anbindungsleitung nach Tourbe (FR) [derzeit bekannt als "Offshore Wind connection Centre Manche 2"]

In der Region entwickelte Vorhaben von gegenseitigem Interesse:

Nr.Definition
4.5Mehrzweck-Verbindungsleitung zwischen dem "Modular Offshore Grid 2" (BE) und Leisten (UK) [derzeit bekannt als "Nautilus"] (Nr. 1.15 der vierten PCI-Liste)
4.6Mehrzweck-HGÜVerbindungsleitung zwischen Großbritannien und den Niederlanden [derzeit bekannt als "LionLink"]

5. Offshore-Netz-Verbundplan für den baltischen Energiemarkt ("BEMIP Offshore")

In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
5.1Hybride Offshore-Verbindungsleitung zwischen Lettland und Estland [derzeit bekannt als "Elwind"]
5.2Hybride Offshore-Verbindungsleitung "Bornholm Energy Island" (BEI) zwischen Dänemark und Deutschland

6. Offshore-Netze im Süden und Westen ("SW Offshore")

In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
6.1Offshore-Wind-Anbindung Okzitanien (FR)
6.2Offshore-Wind-Anbindung PACA (FR)

7. Offshore-Netze im Süden und Osten ("SE Offshore")

Für diesen Korridor wurden keine Vorhaben eingereicht.

8. Atlantische Offshore-Netze

In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
8.1Offshore-Wind-Anbindung Südbretagne (FR)
8.2Offshore-Wind-Anbindung Südatlantik (FR)

9. Wasserstoffverbindungsleitungen in Westeuropa ("HI West")

In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
9.1Korridor Portugal-Spanien-Frankreich-Deutschland:
9.1.1Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Portugal
9.1.2Wasserstoffverbindungsleitung Portugal-Spanien
9.1.3Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Spanien
9.1.4Wasserstoffverbindungsleitung Spanien-Frankreich [derzeit bekannt als "BarMar"]
9.1.5Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Frankreich mit Verbindung nach Deutschland [derzeit bekannt als "HyFen"]
9.1.6Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland mit Verbindung nach Frankreich [derzeit bekannt als "H2Hercules South"]
9.2Grenzüberschreitende Wasserstofftäler Frankreich-Deutschland:
9.2.1Wasserstofftal in Deutschland bis zur französischen Grenze [derzeit bekannt als "RHYn"]
9.2.2Wasserstofftal in Frankreich bis zur deutschen Grenze [derzeit bekannt als "Mosahyc"]
9.3Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Frankreich bis zur belgischen Grenze [derzeit bekannt als "Franco-Belgian H2 corridor"]
9.4Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland [derzeit bekannt als "H2ercules West"]
9.5Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Belgien [derzeit bekannt als "Belgian Hydrogen Backbone"]
9.6Inländische Wasserstoffinfrastruktur in den Niederlanden [derzeit bekannt als "National Hydrogen Backbone"]
9.7Wasserstoffverbindungsleitungen National Hydrogen Backbone (NL)-Deutschland:
9.7.1Wasserstoffverbindungsleitung vom Nord-Süd-Hauptstrang im Osten nach Oude (NL)-H2ercules Nord (DE)
9.7.2Wasserstoffverbindungsleitung vom Nord-Süd-Hauptstrang im Osten nach Vlieghuis (NL)-Vlieghuis-Ochtrup (DE)
9.7.3Wasserstoffverbindungsleitung von den Niederlanden nach Deutschland (derzeit bekannt als "Delta Rhine Corridor H2")
9.8Offshore-Wasserstofffernleitung Deutschland [derzeit bekannt als "AquaDuctus"]
9.9Wasserstoffverbindungsleitung Dänemark-Deutschland:
9.9.1Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland [derzeit bekannt als "HyperLink III"]
9.9.2Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Dänemark [derzeit bekannt als "DK Hydrogen Pipeline West"]
9.10Anlagen für die Übernahme von Ammoniak in Belgien:
9.10.1Anlage für die Übernahme von Ammoniak Antwerpen
9.10.2Anlage für die Übernahme von Ammoniak "Amplifhy Antwerpen"
9.10.3Anlage für die Übernahme von Ammoniak "Zeebrugge New Molecules development"
9.11Anlagen für die Übernahme von Ammoniak in Deutschland:
9.11.1Anlage für die Übernahme von Ammoniak Terminal Brunsbüttel
9.11.2Anlage für die Übernahme von Ammoniak Wilhelmshaven (BP)
9.11.3Anlage für die Übernahme von Ammoniak Wilhelmshaven (Uniper)
9.12Anlagen für die Übernahme in den Niederlanden:
9.12.1Anlage für die Übernahme von LH2 Rotterdam
9.12.2Anlage für die Übernahme von Ammoniak "Amplifhy Rotterdam"
9.12.3Anlage für die Übernahme von Ammoniak "ACE Rotterdam"
9.13Anlage für die Übernahme von Ammoniak Dünkirchen (FR)
9.14Elektrolyseur "H2Sines.RDAM" (PT)
9.15Elektrolyseure in Spanien:
9.15.1Elektrolyseur für das Wasserstoffnetz Tarragona
9.15.2Großmaßstäblicher Elektrolyseur Bilbao
9.15.3Großmaßstäblicher Elektrolyseur Cartagena
9.15.4Elektrolyseur "Valle andaluz del hidrógeno verde"
9.15.5Elektrolyseur für das Wasserstofftal Asturien ("Asturias H2 Valley")
9.16Elektrolyseure in Frankreich:
9.16.1Elektrolyseur "CarlHYng"
9.16.2Elektrolyseur "Emil"Hy"
9.16.3Elektrolyseur "HyGreen"
9.16.4Elektrolyseur "H2V Valenciennes"
9.16.5Elektrolyseur "H2Thionville"
9.17Elektrolyseure in den Niederlanden:
9.17.1Elektrolyseur "Enecolyser"
9.17.2Elektrolyseur "H2-Fifty"
9.17.3Elektrolyseur "SeaH2Land"
9.18Elektrolyseure in Deutschland:
9.18.1Elektrolyseur "Green Wilhelmshaven"
9.18.2Elektrolyseur "CHC Wilhelmshaven"
9.19Elektrolyseur "Jytske Banke" (DK)
9.20Dänischer Wasserstoffspeicher (DK)
9.21Wasserstoffspeicher "Hystock Opslag" (NL)
9.22Wasserstoffspeicher in Deutschland:
9.22.1"SaltHy" Wasserstoffspeicher Harsefeld
9.22.2Wasserstoffspeicher Gronau-Epe
9.23Speicher "GeoH2" (FR)
9.24Wasserstoffspeicher in Spanien:
9.24.1Wasserstoffspeicher Nord - 1
9.24.2Wasserstoffspeicher Nord - 2

In der Region entwickelte Vorhaben von gegenseitigem Interesse:

Nr.Definition
9.25Offshore-Wasserstofffernleitung Norwegen - Deutschland [derzeit bekannt als "CHE Pipeline"]

10. Wasserstoffverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ("HI East")

In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
10.1Wasserstoffkorridor Italien - Österreich - Deutschland:
10.1.1Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Italien [derzeit bekannt als "Italian H2 Backbone"]
10.1.2Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Österreich [derzeit bekannt als "H2 Readiness of the TAG pipeline system"]
10.1.3Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Österreich [derzeit bekannt als "H2 Backbone WAG + Penta West"]
10.1.4Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland [derzeit bekannt als "HyPipe Bavaria - The Hydrogen Hub"]
10.2Wasserstoffverbindungsleitung zwischen Tschechien und Deutschland:
10.2.1Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Tschechien Richtung Deutschland
10.2.2Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland [derzeit bekannt als "FLOW East - Making Hydrogen Happen"]
10.3Wasserstoffverbindungsleitung zwischen Griechenland und Bulgarien:
10.3.1Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Griechenland Richtung bulgarische Grenze
10.3.2Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Bulgarien Richtung griechische Grenze
10.4Generischer Korridor für den Transport von Wasserstoff aus der Ukraine in die Slowakei, nach Tschechien, Österreich und Deutschland

11. Wasserstoffverbundplan für den baltischen Energiemarkt ("BEMIP Hydrogen")

In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
11.1Wasserstoffverbindungsleitung zwischen Schweden und Finnland [derzeit bekannt als "Nordic Hydrogen Route - Bothnian Bay"]
11.2Wasserstoffverbindungsleitung zwischen Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen und Deutschland [derzeit bekannt als "Nordic-Baltic Hydrogen Corridor"]
11.3Wasserstoffverbindungsleitung zwischen Schweden, Finnland und Deutschland [derzeit bekannt als "Baltic Sea Hydrogen Collector"]

12. Vorrangiges thematisches Gebiet "Realisierung intelligenter Stromnetze"

In dem thematischen Gebiet entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
12.1ACON - Again COnnected Networks (CZ, SK) zur Förderung der Integration des tschechischen und des slowakischen Strommarktes durch Verbesserung der Effizienz der Verteilernetze (Nr. 10.4 der fünften PCI-Liste)
12.2CARMEN (BG, RO) zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Datenaustauschs zwischen Übertragungsnetzbetreibern, zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern, zur Investition in den Netzausbau und zum Ausbau der Kapazitäten für die Integration neuer erneuerbarer Energien sowie zur Verbesserung der Netzstabilität, -sicherheit und -flexibilität (Nr. 10.10 der fünften PCI-Liste)
12.3Danube InGrid (HU, SK) zur effizienten Integration des Verhaltens und der Handlungen aller an die Stromnetze in Ungarn und der Slowakei angeschlossenen Marktnutzer (Nr. 10.7 der fünften PCI-Liste)
12.4Gabreta Smart Grids (CZ, DE) zur Erhöhung der Aufnahmekapazität des Netzes, Ermöglichung der Fernüberwachung und -steuerung von Mittelspannungsnetzen und Verbesserung der Beobachtbarkeit des Netzes und der Netzplanung (Nr. 10.11 der fünften PCI-Liste)
12.5GreenSwitch (AT, HR, SI) zur Erhöhung der Aufnahmekapazität für dezentrale erneuerbare Energiequellen und Steigerung der effizienten Integration neuer Lasten, Verbesserung der Beobachtbarkeit des Verteilernetzes und Erhöhung der grenzüberschreitenden Kapazität (Nr. 10.12 der fünften PCI-Liste)

13. Vorrangiges thematisches Gebiet "Grenzüberschreitendes Kohlendioxidnetz"

In dem thematischen Gebiet entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:

Nr.Definition
13.1CO2 TransPorts - Aufbau von Infrastruktur, um in großem Maßstab die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2 aus dem Raum um die Häfen Rotterdam, Antwerpen und North Sea zu ermöglichen (Nr. 12.3 der fünften PCI-Liste).
13.2Aramis - grenzüberschreitendes Vorhaben für den Transport und die Speicherung von CO2, Aufnahme bei Emittenten im Hinterland des Rotterdamer Hafens, Transport per Fernleitung zum Speicher auf dem niederländischen Festlandsockel (Nr. 12.7 der fünften PCI-Liste)
13.3ECO2CEE - frei zugängliches grenzüberschreitendes Vorhaben für den Transport und die Speicherung von CO2 mit geplanten Speicherstätten in Dänemark, Norwegen, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich (Verlängerung von Nr. 12.9 der fünften PCI-Liste)
13.4Bifrost - Vorhaben für Transport und Speicherung mit Offshore-Speicherung in DK von Emittenten aus Dänemark, Deutschland und Polen
13.5Callisto - Entwicklung multimodaler CO2-Hubs im Mittelmeer zur Speicherung von CO2-Emissionen aus Frankreich und Italien
13.6CCS Baltic Consortium - grenzüberschreitender CO2-Transport auf der Schiene zwischen Lettland und Litauen mit einem multimodalen LCO2-Terminal in Klaipeda
13.7Delta Rhine Corridor - Vorhaben zum Transport von CO2 per Fernleitungen von Emittenten im Ruhrgebiet (Deutschland) und im Raum Rotterdam (Niederlande) zu Offshore-Speicherstätten vor der niederländischen Küste
13.8EU2NSEA - grenzüberschreitendes CO2-Netz, das zwischen Belgien, Deutschland und Norwegen entwickelt wird, um auch CO2 aus DK, FR, LV, NL, PL und SE zu sammeln, mit Speicherung auf dem norwegischen Festlandsockel
13.9GT CCS Croatia - Bau einer Infrastruktur zum Transport per Fernleitung in Kroatien und Ungarn mit unterirdischer Speicherung in HR
13.10Norne - Transportinfrastruktur in Dänemark mit Onshore- und möglicherweise Offshore-Speicherung, Emittenten hauptsächlich aus DK, SE, BE und UK werden per Schiff nach DK transportieren
13.11Prinos - Offshore-Speicherung im Prinos-Feld für Emissionen aus EL (per Fernleitung) und aus BG, HR, CY, EL, IT und SI (per Schiff)
13.12Pycasso - Transport und Speicherung von CO2 in Onshore-Speicherstätten im südwestlichen FR, industrielle Emittenten aus FR und ES

In dem thematischen Gebiet entwickelte Vorhaben von gegenseitigem Interesse:

Nr.Definition
13.13Northern Lights - ein Vorhaben zur grenzüberschreitenden Verbindung mehrerer europäischer CO2-Abscheidungsinitiativen (u. a. Belgien, Deutschland, Irland, Frankreich, Schweden), Transport per Schiff zur Speicherstätte auf dem norwegischen Festlandsockel (Nr. 12.4 der fünften PCI-Liste)
13.14Nautilus CCS - Emissionen aus dem Raum Le Havre, Dünkirchen, Duisburg und Rogaland sollen abgeschieden und per Schiff zu verschiedenen Lagerstätten in der Nordsee transportiert werden (Verlängerung von Nr. 12.8 der fünften PCI-Liste)

14. Vorrangiges thematisches Gebiet "Intelligente Gasnetze"

Keines der für diese Kategorie eingereichten Vorhaben kam in Betracht.

15. Vorhaben, die ihren Status als Vorhaben von gemeinsamem Interesse behalten (Ausnahmeregelung nach Artikel 24)

Nr.Definition
15.1Anbindung Maltas an das europäische Gasnetz - Gasfernleitung nach Italien bei Gela (Nr. 5.19 der fünften PCI-Liste)
15.2Fernleitung von den Gasreserven im östlichen Mittelmeerraum über Zypern und Kreta zum griechischen Festland [derzeit bekannt als "EastMed Pipeline'], mit einer Mess- und Regelstation in Megalopoli (Nr. 7.3.1 der fünften PCI-Liste)

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1) Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 (ABl. L 115 vom 25.04.2013 S. 39).


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