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Delegierte Verordnung (EU) 2024/1041 der Kommission vom 28. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse
(ABl. L 2024/1041 vom 08.04.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EU) 2022/869 bildet einen Rahmen für die Ermittlung, Planung und Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI), die für die Realisierung der elf vorrangigen strategischen geografischen Energieinfrastrukturkorridore für die Bereiche Strom, Offshore-Netze, Wasserstoff und Elektrolyseure und der drei unionsweiten vorrangigen thematischen Gebiete für die Energieinfrastruktur (intelligente Stromnetze, intelligente Gasnetze und Kohlendioxidtransportnetze) erforderlich sind, sowie einen Rahmen für die Ermittlung, Planung und Durchführung von Vorhaben von gegenseitigem Interesse (PMI), die von der Union gemeinsam mit Drittländern in den Bereichen Strom, Wasserstoff und Kohlendioxidtransportnetze entwickelt werden.
(2) Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/869 sollte die Kommission den delegierten Rechtsakt zur Erstellung der ersten Unionsliste gemäß der Verordnung (EU) 2022/869 bis zum 30. November 2023 erlassen.
(3) Alle für die Aufnahme in die Unionsliste vorgeschlagenen und in Betracht kommenden Vorhaben wurden im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/869 anhand des für alle Vorhabenkategorien verbindlichen Nachhaltigkeitskriteriums bewertet. Nur die Vorhaben, für die ein erheblicher Beitrag zur Nachhaltigkeit nachgewiesen wurde, wurden von den in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/869 genannten regionalen Gruppen weiter geprüft; diese haben bestätigt, dass die Vorhaben die Kriterien des Artikels 4 der genannten Verordnung erfüllen.
(4) Die Kommission hat die vorgeschlagenen Vorhaben im Hinblick auf die Anforderungen des Artikels 3 Absatz 5 geprüft.
(5) Die Entwürfe der regionalen Listen der PCI/PMI wurden von den regionalen Gruppen auf Fachsitzungen vereinbart.
(6) Nachdem die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) am 21. September 2023 hinsichtlich der einheitlichen Anwendung der Bewertungskriterien und der Kosten-Nutzen-Analyse in den einzelnen Regionen Stellungnahmen abgegeben hatte, haben die Entscheidungsgremien der regionalen Gruppen die endgültigen regionalen Listen am 25. Oktober 2023 verabschiedet. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/869 haben die Mitgliedstaaten, deren Hoheitsgebiet die Vorhaben betreffen, alle vorgeschlagenen Vorhaben vor der Verabschiedung der regionalen Listen genehmigt.
(7) Die zur Aufnahme in die Unionsliste vorgeschlagenen Vorhaben waren Gegenstand einer öffentlichen Konsultation. Zudem wurden Organisationen, die die relevanten Interessenträger vertreten, darunter Vertreter von Drittländern, Erzeuger, Verteilernetzbetreiber, Lieferanten, die lokale Bevölkerung sowie Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen, zu den technischen Diskussionen in den regionalen Gruppen eingeladen und zu den für die Aufnahme in die Unionsliste vorgeschlagenen Vorhaben konsultiert.
(8) Die PCI sollten für jede vorrangige strategische transeuropäische Energieinfrastruktur in der in Anhang I der Verordnung (EU) 2022/869 genannten Reihenfolge aufgeführt werden. PMI, die nicht für die Realisierung der vorrangigen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete gemäß Anhang I der TEN-E-Verordnung erforderlich sind, sollten getrennt nach der Infrastrukturkategorie, zu der sie gehören, und der Region, in der sie sich befinden, aufgeführt werden.
(9) Die PCI/PMI sollten entweder als eigenständige PCI/PMI oder, wenn sie miteinander in Zusammenhang stehen oder sich (möglicherweise) in einer Konkurrenzsituation befinden, als Teile eines Clusters mehrerer PCI und PMI aufgeführt werden.
(10) Im Einklang mit der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/869 für Zypern und Malta in Bezug auf eine Verbindungsleitung für jeden dieser Mitgliedstaaten hat die Kommission die gemäß Artikel 24 Absätze 1 und 2 erforderlichen Unterlagen erhalten. Die jeweiligen Vorhaben wurden in den Fachsitzungen der regionalen Gruppen vorgestellt und die entsprechenden Unterlagen, mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen, wurden veröffentlicht. Eine Verbindungsleitung für Malta und eine Verbindungsleitung für Zypern, die für die Anbindung dieser Mitgliedstaaten an das transeuropäische Gasnetz erforderlich sind, sollten daher ihren Status als Vorhaben von gemeinsamem Interesse behalten.
(11) Die Unionsliste umfasst Vorhaben, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden, etwa vor oder während der Durchführbarkeitsstudie, in der Genehmigungsphase oder im Bau. Bei PCI/PMI in einem frühen Entwicklungsstadium kann es erforderlich sein, die technische und wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Einhaltung des Unionsrechts, einschließlich der Umweltvorschriften, in Studien nachzuweisen. In diesem Zusammenhang sollten mögliche negative Umweltauswirkungen angemessen ermittelt, abgeschätzt und vermieden oder gemindert werden. Darüber hinaus sollten im Hinblick auf die Entwicklung der Vorhaben einschlägige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ermittelt und berücksichtigt werden.
(12) Die Aufnahme von Vorhaben in die Unionsliste greift dem Ergebnis der relevanten Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren nicht vor.
(13) Die erste Unionsliste der PCI und PMI sollte entsprechend angenommen werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die erste Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse gemäß dem Anhang dieser Verordnung wird angenommen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und bleibt bis zum Inkrafttreten der delegierten Verordnung zur Festlegung der zweiten Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 28. November 2023
Anhang |
Anhang VII der Verordnung (EU) 2022/869 zur Ersetzung des Anhangs VII der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 1.
""Anhang VII
Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse ("Unionsliste")
gemäß Artikel 3 Absatz 4
A. Bei der Erstellung der Unionsliste zugrunde gelegte Prinzipien
1. Cluster von Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse
Einige PCI wurden in einem Cluster zusammengefasst, da sie miteinander in Zusammenhang stehen oder sich (möglicherweise) in einer Konkurrenzsituation befinden. Es wird zwischen folgenden Arten von Clustern von PCI/PMI unterschieden:
Für alle PCI/PMI gelten die in der Verordnung (EU) 2022/869 festgelegten Rechte und Pflichten.
2. Behandlung von Umspannwerken und Kompressorstationen
Umspannwerke und Umrichterstationen für HGÜ-Kurzkupplungen sowie Kompressorstationen werden als Teil von PCI/PMI betrachtet, wenn sie geografisch auf Übertragungsleitungen bzw. direkt neben Fernleitungen liegen. Umspannwerke, Umrichterstationen für HGÜ-Kurzkupplungen und Kompressorstationen werden als eigenständige PCI betrachtet und einzeln in der Unionsliste aufgeführt, wenn sie geografisch nicht auf einer Übertragungsleitung bzw. direkt neben einer Fernleitung liegen. Für sie gelten die in der Verordnung (EU) 2022/869 festgelegten Rechte und Pflichten.
3. Nicht in Betracht kommende Teile der PCI-/PMI-Vorhaben
Einige PCI-/PMI-Vorhaben beinhalten in ihrer Zusammensetzung eine oder mehrere nicht in Betracht kommende Investition(en). Diese nachstehend aufgeführten Investitionen sind nicht als Teil der Unionsliste zu betrachten.
4. Vorhaben, deren PCI-Nummer sich gegenüber der vorherigen Unionsliste geändert hat
Aufgrund einer Neuordnung oder aufgrund von in der Verordnung (EU) 2022/869 neu hinzugekommenen vorrangigen Korridoren ändern sich PCI-Nummern von Vorhaben, die Teil der vorherigen Unionsliste gemäß der aufgehobenen Verordnung (EU) Nr. 347/2013 sind. Dies betrifft einige Vorhaben, die zu den folgenden Kategorien gehören: Strom, intelligente Stromnetze und CO2-Netze. In diesem Fall wird die vorherige PCI-Nummer nur informationshalber unter der Vorhabenbezeichnung angegeben.
B. Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse
1. Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa ("NSI West Electricity")
In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition | ||||||
1.1 | Verbindungsleitung Portugal-Spanien zwischen Beariz-Fontefría (ES), Fontefría (ES)Ponte de Lima (PT) und Ponte de Lima-Vila Nova de Famalicão (PT), einschließlich Umspannwerken in Beariz (ES), Fontefría (ES) und Ponte de Lima (PT) (Nr. 2.17 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.2 | Verbindungsleitung zwischen Gatica (ES) und Cubnezais (FR) [derzeit bekannt als "Biscaya Gulf"] (Nr. 2.7 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.3 | Verbindungsleitung zwischen La Martyre (FR) und Great Island oder Knockraha (IE) [derzeit bekannt als "Celtic Interconnector"] (Nr. 1.6 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.4 | Cluster für Verbindungsleitungen in Deutschland, das die folgenden PCI umfasst:
| ||||||
1.5 | Inländische Verbindungsleitung in Deutschland zwischen Brunsbüttel/Wilster und Großgartach/Grafenrheinfeld zur Erhöhung der Kapazität an der nördlichen und südlichen Grenze [derzeit bekannt als "Suedlink"] (Nr. 2.10 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.6 | Inländische Verbindungsleitung zwischen Osterath und Philippsburg (DE) zur Erhöhung der Kapazität an der westlichen Grenze [derzeit bekannt als "Ultranet"] (Nr. 2.9 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.7 |
| ||||||
1.8 | Verbindungsleitung zwischen Lonny (FR) und Gramme (BE) (Nr. 2.32 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.9 | Inländische Verbindungsleitungen an der Nordgrenze Belgiens zwischen Zandvliet und Lillo-Liefkenshoek (BE) und zwischen Liefkenshoek und Mercator, einschließlich eines Umspannwerks in Lillo (BE) [derzeit bekannt als "BRABO II + III"] (Nr. 2.23 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.10 | Verbindungsleitung zwischen dem italienischen Festland, Korsika (FR) und Sardinien (IT) [derzeit bekannt als "SACOI 3"] (Nr. 2.4 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.11 | Vorhaben zum Ausbau der Speicherkapazität im Kaunertal (AT) (Nr. 2.18 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.12 | Pumpspeicherkraftwerk mit Reinigungszyklus NAVALEO (ES) (Nr. 2.28.2 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.13 | Pumpspeicherkraftwerk Silvermines (IE) (Nr. 2.29 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.14 | Pumpspeicherkraftwerk RIEDL (DE) (Nr. 2.30 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.15 | Pumpspeicherkraftwerk LOS GUAJARES (ES) | ||||||
1.16 | Grüner-Wasserstoff-Hub Dänemark mit Druckluftspeicherung (DK) (Nr. 1.21 der fünften PCI-Liste) | ||||||
1.17 | Pumpspeicherkraftwerk WSK PULS (DE) | ||||||
1.18 | Pumpspeicherkraftwerk AGUAYO II (ES) |
In der Region entwickelte Vorhaben von gegenseitigem Interesse:
Nr. | Definition |
1.19 | Verbindungsleitung zwischen Sizilien (IT) und dem Knotenpunkt Tunesien (TN) [derzeit bekannt als "ELMED"] (Nr. 2.33 der fünften PCI-Liste) |
1.20 | Verbindungsleitung zwischen dem Raum Zeebrugge (BE) und Kemsley, Kent (UK) [derzeit bekannt als "Cronos"] |
1.21 | Verbindungsleitung zwischen dem Raum Emden (DE) und Corringham, Essex (UK) [derzeit bekannt als "Tarchon"] |
2. Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ("NSI East Electricity")
In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition | ||||||||||
2.1 | Cluster Österreich-Deutschland, das die folgenden PCI umfasst:
| ||||||||||
2.2 | Inländische Verbindungsleitung in Deutschland zwischen Wolmirstedt und dem Raum Isar [derzeit bekannt als "SuedOstLink"] (Nr. 3.12 der fünften PCI-Liste) | ||||||||||
2.3 | Cluster für Verbindungsleitungen in Tschechien, das die folgenden umfasst:
| ||||||||||
2.4 | Verbindungsleitung Würmlach (AT)-Somplago (IT) (Nr. 3.4 der vierten PCI-Liste) | ||||||||||
2.5 | Cluster Ungarn-Rumänien, das die folgenden PCI umfasst:
| ||||||||||
2.6 | Cluster Israel-Zypern-Griechenland [derzeit bekannt als "EuroAsia Interconnector"], das die folgenden PCI umfasst:
| ||||||||||
2.7 | Verbindungsleitung Otrokovice (CZ)-Ladce (SK) | ||||||||||
2.8 | Verbindungsleitung Lienz (AT)-Region Venetien (IT) (Nr. 3.2.1 der zweiten PCI-Liste) | ||||||||||
2.9 | Pumpspeicher in Amfilochia (EL) (Nr. 3.24 der fünften PCI-Liste) | ||||||||||
2.10 | Batterie-Energiespeichersystem Ptolemaida (EL) | ||||||||||
2.11 | Modernisierung des Pumpspeicherkraftwerks inČierny Váh (SK) [derzeit bekannt als "SE Integrator"] |
In der Region entwickelte Vorhaben von gegenseitigem Interesse:
Nr. | Definition |
2.12 | Verbindungsleitung zwischen Subotica (RS) und Sándorfalva (HU) |
2.13 | Verbindungsleitung zwischen Wadi El Natrun (EG) und Mesogeia/St. Stefanos (EL) [derzeit bekannt als "GREGY Interconnector"] |
3. Stromverbundplan für den baltischen Energiemarkt ("BEMIP Electricity")
In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition | ||||||||||||||||||||||||||||||
3.1 | Inländische Verbindungsleitung zwischen Stanisławów und Ostrołęka (AT) (Nr. 4.5.2 der fünften PCI-Liste) | ||||||||||||||||||||||||||||||
3.2 | Pumpspeicherkraftwerk in Estland (Nr. 4.6 der fünften PCI-Liste) | ||||||||||||||||||||||||||||||
3.3 | Integration und Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten mit den europäischen Netzen, einschließlich folgender PCI:
| ||||||||||||||||||||||||||||||
3.4 | Dritte Verbindungsleitung Finnland-Schweden [derzeit bekannt als "Aurora Line"], die die folgenden PCI umfasst:
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3.5 | Vierte Verbindungsleitung Finnland-Schweden [derzeit bekannt als "Aurora Line 2"] | ||||||||||||||||||||||||||||||
3.6 | Verbindungsleitung zwischen Finnland und Estland [derzeit bekannt als "Estlink 3"] |
4. Offshore-Netze der nördlichen Meere ("NSOG")
In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition |
4.1 | Eines oder mehrere Windkraft-Drehkreuze in der Nordsee mit Verbindungsleitungen zu Nordsee-Anrainerländern (Dänemark, Deutschland, Niederlande) [derzeit bekannt als "North Sea Wind Power Hub"] (Nr. 1.19 der fünften PCI-Liste) |
4.2 | Hybride Offshore-Verbindungsleitung zwischen Belgien und Dänemark [derzeit bekannt als "Triton Link"] |
4.3 | Hochspannungs-Offshore-Umspannwerk und Anbindungsleitung nach Menuel (FR) [derzeit bekannt als "Offshore Wind connection Centre Manche 1"] |
4.4 | Hochspannungs-Offshore-Umspannwerk und Anbindungsleitung nach Tourbe (FR) [derzeit bekannt als "Offshore Wind connection Centre Manche 2"] |
In der Region entwickelte Vorhaben von gegenseitigem Interesse:
Nr. | Definition |
4.5 | Mehrzweck-Verbindungsleitung zwischen dem "Modular Offshore Grid 2" (BE) und Leisten (UK) [derzeit bekannt als "Nautilus"] (Nr. 1.15 der vierten PCI-Liste) |
4.6 | Mehrzweck-HGÜVerbindungsleitung zwischen Großbritannien und den Niederlanden [derzeit bekannt als "LionLink"] |
5. Offshore-Netz-Verbundplan für den baltischen Energiemarkt ("BEMIP Offshore")
In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition |
5.1 | Hybride Offshore-Verbindungsleitung zwischen Lettland und Estland [derzeit bekannt als "Elwind"] |
5.2 | Hybride Offshore-Verbindungsleitung "Bornholm Energy Island" (BEI) zwischen Dänemark und Deutschland |
6. Offshore-Netze im Süden und Westen ("SW Offshore")
In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition |
6.1 | Offshore-Wind-Anbindung Okzitanien (FR) |
6.2 | Offshore-Wind-Anbindung PACA (FR) |
7. Offshore-Netze im Süden und Osten ("SE Offshore")
Für diesen Korridor wurden keine Vorhaben eingereicht.
8. Atlantische Offshore-Netze
In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition |
8.1 | Offshore-Wind-Anbindung Südbretagne (FR) |
8.2 | Offshore-Wind-Anbindung Südatlantik (FR) |
9. Wasserstoffverbindungsleitungen in Westeuropa ("HI West")
In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition | ||||||||||||
9.1 | Korridor Portugal-Spanien-Frankreich-Deutschland:
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9.2 | Grenzüberschreitende Wasserstofftäler Frankreich-Deutschland:
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9.3 | Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Frankreich bis zur belgischen Grenze [derzeit bekannt als "Franco-Belgian H2 corridor"] | ||||||||||||
9.4 | Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland [derzeit bekannt als "H2ercules West"] | ||||||||||||
9.5 | Inländische Wasserstoffinfrastruktur in Belgien [derzeit bekannt als "Belgian Hydrogen Backbone"] | ||||||||||||
9.6 | Inländische Wasserstoffinfrastruktur in den Niederlanden [derzeit bekannt als "National Hydrogen Backbone"] | ||||||||||||
9.7 | Wasserstoffverbindungsleitungen National Hydrogen Backbone (NL)-Deutschland:
| ||||||||||||
9.8 | Offshore-Wasserstofffernleitung Deutschland [derzeit bekannt als "AquaDuctus"] | ||||||||||||
9.9 | Wasserstoffverbindungsleitung Dänemark-Deutschland:
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9.10 | Anlagen für die Übernahme von Ammoniak in Belgien:
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9.11 | Anlagen für die Übernahme von Ammoniak in Deutschland:
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9.12 | Anlagen für die Übernahme in den Niederlanden:
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9.13 | Anlage für die Übernahme von Ammoniak Dünkirchen (FR) | ||||||||||||
9.14 | Elektrolyseur "H2Sines.RDAM" (PT) | ||||||||||||
9.15 | Elektrolyseure in Spanien:
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9.16 | Elektrolyseure in Frankreich:
| ||||||||||||
9.17 | Elektrolyseure in den Niederlanden:
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9.18 | Elektrolyseure in Deutschland:
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9.19 | Elektrolyseur "Jytske Banke" (DK) | ||||||||||||
9.20 | Dänischer Wasserstoffspeicher (DK) | ||||||||||||
9.21 | Wasserstoffspeicher "Hystock Opslag" (NL) | ||||||||||||
9.22 | Wasserstoffspeicher in Deutschland:
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9.23 | Speicher "GeoH2" (FR) | ||||||||||||
9.24 | Wasserstoffspeicher in Spanien:
|
In der Region entwickelte Vorhaben von gegenseitigem Interesse:
Nr. | Definition |
9.25 | Offshore-Wasserstofffernleitung Norwegen - Deutschland [derzeit bekannt als "CHE Pipeline"] |
10. Wasserstoffverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ("HI East")
In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition | ||||||||
10.1 | Wasserstoffkorridor Italien - Österreich - Deutschland:
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10.2 | Wasserstoffverbindungsleitung zwischen Tschechien und Deutschland:
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10.3 | Wasserstoffverbindungsleitung zwischen Griechenland und Bulgarien:
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10.4 | Generischer Korridor für den Transport von Wasserstoff aus der Ukraine in die Slowakei, nach Tschechien, Österreich und Deutschland |
11. Wasserstoffverbundplan für den baltischen Energiemarkt ("BEMIP Hydrogen")
In der Region entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition |
11.1 | Wasserstoffverbindungsleitung zwischen Schweden und Finnland [derzeit bekannt als "Nordic Hydrogen Route - Bothnian Bay"] |
11.2 | Wasserstoffverbindungsleitung zwischen Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen und Deutschland [derzeit bekannt als "Nordic-Baltic Hydrogen Corridor"] |
11.3 | Wasserstoffverbindungsleitung zwischen Schweden, Finnland und Deutschland [derzeit bekannt als "Baltic Sea Hydrogen Collector"] |
12. Vorrangiges thematisches Gebiet "Realisierung intelligenter Stromnetze"
In dem thematischen Gebiet entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition |
12.1 | ACON - Again COnnected Networks (CZ, SK) zur Förderung der Integration des tschechischen und des slowakischen Strommarktes durch Verbesserung der Effizienz der Verteilernetze (Nr. 10.4 der fünften PCI-Liste) |
12.2 | CARMEN (BG, RO) zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Datenaustauschs zwischen Übertragungsnetzbetreibern, zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern, zur Investition in den Netzausbau und zum Ausbau der Kapazitäten für die Integration neuer erneuerbarer Energien sowie zur Verbesserung der Netzstabilität, -sicherheit und -flexibilität (Nr. 10.10 der fünften PCI-Liste) |
12.3 | Danube InGrid (HU, SK) zur effizienten Integration des Verhaltens und der Handlungen aller an die Stromnetze in Ungarn und der Slowakei angeschlossenen Marktnutzer (Nr. 10.7 der fünften PCI-Liste) |
12.4 | Gabreta Smart Grids (CZ, DE) zur Erhöhung der Aufnahmekapazität des Netzes, Ermöglichung der Fernüberwachung und -steuerung von Mittelspannungsnetzen und Verbesserung der Beobachtbarkeit des Netzes und der Netzplanung (Nr. 10.11 der fünften PCI-Liste) |
12.5 | GreenSwitch (AT, HR, SI) zur Erhöhung der Aufnahmekapazität für dezentrale erneuerbare Energiequellen und Steigerung der effizienten Integration neuer Lasten, Verbesserung der Beobachtbarkeit des Verteilernetzes und Erhöhung der grenzüberschreitenden Kapazität (Nr. 10.12 der fünften PCI-Liste) |
13. Vorrangiges thematisches Gebiet "Grenzüberschreitendes Kohlendioxidnetz"
In dem thematischen Gebiet entwickelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
Nr. | Definition |
13.1 | CO2 TransPorts - Aufbau von Infrastruktur, um in großem Maßstab die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2 aus dem Raum um die Häfen Rotterdam, Antwerpen und North Sea zu ermöglichen (Nr. 12.3 der fünften PCI-Liste). |
13.2 | Aramis - grenzüberschreitendes Vorhaben für den Transport und die Speicherung von CO2, Aufnahme bei Emittenten im Hinterland des Rotterdamer Hafens, Transport per Fernleitung zum Speicher auf dem niederländischen Festlandsockel (Nr. 12.7 der fünften PCI-Liste) |
13.3 | ECO2CEE - frei zugängliches grenzüberschreitendes Vorhaben für den Transport und die Speicherung von CO2 mit geplanten Speicherstätten in Dänemark, Norwegen, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich (Verlängerung von Nr. 12.9 der fünften PCI-Liste) |
13.4 | Bifrost - Vorhaben für Transport und Speicherung mit Offshore-Speicherung in DK von Emittenten aus Dänemark, Deutschland und Polen |
13.5 | Callisto - Entwicklung multimodaler CO2-Hubs im Mittelmeer zur Speicherung von CO2-Emissionen aus Frankreich und Italien |
13.6 | CCS Baltic Consortium - grenzüberschreitender CO2-Transport auf der Schiene zwischen Lettland und Litauen mit einem multimodalen LCO2-Terminal in Klaipeda |
13.7 | Delta Rhine Corridor - Vorhaben zum Transport von CO2 per Fernleitungen von Emittenten im Ruhrgebiet (Deutschland) und im Raum Rotterdam (Niederlande) zu Offshore-Speicherstätten vor der niederländischen Küste |
13.8 | EU2NSEA - grenzüberschreitendes CO2-Netz, das zwischen Belgien, Deutschland und Norwegen entwickelt wird, um auch CO2 aus DK, FR, LV, NL, PL und SE zu sammeln, mit Speicherung auf dem norwegischen Festlandsockel |
13.9 | GT CCS Croatia - Bau einer Infrastruktur zum Transport per Fernleitung in Kroatien und Ungarn mit unterirdischer Speicherung in HR |
13.10 | Norne - Transportinfrastruktur in Dänemark mit Onshore- und möglicherweise Offshore-Speicherung, Emittenten hauptsächlich aus DK, SE, BE und UK werden per Schiff nach DK transportieren |
13.11 | Prinos - Offshore-Speicherung im Prinos-Feld für Emissionen aus EL (per Fernleitung) und aus BG, HR, CY, EL, IT und SI (per Schiff) |
13.12 | Pycasso - Transport und Speicherung von CO2 in Onshore-Speicherstätten im südwestlichen FR, industrielle Emittenten aus FR und ES |
In dem thematischen Gebiet entwickelte Vorhaben von gegenseitigem Interesse:
Nr. | Definition |
13.13 | Northern Lights - ein Vorhaben zur grenzüberschreitenden Verbindung mehrerer europäischer CO2-Abscheidungsinitiativen (u. a. Belgien, Deutschland, Irland, Frankreich, Schweden), Transport per Schiff zur Speicherstätte auf dem norwegischen Festlandsockel (Nr. 12.4 der fünften PCI-Liste) |
13.14 | Nautilus CCS - Emissionen aus dem Raum Le Havre, Dünkirchen, Duisburg und Rogaland sollen abgeschieden und per Schiff zu verschiedenen Lagerstätten in der Nordsee transportiert werden (Verlängerung von Nr. 12.8 der fünften PCI-Liste) |
14. Vorrangiges thematisches Gebiet "Intelligente Gasnetze"
Keines der für diese Kategorie eingereichten Vorhaben kam in Betracht.
15. Vorhaben, die ihren Status als Vorhaben von gemeinsamem Interesse behalten (Ausnahmeregelung nach Artikel 24)
Nr. | Definition |
15.1 | Anbindung Maltas an das europäische Gasnetz - Gasfernleitung nach Italien bei Gela (Nr. 5.19 der fünften PCI-Liste) |
15.2 | Fernleitung von den Gasreserven im östlichen Mittelmeerraum über Zypern und Kreta zum griechischen Festland [derzeit bekannt als "EastMed Pipeline'], mit einer Mess- und Regelstation in Megalopoli (Nr. 7.3.1 der fünften PCI-Liste) |
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ENDE |